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Die Erfindung betrifft einen Grill, insbesondere einen Tischgrill, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Aus dem Stand der Technik ist beispielsweise aus der
DE 10 2016 114 792 ein Tischgrill bekannt, der eine kleine, kompakte Bauform aufweist und eine Gehäusewanne umfasst, die mit einem Rost abgedeckt wird. In dieser Gehäusewanne befindet sich eine zylinderförmige Holzkohlekammer, die als Hitzequelle für den Grill dient. Die gesamte, außenliegende Gehäusewanne wird also nicht mit Holzkohle ausgefüllt. Da der Grill in seiner Verwendung als Tischgrill eben auf einem Tisch platziert werden soll und gegebenenfalls auch noch weitertransportiert werden kann, ist es notwendig, dass die Gehäusewanne keine so hohen Temperaturen im Betrieb erreicht, dass der Grill als solches nicht mehr gefahrlos angefasst werden kann und insbesondere auch die Abstellfläche auf dem Tisch sehr hohen Temperaturen ausgesetzt wäre. Nachteilig ist an diesem Stand der Technik jedoch, dass die Hitzeverteilung am Rost sehr inhomogen ist und das Temperaturgefälle von innen nach außen oftmals zu groß ist.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen Grill bereitstellen zu können, der ein verbessertes Grillergebnis liefert und / oder einen vereinfachten Grillvorgang ermöglicht.
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Die Aufgabe wird, ausgehend von einem Grill der eingangs genannten Art, durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Durch die in den abhängigen Ansprüchen genannten Maßnahmen sind vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildung der Erfindung möglich.
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Der erfindungsgemäße Grill ist insbesondere als Tischgrill ausgebildet, welcher hinsichtlich seiner Größe auf einem Tisch platziert und betrieben werden kann. Der Tischgrill ist aber auch so ausgebildet, dass seine Gehäusewanne keine so hohen Temperaturen beim Grillen erreicht, dass der Bereich, zum Beispiel die Tischplatte, auf welchem / welcher der Tischgrill abgestellt wird, beschädigt wird, im Falle einer Abstellfläche aus Plastik zum Beispiel zu schmelzen beginnt. Ein Tischgrill kann in der Regel aber auch so ausgebildet sein, dass beim Verkippen keine Gefahr besteht, dass Brennmaterial herausfällt und eine Gefahr darstellt.
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Zunächst umfasst der erfindungsgemäße Grill eine Gehäusewanne, welche eine Öffnung aufweist. In Schwerkraftrichtung befindet sich diese Öffnung in der Regel im oberen Bereich, wo sich auch der Rost befindet, der wiederum zur Auflage des Grillgutes dient. Dementsprechend ist der Rost oberhalb der Öffnung der Gehäusewanne anordenbar und ist dort insbesondere lösbar angebracht. Die Gehäusewanne selbst dient nicht als Träger des Brennmaterials, etwa der Holzkohle, mit welcher der Grill betrieben wird. Hierfür ist ein eigener Aufnahmebehälter vorgesehen, der wenigstens teilweise in der Gehäusewanne und/oder unter dem Rost angeordnet ist. Meistens ragt der Aufnahmebehälter nicht durch die Öffnung der Gehäusewanne hindurch bzw. aus der Gehäusewanne hinaus, sodass der Rost möglichst nah an bzw. über der Öffnung angeordnet sein kann. Der Aufnahmebehälter kann grundsätzlich fest oder lösbar in der Gehäusewanne angebracht sein, wobei ein lösbare gehaltener Aufnahmebehälter sich insofern als vorteilhaft erweist, dass er zum Auffüllen mit Holzkohle oder zum Entleeren der Asche aus der Gehäusewanne entnommen werden kann.
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Der Aufnahmebehälter bildet zum Rost hin eine Fläche aus über die Wärme oder Wärmestrahlung zum Rost hin gelangen kann. Der erfindungsgemäße Grill zeichnet sich dadurch aus, dass die zum Rosten gewandte Fläche des Aufnahmebehälters wenigstens 12 %, insbesondere wenigstens 16 %, vorzugsweise wenigstens 20 % der Fläche der Öffnung der Gehäusewanne beträgt. Im Unterschied zu herkömmlichen Grills bzw. Tischgrills aus dem Stand der Technik ermöglicht die Erfindung eine gleichmäßigere Wärmeverteilung, insbesondere aber auch höhere Grilltemperaturen. Entgegen auch möglicherweise bestehender technischer Vorurteile, bedeutet dies nicht gleichzeitig, dass die Temperatur der Gehäusewanne so groß wird, dass der Grill in seiner Handhabbarkeit eingeschränkt wird oder die Gehäusewanne zu heiß wird.
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Zwar dient die Gehäusewanne in der Regel dazu, die Wärme unterhalb des Rostes zu halten, sodass diese möglichst vollständig nach oben, also zum Rost hin, nicht jedoch zu den Seiten oder nach unten geleitet wird, sowie ferner, die Wärmestrahlung zum Rost hin zu reflektieren. Der hierdurch erreichte Wärmegradient ist jedoch so groß, dass die Grillbereiche auf dem Rost von innen nach außen zu stark unterschiedlich mit Wärme versorgt werden. Darüber hinaus besteht allgemein eine Tendenz, im mittleren Bereich des Rostes eine Auffangschale oder einen Schild anzubringen, mit dem zum Beispiel herabtropfendes Fett abgefangen werden kann, sodass keine giftigen Stoffe durch herabtropfendes, in die Glut fallendes Fett entstehen. Eine derartige Schale bzw. ein derartiger Schild führen in der Regel jedoch dazu, dass die Hitze auch in diesem Bereich sehr stark reduziert wird, was sich meist nachteilig auf den Grillvorgang auswirkt. Der Schild kann jedoch die Funktion eines Wärmediffusors übernehmen.
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Je nach Ausführungsform kann muss aber das Aufnahmevolumen des Aufnahmebehälters, welches also bestimmt, wie viel Holzkohle bzw. Brennmaterial aufgenommen wird, nicht unbedingt, einhergehend mit einer größeren zum Rost hin ausgerichteten Fläche, entsprechend vergrößert sein. Es ist zum Beispiel auch denkbar, dass der Aufnahmebehälter nicht zylinderförmig ausgebildet ist, sondern zum Beispiel in Form eines Kegels oder eines Kegelstumpfs vorliegt. Hierdurch kann auch die zum Rost hin gewandte Fläche des Aufnahmebehälters in ihrer Größe sehr gut angepasst werden, obgleich sie ins Innere der Gehäusewanne hineinragt.
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Damit aber wiederum die Gehäusewanne nicht allzu stark erwärmt wird, macht die zum Rost hin gewandte Fläche des Aufnahmebehälters höchstens 50 %, insbesondere höchstens 30 %, vorzugsweise höchstens 25 % der Fläche der Öffnung der Gehäusewanne aus. Der Abstand zwischen Aufnahmebehälter und Gehäusewanne kann also hinreichend groß sein, um die Gehäusewanne nicht zu stark zu erwärmen.
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In diesen größten Bereichen kann eine optimale Anpassung der Grilltemperatur sowie des Temperaturgradienten auf dem Rost von innen nach außen erzielt werden.
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Um auch eine möglichst homogene Hitzeverteilung zu erreichen, können die Öffnung der Gehäusewanne und der Rost eine ähnliche bzw. die gleiche Form aufweisen, also zum Beispiel kreisförmig ausgebildet sein. Ferner kann beim Ausführungsbeispiel der Erfindung der Aufnahmebehälter als Zylinder ausgebildet sein, dein Zylinder in der Regel einfach zu fertigen ist und die Seitenwände aus einfach gebogenem Lochblech gefertigt werden können. Insbesondere ermöglicht ein Zylinder, dass an seiner Unterseite, also der dem Rost abgewandten Seite, ebenfalls eine ebene Fläche vorgesehen sein kann, sodass diese gleichmäßig beim Anfeuern des Brennmaterials mit Hitze versorgt wird, etwa über eine darunter angebrachte Brennschale mit einer Brennpaste. Denkbar ist grundsätzlich aber auch, dass als Aufnahmebehälter zum Beispiel eine Schale oder ein Kegelstumpf verwendet wird, welche / welcher besser und gleichmäßiger an die Form der Gehäusewanne angepasst werden kann, sodass wiederum eine homogenere Hitzeverteilung in der Gehäusewanne möglich ist.
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Handelt es sich bei Ausführungsform um eine kreisförmige Fläche, die zum Rost hin gewandt ist, so kann deren Durchmesser entsprechend wenigstens 35%, insbesondere wenigstens 40 %, vorzugsweise wenigstens 45 % höchstens jedoch 70 %, insbesondere höchstens 55 %, vorzugsweise höchstens 50 % des Durchmessers der Öffnung der Gehäusewanne betragen.
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Ferner kann die Homogenität der Hitzeverteilung dadurch gesteigert werden, dass bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung die zum Rost hin gewandte Fläche mittig zur Öffnung der Gehäusewanne angeordnet wird. Beispielsweise kann auch die Längsachse eines als Zylinder ausgebildeten Aufnahmebehälters auf der Mittenachse der Gehäusewanne angeordnet sein.
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Um technisch ein Kompromiss zu erhalten, wonach einerseits hohe Grilltemperaturen und eine gute Wärmezufuhr zum Grillgut möglich sind, andererseits aber wiederum das Grillgut nicht zu schnell verbrennt, kann der Rost einen Schild aufweisen. Durch diesen wird ein direkter Kontakt des Rostes bzw. des darauf abgelegten Grillgutes mit dem Brennmaterial im Aufnahmebehälter vermieden, und es kann ferner verhindert werden, dass Fett unmittelbar in die Glut tropft und giftige Substanzen entstehen. Darüber hinaus kann auch vermieden werden, dass Funken bzw. heiße Aschepartikel nach oben getrieben werden, auf das Grillgut auftreffen und verbrennen. Ein entsprechendes Schild kann je nach Ausführungsvariante oberhalb oder unterhalb des Rostes angebracht sein. Befindet er sich unterhalb des Rostes, so ist er in der Regel nicht unmittelbar mit dem Grillgut in Berührung und dient hauptsächlich zur Abschirmung. Ein Schild oberhalb des Rostes kann im Wesentlichen für Grillgut verwendet werden, dass eine möglichst homogene Auflagefläche und eine homogene Erwärmung benötigt, ohne dass zum Beispiel ein für den Grillvorgang typischer Abdruck des Rostes auf dem Grillgut hinterlassen wird. Ein solcher Schild kann gewissermaßen zur Regulierung des Grillvorgangs bzw. der Temperatur und Wärmeeinwirkung verwendet werden.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Schild, sofern er zur Abschirmung vom Aufnahmebehälter verwendet wird, hinsichtlich Form bzw. Fläche ähnlich wie die zum Rost hin gewandte Fläche des Aufnahmebehälters ausgebildet ist. Ferner können Schild und zum Rost hin gewandte Fläche des Aufnahmebehälters wenigstens teilweise, insbesondere vollständig überlappen bzw. sich in Richtung senkrecht zum Rost überdecken. Zumindest ist auf diese Weise der direkte und kürzeste Weg zwischen Rost und Fläche des Aufnahmebehälters durch den Schild versperrt. Denkbar ist aber auch, den Schild größer auszubilden, sodass auch seitlich versetzte Bereiche des Rostes noch abgeschirmt werden. Zumindest die Gefahr von herabtropfendem Fett, das in die Glut gelangt, ist hier jedoch geringer.
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Im Übrigen kann bei einer Ausführungsform der Erfindung der Rost so dicht über dem Aufnahmebehälter angeordnet sein, dass beim Verkippen des Grills möglichst wenig oder kein Brennmaterial aus dem Aufnahmebehälter herausfällt. Der Rost dient in diesem Fall auch dazu, den Aufnahmebehälter zu verschließen. Insbesondere dann, wenn ein Schild vorgesehen ist, kann dieser Schild gegebenenfalls den Aufnahmebehälter sogar vergleichsweise dicht abschließen, weil das Schild auch ohne Löcher oder nur mit sehr kleinen Löchern ausgebildet sein kann oder zumindest nicht so grobmaschig wie ein üblicher Rost ist. In vorteilhafter Weise können somit auch Bauteile eingespart werden, weil der Rost auf diese Weise eine weitere Funktion erhält.
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Der Schild kann, je nach Weiterbildung der Erfindung, als ebene Platte ausgebildet sein oder aber auch im Profil ein Zickzackmuster aufweisen. Ein zickzackartiges Profil kann gut in den Rost mit eingefügt werden. Dies ermöglicht gegebenenfalls einen guten Halt und kann sich darüber hinaus auch vorteilhaft auf die Wärmeverteilung auswirken, zumal sich die Profilstruktur an die des Rostes anpasst und eine vergrößerte Oberfläche zur Verfügung steht.
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Um eine möglichst gute Abschirmung zu erhalten, kann der Schild zum Beispiel ohne Durchgangslöcher ausgebildet sein. Zur Auflage des Grillgutes kann er somit insbesondere auch eine gleichmäßige Auflagefläche ausbilden. Ist kein Durchgangsloch vorgesehen, so wird die Gefahr, dass herabtropfendes Fett in die Glut gelangt, verringert.
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Der Aufnahmebehälter kann an der Fläche, die dem Rost zugewandt ist, offen oder geschlossen ausgebildet sein. Eine offene Variante ermöglicht, dass möglichst viel Wärme zum Rost gelangen kann. Die Öffnung kann ferner auch zum Befüllen und/oder Entleeren des Aufnahmebehälters verwendet werden. Mittels eines Deckels zum Verschließen der Öffnung kann zum einen Wärme abgeschirmt werden, es wird aber auch ermöglicht, einen zusätzlichen Schutz vor herausfliegenden Funken oder heißen Aschepartikeln bieten zu können, da ein Deckel auf dem Aufnahmebehälter unmittelbar angebracht werden und daher den Aufnahmebehälter, besonders im Randbereich, sehr gut abdichten kann.
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Ausführungsbeispiel:
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird nachstehend unter Angabe weiterer Einzelheiten und Vorteile näher erläutert. Im Einzelnen zeigen:
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1: eine schematische Explosionsdarstellung eines Tischgrills gemäß der Erfindung.
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1 zeigt eine Explosionsdarstellung eines Tischgrills G, der zunächst zur Aufnahme des Grillgutes einen Rost 3 aufweist, wobei eine Grillplatte 2 mittels einer Schraube am Rost 3 befestigt ist. Die Schraube 1 wird durch ein Führungsloch 4 und durch die auf dem Rost 3 angebrachte Grillplatte 2 hindurch geführt, während auf der Unterseite des Rostes 3 ein Schild als Wärmediffusor 7 zur Verteilung der Wärme vorgesehen ist. Die Grillplatte 2 weist außer einem Loch für die Schraube 1 keine weiteren Bohrungen / Löcher auf. Auch beim Wärmediffusor 7 ist die Schraube 1 durch ein darin angebrachtes Führungsloch geführt und wird durch eine Kontermutter 8 festgehalten. Der Rost 3 umfasst wiederum einen Positionierhaken 5 und eine Befestigungsöse 6, mit der er später an der Gehäusewanne 17 angebracht werden kann.
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Unmittelbar unter dem Rost 3, und zwar zentral durch die senkrecht zum Rost 3 verlaufende Mittenachse, ist ein Aufnahmebehälter in Form eines Kohlezylinders bzw. Kohlebechers angeordnet. Die Mantelfläche dieses Zylinders 9 besteht aus einem Lochblech. Am Rand ist ein Griff 10 vorgesehen, damit der Aufnahmebehälter 9 problemlos entnommen werden kann, um Kohle einzufüllen oder später die Asche auszuleeren. Nach oben, also zur Seite des Rostes 3 hin, ist der Aufnahmebehälter 9 offen ausgebildet. Die Öffnung wird im zusammengesetzten Zustand des Grills G durch den Schild bzw. den Wärmediffusor 7 bzw. den Rost 3 verschlossen, sodass auch dann, wenn der Grill G verkippt wird, kein Brennmaterial nach außen fallen. Die Unterseite des Aufnahmebehälters 9 wiederum ist mit einem gelochten Boden 11 versehen, damit ein Luftstrom in den Behälter 9 eindringen kann.
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Unterhalb des Aufnahmebehälters 9 wiederum ist ein Teller 12 vorgesehen, in dem zum Beispiel Brennpaste eingefüllt werden kann, um das Brennmaterial anschließend entzünden zu können. In dem Teller 12 ist wiederum ein Durchführungsloch 13 angeordnet, sodass der Luftstrom von unten hindurch bis zum Aufnahmebehälter 9 dringen kann. Unterhalb des Aufnahmebehälters 9, also zwischen Aufnahmebehälter 9 und Gehäusewanne 17, ist eine Auffangschüssel 14 angeordnet. Tropft Fett vom Rost 3 hinunter, so kann dieses entweder durch die Grillplatte 2 vom Aufnahmebehälter 9 und somit von der glühenden Kohle ferngehalten werden, oder es tropft seitlich versetzt herunter und landet sodann in der Auffangschüssel 14.
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Hierdurch kann vermieden werden, dass keine beim Tropfen von Fett in die glühende Kohle giftige Stoffe gebildet werden.
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Diese Auffangschüssel 14 kann einfach entnommen werden und besitzt im Wesentlichen glatte Oberflächen, sodass eine Reinigung in der Regel problemlos möglich ist. Die Auffangschüssel kann beispielsweise aus Edelstahl gefertigt sein und somit auch im Geschirrspüler gereinigt werden. Auch die Auffangschüssel 14 wiederum umfasst ein Loch 15 zu Durchführung des Luftstroms. Im unteren Bereich kann eine Senke 16 zur Ansammlung des herabgetropften Fettes vorgesehen sein. Außer der Möglichkeit, herabtropfendes Fett in der Auffangschüssel 14 zu sammeln, bietet die Schüssel 14 auch die Funktion eines Hitzereflektor, d.h. die vom Auffangbehälter 9 ausgehende Wärmestrahlung kann an der Oberfläche der Auffangschüssel 14 reflektiert werden, sodass möglichst viel Hitze zum Rost 3 und somit zum Grillgut gelangt. Auf diese Weise kann der Wirkungsgrad des Grills G noch einmal verbessert werden. Um eine möglichst effektive Reflexion zu erhalten, kann die Oberfläche der Auffangschüssel 14 zum Beispiel entsprechend beschichtet sein.
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Die Gehäusewanne 17 ist mit Befestigungsklammern 19 ausgestattet, sodass der Rost 3 lösbar, in Bezug auf Verkippungen jedoch fest an der Gehäusewanne 17 angebracht ist. Er kann also nicht einfach herunterfallen, wenn der Grill G verkippt wird, sondern die Klammern 19 müssen bewusst geöffnet werden. Ist der Tischgrill G auch für die Benutzung auf einem Boot vorgesehen, so kann dieser auch zum Beispiel am Baum des Großsegels aufgehängt werden, um Schwankungen des Schiffs gegenüber der Schwerkraftrichtung ausgleichen zu können. Zu diesem Zweck kann eine Aufhängvorrichtung vorgesehen sein. Diese kann beispielsweise über Haken in eigens dafür vorgesehenen Löchern 18 am Rand der Gehäusewanne 17 eingehängt werden. Am Boden der Gehäusewanne 17 ist eine Durchführungsvorrichtung 20 zu Durchführung von Luft angeordnet. Diese Durchführungsvorrichtung 20 verjüngt sich in Richtung Auffangbehälter 14, sodass die durchströmende Luft in dieser Richtung beschleunigt wird.
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Bei diesem Ausführungsbeispiel gemäß der Erfindung beträgt der Durchmesser der dem Rost 3 zugewandten Fläche A etwa 35% des Durchmessers der Öffnung B der Gehäusewanne 17, sodass gegenüber dem Stand der Technik mehr Hitze am Rost zur Verfügung steht und eine homogenere Wärmeverteilung erreicht wird.
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Darüber hinaus sind in der Gehäusewanne 17 Lüftungsschlitze 21 vorgesehen. Auf diese Weise wird auch eine seitliche Luftströmung ermöglicht, sodass die Luft nicht nur nach oben strömt.
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In der Gehäusewanne 17 ist seitlich am unteren Rand eine Öffnung 31 vorgesehen, die zu einem waagerecht verlaufenden Einschubkanal 22 führt, in welchen die Belüftungsvorrichtung 25 waagerecht eingeschoben werden kann. Diese Belüftungsvorrichtung 25 verfügt über einen Ventilator 23 und eine Bedienblende 24. Sie ist ferner als kompaktes Bauteil mit einem Gehäuse ausgebildet und wird in 2 näher beschrieben.
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Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Einschubkanal 22 nach unten (zur Standebenen E hin) offen ausgebildet. Denkbar ist aber auch, den Einschubkanal nach unten zur Standebene mit einem Boden zu versehen bzw. abzuschließen.
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Im unteren Bereich der Gehäusewanne 17 sind Standfüße F angebracht, sodass der Grill G auf einer Standebene E stehen kann. Durch den Abstand zwischen Standebene E und Boden der Gehäusewanne 17 kann Luft von unten in den Ventilator 23 der Belüftungsvorrichtung 25 gelangen, d.h. durch diesen Abstand wird ein Luftzuführkanal gebildet. Eine entsprechende Führungseinrichtung im Einschubkanal 22 verläuft parallel zur Ebene E.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Befestigungsschraube
- 2
- Grillplatte
- 3
- Grillrost
- 4
- Führungsloch
- 5
- Positionierungshaken für Grillrost
- 6
- Befestigungsöse für Grillrost
- 7
- Wärmediffusor mit Führungsloch
- 8
- Mutter
- 9
- Aufnahmebehälter
- 10
- Griff
- 11
- gelochter Boden für Luftstrom
- 12
- Teller für Brennpaste
- 13
- Loch
- 14
- Fettauffangschüssel
- 15
- Loch
- 16
- Senke für Fettansammlung
- 17
- Gehäusewanne
- 18
- Aufhängevorrichtung
- 19
- Befestigungsklammern
- 20
- Düse für Luftstrom
- 21
- Lüftungsschlitze
- 22
- Einschubkanal
- 23
- Ventilator
- 24
- Blende
- 25
- Belüftungsvorrichtung
- A
- zum Rost gewandte Fläche
- B
- Öffnung der Gehäusewanne
- G
- Tischgrill
- E
- Standebene
- F
- Standfüße
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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