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DE202018101512U1 - Stativklemme für ein medizinisches Gelenkstativ - Google Patents

Stativklemme für ein medizinisches Gelenkstativ Download PDF

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DE202018101512U1
DE202018101512U1 DE202018101512.5U DE202018101512U DE202018101512U1 DE 202018101512 U1 DE202018101512 U1 DE 202018101512U1 DE 202018101512 U DE202018101512 U DE 202018101512U DE 202018101512 U1 DE202018101512 U1 DE 202018101512U1
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Abstract

Stativklemme (10) für ein medizinisches Gelenkstativ, die einen mäanderförmigen Grundkörper (12) umfasst, mit:- wenigstens drei Stegen (14, 16, 18), die sich in einem Nichtbetätigungszustand der Stativklemme (10) im Wesentlichen parallel zueinander in einer Längsrichtung (LR) erstrecken, und- wenigstens zwei Verbindungsabschnitten (20, 22), die jeweils zwei benachbarte der wenigstens drei Stege (14, 16, 18) miteinander verbinden und die jeweils einen Aufnahmebereich (24, 26) mit einem Aufnahmequerschnitt definieren, zum Aufnehmen eines zu klemmenden Bauteils in einer Aufnahmerichtung (AR) quer zu der Längsrichtung (LR),wobei sich die wenigstens drei Stege (14, 16, 18) in einem gemeinsamen Überlappungsbereich (28) überlappen und in diesem gemeinsamen Überlappungsbereich (28) mittels einer quer zu der Längsrichtung (LR) und quer zu der Aufnahmerichtung (AR) angeordneten Befestigungsanordnung (34) miteinander verbunden sind,und wobei die wenigstens drei Stege (14, 16, 18) durch Betätigen der Befestigungsanordnung (34) zumindest abschnittsweise relativ zueinander elastisch auslenkbar sind, um die Aufnahmebereiche (24, 26) in ihrem Aufnahmequerschnitt zu verändern.

Description

  • Die Offenbarung betrifft eine Stativklemme für ein medizinisches Gelenkstativ sowie ein medizinisches Gelenkstativ mit einer solchen Stativklemme.
  • Gelenkstative finden häufig Anwendung im medizinischen Bereich, zum Beispiel um chirurgische Instrumente oder medizinische Apparate relativ zu einem Patienten zu positionieren. Dabei sind die Gelenkstative typischerweise an einem unbeweglichen Umgebungsbereich angebracht, beispielsweise an einem Operationstisch. Ausgehend hiervon erstrecken sich mehrere Stativglieder, die miteinander über Gelenke gekoppelt sind und in der Regel eine offene kinematische Kette des Gelenkstativs bilden. An einem Ende der kinematischen Kette beziehungsweise an einem abschließenden Stativglied können dann zu haltende oder positionierende Elemente angebracht werden und in einer gewünschten Weise relativ zu einem Patienten ausgerichtet werden.
  • In diesem Zusammenhang ist es ferner bekannt, ein oder mehrere Stativglieder von Gelenkstativen als Stativklemmen auszubilden, um das Gelenkstativ mit einem Klemmglied einer angrenzenden Vorrichtung, wie zum Beispiel eines Operationstischs oder eines zu positionierenden Instruments, zu verklemmen.
  • Bekannte Gelenkstative, die Stativglieder mit Klemmmechanismen umfassen, sind beispielsweise in den Dokumenten EP 1 099 900 A1 , US 3,910,538 A oder US 4,491,435 A offenbart. Die darin vorgeschlagenen Lösungen sind jedoch vergleichsweise komplex aufgebaut und erfordern eine äußerst aufmerksame Bedienung.
  • Es besteht somit ein Bedarf, eine Stativklemme und ein Gelenkstativ bereitzustellen, die eine leichtere Bedienung ermöglichen und eine vergleichsweise einfache Struktur aufweisen.
  • Hierfür wird eine Stativklemme für ein medizinisches Gelenkstativ mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 sowie ein medizinisches Gelenkstativ mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 11 bereitgestellt. Weitere Ausführungsformen werden aus den abhängigen Ansprüchen 2 bis 10 und der nachstehenden Beschreibung ersichtlich.
  • Gemäß einem ersten Aspekt umfasst die Stativklemme einen mäanderförmigen Grundkörper mit wenigstens drei Stegen, die sich in einem Nichtbetätigungszustand der Stativklemme im Wesentlichen parallel zueinander in einer Längsrichtung erstrecken, und wenigstens zwei Verbindungsabschnitten, die jeweils zwei benachbarte der wenigstens drei Stege miteinander verbinden. Die wenigstens zwei Verbindungsabschnitte definieren jeweils einen Aufnahmebereich mit einem Aufnahmequerschnitt zum Aufnehmen eines zu klemmenden Bauteils in einer Aufnahmerichtung quer zu der Längsrichtung.
  • Demnach ergeben sich zum Beispiel bei zwei Verbindungsabschnitten zwei Aufnahmebereiche der Stativklemme, wobei in jedem Aufnahmebereich ein zu klemmendes Bauteil in der Aufnahmerichtung quer zu der Längsrichtung einbringbar ist. Es versteht sich, dass der Grundkörper in alternativen Ausführungsformen mehr als drei Stege und mehr als zwei Verbindungsabschnitte und somit auch mehr als zwei Aufnahmebereiche haben kann. Die Aufnahmerichtung kann zum Beispiel im Wesentlichen senkrecht zu der Längsrichtung sein. Alternativ kann zwischen der Aufnahmerichtung und der Längsrichtung beispielsweise auch ein Winkel zwischen 45 und 90 Grad oder zwischen 90 und 135 Grad vorgesehen sein. Die Aufnahmerichtung kann ferner einer Richtung der Breitenerstreckung des Grundkörpers der Stativklemme entsprechen.
  • Der Aufnahmebereich jedes Verbindungsabschnitts kann durch eine Innenumfangsfläche des zugehörigen Verbindungsabschnitts gebildet. Das zu klemmende Bauteil kann ein Klemmglied einer angrenzenden Vorrichtung sein, wie zum Beispiel eines Operationstischs, eines zu positionierenden Instruments oder eines weiteren Stativglieds des Gelenkstativs.
  • Die wenigstens drei Stege überlappen sich in einem gemeinsamen Überlappungsbereich. Mit anderen Worten entspricht der gemeinsame Überlappungsbereich dem Bereich der Stativklemme, in dem sich alle der wenigstens drei Stege überlappen.
  • In diesem gemeinsamen Überlappungsbereich sind die wenigstens drei Stege mittels einer quer zu der Längsrichtung und quer zu der Aufnahmerichtung angeordneten Befestigungsanordnung miteinander verbunden. Eine Längsachse der Befestigungsanordnung kann zum Beispiel im Wesentlichen senkrecht zu der Längsrichtung und/oder senkrecht zu der Aufnahmerichtung ausgerichtet sein. Alternativ kann zwischen der Längsachse der Befestigungsanordnung und der Aufnahmerichtung und/oder zwischen der Längsachse der Befestigungsanordnung und der Längsrichtung beispielsweise ein Winkel zwischen 45 und 90 Grad oder zwischen 90 und 135 Grad vorgesehen sein. Der Winkel zwischen der Längsachse der Befestigungsanordnung und der Aufnahmerichtung kann dem Winkel zwischen der Längsachse der Befestigungsanordnung und der Längsrichtung entsprechen oder unterschiedlich zu diesem sein.
  • Die Befestigungsanordnung kann beispielsweise eine Schraubanordnung, ein einen Exzenter umfassender Spannmechanismus oder Ähnliches sein.
  • Die wenigstens drei Stege sind durch Betätigen der Befestigungsanordnung zumindest abschnittsweise relativ zueinander elastisch auslenkbar, um die Aufnahmebereiche in ihrem Aufnahmequerschnitt zu verändern. Somit können beispielsweise die Größe und/oder die Geometrie der Aufnahmequerschnitte aller Aufnahmebereiche durch Betätigen der Befestigungsanordnung und eine dadurch hervorgerufene elastische Auslenkung der wenigstens drei Stege gleichzeitig so geändert werden, dass darin aufgenommene Bauteile geklemmt werden. Hierzu ist von einem Benutzer lediglich die Befestigungsanordnung zu betätigen. Die Änderung der Aufnahmequerschnitte ergibt sich durch die Verbindung der wenigstens drei Stege mit den die Aufnahmebereiche definierenden wenigstens zwei Verbindungsabschnitten, die bei der beschriebenen Betätigung ebenfalls zumindest abschnittsweise elastisch ausgelenkt werden.
  • Mit anderen Worten können durch Betätigen der Befestigungsanordnung die wenigstens drei Stege, die in einer Nichtbetätigungsstellung der Stativklemme in Richtung der Längsachse der Befestigungsanordnung voneinander beabstandet sind, aufeinander zu bewegt werden, um die zugehörigen Aufnahmebereiche in ihrem jeweiligen Aufnahmequerschnitt zu verändern. Genauer gesagt kann mittels der Befestigungsanordnung eine Spannung auf die in Bezug auf die Längsachse der Befestigungsanordnung äußeren der wenigstens drei parallelen Stege aufgebracht werden, wodurch diese aufeinander zu beziehungsweise in Richtung wenigstens eines zwischen ihnen liegenden Stegs elastisch ausgelenkt werden. Ferner kann durch Lösen der Befestigungsanordnung die Spannung auf die Stege verringert werden, wodurch die Stege aufgrund ihrer Federkraft in Richtung ihrer Ausgangsstellung zurück streben und so die Klemmung von aufgenommenen Bauteilen lösen.
  • Die Stativklemme kann in Bezug auf die Längsachse der Befestigungsanordnung achsensymmetrisch ausgebildet sein, wodurch bei Betätigung der Befestigungsanordnung stets die gleiche Änderung der Aufnahmebereiche hinsichtlich ihrer Aufnahmequerschnitte erreicht werden kann. Somit kann bei einer Aufnahme zu klemmender Bauteile, die die gleiche Geometrie aufweisen, mittels der beschriebenen Stativklemme auf alle Bauteile die gleiche Klemmkraft aufgebracht werden.
  • Der gemeinsame Überlappungsbereich kann in Bezug auf die Längsrichtung mittig des Grundkörpers ausgebildet sein. Die Längsrichtung kann dabei mit einer Längsachse des Grundkörpers zusammenfallen bzw. parallel zu dieser sein. Auch können sich die wenigstens drei Stege in dem gemeinsamen Überlappungsbereich über ihre gesamte Breite, d.h. die gesamte Breite des Grundkörpers, überlappen.
  • Gemäß einer Weiterbildung kann die Befestigungsanordnung in zwei freien Endabschnitten des Grundkörpers ausgebildet sein. Entsprechend umfasst der gemeinsame Überlappungsbereich in diesem Fall die beiden freien Endabschnitte des Grundkörpers. Die beiden freien Endabschnitte des Grundkörpers sind dabei jeweils ein freier Endabschnitt eines in Bezug auf die Längsachse der Befestigungsanordnung äußeren der wenigstens drei Stege. Es versteht sich, dass im Falle einer vorstehend beschriebenen mittigen Ausbildung des gemeinsamen Überlappungsbereichs die beiden äußeren der wenigstens drei Stege kürzer sind als der wenigstens eine zwischen diesen liegende Steg.
  • In einer Ausführungsform kann der jeweilige Aufnahmequerschnitt der Aufnahmebereiche zylindrisch sein. Alternativ dazu kann der jeweilige Aufnahmequerschnitt auch eine beliebige andere Geometrie aufweisen, wie beispielsweise einen rechteckigen Querschnitt. Die Geometrie der Aufnahmequerschnitte kann an die aufzunehmenden Bauteile angepasst sein. Die verschiedenen Aufnahmequerschnitte der Aufnahmebereiche der Stativklemme können die gleiche oder unterschiedliche Geometrien und/oder aufweisen.
  • In einer Weiterbildung kann ein Abstand zwischen der Längsachse der Befestigungsanordnung und einem Mittelpunkt des Aufnahmequerschnitts wenigstens eines der Aufnahmebereiche zumindest doppelt so lang sein wie ein Durchmesser oder eine lichte Weite des zugehörigen Aufnahmequerschnitts. Hierdurch wird eine Hebelwirkung beim Betätigen der Befestigungsanordnung sichergestellt, wodurch das Klemmen und Lösen im Unterschied zu bekannten Stativklemmen asymmetrisch erfolgt. Durch diese Asymmetrie kann insbesondere beim Lösen der Befestigungsanordnung eine auf ein oder mehrere aufgenommene Bauteile ausgebübte Restklemmkraft erhalten bleiben, die ein ungewolltes Bewegen des oder der aufgenommenen Bauteile verhindert.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann jeder der wenigstens drei Stege in dem Nichtbetätigungszustand der Stativklemme um einen vordefinierten Abstand, d.h. um den gleichen Abstand, von einem benachbarten der wenigstens drei Stege beabstandet sein. Alternativ dazu können zwischen unterschiedlichen der wenigstens drei Stege voneinander abweichende Abstände vorgesehen sein.
  • Die wenigstens drei Stege und/oder die wenigstens zwei Verbindungsabschnitte der Stativklemme können in der Längsrichtung zumindest abschnittsweise geschlitzt sein. Dadurch kann der Grundkörper in den entsprechenden Bereichen in seiner Breite geteilt sein. Eine solche Ausbildung dient der Sicherheit bei einer möglichen Überbelastung der Stativklemme, da bei einem einseitigen Versagen des Grundkörpers in einem geschlitzten Bereich der entsprechende Teil des Grundkörpers auf der entgegengesetzten Seite des Schlitzes weiterhin Lasten aufnehmen kann.
  • In einer Ausführungsform kann die Befestigungsanordnung in Form einer Schraubanordnung einen Gewindebolzen, wenigstens zwei Durchgangsbohrungen und eine Gewindebohrung umfassen. Der Gewindebolzen erstreckt sich durch die wenigstens zwei Durchgangsbohrungen hindurch in die eine Gewindebohrung hinein und ist durch Betätigen der Schraubanordnung in diese einschraubbar. Die Gewindebohrung kann beispielsweise in einem der beiden freien Endabschnitte des Grundkörpers ausgebildet sein, wobei der andere der beiden freien Endabschnitte eine der Durchgangsbohrungen umfasst. Der Gewindebolzen kann ferner einen Kopfabschnitt umfassen, der zum Beispiel in Form eines Außensechskants oder ähnlichem ausgebildet ist. Der Kopfabschnitt des Gewindebolzens kann einen größeren Durchmesser als die Durchgangsbohrung des angrenzenden, freien Endabschnitts haben. Alternativ oder zusätzlich dazu kann zwischen dem Kopfabschnitt des Gewindebolzens und der Durchgangsbohrung des angrenzenden, freien Endabschnitts eine Unterlegscheibe angeordnet sein, die einen größeren Durchmesser als die Durchgangsbohrung dieses freien Endabschnitts hat. Bei einem Betätigen der Schraubanordnung ist eine Spannkraft über den Kopfabschnitt und über die Gewindebohrung auf die beiden freien Endabschnitte aufbringbar.
  • Alternativ zu einer Gewindebohrung kann in beiden freien Endabschnitten eine jeweils Durchgangsbohrung ausgebildet sein. In diesem Fall umfasst die Schraubanordnung eine zusätzliche Mutter mit einem Innengewinde, die auf ein dem Kopfabschnitt entgegengesetztes Ende des Gewindebolzens aufgebracht ist und die einen größeren Durchmesser als die Durchgangsbohrung des angrenzenden, freien Endabschnitts hat. In diesem Fall ist bei einem Betätigen der Schraubanordnung eine Spannkraft über den Kopfabschnitt und über die Mutter auf die beiden freien Endabschnitte aufbringbar.
  • Der Grundkörper der Stativklemme kann metallisches Material aufweisen. Alternativ oder zusätzlich dazu kann der Grundkörper der Stativklemme Kunststoff aufweisen. Beispielsweise kann der Grundkörper ein geeignetes Material aufweisen, das sowohl eine hohe Stabilität als auch eine ausreichende Elastizität (hinsichtlich der auszulenkenden Stege) gewährleistet und vorzugsweise autoklavierbar ist.
  • In einer Weiterbildung kann der Grundkörper beispielsweise wenigstens vier Stege und wenigstens drei Verbindungsabschnitte umfassen. Ferner kann der Grundkörper M Aufnahmebereiche und M+1 Stege umfassen, wobei M mindestens gleich zwei ist.
  • Die Offenbarung betrifft ferner ein medizinisches Gelenkstativ, vorzugsweise zum Positionieren einer Schädelklemme, wobei das Gelenkstativ aus mehreren Stativgliedern zusammengesetzt ist und wenigstens eine Stativklemme gemäß einem der vorangehenden Aspekte umfasst. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass die fragliche Stativklemme derart innerhalb des Gelenkstativs positioniert ist, dass sie mit einem feststehenden Umgebungsbereich koppelbar ist. Letzterer kann insbesondere die Form eines Klemmabschnitts eines Operationstisches oder einer mit dem Operationstisch verbindbaren Kopplungsanordnung annehmen.
  • Vorstehend genannte Schädelklemmen sind bei (neuro-)chirurgischen Eingriffen zur Fixierung des Schädels des Patienten meist unumgänglich (oftmals auch als Kopfklemmen oder Kopfhalterungen bezeichnet) und müssen daher relativ zu diesem möglichst genau und zuverlässig positioniert werden. Das medizinische Gelenkstativ der vorliegenden Offenbarung kann somit an einem ersten Anschlussbereich eine entsprechende Schädelklemme aufweisen oder mit dieser verbindbar sein und über einen zweiten Anschlussbereich mit der Umgebung gekoppelt werden (vorzugsweise über eine Stativklemme gemäß einem der vorstehenden Aspekte).
  • Die vorliegende Offenbarung soll weiter anhand von Figuren erläutert werden. Diese Figuren zeigen schematisch:
    • 1 ein Ausführungsbeispiel einer Stativklemme in einer Seitenansicht;
    • 2 einen Grundkörper der Stativklemme aus 1 zur Verdeutlichung des Funktionsprinzips;
    • 3 eine perspektivische Darstellung der Stativklemme aus 1; und
    • 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Stativklemme in einer Seitenansicht.
  • Im Folgenden werden, ohne hierauf beschränkt zu sein, spezifische Details dargelegt, um ein vollständiges Verständnis der vorliegenden Offenbarung zu liefern. Es ist einem Fachmann jedoch klar, dass die vorliegende Offenbarung in anderen Ausführungsbeispielen verwendet werden kann, die von den nachfolgend dargelegten Details abweichen können.
  • In 1 ist eine Stativklemme 10 gemäß einem Ausführungsbeispiel in einem Nichtbetätigungszustand gezeigt, die als Teil eines medizinischen Gelenkstativs (hier nicht gezeigt) verwendbar ist. Die Stativklemme 10 umfasst einen länglichen, mäanderförmigen Grundkörper 12 mit einer Längsachse L1, der beispielsweise aus Metall hergestellt ist.
  • Der mäanderförmige Grundkörper 12 umfasst in dem gezeigten Ausführungsbeispiel drei Stege 14, 16, 18. Diese Stege 14, 16, 18 erstrecken sich parallel zueinander in einer Längsrichtung LR entlang beziehungsweise parallel zu der Längsachse L1 des Grundkörpers 12. Der Grundkörper 12 umfasst des Weiteren zwei Verbindungsabschnitte 20, 22, die in Bezug auf die Längsachse L1 des Grundkörpers an einander entgegengesetzten Seiten ausgebildet sind. Jeder der beiden Verbindungsabschnitte 20, 22 verbindet zwei benachbarte Stege miteinander. Wie aus 1 zu erkennen ist, verbindet hier der Verbindungsabschnitt 20 die Stege 14 und 16, während der Verbindungsabschnitt 22 die Stege 16 und 18 miteinander verbindet. Die Verbindungsabschnitte 20, 22 sind kurvenförmig ausgebildet, was vorteilhaft hinsichtlich einer Lastaufnahme und Lastverteilung in dem Grundkörper 12 ist. Jedoch sind die Verbindungsabschnitte nicht auf diese kurvenförmige Ausbildung beschränkt.
  • Ferner definiert jeder der beiden Verbindungsabschnitte 20, 22 einen Aufnahmebereich 24, 26 mit einem Aufnahmequerschnitt, um darin ein zu klemmendes Bauteil (hier nicht gezeigt) aufzunehmen und zu klemmen. Somit sind mittels der Stativklemme 10 gemäß 1 zwei Bauteile aufnehmbar und klemmbar. Die Aufnahmequerschnitte der beiden Aufnahmebereiche 24, 26 sind in dem gezeigten Ausführungsbeispiel zylindrisch. Es ist jedoch in alternativen Ausführungsbeispielen möglich, andere Aufnahmequerschnittsgeometrien vorzusehen.
  • Die strukturelle Ausbildung der Aufnahmebereiche 24, 26 bestimmt die Aufnahmerichtung AR, in der die zu klemmenden Bauteile jeweils in die Aufnahmebereiche einbringbar sind. Diese Aufnahmerichtung AR ist quer zu der Längsrichtung AR und somit quer zu der Längsachse L1 des Grundkörpers. Insbesondere ist die Aufnahmerichtung AR in dem gezeigten Ausführungsbeispiel senkrecht zu der Längsrichtung AR und der Längsachse L1.
  • Die Stativklemme 10 hat einen gemeinsamen Überlappungsbereich 28, in dem sich alle der drei Stege 14, 16, 18 in einer Ebene überlappen. Die Breite des Überlappungsbereichs 28 ist abhängig von der Länge der beiden äußeren, d.h. hier der oberen und unteren, Stege 14, 18. Diese weisen jeweils ein freies Ende 30, 32 auf und umfassen somit jeweils einen freien Endabschnitt des Grundkörpers 12. Der gemeinsame Überlappungsbereich befindet sich im Wesentlichen mittig des Grundkörpers 12 bezogen auf dessen Längsachse L1.
  • In dem gemeinsamen Überlappungsbereich 28 ist die Stativklemme 10 mit einer Befestigungsanordnung 34 in Form einer Schraubanordnung versehen, die sich zumindest abschnittsweise durch die drei Stege 24, 26, 28 erstreckt und diese innerhalb des gemeinsamen Überlappungsbereichs 28 miteinander verbindet. Es versteht sich jedoch, dass auch andere Arten von Befestigungsanordnungen in der erfindungsgemäßen Stativklemme vorgesehen sein können, wie beispielsweise ein Spannmechanismus mit Exzenter.
  • Die Schraubanordnung 34 ist quer zu der Längsrichtung LR (beziehungsweise zu der Längsachse L1 des Grundkörpers 12) und quer zu der Aufnahmerichtung AR angeordnet. Insbesondere steht die Längsachse L2 der Schraubanordnung 34 hier senkrecht sowohl zu der Längsrichtung LR (und Längsachse L1) als auch zu der Aufnahmerichtung AR.
  • Die Schraubanordnung 34 umfasst in dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 einen Gewindebolzen 36 mit einem Kopfabschnitt 38, der in Form eines Außensechskants ausgebildet ist. Ferner umfasst die Schraubanordnung 34 zwei Durchgangsbohrungen, die in dem oberen Steg 14 und dem mittleren Steg 16 ausgebildet sind, sowie eine Gewindebohrung, die in dem unteren Steg 18 ausgebildet ist. Die Durchgangsbohrungen und die Gewindebohrung sind koaxial zueinander in der Mitte des Überlappungsbereichs 28 ausgebildet. Zwischen dem Kopfabschnitt 38 und dem angrenzenden Steg 14 bzw. der Durchgangsbohrung des angrenzenden Stegs 14 ist eine Unterlegscheibe 40 der Schraubanordnung angeordnet, die einen größeren Durchmesser als die angrenzende Durchgangsbohrung hat. Der Schaft des Gewindebolzens 36 erstreckt sich durch die beiden Durchgangsbohrungen in die Gewindebohrung hinein und ist bei Betätigen der Schraubanordnung 34 in die Gewindebohrung einschraubbar.
  • Somit wird bei einer Betätigung der Schraubanordnung 34 über den Kopfabschnitt 38 und über die Gewindebohrung eine Kraft auf die beiden äußeren Stege 14, 18 aufgebracht, die diese beiden Stege 14, 18 relativ zueinander und relativ zu dem mittleren Steg 16 elastisch auslenkt. Genauer gesagt drückt diese Kraft die beiden Stege 14, 18 in Richtung des zwischen ihnen liegenden mittleren Stegs 16 und damit aufeinander zu. Hierdurch werden die mit den Stegen 14, 16, 18 verbundenen Verbindungsabschnitte 20, 22 ebenfalls elastisch ausgelenkt, wodurch die durch die Verbindungsabschnitte 20, 22 definierten Aufnahmebereiche 24, 26 in ihrem Aufnahmequerschnitt verändert werden. Mittels einer so verursachten Verringerung der Aufnahmequerschnitte kann eine Klemmkraft auf in den Aufnahmequerschnitten aufgenommene Bauteile ausgeübt werden, wodurch diese Bauteile geklemmt werden. Beispielsweise kann eine zuspannende Betätigung der Schraubanordnung 34 durch Drehen des Gewindebolzens 36 in eine erste Drehrichtung erfolgen, wodurch der Schaft des Gewindebolzens 36 in die Gewindebohrung eingeschraubt wird.
  • Das elastische Auslenken der drei Stege 14, 16, 18 relativ zueinander ist in 2 genauer dargestellt und wird in Bezug auf diese im Detail beschrieben. Die Schraubanordnung aus 1 ist in 2 der Übersicht halber nicht dargestellt. Es versteht sich jedoch, dass die gezeigte Auslenkung der Stege 14, 18 beispielsweise mittels der vorstehend beschriebenen Schraubanordnung 34 erzeugt werden kann. Gleiche und gleichwirkende Komponenten und Merkmale sind in den weiteren Figuren mit denselben Bezugszeichen wie in 1 versehen.
  • Zunächst ist in 2 der Grundkörper 12 der Stativklemme 10 aus 1 in einer Nichtbetätigungsstellung gezeigt. Ferner deuten die strichpunktierten Linien eine elastisch ausgelenkte Stellung der äußeren Stege 14, 18 an. Bei einer vorstehend erläuterten zuspannenden Betätigung der zugehörigen Schraubanordnung (hier nicht gezeigt) wird der obere, äußere Steg 14 in Richtung des Pfeils P1 und der untere, äußere Steg 18 in Richtung des Pfeils P2 elastisch ausgelenkt. Dadurch wird ein in der Nichtbetätigungsstellung vorhandener Abstand B, der jeweils zwischen einem der äußeren Stege 14, 18 und dem mittleren Steg 16 besteht, zumindest abschnittsweise verringert. Unter anderen über den in der Nichtbetätigungsstellung eingestellten Abstand B zwischen den Stegen kann beispielsweise die maximal erzeugbare Spannkraft definiert werden.
  • Wie ferner zu erkennen ist, sind die Übergangsbereiche 42a, 42b, 44a, 44b zwischen den Stegen 14, 16, 18 und einer jeweiligen Innenumfangsfläche der Verbindungsabschnitte 20, 22 kurvenförmig ausgebildet. Diese kurvenförmige Ausbildung ist so gewählt, dass eine gewünschte Federkraft sichergestellt wird, die der elastischen Auslenkung der äußeren Stege 14, 18 entgegenwirkt. Genauer gesagt kann durch eine kurvenförmige Ausbildung der Übergangsbereiche 42a, 42b, 44a, 44b die der Auslenkung entgegenwirkende Federkraft, die bereits aufgrund der Eigensteifigkeit des Materials der Stativklemme besteht, weiter verstärkt werden. Bei einem Lösen der Schraubanordnung drängt die Federkraft die beiden elastisch ausgelenkten Stege 14, 18 wieder zurück in Richtung der ursprünglichen Nichtbetätigungsstellung. Beispielsweise wird die Schraubanordnung durch Drehen des vorstehend beschriebenen Gewindebolzens in eine zweite Drehrichtung, die der ersten Drehrichtung entgegengesetzt ist, lösend betätigt.
  • Wie aus 2 ferner zu erkennen ist, erfolgt das Klemmen und Lösen bei der vorliegenden Stativklemme 10 im Unterschied zu bekannten Stativklemmen asymmetrisch, da lediglich die äußeren Stege 14, 18 aus ihrer Nichtbetätigungsstellung ausgelenkt bzw. in ihre Nichtbetätigungsstellung zurück bewegt werden, während der mittlere Steg 16 im Wesentlichen unbewegt in seiner ursprünglichen Stellung verbleibt. Um eine ausreichende Hebelwirkung sicherzustellen, ist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel ein Abstand zwischen der Längsachse L2 (in 2 angedeutet) der Schraubanordnung und einem Mittelpunkt P des Aufnahmequerschnitts jedes der Aufnahmebereiche 24, 26 mehr als doppelt so lang wie ein Durchmesser d des zugehörigen Aufnahmequerschnitts. Es versteht sich jedoch, dass alsternativ auch ein noch größerer oder aber auch ein geringerer Hebel vorgesehen sein kann.
  • 3 zeigt die Stativklemme 10 aus 1 in einer perspektivischen Darstellung, in der auch eine Breitenerstreckung des Grundkörpers 12 der Stativklemme 10 zu erkennen ist. Die Breitenerstreckung weist Richtung auf, die der Aufnahmerichtung AR entspricht.
  • Die perspektivische Darstellung in 3 lässt erkennen, dass der Grundkörper 12 in den drei Stegen 14, 16, 18 sowie in den zwei Verbindungsabschnitten 20, 22 abschnittsweise geschlitzt sind. Ein Schlitz 42 erstreckt sich in 3 in Längsrichtung LR ausgehend von einem seitlichen Ende 44 des linken Verbindungsabschnitts 20 in die Stege 14 und 16 hinein. Ein weiterer Schlitz 46 erstreckt sich entsprechend in Längsrichtung LR ausgehend von einem seitlichen Ende 46 des rechten Verbindungsabschnitts 22 in die Stege 14 und 18 hinein. Im Bereich der Schlitze 42, 46 ist der Grundkörper 12 somit in seiner Breite geteilt (im gezeigten Beispiel halbiert). Eine solche Ausbildung erhöht die Sicherheit der Stativklemme 10 im Falle einer etwaigen Überbelastung. Bei einem dadurch hervorgerufenen Versagen des Grundkörpers 12 auf einer Seite eines Schlitzes 42, 46 kann der entsprechende Teil des Grundkörpers 12 auf der entgegengesetzten Seite des Schlitzes 42, 46 weiterhin Lasten aufnehmen. Es versteht sich, dass in einem oder beiden Verbindungsabschnitten 20, 22 des Grundkörpers 12 auch jeweils mehrere Schlitze vorgesehen sein können. In diesem Fall ist der Grundkörper durch die mehreren Schlitze in seiner Breite beispielsweise gedrittelt, geviertelt, etc.
  • In 4 ist ein Grundkörper 112 einer Stativklemme gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel gezeigt. Im Unterschied zu dem Grundkörper 12 der Stativklemme des Ausführungsbeispiels der 1 bis 3, umfasst der Grundkörper 112 aus 4 vier Stege 114, 116, 118, 119. Jeweils zwei benachbarte der vier Stege 114, 116, 118, 119 sind über einen von drei Verbindungsabschnitten 120, 122, 123 miteinander verbunden. Dabei definieren die drei Verbindungsabschnitte 120, 122, 123 des Grundkörpers 112 insgesamt drei Aufnahmebereiche 124, 126, 127 zum Aufnehmen und Klemmen von drei Bauteilen.
  • Die obigen Ausführungen zu der Stativklemme 10 des Ausführungsbeispiels der 1 bis 3 gelten für die Stativklemme mit dem Grundkörper 112 des Ausführungsbeispiels der 4 entsprechend.
  • Im Ergebnis können mittels einer Stativklemme eines der vorstehenden Ausführungsbeispiele mehrere Bauteile schnell und zuverlässig durch Betätigen lediglich einer Befestigungsanordnung geklemmt oder gelöst werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 1099900 A1 [0004]
    • US 3910538 A [0004]
    • US 4491435 A [0004]

Claims (11)

  1. Stativklemme (10) für ein medizinisches Gelenkstativ, die einen mäanderförmigen Grundkörper (12) umfasst, mit: - wenigstens drei Stegen (14, 16, 18), die sich in einem Nichtbetätigungszustand der Stativklemme (10) im Wesentlichen parallel zueinander in einer Längsrichtung (LR) erstrecken, und - wenigstens zwei Verbindungsabschnitten (20, 22), die jeweils zwei benachbarte der wenigstens drei Stege (14, 16, 18) miteinander verbinden und die jeweils einen Aufnahmebereich (24, 26) mit einem Aufnahmequerschnitt definieren, zum Aufnehmen eines zu klemmenden Bauteils in einer Aufnahmerichtung (AR) quer zu der Längsrichtung (LR), wobei sich die wenigstens drei Stege (14, 16, 18) in einem gemeinsamen Überlappungsbereich (28) überlappen und in diesem gemeinsamen Überlappungsbereich (28) mittels einer quer zu der Längsrichtung (LR) und quer zu der Aufnahmerichtung (AR) angeordneten Befestigungsanordnung (34) miteinander verbunden sind, und wobei die wenigstens drei Stege (14, 16, 18) durch Betätigen der Befestigungsanordnung (34) zumindest abschnittsweise relativ zueinander elastisch auslenkbar sind, um die Aufnahmebereiche (24, 26) in ihrem Aufnahmequerschnitt zu verändern.
  2. Stativklemme (10) nach Anspruch 1, wobei der gemeinsame Überlappungsbereich (28) in Bezug auf die Längsrichtung (LR) mittig des Grundkörpers (12) ausgebildet ist.
  3. Stativklemme (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Befestigungsanordnung (34) in zwei freien Endabschnitten des Grundkörpers (12) ausgebildet ist.
  4. Stativklemme (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der jeweilige Aufnahmequerschnitt der Aufnahmebereiche (24, 26) zylindrisch ist.
  5. Stativklemme (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei ein Abstand (2d) zwischen einer Längsachse (L2) der Befestigungsanordnung (34) und einem Mittelpunkt (P) des Aufnahmequerschnitts wenigstens eines der Aufnahmebereiche (24, 26) zumindest doppelt so lang ist wie ein Durchmesser (d) oder eine lichte Weite des zugehörigen Aufnahmequerschnitts.
  6. Stativklemme (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei jeder der wenigstens drei Stege (14, 16, 18) in dem Nichtbetätigungszustand der Stativklemme um einen Abstand (B) von einem benachbarten der wenigstens drei Stege (14, 16, 18) beabstandet ist.
  7. Stativklemme (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die wenigstens drei Stege (14, 16, 18) und/oder die wenigstens zwei Verbindungsabschnitte (20, 22) in der Längsrichtung zumindest abschnittsweise geschlitzt sind.
  8. Stativklemme (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Befestigungsanordnung (34) in Form einer Schraubanordnung ausgebildet ist, die einen Gewindebolzen (36), wenigstens zwei Durchgangsbohrungen und eine Gewindebohrung umfasst.
  9. Stativklemme (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Grundkörper (12) metallisches Material oder Kunststoff aufweist.
  10. Stativklemme (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Grundkörper (112) wenigstens vier Stege (114, 116, 118, 119) und wenigstens drei Verbindungsabschnitte (120, 122, 123) umfasst.
  11. Medizinisches Gelenkstativ, vorzugsweise zum Positionieren einer Schädelklemme, wobei das Gelenkstativ aus mehreren Stativgliedern zusammengesetzt ist und wenigstens eine Stativklemme (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche umfasst.
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Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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US3910538A (en) 1973-05-04 1975-10-07 Carlo Baitella Jointed stand for dial gages
US4491435A (en) 1983-07-18 1985-01-01 Automated Medical Products Corporation Jointed stand
EP1099900A1 (de) 1999-11-12 2001-05-16 Geomed Medizin-Technik GmbH & Co. Gelenkstativ

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