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Die Erfindung betrifft einen Montagerahmen, der an einem elektronischen Gerät verwendet wird. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung einen Montagerahmen, der sich beliebig aus einer Mehrzahl von ersten Seitenleisten und zweiten Seitenleisten unterschiedlicher Größe zusammensetzen und gesamtheitlich an dem elektronischen Gerät anbringen lässt, sodass das elektronische Gerät nahezu rahmenlos aussieht.
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Nach dem Stand der Technik umfasst ein Flüssigkristallanzeigemodul in der Regel eine Bildschirmtafel und einen Montagerahmen, der u. a. dazu dient, die Bildschirmtafel abzustützen bzw. zu positionieren. Derzeit wird der genannte Montagerahmen meistens durch ein Spritzgussverfahren mittels eines Umformwerkzeugs hergestellt, wobei die einzelnen Montagerahmen unterschiedlicher Größe bei einer Umformung je ein entsprechendes Umformwerkzeug benötigen. Darum werden Umformwerkzeuge unterschiedlicher Größe entwickelt, was jedoch zu einer Zeitverschwendung und einer Kostenerhöhung führt. Dieses Problem zu lösen, ist daher zu einer der Aufgaben geworden, mit denen sich entsprechende Hersteller beschäftigen müssen. Übrigens kann der für die Bildschirmtafel vorgesehene Montagerahmen üblicherweise einen schwarzen Rand mit einer bestimmten Breite aufweisen, sodass eine herkömmliche Bildschirmtafel nach ihrer Montage eine zu große Gesamtgröße aufweist, wobei die Bildschirmtafel bei der praktischen Verwendung aufgrund einer optischen Täuschung jedoch kleiner aussieht.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Montagerahmen eines elektronischen Gerätes zu schaffen, durch den es nicht mehr nötig ist, für die einzelnen Montagerahmen unterschiedlicher Größe je einen kompletten Satz von Umformwerkzeugen bereitzustellen, sodass Fertigungskosten für Umformwerkzeuge reduziert werden, wobei die vorliegende Erfindung noch den visuellen Effekt ermöglicht, dass der an dem elektronischen Gerät verwendete Montagerahmen nahezu rahmenlos aussieht.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen Montagerahmen eines elektronischen Gerätes, der die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale aufweist. Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
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Gemäß der Erfindung wird ein Montagerahmen eines elektronischen Gerätes bereitgestellt, der zwei parallel zueinander verlaufende erste Seitenleisten, zwei parallel verlaufende zweite Seitenleisten und vier L-förmige Verbindungsteile umfasst. Die vier L-förmigen Verbindungsteile dienen dazu, die beiden ersten Seitenleisten und die beiden zweiten Seitenleisten miteinander zu verbinden. Durch die vorliegende Erfindung ist verwirklicht, dass lediglich entsprechende Umformwerkzeuge für die beiden ersten Seitenleisten und die beiden zweiten Seitenleisten bereitgestellt werden müssen, wenn ein Montagerahmen unterschiedlicher Größe benötigt wird. Die ersten Seitenleisten und die zweiten Seitenleisten, nachdem diese mit den bereitgestellten Umformwerkzeugen gefertigt sind, werden durch dei vier L-förmigen Verbindungsteile miteinander verbunden, wodurch ein Montagerahmen mit unterschiedlicher Größe realisiert wird.
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Im Folgenden werden die Erfindung und ihre Ausgestaltungen anhand der Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen zeigt:
- 1 eine schematische Strukturdarstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Montagerahmens,
- 2 die Vorgehensweise beim Zusammenbau des erfindungsgemäßen Montagerahmens eines elektronischen Gerätes,
- 3 eine perspektivische Teildarstellung des erfindungsgemäßen Montagerahmens nach dem Zusammenbau zweier Seitenleisten,
- 4 eine schematische Darstellung des Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Montagerahmens nach dem Zusammenbau,
- 5 eine schematische Darstellung eines Anwendungsbeispiels des erfindungsgemäßen Montagerahmens bei einem elektronischen Gerät,
- 6 ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Montagerahmens,
- 7 eine Variante des zweiten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Montagerahmens,
- 8 ein drittes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Montagerahmens und
- 9 ein viertes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Montagerahmens.
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In 1 ist die vorliegende Erfindung konstruktionsmäßig in einer schematischen Darstellung dargestellt, wobei der an dem elektronischen Gerät verwendete Montagerahmen 10 u. a. zwei parallel zueinander angeordnete erste Seitenleisten 101, 101', zwei parallel zueinander angeordnete zweite Seitenleisten 102, 102' und vier L-förmige Verbindungsteile 103 umfasst. Die erste Seitenleiste 101 weist eine erste Stützwand 1011 auf, an deren beiden Enden je ein erster Verbindungsabschnitt 1012 ausgebildet ist, wobei der erste Verbindungsabschnitt 1012 gesamtheitlich in Form einer Vertiefung ausgeführt und mit einer Mehrzahl von Schraubenlöchern 1013 versehen ist. Die erste Seitenleiste 101' weist einen gleichen Aufbau wie die erste Seitenleiste 101 auf und wird hier deswegen nicht näher erklärt. Die zweite Seitenleiste 102 besitzt eine zweite Stützwand 1021, an deren beiden Enden je ein zweiter Verbindungsabschnitt 1022 ausgebildet ist, der gesamtheitlich in Form einer Vertiefung ausgeführt und mit einer Mehrzahl von Schraubenlöchern 1023 versehen ist. Die zweite Seitenleiste 102' weist ebenfalls einen gleichen Aufbau wie die zweite Seitenleiste 102 auf und wird darum hier nicht näher erklärt. Die einzelnen L-förmigen Verbindungsteile 103 weisen je eine Stützwand 1031 auf. Innenseitig an den einzelnen Stützwänden 1031 ist je ein Stützabschnitt 1032 ausgebildet, der sich entlang einer Innenwandfläche der entsprechenden Stützwand 1031 erstreckt und an seinen beiden Enden je einen Verbindungsgegenabschnitt 1033, 1033' aufweist, wobei die beiden Verbindungsgegenabschnitte 1033, 1033' senkrecht zueinander angeordnet und jeweils mit einer Mehrzahl von Schraubenlöchern 1034, 1034' versehen sind.
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In 2 ist die vorliegende Erfindung in einer Montagezeichnung schematisch dargestellt. Im Anschluss an obige Beschreibung über die 1 werden die beiden Verbindungsgegenabschnitte 1033, 1033' eines L-förmigen Verbindungsteiles 103 bei der Montage der vorliegenden Erfindung separat voneinander jeweils durch einen an einem Ende der ersten Seitenleiste 101 ausgebildeten ersten Verbindungsabschnitt 1012 und einen an einem Ende der zweiten Seitenleiste 102 ausgebildeten zweiten Verbindungsabschnitt 1022 miteinander verbunden, sodass die beiden Verbindungsgegenabschnitte 1033, 1033' jeweils in dem ersten Verbindungsabschnitt 1012 und dem zweiten Verbindungsabschnitt 1022 einrasten. Dann wird eine Mehrzahl von Schrauben 11 separat voneinander durch die Schraubenlöcher 1013, 1023 am ersten Verbindungsabschnitt 1012 und am zweiten Verbindungsabschnitt 1021 sowie durch die Schraubenlöcher 1034, 1034' an den Verbindungsgegenabschnitten 1033, 1033' eingeschraubt, sodass die erste Seitenleiste 101 und die zweite Seitenleiste 102 in ihrem normalen Zustand jeweils an einem der beiden Enden des L-förmigen Verbindungsteiles 103 befestigt werden und eine Gesamtheit bilden. In 3 sind die Seitenleisten 101, 102 in einem komplett zusammengesetzten Zustand schematisch dargestellt, wobei die einzelnen L-förmigen Verbindungsteile 103 - wie es in der 2 dargestellt ist - jeweils mit einer der ersten Seitenleisten 101, 101' bzw. einer der zweiten Seitenleisten 102, 102' verbunden werden, was hier nicht näher erklärt wird. In 4 wird ein fertig zusammengesetzter Montagerahmen der vorliegenden Erfindung schematisch dargestellt, wobei die beiden ersten Seitenleisten 101, 101' und die beiden zweiten Seitenleisten 102, 102' mit den vier L-förmigen Verbindungsteilen 103 verbunden werden und nach dem Zusammensetzen gesamtheitlich einen viereckigen Montagerahmen bilden.
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In 5 ist ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung schematisch dargestellt. Wie in 5 dargestellt ist, wird ein Flüssigkristallbildschirm 12 auf dem fertig zusammengesetzten Montagerahmen montiert, wobei die Ecken des Flüssigkristallbildschirms 12 jeweils auf den Stützabschnitt 1032 eines L-förmigen Verbindungsteiles 103 aufgelegt werden, sodass die vier Ecken des Flüssigkristallbildschirms 12 flach auf den Stützabschnitten 1032 der einzelnen L-förmigen Verbindungsteile sitzen, und wobei die ersten Stützwände 1011, 1011' der beiden ersten Seitenleisten 101, 101', die zweiten Stützwände 1021, 1021' der beiden zweiten Seitenleisten 102, 102' und die Stützwände 1031 der vier L-förmigen Verbindungsteile 103 dicht an dem Außenumfang des Flüssigkristallbildschirms 12 anliegen, um den visuellen Effekt zu erzielen, dass der Flüssigkristallbildschirm nahezu rahmenlos aussieht.
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In 6 ist ein zweites Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung dargestellt. Wie in 6 dargestellt ist, ist jeweils ein erster Stützabschnitt 1014, 1014' zwischen den beiden ersten Verbindungsabschnitten 1012, 1012' der beiden ersten Seitenleisten 101, 101' ausgebildet, sodass der in der Zeichnung nicht dargestellte Flüssigkristallbildschirm 12 noch stabiler in dem gesamten Montagerahmen befestigt wird. In 7 ist eine andere Variante des zweiten Ausführungsbeispiels dargestellt, wobei jeweils ein zweiter Stützabschnitt 1024, 1024' zwischen den beiden zweiten Verbindungsabschnitten 1022, 1022' der beiden zweiten Seitenleisten 102, 102' ausgebildet ist, wodurch realisiert wird, dass der in der Zeichnung nicht dargestellte Flüssigkristallbildschirm 12 durch die ersten Stützabschnitte 1014, 1014' und die zweiten Stützabschnitte 1024, 1024' noch stabiler abgestützt wird.
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In 8 ist ein drittes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung dargestellt. Im Anschluss an das, was in Zusammenhang mit der 6 beschrieben worden ist, wird je ein Kabeldurchgang 1015, 1015' als eine weitere Verbesserung an den ersten Stützabschnitten 1014, 1014' angebracht, sodass entsprechende Kabel von einer unten angeordneten Leiterplatte durch die genannten Kabeldurchgänge 1015, 1015' verlegt und elektrisch mit dem in der Figur nicht dargestellten Flüssigkristallbildschirm 12 verbunden werden.
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In 9 ist ein viertes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung dargestellt, wobei eine Schutzschicht 13 an einer Außenoberfläche des Montagerahmens angebracht wird, nachdem der erfindungsgemäße Montagerahmen zusammengesetzt worden ist. Die Schutzschicht 13 kann entweder eine Einbrennlackschicht oder eine durch Galvanotechnik bzw. durch Spritzlackieren aufgebrachte Schutzschicht sein, die dazu dient, die Außenoberfläche des Montagerahmens effektiv zu schützen und dem Montagerahmen ein schönes Aussehen zu verleihen.
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Aus der obigen Beschreibung ist ersichtlich, dass der erfindungsgemäße Montagrahmen, der an dem elektronischen Gerät verwendet wird, in der vorliegenden Erfindung u. a. aus den vier L-förmigen Verbindungsteilen, den zwei parallel zueinander angeordneten ersten Seitenleisten und den zwei parallel zueinander angeordneten zweiten Seitenleisten zusammengesetzt wird, sodass ein kompletter Rahmenkörper ausgebildet ist, was ermöglicht, dass man lediglich, je nach der gewünschten Größe des Montagerahmens, die entsprechenden Umformwerkzeuge für die ersten Seitenleisten und die zweiten Seitenleisten bereitzustellen braucht, wobei die ersten und die zweiten Seitenleisten nach ihrer Herstellung mit den L-förmigen Verbindungsteilen zusammengesetzt werden. Durch die vorliegende Erfindung ist verwirklicht, dass lediglich einfache Umformwerkzeuge bei der Herstellung der Montagerahmen benötigt werden, ohne dabei jeweils einen kompletten Satz von Umformwerkzeugen für Montagerahmen unterschiedlicher Größe zu brauchen, was nicht nur die Fertigungskosten der Umformwerkzeuge reduziert, sondern auch ermöglicht, dass das elektronische Gerät mit dem Montagerahmen nahezu rahmenlos aussieht.
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Zusammenfassend betrifft die Erfindung ein für ein elektronisches Gerät vorgesehenen Montagerahmen 10, beispielsweise für ein elektronisches Gerät in Form eines Flüssigkristallbildschirms 12, wobei der Montagerahmen 10 u. a. zwei parallel zueinander angeordnete erste Seitenleisten 101, 101', zwei parallel verlaufende zweite Seitenleisten 102, 102' und vier L-förmige Verbindungsteile 103 umfasst. Die vier L-förmigen Verbindungsteile 103 dienen dazu, die beiden ersten Seitenleisten 101, 101' und die beiden zweiten Seitenleisten 102, 102' miteinander zu verbinden. Durch die vorliegende Erfindung ist verwirklicht, dass lediglich entsprechende Umformwerkzeuge für die beiden ersten Seitenleisten 101, 101' und die beiden zweiten Seitenleisten 102, 102' bereitgestellt werden müssen, wenn Montagerahmen 10 unterschiedlicher Größe benötigt werden. Die ersten Seitenleisten 101, 101' und die zweiten Seitenleisten 102, 102' werden, nachdem diese mit den bereitgestellten Umformwerkzeugen gefertigt sind, durch die vier L-förmigen Verbindungsteile 103 miteinander verbunden, wodurch die benötigten Montagerahmen mit unterschiedlicher Größe realisiert werden, was nicht nur den Kosten- und Zeitaufwand effektiv erspart, sondern auch den visuellen Effekt realisieret, dass das elektronischen Gerät nahezu rahmenlos aussieht.
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Die vorstehende Figurenbeschreibung stellt die Ausführungsbeispiele der Erfindung dar und soll nicht die Ansprüche beschränken. Alle gleichwertigen Änderungen und Modifikationen, die sich aufgrund der Beschreibung und den Zeichnungen der Erfindung für einen Fachmann in naheliegender Weise ergeben, sind ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Montagerahmen
- 101
- erste Seitenleiste
- 102
- zweite Seitenleiste
- 101'
- erste Seitenleiste
- 102'
- zweite Seitenleiste
- 1011
- erste Stützwand
- 1021
- zweite Stützwand
- 1012
- erster Verbindungsabschnitt
- 1022
- zweiter Verbindungsabschnitt
- 1012'
- erster Verbindungsabschnitt
- 1022'
- zweiter Verbindungsabschnitt
- 1013
- Schraubenloch
- 1023
- Schraubenloch
- 1014
- erster Stützabschnitt
- 1024
- zweiter Stützabschnitt
- 1014'
- erster Stützabschnitt
- 1024'
- zweiter Stützabschnitt
- 1015
- Kabeldurchgang
- 1015'
- Kabeldurchgang
- 103
- L-förmiges Verbindungsteil
- 1031
- Stützwand
- 1032
- Stützabschnitt
- 1033
- Verbindungsgegenabschnitt
- 1033'
- Verbindungsgegenabschnitt
- 1034
- Schraubenloch
- 1034'
- Schraubenloch
- 11
- Schraube
- 12
- Flüssigkristallbildschirm
- 13
- Schutzschicht