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Die Erfindung betrifft ein Regalsystem.
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Im Bereich der Systemmöbel gibt es eine ganze Reihe von unterschiedlichen Lösungen, um Regalkomponenten zu einem Regal zusammen zu bauen.
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Die bekannten Lösungen haben alle gemein, dass Vertikalträger mit Zwischenböden zu einem Regal verbunden werden müssen. Hierfür gibt es eine ganze Reihe von Lösungen, die sich mehr oder weniger in der Art der Montage der Böden an den Vertikalträgern unterscheiden. Die Praktikabilität eines Regalsystems steht und fällt mit dem Aufwand, der für die Montage eines Regalsystems erforderlich ist. Sind beispielsweise verhältnismäßig viele Komponenten aneinander zu befestigen, steigt der Montageaufwand erheblich. Gleiches gilt, wenn sehr zahlreiche Befestigungselemente zum Einsatz kommen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Regalsystem zu schaffen, welches mit verhältnismäßig wenigen Einzelkomponenten auskommt und trotzdem eine große Flexibilität hinsichtlich der Erweiterbarkeit bietet.
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Diese Aufgabe wird durch ein Regalsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen finden sich in den Unteransprüchen.
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Die vorliegende Erfindung stellt ein Regalsystem zur Verfügung, welches zur Herstellung auch komplexerer Regale mit verhältnismäßig wenigen Komponenten auskommt und somit einfach und mit verhältnismäßig wenig Zeitaufwand zu montieren ist. Das erfindungsgemäße Regalsystem umfasst dazu eine Mehrzahl Vertikalträger und daran befestigte oder befestigbare Tragrahmenelemente. Die Tragrahmenelemente weisen für sich eine im Wesentlichen rechteckige Konfiguration auf, wobei deren Ecken jeweils - bevorzugt auf der Außenseite der Tragrahmenelemente - eine Eckaussparung aufweisen, in diese Eckaussparung sind die Vertikalträger, insbesondere formschlüssig, eingesetzt oder einsetzbar. Die Ecken der Tragrahmenelemente weisen ihrerseits wenigstens eine Durchführöffnung zur Durchführung eines ersten Befestigungselements auf. Dabei weisen die Vertikalträger wenigstens eine mit der Durchführöffnung fluchtende Aufnahmeöffnung auf, die zur Aufnahme wenigstens eines Teils des Befestigungselements ausgebildet sind. Bevorzugt weist der Vertikalträger eine Mehrzahl voneinander in Hauptlängserstreckungsrichtung der Vertikalträger beabstandete wie oben beschaffene Aufnahmeöffnungen auf, um mehrere Tragrahmenelemente in Vertikalrichtung übereinander mit dem Vertikalträger zu verbinden. Zur Montage werden die Vertikalträger in die entsprechenden Eckaussparungen der Tragrahmenelemente eingelegt und sodann mit einem Befestigungselement an den Tragrahmenelementen fixiert. Die Tragrahmenelemente sind bevorzugt so ausgebildet, dass sie ein innen offenes etwa rechteckiges Gebilde bilden, wobei bevorzugt die Befestigungselemente von innen in die Tragrahmenelemente eingesetzt und mit den Vertikalträgern verschraubt werden.
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Die Vertikalträger können dabei grundsätzlich verschiedene Querschnittsformen haben, beispielsweise runde, kreisförmige oder eckige. Eine bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass die Vertikalträger eine viereckige, insbesondere quadratische Querschnittsform aufweisen. In jedem Fall sollte nach Möglichkeit ein Formschluss zwischen der Aussparung in der Ecke des Tragrahmenelemente und der Querschnittsform des Vertikalträger hergestellt werden, um eine möglichst stabile und möglichst spielfreie Anbindung zu erreichen.
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Bevorzugt ist das Befestigungselement als Schraube ausgebildet, und die Aufnahmeöffnung der Vertikalträger weisen dann dazu ein passendes Innengewinde auf. Bevorzugt ist vorgesehen, dass die wenigstens eine Durchführöffnung der Tragrahmenelemente in deren Eckaussparung mündet. Die Durchführöffnung ist dabei bevorzugt diagonal zum Verlauf der Längs- bzw. Querseiten der Tragrahmenelemente orientiert.
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Mit der geschilderten Konfiguration lassen sich Regale mit einer beliebigen Anzahl von auf den Tragrahmenelementen abzulegenden Zwischenböden herstellen, indem beispielsweise vier Vertikalträger an den vier Ecken der Tragrahmenelemente befestigt werden. Will man das Regal in horizontaler Richtung erweitern, so liegen Tragrahmenelemente nebeneinander. Diese können dann mit einem erfindungsgemäßen Verbindungselement miteinander verbunden werden.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform kann dazu vorgesehen sein, dass die Tragrahmenelemente an ihren Schmalseiten wenigstens eine zwischen den Ecken angeordnete Bohrung zur Aufnahme von einem zweiten Befestigungselement, insbesondere einer Schraube, aufweisen. So können die Tragrahmenelemente miteinander über das oben beschriebene Verbindungselement verbunden werden. Bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass wenigstens die genannte Bohrung ein Gewinde umfasst.
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Das Verbindungselement kann auf unterschiedliche Weise gestaltet sein. Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Verbindungselement ein im Wesentlichen U-förmiges Element ist, welches zwei Schenkel und einen die Schenkel verbindenden Verbindungsabschnitt aufweist, wobei jeder Schenkel eine Durchführungsbohrung zum Durchführen des zweiten Verbindungselements aufweist. Mit dieser Konfiguration lassen sich insbesondere die benachbarten Tragrahmenelemente und das Verbindungselement so relativ zueinander ausrichten, dass eine Bohrung in der Schmalseite des einen Tragrahmenelements mit einer Bohrung oder Öffnung in der Schmalseite des benachbarten Tragrahmenelements und den Durchgangsbohrungen des Verbindungselements fluchtet. Bei dieser Ausrichtung werden dann entsprechende zweite Befestigungselemente durch die fluchtenden Bohrungen bzw. Öffnungen geführt und fixiert, sodass benachbarte Tragrahmenelemente miteinander verbunden sind. Im Bereich der Verbindung der Tragrahmenelemente genügt es für die Stabilität des kompletten Regalsystems, dass die an der Verbindung beteiligten Tragrahmenelemente lediglich an einer Seite mit dem entsprechenden Vertikalträger verbunden sind. Dies spart zusätzliche Schrauben ein, da die Querstabilität durch die Verbindung der beiden Tragrahmenelemente mit dem Verbindungselement sichergestellt ist.
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Um ein besonders stabiles Regalsystem zu schaffen, kann nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform insbesondere vorgesehen sein, dass die Tragrahmenelemente und/oder die Vertikalträger und/oder die Verbindungselemente aus einem steifen Material, insbesondere Metall, gebildet sind.
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Die Tragrahmenelemente können dabei entweder bereits als Zwischenboden ausgebildet sein oder Zwischenböden, insbesondere auch aus einem anderen Material als die Tragrahmenelemente selbst, beispielsweise Holz, können auf den Tragrahmenelementen aufliegen.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der 1 bis 6 näher erläutert.
- 1 zeigt eine perspektivische Ansicht auf ein beispielhaftes Regal, welches mit dem erfindungsgemäßen Regalsystem hergestellt ist.
- 2 zeigt eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Tragrahmenelement.
- 3 zeigt eine vergrößerte Darstellung eines Ausschnitts einer Ecke eines erfindungsgemäßen Tragrahmenelements bei der Verbindung mit einem Vertikalträger.
- 4 zeigt eine Draufsicht auf zwei miteinander verbundene Tragrahmenelemente.
- 5 zeigt eine Ausschnittvergrößerung des Details A in 4.
- 6 zeigt drei Ansichten eines beispielhaften erfindungsgemäßen Verbindungselements, wobei a) eine Draufsicht, b) eine stirnseitige Ansicht und c) eine längsseitige Ansicht zeigt.
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In 1 ist ein beispielhaftes Regal dargestellt, welches sich durch Anwendung des erfindungsgemäßen Regalsystem bilden lässt. Das Regal besteht aus einer Mehrzahl vertikal verlaufender Vertikalträger 2, die zur Aufstellung des Regals 1 auf dem Boden dienen. Diese Vertikalträger 2 sind untereinander durch die Tragrahmenelemente 3 verbunden, die vorteilhafterweise Ablageböden 4 aufweisen. Die im Wesentlichen rechteckig ausgebildeten Tragrahmenelemente 3 (vgl. 2) können untereinander verbunden werden, so dass das Regal 1 in Horizontalrichtung beliebig vorgesetzt werden kann. Die Verbindung der Tragrahmenelemente 3 untereinander sowie mit den Vertikalträgern 2 soll anhand der 2 bis 6 im Folgenden näher erläutert werden. Wie man in 1 unter Zuhilfenahme von 2 erkennt, können benachbarte Tragrahmenelemente 3 mit den kurzen Schmalseiten 32 oder langen Schmalselten 31 untereinander verbunden werden oder es kann die kurze Schmalseite 32 eines Tragrahmenelements 3 mit der langen Schmalseite 31 des benachbarten Tragrahmenelements 3 verbunden sein.
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In 2 ist ein beispielhaftes Tragrahmenelement 3 dargestellt, welches eine Rechteckform aufweist und im gezeigten Beispiel aus Längsstreben 31 und Querstreben 32 gebildet ist, die die (bei nicht quadratischer Form) langen und kurzen Schmalseiten des Tragrahmenelements 3 bilden. In den Längsstreben und/oder Querstreben sind, bevorzugt von der Innenseite aus, eingebrachte Bohrungen oder Aussparungen 36 bzw. 35 angebracht. Diese dienen der Aufnahme von Befestigungselementen, die mit Bezug auf die 4 bis 6 unten noch erläutert werden. Praktischer Weise sind an den Längs- oder Querstreben jeweils mehrere solcher Bohrungen oder Aussparungen vorgesehen, um eine Mehrzahl Anbindungspunkte zu realisieren. Sind an den Querseiten 32 mehrere Bohrungen 35 in einem bestimmten Abstand vorgesehen, so sollte dieser Abstand bevorzugt auch bei auf den Längsseiten 31 vorliegen, um eine Verbindung zweier Tragrahmenelemente 3 über Eck mit wenigstens zwei voneinander beabstandeten Anbindungspunkten zu ermöglichen.
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In 3 ist ein Eckausschnitt eines erfindungsgemäßen Tragrahmenelements 3 im Detail dargestellt. Dargestellt ist auch ein Querschnitt durch einen Vertikalträger 2, der im gezeigten Beispiel rechteckig, insbesondere quadratisch, im Querschnitt ausgebildet ist. Wie man in 3 erkennt, weist die Ecke (insbesondere jede Ecke des Tragrahmenelements 3) auf der Außenseite eine Eckaussparung 34 auf, die zur Aufnahme des Vertikalträgers 2 ausgebildet ist. Auf diese Weise lässt sich der Vertikalträger 2 formschlüssig an das Tragrahmenelements 3 anlegen. Im Vertikalträger 2 sind eine Mehrzahl in Vertikalrichtung voneinander beabstandete Öffnungen 21 vorgesehen, die im gezeigten Beispiel an einer Kante des Vertikalträgers 2 angeordnet sind. Diese Öffnungen 21 sind insbesondere Aufnahmeöffnungen, in die ein Befestigungselement 4, insbesondere eine Schraube aufgenommen sein kann. Dazu kann die Aufnahmeöffnung 21 bevorzugt ein Innengewinde aufweisen, in das dann die Schraube 4 eingeschraubt werden kann. Zur Durchführung der Schraube bzw. des Befestigungselements 4 durch das Tragrahmenelement 3 weisen die Ecken eine Durchführöffnung 33 auf,, durch welche das Befestigungselement 4 bevorzugt von der Innenseite in Richtung des Pfeils P1 in die Aufnahmeöffnung 21 des Vertikalträger 2 eingebracht, insbesondere eingeschraubt, werden kann, um den Vertikalträger 2 mit dem Tragrahmenelement 3 zu verbinden.
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In den 4 bis 6 ist die Verbindung von zwei Tragrahmenelementen 3 untereinander illustriert. In dem in 4 gezeigten Beispiel sind beispielhaft zwei Schmalseiten 32 benachbarter Tragrahmenelemente miteinander verbunden.
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Zur Verbindung der Tragrahmenelemente 3 dient ein in 6 gezeigtes Verbindungselement 6, welches eine im Wesentlichen U-förmige Form aufweist, welches wiederum zwei Schenkel 61, 62 und einen diese Schenkel miteinander verbindenden Verbindungsabschnitt 63 aufweist. Jeder Schenkel verfügt über eine Öffnung bzw. Durchgangsbohrung 64, die insbesondere miteinander fluchten. Das Verbindungselement 6 ist dabei bevorzugt so bemessen, dass dessen Schenkel an den jeweiligen Innenseiten benachbarter Tragrahmenelemente 3 anliegen können. Diese Situation ist in 5 dargestellt. Wie bereits oben erwähnt, befinden sich in den Schmalseiten 32 Bohrungen 35, dass müssen nicht notwendigerweise durchgehende Bohrungen sein, sondern es können auch in der Schmalseite endende Bohrungen, insbesondere solche mit Gewinde, sein. Wie man in der Anordnung von 5 erkennt, liegen die Bohrungen 35 benachbarter Tragrahmenelemente auf derselben Höhe, fluchten also miteinander. Ebenso ist das Verbindungselement mit seinen Durchgangsbohrungen 64 entsprechend mit den Bohrungen 35 fluchtend ausgerichtet. Die Schenkel 61 und 62 liegen an den jeweiligen Innenseiten der Schmalseiten 32 an. Zur Befestigung werden weitere Befestigungselemente 5 in der jeweiligen Pfeilrichtungen P2 bzw. P3 durch die Durchgangsbohrungen in die Bohrungen 35 eingeführt, bevorzugt eingeschraubt. Auf diese Weise werden zwei Tragrahmenelemente miteinander fest verbunden. Wie bereits oben erwähnt, können pro Schmalseite mehrere Bohrungen 35 in Abständen voneinander vorgesehen sein, sodass ein gegenseitiges Verketten zweier benachbarter Tragrahmenelemente durch Anbringen einer Mehrzahl erfindungsgemäßer Verbindungselemente verhindert werden kann.
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Durch die verhältnismäßig feste Verbindung benachbarter Tragrahmenelemente genügt es auch, wenn lediglich an einem der benachbarten Tragrahmenelemente im Verbindungsbereich der beiden ein Vertikalträger 2 befestigt ist. Es müssen also nicht Befestigungselemente durch beide Durchgangsöffnungen 33 in einen hier nicht gezeigten Vertikalträger eingeführt werden. Es genügt also, wenn der hier beispielhaft gezeigte Vertikalträger lediglich auf einer Seite, insbesondere an einer Kante, entsprechende Aufnahmeöffnungen 21 (vgl. 3) aufweist. Auf diese Weise kann das erfindungsgemäße Regalsystem möglichst einfach gehalten werden. Benötigt werden nach bevorzugte Ausführungsform lediglich eine Sorte Vertikalträger, gegebenenfalls in unterschiedlichen Längen, sowie eine Sorte Tragrahmenelemente 3 mit entsprechenden Bohrungen 35, 36 in den Schmalseiten 32, 31, ein einheitliches Verbindungselement 6 sowie erste und zweite Befestigungselemente, wobei es sich dabei bevorzugt um Schrauben unterschiedlicher Länge und Gewindestärke handeln kann, die handelsübliche Schrauben sein können.