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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Leuchte mit zwei um eine Drehachse relativ zueinander verdrehbaren Gehäuseteilen sowie einem Anschlag zur Begrenzung der Drehbewegung der Gehäuseteile.
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Derartige Leuchten sind aus dem Stand der Technik bekannt. In der Regel ist dabei eines der Gehäuseteile zur Montage der Leuchte an einer Fläche (bspw. Wand oder Decke) vorgesehen. Das andere Gehäuseteil trägt in der Regel das Leuchtmittel, welches sich aufgrund der bzgl. des festgelegten Gehäuseteils drehbaren Anordnung um die definierte Drehachse herum drehen und somit über den vorgegebenen Drehwinkelbereich beliebig ausrichten lässt. Um ein unzulässiges Verdrehen der Leitung und somit eine Beschädigung derselben zu vermeiden, weist eine derartige Leuchte in der Regel einen (Dreh-)Anschlag auf. Dieser weist in der Regel zwei Anschlagspartner auf, welche in beiden Drehrichtungen gleichermaßen miteinander wirken, indem sie nach nahezu einer vollständigen Umdrehung in Anlage miteinander kommen, um die Drehbewegung der Gehäuseteile zueinander zu begrenzen. Dabei ist meist einer der Anschlagspartner des Anschlags auf dem festmontierten Gehäuseteil und der andere Anschlagspartner auf dem relativ dazu drehbaren Gehäuseteil derart vorgesehen, dass der Anschlag die Drehung der Leuchte nach einer im Wesentlichen fast vollständigen Umdrehung begrenzt. Bei Verwendung bekannter Festanschläge ist hierbei der Einsatzbereich der Leuchte jedoch auf unter 360°, meist circa 350° bis 355°, begrenzt. Grund hierfür ist die Breite der miteinander korrespondierenden Anschlagspartner, die aufgrund ihrer gegebenen Breite in Drehrichtung gesehen eben keine vollständige 360° Drehung erlauben.
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Es ist nunmehr eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Leuchte mit entsprechend relativ zueinander drehbaren Gehäuseteilen sowie einem Anschlag bereitzustellen, welcher vergleichsweise größere Drehwinkel zulässt als ein vorbeschriebener Festanschlag und dabei bevorzugt ferner mit einem geringen Fertigungs- und Montageaufwand bereitgestellt werden kann.
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Die vorliegende Erfindung betrifft hierzu eine Leuchte mit einem ersten Gehäuseteil und einem zweiten Gehäuseteil, welche relativ zueinander um eine Drehachse herum verdrehbar sind. Die Leuchte weist des Weiteren einen Anschlag auf, welcher derart ausgebildet ist, um eine Drehbewegung der Gehäuseteile relativ zueinander in beiden entgegengesetzten Drehrichtungen der Gehäuseteile um die Drehachse herum (bzw. einen Drehwinkel der Gehäuseteile) zu begrenzen. Der Anschlag weist ein erstes Anschlagsteil auf, welches mit dem ersten Gehäuseteil verbunden ist, und ein zweites Anschlagsteil, welches mit dem zweiten Gehäuseteil verbunden ist. Die Anschlagsteile sind derart ausgebildet, dass sie zur Begrenzung der Drehbewegung je Drehrichtung zusammenwirken, bevorzugt in einem Anschlagspunkt zusammenwirken. Wenigstens eines der Anschlagsteile ist derart flexibel ausgebildet, dass dieses flexible Anschlagsteil (11) beim Zusammenwirken der beiden Anschlagsteile (11, 21) durch Drehung der Gehäuseteile (10, 20) relativ zueinander deformiert wird, so dass der Anschlag während des Zusammenwirkens der Anschlagsteile wenigstens in Drehrichtung gesehen versetzt werden kann.
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Unter einem „Anschlagspunkt“ wird im Rahmen der Erfindung die Stelle des punkt-, linien- oder flächenförmigen Kontaktes der Anschlagspartner - also der Anschlagsteile - während des Wirkkontaktes der beiden zur Begrenzung der Drehbewegung bzw. des Drehwinkels verstanden.
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Mittels einer Leuchte mit einem derartigen Anschlag wird es ermöglicht, dass zwei relativ zueinander verdrehbare Gehäuseteile einerseits in ihrer Drehbewegung begrenzt werden, während jedoch gleichzeitig eine unter Aufrechterhaltung der drehwinkelbegrenzenden Wirkung des Anschlages durch Zusammenwirken der Anschlagsteile bewirkte Deformation wenigstens eines der Anschlagsteile wiederum einen im Vergleich zu konventionellen festen Anschlägen vergrößerten Drehwinkelbereich der Gehäuseteile relativ zueinander zur Folge hat. Somit kann eine Leuchte mit einem entsprechenden Anschlag bereitgestellt werden, welcher beispielsweise eine vollständige 360° Drehung der Gehäuseteile relativ zueinander ermöglicht. Der Anschlag bietet somit einen vergrößerten Drehwinkelbereich bei gleichzeitig sicherer Drehbegrenzung im Vergleich zu vergleichbaren Leuchten mit starrem Festanschlag, wie er aus dem Stand der Technik bekannt ist. Durch seine flexible Ausgestaltung lässt sich der Anschlag zudem an die gegebenen Bedingungen optimal anpassen.
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Das wenigstens eine Anschlagsteil bzw. das flexible Anschlagsteil ist derart elastisch ausgebildet, dass dieses Anschlagsteil beim Zusammenwirken der beiden Anschlagsteile durch Drehung der Gehäuseteile relativ zueinander elastisch deformiert wird. Dies ermöglicht es in einfacher Weise, das deformierbare Anschlagsteil jederzeit in seine Ausgangs- bzw. Ruheposition zurückzuführen, wenn der Anschlag nicht wirksam ist. Auf diese Weise kann der Anschlag jederzeit sicher bereitgestellt werden.
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Wirken die Anschlagsteile zur Begrenzung der Drehbewegung je Drehrichtung in einem Anschlagspunkt zusammen, ist das wenigstens eine Anschlagsteil bevorzugt derart flexibel ausgebildet, dass der Anschlagspunkt entgegen der Drehrichtung des dieses Anschlagsteil aufweisenden Gehäuseteils gesehen bezüglich dieses Gehäuseteils durch Deformation des wenigstens einen Anschlagsteils versetzbar ist. Durch den sicheren Versatz des Anschlagspunktes kann über den gesamten Wirkbereich des Anschlages eine sichere Anlage in einem definierten Punkt, wie er zuvor bereits definiert wurde, ermöglicht werden.
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Die Anschlagsteile befinden sich bevorzugt in einer Bewegungsbahn des jeweils anderen Anschlagsteils bei relativer Drehung der Gehäuseteile. Dies ermöglicht ein direktes Zusammenwirken der Anschlagsteile, was wiederum eine Vereinfachung des Aufbaus der Leuchte zur Folge hat.
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Das wenigstens eine Anschlagsteil kann verschwenkbar vorgesehen sein, sodass beim Zusammenwirken der beiden Anschlagsteile durch Drehung der Gehäuseteile relativ zueinander das wenigstens eine Anschlagsteil flexibel verschwenkt, vorzugsweise durch Deformation des wenigstens einen Anschlagsteils der Anschlagspunkt versetzt wird. Das verschwenkbare Anschlagsteil kann dabei ein Filmscharnier aufweisen, über das es mit dem zugehörigen Gehäuseteil flexibel verbunden ist. Durch eine derartige Ausgestaltung wird eine einfache und materialschonende Bereitstellung eines Anschlagsteils zur Erzielung des Versatzes des Anschlagspunktes ermöglicht, um insgesamt bei sicherem Anschlag eine gegenüber dem Stand der Technik mit starren Festanschlägen vergleichsweise Vergrößerung des Drehwinkels der Gehäuseteile relativ zueinander zu ermöglichen.
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Das flexible Anschlagsteil kann seine Flexibilität materialbedingt, beispielsweise durch Herstellung aus einem flexiblen oder elastischen Material, und/oder geometrisch bedingt, beispielsweise durch einen Bereich geringer Materialdicke, erhalten. In einer bevorzugten Ausgestaltungsform kann das flexible Anschlagsteil ein Element aus einem flexiblen bzw. elastischen Material sein, welches sich beispielsweise in der Bewegungsbahn des anderen Anschlagsteils bei relativer Drehung der Gehäuseteile befindet. Denkbar ist hier beispielsweise ein elastischer Block, welcher sich in der Bewegungsbahn des anderen Anschlagselements befindet und somit beidseits von dem anderen Anschlagselement derart elastisch deformiert werden kann, um eben einen Drehwinkelbereich der Gehäuseteile relativ zueinander vergleichsweise zu vergrößern, im Vergleich zu einem Block bzw. Anschlagsteil aus einem starren Material.
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Eines der Anschlagsteile kann flexibel - wie zuvor für das wenigstens eine Anschlagsteil beschrieben - ausgebildet sein, während das andere Anschlagsteil starr ausgebildet ist. In einer alternativen Ausgestaltungsform ist es auch denkbar, dass beide Anschlagsteile flexibel ausgebildet sind und somit beide Anschlagsteile als zuvor beschriebenes flexibles Anschlagsteil ausgebildet sind. Somit kann der gewünschte Versatz des Anschlagspunktes in beliebiger Weise durch beide Anschlagsteile eingestellt werden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltungsform kann der Anschlag derart ausgebildet sein, um einen Drehwinkel der Gehäuseteile relativ zueinander um den Betrag des deformationsbedingten Versatzes des flexiblen Anschlagsteils in Drehrichtung gesehen, bevorzugt um den Betrag des Versatzes des Anschlagpunktes in der jeweiligen Drehrichtung gesehen zu vergrößern. Eine Vergrößerung des Drehwinkels der Gehäuseteile relativ zueinander je Drehrichtung kann dabei bevorzugt einen Betrag von 1° bis 20°, weiter bevorzugt 2° bis 10°, und besonders bevorzugt 2,5° bis 5° aufweisen. Auf diese Weise kann eine definierte Vergrößerung des Drehwinkels mittels des Anschlages erzielt werden. Dieser ist bevorzugt derart gewählt, dass er wenigstens die Breite des Anschlags ausgleicht. Bevorzugt ist der Anschlag derart ausgebildet, dass sich die Gehäuseteile aufgrund der Deformation des flexiblen Anschlagsteils bzw. des Versatzes des Anschlagspunktes um (einen Drehwinkel von) wenigstens 360° relativ zueinander um die Drehachse herum verdrehen lassen. Somit wird es mittels der vorliegenden Erfindung bevorzugt erreicht, trotz der Vorsehung eines Anschlages mit einer gegebenen Breite in Drehrichtung gesehen eine Drehung in einem Drehwinkelbereich (bspw. eine vollständige 360° Drehung) zuzulassen, als wäre die Breite des Anschlages in Drehrichtung gesehen gleich null.
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In Drehrichtung gesehen weisen die Anschlagsteile bevorzugt eine definierte Breite auf, wobei der Betrag des deformationsbedingten Versatzes des flexiblen Anschlagsteils in Drehrichtung gesehen, bevorzugt der Betrag des Versatzes des Anschlagspunktes, in der jeweiligen Drehrichtung gesehen wenigstens einen Teil und besonders bevorzugt wenigstens die gesamt Breite der Anschlagsteile ausgleicht. Mit anderen Worten soll es mittels der erfindungsgemäßen Leuchte ermöglicht werden, trotz der Bereitstellung eines Anschlages die aufgrund der Breite der Anschlagskomponenten bedingte Drehwinkelbeschränkung zu überwinden und beispielsweise eine vollständige 360° Drehung zuzulassen. Bevorzugt beträgt der Betrag des Versatzes des Anschlagspunktes bzw. der Betrag der Bewegung bzw. der (elastischen) Deformation wenigstens die Hälfte der Summe der Breite des ersten und zweiten Anschlagsteils. Auf diese Weise kann in beide Drehrichtungen gesehen die Breite des Anschlagsteils bestenfalls vollständig ausgeglichen und somit beispielsweise eine vollständige 360° Drehung ermöglicht werden, während der Anschlag gleichermaßen sicher wirksam bleibt.
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Die Anschlagsteile weisen bevorzugt in Drehrichtung gesehen jeweils eine Breite zwischen 0,2 und 20 mm, weiter bevorzugt zwischen 0,5 und 10 mm auf. Die vorliegende Erfindung ist somit sowohl für vergleichsweise breite als auch schmale Anschlagsteile gleichermaßen einsetzbar.
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Die Anschlagsteile weisen bevorzugt zwei in Drehrichtung gesehen versetzt zueinander vorgesehene Anschlagsbereiche auf, welche derart ausgebildet sind, dass sie je nach Drehrichtung mit dem zugewandten Anschlagsbereich des jeweils anderen Anschlagsteils zusammenwirken, vorzugsweise zur Bildung des Anschlagspunktes zusammenwirken. Auf diese Weise kann ein Anschlagsteil bei einer im Wesentlichen 360° Drehung zum Anschlag in beiden Drehrichtungen gesehen gleichermaßen dienen, sodass die Komplexität der Leuchte bzw. des Anschlags insgesamt deutlich reduziert ausgebildet sein kann.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltungsform kann das wenigstens eine Anschlagsteil einen vorzugsweise starren Anschlagskopf zum Zusammenwirken mit dem anderen Anschlagsteil zur Begrenzung der Drehbewegung aufweisen. Des Weiteren kann das wenigstens eine Anschlagsteil ferner einen flexiblen Anschlagsarm aufweisen, welcher den Anschlagskopf mit dem zugehörigen Gehäuseteil verbindet und ferner derart ausgebildet ist, dass er die Deformation des flexiblen Anschlagsteils ermöglicht, vorzugsweise den Versatz des Anschlagsteils bzw. des Anschlagspunktes wenigstens in Drehrichtung D1, D2 gesehen. Auf diese Weise kann eine besonders einfache Ausgestaltung eines entsprechenden Anschlags einer erfindungsgemäßen Leuchte bereitgestellt und eine besonders einfache Herstellung desselben ermöglicht werden.
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Das wenigstens eine Anschlagsteil, vorzugsweise dessen Anschlagskopf über dessen Anschlagsarm, kann zwischen zwei in Drehrichtung gesehen entgegengesetzten definierten Anschlagspositionen flexibel bewegbar angeordnet sein. Auf diese Weise kann ein Anschlag bereitgestellt werden, welcher es ermöglicht, unabhängig von der Drehrichtung der beiden Gehäuseteile relativ zueinander in beiden Drehrichtungen einen definierten Anschlag bereitzustellen.
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Das wenigstens eine Anschlagsteil kann des Weiteren ferner zwei in Drehrichtung gesehen voneinander beabstandete Stoppelemente aufweisen, welche die definierten Anschlagspositionen bilden. Die Anschlagspositionen werden somit durch bevorzugt einfache strukturelle Stopper bereitgestellt, um somit die Anschlagspositionen definiert bereitzustellen. Das wenigstens eine Anschlagsteil, vorzugsweise dessen Anschlagskopf über dessen Anschlagsarm, kann zwischen den zwei Anschlagspositionen derart flexibel bewegbar angeordnet sein, dass das flexible Anschlagsteil bei Zusammenwirken mit dem anderen Anschlagsteil je nach Drehrichtung und bei Deformation des flexiblen Anschlagsteils, vorzugsweise des flexiblen Anschlagsarmes und insbesondere bei Versatz des Anschlagspunktes, mit jeweils einem der Stoppelemente zum Begrenzen der Drehbewegung in Kontakt gelangen kann. Auf diese Weise kann der Anschlag sicher in Eingriff gebracht werden, während nach maximalem Versatz des Anschlagsteils bzw. des Anschlagspunktes eine definierte Drehbewegungs- bzw. Drehwinkelbegrenzung sicher bereitgestellt werden kann.
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Das erste Anschlagsteil ist bevorzugt integral mit dem ersten Gehäuseteil ausgebildet. Alternativ oder ergänzend kann auch das zweite Anschlagsteil integral mit dem zweiten Gehäuseteil ausgebildet sein. In einer besonders bevorzugten Ausgestaltungsform ist der Anschlag, insbesondere die Anschlagsteile, und bevorzugt wenigstens eines oder beides der Gehäuseteile aus Kunststoff hergestellt. Insbesondere bietet sich hier ein Spritzgussverfahren zur einfachen Herstellung der Bauteile an.
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Der Anschlag ist bevorzugt derart ausgebildet, dass eine Begrenzungskraft des Anschlags zur Begrenzung der Drehbewegung mit zunehmender Deformation bzw. mit zunehmendem Versatz des flexiblen Anschlagsteils, vorzugsweise mit zunehmendem Versatz des Anschlagpunktes, nicht oder nur geringfügig zunimmt. Somit wirkt der Anschlag nicht (stark) entgegen der Drehbewegung und drängt die Gehäuseteile nach Beendigung der Drehbewegung nicht wieder in entgegengesetzter Richtung. Alternativ ist es jedoch auch denkbar, dass die besagte Begrenzungskraft mit zunehmender Deformation bzw. zunehmendem Versatz zunimmt. Dies kann dann der Fall sein, wenn keine definierten Anschlagspositionen bzw. Stoppelemente bereitgestellt sind. Somit kann ein maximaler Anschlag bspw. materialbedingt oder durch geometrische Ausgestaltung der Anschlagsteile eingestellt werden, während er gleichzeitig eine sichere Drehbegrenzung auch bei zunehmenden Drehwinkel bewirkt, um mittels des Anschlags die Gehäuseteile sicher zu halten.
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Die Gehäuseteile, wenigstens das verdrehbare Gehäuseteil, können/kann derart um die Drehachse herum reibungsbehaftet drehbar gelagert sein (bspw. die Gehäuseteile aneinander), dass sie/es ohne äußere Krafteinwirkung auch bei Deformation des flexiblen Anschlagsteils selbsthemmend gelagert sind/ist. Somit können die Gehäuseteile auch bei wirksamem Anschlag und Deformation des flexiblen Anschlags sicher in der gewünschten relativen Drehwinkelposition gehalten werden.
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Eines der Gehäuseteile kann derart ausgebildet sein, dass es der Befestigung der Leuchte (bspw. an einer Wand oder Decke) dient. Hierzu kann es bspw. Befestigungsflansche oder andere Befestigungsbereiche aufweisen. Des Weiteren kann eines - bevorzugt das andere - Gehäuseteil zur Aufnahme von Leuchtmitteln ausgebildet sein bzw. die Leuchtmittel aufweisen.
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Weitere Ausgestaltungen und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der Figuren der begleitenden Zeichnungen im Weiteren beschrieben. Es zeigen:
- 1 einen Ausschnitt einer erfindungsgemäßen Leuchte im Bereich eines Anschlags im Zeitpunkt einer Drehbewegungs- bzw. Drehwinkelbegrenzung im Uhrzeigersinn,
- 2 den Ausschnitt der erfindungsgemäßen Leuchte gemäß 1 bei einer Drehbewegungs- bzw. Drehwinkelbegrenzung gegen den Uhrzeigersinn,
- 3 ein erstes Gehäuseteil der erfindungsgemäßen Leuchte gemäß 1 in Draufsicht,
- 4 das erste Gehäuseteil gemäß 3 in perspektivischer Draufsicht,
- 5 das erste Gehäuseteil gemäß 3 in perspektivischer Unteransicht, und
- 6 den das erste Anschlagsteil umfassende Ausschnitt „Z“ aus 3 in vergrößertem Maßstab.
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Die Figuren zeigen ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte 1 bzw. Teile derselben. 1 und 2 zeigen dabei einen Ausschnitt einer derartigen Leuchte 1. Diese Leuchte 1 weist ein erstes Gehäuseteil 10 und ein zweites Gehäuseteil 20 auf. Das erste Gehäuseteil 10 ist in den 3 bis 6 im Detail dargestellt. Die beiden Gehäuseteile 10, 20 sind relativ zueinander um eine Drehachse A verdrehbar. Diese ist beispielhaft mit Bezug zum ersten Gehäuseteil 10 in den 3 und 4 gezeigt. Mittels einer solchen Leuchte 1 soll es ermöglicht werden, beispielsweise das ein Leuchtmittel aufweisende Gehäuseteil (hier beispielsweise das zweite Gehäuseteil 20) relativ zu einem beispielsweise an einer Decke montierten Gehäuseteil (hier beispielsweise das erste Gehäuseteil 10)zu drehen, um somit die Richtung der Lichtabgabe wahlweise einstellen zu können. Dabei soll die Richtung der Lichtabgabe möglichst über einen definierten Drehwinkelbereich (bevorzugt wenigstens 360°) ermöglicht werden.
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Die Leuchte 1 weist des Weiteren einen Anschlag 2 auf. Dieser ist derart ausgebildet, dass er eine Drehbewegung der Gehäuseteile 10, 20 relativ zueinander in beiden entgegensetzten Drehrichtungen D1, D2 der Gehäuseteile 10, 20 um die Drehachse A herum begrenzen soll.
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Der Anschlag 2 weist hierzu ein erstes Anschlagsteil 11 auf, welches mit dem ersten Gehäuseteil 10 verbunden ist. Der Anschlag 2 weist des Weiteren ein zweites Anschlagsteil 21 auf, welches mit dem zweiten Gehäuseteil 20 verbunden ist. Die Anschlagsteile 11, 21 sind derart ausgebildet, dass sie zur Begrenzung der Drehbewegung je Drehrichtung D1, D2 zusammenwirken, bevorzugt in einem Anschlagspunkt P1, P2 zusammenwirken. Die Anschlagspunkte P1, P2, wie in den 1 und 2 zu erkennen ist, sind hier als die Stelle des linien- bzw. flächenförmigen Kontaktes der in Wirkkontakt stehenden Anschlagspartner 11, 21 erkennbar. Je nach Drehwinkelbereich (bspw. bei leichter Drehung in Drehrichtung D2 in 1 oder in Drehrichtung D1 in 2) kann der Anschlagspunkt P1, P2 auch in einen punkt- bzw. linienförmigen Kontakt übergehen.
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Wenigstens eines der Anschlagsteile 11, 21 - hier das erste Anschlagsteil 11 - ist derart flexibel (bevorzugt elastisch) ausgebildet, dass dieses flexible Anschlagsteil 11 beim Zusammenwirken der beiden Anschlagsteile 11, 21 durch Drehung der Gehäuseteile 10, 20 relativ zueinander deformiert (bevorzugt elastisch deformiert) wird. Mithin können als die Gehäuseteile 10, 20, sobald die Anschlagsteile 11, 21 in Wirkkontakt miteinander gelangen, noch um einen gewissen Winkelbereich weiter relativ zueinander verdreht werden, da das wenigstens eine Anschlagsteil 11 aufgrund seiner flexiblen Ausgestaltung (etwas) nachgibt, während der Anschlag 2 insgesamt wirksam bleibt.
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Wenigstens eines der Anschlagsteile 11, 21 - hier das erste Anschlagsteil 11 - ist derart flexibel ausgebildet, dass der Anschlagspunkt P1, P2 entgegen der Drehrichtung D1, D2 des dieses Anschlagsteil 11, 21 - hier das erste Anschlagsteil 11 - aufweisenden Gehäuseteils 10, 20 - hier also das erste Gehäuseteil 10 - gesehen bezüglich dieses Gehäuseteils 10, 20 durch Deformation des wenigstens einen Anschlagsteils 11 versetzbar ist.
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Vorheriges gilt in gleicher Weise für den Fall, dass das zweite Anschlagsteil 21 des zweiten Gehäuseteils 20 entsprechend ausgebildet ist. Auch ist es denkbar, dass beide Anschlagsteile 11, 21 entsprechend ausgebildet sind.
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Wie dargestellt, kann das wenigstens eine Anschlagsteil 11, 21 - hier das erste Anschlagsteil 11 - einen vorzugweise starren Anschlagskopf 12 zum Zusammenwirken mit dem anderen Anschlagsteil 21 zur Begrenzung der Drehbewegung aufweisen. Des Weiteren weist das hier dargestellte Anschlagsteil 11 ferner einen flexiblen Anschlagsarm 13 auf, welcher den Anschlagskopf 12 mit dem zugehörigen Gehäuseteil 10 verbindet und derart ausgebildet ist, dass er die Deformation des flexiblen Anschlagsteils 11 ermöglicht, vorzugsweise den Versatz des Anschlagsteils 11 bzw. Anschlagspunktes P1, P2 wenigstens in Drehrichtung D1, D2 gesehen. Selbstverständlich kann, wie zuvor bereits beschrieben, das entsprechend andere Anschlagsteil 21 so ausgebildet sein; oder auch beide Anschlagsteile 11, 21 gleichermaßen. Vorliegende ist das andere Anschlagsteil 21 starr ausgebildet.
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Wie hier dargestellt, befinden sich zur sicheren Bereitstellung und einfachen Ausgestaltung des Anschlags 2 die Anschlagsteile 11, 21 in einer Bewegungsbahn des jeweils anderen Anschlagsteils 21, 11 bei relativer Drehung der Gehäuseteile 10, 20.
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Somit kann ein sicherer Eingriff der Anschlagsteile 11, 21 zur sicheren Bereitstellung eines Anschlags 2 in einfacher Weise bereitgestellt werden.
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Das wenigstens eine Anschlagsteil 11 kann, wie dargestellt, vorzugsweise verschwenkbar vorgesehen sein, sodass beim Zusammenwirken der beiden Anschlagsteile 11, 21 durch Drehung der Gehäuseteile 10, 20 relativ zueinander das wenigstens eine Anschlagsteil 11 flexibel verschwenkt, vorzugsweise durch Deformation des wenigstens einen Anschlagsteils der Anschlagspunkt P1, P2 versetzt wird bzw. werden kann. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist hierzu der Anschlagsarm 13 elastisch flexibel ausgebildet und sorgt somit für eine Verschwenkung des Anschlagskopfes 12. Das verschwenkbare Anschlagsteil 11 kann dabei ein Filmscharnier, wie dargestellt, aufweisen, über das das wenigstens eine Anschlagsteil 11 mit dem zugehörigen Gehäuseteil 10 verbunden ist.
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Das flexible Anschlagsteil 11 kann seine Flexibilität materialbedingt, beispielsweise durch Herstellung aus einem flexiblen Material, und/oder geometrisch bedingt, beispielsweise durch einen Bereich geringer Materialdicke, erhalten. Es ist dabei auch denkbar, dass das flexible Anschlagsteil ein Element aus einem flexiblen Material ist, welches sich in der Bewegungsbahn des anderen Anschlagselements bei relativer Drehung der Gehäuseteile 10, 20 befindet. Dabei kann es sich beispielsweise um einen flexiblen oder gummiartigen Block handeln, welcher in der Bewegungsbahn des anderen Anschlagsteils vorgesehen ist und somit durch das andere Anschlagsteils wenigstens teilweise elastisch deformiert werden kann, um bevorzugt den Anschlagspunkt P1, P2 zu versetzen. Auch andere Ausgestaltungsformen eines flexiblen Anschlagsteils sind denkbar. Wie bereits erwähnt kann die Flexibilität des flexiblen Anschlagsteils 11, 21 beispielsweise durch das Material und/oder die geometrische Ausgestaltung des entsprechenden Anschlagsteils 11, 21 bereitgestellt sein. Dabei ist es auch denkbar, dass der Anschlag 2 derart ausgebildet ist, dass eine Begrenzungskraft des Anschlags 2 zur Begrenzung der Drehbewegung mit zunehmender Deformation des wenisgtens einen Anschlagsteils 11, vorzugsweise mit zunehmendem Versatz des Anschlagspunktes P1, P2, entweder im Wesentlichen nicht bzw. nur geringfügig zunimmt oder (definiert) zunimmt. Im erstgenannten Fall kann auch bei Wirkung des Anschlags und Deformation des Anschlagsteils eine Gegenkraft entgegen der Drehrichtung vermieden oder klein gehalten werden, während bei letztgenanntem Fall auf zusätzliche oder starre Blockierelemente verzichtet werden und der Anschlag 2 in einfacher Weise durch die Wahl seines Materials und/oder seiner geometrischen Ausgestaltung einen sicheren Drehanschlag bilden kann.
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Die Gehäuseteile 10, 20, wenigstens das hier dargestellt verdrehbare Gehäuseteil 20, können/kann derart um die Drehachse A herum reibungsbehaftet drehbar gelagert sein, dass sie/es ohne äußere Krafteinwirkung auch bei Deformation des flexiblen Anschlagsteils 11 selbsthemmend sind/ist. Mit anderen Worten ist wenigstens das verdrehbare Gehäuseteil 20 reibungsbehaftet drehbar gelagert bzw. sind bevorzugt beide Gehäuseteile 10, 20 relativ zueinander reibungsbehaftet drehbar miteinander verbunden, so dass auch bei wirksamem Anschlag und Deformation des flexiblen Anschlagsteils 11 die Gehäuseteile 10, 20 sicher positioniert bleiben. Erst bei äußerer Krafteinwirkung, also beispielsweise wenn ein Bediener das verdrehbare Gehäuseteil 20 um die Drehachse A aktiv dreht, wird die Selbsthemmung überwunden.
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Das wenigstens eine Anschlagsteil 11, beispielsweise dessen Anschlagskopf 12 über dessen Anschlagsarm 13, kann zwischen zwei in Drehrichtung D1, D2 entgegengesetzten definierten Anschlagspositionen S1, S2 flexibel bewegbar angeordnet sein. Diese Anschlagspositionen S1, S2 sind in dem dargestellten Ausgestaltungsbeispiel durch strukturelle Merkmale, wie im Folgenden beschrieben, bereitgestellt. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Anschlagsposition S1, S2 aufgrund einer maximalen Kompression oder eines materialbedingten maximalen Versatzes der Anschlagsteile 11, 21 ermöglicht werden kann.
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Das wenigstens eine Anschlagsteil 11 kann ferner zwei in Drehrichtung D1, D2 gesehen voneinander beabstandete Stoppelemente 14, 15 aufweisen. Diese bilden bevorzugt die definierten Anschlagspositionen S1, S2. Das Anschlagsteil 11 und vorzugsweise dessen Anschlagskopf 12 über dessen Anschlagsarm 13, ist zwischen den zwei Anschlagspositionen S1, S2 bzw. Stoppelementen 14, 15 bevorzugt derart flexibel bewegbar angeordnet, dass das flexible Anschlagsteil 11 bei Zusammenwirken mit dem anderen Anschlagsteil 21 je nach Drehrichtung D1, D2 und bei Deformation des flexiblen Anschlagsteils 11, vorzugsweise des flexiblen Anschlagsarmes 13 und insbesondere bei Versatz des Anschlagspunktes P1, P2, mit jeweils einem der Stoppelemente (1: das linke Stoppelement 14; 2: das rechte Stoppelement 15) zum Begrenzen der Drehbewegung in Kontakt gelangen kann. Somit wird dem Anschlagsteil 11 hier ein in der jeweiligen Drehrichtung D1, D2 versetzt bereitgestelltes Stoppelement 14, 15 in den Weg gestellt, welches bei Eingriff der beiden Anschlagsteile 11, 21 miteinander und schließlich (maximalem) Versatz des Anschlagspunktes P1, P2 aufgrund einer relativen Drehbewegung der Gehäuseteile 10, 20 zueinander eine Vergrößerung des Drehwinkels ermöglicht; insbesondere im Vergleich zu einem bekannten starren Festanschlag, wie aus dem Stand der Technik bekannt.
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In der hier dargestellten Ausgestaltungsform ist das erste Anschlagsteil 11 flexibel ausgebildet, während das andere Anschlagsteil 21 starr ausgebildet ist. Eine dazu umgekehrte Ausgestaltung der Anschlagsteile 11, 21 ist auch denkbar. Es ist ferner denkbar, dass das erste Anschlagsteil 11 und das zweite Anschlagsteil 21 beide flexibel ausgebildet sind. Dabei können die Anschlagsteile 11, 21 in gleicher Weise oder auch in unterschiedlicher Weise flexibel ausgebildet sein, sodass der Anschlag in beliebiger Weise an die entsprechenden Bedingungen angepasst ausgebildet sein kann.
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Der Anschlag 2 ist insbesondere bevorzugt derart ausgebildet, dass er es ermöglicht, einen Drehwinkel der Gehäuseteile 10, 20 relativ zueinander um den Betrag des deformationsbedingten Versatzes des flexiblen Anschlagsteils 11 in Drehrichtung gesehen, bevorzugt um den Betrag des Versatzes des Anschlagspunktes P1, P2, in der jeweiligen Drehrichtung D1, D2 gesehen zu vergrößern. Eine Vergrößerung des Drehwinkels der Gehäuseteile 10, 20 relativ zueinander je Drehrichtung, D1, D2 weist bevorzugt einen Betrag von 1° bis 20°, weiter bevorzugt 2° bis 10°, und besonders bevorzugt 2,5° bis 5° auf. Der Anschlag 2 ist gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltungsform, wie auch in vorliegendem Ausführungsbeispiel dargestellt, derart ausgebildet, dass sich die Gehäuseteile 10, 20 aufgrund der Deformation des flexiblen Anschlagsteils 11 bzw. aufgrund des Versatzes des Anschlagspunktes P1, P2 um wenigstens 360° relativ zueinander um die Drehachse A herum verdrehen lassen. Somit kann es trotz Bereitstellung eines Anschlags 2 erreicht werden, eine vollständige Drehung der Gehäuseteile 10, 20 zu ermöglichen, während einerseits ein sicherer Anschlag 2 bereitgestellt und andererseits ein unzulässiges Verdrehen elektrischer Leitungen der Leuchte bestmöglichen vermieden werden kann.
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Wie den Ausführungsbeispielen zu entnehmen ist, können die Anschlagsteile 11, 21 in Drehrichtung D1, D2 gesehen eine definierte Breite B1, B2 aufweisen. Der Betrag des deformationsbedingten Versatzes des flexiblen Anschlagsteils 11 in Drehrichtung gesehen, bevorzugt der Betrag des Versatzes des Anschlagspunktes P1, P2, in der jeweiligen Drehrichtung D1, D2 gesehen gleicht bevorzugt wenigstens einem Teil und besonders bevorzugt wenigstens die gesamte Breite der Anschlagsteile 11, 21 aus. Eine Vergrößerung des Drehwinkels kann somit erzielt und bevorzugt in beliebiger Weise eingestellt werden. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltungsform beträgt der Betrag des Versatzes des Anschlagspunktes P1, P2 in der jeweiligen Drehrichtung D1, D2 gesehen wenigstens die Hälfte der Summe der Breite B1, B2 des ersten und zweiten Anschlagsteils 11, 21. Dies ist beispielhaft in den 1 und 2 der Ausführungsform dargestellt. Auf diese Weise soll erzielt werden, dass bei Bereitstellung eines entsprechenden Anschlags 2 beispielsweise eine 360° Drehung vollständig ermöglicht werden kann. Die Anschlagsteile 11, 21 können beispielsweise in Drehrichtung gesehen jeweils eine Breite zwischen 0,2 und 20 mm, bevorzugt zwischen 0,5 und 10 mm aufweisen. Die Breite ist dabei in der Regel beliebig wählbar, wobei vorzugsweise ein Mittelmaß zwischen einerseits einer möglichst kompakten Ausgestaltung des Anschlags 2 und andererseits einer möglichst stabilen Bereitstellung und Ausführung des Anschlags 2 erzielt bzw. gefunden werden sollte.
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Wie in den 1, 2 und 6 der Ausführungsform dargestellt, weisen die Anschlagsteile 11, 21 jeweils zwei in Drehrichtung D1, D2 gesehen versetzt zueinander vorgesehene Anschlagsbereiche 16, 26 auf, welche derart ausgebildet sind, dass sie je nach Drehrichtung D1, D2 mit dem zugewandten Anschlagsbereich 26, 16 des jeweils anderen Anschlagsteils 21, 11 zusammenwirken, vorzugsweise zur Bildung des Anschlagspunktes P1, P2 zusammenwirken. In den 1 und 2 liegt hier bei maximaler Deformation des Anschlagsarmes 13 und Anschlag des Anschlagskopfes 12 an dem jeweiligen Stoppelement 14, 15 ein in Draufsicht linienförmiger bzw. insgesamt ein flächenförmiger Kontakt der Anschlagsteile 11, 21 über deren Anschlagsbereiche 16, 26 vor. Die Anschlagsteile 11, 21 können derart ausgebildet sein, dass in jedem Drehwinkelbereich deren Wirkkontaktes ein flächenförmiger Kontakt vorliegt. Auch ist es denkbar, dass der flächenförmige Kontakt nur im maximal deformierten Zustand vorliegt und ansonsten während des Wirkkontaktes der Anschlagsteile 11, 21 ein punkt- bzw. linienförmiger Kontakt vorliegt.
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Das erste Anschlagsteil 11 kann in einer bevorzugten Ausgestaltungsform integral mit dem ersten Gehäuseteil 10 ausgebildet sein. Das gleiche gilt für das zweite Anschlagsteil 12, welches bevorzugt integral mit dem zweiten Gehäuseteil 20 ausgebildet sein kann. Es ist jedoch auch denkbar, dass wenigstens eines der Anschlagsteile 11, 21 oder auch der gesamte Anschlag 2 als separates Bauteil bereitgestellt und mit den entsprechenden Gehäuseteilen 10, 20 lösbar oder unlösbar verbunden ist. Eine solche Ausgestaltung ist insbesondere zum Nachrüsten entsprechender Leuchten 1 besonders vorteilhaft. In einer bevorzugten Ausgestaltungsform ist der Anschlag 2, insbesondere die Anschlagsteile 11, 21, und beispielsweise bei integraler Ausgestaltung ebenso das zugehörige Gehäuseteil 10, 20 aus einem Kunststoff hergestellt; bevorzugt in einem Spritzgussverfahren. Somit können die Bauteile in besonders einfacher Weise bereitgestellt werden.
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Eines der Gehäuseteile 10, 20 kann derart ausgebildet sein, dass es der Befestigung der Leuchte 1 bspw. an einer Wand oder Decke dient. Hierzu weist das entsprechende Gehäuseteil 10, 20 bspw. Befestigungsflansche auf, um die Leuchte 1 z.B. mittels Schrauben oder dergleichen zu befestigen. Das andere Gehäuseteil 21, 11 kann dann zur Aufnahme von Leuchtmitteln ausgebildet sein bzw. die Leuchtmittel aufweisen. Diese Leuchtmittel sind dann mit elektrischen Leitern zur Stromversorgung verbunden.
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Die vorliegende Erfindung ist auf das vorhergehende Ausführungsbeispiel nicht beschränkt, sofern es vom Gegenstand der folgenden Ansprüche umfasst ist. Sämtliche Merkmale, wie zuvor beschrieben, können in beliebiger Weise mit- und untereinander kombiniert und ausgetauscht werden.