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Die Erfindung betrifft eine Lichtscheibe gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine Fahrzeugleuchte mit einem durch eine solche Lichtscheibe ganz oder teilweise abgeschlossenen Leuchteninnenraum
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Insbesondere beschäftigt sich die Erfindung mit der Verbesserung der Anordbarkeit sowie der Güte von manipulationssicheren Kennzeichnungen im Bereich der Lichtscheibe einer Fahrzeugleuchte.
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Eine Fahrzeugleuchte umfasst beispielsweise einen im Wesentlichen von einem Leuchtengehäuse und einer Lichtscheibe ganz oder teilweise umschlossenen Leuchteninnenraum und mindestens ein darin beherbergtes, mindestens eine Lichtquelle umfassendes Leuchtmittel für wenigstens eine Lichtfunktion der Fahrzeugleuchte.
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Jede Fahrzeugleuchte erfüllt je nach Ausgestaltung eine oder mehrere Aufgaben bzw. Funktionen. Zur Erfüllung jeder Aufgabe bzw. Funktion ist eine Lichtfunktion der Fahrzeugleuchte vorgesehen. Lichtfunktionen sind beispielsweise bei einer Ausgestaltung als Scheinwerfer eine die Fahrbahn ausleuchtende Funktion, oder bei einer Ausgestaltung als Signalleuchte eine Signalfunktion, wie beispielsweise eine Wiederholblinklichtfunktion zur Fahrtrichtungsanzeige oder eine Bremslichtfunktion zur Anzeige einer Bremstätigkeit, oder z.B. einer Begrenzungslichtfunktion, wie etwa einer Rücklichtfunktion, zur Sicherstellung einer Sichtbarkeit des Fahrzeugs bei Tag und/oder Nacht, wie etwa bei einer Ausgestaltung als Heckleuchte oder Tagfahrleuchte. Beispiele für Fahrzeugleuchten sind am Fahrzeugbug, an den Fahrzeugflanken und/oder an den Seitenspiegeln sowie am Fahrzeugheck angeordnete Blinkleuchten, Ausstiegsleuchten, beispielsweise zur Umfeldbeleuchtung, Begrenzungsleuchten, Bremsleuchten, Nebelleuchten, Rückfahrleuchten, sowie typischerweise hoch gesetzte dritte Bremsleuchten, so genannte Central, High-Mounted Braking Lights, Tagfahrleuchten, Scheinwerfer und auch als Abbiege- oder Kurvenlicht verwendete Nebelscheinwerfer, sowie Kombinationen hiervon.
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Die Lichtscheibe ist durch eine heutzutage meist aus einem Kunststoff hergestellte, transparente Abdeckung gebildet, welche den Leuchteninnenraum nach außen hin abschließt und die darin beherbergten Bauteile, wie etwa ein oder mehrere Leuchtmittel, Reflektoren sowie alternativ oder zusätzlich vorgesehene Optikelemente gegen Witterungseinflüsse schützt.
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Wenigstens einer Lichtquelle eines Leuchtmittels einer Fahrzeugleuchte können ein oder mehrere zur Ausformung einer Lichtverteilung beitragende Optikelemente zur Lichtlenkung zugeordnet sein.
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Bei den erwähnten Optikelementen kann es sich eine oder mehrere im Strahlengang zwischen wenigstens einer Lichtquelle des Leuchtmittels und der Lichtscheibe angeordnete Optikscheiben oder dergleichen handeln.
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Die Lichtscheibe selbst kann alternativ oder zusätzlich als ein Optikelement ausgebildet sein, beispielsweise indem sie vorzugsweise an deren Innenseite mit einer zur Erzeugung einer oder mehrerer zuvor erwähnter Lichtverteilungen beitragenden optischen Struktur versehen ist. Hierdurch kann gegebenenfalls auf eine Optikscheibe verzichtet werden.
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Bislang werden Fahrzeugleuchten beispielsweise im Bereich der Lichtscheibe manipulationssicher gekennzeichnet, indem eine die Kennzeichnung auf der Innenseite der Lichtscheibe erzeugende Geometrie in die Form des Spritzgusswerkzeugs eingebracht ist.
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Nachteilig hieran ist:
- 1. der verhältnismäßig große werkzeugtechnische Aufwand für den bloßen Erhalt einer Kennzeichnung,
- 2. der Erhalt bloß einer einzigen Kennzeichnung, und
- 3. eine Anordbarkeit nur auf solchen Flächen, bei denen die Entformbarkeit von auf ihnen aufgebrachten Erhebungen und/oder Vertiefungen gewährleistet ist.
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Damit entfallen beispielsweise parallel zur Entformungsrichtung verlaufende Flächen für diese Art der Kennzeichnung.
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Sollen veränderliche Kennzeichnungen aufgebracht werden, so kann dies nur an der fertigen Fahrzeugleuchte von außen auf die Außenseite der Lichtscheibe beispielsweise per Lasergravur aufgebracht werden.
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Durch
DE 20 2005 003 918 U1 ist ein Kunststoffformkörper mit im Inneren durch Laser-Innengravur erzeugten zwei- oder dreidimensionalen Bildstrukturen bekannt. Die Kunststoffformkörper bestehen aus Kunststoffmaterialien, die einen Gehalt an nanoskaligen Metalloxiden mit Partikelgröße von 1 bis 500 nm aufweisen. Sowohl das Kunststoffmaterial als auch das enthaltene Metalloxid sind für das zur Erzeugung der Bildstrukturen verwendete Laserlicht transparent.
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Durch
DE 102007004524A1 ist bekannt, mittels Laserstrahl Gravurpunkte ins Innere eines flachen Gegenstands, wie etwa einer Brillenlinse einzubringen.
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Eine Aufgabe der Erfindung ist es, eine Fahrzeugleuchte und eine Lichtscheibe für eine Fahrzeugleuchte zu schaffen, welche mit einer manipulationssicheren Kennzeichnung versehen sind und bei denen darüber hinaus auch solche Flächen mit einer Kennzeichnung versehen werden können, die - weil nicht entformbar - einer spritzgusstechnisch einzubringenden Kennzeichnung nicht zugänglich sind.
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Die Aufgabe wird durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind in den Ansprüchen, den Zeichnungen sowie in der nachfolgenden Beschreibung, einschließlich der zu den Zeichnungen zugehörigen, wiedergegeben.
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Ein erster Gegenstand der Erfindung betrifft demnach eine Lichtscheibe für eine Fahrzeugleuchte.
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Die aus Kunststoff in Spritzgusstechnik hergestellte Lichtscheibe zeichnet sich durch eine manipulationssichere Kennzeichnung aus, die eine weder von der Außen-, noch von der Innenseite der Lichtscheibe her zugängliche Innengravur innerhalb der Lichtscheibe und innerhalb des von der Lichtscheibe eingenommenen Volumens umfasst, die bevorzugt durch Laserinnengravur eingebracht ist.
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Ein zweiter Gegenstand der Erfindung betrifft eine Fahrzeugleuchte mit einem von einem Leuchtengehäuse und einer Lichtscheibe ganz oder teilweise umgebenen Leuchteninnenraum.
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Die Fahrzeugleuchte zeichnet sich aus durch eine zuvor erwähnte Lichtscheibe mit einer manipulationssicheren Kennzeichnung, die eine weder von der Außen-, noch von der Innenseite der Lichtscheibe her zugängliche Innengravur innerhalb der Lichtscheibe und innerhalb des von der Lichtscheibe eingenommenen Volumens umfasst, die bevorzugt durch Laserinnengravur eingebracht ist.
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Mit anderen Worten betrifft der zweite Gegenstand der Erfindung eine Fahrzeugleuchte mit in die Lichtscheibe durch Laserinnengravur eingebrachter Kennzeichnung.
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Die Innengravur besteht bevorzugt aus einer Vielzahl von voneinander separaten Innengravurpunkten. Jeder Innengravurpunkt liegt innerhalb des die Lichtscheibe bildenden Körpers. In der Gesamtbetrachtung ergeben die Innengravurpunkte eine Kennzeichnung oder einen Teil einer Kennzeichnung, beispielsweise eine grafische Darstellung und/oder ein Logo und/oder ein Markenzeichen und/oder eine Beschriftung mit einem oder mehreren Schriftzeichen und/oder Zahlen.
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Die Lichtscheibe ist aus einem Kunststoff hergestellt. Sie kann aus Polymethylmethacrylat (PMMA) oder aus Polycarbonat (PC) bestehen.
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Die Lichtscheibe ist bevorzugt im Spritzgussverfahren hergestellt.
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Besonders bevorzugt ist eine Fläche der Lichtscheibe mit der manipulationssicheren Kennzeichnung versehen, die aus spritzguss- und/oder entformungstechnischen Gründen bis dato nicht mit einer - da von der Außenseite der Lichtscheibe nicht zugänglichen - manipulationssicheren Kennzeichnung versehen werden konnte.
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Insbesondere ist die manipulationssichere Kennzeichnung bevorzugt im Bereich einer Fläche der Lichtscheibe angeordnet, auf welcher Fläche unter Vermeidung einer Zwangsentformung aus spritzguss- und/oder entformungstechnischen Gründen ohne den Einsatz von Schiebern, d.h. frei von Schiebern und/oder Auf-Zu-Werkzeugen keine Erhebungen/Vertiefungen anordbar sind.
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Hierdurch kann auf Schieber und/oder Auf-Zu-Werkzeuge im Spritzguss verzichtet werden, deren Einsatz immer Qualitätseinbußen bei der Oberflächengüte zur Folge hat.
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Beispielsweise kann die manipulationssichere Kennzeichnung bevorzugt im Bereich einer Fläche der Lichtscheibe angeordnet sein, deren Flächennormale eine Entformungsrichtung bei der Herstellung der Lichtscheibe in Spritzgusstechnik unter einem Winkel von 45° oder mehr schneidet. Besonders bevorzugt ist die manipulationssichere Kennzeichnung bevorzugt im Bereich einer Fläche der Lichtscheibe angeordnet, deren Flächennormale senkrecht zu einer Entformungsrichtung bei der Herstellung der Lichtscheibe in Spritzgusstechnik verläuft.
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Über eine vollständige Lösung der gestellten Aufgabe hinausgehende Vorteile ergeben sich unter anderem durch die Möglichkeit, auch im Bereich solcher Flächen eine manipulationssichere, von der Außenseite der Lichtscheibe her nicht zugängliche Kennzeichnung vorzusehen, die bislang aus spritzgusstechnischen Gründen einer manipulationssicheren Kennzeichnung nicht zugänglich waren. Darüber hinaus vermittelt die Laserinnengravur im Vergleich zur eingangs beschriebenen Lasergravur auf der Außenseite der Lichtscheibe einen wesentlich höheren Qualitätseindruck. Ferner kann die durch Laserinnengravur hergestellte manipulationssichere Kennzeichnung im Bereich von Flächen vorgesehen werden, die außerhalb des Strahlengangs des von den Lichtquellen im Leuchteninneren zur Erfüllung einer oder mehrerer Lichtfunktionen der Fahrzeugleuchte abgestrahlten Lichts liegen.
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Hierdurch wird der Strahlengang durch die vermittels Laserinnengravur hergestellte Kennzeichnung nicht nachteilig beeinträchtigt. Ferner können durch die Erfindung nachträglich beispielsweise prozessbedingte Kennzeichnungen kaschiert werden. So kann etwa eine Taktbezeichnung auf der Innenseite der Lichtscheibe durch die Laserinnengravur nachträglich überdeckt werden. Außerdem können Erzeugung feinste Strukturen erzeugt werden, die über das Spritzgießen nicht zu realisieren sind. So können mittels der Laserinnengravur beispielsweise mikroskalige Data Matrix Codes o.ä. für die Rückverfolgbarkeit in die Lichtscheibe eingebracht werden.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Die Größenverhältnisse der einzelnen Elemente zueinander in den Figuren entsprechen nicht immer den realen Größenverhältnissen, da einige Formen vereinfacht und andere Formen zur besseren Veranschaulichung vergrößert im Verhältnis zu anderen Elementen dargestellt sind. Für gleiche oder gleich wirkende Elemente der Erfindung werden identische Bezugszeichen verwendet. Ferner werden der Übersicht halber nur Bezugszeichen in den einzelnen Figuren dargestellt, die für die Beschreibung der jeweiligen Figur erforderlich sind. Die dargestellten Ausführungsformen stellen lediglich Beispiele dar, wie die Erfindung ausgestaltet sein kann und stellen keine abschließende Begrenzung dar. Es zeigen in schematischer Darstellung:
- 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Fahrzeugleuchte mit einer Lichtscheibe mit manipulationssicherer Kennzeichnung, die weder von der Außen-, noch von der Innenseite der Lichtscheibe her zugänglich innerhalb der Lichtscheibe und innerhalb des von der Lichtscheibe eingenommenen Volumens durch Laserinnengravur eingebracht ist, in einem Querschnitt.
- 2 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Fahrzeugleuchte mit einer Lichtscheibe mit manipulationssicherer Kennzeichnung, die weder von der Außen-, noch von der Innenseite der Lichtscheibe her zugänglich innerhalb der Lichtscheibe und innerhalb des von der Lichtscheibe eingenommenen Volumens durch Laserinnengravur eingebracht ist, in einem Querschnitt.
- 3 ein drittes Ausführungsbeispiel einer Fahrzeugleuchte mit einer Lichtscheibe mit manipulationssicherer Kennzeichnung, die weder von der Außen-, noch von der Innenseite der Lichtscheibe her zugänglich innerhalb der Lichtscheibe und innerhalb des von der Lichtscheibe eingenommenen Volumens durch Laserinnengravur eingebracht ist, in einem Querschnitt.
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Eine in 1, 2 sowie in 3 in verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten ganz oder in Teilen dargestellte Fahrzeugleuchte 10 umfasst einen von einem Leuchtengehäuse 30 und einer Lichtscheibe 01 ganz oder teilweise umgebenen Leuchteninnenraum.
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Die Lichtscheibe 01 dieser Fahrzeugleuchten 10 ist mit einer manipulationssicheren Kennzeichnung versehen, die eine weder von der Außenseite 07, noch von der Innenseite 06 der Lichtscheibe 01 her zugängliche Innengravur 02 umfasst. Die Innengravur 02 ist innerhalb der Lichtscheibe 01 und innerhalb des von der Lichtscheibe 01 eingenommenen Volumens eingebracht.
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Besonders bevorzugt ist die Innengravur 02 durch Laserinnengravur eingebracht.
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Die Innengravur 02 besteht vorzugsweise aus einer Vielzahl von voneinander separaten Innengravurpunkten. Jeder dieser Innengravurpunkte liegt innerhalb des die Lichtscheibe 01 bildenden Körpers. In der Gesamtbetrachtung ergeben die Innengravurpunkte eine Kennzeichnung oder einen Teil einer Kennzeichnung, beispielsweise eine grafische Darstellung und/oder ein Logo und/oder ein Markenzeichen und/oder eine Beschriftung mit einem oder mehreren Schriftzeichen und/oder Zahlen.
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Bevorzugt ist die Lichtscheibe 01 aus einem Kunststoff hergestellt. Sie kann beispielsweise aus Polymethylmethacrylat (PMMA) oder aus Polycarbonat (PC) bestehen.
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Vorzugsweise ist die Lichtscheibe 01 im Spritzgussverfahren hergestellt.
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Besonders bevorzugt ist eine Fläche der Lichtscheibe zumindest mit der Innengravur 02 der manipulationssicheren Kennzeichnung versehen, die aus spritzguss- und/oder entformungstechnischen Gründen bis dato nicht mit einer - da von der Außenseite der Lichtscheibe nicht zugänglichen - manipulationssicheren Kennzeichnung versehen werden konnten.
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Insbesondere ist die von der manipulationssichere Kennzeichnung umfasste Innengravur 02 bevorzugt im Bereich einer Fläche der Lichtscheibe angeordnet, auf welcher Fläche unter Vermeidung einer Zwangsentformung aus spritzguss- und/oder entformungstechnischen Gründen ohne den Einsatz von Schiebern, d.h. frei von Schiebern und/oder Auf-Zu-Werkzeugen keine Erhebungen/Vertiefungen anordbar oder angeordnet sind.
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Qualitätseinbußen der im Spritzguss hergestellten Oberflächen, wie der Einsatz von Schiebern und/oder Auf-Zu-Werkzeugen zwangsläufig zur Folge hat, werden hierdurch vermieden.
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So kann die von der manipulationssicheren Kennzeichnung umfasste Innengravur 02 im Bereich einer Fläche der Lichtscheibe 01 angeordnet sein, deren Flächennormale eine Entformungsrichtung bei der Herstellung der Lichtscheibe 01 in Spritzgusstechnik unter einem Winkel von 45° oder mehr schneidet.
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Dabei kann eine die Fläche am Fußpunkt einer lokalen Flächennormale tangierende Gerade die Entformungsrichtung schneiden und/oder ganz oder teilweise parallel zur Entformungsrichtung angeordnet sein.
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Beispielsweise kann die von der manipulationssicheren Kennzeichnung umfasste Innengravur 02 im Bereich einer Fläche der Lichtscheibe 01 angeordnet sein, deren Flächennormale senkrecht zu einer Entformungsrichtung bei der Herstellung der Lichtscheibe 01 in Spritzgusstechnik verläuft.
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Die manipulationssichere Kennzeichnung kann zusätzlich zu der Innengravur 02 eine vertiefte Kennzeichnung 04 (2) und/oder eine erhabene Kennzeichnung 05 ( 3) auf der Innenseite 06 der Lichtscheibe 01 umfassen.
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Alternativ oder zusätzlich kann die Innengravur 02 eine solche vertiefte Kennzeichnung 04 (2) und/oder eine solche erhabene Kennzeichnung 05 (3) auf der Innenseite 06 der Lichtscheibe 01 kaschieren, beispielsweise indem die Innengravur 02 deckungsgleich mit der auf der Innenseite 06 der Lichtscheibe 01 angeordneten vertieften Kennzeichnung 04 (2) und/oder der auf der Innenseite 06 der Lichtscheibe 01 angeordneten erhabenen Kennzeichnung 05 (3) in die Lichtscheibe 01 eingebracht ist.
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Mithilfe der Innengravur 02 kann eine nachträgliche und/oder separate Kennzeichnung - oder Funktionalisierung - der Fahrzeugleuchte, selbst im zusammengebauten Zustand, erreicht werden. Es wird eine höhere Flexibilität in der Produktion erzielt und unter Umständen der Logistikaufwand reduziert. So entfällt auch die Lagerhaltung von markierten und unmarkierten Bauteilen, da die Markierung erst am Endprodukt erfolgt, inklusive Vermeidung der entsprechenden Verwechslungsgefahr.
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Mithilfe eines fokussierten Laserstrahls kann eine Wechselwirkung mit dem Kunststoffmaterial der Lichtscheibe 01 erzielt werden. Insbesondere bei transparenten oder opaken Kunststoffen können so mithilfe eines Lasers gezielt Strukturen im Materialinnern erzeugt werden. Verwendet werden können Serienmaterialen aus der Heckleuchtenproduktion, wie beispielsweise PMMA (Polymethylmethacrylat) und PC (Polycarbonat). Die Kunststoffe weisen in gewissen Wellenlängenbereichen eine hohe Transmission auf.
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Diese Eigenschaft kann beispielsweise mithilfe eines Nd: YVO4-Lasers mit einer Wellenlänge von 1064 nm ausgenutzt werden, um eine Innengravur 02 durch Laserinnengravur zu erzeugen. Der einzusetzende Laser muss eine geringe Pulsdauer sowie eine vergleichsweise hohe Pulsenergie aufweisen, um gezielte Strukturveränderungen im Material hervorrufen zu können. Die Wärmeeinflusszone muss bei der lokal im Material deponierten Energie so klein wie möglich sein, um feinste Strukturen abbilden zu können.
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Die Wechselwirkungen des Kunststoffes mit der Laserstrahlung führt indes zu einer 2D- bzw. 3D-Innengravur. Die Ausführung, Positionierung und Anmutung ist beispielsweise mithilfe der Laserparameter so einzustellen, dass die Innengravur den gewünschten qualitativen Vorgaben entspricht. Der Kontrast der Innengravur ist maßgeblich abhängig vom Kunststoffmaterial in Verbindung mit dem Laser und dem Prozess an sich.
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So können im zusammengebauten Zustand Kennzeichnungen beispielsweise in die Lichtscheibe eingelasert werden ohne die oberflächennahen Schichten thermisch zu schädigen.
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Im Unterschied dazu sind Laserbeschriftungen von Kunststoffmaterialien häufig auf der Oberfläche teilweise erhaben oder spürbar. Im Gegensatz hierzu verletzt die Laserinnengravur die Oberfläche nicht.
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Sich hieraus ergebende Vorteile gegenüber dem Stand sind unter Anderem, dass durch die Laserinnengravur nachträglich und/oder separat manipulationssicher in das Volumen eingebrachte Kennzeichnungen, Markierungen oder ähnliches in transparenten und/oder opaken Kunststoffen verwirklicht werden können, ohne dass der Qualitätseindruck der Oberflächen nachteilig beeinträchtigt wird.
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Die Technologie der Laserinnengravur biete die Möglichkeit der Individualisierung der Leuchte und somit des Fahrzeuges beispielsweise durch persönliche Schriftzüge oder Logos auf Firmenwagen.
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Auch ist die Einbringung von fälschungssicheren 3D Data Matrix Codes beispielsweise zur Verwirklichung einer Rückverfolgbarkeit denkbar.
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Die Innengravur 02 kann nach dessen Herstellung in ein Einzelteil, wie etwa in die Lichtscheibe 01, oder in fertig zusammengebautem Zustand der Fahrzeugleuchte 10 in ein Bauteil, wie etwa in die Lichtscheibe 01 eingebracht werden. Einzige Voraussetzung ist, dass die zu gravierende Stelle mit dem Laser erreichbar ist.
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Zusätzliche Vorteile sind Einsparmöglichkeiten bei bislang zur manipulationssicheren Kennzeichnung verwendeten speziellen Spritzgießwerkzeugen und/oder Werkzeugeinsätzen.
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Da die manipulationssichere Kennzeichnung durch die Innengravur 02 sich im Material befindet und weder von der Außenseite 07, noch von der Innenseite 06 der Lichtscheibe 01 her zugänglich ist, schafft die Innengravur 02 darüber hinaus eine Steigerung der Fälschungssicherheit.
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Die Innengravur 02 ermöglicht darüber hinaus einen geringeren Logistikaufwand, da eine höhere Produktionsflexibilität gegeben ist.
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Ferner ermöglicht die Innengravur 02 eine flexible Bearbeitung, da eine Lasermaschine projektunabhängig und nicht an eine spezielle Spritzgießmaschine gebunden ist oder sein muss.
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Das Umrüsten spezifischer Aufnahmen für die Laserinnengravur gestaltet sich außerdem nicht so aufwendig, wie das Umrüsten eines Spritzgießwerkzeuges. Hierdurch schafft die Erfindung ein Einsparpotential.
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Ein besonders hervorzuhebender Vorteil der Innengravur 02 ist, dass die Variation an zu erzeugenden Strukturen im Material beliebig vielfältig sind, da sie aus Punktwolken bestehen.
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Hierdurch erlaubt die Innengravur 02 schließlich eine Erzeugung feinster Strukturen, die im Spritzgießen nicht realisierbar sind.
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Die Erfindung kann darüber hinaus einzelne aus dem Stand der Technik vorbekannte Merkmale oder Kombinationen von Merkmalen umfassen, beispielsweise aus den zum Stand der Technik erwähnten Dokumenten.
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Die Erfindung ist nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr umfasst die Erfindung jedes neue Merkmal sowie jede Kombination von Merkmalen, was insbesondere jede Kombination von Merkmalen in den Ansprüchen beinhaltet, auch wenn dieses Merkmal oder diese Kombination selbst nicht explizit in den Ansprüchen oder Ausführungsbeispielen angegeben ist.
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Die Erfindung ist insbesondere im Bereich der Herstellung von Fahrzeugleuchten, insbesondere Kraftfahrzeugleuchten gewerblich anwendbar.
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Die Erfindung wurde unter Bezugnahme auf bevorzugte Ausführungsformen beschrieben. Es ist jedoch für einen Fachmann vorstellbar, dass Abwandlungen oder Änderungen der Erfindung gemacht werden können, ohne dabei den Schutzbereich der nachstehenden Ansprüche zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 01
- Lichtscheibe
- 02
- Innengravur
- 03
- Laserstrahl
- 04
- vertiefte Kennzeichnung
- 05
- erhabene Kennzeichnung
- 06
- Innenseite
- 07
- Außenseite
- 10
- Fahrzeugleuchte
- 30
- Leuchtengehäuse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202005003918 U1 [0013]
- DE 102007004524 A1 [0014]