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DE202018102764U1 - Faltmöbel - Google Patents

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DE202018102764U1
DE202018102764U1 DE202018102764.6U DE202018102764U DE202018102764U1 DE 202018102764 U1 DE202018102764 U1 DE 202018102764U1 DE 202018102764 U DE202018102764 U DE 202018102764U DE 202018102764 U1 DE202018102764 U1 DE 202018102764U1
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C4/00Foldable, collapsible or dismountable chairs
    • A47C4/04Folding chairs with inflexible seats
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C5/00Chairs of special materials
    • A47C5/005Chairs of special materials of paper, cardboard or similar pliable material

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Abstract

Faltmöbel (10), das vier rechteckige Seitenwände (1, 2, 3, 4) und eine sich zwischen Oberkanten der Seitenwände (1, 2, 3, 4) erstreckende rechteckige Nutzfläche (5) aufweist, wobei die Seitenwände (1, 2, 3, 4) und die Nutzfläche (5) aus einer einzigen, zusammenhängenden Pappbasisplatte (20) ausgebildet sind und zwischen den Seitenwänden (1, 2, 3, 4) und der Nutzfläche (5) Knickstellen (11, 21, 31, 41) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet,
dass die Nutzfläche (5) und die Seitenwände (1, 2, 3, 4) jeweils einlagig und aus Wabenstrukturpappe ausgebildet sind;
die Nutzfläche (5) und eine erste und eine dritte der Seitenwände (1, 3), die einander gegenüber liegen, ohne Knickstellen ausgebildet sind;
eine nach außen zeigende Sichtoberfläche einer zweiten und einer vierten der Seitenwände (2, 4), die einander gegenüber liegen, aus einem gleichschenkligen Dreieck (22, 42) und zwei an die Schenkel (24, 25; 44, 45) des gleichschenkligen Dreiecks (22, 42) mit ihrer Hypotenuse (261, 271; 461, 471) angrenzenden rechtwinkligen Dreiecke (26, 27; 46, 47) zusammengesetzt ist;
die Basis (23, 43) des gleichschenkligen Dreiecks (22, 42) an die Nutzfläche (5) angrenzt;
Katheten der rechtwinkligen Dreiecke (26, 27; 46, 47) Eckkanten (18, 28, 38, 48) und hälftige Aufstellkanten (29a, 29b; 49a, 49b) des Faltmöbels (10) bilden;
zwischen den Schenkeln (24, 25; 44, 45) des gleichschenkligen Dreiecks (22, 42) und den Hypotenusen (261, 271; 461, 471) der rechtwinkligen Dreiecke (26, 27; 46, 47) in einen Innenraum (6) des Faltmöbels (10) ragende und mit den Schenkeln (24, 25; 44, 45) und Hypotenusen (261, 271; 461, 471) über Knickstellen (71a, 71b, 72a, 72b, 73a, 73b, 74a, 74b) verbundene Einklappungen (61, 62, 63, 64) vorgesehen sind;
die Einklappungen (61, 62, 63, 64) jeweils aus zwei übereinander liegenden, deckungsgleichen, dreieck- oder trapezförmigen Platten ausgebildet sind; und
an den Knickstellen (11, 21, 31, 41; 71a, 71b, 72a, 72b, 73a, 73b, 74a, 74b) und den Eckkanten (18, 28, 38, 48) jeweils V-förmige Einschnitte in der Wabenstrukturpappe vorgesehen sind, wobei ein nach außen zeigendes Oberflächenmaterial (7) der Wabenstrukturpappe nicht durchtrennt ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Faltmöbel, das vier rechteckige Seitenwände und eine sich zwischen Oberkanten der Seitenwände erstreckende rechteckige Nutzfläche aufweist, wobei die Seitenwände und die Nutzfläche aus einer einzigen, zusammenhängenden Pappbasisplatte ausgebildet sind und zwischen den Seitenwänden und der Nutzfläche Knickstellen vorgesehen sind.
  • Ein Faltmöbel dieser Gattung ist beispielsweise aus der Druckschrift DE 20 2015 005 245 U1 bekannt. Darin ist ein Tisch gezeigt, dessen Tischplatte und Tischbeine aus einem Plattenelement ausgebildet sind. Die Tischbeine sind durch auf der Rückseite der Tischplatte vorgesehene V-förmige Ausnehmungen rechtwinklig von der Tischplatte nach unten abwinkelbar.
  • Des Weiteren ist in der Druckschrift DE 20 2004 000 828 U1 eine faltbare Modulwand für Möbel gezeigt. Dabei sind zwei Wandelemente und ein die Wandelemente stirnseitig verbindendes Gelenk einstückig aus einem gemeinsamen Flächenteil ausgebildet. Das Gelenk wird dabei durch eine V-förmige Nut gebildet.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Faltmöbel bereitzustellen, welches durch einfaches Falten und Verbinden möglichst weniger, ursprünglich flächiger Einzelelemente aus Pappe aufbaubar ist und nach seinem Aufbau trotz seiner Ausbildung aus Pappe eine besonders hohe mechanische Stabilität aufweist.
  • Die Aufgabe wird durch ein Faltmöbel, insbesondere einen gefalteten Papphocker oder Papptisch, gelöst, das vier rechteckige Seitenwände und eine sich zwischen Oberkanten der Seitenwände erstreckende rechteckige Nutzfläche aufweist, wobei die Seitenwände und die Nutzfläche aus einer einzigen, zusammenhängenden Pappbasisplatte ausgebildet ist und zwischen den Seitenwänden und der Nutzfläche Knickstellen vorgesehen sind, wobei
    die Nutzfläche und die Seitenwände jeweils einlagig und aus Wabenstrukturpappe ausgebildet sind;
    die Nutzfläche und eine erste und eine dritte der Seitenwände, die einander gegenüber liegen, ohne Knickstellen ausgebildet sind;
    eine nach außen zeigende Sichtoberfläche einer zweiten und einer vierten der Seitenwände, die einander gegenüber liegen, aus einem gleichschenkligen Dreieck und zwei an die Schenkel des gleichschenkligen Dreiecks mit ihrer Hypotenuse angrenzenden rechtwinkligen Dreiecke zusammengesetzt ist;
    die Basis des gleichschenkligen Dreiecks an die Nutzfläche angrenzt;
    Katheten der rechtwinkligen Dreiecke Eckkanten und hälftige Aufstellkanten des Faltmöbels bilden;
    zwischen den Schenkeln des gleichschenkligen Dreiecks und den Hypotenusen der rechtwinkligen Dreiecke in einen Innenraum des Faltmöbels ragende und mit den Schenkeln und Hypotenusen über Knickstellen verbundene Einklappungen vorgesehen sind;
    die Einklappungen jeweils aus zwei übereinander liegenden, deckungsgleichen, dreieck- oder trapezförmigen Platten ausgebildet sind; und
    an den Knickstellen und den Eckkanten jeweils V-förmige Einschnitte in der Wabenstrukturpappe vorgesehen sind, wobei ein nach außen zeigendes Oberflächenmaterial der Wabenstrukturpappe nicht durchtrennt ist.
  • Das erfindungsgemäße Faltmöbel kann bevorzugt bei temporären Ausstellungen für Messen oder in Museen verwendet werden. Für diese Zwecke eignet sich das erfindungsgemäße Faltmöbel besonders, da es sehr einfach auf- und abbaubar ist und zudem ein geringes Gewicht bei gleichzeitig relativ guter mechanischer Stabilität aufweist. Da das erfindungsgemäße Faltmöbel aus Pappe, also einem wiederverwendbaren Material, ausgebildet ist, ist es einfach recycelbar, sodass es gerade als für temporäre Anwendungen verwendetes Möbel besonders eignet ist.
  • Das erfindungsgemäße Faltmöbel kann beispielsweise ein Podest oder eine Stele, aber auch ein Hocker oder ein Tisch sein. Für einen Betrachter soll dabei das Material, aus dem das Möbel besteht, nicht sichtbar sein. Außerdem können sichtbare Flächen des erfindungsgemäßen Faltmöbels bedruckbar, kaschierbar oder auch folierbar sein, wodurch einerseits ein Erscheinungsbild des Faltmöbels optisch sehr hochwertig gestaltet werden kann und andererseits auch informative Texte oder Grafiken auf dem Faltmöbel dargestellt werden können. Das erfindungsgemäße Faltmöbel kann beispielsweise derart imprägniert sein, dass es der DIN 4102-B1 entspricht und damit brandsicher ist.
  • Das erfindungsgemäße Faltmöbel ist im Wesentlichen aus einer einzigen Pappbasisplatte ausgebildet, also aus einem ebenen Zuschnitt eines Werkstoffes nur durch Falten aufbaubar. Zum Falten sind auf einer Rückseite der Pappbasisplatte senkrecht zueinander Quer- und Längsnuten vorgesehen, wobei die Pappbasisplatte an den Kanten gefaltet oder geknickt wird, wo Längs- und Quernuten vorgesehen sind. Die Längs- und Quernuten entstehen dabei durch Materialausnehmungen aus der Pappbasisplatte, also beispielsweise durch Schneiden, Fräsen oder Sägen. Eine solche Pappbasisplatte ist einfach, schnell und kostengünstig herstellbar, wodurch ein vergleichsweise kostengünstiges und dennoch optisch ansprechendes Möbelstück bereitgestellt werden kann, was insbesondere bei der Verwendung auf Messen ein wesentlicher Faktor ist.
  • Durch die Ausbildung des erfindungsgemäßen Faltmöbels aus einer einzigen Pappbasisplatte, kann dieses platzsparend transportiert und gelagert werden, aber auch sehr einfach montiert und demontiert werden. Durch die in der Pappbasisplatte eingebrachten Längsnuten, welche vorzugsweise V-förmig ausgebildet sind, lässt sich die Pappbasisplatte sehr leicht und ohne weitere Hilfsmittel zu dem Faltmöbel zusammenfalten.
  • Die in der Pappbasisplatte vorgesehenen Nuten weisen vorzugsweise einen V-förmigen Querschnitt auf, da ein solcher ein leichtes Falten der Pappbasisplatte und einen formschönen Zusammenbau des Faltmöbels ermöglicht. Die Abmessungen der Nuten sind hierbei insbesondere von der Dicke der Pappbasisplatte abhängig und daher anwendungsfallspezifisch auszuwählen. In alternativen Ausgestaltungsvarianten des erfindungsgemäßen Faltmöbels können die Nuten auch einen anderen Querschnitt, beispielsweise einen U-förmigen Querschnitt, aufweisen.
  • Die Nuten sind derart in der Pappbasisplatte eingebracht, dass sich beim Falten der Pappbasisplatte ein Faltmöbel mit einer Nutzfläche und vier an die Nutzfläche angrenzenden Seitenwänden ergibt. In Richtung einer Aufstellfläche ist das Faltmöbel offen, sodass das Faltmöbel einen nach unten offenen Behälter ausbildet. Ausgehend von zwei sich gegenüberliegenden Seitenwänden ragen Einklappungen ins Innere des Faltmöbels, welche dem Faltmöbel zusätzliche Stabilität verleihen. Die Einklappungen werden jeweils durch zwei aneinander liegende, deckungsgleiche Bereiche der Pappbasisplatte ausgebildet.
  • Vorzugsweise sind die Einklappungen trapezförmig ausgebildet, wobei die längere der beiden parallel verlaufenden Seiten des Trapezes entlang einer Seitenwand des Faltmöbels verläuft und sich von der Nutzfläche bis zu einer Aufstellkante, welche durch eine Seitenwand des Faltmöbels ausgebildet wird, erstreckt. Zur Ausbildung eines besonders stabilen Faltmöbels ist es vorteilhaft, wenn das Trapez so hoch ausgebildet ist, dass sich dieses bis nahezu zur Mitte des Faltmöbels erstreckt. In alternativen Ausgestaltungsvarianten der Erfindung kann das Trapez jedoch auch niedriger ausgebildet sein und/oder sich nicht über die gesamte Höhe der Seitenwand erstrecken. Ferner können die Einklappungen in alternativen Ausführungsbeispielen auch eine andere Form aufweisen. Beispielsweise können die Einklappungen dreieckig ausgebildet sein.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltungsvariante des erfindungsgemäßen Faltmöbels ist in eine von der Nutzfläche wegzeigende, nicht mit anderen Flächen des Faltmöbels verbundene Kante der Einklappungen wenigstens ein quer zu der Kante verlaufender Aufnahmeschlitz eingebracht, und jeweils zwei der Aufnahmeschlitze sind durch einen komplementär ausgebildete Einsteckschlitze aufweisenden Verbindungssteg verbunden.
  • Durch die Verbindung der Einklappungen mit dem Verbindungssteg, welcher in die Aufnahmeschlitze der Einklappungen eingebracht ist, kann das erfindungsgemäße Faltmöbel in seiner gefalteten Form gehalten werden. Zugleich wird auch die Stabilität des Faltmöbels durch den Verbindungssteg erhöht.
  • Für eine optimale Verbindung der Einklappungen weist der Verbindungssteg eine rechteckige Grundform auf, die einen mittigen Brückenbereich und von dem Brückenbereich beidseitig in Richtung der Aufnahmeschlitze abgewinkelte Steckbereiche aufweist, wobei in den offenen Enden der Steckbereiche jeweils einer der Einsteckschlitze vorgesehen ist.
  • Der Brückenbereich ist durch Nuten, welche vorteilhafterweise einen V-förmigen Querschnitt aufweisen, von den beiden Steckbereichen getrennt. Durch die Nuten sind die Steckbereiche mehr oder weniger beweglich mit dem Brückenbereich verbunden, wodurch die Steckbereiche von dem Brückenbereich abgewinkelt werden können und die in den Steckbereichen vorgesehenen Einsteckschlitze einfach in die Aufnahmeschlitze der Einklappungen eingebracht und aus diesen wieder entfernt werden können.
  • Für eine optimale Aufnahme der Einsteckschlitze in den Aufnahmeschlitzen sind diese vorzugsweise komplementär zueinander ausgebildet. Bevorzugt sind die Einsteckschlitze sowie die Aufnahmeschlitze rechteckförmig ausgebildet. Die Tiefe der Aufnahmeschlitze ist hierbei so zu wählen, dass die Verbindungsstege ohne heraus zu rutschen in den Aufnahmeschlitzen gehalten werden. Hierbei kann sich die Tiefe der Aufnahmeschlitze von der Tiefe der Einsteckschlitze unterscheiden. Ferner kann in einigen Varianten des erfindungsgemäßen Faltmöbels auch entweder nur in den Einklappungen jeweils ein Schlitz zur Aufnahme eines schlitzlosen Verbindungssteges oder nur in den Verbindungsstegen ein Schlitz zur Aufstecken auf jeweils eine schlitzlose Einklappung vorgesehen sein.
  • Für eine optimale Handhabung des erfindungsgemäßen Faltmöbels hat es sich zudem als günstig erwiesen, wenn in der ersten und der dritten Seitenwand jeweils wenigstens eine Griffausnehmung vorgesehen ist. Ferner können jedoch auch in allen Seitenwänden oder nur in einer Seitenwand Griffausnehmungen vorgesehen sein. Die Griffausnehmungen sind beispielsweise als Ausstanzungen oder Ausschnitte in der das Faltmöbel ausbildenden Pappbasisplatte vorgesehen. Günstigerweise sind die Griffausnehmungen oval ausgebildet, können jedoch auch rechteckförmig oder in einer anderen Form ausgestaltet sein.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, deren Aufbau, Funktion und Vorteile werden im Folgenden anhand von Figuren näher erläutert, wobei
    • 1 eine Pappbasisplatte einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Pappmöbels in einer Ansicht von unten zeigt;
    • 1a nicht gefaltete Verbindungsstege zur Anwendung an der Pappbasisplatte aus 1 zeigt;
    • 2 einen ersten Faltzustand der in 1 gezeigten Pappbasisplatte in einer Ansicht von schräg unten zeigt;
    • 3 einen zweiten Faltzustand der in 1 gezeigten Pappbasisplatte in einer Ansicht von schräg unten zeigt;
    • 4 eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Faltmöbels in einer Ansicht von unten zeigt; und
    • 5 das in 4 gezeigte erfindungsgemäße Faltmöbel in einer Draufsicht zeigt.
  • 1 zeigt eine Ausführungsform einer Pappbasisplatte 20 in einer Ansicht von unten. Die Pappbasisplatte 20 bildet im gefalteten Zustand ein erfindungsgemäßes Faltmöbel 10 aus.
  • Die Pappbasisplatte 20 weist eine Sichtfläche und eine Funktionsfläche auf, in welche V-förmige Nuten eingebracht sind. Durch die Nuten kann die Pappbasisplatte 20 einfach zu dem beispielsweise in 4 gezeigten Faltmöbel 10 zusammengefaltet werden.
  • Für eine optisch ansprechende Ausgestaltung des Faltmöbels 10 kann die Sichtfläche beispielsweise bedruckt, foliert oder beschichtet sein.
  • Die Pappbasisplatte 20 ist durch die Nuten in unterschiedliche Bereiche unterteilt, welche nach dem Falten der Pappbasisplatte 20 eine Nutzfläche 5, Seitenflächen 1, 2, 3, 4 sowie Einklappungen 61, 62, 63, 64 des Faltmöbels 10 ausbilden.
  • Mittig der Pappbasisplatte 20 ist die rechteckig ausgebildete Nutzfläche 5 vorgesehen. An gegenüberliegende Kanten der Nutzfläche 5 schließen sich zwei identisch ausgebildete, rechteckige Seitenwände 1, 3 ausbildende Bereiche an. Zwischen den die Seitenwände 1, 3 bildenden Bereichen und der Nutzfläche 5 sind als Knickstellen 11, 31 dienende Nuten in die Pappbasisplatte 20 eingebracht.
  • An den beiden weiteren Kanten der Nutzfläche 5 ist jeweils ein als gleichschenkliges Dreieck 22, 42 ausgebildeter Bereich vorgesehen, welcher einen Teil der Seitenwände 2, 4 des Faltmöbels 10 ausbildet. Zwischen den gleichschenkligen Dreiecken 22, 42 und der Nutzfläche 5 sind ebenfalls als Knickstellen 21, 41 fungierende Nuten eingebracht.
  • Von den Schenkeln 24, 25, 44, 45 der gleichschenkligen Dreiecke 22, 42 erstrecken sich trapezförmig ausgebildete Bereiche 61a, 62a, 63a, 64a. Die trapezförmigen Bereiche 61a, 62a, 63a, 64a bilden im gefalteten Zustand der Pappbasisplatte 20 Einklappungen 61, 62, 63, 64 aus, welche im gefalteten Zustand der Pappbasisplatte 20 ins Innere 6 des Faltmöbels 10 ragen (siehe 3). Für ein einfaches Einklappen der trapezförmigen Bereiche 61a, 62a, 63a, 64a ins Innere 6 des Faltmöbels 10 sind zwischen den gleichschenkligen Dreiecken 22, 42 und den trapezförmigen Bereichen 61a, 62a, 63a, 64a als Nuten ausgebildete Knickstellen 72a, 72b, 73a, 73b vorgesehen.
  • An die trapezförmigen Bereiche 61a, 62a, 63a, 64a schließen sich spiegelsymmetrisch ausgebildete, trapezförmige Bereiche 61b, 62b, 63b, 64b an, welche zum Ausbilden der Einklappungen 61, 62, 63, 64 ebenfalls ins Innere 6 des Faltmöbels 10 gefaltet werden. Die Einklappungen 61, 62, 63, 64 werden hierbei jeweils durch zwei aneinander liegende trapezförmige Bereiche 61a/61b, 62a/62b, 63a/63b, 64a/64b, ausgebildet, wobei die aneinander liegenden trapezförmigen Bereiche 61a/61b, 62a/62b, 63a/63b, 64a/64b durch Knickstellen miteinander verbunden sind.
  • Zwischen den trapezförmigen Bereichen 61b, 62b, 63b, 64b und den Seitenwänden 1, 3 erstrecken sich rechtwinklige Dreiecke 26, 27, 46, 47, welche im gefalteten Zustand der Pappbasisplatte 20 einen Teil der Seitenwände 2, 4 ausbilden (siehe 5). Auch zwischen den rechtwinkligen Dreiecken 26, 27, 46, 47 und den trapezförmigen Bereichen 61b, 62b, 63b, 64b bzw. den rechtwinkligen Dreiecken 26, 27, 46, 47 und den Seitenwände 2, 4 sind Knickstellen ausbildende Nuten vorgesehen, welche ein leichtes Falten der Pappbasisplatte 20 zu dem Faltmöbel 10 ermöglichen.
  • 1a zeigt zwei rechteckförmig ausgebildete Verbindungsstege 65 in einem ungefalteten Zustand. Die Verbindungsstege 65 werden nach dem bzw. während des Falten(s) der Pappbasisplatte 20 an den Einklappungen 61, 62, 63, 64 angebracht, um die Pappbasisplatte 20 in dem gefalteten Zustand zu halten und dem Faltmöbel 10 zusätzliche Stabilität zu verleihen.
  • Zur Befestigung der Verbindungsstege 65 an den Einklappungen 61, 62, 63, 64 weisen die Verbindungsstege 65 Einsteckschlitze 613, 623 auf, welche in Aufnahmeschlitze 612, 622, 632, 642 der Einklappungen 65 einbringbar sind. Für ein einfaches Einführen der Einsteckschlitze 613, 623 in die Aufnahmeschlitze 612, 622, 632, 642 sind die Einsteckschlitze 613, 623 in äußeren Steckbereichen 652, 653 des Verbindungssteges 65 vorgesehen. Die äußeren Steckbereiche 652, 653 des Verbindungssteges 65 sind durch vorgesehene Nuten von einem mittleren Brückenbereich 651 abknickbar (siehe 2).
  • 2 zeigt die in 1 dargestellte Pappbasisplatte 20 in einem ersten Faltzustand, in welchem die trapezförmigen Bereiche 61a, 61b, 62a, 62b, welche die Einklappungen 61, 62 ausbilden, ins Innere 6 des auszubildenden Faltmöbels 10 geklappt sind und die Seitenwand 1 im Vergleich zu der Nutzfläche 5 bereits leicht angestellt ist.
  • Auch der Verbindungssteg 65 ist gefaltet, sodass dieser zum Verbinden der Einklappungen 61, 62 einsatzbereit ist. In dem gefalteten Zustand des Verbindungssteges 65 sind die Steckbereiche 652, 653 gegenüber dem Brückenbereich 651 abgewinkelt, sodass die Einsteckschlitze 613, 623 des Verbindungssteges 65 einfach in die Aufnahmeschlitze 612, 632 eingeführt werden können.
  • In dem in 3 zeigten Faltzustand der Pappbasisplatte 20 ist die Seitenwand 1 nahezu senkrecht zu der Nutzfläche 5 ausgerichtet und die trapezförmigen Bereiche 61a und 61b bzw. 62a und 62b liegen aneinander an, sodass die durch die trapezförmigen Bereiche 61a, 61b, 62a, 62b ausgebildeten Einklappungen 61, 62 ins Innere 6 des Faltmöbels 10 ragen.
  • In die Aufnahmeschlitze 612, 622 der Einklappungen 61, 62 ist mittels der Einsteckschlitze 652, 653 der Verbindungssteg 65 eingebracht, welcher zumindest die erste Seitenwand 1 und Teile der zweiten und vierten Seitenwand 2, 4 in dem gefalteten Zustand hält.
  • In 4 ist auch der zweite Teil der Pappbasisplatte 20, welcher die dritte Seitenwand 3, die zweiten Hälften der Seitenwände 2, 4 sowie die Einklappungen 63, 64 ausbildet, gefaltet, sodass das Faltmöbel 10 komplett ausgebildet ist. In den Aufnahmeschlitzen 632, 642 der Einklappungen 63, 64 ist ein zweiter Verbindungssteg 65 eingebracht. Aufgrund der Ausrichtung der Einklappungen 61, 62, 63, 64 sind die Brückenbereiche 651 der Verbindungsstege 65 nicht parallel zu der Nutzfläche 5 ausgerichtet, sondern in einem Winkel zu dieser.
  • 5 zeigt das durch die in 1 gezeigte Pappbasisplatte 20 und die in 1a dargestellten Verbindungsstege 65 ausgebildete Faltmöbel 10 in funktionsgerechter Ausrichtung.
  • Für einen besseren Transport des Faltmöbels 10 sind in einem an die Nutzfläche 5 angrenzenden Bereich der Seitenwände 1, 3 Griffausnehmungen 12, 32 vorgesehen, welche in dem gezeigten Ausführungsbeispiel als ovale Ausschnitte ausgebildet sind. In weiteren Ausgestaltungsvarianten des erfindungsgemäßen Faltmöbels 10 können die Griffausnehmungen 12, 32 jedoch auch anders ausgestaltet oder an einer anderen Stelle des Faltmöbels 10 angeordnet sein. Beispielsweise können die Griffausnehmungen 12, 32 durch Vertiefungen in den Seitenwänden ausgebildet sein.
  • Das unter anderem in 5 gezeigte Faltmöbel 10 ist würfelförmig ausgebildet, in weiteren Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Faltmöbels 10 kann dieses jedoch auch eine andere Quaderform aufweisen.
  • Durch Entfernen der Verbindungsstege 65 und Auseinanderdrücken der Seitenwände 1 und 3 kann das erfindungsgemäße Faltmöbel 10 wieder in die Form der Pappbasisplatte 20 überführt werden, wodurch dieses einfach transportiert und gelagert werden kann.
  • Durch die Ausbildung des Faltmöbels 10 aus Wabenstrukturpappe kann das Faltmöbel 10 gut recycelt werden. Ferner weist das Faltmöbel 10 aber auch eine gewissen Stabilität und Widerstandsfähigkeit auf, sodass dieses durchaus mehrfach auseinander- und zusammengebaut und damit mehrfach verwendet werden kann. Durch die Ausbildung aus Pappe ist kann das Faltmöbel 10 zudem auch sehr einfach und kostengünstig bedruckt werden, wodurch das Faltmöbel 10 optisch ansprechend ausgestaltet werden kann und/oder Werbebotschaften auf dem Faltmöbel platziert werden können.
  • Insofern eine brandsichere Ausgestaltung des Faltmöbels 10 gewünscht oder gefordert ist, kann dieses beispielsweise mit einem dafür geeigneten Material imprägniert sein und/oder aus einem die Kriterien der Brandschutzklasse B1, entsprechend der deutschen DIN-Norm 4102-1 bzw. der europäischen Norm EN 13501-1, erfüllenden Material ausgebildet sein.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202015005245 U1 [0002]
    • DE 202004000828 U1 [0003]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • DIN-Norm 4102-1 [0041]
    • Norm EN 13501-1 [0041]

Claims (4)

  1. Faltmöbel (10), das vier rechteckige Seitenwände (1, 2, 3, 4) und eine sich zwischen Oberkanten der Seitenwände (1, 2, 3, 4) erstreckende rechteckige Nutzfläche (5) aufweist, wobei die Seitenwände (1, 2, 3, 4) und die Nutzfläche (5) aus einer einzigen, zusammenhängenden Pappbasisplatte (20) ausgebildet sind und zwischen den Seitenwänden (1, 2, 3, 4) und der Nutzfläche (5) Knickstellen (11, 21, 31, 41) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Nutzfläche (5) und die Seitenwände (1, 2, 3, 4) jeweils einlagig und aus Wabenstrukturpappe ausgebildet sind; die Nutzfläche (5) und eine erste und eine dritte der Seitenwände (1, 3), die einander gegenüber liegen, ohne Knickstellen ausgebildet sind; eine nach außen zeigende Sichtoberfläche einer zweiten und einer vierten der Seitenwände (2, 4), die einander gegenüber liegen, aus einem gleichschenkligen Dreieck (22, 42) und zwei an die Schenkel (24, 25; 44, 45) des gleichschenkligen Dreiecks (22, 42) mit ihrer Hypotenuse (261, 271; 461, 471) angrenzenden rechtwinkligen Dreiecke (26, 27; 46, 47) zusammengesetzt ist; die Basis (23, 43) des gleichschenkligen Dreiecks (22, 42) an die Nutzfläche (5) angrenzt; Katheten der rechtwinkligen Dreiecke (26, 27; 46, 47) Eckkanten (18, 28, 38, 48) und hälftige Aufstellkanten (29a, 29b; 49a, 49b) des Faltmöbels (10) bilden; zwischen den Schenkeln (24, 25; 44, 45) des gleichschenkligen Dreiecks (22, 42) und den Hypotenusen (261, 271; 461, 471) der rechtwinkligen Dreiecke (26, 27; 46, 47) in einen Innenraum (6) des Faltmöbels (10) ragende und mit den Schenkeln (24, 25; 44, 45) und Hypotenusen (261, 271; 461, 471) über Knickstellen (71a, 71b, 72a, 72b, 73a, 73b, 74a, 74b) verbundene Einklappungen (61, 62, 63, 64) vorgesehen sind; die Einklappungen (61, 62, 63, 64) jeweils aus zwei übereinander liegenden, deckungsgleichen, dreieck- oder trapezförmigen Platten ausgebildet sind; und an den Knickstellen (11, 21, 31, 41; 71a, 71b, 72a, 72b, 73a, 73b, 74a, 74b) und den Eckkanten (18, 28, 38, 48) jeweils V-förmige Einschnitte in der Wabenstrukturpappe vorgesehen sind, wobei ein nach außen zeigendes Oberflächenmaterial (7) der Wabenstrukturpappe nicht durchtrennt ist.
  2. Faltmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in eine von der Nutzfläche (5) wegzeigende, nicht mit anderen Flächen des Faltmöbels (10) verbundene Kante (611, 621, 631, 641) der Einklappungen (61, 62, 63, 64) wenigstens ein quer zu der Kante (611, 621, 631, 641) verlaufender Aufnahmeschlitz (612, 622, 632, 642) eingebracht ist, und jeweils zwei der Aufnahmeschlitze (612, 622; 632, 642) durch einen komplementär ausgebildete Einsteckschlitze (613, 623) aufweisenden Verbindungssteg (65) verbunden sind.
  3. Faltmöbel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungssteg (65) eine rechteckige Grundform aufweist, die einen mittigen Brückenbereich (651) und von dem Brückenbereich (651) beidseitig in Richtung der Aufnahmeschlitze (612, 622, 632, 642) abgewinkelte Steckbereiche (652, 653) aufweist, wobei in den offenen Enden der Steckbereiche (652, 653) jeweils einer der Einsteckschlitze (613, 623) vorgesehen ist.
  4. Faltmöbel nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der ersten und der dritten Seitenwand (1, 3) jeweils wenigstens eine Griffausnehmung (12, 32) vorgesehen ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CN115339217A (zh) * 2022-09-21 2022-11-15 马鞍山哈德莱夫新材料有限公司 一种铝蜂窝装饰板材的边缘翻折工艺

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