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DE202017103586U1 - Vorrichtung für elektrische Installationsteile - Google Patents

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DE202017103586U1 DE202017103586.7U DE202017103586U DE202017103586U1 DE 202017103586 U1 DE202017103586 U1 DE 202017103586U1 DE 202017103586 U DE202017103586 U DE 202017103586U DE 202017103586 U1 DE202017103586 U1 DE 202017103586U1
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Abstract

Vorrichtung für elektrische Installationsteile wie Schalter, Abdeckungen von Steckdosen, Steckern oder dergleichen, umfassend einen Rahmen (1), der mit einer Aufnahme (2) für mindestens ein Installationsteil (3) versehen ist und der mindestens ein Leuchtmittel (4) aufweist, welches mit einer Stromversorgung in Verbindung steht, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zur Steuerung der Leuchtmittel (4) vorgesehen sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für elektrische Installationsteile wie Schalter, Abdeckungen von Steckdosen, Steckern oder dergleichen, umfassend einen Rahmen, der mit einer Aufnahme für mindestens ein Installationsteil versehen ist und der mindestens ein Leuchtmittel aufweist, welches mit einer Stromversorgung in Verbindung steht.
  • Vorrichtungen der eingangs genannten Art sind in vielfältiger Weise bekannt (vgl. bspw. DE 20 2004 018 908 U1 ). Die Vorrichtungen umgeben die Installationsteile allseitig. Sie sind zumeist geklemmt von den mit der Wand verschraubten Installationsteilen gehalten.
  • Die Vorrichtungen für Installationsteile sind in verschiedensten Ausführungen bekannt. Dies hat seine Ursache darin, dass sie durch ihre Gestaltung zum ästhetischen Gesamteindruck einer Baureihe von Installationsteilen beitragen. In Folge dessen sind die Vorrichtungen in unterschiedlichsten Formen, Farben und Materialien erhältlich. Bei den Vorrichtungen der hier betrachteten Art handelt es sich überwiegend um solche, die aus transluzentem Material hergestellt sind.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung für elektrische Installationsteile hinsichtlich ihrer technischen und ästhetischen Eigenschaften weiterzubilden. Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass Mittel zur Steuerung der Leuchtmittel vorgesehen sind.
  • Mit der Erfindung ist eine Vorrichtung für elektrische Installationsteile geschaffen, bei der die Möglichkeit besteht, die Leuchtmittel zu steuern. Hierdurch ist eine Verbesserung der bekannten Vorrichtungen im Hinblick auf ihre Ästhetik und auch ihre Technik, insbesondere ihre Sicherheitsfunktionen, geschaffen. Mit der Steuerung kann beispielsweise die Helligkeit der Leuchtmittel beeinflusst werden, so dass durch Reduzierung der Helligkeit eine Art Ambiente-Beleuchtung hervorgerufen werden kann. Im Gegensatz dazu kann durch Erhöhung der Helligkeit ein Ausleuchten des jeweiligen Raums erfolgen, der zu einer besseren Orientierung im Raum bei Dunkelheit führt, so dass die Unfallgefahr reduziert ist.
  • In Weiterbildung der Erfindung sind die Mittel zur Steuerung von einem Bewegungsmelder gebildet. Mit Hilfe des Bewegungsmelders ist die Möglichkeit geschaffen, ein Einschalten der Beleuchtung bei Betreten des Raums durch eine Person zu ermöglichen. Ebenso ist durch den Bewegungsmelder die Möglichkeit geschaffen, die Beleuchtung abzuschalten, wenn über eine bestimmte Dauer keine Bewegung innerhalb des vom Bewegungsmelder erfassten Bereichs erfolgt.
  • Vorteilhaft sind die Mittel zur Steuerung von einer Sprachsteuerung gebildet. Hierdurch besteht die Möglichkeit, die Beleuchtung durch Ansprache des Benutzers ein- oder auszuschalten. Auf diese Weise ist eine Beeinflussung der Beleuchtung auch von einer bspw. optisch nicht detektierbaren Position entfernt von der Vorrichtung möglich.
  • In anderer Weiterbildung der Erfindung sind die Mittel zur Steuerung von einer Gestensteuerung gebildet. Mit dieser Steuerung besteht die Möglichkeit einer Beeinflussung der Beleuchtung durch Handbewegungen. Beispielsweise kann hier ein Einschalten der Beleuchtung durch eine Handbewegung in vertikaler Richtung erfolgen. Eine Beeinflussung der Helligkeit der Beleuchtung kann beispielsweise durch eine horizontale Handbewegung erfolgen.
  • In Ausgestaltung der Erfindung erfolgt die Stromversorgung über die Gebäudeinstallation. Auf diese Weise ist eine sehr einfache Stromversorgung für die Vorrichtung geschaffen, da die in der jeweiligen Vorrichtung angeordneten Installationsteile ohnehin eine Stromversorgung benötigen.
  • In anderer Ausgestaltung der Erfindung erfolgt die Stromversorgung über ein Solarmodul. Durch diese Art der Stromversorgung ist eine Betriebssicherheit auch für den Fall gewährleistet, dass die allgemeine Stromversorgung des Gebäudes unterbrochen ist. Auf diese Weise kann bspw. eine Notbeleuchtung sichergestellt werden, um wenigstens eine Orientierung in dem jeweiligen Raum zu ermöglichen.
  • Bevorzugt ist eine Sperreinrichtung für die Steuerung vorgesehen. Mit Hilfe der Sperreinrichtung besteht die Möglichkeit, die Beleuchtung gegen unbefugte Betätigung zu sichern. Die Sperreinrichtung kann beispielsweise über ein Zeitmodul erfolgen, welches nach Ablauf einer bestimmten Dauer eine automatische Sperrung der Steuerung vornimmt.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung sind Mittel zum Entsperren der Steuerung vorgesehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit, die Betätigung der Beleuchtung nach einem Absperren der Steuerung erneut aufzunehmen.
  • Äußerst vorteilhaft sind die Mittel zum Entsperren von Einrichtungen zur Erkennung biometrischer Daten gebildet. Diese Mittel zum Entsperren bieten ein Höchstmaß an Sicherheit gegen missbräuchliche Bedienung. Die Einrichtung kann beispielsweise den Fingerabdruck, die Gesichtsform oder dergleichen erkennen.
  • In anderer Ausgestaltung der Erfindung ist eine Bluetooth-Schnittstelle vorgesehen. Hierdurch kann eine Fernbedienung der Beleuchtung erfolgen.
  • In anderer Weiterbildung der Erfindung ist eine Helligkeitserkennung vorgesehen. Mit Hilfe der Helligkeitserkennung kann ein selbstständiges Ein- oder Ausschalten der Beleuchtung erfolgen.
  • Andere Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den übrigen Unteransprüchen angegeben. Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird nachfolgend im Einzelnen beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine prinzipielle Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung für elektrische Installationsteile;
  • 2 eine prinzipielle Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung für elektrische Installationsteile in anderer Ausgestaltung;
  • 3 eine prinzipielle Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung für elektrische Installationsteile in einer weiteren Ausgestaltung.
  • Die als Ausführungsbeispiel gewählte Vorrichtung für elektrische Installationsteile wie Schalter, Abdeckungen von Steckdosen, Steckern, Dimmern, Drehschaltern, Bildschirmen oder dergleichen umfasst einen Rahmen 1, der mit einer Aufnahme 2 für mindestens ein Installationsteil 3 versehen ist. In der Aufnahme 2 können auch mehrere Installationsteile 3 angeordnet sein, bei denen es sich um verschiedene Installationsteile handeln kann, bspw. Steckdosen kombiniert mit Schaltern und / oder Dimmern. Im Ausführungsbeispiel nach 1 ist das Installationsteil 3 eine Steckdose, im Ausführungsbeispiel nach 2 ein Bildschirm und im Ausführungsbeispiel nach 3 ein Drehschalter.
  • Der Rahmen 1 weist mindestens ein Leuchtmittel 4 auf, welches mit einer – nicht dargestellten – Stromversorgung in Verbindung steht. Bei dem Leuchtmittel handelt es sich vorzugsweise um eine Farb-LED (so genannte RGB-LED). Im Ausführungsbeispiel nach 2 ist eine LED-Leiste vorgesehen. Mit Hilfe des Leuchtmittels 4 kann farbiges Licht erzeugt werden, das wechseln kann. Der Rahmen 1 ist aus transluzentem Material hergestellt und daher lichtdurchlässig. In Abwandlung des Ausführungsbeispiels können auch die Aufnahme 2 sowie die Installationsteile 3 lichtdurchlässig hergestellt sein, so dass die gesamte Vorrichtung ausleuchtbar sein kann. Die Vorrichtung kann auch aus tönbaren Verglasungen gebildet sein (sog. intelligentes Glas), dessen Lichtdurchlässigkeit sich durch das Anlegen einer elektrischen Spannung oder Erwärmung verändert.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist eine Stromversorgung auf. Im Ausführungsbeispiel erfolgt die Stromversorgung über die Gebäudeinstallation. Alternativ kann die Stromversorgung über ein Solarmodul oder Batterien erfolgen, so dass die Vorrichtung unabhängig von der jeweiligen Gebäudeinstallation betrieben werden kann. Das Solarmodul kann auch mit einem in der Vorrichtung vorgesehenen Stromspeicher in Verbindung stehen. Hierdurch besteht unter anderem die Möglichkeit, Energie zu speichern und bei Bedarf auch bei Dunkelheit abzugeben, unter anderem an das Leuchtmittel oder an an die Vorrichtung angeschlossene Geräte.
  • Die Vorrichtung ist mit einem Mikroprozessor versehen, der nicht sichtbar montiert ist. Der Mikroprozessor ist in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausgestaltung der Vorrichtung mit Software zur Auswertung der an den Mikroprozessor weiter geleiteten Signale programmiert. Gleichzeitig ermöglicht der Mikroprozessor das Aussenden von Befehlen. Der Mikroprozessor steuert unter anderem die Farbwechsel des Leuchtmittels 4. Dies kann zeitabhängig erfolgen, so dass nach einer voreingestellten Zeit automatisch von einer zu einer anderen Farbe gewechselt wird. Der Farbwechsel kann aber auch vom jeweiligen Benutzer vorgenommen werden.
  • An der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind Mittel zur Steuerung der Leuchtmittel 4 vorgesehen. Die Mittel zur Steuerung der Leuchtmittel 4 sind im Ausführungsbeispiel von einem Bewegungsmelder 5 gebildet, der in an sich bekannter Weise beispielsweise Infrarotstrahlen aussendet und reflektierende Strahlen empfängt. Eine Detektierung von Bewegungen mit Hilfe von ausgesandten elektromagnetischen Wellen ist ebenso möglich. Darüber hinaus ist die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer Sprachsteuerung versehen, die die Mittel zur Steuerung der Leuchtmittel 4 bereitstellen. Hierzu ist ein Mikrofon 6 vorgesehen, welches die Sprache des jeweiligen Benutzers aufnimmt und an den Mikroprozessor weiterleitet. Dieser setzt dann den jeweils erteilten Befehl um.
  • In Abwandlung des Ausführungsbeispiels können die Mittel zur Steuerung der Leuchtmittel auch von einer Gestensteuerung gebildet sein. In diesem Fall ist die Vorrichtung mit einer Kamera versehen, die die jeweilige Geste erkennt und mit einem auf die jeweilige Geste programmierten Befehl umsetzt, bspw. durch Veränderung der Helligkeit im Fall einer horizontalen Handbewegung durch den jeweiligen Benutzer. Auch das Ein- und Ausschalten der Vorrichtung kann über die Gestensteuerung erfolgen. Auch kann zur Steuerung der Leuchtmittel ein Touchscreen zum Einsatz kommen, bei dem durch Berührung bspw. das Leuchtmittel ein- und ausgeschaltet sowie gedimmt oder die Farbe gewechselt werden kann.
  • Die Steuerung für die Leuchtmittel ist mit einer Sperreinrichtung versehen. In ihrer einfachsten Version ist die Sperreinrichtung über eine Zeitmesseinrichtung gesteuert. Durch diese ist es beispielsweise möglich, ein Sperren der Steuerung nach einer bestimmten Dauer vorzunehmen, beispielsweise nach 10 Sekunden, in denen keine Aktivierung durch eines der vorgesehenen Mittel zur Steuerung der Beleuchtung erfolgt ist. Durch eine solche Sperreinrichtung ist dem Missbrauch vorgebeugt.
  • Zum Entsperren der Steuerung sind hierfür geeignete Mittel vorgesehen. Im Ausführungsbeispiel sind die Mittel zum Entsperren der Sperreinrichtung von Einrichtungen 7 zur Erkennung biometrischer Daten gebildet. Vorzugsweise handelt es sich hierbei um Mittel zur Erkennung eines Fingerabdrucks. Hierzu ist ein biometrischer Sensor vorgesehen, der Körpermerkmale in elektrische, computergerechte Signale umwandelt, aus denen der Mikroprozessor mit geeigneter biometrischer Software die jeweiligen Merkmale abarbeitet. Der Sensor übermittelt die vorbestimmten Merkmale, die von dem Mikroprozessor mit den hinterlegten Merkmalen verglichen werden und im Falle eines Übereinstimmens eine Freigabe bzw. ein Entsperren der Sperreinrichtung herbeiführt. In Abwandlung kann der biometrische Sensor auch auf die Erkennung beispielsweise der Kopfform, der Iris oder dergleichen abgestellt sein.
  • Im Ausführungsbeispiel sind die Mittel zum Entsperren darüber hinaus von einem computerimplementierten Verfahren gebildet, welches von einer berührungsempfindlichen Anzeigevorrichtung 8 unterstützt wird. Die berührungsempfindliche Anzeigevorrichtung 8 ist beispielsweise mit Hilfe des Fingers des jeweiligen Benutzers bedienbar, in dem ein Entsperrbild entlang eines vordefinierten angezeigten Pfades auf der berührungsempfindlichen Anzeigevorrichtung im Einklang mit dem Kontakt bewegt wird (so genannte "Slide to Unlock-Funktion").
  • Die als Ausführungsbeispiel gewählte Vorrichtung verfügt zudem über eine Bluetooth-Schnittstelle 10, mit der die Vorrichtung steuerbar ist. Hierzu kann die Betätigung mit Hilfe eines Smartphones, Tablets oder Computers erfolgen. Auch hierüber ist ein Entsperren bzw. Sperren der Vorrichtung möglich. Gleichzeitig kann die Vorrichtung über die Bluetooth-Schnittstelle 10 programmiert werden, bspw. über eine auf einem Smartphone oder Tablet-PC abgespeicherte Anwendungssoftware, eine sogenannte „App“ (Applikation), also ein ausführbares Programm.
  • An der Vorrichtung ist zudem eine Helligkeitserkennung vorgesehen. Mit dieser ist die Umgebungshelligkeit und die Lichtintensität erfassbar. Hierzu ist im Ausführungsbeispiel ein optisch empfindlicher Lichtsensor 9 an der Vorrichtung angebracht. Die erfasste Umgebungshelligkeit bzw. Lichtintensität wird vom Lichtsensor 9 ermittelt und an den Mikroprozessor weitergegeben, der dann den ermittelten Wert mit vorgegebenen hinterlegten Angaben vergleicht und darauf gestützt ein Einschalten bzw. Ausschalten sowie die jeweilige Helligkeit der Leuchtmittel an die Steuerung weitergibt, um die Vorrichtung zu beleuchten.
  • An der Vorrichtung sind eine USB-Schnittstelle 11 sowie ein Aufnahme 12 für Speicherkarten ausgebildet. Die Schnittstelle 11 kann zum Anschluss von Peripherie-Geräten wie Smartphones, Tablets oder dergleichen sowie zum Anschluss von USB-Steckern genutzt werden. Die Peripherie-Geräte können über die Schnittstelle 11 geladen werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, über die Schnittstelle 11 sowie die Aufnahme 12 Programme auf den Mikroprozessor zu überspielen, bspw. Programme für den Ablauf bestimmter Lichtfolgen oder dergleichen.
  • An der Vorrichtung ist ein Projektor 13 angeordnet. Dieser ist im Ausführungsbeispiel nach 1 in die Aufnahme 3 integriert. Im Ausführungsbeispiel nach 2 ist der Projektor 12 in den Rahmen 1 integriert. Mit Hilfe des Projektors lassen sich Bilder, Lichtsequenzen oder dergleichen an die Wände, Möbel oder die Decke des jeweiligen Raums projizieren, bspw. ein Nachthimmel mit Himmelskörpern, was insbesondere in Kinderzimmern zum Einsatz kommen kann. Auch können verschiedene andere Designs projiziert werden, um die Gestaltung des jeweiligen Raums zu verändern, bspw. streifenartige oder gepunktete Designs. Aber auch Designs, die eine Holzvertäfelung oder eine Art gemauerte Wand o. dgl. nachbilden, sind möglich. Der Projektor 13 kann auch zur Ausstrahlung drei- oder vierdimensionaler (3D- bzw. 4D-), auch bewegter Bilder geeignet sein.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist bspw. geeignet, mit Hilfe der Mittel zum Entsperren auch als Türöffner zu fungieren. So besteht die Möglichkeit, bspw. mit Hilfe der Einrichtungen 7 zur Erkennung biometrischer Daten, eine verschlossen Tür zu Öffnen. Hierzu wird nach Feststellen einer Übereinstimmung mit den hinterlegten biometrischen Daten ein Signal zum Entsperren an das jeweilige Türschloss übersandt. Dies kann drahtlos erfolgen. Selbstverständlich ist auf diese Weise auch ein Absperren eines Türschlosses möglich.
  • Auch können weitere Funktionen durch die Einrichtungen 7 zur Erkennung biometrischer Daten gesteuert werden. So ist es möglich, den jeweils hinterlegten biometrischen Daten bspw. einen bestimmten Klingelton zuzuordnen, so dass bereits am Klingelton erkennbar ist, welche Person die Klingel betätigt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202004018908 U1 [0002]

Claims (14)

  1. Vorrichtung für elektrische Installationsteile wie Schalter, Abdeckungen von Steckdosen, Steckern oder dergleichen, umfassend einen Rahmen (1), der mit einer Aufnahme (2) für mindestens ein Installationsteil (3) versehen ist und der mindestens ein Leuchtmittel (4) aufweist, welches mit einer Stromversorgung in Verbindung steht, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zur Steuerung der Leuchtmittel (4) vorgesehen sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zur Steuerung von einem Bewegungsmelder (5) gebildet sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zur Steuerung von einer Sprachsteuerung gebildet sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zur Steuerung von einer Gestensteuerung gebildet sind.
  5. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromversorgung über die Gebäudeinstallation erfolgt.
  6. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromversorgung über ein Solarmodul erfolgt.
  7. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Sperreinrichtung für die Steuerung vorgesehen ist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zum Entsperren der Steuerung vorgesehen sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Entsperren von Einrichtungen (7) zur Erkennung biometrischer Daten gebildet sind.
  10. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Bluetooth-Schnittstelle (10) vorgesehen ist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Helligkeitserkennung vorgesehen ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine USB-Schnittstelle (11) vorgesehen ist.
  13. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Aufnahme (12) für Speicherkarten vorgesehen ist.
  14. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Projektor (13) vorgesehen ist.
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