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Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Bewegung eines aus wenigstens zwei nebeneinander angeordneten Behältnissen, welche über eine gemeinsame Frontblende miteinander verbunden sind, gebildeten Schubladensystems gegenüber einem Möbelkorpus, wobei die Anordnung pro Behältnis jeweils zwei Ausziehführungen zur verfahrbaren Lagerung der Behältnisse am Möbelkorpus umfasst, wobei jeweils eine der zwei Ausziehführungen dazu vorgesehen ist, das zugeordnete Behältnis im Bereich einer Außenseitenwand abzustützen, welche eine Außenwand des Schubladensystems bildet, und wobei jeweils die andere der zwei Ausziehführungen dazu vorgesehen ist, das zugeordnete Behältnis im Bereich einer der Außenseitenwand gegenüberliegenden Seitenwand abzustützen. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Möbel mit einem Möbelkorpus, einem aus wenigstens zwei nebeneinander angeordneten Behältnissen, welche über eine gemeinsame Frontblende miteinander verbunden sind, gebildeten Schubladensystems und einer solchen Anordnung zur Bewegung des Schubladensystems gegenüber dem Möbelkorpus.
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Eine Anordnung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ist aus der
WO 2018/077933 A1 bekannt. Bei dieser Anordnung ist jede der Ausziehführungen mit einer Ausstoßvorrichtung versehen. Alle Ausstoßvorrichtungen sind über drei Synchronisationsstangen miteinander verbunden (vergleiche z.B.
5A und
5B).
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Nachteilig bei dieser Anordnung ist die Tatsache, dass sie sehr komplex ausgebildet ist, was mit erheblichen Kosten verbunden ist. Weiterhin ist ein hoher Montageaufwand erforderlich, um die Anordnung am Möbelkorpus und am Schubladensystem zu montieren. Die Abstimmung der einzelnen Vorrichtungen zur Bewegungsbeeinflussung des Schubladensystems ist ebenfalls nicht einfach und erfordert ein hohes Fachwissen. Kommt es bei der Synchronisierung der vier Ausstoßvorrichtungen zu einem Fehler, kann dies leicht zu einem Verkanten des Schubladensystems führen. Außerdem sind für die Synchronisierung im Vergleich zu einer Synchronisierung zweier Ausstoßvorrichtungen einer normalen Schublade Zusatzteile notwendig, mit denen der Monteur nicht vertraut ist.
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Zur Auslösung einer Ausstoßvorrichtung ist eine bestimmte Kraft vom Nutzer aufzuwenden. Dadurch, dass insgesamt vier Ausstoßvorrichtungen vorgesehen sind, muss in Summe eine erhebliche Kraft vom Nutzer aufgebracht werden. Diese unterscheidet sich von der Kraft, die zum Auslösen der Ausstoßvorrichtungen einer normalen Schublade erforderlich ist. Bei einem Möbel, welches einerseits ein Schubladensystem mit zwei Behältnissen und andererseits einzelne Schubladen mit jeweils einem einzigen Behältnis umfasst, kann es von einem Nutzer als störend empfunden werden, je nach zu öffnender Schublade eine unterschiedliche Kraft aufbringen zu müssen.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine gegenüber dem Stand der Technik verbesserte Anordnung anzugeben, bei welcher die beschriebenen Nachteile vermieden werden. Weiterhin soll ein Möbel mit einer solchermaßen verbesserten Anordnung angegeben werden.
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Diese Aufgaben werden gelöst durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche 1 und 11.
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Bei der erfindungsgemäßen Anordnung ist es somit vorgesehen, dass die Anordnung pro Behältnis jeweils genau eine Ausstoßvorrichtung zum Ausstoßen des Schubladensystems aus einer Schließstellung im Möbelkorpus in eine Offenstellung, in welcher das Schubladensystem zumindest bereichsweise außerhalb des Möbelkorpus angeordnet ist, umfasst, wobei die Ausstoßvorrichtungen an den oder in der Nähe der Ausziehführungen angeordnet sind, welche dazu vorgesehen sind, die Behältnisse im Bereich ihrer Außenseitenwand abzustützen, und wobei eine Ausstoßsynchronisationsvorrichtung vorgesehen ist, welche die Ausstoßvorrichtungen direkt miteinander synchronisiert.
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Durch diese Ausbildung der Anordnung kann die Hälfte aller beim Stand der Technik erforderlichen Ausstoßvorrichtungen eingespart werden, wodurch sich die Kosten nahezu halbieren.
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Darüber hinaus ist der Montageaufwand im Vergleich zur Montage einer normalen Schublade nahezu derselbe. Weiterhin sind Fehler bei der Synchronisation, da nur zwei und nicht vier Ausstoßvorrichtungen miteinander synchronisiert werden müssen, nahezu ausgeschlossen. Und schließlich ist die Kraft, die ein Nutzer bei einem Möbel, welches einerseits ein Schubladensystem mit zwei Behältnissen und andererseits einzelne Schubladen mit jeweils einem einzigen Behältnis umfasst, zur Auslösung der Schubladen aufwenden muss - unabhängig davon ob es sich um eine Schubladensystem mit zwei Behältnissen oder um eine Schubladen mit einem einzigen Behältnis handelt - immer dieselbe.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist es vorgesehen, dass die Anordnung pro Behältnis jeweils genau eine Einzugsvorrichtung zum Einziehen des Schubladensystems aus einer Offenstellung, in welcher das Schubladensystem zumindest bereichsweise außerhalb des Möbelkorpus angeordnet ist, in die Schließstellung umfasst, wobei die Ausstoßvorrichtungen an den oder in der Nähe der Ausziehführungen angeordnet sind, welche dazu vorgesehen sind, die Behältnisse im Bereich ihrer Außenseitenwand abzustützen. Durch diese Maßnahme kommt es im Vergleich zum Stand der Technik zu einer weiteren Reduktion der Anzahl an Vorrichtungen, die zur zuverlässigen Bewegung des Schubladensystems notwendig sind.
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Als besonders vorteilhaft hat es sich herausgestellt, dass die Ausziehführungen, welche dazu vorgesehen sind, die Behältnisse im Bereich der der Außenseitenwand gegenüberliegenden Seitenwand abzustützen, ausschließlich eine Stützfunktion in Bezug auf das Schubladensystem erfüllen, d.h. keine Vorrichtungen zur aktiven Beeinflussung der Bewegung des Schubladensystems aufweisen. Das bedeutet, dass es sich bei diesen Ausziehführungen um sehr einfache und damit kostengünstige Ausziehführungen handeln kann.
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Ergänzend oder alternativ kann es vorgesehen sein, dass die Ausstoßsynchronisationsvorrichtung kontaktlos zu den Ausziehführungen, welche dazu vorgesehen sind, die Behältnisse im Bereich der der Außenseitenwand gegenüberliegenden Seitenwand abzustützen, ausgebildet ist. Diese Ausziehführungen werden somit überbrückt, und können bei der Abstimmung der Vorrichtungen zur Bewegungsbeeinflussung des Schubladensystems unberücksichtigt bleiben.
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Weiterhin kann es vorgesehen sein, dass die Ausstoßsynchronisationsvorrichtung wenigstens zwei, vorzugsweise genau zwei, Synchronisationsstangen umfasst, welche über wenigstens ein Koppelstück drehfest miteinander verbunden sind. Dies erlaubt eine sehr einfache und stabile Ausbildung der Ausstoßsynchronisationsvorrichtung. Im Vergleich dazu sind beim Stand der Technik drei zum Teil unterschiedlich ausgebildete Synchronisationsstangen, welche über mehrere Zwischenstücke miteinander verbunden werden müssen, erforderlich.
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Als vorteilhaft hat es sich herausgestellt, dass die Ausziehführungen jeweils eine mit dem Möbelkorpus zu verbindende Korpusschiene und wenigstens eine gegenüber der Korpusschiene verschiebbar gelagerte Führungsschiene aufweisen, wobei die Ausstoßvorrichtungen mit den Korpusschienen der Ausziehführungen, welche dazu vorgesehen sind, die Behältnisse im Bereich ihrer Außenseitenwand abzustützen, verbunden sind. Das bedeutet, dass die Ausstoßvorrichtungen genauso wie die Korpusschienen ortsfest angeordnet sind.
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In diesem Zusammenhang bietet es sich an, dass an den Führungsschienen der Ausziehführungen, welche dazu vorgesehen sind, die Behältnisse im Bereich ihrer Außenseitenwand abzustützen, jeweils wenigstens ein Ausstoßmitnehmer angeordnet ist, welcher mit der mit der Korpusschiene verbundenen Ausstoßvorrichtung zumindest beim Ausstoßen des Schubladensystems aus der Schließstellung zusammenwirkt.
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Alternativ oder ergänzend hat es sich als günstig erwiesen, dass an den Führungsschienen der Ausziehführungen, welche dazu vorgesehen sind, die Behältnisse im Bereich ihrer Außenseitenwand abzustützen, jeweils eine Einzugsvorrichtung zum Einziehen des Schubladensystems aus einer Offenstellung, in welcher das Schubladensystem zumindest bereichsweise außerhalb des Möbelkorpus angeordnet ist, in die Schließstellung angeordnet ist, vorzugsweise wobei an den Korpusschienen dieser Ausziehführungen wenigstens ein Einzugsmitnehmer angeordnet ist, welcher mit der an der Führungsschiene angeordneten Einzugsvorrichtung zumindest beim Einziehen des Schubladensystems in die Schließstellung zusammenwirkt.
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Insbesondere bei einem Schubladensystem mit sehr breiten Behältnissen bietet es sich an, dass die Anordnung pro Behältnis jeweils eine von der Ausstoßsynchronisationsvorrichtung gesonderte Koppelvorrichtung umfasst, welche die Bewegung der zwei pro Behältnis vorgesehenen Ausziehführungen untereinander synchronisiert. Durch diese Maßnahme wird die Gefahr eines Verkantens des Schubladensystems gänzlich minimiert und eine perfekte Parallelführung sichergestellt.
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In diesem Zusammenhang hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, dass die Koppelvorrichtungen jeweils für jede der beiden miteinander zu synchronisierenden Ausziehführungen eine Zahnstangen-Zahnrad-Anordnung und wenigstens eine Koppelstange zur Koppelung der Zahnstangen-Zahnrad-Anordnungen aufweisen. Dies ermöglicht eine einfache und gleichzeitig äußerst stabile und zuverlässige Ausbildung der Koppelvorrichtungen.
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Wie eingangs ausgeführt, wird ebenfalls Schutz begehrt für ein Möbel mit einem Möbelkorpus, einem aus wenigstens zwei nebeneinander angeordneten Behältnissen, welche über eine gemeinsame Frontblende miteinander verbunden sind, gebildeten Schubladensystems und einer erfindungsgemäßen Anordnung zur Bewegung des Schubladensystems gegenüber dem Möbelkorpus.
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Eine bevorzugte Ausführungsform besteht darin, dass der Möbelkorpus wenigstens eine Trennwand aufweist, welche die wenigstens zwei Behältnisse des Schubladensystems in der Schließstellung voneinander trennt.
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Dabei hat es sich als günstig erwiesen, dass die wenigstens eine Trennwand in der Schließstellung vollständig von der Frontblende des Schubladensystems nach außen verdeckt ist, und/oder wenigstens eine Öffnung zum Durchtritt der Ausstoßsynchronisationsvorrichtung aufweist, und/oder an gegenüberliegenden Seiten der wenigstens einen Trennwand jeweils eine der Ausziehführungen, welche dazu vorgesehen sind, die Behältnisse im Bereich der der Außenseitenwand gegenüberliegenden Seitenwand abzustützen, angeordnet ist.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand der Figurenbeschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen im Folgenden näher erläutert. Darin zeigen:
- 1 eine Prinzipskizze eines ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Anordnung,
- 2a) ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Möbels in einer schematisch dargestellten perspektivischen Ansicht,
- 2b) das Möbel gemäß 2a) ohne Schubladensystem,
- 2c) ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Anordnung in einer schematisch dargestellten Draufsicht von oben,
- 3 eine Zusammenbausituation des zweiten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Anordnung in einer schematisch dargestellten perspektivischen Ansicht, und
- 4 eine Ausziehführung, welche dazu vorgesehen ist, das zugeordnete Behältnis im Bereich einer Außenseitenwand abzustützen, in einer schematisch dargestellten perspektivischen Ansicht von unten.
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Die 1 zeigt eine Anordnung 1 zur Bewegung eines aus zwei nebeneinander angeordneten Behältnissen 2, welche über eine gemeinsame Frontblende 3 miteinander verbunden sind, gebildeten Schubladensystems 4 (gestrichelt dargestellt) gegenüber einem Möbelkorpus 5 (vergleiche z.B. 2a)), wobei die Anordnung 1 pro Behältnis 2 jeweils zwei Ausziehführungen 6, 7 zur verfahrbaren Lagerung der Behältnisse 2 am Möbelkorpus 5 umfasst, wobei jeweils eine der zwei Ausziehführungen 6, 7 dazu vorgesehen ist, das zugeordnete Behältnis 2 im Bereich einer Außenseitenwand 8 abzustützen, welche eine Außenwand 9 des Schubladensystems 4 bildet, und wobei jeweils die andere der zwei Ausziehführungen 6, 7 dazu vorgesehen ist, das zugeordnete Behältnis 2 im Bereich einer der Außenseitenwand 8 gegenüberliegenden Seitenwand 10 abzustützen. Die Anordnung 1 umfasst pro Behältnis 2 jeweils genau eine Ausstoßvorrichtung 11 zum Ausstoßen des Schubladensystems 4 aus einer Schließstellung im Möbelkorpus 5 in eine Offenstellung, in welcher das Schubladensystem 4 zumindest bereichsweise außerhalb des Möbelkorpus 5 angeordnet ist, wobei die Ausstoßvorrichtungen 11 an den oder in der Nähe der Ausziehführungen 6 angeordnet sind, welche dazu vorgesehen sind, die Behältnisse 2 im Bereich ihrer Außenseitenwand 8 abzustützen, und wobei eine Ausstoßsynchronisationsvorrichtung 12 vorgesehen ist, welche die Ausstoßvorrichtungen 11 direkt miteinander synchronisiert.
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Die Ausstoßvorrichtungen
11 können bei diesem und bei den übrigen Ausführungsbeispielen beispielsweise wie in der
EP 3054811 der Anmelderin beschrieben ausgebildet sein.
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Die Ausziehführungen 7, welche dazu vorgesehen sind, die Behältnisse 2 im Bereich der der Außenseitenwand 8 gegenüberliegenden Seitenwand 10 abzustützen, erfüllen ausschließlich eine Stützfunktion in Bezug auf das Schubladensystem 4, d.h., dass sie keine Vorrichtungen zur aktiven Beeinflussung der Bewegung des Schubladensystems 4 aufweisen. Diese Ausziehführungen 7 sind bei einem Schubladensystem 4, welches zwei Behältnisse 2 umfasst, in etwa in der Mitte des Schubladensystems 4 angeordnet.
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Die Ausziehführungen 6, 7 weisen jeweils eine mit dem Möbelkorpus 5 zu verbindende Korpusschiene 16 und wenigstens eine gegenüber der Korpusschiene 16 verschiebbar gelagerte Führungsschiene 17 auf, wobei die Ausstoßvorrichtungen 11 mit den Korpusschienen 16 der Ausziehführungen 6, welche dazu vorgesehen sind, die Behältnisse 2 im Bereich ihrer Außenseitenwand 8 abzustützen, verbunden sind. Die Führungsschiene 17 ist mit dem zugeordneten Behältnis 2 bewegungsgekoppelt. Zwischen der Korpusschiene 16 und der Führungsschiene 17 kann auch noch wenigstens eine weitere Schiene angeordnet sein, um einen Vollauszug zur realisieren.
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Ebenfalls gestichelt eingezeichnet ist eine Trennwand 24 eines nicht dargestellten Möbelkorpus 5, welche im Schließzustand zwischen den Behältnissen 2 des Schubladensystems 4 angeordnet ist.
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2a) zeigt ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Möbels 23 mit einem Möbelkorpus 5, einem aus zwei nebeneinander angeordneten Behältnissen 2, welche über eine gemeinsame Frontblende 3 miteinander verbunden sind, gebildeten Schubladensystems 4 und einer erfindungsgemäßen Anordnung 1 zur Bewegung des Schubladensystems 4 gegenüber dem Möbelkorpus 5.
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Der Möbelkorpus 5 weist eine Trennwand 24 auf, welche die zwei Behältnisse 2 des Schubladensystems 4 in der Schließstellung voneinander trennt.
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Für den Fall, dass die Trennwand 24 im Wesentlichen genauso hoch ausgebildet ist, wie die Frontblende 3, ist sie in der Schließstellung vollständig von der Frontblende 3 des Schubladensystems 4 nach außen verdeckt.
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Die Trennwand 24 weist weiterhin eine Öffnung 25 zum Durchtritt der Ausstoßsynchronisationsvorrichtung 12 auf (vergleiche auch den vergrößerten Ausschnitt der 2c), in welchem die Trennwand 24 durch gestrichelte Linien schematisch angedeutet ist).
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An gegenüberliegenden Seiten 26 der Trennwand 24 ist jeweils eine der Ausziehführungen 7, welche dazu vorgesehen sind, die Behältnisse 2 im Bereich der der Außenseitenwand 8 gegenüberliegenden Seitenwand 10 abzustützen, angeordnet.
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Die Behältnisse 2 können jeweils eine Rückwand 27 und einen Boden 28 aufweisen.
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Der Möbelkorpus 5 kann Korpusseitenwände 29 und eine Korpusrückwand 30 aufweisen.
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Wie aus der in der 2a) enthaltenen Darstellung des Möbels 23 ohne Schubladensystem 4 hervorgeht, umfasst die Anordnung 1 pro Behältnis 2 jeweils eine von der Ausstoßsynchronisationsvorrichtung 12 gesonderte Koppelvorrichtung 20, welche die Bewegung der zwei pro Behältnis 2 vorgesehenen Ausziehführungen 6, 7 untereinander synchronisiert. Die Koppelvorrichtungen 20 weisen jeweils für jede der beiden miteinander zu synchronisierenden Ausziehführungen 6, 7 eine Zahnstangen-Zahnrad-Anordnung 21 und eine Koppelstange 22 zur Koppelung der Zahnstangen-Zahnrad-Anordnungen 21 auf. Die Zahnstangen 31 der Zahnstangen-Zahnrad-Anordnungen 21 können beispielsweise an den Korpusschienen 16 der Ausziehführungen 6, 7 angeordnet sein. Die Zahnräder, welche mit den Zahnstangen in Eingriff stehen, können mit den Koppelstangen 22 drehgekoppelt verbunden sein.
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Wie beispielsweise aus den 2c) und 3 hervorgeht, kann die Ausstoßsynchronisationsvorrichtung 12 wenigstens zwei, vorzugsweise genau zwei, Synchronisationsstangen 14 umfassen, welche über ein Koppelstück 15 drehfest miteinander verbunden sind.
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Bei dem Koppelstück 15 kann es sich um ein im Wesentlichen spiegelsymmetrisches Bauteil handeln, welches mit jeweils einem Ende in eine Innenkontur 32 einer der beiden Synchronisationsstangen 14 eingreifen kann.
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Die Ausstoßsynchronisationsvorrichtung 12 ist kontaktlos zu den Ausziehführungen 7, welche dazu vorgesehen sind, die Behältnisse 2 im Bereich der der Außenseitenwand 8 gegenüberliegenden Seitenwand 10 abzustützen, ausgebildet. Das bedeutet, dass die Ausstoßsynchronisationsvorrichtung 12 im Vergleich zum Stand der Technik in einem Abstand 33 zu den Ausziehführungen 7 verläuft.
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Die 4 zeigt eine beispielhafte Ausbildung einer Ausziehführung 6, welche dazu vorgesehen ist, das zugeordnete Behältnis 2 im Bereich einer Außenseitenwand 8 abzustützen.
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Die Ausziehführung 6 umfasst neben einer Ausstoßvorrichtung 11, welche über einen Ausstoßerhalter 34 mit der Korpusschiene 16 verbunden ist, einen Ausstoßmitnehmer 18. Dieser ist über einen Mitnehmerhalter 35 an der Führungsschiene 17 angeordnet und wirkt mit der mit der Korpusschiene 16 verbundenen Ausstoßvorrichtung 11 zumindest beim Ausstoßen des Schubladensystems 4 aus der Schließstellung zusammen.
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Die Ausstoßvorrichtung 11 weist eine Synchronisationsschnittstelle 36 auf, über welche die Synchronisationsstangen 14 der Ausstoßsynchronisationsvorrichtung 12 mit der Ausstoßvorrichtung 11 koppelbar ist.
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Weiterhin umfasst die Ausziehführung 6 eine Einzugsvorrichtung 13 zum Einziehen des Schubladensystems 4 aus einer Offenstellung, in welcher das Schubladensystem 4 zumindest bereichsweise außerhalb des Möbelkorpus 5 angeordnet ist, in die Schließstellung. Die Einzugsvorrichtung 13 ist an der Führungsschiene 17 angeordnet und wirkt zumindest beim Einziehen des Schubladensystems 4 in die Schließstellung mit einem Einzugsmitnehmer 19 zusammen, welcher an der Korpusschiene 16 angeordnet ist.
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Die Einzugsvorrichtung
13 kann beispielsweise wie in der
EP 2575548 der Anmelderin beschrieben ausgebildet sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2018/077933 A1 [0002]
- EP 3054811 [0024]
- EP 2575548 [0043]