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Die Erfindung betrifft einen Applikator nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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TECHNISCHER HINTERGRUND
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Unter einem Eyeliner versteht man einen Applikator, mit dem ein sogenannter Lidstrich auf dem Augenlid gezogen werden kann.
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Meist wird besagter Lidstrich auf dem Oberlid unmittelbar oberhalb des Wimpernbogens angebracht, was klar bevorzugt ist. Gelegentlich kann der Auftrag auch auf dem Unterlid erfolgen. Solche Lidstriche werden unterschiedlich ausgeführt. Wo die Betonung des Auges eher natürlich sein soll und nicht allzu stark in den Vordergrund treten soll, dort wird meist ein Lidstrich mit einer weniger scharfen Randabgrenzung ausgeführt.
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Anders verhält sich das in Fällen, in denen das Auge hervorgehoben werden soll, um spektakulär zu wirken, beispielsweise nach Art eines Rehauges oder eines Katzenauges.
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Gerade dort, wo das Auge stark betont werden soll, sind daher Eyeliner gefragt, mit denen sich ein konturenscharfer Lidstrich ziehen lässt.
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Eyeliner sind im Stand der Technik in den unterschiedlichsten Ausführungsformen bekannt.
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Zum Teil kommen Eyeliner in Gestalt von Pinseln zum Einsatz. Ein Pinsel ist hier ein sehr universell verwendbares Auftragsorgan, das der Anwenderin viele Freiheitsgrade lässt.
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Zum Beispiel lässt sich mit einem Pinsel sehr gut ein weicher Übergang an den Rändern des Lidstrichs herstellen. Mit einem Pinsel eine konturenscharfe Linie zu ziehen, ist jedoch relativ anspruchsvoll und erfordert eine ruhige Hand.
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Das Auftragen des Lidstrichs wird vielfach als einfacher empfunden, wenn man sich statt eines Eyeliner-Pinsels eines meist an einem Stil gehaltenen Eyeliner-Schwämmchens bedient.
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Ansonsten werden sehr häufig Eyeliner verwendet, die nach Art eines Bleistifts gebaut sind.
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Eine Mine aus dem aufzutragenden Kosmetikum wird von einer meist aus Holz bestehenden und daher mit einem handelsüblichen Spitzer anspitzbaren Hülse gehalten.
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Die weiche, ohne großen Aufwand spitz zu haltende Mine eines solchen Eyeliners lässt sehr gut einen konturenscharfen Auftrag zu. Dennoch ist eine ruhige Hand zur Anbringung des Lidstrichs erforderlich, denn die Mine muss, insoweit nicht anders als ein Pinsel, kontinuierlich und möglichst ohne abzusetzen von einem Rand des Augenlids zum anderen geführt werden.
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Allen diesen Lösungen ist gemeinsam, dass zum Auftragen des Lidstrichs eine gewisse Zeit erforderlich ist.
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DIE AUFGABE DER ERFINDUNG
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Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, einen Eyeliner anzugeben, mit dem sich schneller und auch für Ungeübte ein konturenscharfer Lidstrich auftragen lässt.
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DIE ERFINDUNGSGEMÄSSE LÖSUNG
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Gemäß des Anspruchs 1 wird zur Lösung des besagten Problems ein Eyeliner zum Auftragen eines Lidstrichs auf dem Augenlid vorgeschlagen, der einen Kapillarapplikator zum Auftrag des den Lidstrich erzeugenden Kosmetikums durch unmittelbaren Hautkontakt aufweist.
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Unter einem Kapillarapplikator im Sinne der Erfindung versteht man einen Applikator, der durch einen Festkörper, also nicht durch einzelne Borsten, gebildet wird.
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Der besagte Festkörper ist in einer Art und Weise faserig bzw. porös, dass er das aufzutragende Kosmetikum aus einem Vorrat aufnehmen und durch sein Inneres bis zu der Oberfläche weiterleiten kann, mit der durch unmittelbaren Hautkontakt Kosmetikum aufgetragen wird.
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Der erfindungsgemäße Eyeliner verfügt darüber hinaus über einen den Kapillarapplikator speisenden Vorrat des Kosmetikums.
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Erfindungsgemäß besitzt der Kapillarapplikator sodann eine Breitspitze mit einer die Länge des Lidstrichs bzw. Stempelabdrucks auf dem Augenlid bestimmenden Spitzenbreite von mindestens 15 mm und einer Spitzenhöhe von maximal 4 mm. Die freie Stirnfläche des erfindungsgemäßen Eyeliners, die bestimmungsgemäß durch unmittelbaren Hautkontakt Kosmetikum an das Augenlid abgibt, besitzt in Breitenrichtung einen konkaven Verlauf. Von einem konkaven Verlauf ist nicht nur aber jedenfalls dann die Rede, wenn eine Absenkung des tiefsten Punktes der konkaven Oberfläche gegenüber ihren erhöhten Rändern um mehr als 10 % der frei auskragenden Länge des Kapillarapplikators vorliegt.
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Der erfindungsgemäße Eyeliner besitzt also eine Breitspitze, deren Kontur an den Verlauf des Augenlides angepasst ist. Dabei entspricht die Kontur zugleich im Wesentlichen der Kontur des anzubringenden Lidstrichs.
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Schon an dieser Stelle sei erwähnt, dass es - je nach Anwendungszweck - unterschiedliche Optionen für eine besonders effiziente Ausgestaltung der Spitze gibt, wie an späterer Stelle anhand der durch die Figuren illustrierten Ausführungsbespiele geschildert wird.
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Infolge dieser Ausgestaltung kann der erfindungsgemäße Applikator nach Art eines Stempels eingesetzt werden: Der Eyeliner wird einfach dort auf das Augenlid aufgesetzt, wo der Lidstrich entstehen soll. Aufgrund ihrer konkaven Krümmung kann die freie Stirnfläche des Eyeliners, die bestimmungsgemäß zum Auftrag des Kosmetikums dient, zumindest abschnittsweise dem natürlichen Verlauf des Augenlids folgen. Sie kann daher sehr einfach flächig mit dem Augenlid in Kontakt gebracht werden.
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Aufgrund der entsprechend eingestellten Kapillarwirkung der Breitspitze steht dabei an der freien Stirnfläche des Eyeliners so viel an Kosmetikum ungebunden oder ohne feste Bindung an die Breitspitze zur Verfügung, dass dieses Kosmetikum von der freien Stirnfläche auf die zu behandelnden Hautpartien des Augenlids übertragen wird und dort haften bleibt, also von der freien Stirnfläche abgezogen wird, sobald die freie Stirnfläche gegen das Augenlid gedrückt und dann wieder abgehoben wurde.
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Das hat zwei Effekte zur Folge.
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Zum einen kann mit einem einzigen „Stempeldruck“ in einem einzigen Arbeitsgang über einen nicht unbeträchtlichen Teil des Augenlids (z. B. über mindestens 50% der horizontalen Länge des Augenlids hinweg) oder sogar über das gesamte Augenlid hinweg ein Lidstrich aufgebracht werden.
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Zum anderen ist das konturenscharfe „Stempeln“ eines Lidstrichs sehr einfach, denn, je nachdem wie fest aufgedrückt wird, hat der Lidstrich von allein eine hohe Konturenschärfe, so wie es einem Stempelabdruck zu eigen ist.
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Das bedeutet allerdings nicht, dass man mit dem erfindungsgemäßen Applikator darauf festgelegt ist, konturenscharfe Lidstriche zu stempeln bzw. aufzubringen. Vielmehr steht es dem Benutzer bzw. der Benutzerin natürlich frei, den erfindungsgemäßen Applikator nach dem Stempelkontakt etwas weniger fest anzudrücken und dann das Augenlid auf und ab zu bewegen, um die anfänglich durch die Stempeltechnik erzielte Konturenschärfe nachträglich aufzulösen.
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Durch die erfindungsgemäße Kombination des Kapillarapplikators mit dem Vorrat, und der Maßnahme, dass der Kapillarapplikator dauerhaft mit dem Kosmetikvorrat in Kontakt steht und dauerhaft von diesem versorgt wird, ergibt sich eine besonders gute Stempelfunktion, da bevorzugt ein langer Zeitraum zur Verfügung steht (in den langen Perioden zwischen zwei Benutzungsvorgängen) innerhalb dessen Kosmetikum zur „Stempelfläche“ nachgefördert werden kann.
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BEVORZUGTE AUSGESTALTUNGEN
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Die Erfindung kann, insbesondere nach Maßgabe der Unteransprüche, optional auf verschiedene Arten ausgestaltet werden, um die Erfindung noch stärker zur Geltung zu bringen oder mit Zusatzeffekten auszurüsten.
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Besonders bevorzugt ist es, wenn der Kapillarapplikator eine kapillar leitend mit ihm verbundene, als Flachsauger ausgeführte Fahne aufweist, die in den Kosmetikvorrat hineinreicht. Als Flachsauger bezeichnet man nicht nur aber jedenfalls ein Gebilde, das zwei sich gegenüberliegende freie Oberflächen besitzt, die mindestens um den Faktor 7,5 - besser mindestens um den Faktor 15 - größer sind, als jede andere der freien Oberflächen des Flachsaugers.
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Idealerweise besteht der Kapillarapplikator aus einem wirren und/oder chaotisch angeordneten Fasermaterial. Auf diese Art und Weise wird es möglich, dass der Kapillarapplikator im Bereich seiner Fahne über seine Hauptflächen Kosmetikum aus der Umgebung bzw. aus dem mit ihm in Kontakt stehenden Faserspeicher ansaugt, aufgrund seiner Kapillarwirkung.
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Da die Hauptflächen des Kapillarapplikators gerade auch dort, wo dieser die Fahne ausbildet, eine extrem große Kontaktfläche bieten, wird auf diese Art und Weise eine starke kapillare Förderwirkung des Kapillarapplikators gewährleistet. Das gilt auch dann, wenn das Kosmetikum nicht in fließfähiger Form frei in dem Vorratsbehälter vagabundieren kann, sondern bis zu seiner Einspeisung in den Kapillarapplikator in einem Faserspeicher oder einem anderen porösen Material absorbiert gehalten wird.
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Idealerweise besteht der Faserspeicher aus einem vor dem Zusammenbau ebenen Gebilde, das nur zwei oder mindestens zwei Lappen umfasst. Einer dieser Lappen liegt mit einer ebenen Fläche flächig gegen eine erste Hauptfläche des Kapillarapplikators an, zumindest dort, wo er die Fahne bildet. Der andere Lappen liegt mit seiner ebenfalls ebenen Fläche flächig gegen die zweite Hauptfläche des Kapillarapplikators an, zumindest dort, wo er die Fahne bildet. Auf diese Art und Weise wird ein intensiver Kontakt zwischen dem Faserspeicher und dem Kapillarapplikator hergestellt, der einen sehr effektiven kapillaren Austausch ermöglicht.
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Dadurch wird der Kapillarapplikator in die Lage versetzt, an seiner zur Applikation durch stempelnden Hautkontakt eingesetzten freien Stirnfläche genügend Kosmetikum bereitzuhalten, um das bestimmungsgemäße Stempeln durchführen zu können
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Besonders günstig ist es, wenn die beiden besagten Lappen des Faserspeichers eine Tasche bilden, die in ihrem Inneren, zwischen den Lappen, einen Freiraum lässt. In diesem Freiraum wird ohne Einzwängen die Fahne des Kapillarapplikators eingeführt bzw. eingelegt. Besonders bevorzugt erfolgt dies dadurch, dass der Faserspeicher mit seinen Lappen V-förmig gefaltet wird. Zwischen den beiden Lappen wird dann die Fahne positioniert. Daraufhin werden die beiden Lappen gegen die Fahne angelegt.
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Idealerweise werden die beiden Lappen mitsamt der zwischen ihnen liegenden Fahne dann über die stirnseitige Öffnung eines Behälterabschnitts in diesen eingeführt.
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Alternativ werden die Lappen zuerst gefaltet, dann über die stirnseitige Öffnung eines Behälterabschnitts in diesen eingeführt und dann im Bereich des zwischen ihnen ausgebildeten Schlitzes von der Fahne des Saugers bzw. Flachsaugers penetriert. Letzteres führt zu einer besonders gut kapillarleitenden Verbindung.
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In beiden Fällen und insbesondere in dem letztgenannten Fall kann es günstig sein, wenn die das Reservoir mit der Kosmetikmasse bildenden Lappen erst nach ihrem Einbringen in den Behälterabschnitt mit Hilfe einer oder mehrerer Injektionsnadeln mit der von ihnen bevorratet zu haltenden Kosmetikmasse befrachtet werden.
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Besonders günstig ist es, wenn die Lappen, der lichte Querschnitt des sie aufnehmenden Behälterabschnitts und die Fahne so aufeinander abgestimmt sind, dass der Behälterabschnitt die Lappen gegen die Fahne des Kapillarapplikators presst - hinreichend fest, um einen intensiven kapillaren Austausch zu ermöglichen.
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Zweckmäßigerweise wird dem Kapillarapplikator über seine Fahne auch gleich noch mechanischer Halt geboten. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Kapillarapplikator auch dann, wenn er etwas fester gegen das Augenlid gedrückt wird, gegenüber dem Behälterabschnitt nicht verschoben werden kann.
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Weitere Ausgestaltungsmöglichkeiten, Wirkungsweisen und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Figuren.
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Figurenliste
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- Die 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Eyeliner mit Blick auf seine Breitseite, lagerfertig durch eine Kappe verschlossen.
- Die 2 zeigt den Eyeliner gemäß 1 mit Blick auf seine Schmalseite.
- Die 3 zeigt den Eyeliner gemäß 1 mit Blick von oben auf die Verschlusskappe.
- Die 4 zeigt den Eyeliner gemäß 1 bei abgenommener Verschlusskappe.
- Die 5 zeigt den Eyeliner gemäß 2 bei abgenommener Verschlusskappe.
- Die 6 zeigt den Eyeliner gemäß 3 bei abgenommener Verschlusskappe, mit Blick frontal auf den Kapillarapplikator und den ihn festhaltenden Halteabschnitt.
- Die 7 zeigt den Eyeliner gemäß 1 in explodierter Darstellung.
- Die 8 zeigt den Kapillarapplikator einschließlich seiner Fahne in Einzeldarstellung.
- Die 9 zeigt den Faserspeicher, der hier aus zwei Lappen und einem Verbindungsabschnitt besteht, unmittelbar nach seiner Herstellung aus Flachmaterial vor seiner Montage.
- Die 10 zeigt den Faserspeicher gemäß 9 in seiner fertig zusammengestellten Position, aufnahmebereit für die Fahne des Kapillarapplikators.
- Die 11 zeigt den Faserspeicher gemäß 10 von der Seite her gesehen.
- Die 12 verdeutlicht den Halter des Kapillarapplikators und seine Verbindung zum Behälter.
- Die 13a zeigt eine vergrößerte Draufsicht auf den Kapillarapplikator, wie er auch schon in den vorhergehenden Figuren dargestellt worden ist.
- Die 13b zeigt eine vergrößerte Seitenansicht des Kapillarapplikators gem. 13a.
- Die 13c zeigt eine vergrößerte Ansicht des Kapillarapplikators gem. 13a. frontal von seiner Stirnfläche her gesehen, die den erfindungsgemäßen Stempelabdruck hinterlässt.
- Die 14a zeigt eine vergrößerte Draufsicht auf eine Variante des Kapillarapplikators, die sich durch ihre nur einseitige Abschrägung auszeichnet.
- Die 14b zeigt eine vergrößerte Seitenansicht des Kapillarapplikators gem. 14a.
- Die 14c zeigt eine vergrößerte Ansicht des Kapillarapplikators gem. 14a. frontal von seiner Stirnfläche her gesehen, die den erfindungsgemäßen Stempelabdruck hinterlässt.
- Die 15a zeigt eine vergrößerte Draufsicht auf eine Variante des Kapillarapplikators, die sich durch ihre beidseitige Abschrägung auszeichnet.
- Die 15b zeigt eine vergrößerte Seitenansicht des Kapillarapplikators gem. 15a.
- Die 15c zeigt eine vergrößerte Ansicht des Kapillarapplikators gem. 15a. frontal von seiner Stirnfläche her gesehen, die den erfindungsgemäßen Stempelabdruck hinterlässt.
- Die 15d zeigt eine vergrößerte Ansicht des Kapillarapplikators gem. 15a schräg von vorne/oben her gesehen.
- Die 15e zeigt eine vergrößerte Ansicht des Kapillarapplikators gem. 15a schräg von hinten/unten her gesehen.
- Die 16 zeigt eine vergrößerte Draufsicht auf eine Variante des Kapillarapplikators, die sich dadurch auszeichnet, dass die konvexe Fläche beiseitig in nicht eingezogene Flanken des Applikators übergeht.
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AUSFÜHRUNGSBEISPIEL
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Die 4, 5 und 6 zeigen ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Eyeliners in applikationsbereitem Zustand.
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Der Eyeliner 1 besteht aus einem Behälterabschnitt 2 und einem ihn verschließenden Halteabschnitt 3 für den Kapillarapplikator 4. Der Behälterabschnitt 2 und der ihn verschließende Halteabschnitt 3 sind im Regelfall flüssigkeitsdicht und meist auch gasdicht miteinander verbunden, seltener verrastet, bevorzugt ultraschallverschweißt.
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Der Halteabschnitt 3 besitzt einen Durchlass 5, durch den der Kapillarapplikator hindurchtritt - so, dass ein Teil des Kapillarapplikators 4 frei nach außen ragt und der andere Teil des Kapillarapplikators 4 in den Behälterabschnitt 2 hineinragt, in dem das aufzutragende Kosmetikum bevorratet gehalten wird.
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Der Kapillarapplikator 4 als solcher ist für die Erfindung von einigem Interesse.
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Er besteht zur Gänze aus einem Material, das aufgrund seiner Kapillarwirkung die Eigenschaft hat, das aufzutragende Kosmetikum in Richtung der freien Stirnfläche des Applikators zu leiten. Das Material ist oft ein Fasermaterial, bevorzugt ein solches, das aus wirr angeordneten Fasern besteht. Alternativ ist ein poröser, nicht-faseriger Festkörper denkbar, etwa ein aus Partikeln bzw. Kunststoffpartikeln mit Freiräumen zwischen den Partikeln „zusammengesintertes“ Material oder ein Fasermaterial aus überwiegend parallel angeordneten Fasern. Das wirre Fasermaterial ist klar bevorzugt.
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Erfindungsgemäß ist der Kapillarapplikator 4 als Platte ausgeführt, die die Hauptflächen 6 besitzt. Die beiden Hauptflächen 6 stehen über Seitenflächen 7 und eine zur Applikation genutzte Stirnfläche 8 miteinander in Verbindung. Die beiden Hauptflächen 6 sind vorzugsweise eben, sodass der Kapillarapplikator 4 dann die Grundgestalt einer ebenen Platte hat, wie in den Figuren beispielhaft gezeigt.
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Die beiden Hauptflächen 6 der im Regelfall ebenen Platte weisen typischerweise jeweils eine Oberfläche auf, die mindestens zehnmal, besser mindestens fünfzehnmal größer ist als die Oberfläche jeder einzelnen der Seitenflächen oder der zum Applizieren genutzten freien Stirnfläche.
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Die Hauptflächen 6 sind so ausgebildet, dass sie von außen her über ihre Oberfläche ansaugen können, d. h. eine Kapillarwirkung entfalten, mit der sie von außen an ihnen ein stehendes Kosmetikum in das Innere des Flachsaugers leiten und von dort aus der zur Applikation genutzten Stirnfläche des Flachsaugers zuführen können. Das betrifft zumindest jenen Bereich der Hauptflächen 6, der der gleich noch näher zu erläuternden Fahne des Kapillarapplikators 4 zugeordnet ist.
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Erfindungsgemäß ist der Kapillarapplikator 4 hier, bevorzugt, so zugeschnitten, dass seine zur Applikation genutzte Stirnfläche 8 eine nach außen konkave Fläche bildet.
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Diese konkave Fläche ist in Richtung der Breite des Kapillarapplikators 4 gesehen vorzugsweise stetig gekrümmt. Sie weist ihre tiefste Stelle im Regelfall im Bereich ihrer auf ihre Breite bezogenen Mitte auf.
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Ihr Krümmungsradius R beträgt hier vorzugsweise mehr als 7 mm und weniger als 20 mm. Idealerweise ist der Krümmungsradius R so gewählt, dass er in etwa dem Krümmungsradius eines menschlichen Augenlids entspricht, den dieses in geschlossenem Zustand in einer in etwa horizontal verlaufenden Ebene besitzt.
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Die zur Applikation genutzte Stirnfläche 8 hat ausnahmsweise eine Breite B von mindestens 10 mm (die optional auch beansprucht wird) und deutlich besser eine Breite von mindestens 15 mm.
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Bei einer solchen Ausgestaltung kann sich der Kapillarapplikator mit seiner zur Applikation genutzten freien Stirnfläche 8 ideal an das Augenlid anschmiegen.
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Auf diese Art und Weise kann ein spezieller Auftrag erreicht werden. Der erfindungsgemäße Kapillarapplikator wird nicht nach Art eines Pinsels verwendet, der erst beim hin und her Streichen über die Haut seine Ladung abgibt. Stattdessen kommt er nach Art eines Stempels zum Einsatz, um einen trennscharfen Lidstrich anbringen zu können.
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Anzumerken ist noch, dass die besagte konkave Fläche an ihren seitlichen Enden, links- und rechtsseitig, beispielsweise jeweils über einen konvexen Radius von mehr als 0,8 mm - in die nach innen hin zur tiefsten Stelle der gesagten konkaven Fläche eingezogenen Flanken des Kaplilarapplikators übergehen kann, so wie das die 13, 14 und 15 zeigen. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass die besagte konkave Fläche in nicht nach innen eingezogene Flanken des Kapillarapplikators übergeht, vorzugsweise nahezu eckig, meist jedenfalls über einen konvexen Radius von weniger als 0,8 mm, so wie das die 16 zeigt.
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Anzumerken ist noch, dass auch Schutz für weitere figürlich nicht dargestellte Varianten beansprucht wird. Das sind solche bei denen die konkave Fläche so und in solche Flanken übergeht, wie das an Hand der 16 darstellt ist, bei denen die konkave Fläche und ggf. ihre ein- oder beidseitige Abschrägung zur / zu den Hauptflächen aber ansonsten so gestaltet sind, wie an Hand der 13 bis 15 visualisiert.
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Zu diesem Zweck ist der Kapillarapplikator aus einem Material gefertigt, das so stark kapillar ist, dass an der zum Auftrag genutzten freien Stirnfläche eine bestimmte Menge an Kosmetikum frei zur Verfügung steht. Sobald die freie Stirnfläche gegen die zu behandelnde Hautpartien des Augenlids gedrückt wird, bleibt die zunächst noch an der freien Stirnfläche befindliche Kosmetikmasse an der Hautpartie haften, die zu behandeln ist, und färbt diese - zumindest überwiegend, besser weit überwiegend, idealerweise zumindest zu 80%.
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Auf diese Art und Weise wird das Kosmetikum von der freien Stirnfläche des Kapillarapplikators 4 abgezogen. Dadurch wird das kapillare Gleichgewicht gestört und der Kapillarapplikator 4 saugt unverzüglich wieder eine entsprechende Menge an Kosmetikum aus dem Kosmetikvorrat nach. Dieses steht dann wiederum als freie Menge an Kosmetikum auf der Stirnseite des Kapillarapplikators zur Verfügung und kann hier beim nächsten Stempelvorgang abgenommen werden.
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Idealerweise hat die zur Applikation genutzte Stirnfläche 8 senkrecht zu ihrer Breite eine Höhe H von maximal 6 mm, besser von maximal nur 3 mm. Auf diese Art und Weise lässt sich mit einem Stempelvorgang ein Lidstrich ziehen. Die optimale Höhe liegt für viele Anwendungsfälle bei unter 1,5 mm, besser sogar bei unter 1,2 mm. Hingegen sollten 0,5 mm meist nicht unterschritten werden.
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Wie man am besten anhand der 8 erkennen kann, bildet der Kapillarapplikator 4 bzw. die ihn bildende Platte eine Fahne 9 aus, die als Flachsauger dient und die in den Kosmetikvorrat hineinreicht, vergleiche hierzu auch 7.
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Die Fahne 9 ist gegenüber dem Rest des Kapillarapplikators 4 rückspringend ausgeführt. Sie besitzt eine geringere Breite B* als der Kapillarapplikator im Bereich seiner freien Stirnfläche, die zum Auftrag dient und dort die Breite B besitzt.
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Über die konkrete, an den Einzelfall angepasste Dimensionierung der Breite B* kann die kapillare Fördermenge eingestellt werden. Wäre die Breite B* genauso groß wie die Breite B der zur Applikation genutzten Stirnfläche 8, dann würde zu viel Kosmetikum auf die Stirnfläche 8 gefördert.
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Der Kosmetikvorrat wird in einem Faserspeicher 10 bereitgehalten.
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Der Faserspeicher 10 speist den Kapillarapplikator 4 vollständig oder im Wesentlichen über dessen Hauptflächen 6 und/oder die Hauptflächen seiner Fahnen - nämlich im Regelfall dort, wo diese Hauptflächen 6 Bestandteil des Flachsaugers sind.
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Dort, wo diese Hauptflächen 6 Teil des Flachsaugers sind, sind sie in unbelastetem Zustand im Regelfall eben, jedenfalls auf ihrer dem Faserspeicher zugewandten Seite. Sinngemäß gleiches wird/kann für die Fahnen gelten.
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Wie man gut anhand der 7, 9, 10 und 11 sieht, ist der Faserspeicher 10 so ausgebildet, dass er zwei Lappen 11 und 12 bildet. Jeder dieser Lappen 11 und 12 besitzt auf seiner der Fahne 9 zugewandten Seite eine in seinem unbelasteten Zustand ebenfalls ebene Fläche.
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Wie die 9 zeigt, ist der Faserspeicher aus einem plattenartigen, ebenen Materialstück ausgeschnitten. Die Lappen 11 und 12 sind durch einen vorzugsweise ihnen gegenüber schmaler ausgeführten Steg 13 biegeweich miteinander verbunden. Im Zuge der Montage werden die beiden Lappen 11 und 12 durch entsprechende Verformung des Stegs 13 gefaltet. Sie werden dabei bevorzugt so aufeinander geklappt, dass sie eine Tasche bilden, wie sie die 10 zeigt.
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Vorzugsweise besitzen die Lappen 11 und 12 in diesem Zustand auf ihrer dem Kapillarapplikator 4 abgewandten Seite eine geringere Breite als auf ihrer dem Kapillarapplikator 4 zugewandten Seite, was hier figürlich nicht dargestellt ist.
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Diese Taschen zeichnen sich dadurch aus, dass zwischen den beiden Lappen 11 und 12 ein Freiraum 14 verbleibt, der vorzugsweise auf ganzer Länge und ganzer Breite eine konstante, zumindest im Wesentlichen konstante Höhe HT aufweist. Dieser Freiraum 14 nimmt die Fahne 9 auf.
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In fertig montiertem Zustand werden die die Tasche bildenden Lappen 11 und 12 mit der zwischen ihnen befindlichen Fahne 9 in den Behälterabschnitt 2 über dessen stirnseitige Öffnung eingeschoben. Vorzugsweise sind die beiden Lappen 11 und 12 und der lichte Innen-Querschnitt des Behälterabschnitts 2 so aufeinander abgestimmt, dass die beiden Lappen 11 und 12 beidseitig an die zwischen ihnen befindliche Fahne 9 angedrückt werden. Aufgrund dieser im Regelfall überwiegend elastischen Vorspannung kommen die Hauptflächen der Fahne 9 und die unmittelbar an ihnen anliegenden Flächen der Lappen 11 und 12 innig miteinander in Kontakt. Dadurch können die Hauptflächen der Fahne 9 bei Vorliegen eines entsprechenden Kapillargefälles den benötigten Teil des in den Lappen 11 und 12 gespeicherten Kosmetikums abziehen, aufnehmen und zur freien Stirnfläche 8 des Kapillarapplikators leiten.
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Anzumerken ist noch, dass die Fahne 9, vorzugsweise im Bereich ihrer Mitte, einen Schlitz 15 aufweist, der sie in zwei Abschnitte unterteilt. Der Schlitz 15 ermöglicht es, dass die Fahne 9 von einem hier nicht figürlich dargestellten Versteifungssteg in dem Halteabschnitt 3 durchdrungen wird. Der Versteifungssteg stabilisiert den Halteabschnitt 3 und verhindert, dass dieser in Richtung senkrecht zu den Hauptflächen des Kapillarapplikators 4 zu stark verformt und insbesondere auseinandergespreizt werden kann. Letzteres sichert dauerhaft die nötige Dichtpressung zwischen dem Kapillarapplikator und der Mündung des Halteabschnitts 3.
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Wie man gut anhand der 7 sieht, weist der Halteabschnitt 3 in Umfangsrichtung eine Sitzfläche 18 auf, die für einen sicheren Halt der Kappe sorgt und die vorzugsweise - entlang des Halteabschnitts 3 gesehen - räumlich von dem Bereich beabstandet ist, an dem die das Austrocknen verhindernde Dichtung mit erhöhter Vorspannung anliegt, bei geschlossener Verschlusskappe 17.
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Die elastische Dichtung 16 ist, wie die 7 zeigt, vorzugsweise als einseitig offener elastischer Hut ausgebildet, der ansonsten geschlossen ist und der in die Verschlusskappe 17 hineingesteckt wird.
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Wie die 12 zeigt, bildet die Dichtung eine - bevorzugt nach Art einer halben Schnurdichtung ausgebildete - in Umfangsrichtung umlaufende Dichtwulst 19 aus, die etwa im vordersten 1/3 besser im vordersten 1/4 des Halteabschnitts 3 und damit nahe des freien Austritts des Kapillarapplikators zu liegen kommt, bei vollständig geschlossener Verschlusskappe 17. Durch diese Gestaltung kann die Dichtung so ausgeführt werden dass sie mit der benötigten Vorspannung bei geschlossener Verschlusskappe an dem Halteabschnitt 3 zu liegen kommt, was dem Austrocknen entgegenwirkt, zu dem eine kapillar versorgte zum Materialauftrag durch Stempeln ausgebildete Applikationsfläche naturgemäß neigt - ohne dass beim Abziehen der Verschlusskappe 17 ein auffallend großer Weg unter hierdurch erhöhter Reibung überwunden werden muss.
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Die 13a bis c zeigen den Kapillarapplikator 4 in vergrößerter Ansicht, den auch die 4, 5, 7 und 8 zeigen. Er zeichnet sich dadurch aus, dass er überall oder zumindest dort, wo er frei nach außen über den Halteabschnitt 3 hinausragt eine konstante Dicke in Richtung senkrecht zu seiner Hauptfläche 6 aufweist. Der von diesem erfindungsgemäßen Applikator hinterlassene Stempelabdruck hat eine im Wesentlichen konstante Breite, in vertikaler Richtung, an der stehend aufgerichteten Person betrachtet.
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Die 14a bis c zeigen eine Variante des Kapillarapplikators 4, die in Bezug auf ihre Auftragseigenschaften variabler ist. Die Spitze besitzt hier in dem Bereich, der den erfindungsgemäßen Stempelabdruck erzeugt, zwei Hauptflächen 6, die in diesem, der Abdruckfläche nahen Bereich unterschiedlich gestaltet sind.
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Vorzugsweise ist die eine Hauptfläche 6 durchgängig in sich eben, so dass der Abschnitt dieser Hauptfläche 6, der innerhalb des Halteabschnitts 3 liegt, mit dem Abschnitt dieser Hauptfläche 6, der außerhalb des Halteabschnitts 3 liegt, eine gemeinsame Ebene bildet. Demgegenüber ist die gegenüberliegende Hauptfläche 6 - dort, wo sie außerhalb des Halteabschnitts 3 liegt, bis an die für den Stempelabdruck unmittelbar verantwortliche Stirnfläche 8 heran - gegenüber dem entsprechend positionierten Abschnitt der erstgenannten Hauptfläche 6 geneigt.
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Im einfachsten und bevorzugten Fall verhalten sich die Dinge so, dass eine der beiden Hauptflächen 6 einen örtlichen Keilanschnitt oder Keilanschliff aufweist, so wie das die 14 zeigt. Der beachtliche Vorteil einer solchen Ausgestaltung ist, dass trotz der vorzugsweise rein stempelnden Einsatzweise, die alle erfindungsgemäßen Applikatoren mit sich bringen, der Benutzerin unterschiedliche Schminkergebnisse angeboten werden können, je nachdem ob der erfindungsgemäße Applikator so angesetzt wird, dass die Keilfläche vom Auge weg oder zum Auge hin gewandt ist.
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Die 15 a bis c sowie d und e zeigen eine Variante des Kapillarapplikators 4, die einen besonders filigranen Auftrag ermöglicht. Beide Hauptflächen 6 sind in dem Bereich, indem sie frei aus dem Halteabschnitt herausragen, aufeinander zu geneigt, bilden also vorzugsweise eine satteldachartige Konfiguration mit idealerweise zwei in sich ebenen Dachflächen, die hier mit der konkav verlaufenden Stirnfläche 8 verschnitten sind, die den eigentlichen Stempelabdruck hinterlässt. Vorzugsweise ist dieser Applikator so gestaltet, dass sein Stempelabdruck - beidseitig von den Rändern das Augenlids her kommend - zur Mitte hin breiter wird, was ein besonders akzentuiertes, und mit den feiner auslaufenden Rändern elegantes Styling bewirkt. Das ist sehr attraktiv, denn in der Praxis gestaltet es sich für die Anwender und Anwenderinnen schwierig mit den bekannten Mitteln am eigenen Auge einen Lidstrich zu zeichnen, der sich zu den Seiten hin mit der nötigen Konstanz verjüngt.
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VERSCHIEDENES / ALLGEMEINES
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Unabhängig von den bereits aufgestellten Ansprüchen wird auch in Alleinstellung und/oder kombiniert mit bereits aufgestellten Unteransprüchen und/oder weiteren Merkmalen aus der Beschreibung und/oder den Zeichnungen Schutz beansprucht für:
- Einen Eyeliner 1 zum Auftragen eines Lidstrichs auf dem Augenlid, mit einem Kapillarapplikator 4 zum Auftrag des den Lidstrich erzeugenden Kosmetikums durch unmittelbaren Hautkontakt und einem den Kapillarapplikator 4 speisenden Vorrat des Kosmetikums, der sich dadurch auszeichnet, dass der Kapillarapplikator 4 eine Spitzenbreite von mindestens 10 mm und / oder eine Spitzenhöhe von maximal 4 mm, manchmal auch maximal 6 mm besitzt und seine freie Stirnfläche 8 einen in Breitenrichtung mit konstanter oder im Wesentlichen konstanter Krümmung oder mit variabler Krümmung konkaven Verlauf aufweist.
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Einen Eyeliner 1 zum Auftragen eines Lidstrichs auf dem Augenlid, mit einem Kapillarapplikator 4 zum Auftrag des den Lidstrich erzeugenden Kosmetikums durch unmittelbaren Hautkontakt und einem den Kapillarapplikator 4 speisenden Vorrat des Kosmetikums, der sich dadurch auszeichnet, dass der Kapillarapplikator 4 eine Spitzenbreite von mindestens 15 mm und eine Spitzenhöhe von maximal 6 mm oder, seltender, maximal 8 mm, manchmal auch maximal 12 mm (u. U. kritisch in Bezug auf die Kapillarwirkung) besitzt und seine freie Stirnfläche 8 einen in Breitenrichtung ganz oder zumindest abschnittweise geraden oder eventuell konvexen Verlauf aufweist.
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Einen Eyeliner zum Auftragen eines Lidstrichs, dessen Kapillarapplikator sich dadurch auszeichnet, dass - sofern er faserig ist - benachbarte Fasern miteinander verbunden sind, so dass sie sich im Wesentlichen nicht relativ zueinander bewegen können und zwischen sich eine Kapillarwirkung aufweisende Freiräume aufweisen.
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Einen Eyeliner zum Auftragen eines Lidstrichs, dessen Kapillarapplikator sich dadurch auszeichnet, dass im Wesentlichen keine seiner Fasern einstückig durchgehend ausgebildet ist, von dem Ort an dem der Kapillarapplikator gespeist wird bis zu der Stirnseite (Kontaktfläche) mit der durch Hautkontakt appliziert wird und / oder dadurch dass seine Fasern kürzer sind als die Distanz zwischen dem am Weitesten von der Auftragsspitze entfernten Punkt an dem Kosmetikum eingespeist wird und der Auftragsspitze.
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Einen Eyeliner, der sich dadurch auszeichnet, dass der Kapillarapplikaror eine derartige Kapillarwirkung hat, dass an seiner Spitze, die zum Auftrag im Hauptkontakt bestimmt ist, freies Kosmetikum verfügbar ist, das durch Betupfen der Haut abgenommen werden kann und dabei bevorzugt einen im Wesentlichen durchgängig geschlossenen Farbauftrag bietet, innerhalb der Grenzen der Hautfläche, mit der er in Kontakt gekommen ist.
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Ein im Wesentlichen durchgängig geschlossener Farbauftrag liegt jedenfalls dann vor, wenn bei einem mit 600 dpi aufgelösten JPEG-Foto der gestempelten Linie im Querformat, bei dem die Darstellung der Linie im Foto mindestens 90% der Breite des Fotos ausmacht, maximal 40% besser maximal 25% der Pixel keinen vollständigen Farbauftrag zeigen. Als Referenz kann hier ein Bild dienen, das mit einer hinreichend auflösenden Digitalkamera handelsüblicher Bauart gemacht wurde.
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Idealerweise ist die Kapillarwirkung des Kaplliarapplikators mindestens so groß bemessen, dass sich innerhalb eines Zeitraums von 30 Sekunden mindestens zwei, besser mindestens vier und idealerweise mindestens sechs Stempelabdrücke - von denen jeder vorzugsweise zumindest eine halbe Lidlänge ausmacht- mit einem im Wesentlichen durchgängigen Stempelauftrag ausführen lassen und nach einer zweistündigen, besser nur einer halbstündigen Wartezeit, in der der Applikator mit der Kapillarspitze senkrecht nach oben zeigend unbewegt abgestellt ist, ein Auftragszyklus der genannten Art wiederholen lässt.
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Besonders gut ist ein Kapillarapplikator mit einer Spitzenhöhe von maximal 1,5 mm besser maximal 1 mm. Bei einer derart geringen Dicke ist es bei vielen Kapillarmaterialien so, dass der Kernanteil des Kapillarapplikators, der nur eine geringere Kapillarwikung zeigt, zu Gunsten des eine stärkere Kapillarwirkung zeigenden Randes verringert ist. Bevorzugt wird ein solches Kapillarmaterial ausgewählt. Dadurch erhöht sich die Menge des zum Abtupfen bereiten Kosmetikums auf der zum Auftragen durch Hautkontakt genutzten freien Stirnseite des Kapillarapplikators.
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Eine Sonderbauform des Kaplliarapplikators, die z.B. zum geschickten Nacharbeiten örtlicher Fehlstellen im Farbauftrag dienen kann, kann statt der konkaven Spitze eine konvexe Spitze aufweisen. Es wird auch Schutz dafür beansprucht, einen solchen Applikator zum Stempeln mittels einer Wiegebewegung auf der zu bestempelnden Hautpartie zu verwenden, sodass der Farbauftrag mittels Bestempeln nicht überall gleichzeitig sondern zeitlich mehr als nur unwesentlich versetzt erfolgt.
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Die Kapillarwirkung wird erfindungsgemäß vorzugsweise mit der nachfolgend näher beschriebenen, sog. Faca-Methode gemessen.
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Regelmäßig ist ein mehr als nur unwesentlich kompressibles, schwammartiges Material kein Kapillarmaterial im Sinne der Erfindung. Das Stempeln soll nach Maßgabe der Erfindung durch überwiegend frei an der Kontaktfläche abnehmbare Kosmetikum erfolgen, nicht überwiegend durch „Auspressen“ von Kosmetikmaterial aus einer (nachgiebigen) spongösen Struktur, die keinen konturenscharfen Auftrag ermöglicht.
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KAPPLIARITÄTSMESSVERFAHREN
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Um die erfindungsgemäß beanspruchten Kappliaritätswerte zu erreichen, wird im Regelfall oder immer das nachfolgend beschriebene Testverfahren benutzt.
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Für die Bestimmung der Eigenschaften einer Kapillarspitze mit einer bestimmten Tinte ist die Verwendung der für die Kombination vorgesehenen Tinte zu bevorzugen bzw. zu verwenden, da sich mit ihr die Eigenschaften des späteren Produktes am besten vorhersagen lassen.
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Für die generelle Prüfung der Materialien für die Spitze (und auch für den Speicher) kann aber auch eine einfache, standardisierte Tinte verwendet werden, die sich leicht reproduzieren lässt.
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Eine solche Tinte kann wie nachfolgend aufgeführt zusammengesetzt sein.
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Testtinte
Ethanol 99,8% reinst | 10% |
Glycerin 99,5% | PH. 10% |
EUR. DAB | |
Phenoxyethanol | 1% |
D&C Red No. 28 | 1% |
Water, demineralized | 78% |
| 100% |
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Physikalische Parameter für diese Tinte sind:
pH-Wert: | 7,37 +/- 1,0 |
Viskosität: | 2,25 mPas +/- 0,5 |
Oberflächenspannung: | 44,7 mN/m +/- 4,0 |
Dichte: | 1,014 g/cm3 +/- 0,02 |
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Über den Anteil von Glycerin kann bei Bedarf die Viskosität der Tinte noch etwas angepasst werden.
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Er sollte jedoch nicht weniger als 10% betragen.
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Benötigtes Material:
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- - 30g Testtinte der eingangs definierten Art
- - 250ml Becherglas (Durchmesser 7,0cm, Höhe 9,5cm)
- - Teststreifen aus dem zu testenden Spitzenmaterial (10,0cm Höhe x 2,5cm Breite, Markierungen bei 1,0 cm - 9,0cm Höhe)
- - dünner Draht (Länge ca. 15,0cm)
- - Kanüle (Braun) 1,20 x 40mm
- - Stoppuhr
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Methode:
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- - aus zu prüfenden Spitzenmaterial Teststreifen mit einer sauberen und scharfen Schere ausschneiden (H 10,0cm x B 2,5cm). Darauf achten, dass die Teststreifen dabei nicht geknickt oder gequetscht werden.
- - auf die Längsseite des Teststreifens am Rand Markierungen von 1,0cm bis 8,0cm einzeichnen in der Mitte der 2,5cm-Breitseite des Teststreifens in Höhe 9,5cm mit einer Kanüle ein Loch durchstechen (s. Bild 1)
- - durch das Loch des Teststreifens einen dünnen Draht führen, der Draht mit dem Teststreifen muss vor dem Einfüllen der Tinte so auf dem oberen Rand des Becherglases aufliegen, dass der Teststreifen den Boden des Becherglases gerade eben berührt
- - 30g luftblasenfreie Testtinte in ein 250ml-Becherglas - ohne den Teststreifen oberhalb seines Eintauchbereichs zu benetzen - vorsichtig einfüllen, Füllhöhe ca. 1,0cm (s. Bild 4)
- - Stoppuhr bereitlegen
- - den Draht mit dem Teststreifen vorsichtig mittig auf den Becherglasrand legen und Stoppuhr starten (s. Bild 5)
- - Messwerte der Fließhöhe nach 4 Minuten (oder bei zu schnellem Aufsteigen über 2,5 cm / Minute hilfsweise nach 2 Minuten) bestimmen und die durchschnittliche Fließgeschwindigkeit pro Minute ausrechnen.
- - die Messungen sollten mindesten mit einer Doppelbestimmung erfolgen
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Das zu prüfende Spitzenmaterial ist für die Ausführung der Erfindung besonders gut geeignet, wenn die Testtinte in ihm eine mittlere Fließ- bzw. Aufstiegsgeschwindigkeit zeigt, die bevorzugt bei 1,3 bis 3,3 cm / min liegt und idealerweise bei 2,0 bis 2,5 cm / min.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Eyeliner
- 2
- Behälterabschnitt
- 3
- Halteabschnitt
- 4
- Kapillarapplikator
- 5
- Durchlass des Halteabschnitts
- 6
- Hauptfläche
- 7
- Seitenfläche
- 8
- Stirnfläche, die bestimmungsgemäß zum Auftragen verwendet wird
- 9
- Fahne
- 10
- Faserspeicher
- 11
- Lappen
- 12
- Lappen
- 13
- Steg
- 14
- Freiraum
- 15
- Schlitz
- 16
- Elastische Dichtung
- 17
- Verschlusskappe
- 18
- Dichtungsfläche
- 19
- Dichtwulst
- HT
- Höhe des Freiraums in der Tasche
- B
- Breite der zur Applikation dienenden freien Stirnfläche
- H
- Höhe der zur Applikation dienenden freien Stirnfläche
- B*
- Breite der Fahne bzw. des Flachsaugers
- R
- Krümmungsradius