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Gebiet der Technik
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufbewahrung einer mittels einer Abgabeeinrichtung aus einem Volumen eines Einsatzbehälters abgebbaren flüssigen oder pastösen Masse, wobei die Abgabeeinrichtung in einem bevorzugt einzigen Fügeschritt mit einem den Einsatzbehälter aufnehmenden Gehäuseunterteil verbindbar ist, wobei der Abgabeeinrichtung zugeordnete erste Verbindungselemente mit dem Gehäuseunterteil zugeordneten zweiten Verbindungselementen in eine Halteverbindung gebracht werden.
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Stand der Technik
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Vorrichtungen der oben beschriebenen Art werden zur Aufbewahrung von Flüssigkeit oder pastösen Massen verwendet, die als Kosmetika benutzt werden. Eine gattungsgemäße Vorrichtung besitzt eine Abgabeeinrichtung, beispielsweise in Form eines Pumpenkopfes, um den Inhalt eines Einsatzbehälters abzugeben. Der Einsatzbehälter steckt in einem Gehäuseunterteil. Zur Befüllung des Einsatzbehälters mit der Flüssigkeit oder der pastösen Masse wird die Vorrichtung als zwei miteinander verbindbare Teile bereitgestellt. Ein Unterteil besteht aus dem im Gehäuseunterteil angeordneten Einsatzbehälter, dessen Öffnung nach oben weist. Der Einsatzbehälter kann in dieser Position mit der Masse befüllt werden. In einem darauf folgenden Fertigungsschritt wird der Einsatzbehälter verschlossen. Dies erfolgt dadurch, dass die Abgabeeinrichtung auf den Einsatzbehälter bzw. das den Einsatzbehälter aufnehmende Gehäuseunterteil aufgesetzt wird. Es sind Rastmittel oder Formschlussmittel oder dergleichen vorgesehen, die im Wege einer Vertikalverlagerung nach unten die Abgabeeinrichtung mit dem Gehäuseunterteil verbinden. Bei dem Verbinden der beiden Baugruppen wird eine axiale Kraft aufgebracht, mittels derer die Rastmittel in eine Rastverbindung zueinander treten.
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Eine Wiederbefüllung des Einsatzbehälters ist nicht vorgesehen.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Verwendungsspektrum einer gattungsgemäßen Vorrichtung zu vergrößern.
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Der Erfindung liegt insbesondere die Aufgabe zugrunde, Maßnahmen anzugeben, mit denen die Vorrichtung wieder befüllt werden kann, wobei die oben beschriebene einfache Montage, die bevorzugt nur einen einzigen Fügeschritt enthält, bestehen bleiben soll. Die diesbezüglichen Vorteile des Standes der Technik sollen beibehalten werden.
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Gelöst wird die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene Erfindung, wobei die Unteransprüche nicht nur vorteilhafte Weiterbildungen der im Hauptanspruch angegebenen Vorrichtung darstellen, sondern auch eigene Lösungen der Aufgabe sind.
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Zunächst und im Wesentlichen wird vorgeschlagen, dass die ersten Verbindungselemente einem ersten Verbindungselementeträger zugeordnet sind, welcher mit einem zweiten Verbindungselementeträger in einem leicht lösbaren Verbindungseingriff stehen. Es ist insbesondere vorgesehen, dass die Verbindung unter den Verbindungselementeträger leichter lösbar ist, als die Verbindung der beiden Baugruppen, die bei der Zusammenfügung der beiden Baugruppen erzeugt wird.
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Erfindungsgemäß wird weiter vorgeschlagen, dass die ersten Verbindungselemente einem ersten Gewindeelement zugeordnet sind, welches mit einem zweiten Gewindeelement in einem lösbaren Gewindeeingriff steht. Es ist insbesondere vorgesehen, dass die Abgabeeinrichtung lösbar mit dem ersten Gewindeelement verbunden ist. Das erste Gewindeelement besitzt die ersten Verbindungselemente, die mit den zweiten Verbindungselementen in eine Rast- oder Formschlussverbindung gebracht werden können. Alternativ dazu kann aber auch das Gehäuseunterteil das erste Gewindeelement besitzen und das zweite Gewindeelement von der Abgabeeinrichtung ausgebildet sein. In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das Gewindeelement ein ringförmiger Körper. Der ringförmige Körper kann auf einer ersten Umfangsfläche die ersten oder die zweiten Verbindungselemente aufweisen. Auf einer davon wegweisenden zweiten Umfangsfläche kann das Verbindungselement ein Gewinde aufweisen. In einer bevorzugten Ausgestaltung ist das zweite Gewindeelement Bestandteil der Abgabeeinrichtung. Das erste Gewindeelement kann ein Außengewinde tragen, das in ein Innengewinde eines Flanschabschnittes eines Halteelementes eingeschraubt ist, wobei das Halteelement Bestandteil der Abgabeeinrichtung sein kann. Die Abgabeeinrichtung kann einen Pumpenkopf aufweisen. Mit dem Halteelement kann der Pumpenkopf am Gehäuseunterteil befestigt werden. Dies kann unter Zwischenlage des Gewindeelementes erfolgen. Das Gewindeelement ist dann unter Ausbildung einer Formschluss- oder Rastverbindung mit dem Gehäuseunterteil verbunden. Alternativ dazu kann das Gewindeteil aber auch mittels einer Formschluss- oder Rastverbindung mit dem Halteelement verbunden sein. Bei der erstmaligen Befüllung der Vorrichtung und dem anschließenden Miteinanderverbinden der beiden Baugruppen ist das Gewindeelement fest mit einer der beiden Baugruppen verbunden. Es bildet einerseits die lösbare Verbindung aus, die ein Wiederbefüllen ermöglicht und andererseits die Verbindungselemente, die die einfache Erstmontage ermöglichen. Es kann eine Gewindeverbindung zwischen dem Gehäuseunterteil und dem Gewindeelement bestehen. Diese lösbare Gewindeverbindung, die bevorzugt aber zwischen Gewindeelement und Halteelement bzw. Abgabeeinrichtung besteht, kann zum Zwecke des Nachfüllens des Einsatzbehälters gelöst werden. Durch einen Drehung des Halteelementes gegenüber dem Gehäuseunterteil kann die Gewindeverbindung gelöst werden, so dass die Abgabeeinrichtung vom Einsatzbehälter bzw. Gehäuseunterteil abgenommen werden kann. Der Einsatzbehälter kann dann aus dem Gehäuseunterteil herausgenommen werden und gegen einen neuen, befüllten Einsatzbehälter ausgetauscht werden. Gleichzeitig damit kann aber auch der Pumpenkopf gegen einen neuen Pumpenkopf ausgetauscht werden. Das Gehäuseunterteil, welches bevorzugt ein dickwandiges Kunststoffteil ist, kann wiederverwendet werden. Ebenso kann das Halteelement, welches die Funktion eines Überwurfs besitzt, wiederverwendet werden. Wiederverwendet werden kann darüber hinaus auch ein Zwischenstück, welches vom Halteelement überfangen wird und in welchem der Pumpenkopf steckt. Sofern das Zwischenstück aber mit der im Einsatzbehälter bevorrateten Masse in Kontakt treten kann, ist auch vorgesehen, dass das Zwischenstück zusammen mit dem Einsatzbehälter und dem Pumpenkopf ausgetauscht wird. Bevorzugt werden beim Wiederbefüllen sämtliche Teile der Vorrichtung ausgetauscht, die während ihres Gebrauches mit dem Inhalt des Einsatzbehälters in Berührung kommen. Alle übrigen Bestandteile können wiederverwendet werden. Beim Lösen der Gewindeverbindung bleibt das Gewindeelement, welches bevorzugt ein Ringteil ist, in seiner beim erstmaligen Zusammensetzen der Gehäuseteile erreichten Stellung. In einer bevorzugten Ausgestaltung besitzt das Oberteil, also die Abgabevorrichtung eine Kappe, die den Pumpenkopf überfängt. Diese Kappe kann beim erstmaligen Fügeschritt auf dem Pumpenkopf sitzen. Sie wird auch wiederverwendet.
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Figurenliste
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand beigefügter Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
- 1 eine Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung nach dem Befüllen eines Einsatzbehälters 2 und vor dem Aufsetzen einer von einem Pumpenkopf 7 und einem Halteelement 6 gebildeten Abgabeeinrichtung,
- 2 eine Darstellung gemäß 1 nach dem Zusammensetzen der beiden in 1 dargestellten Bestandteile,
- 3 einen Halbschnitt gemäß der Linie III-III in 2,
- 4 den Ausschnitt IV in 3,
- 5 eine Darstellung gemäß 1 jedoch nach dem Abnehmen des Pumpenkopfes 7 nebst Halteelement 6 zwecks Wiederbefüllen des Einsatzbehälters 2,
- 6 eine erste perspektivische Darstellung der Bestandteile des Ausführungsbeispiels,
- 7 eine zweite perspektivische Darstellung des Ausführungsbeispiels der Erfindung.
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Beschreibung der Ausführungsformen
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung besitzt ein Gehäuseunterteil 1, welches aus einem dickwandigen Kunststoff besteht und eine becherförmige Gestalt aufweist. Das Gehäuseunterteil 1 besitzt eine zylinderförmige Gestalt, einen unteren Boden und eine nach oben weisende Öffnung. Die Öffnung ist von einem wandstärkenverminderten Bereich 16 umgeben. An den wandstärkenverminderten Bereich 16 schließt sich eine nach außen weisende Stufe 11 an. Die nach radial außen weisende Wandung des wandstärkenverminderten Bereichs 16 besitzt eine Verzahnung 10, wobei die Verzahnung 10 zusätzlich eine nach außen offene umfängliche Rastnut 21 aufweist. Die Verzahnung 10 und die Rastnut 21 bilden Verbindungselemente, die mit Verbindungselementen 9 zusammenwirken, bei denen es sich ebenfalls um eine Verzahnung handelt. Hier ist jedoch zusätzlich eine Rippe 20 vorgesehen, die bei der Verbindung der Verbindungselemente 9, 10 in die Nut 21 eingreift.
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Es ist ein Einsatzbehälter 2 vorgesehen, welcher wie das Gehäuseunterteil 1 eine becherförmige Gestalt aufweist, jedoch eine geringere Wandstärke besitzt. Der Einsatzbehälter 2 besitzt einen derartigen Außendurchmesser, dass er in die Höhlung des Gehäuseunterteils eingesetzt werden kann.
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Ein oberer Rand 19 des Einsatzbehälters 2 überragt einen oberen Rand des Gehäuseunterteils 1.
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Im Einsatzbehälter 2 kann ein Nachlaufkolben 3 stecken.
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Die Bezugsziffer 4 bezeichnet ein Ringteil 4, welches die Funktion eines Gewindeteiles besitzt und welches die Verbindungselemente 9 aufweist, die mit den Verbindungselementen 10 zusammenwirken. Das Ringteil 4 besitzt an seiner in Radialauswärtsrichtung weisenden Außenfläche eine Gewinderippe 12.
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Es ist ein Zwischenstück 5 vorgesehen, welches eine zentrale Öffnung besitzt, in die ein unterer Abschnitt eines Pumpenkopfes 7 eingesteckt ist. Das Zwischenstück 5 kann sich auf dem oberen Rand 19 des Einsatzbehälters 2 abstützen. Das Zwischenstück 5 kann hierzu eine nach unten offene Ringnut aufweisen, in die ein nach oben weisender wandstärkenverminderter Bereich des Einsatzbehälters eingreifen kann. Hierdurch kann das Zwischenstück 5 dichtend auf dem Einsatzbehälter 2 aufgesetzt sein und den Einsatzbehälter 2 nach oben dichtend verschließen.
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Mit einem Halteelement 6 wird die aus Zwischenstück 5 und Pumpenkopf 7 bestehende Einheit mit dem Gehäuseunterteil 1 verbunden.
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Es ist eine Kappe 8 vorgesehen, die über den Pumpenkopf 7 gestülpt werden kann und die sich auf einer Umfangsflanke des Halteelementes 6 abstützen kann.
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Bei der Fertigung einer Vorrichtung der zuvor beschriebenen Art werden zunächst die in der 1 dargestellten Baugruppen gebildet. Eine erste Baugruppe enthält das Halteelement 6, in welches von unten her der Pumpenkopf 7 und das den Pumpenkopf 7 im Halteelement 6 fixierende Zwischenstück 5 eingesetzt sind. Im Flanschabschnitt 13 des Halteelementes 6 befindet sich ein Gewindeelement 4, dessen Gewinde 12 in ein Gegengewinde 15 eingeschraubt ist.
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Die zweite Baugruppe besteht aus dem Gehäuseunterteil 1 und dem in das Gehäuseunterteil 1 eingesetzten Einsatzbehälter 2.
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Der Flanschabschnitt 13 des Halteelementes ist ein ringförmiger Abschnitt mit einer radial einwärts weisenden Wandung, die eine Gewinderippe 15 aufweist. Anstelle der Gewinderippe kann aber auch eine Gewindenut vorgesehen sein. Es handelt sich um ein Gegengewinde 15 zu einer Gewinderippe 12, die der nach radial außen weisenden Wandung des Ringteiles 4 entspringt. Bei der Vormontage wird das Ringteil 4 in den Flanschabschnitt 13 eingeschraubt, wobei die beiden Gewindeelemente 12,15 in einen Gewindeeingriff treten.
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Der Pumpenkopf und das Zwischenstück 5 werden von einem Kragen 18 des Halteelementes überfangen. Ringteil 4, Halteelement 6, Pumpenkopf 7 und Zwischenstück 5 bilden eine Einheit, die von der Kappe 8 überfangen wird. Die Vorrichtung besteht somit aus zwei voneinander getrennten Baugruppen, die nach dem Befüllen des Einsatzbehälters 2 durch einen einzigen Fügeschritt miteinander verbunden werden. Bei diesem Fügeschritt wird die obere Baugruppe, bestehend aus Pumpenkopf 7, Halteelement 6, Zwischenstück 5 und Ringteil 4, in Vertikalrichtung nach unten über den Rand des Einsatzbehälters 2 gestülpt, bis die radial nach innen weisende Rastrippe 20 in die Rastnut 21 des Gehäuseunterteils einrastet. Die Vorrichtung ist dann in einem gebrauchsfertigen, fertig montierten Zustand.
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Nach dem die im Einsatzbehälter 2 bevorratet Masse verbraucht ist, kann die Vorrichtung wiederbefüllt werden. Dies kann im einfachsten Falle dadurch erfolgen, dass in den Einsatzbehälter 2 Flüssigkeit oder dergleichen eingefüllt wird, wozu die Gewindeverbindung der Gewindeelemente 12,15 durch Drehen des Halteelementes 6 gegenüber dem Gehäuseunterteil 1 gelöst wird. Eine obere Baugruppe, die aus Halteelement 6, Pumpenkopf 7 und Zwischenstück 5 besteht, kann dann von einer unteren Baugruppe getrennt werden, die aus Gehäuseunterteil 1, Einsatzbehälter 2 und Gewindeelement 4 besteht. Das als Ringteil ausgebildete Gewindeelement 4 verbleibt am Gehäuseunterteil 1.
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Bevorzugt erfolgt das Wiederbefüllen aber dadurch, dass die Teile, die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch der Vorrichtung mit dem Inhalt des Einsatzbehälters 2 in Kontakt treten können, ausgetauscht werden. Es handelt sich dabei insbesondere um den Einsatzbehälter 2, das Zwischenstück 5 und den Pumpenkopf 7. Die übrigen Bestandteile der Vorrichtung, also insbesondere das Gehäuseunterteil, die Kappe 8 aber auch das Halteelement 6 nebst Ringteil 4 können wiederverwendet werden.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung besitzen die wiederverwertbaren Bestandteile der Vorrichtung eine größere Wandungsstärke, als die beim Wiederbefüllen auszutauschenden Bestandteile.
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Die Verbindung von Ringteil 4 und dem wandstärkenverminderten Bereich 16 des Gehäuseunterteils 1 erfolgt bevorzugt mittels in eine Verzahnung 10 eingreifenden Zähnen 9. Dabei kann aus den Zahnlücken zwischen zwei Zähnen eine Rippe 20 abragen, die in eine Nut 21 der Köpfe der Gegenverzahnung eingreifen kann.
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Die vorstehenden Ausführungen dienen der Erläuterung der von der Anmeldung insgesamt erfassten Erfindungen, die den Stand der Technik zumindest durch die folgenden Merkmalskombinationen jeweils auch eigenständig weiterbilden, wobei zwei, mehrere oder alle dieser Merkmalskombinationen auch kombiniert sein können, nämlich:
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Eine Vorrichtung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die ersten Verbindungselemente 9, 20 einem ersten Gewindeelement 4 zugeordnet sind, welches mit einem zweiten Gewindeelement 13 in einem lösbaren Gewindeeingriff steht.
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Eine Vorrichtung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass das Gewindeelement ein ringförmiger Körper ist, der auf einer ersten Umfangsfläche die Verbindungselemente 9, 20 und auf einer davon wegweisenden zweiten Umfangsfläche ein Gewinde 12 aufweist.
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Eine Vorrichtung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass das zweite Gewindeelement 13 der Abgabeeinrichtung 6, 7 zugeordnet ist.
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Eine Vorrichtung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass das erste Gewindeelement 4 ein Außengewinde trägt, das in en Innengewinde eines Flanschabschnittes 13 eines Halteelementes 6 eingeschraubt ist.
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Eine Vorrichtung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Abgabeeinrichtung 6, 7 einen Pumpenkopf 7 und ein Halteelement 6 aufweist, wobei das Halteelement 6 den Pumpenkopf 7 unter Zwischenlage des Gewindeelementes 4 mit dem Gehäuseunterteil 1 unter Ausbildung einer Formschluss- oder Rastverbindung verbindet.
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Eine Vorrichtung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Einsatzbehälter 2 einen oberen Rand 19 aufweist, auf dem sich der Pumpenkopf 7 abstützt.
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Eine Vorrichtung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Verbindungselemente 9, 20; 10, 21 axial bezogen auf die Montagerichtung, in der der Fügeschritt erfolgt, verlaufende Rastzähne aufweist, die beim Fügen ineinander treten.
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Eine Vorrichtung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Verbindungselemente eine in eine Rastnut 21 eingreifende Rastrippe 20 aufweisen.
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Eine Vorrichtung, gekennzeichnet durch eine Kappe 8, die beim Fügeschritt die Abgabeeinrichtung 6, 7 zumindest bereichsweise überfängt.
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Alle offenbarten Merkmale sind (für sich, aber auch in Kombination untereinander) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen. Die Unteransprüche charakterisieren, auch ohne die Merkmale eines in Bezug genommenen Anspruchs, mit ihren Merkmalen eigenständige erfinderische Weiterbildungen des Standes der Technik, insbesondere um auf Basis dieser Ansprüche Teilanmeldungen vorzunehmen. Die in jedem Anspruch angegebene Erfindung kann zusätzlich ein oder mehrere der in der vorstehenden Beschreibung, insbesondere mit Bezugsziffern versehene und/ oder in der Bezugsziffernliste angegebene Merkmale aufweisen. Die Erfindung betrifft auch Gestaltungsformen, bei denen einzelne der in der vorstehenden Beschreibung genannten Merkmale nicht verwirklicht sind, insbesondere soweit sie erkennbar für den jeweiligen Verwendungszweck entbehrlich sind oder durch andere technisch gleichwirkende Mittel ersetzt werden können.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Gehäuseunterteil
- 2
- Einsatzbehälter
- 3
- Nachlaufkolben
- 4
- Gewindeelement, Ringteil
- 5
- Zwischenstück
- 6
- Halteelement
- 7
- Pumpenkopf
- 8
- Kappe
- 9
- erstes Verbindungselement, Rastzahn
- 10
- zweites Verbindungselement, Rastzahn
- 11
- Stufe
- 12
- Gewinde
- 13
- Flanschabschnitt
- 14
- Innenwand
- 15
- Gegengewinde, Gewindenut/rippe
- 16
- wandstärkenverminderter Bereich
- 17
- Öffnung
- 18
- Kragen
- 19
- oberer Rand
- 20
- Rippe
- 21
- Nut