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TECHNISCHES GEBIET
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Transportbox zum fachgerechten Transportieren einer temperierten und/oder stoßempfindlichen Ware, wie Kühlgut, mit einer Schachtel mit einer Außenseite, einer Innenseite, einer aufklappbaren oder abnehmbaren Deckelwandung, einer Bodenwandung, zumindest einer Seitenwandung und einem, mittels der Deckelwandung verschließbaren, Innenraum, in den die Ware platzierbar ist, wobei zumindest eine Dämmeinheit, die den Innenraum zumindest bereichsweise gegenüber einer Umgebung thermisch und/oder mechanisch isoliert, vorhanden ist.
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STAND DER TECHNIK
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Beim Versand von temperaturempfindlichen und/oder bruch- und quetschempfindlichen Waren sind zweiteilige Transportboxen aus aufgeschäumten Kunststoffen (Styroporboxen) weit verbreitet. Diese werden nach der Verwendung in der Regel in nicht umweltgerechter Art und Weise entsorgt.
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Daneben gibt es Tansportboxen die im Wesentlichen aus einer (Kartonfalt-)Schachtel und einer oder mehreren separaten oder verketteten Dämmeinheiten bestehen, wobei sich die Dämmeinheiten innerhalb der Schachtel befinden. Die Dämmeinheiten werden so um die in den Innenraum platzierte Ware angeordnet, dass eine möglichst umfassende Bedeckung beziehungsweise eine thermische und/oder mechanische Isolierung der Ware während des Transports zum Auslieferort erzielt wird. Im Zuge des wachsenden Umweltbewusstseins werden die Dämmeinheiten häufig aus recyclebaren Stoffen gefertigt und sind beispielsweise als ein Stoff- oder Papier-Beutel, der mit Schafwolle, Stroh oder Zelluloseflocken gefüllt ist, ausgebildet. Jedoch setzt der Einsatz separater Dämmeinheiten ein hohes Maß an Sorgfalt beim Verpacken voraus und die Dämmeinheiten können zudem während des Transports bei hoher mechanischer Beanspruchung im Innenraum der Transportbox verrutschen. Beim Auspacken der Ware muss der Empfänger dann die Ware in einem zusätzlichen Arbeitsschritt wieder freilegen und die Dämmeinheiten und die Schachtel unter Umständen einzeln entsorgen, was beispielsweise das Warenhandling verzögert.
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DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Ausgehend von dem genannten Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe beziehungsweise das technische Problem zugrunde eine Transportbox anzugeben, die vom Endkunden vollständig und einstückig dem Altpapierrecyclekreislauf zugeführt werden kann, also benutzerfreundlich entsorgbar/recyclebar ist, sich durch eine einfache und wirtschaftliche Herstellung auszeichnet, einen sicheren und temperaturstabilen Transport der Ware, also eine hohe mechanische und thermische Isolierungswirkung, auch bei hoher mechanischer und thermischer Beanspruchung, sicherstellt und einfach zusammenbaubar ist.
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Die erfindungsgemäße Transportbox der eingangs genannten Art ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 gegeben. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der von dem unabhängigen Anspruch 1 direkt oder indirekt abhängigen Ansprüche.
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Die erfindungsgemäße Transportbox zeichnet sich demgemäß dadurch aus, dass parallel neben der Deckelwandung und/oder der Bodenwandung und/oder der Seitenwandung zumindest bereichsweise die Schachtel zumindest eine beabstandete Taschenwandung aufweist, das heißt die Schachtel in diesem Bereich mehrwandig, insbesondere doppelwandig, ausgebildet ist, sodass zumindest ein Zwischenraum vorhanden ist, den die Schachtel zumindest bereichsweise begrenzt und im Zwischenraum die Dämmeinheit gelagert ist.
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Eine weitere Ausführungsvariante, die besonders bevorzugt ist und eine wirtschaftliche Herstellung und ein hohes Maß an Isolierungswirkung sicherstellt zeichnet sich dadurch aus, dass die Taschenwandung umgebungsseitig oder innenraumseitig bezüglich der Deckelwandung und/oder der Bodenwandung und/oder der Seitenwandung vorhanden ist.
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Eine in der Praxis besonders vorteilhafte, besonders einfach herzustellende und leicht recyclebare Ausführungsvariante der Transportbox zeichnet sich dadurch aus, dass die Schachtel und die Dämmeinheit materialmäßig im Wesentlichen einer recyclebaren Abfallfraktion, insbesondere dem Altpapier, zuordenbar sind und somit ohne Trennung von Schachtel und Dämmeinheit einstückig entsorgbar sind.
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Zur Gewährleistung einer dauerhaft zuverlässigen Isolierwirkungsfunktion und eines schnellen Aufbaus, zeichnet sich eine vorteilhafte Ausführungsvariante dadurch aus, dass die Dämmeinheit im Zwischenraum eingeschoben, eingefüllt, eingespritzt oder eingeschäumt vorhanden ist.
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Eine weitere in der Praxis vorteilhafte Ausführungsvariante, zeichnet sich dadurch aus, dass die Dämmeinheit flockig, granulatförmig, flockig, verpresst, kissenartig oder mattenartig ausgebildet ist.
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Auch hat sich herausgestellt, dass sich eine Ausführungsvariante, die besonders benutzerfreundlich recyclebar ist sich dadurch auszeichnet, dass die Dämmeinheit aus recyclebarem Zellstoff, beziehungsweise aus Flocken, Fasern, Altkartonfasern, Holzspänen oder dergleichen besteht.
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Eine weitere Ausführungsvariante mit einer besonders guten Isolierungswirkung und einem einfachen Aufbau, zeichnet sich dadurch aus, dass die Taschenwandung über eine erste Stegwandung an der Deckelwandung oder der Bodenwandung oder der Seitenwandung angeformt ist und/oder die Taschenwandung über eine zweite Stegwandung an selbiger angeschlossen ist.
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Auch hat es sich in der Praxis als besonders vorteilhaft herausgestellt, die Transportbox so auszugestalten, dass an die zweite Stegwandung eine Nasenwandung angeformt ist, die an der Deckelwandung oder der Bodenwandung oder der Seitenwandung anliegt und die Nasenwandung auf selbige aufgeklebt oder angesteckt vorhanden ist.
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Eine weitere in der Praxis vorteilhafte, leicht aufzubauende Ausführungsvariante der Transportbox mit einer hohen Isolierungswirkung zeichnet sich dadurch aus, dass der Zwischenraum bei verschlossenem Innenraum, von allen Seiten, insbesondere an sechs Seiten, durch die Wandungen der Schachtel vollständig begrenzt ist.
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Eine weitere Ausführungsvariante der Transportbox mit einem besonders einfachen Aufbau und einer hohen Festigkeit gegen mechanische Einflüsse zeichnet sich dadurch aus, dass die Schachtel zusätzliche hohlraumbildende Körper aufweist, die die Taschenwandung beinhalten und die hohlraumbildenden Körper jeweils an der Deckelwandung und/oder der Bodenwandung und/oder der Seitenwandung innenseitig oder umgebungsseitig (außenseitig) in fester Verbindung, insbesondere aufgeklebt, vorhanden ist.
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Eine weitere Ausführungsform der Transportbox, die sich besonders einfach aufbauen lässt und eine hohe Isolierungswirkung besitzt zeichnet sich dadurch aus, dass die hohlraumbildenden Körper den Zwischenraum aufweisen und in diesem die Dämmeinheiten vorhanden sind.
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Zudem hat es sich in der Praxis als besonders vorteilhaft herausgestellt die Transportbox so auszugestalten, dass die hohlraumbildenden Körper jeweils eine Verschlusseinheit aufweisen, die insbesondere als eine Lasche und Befüllöffnung oder lediglich als Befüllöffnung ausgebildet ist, wobei mittels der Verschlusseinheit der Zwischenraum verschließ- und öffenbar ist.
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Eine weitere in der Praxis vorteilhafte, Ausführungsvariante der Transportbox zeichnet sich dadurch aus, dass die Nasenwandung, die zweite Stegwandung, die Taschenwandung und die erste Stegwandung im Wesentlichen rechtwinklig aneinander in selbiger Reihenfolge angeformt sind.
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Es hat sich in der Praxis herausgestellt, dass ein besonders einfacher Zusammenbau und eine besonders hohe Dämmfunktion der Transportbox dann vorliegt, wenn die erste Stegwandung und die zweite Stegwandung rechteckig ausgebildet ist und die kürzeste ihrer Seiten eine Länge von 1 bis 10 cm, bevorzugt 1,5 bis 7 cm und besonders bevorzugt 2 bis 5 cm besitzt.
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Auch als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, dass die Höhe des hohlraumbildenden Körpers oder die Höhe des Zwischenraums, also dessen kürzeste Seite, eine Länge von 1 bis 10 cm, bevorzugt 1,5 bis 7 cm und besonders bevorzugt 2 bis 5 cm besitzt.
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Ein besonders hohes Maß an Stabilität der Transportbox wird dadurch erreicht, dass die Schachtel und/oder der Innenraum im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet ist.
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Materialmäßig hat es sich zudem als besonders vorteilhaft erwiesen, die Schachtel aus Karton, insbesondere Wellkarton, auszubilden.
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Weitere Ausführungsformen und Vorteile der Erfindung ergeben sich durch die in den Ansprüchen ferner aufgeführten Merkmale sowie durch die nachstehend angegebenen Ausführungsbeispiele. Die Merkmale der Ansprüche können in beliebiger Weise miteinander kombiniert werden, insoweit sie sich nicht offensichtlich gegenseitig ausschließen.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
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Die Erfindung sowie vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen derselben werden im Folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Beispiele näher beschrieben und erläutert. Die der Beschreibung und der Zeichnung zu entnehmenden Merkmale können einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt werden. Es zeigen:
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1a Schematische perspektivische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels einer Transportbox im geöffneten, also im aufgeklappten Zustand der Deckelwandung, und einer im Innenraum platzierbaren Ware,
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1b schematische perspektivische Darstellung des ersten Ausführungsbeispiels der Transportbox im geschlossenen, also im zugeklappten Zustand der Deckelwandung mit zwei eingezeichneten vertikalen Schnittebenen V1, V2,
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2a Schnittdarstellung der Transportbox in einem ersten vertikalen Schnitt gemäß der vertikalen Schnittebene V1 aus 1b,
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2b Schnittdarstellung der Transportbox in einem weiteren vertikalen Schnitt gemäß der zweiten vertikalen Schnittebene V2 aus 1b,
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3a schematische Explosionsdarstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels einer Transportbox mit einer aus mehreren Teilen einstückig zusammengesetzten Schachtel mit umgebungsseitig (also außenseitig) vorhandenen hohlraumbildenden Körpern,
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3b vertikale Schnittdarstellungen der Transportbox gemäß 3a bei einer eingesetzten Ware,
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4a–c schematische Darstellung des Faltschachtelzuschnitts der Schachtel gemäß dem einstückigen ersten Ausführungsbeispiels bei verschiedenen Faltzuständen,
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5a schematische Explosionsdarstellung eines dritten Ausführungsbeispiels einer Transportbox mit einer aus mehreren Teilen einstückig zusammengesetzten Schachtel mit innenseitig vorhandenen hohlraumbildenden Körpern,
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5b vertikale Schnittdarstellungen der verschlossenen Transportbox gemäß 5a bei einer eingesetzten Ware,
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5c Darstellung eines hohlraumbildenden Körpers mit einer geöffneten klappenartigen Lasche und einer dahinter liegenden Befüllöffnung.
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WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
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In 1a ist ein erstes Ausführungsbeispiel einer Transportbox 10 mit einer aufgeklappten Deckelwandung 23 und eine innerhalb des Innenraums 26 der Transportbox 10 platzierbaren Ware W dargestellt. Die Deckelwandung 23 ist dabei um eine horizontale Drehachse Y drehbar ausgebildet. Die Transportbox 10 besteht einerseits aus einer Schachtel 20, die so aufgebaut ist, dass Zwischenräume 27 vorhanden sind und andererseits aus Dämmeinheiten 30 (gepunktet, innenliegend in der zusammengefalteten Schachtel eingezeichnet), die innerhalb der Zwischenräume 27 gelagert sind, sodass bei geschlossener Deckelwandung 23 der Innenraum 26 der Transportbox 10 und somit auch die Ware W von allen sechs Seiten umringt beziehungsweise umschlossen ist.
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In 1b ist selbige Transportbox 10 gemäß 1a im verschlossenen Zustand dargestellt, wobei der nicht sichtbare Innenraum von der an den Seitenwandungen 25 anliegenden Deckelwandung 23 verdeckt ist.
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Zudem gestrichelt eingezeichnet ist eine erste vertikale Schnittebene V1 und eine zweite vertikale Schnittebene V2.
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2a zeigt einen vertikalen Schnitt der Transportbox 10 gemäß der ersten Schnittebene V1, in Bezugnahme auf 1b, weiterhin zeigt 2b einen zweiten senkrechten Schnitt der Transportbox 10 gemäß der Schnittebene V2. Zu erkennen ist in beiden Figuren eine Schachtel 20, die mehrere Dämmeinheiten 30 aufgenommen hat, wodurch der Innenraum 26 der Transportbox 10 und damit eine darin platzierte Ware W gegenüber der Umgebung U thermisch und mechanisch abgeschirmt also isoliert wird. Die Schachtel 20 umschließt die Ware W vollkommen, dabei sind die Dämmeinheiten 30 im Wesentlichen so angeordnet, dass jede der sechs Wandungen zum größten Teil mit dem Volumen der Dämmeinheiten 30 durchzogen ist. In den dargestellten beiden Schnitten nimmt die Schachtel 10 jeweils eine rechteckförmige Außenkontur an. Zwischen der Außenseite 21 und der Innenseite 22 der Schachtel 20 befindet sich oberseitig eine Deckelwandung 23, unterseitig eine Bodenwandung 24 und jeweils seitlich eine der vier Seitenwandungen 25 (als oberseitig ist dabei die Seite zu verstehen die entgegen dem Schwerkraftvektor Z angeordnet ist). Mehrere Taschenwandungen 28, die parallel zu den übrigen Wandungen verlaufen, begrenzen dabei den Innenraum 26 über dessen komplette Oberfläche und bilden somit die Innenseite 22 der Transportbox 10 aus, die Außenseite 21 wird durch die Deckel-, Boden- und Seitenwandungen 23, 24, 25 begrenzt. Weiterhin ist die Taschenwandung 28 an einer ihrer Enden jeweils über eine erste Stegwandung 29.1 an der Deckelwandung 23, der Bodenwandung 24 oder eine der Seitenwandungen 25 senkrecht abkragend angeformt. Am anderen Ende ist an die Taschenwandung 28 eine zweite Stegwandung 29.2, parallel zur ersten Stegwandung 29.1 ausgerichtet, angeformt. Wiederum an die zweite Stegwandung 29.2 ist eine Nasenwandung 29.3, parallel zur Taschenwandung 28 verlaufend, angeformt, wobei das freie Ende der Nasenwandung 29.3 auf die Stegwandung 29.1 zeigend ausgerichtet ist. Die Nasenwandung 29.3 liegt jeweils plan an der Deckelwandung 23, der Bodenwandung 24 oder an einer der Seitenwandungen 25 an und ist mit dieser verklebt, sodass sich jeweils in einer der beiden Schnittebenen V1, V2 betrachtet ein hakenförmiges Profil der Taschenwandung 28, samt zweiter Stegwandung 29.2 und Nasenwandung 29.3 ergibt. Die Nasenwandung 29.3, die zweite Stegwandung 29.2, die erste Stegwandung 29.1 die Taschenwandung 28 und jeweils die Deckelwandung 23 oder die Bodenwandung 24 oder eine Seitenwandung 25 begrenzen jeweils einen Zwischenraum 27. Dieser ist in diesem Ausführungsbeispiel von rechteckiger Gestalt. Die Dämmeinheiten 30 sind entsprechend so gestaltet, dass sie den Zwischenraum 27 zum großen Teil ausfüllen, sodass sich eine möglichst hohe Isolierungswirkung ergibt, da diese proportional zur Dicke der Dämmeinheit ist und vom Maß, beziehungsweise der Vollständigkeit, der Umschließung des Innenraums 22 abhängig ist. Weiterhin sind die zweiten Stegwandungen 29.2 und die ersten Stegwandungen 29.1, die an der Bodenwandung 24 und der Deckelwandung 23 angeschlossen sind, bei einer nach oben zeigenden Deckelwandung senkrecht, also in Richtung des Schwerkraftvektors Z ausgerichtet (siehe 2a und 2b) und die ersten und zweiten Stegwandungen 29.1, 29.2, die an die Seitenwandungen 25 angeformt sind, waagrecht, also orthogonal zum Schwerkraftvektor Z, ausgerichtet (siehe 2a und 2b).
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In 3a ist ein zweites Ausführungsbeispiel der Transportbox 10 in einer Explosionsdarstellung schematisch gezeigt. Im Unterschied zum zuvor dargestellten Beispiel ist die Schachtel 20 aus mehreren Teilen einstückig zusammengesetzt. An der Deckelwandung 23, der Bodenwandung 24 und den vier Seitenwandungen 25 ist jeweils ein hohlraumbildender Körper 40 plan anliegend aufgeklebt, der an seiner umgebungsseitigen Seite, also gegenüber der Klebeverbindung, die Taschenwandung 28 aufweist. Der hohlraumbildende Körper 40 ist dabei selbst schachtelartig ausgebildet und besitzt eine Dämmeinheit 30 (gepunktet eingezeichnet), die in einem Zwischenraum 27 gelagert ist.
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3b zeigt einen senkrechten zentrischen Schnitt durch die Transportbox 10 gemäß des Ausführungsbeispiels der 3a. Eine Schachtel 20 ist vorhanden und besitzt analog zum ersten Ausführungsbeispiel eine Außenseite 21 und eine Innenseite 22, wobei eine Deckelwandung 23, eine Bodenwandung 24 und vier Seitenwandungen 25 die Innenseite 22 definieren und den Innenraum 26, in dem die Ware W befindlich ist, begrenzen. Die Außenseite 21 grenzt dabei die Schachtel 20 gegenüber der Umgebung U ab. An der Deckelwandung 23, der Bodenwandung 24 und den Seitenwandungen 25 liegt jeweils ein hohlraumbildender Körper 40 an, wobei dieser an der gegenüberliegenden, nach außen zeigenden Seite jeweils eine Taschenwandung 28 aufweist. Die hohlraumbildenden Körper 40 besitzen jeweils in ihrem Inneren einen Zwischenraum 27, in welchem eine Dämmeinheit 30 organartig gelagert ist.
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In 4a ist ein flächiger Faltschachtelzuschnitt der einstückigen Schachtel 20 gemäß der 1a, 1b, 2a, 2b mit einer Oberseite O, einer Unterseite U einer linken Seite L und einer rechten Seite R dargestellt. Oberseitig besitzt der Faltschachtelzuschnitt mittig eine Halteklappe 25.1 an die sich unterseitig über eine 90-Grad Faltlinie eine oberste Seitenwandung 25 anschließt. An die Seitenwandung 25 schließt sich linksseitig an diese entlang nahezu der kompletten Seite, über eine 90-Grad Faltlinie, eine erste Stegwandung 29.1 an. Linksseitig schließt sich an die erste Stegwandung 29.1 entlang der kompletten Seite, über eine 90-Grad Faltlinie, wiederum eine Taschenwandung 28 an. An derer kompletten linken Seite schließt sich, über eine 90-Grad Faltlinie, eine zweite Stegwandung 29.2 und an derer kompletten linken Seite schließt sich wiederum, über eine 90-Grad Faltlinie, eine Nasenwandung 29.3 an. Rechtsseitig schließt sich an die oberste Seitenwandung entlang derer kompletten Seite, über eine 90-Grad Faltlinie, eine erste Stegwandung 29.1 an. Rechtsseitig schließt sich an die erste Stegwandung 29.1 entlang nahezu der kompletten Seite, über eine 90-Grad Faltlinie, wiederum eine Taschenwandung 28 an. An derer kompletten rechten Seite schließt sich, über eine 90-Grad Faltlinie, eine zweite Stegwandung 29.2 und an derer kompletten rechten Seite schließt sich wiederum, über eine 90-Grad Faltlinie, eine Nasenwandung 29.3 an. Somit sind die an die oberste Seitenwandung 25 links- und rechtsseitig angrenzenden Wandungen und Faltlinien im Wesentlichen bezüglich der obersten Seitenwandung 25 spiegelbildlich aufgebaut. Zur Unterseite U hin schließt sich an die oberste Seitenwandung 25 eine zweite zweitoberste Seitenwandung 25 über eine 90-Grad Faltlinie an. Rechtsseitig, schließt sich an diese entlang derer kompletten Seite, über eine 90-Grad Faltlinie, eine erste Stegwandung 29.1 an. Rechtsseitig schließt sich an die erste Stegwandung 29.1 entlang derer kompletten Seite, über eine 90-Grad Faltlinie, wiederum eine Taschenwandung 28 an. An derer kompletten rechten Seite schließt sich, über eine 90-Grad Faltlinie, eine zweite Stegwandung 29.2 und an derer kompletten rechten Seite schließt sich wiederum, über eine 90-Grad Faltlinie, eine Nasenwandung 29.3 an. Linksseitig schließt sich an die zweite zweitoberste Seitenwandung 25 ganzseitlich eine Deckelwandung 23, über eine 90-Grad Faltlinie, an. Im der Unterseite U und der Oberseite O nahem Bereich besitzt die Deckelwandung 23 linksseitig jeweils eine Vorsprungseinheit 29.5 mit einem sich linksseitig über eine 90-Grad Faltlinie an diese anschließendes, um 90-Grad faltbares, Klappenelement 29.4. Zwischen den beiden Klappenelementen 29.4 verlaufend schließt sich an die linke Seite der Deckelwandung 23 eine über eine 90-Grad Faltlinie angeschlossene erste Stegwandung 29.1 an. Über derer kompletten linker Seite schließt sich wiederum, über eine 90-Grad Faltlinie, eine Taschenwandung 28 an und über derer kompletten linker Seite über eine 90-Grad Faltlinie eine zweite Stegwandung 29.2 und über eine weitere 90-Grad Faltlinie an die linke Seite der zweiten Stegwandung 29.2 schließt sich eine Nasenwandung 29.3 an. An der zweiten zweitobersten Seitenwandung 25 schließt sich an ihrer der Unterseite U zugewandten Seite eine drittoberste Seitenwandung 25 über eine 90-Grad Faltlinie an, an deren linker und rechter Seitenfläche wiederum Wandungen über 90-Grad Faltlinien angeschlossen sind, die von der Art und Anordnung zu denjenigen der obersten Seitenwandung 25 identisch sind.
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An die drittoberste Seitenwandung 25 schließt sich an derer der Unterseite U zugewandten Seite eine unterste Seitenwandung 25 an, an derer linker und rechter Seitenfläche wiederum Wandungen über 90-Grad Faltlinien angeschlossen sind, deren Art und Anordnung derer der zweitobersten Seitenwandung 25 entsprechen, jedoch ist dabei die linke und rechte Seite vertauscht.
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Im Wesentlichen wird somit die Doppelwandigkeit der Transportbox 10 im Bezug auf eine Wandung (Seitenwandung, Deckelwandung und/oder Bodenwandung) dadurch erzeugt, dass eine Taschenwandung 25 vorhanden ist, die über zumindest zwei Anschlüsse, beispielsweise über eine erste Stegwandung 29.1 und eine zweite Stegwandung 29.2, an einer Wandung angeschlossen ist, wobei die Taschenwandung 25 entweder großflächig, die jeweilige Wandung parallel verlaufend überspannt oder mehrere Taschenwandungen 25 parallel zu einer Wandung verlaufend vorhanden sind, insbesondere zwei, die nebeneinander liegend die jeweilige Wandung überspannen. In weiteren nichtdargestellten Ausführungsbeispielen kann zudem die Größe, die Anzahl und die Anordnung der Taschenwandung wie auch die Art der Anschlüsse an der parallel verlaufenden Wandung beliebig variieren.
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Beim Zusammenbau der Schachtel 20 werden beispielsweise zunächst jeweils die ersten Stegwandungen 29.1, die Taschenwandungen 28, die zweiten Stegwandungen 29.2 und die Nasenwandungen 29.3 um jeweils 90-Grad in Tiefenrichtung in Richtung der eingezeichneten geraden Knickpeile um 90-Grad umgeschlagen, und die Rückseite der Nasenwandung 29.3 jeweils an den anliegenden Seitenwandungen 25, der Deckelwandung 24 oder der Bodenwandung 23 zur Anlage gebracht und verklebt. Der sich hieraus ergebende Zwischenfaltzustand ist in 4b dargestellt. Dabei sind an die oberste Seitenwandung 25 und die drittoberste Seitenwandung 25 jeweils zwei Taschenwandungen 28 über erste und zweite Stegwandungen 29.1, 29.2 angeschlossen, sodass sich entsprechend zwei Hohlräume ausbilden, in die die Dämmeinheiten platzierbar sind. An die zweitoberste Seitenwandung 25, die Deckelwandung 23, die Bodenwandung 24 und die unterste Seitenwandung 25 ist lediglich eine Taschenwandung 28 angeschlossen, die jeweils die komplette Wandungsfläche überspannt, sodass sich lediglich ein Hohlraum/Zwischenraum ausbildet in dem eine oder mehrere Dämmeinheiten platzierbar sind.
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Anschließend werden, im Zuge des Zusammenbaus, entsprechend der Pfeile aus 4b, alle Seitenwandungen 25 entlang der 90-Grad Faltlinien, die zwischen den Seitenwandungen befindlich sind, zusammengeführt. Dann wird die Halteklappe 25.1 um 90-Grad umgeschlagen und an die Rückseite der untersten Seitenwandung 25 angeklebt, sodass die vier Seitenwandungen 25 gemeinsam eine stabile zusammenhaltende Tunnelstruktur ausbilden. In 4c ist der sich ergebende Zustand der Schachtel 20 in einer seitlichen Sichtweise dargestellt. Die Bodenwandung 24 ist bezüglich der unterseitigen Seitenwandung 25 nach oben (in Pfeilrichtung im Uhrzeigersinn) schwenkbar. Die an die Bodenwandung 24 angeschlossene Taschenwandung 28 ist dabei so angeordnet, dass sie passgenau zwischen die vier Taschenwandungen 28, die an die Seitenwandungen 25, im Inneren der Schachtel liegend, angeschlossen sind, eingreifbar ist, wobei die Zwischenräume 27, welche sich an die Bodenwandung 24 anschließen von allen ihren sechs Seiten durch eine Wandung begrenzt werden. Die Klappeneinheit 29.4 ist entlang einer 90-Grad Faltlinie in Richtung der Schachtel 20 zeigend gefaltet. Zwischen der obersten Seitenwandung 25, der drittobersten Seitenwandung 25 und der untersten Seitenwandung 25 entsteht beim Zusammenfügen der Seitenwandungen 25 Spalte zwischen der ersten Seitenwandung 29.1 und einer Seitenfläche 25, in den die Klappeneinheiten 29.4 angeschoben werden. Somit ist der Innenraum 26 der Schachtel 20 von fünf Seiten ummantelt. In den Innenraum 26 ist eine Ware über die zunächst aufgeklappte Deckelwandung 23 einführbar. Hierfür wird die Transportbox 10 mit ihrer Bodenwandung 24 auf einem Untergrund platziert. An der ebenfalls klappbaren Deckelwandung 23 sind ebenfalls Klappeneinheiten 29.4 angeformt, die derartig um eine 90-Grad Faltlinie faltbar sind, dass beim Umklappen der Deckelwandung 23 im Uhrzeigersinn in Spalte, die zwischen einer ersten Stegwandung 29.1 und einer Seitenfläche 25 vorhanden sind, eingreifen.
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Während oder nach dem Zusammenbau der Schachtel 20 können verschiedenartige Dämmeinheiten 30 in die Zwischenräume 27 platziert werden, sodass sich eine funktionsgerechte Transportbox 10 ergibt.
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In einer nichtdargestellten Ausführungsform sind die Taschenwandungen 28, welche über die erste Stegwandung 29.1 an der obersten Seitenwandung 25 und der drittobersten Seitenwandung 25 angeformt sind nur einseitig vorhanden (beziehungsweise angeschlossen), entweder linksseitig oder rechtsseitig von der Seitenwandung, und an diese schließen sich wiederum seitlich die zweiten Stegwandungen 29.2 und an diese die Nasenwandungen 23 an. Im Gegensatz zum vorangegangenen Ausführungsbeispiel besitzt diese Taschenwandung 28 hin zur linken oder rechten Seite in etwa die selbe Länge wie die Seitenwandung 25, sodass die Seitenwandungen 25 nicht von zwei Taschenwandungen 28 sondern von einer einzigen Taschenwandung 28 im zusammengefalteten Zustand parallel verlaufend überspannt wird und somit auch eine einzige große Dämmeinheit 30 im gebildeten Zwischenraum 27 einsetzbar ist. Folglich werden im beschriebenen Ausführungsbeispiel alle Seitenwandungen 25, sowie die Deckelwandung 23 und die Bodenwandung 24 im zusammengefalteten Zustand von nur jeweils einer durchgängigen Taschenwandung 27 überspannt.
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In 5a und 5b ist ein drittes Ausführungsbeispiel einer Transportbox 10 in einer Explosionsdarstellung (5a) und einer senkrechten Schnittansicht (5b) zu sehen. Die Schachtel 20 weist bei diesem Ausführungsbeispiel mehrere hohlraumbildende Körper 40 mit einem innenliegenden Zwischenraum 27 und darin aufgenommenen Dämmeinheiten 30 auf, wobei der Innenraum 26 direkt über die Taschenwandungen 28, die einen Bestandteil der hohlraumbildenden Körper 40 darstellen, an der Innenseite 22 der Schachtel 20 angrenzt. Hierbei bilden die Seitenwandungen 25, die Deckelwandung 23 und die Bodenwandung 24 die Außenseite 21 der Schachtel 20. In der Schnittdarstellung der 5b ist zudem eine Ware W mit dem entsprechenden Schwerkraftvektor Z dargestellt. Die Zwischenräume 27 innerhalb der hohlraumbildenden Körper 40 haben in der Regel eine Stärke (Länge der kürzesten Seite) von 1 bis 10 cm, bevorzugt 1,5 bis 7 cm und besonders bevorzugt 2 bis 5 cm.
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In dem Ausführungsbeispiel gemäß der 5a und 5b stehen die hohlraumbildenden Körper 40 jeweils nicht mit den Seitenwandungen 25, der Deckelwandung 23 oder der Bodenwandung 24 in einer festen Verbindung sondern sind lediglich eingesteckt vorhanden. In einem nicht dargestellten weiteren Ausführungsbeispiel ist zumindest einer der hohlraumbildenden Körper 40 an einer Wandung (Seitenwandung, Deckelwandung und/oder Bodenwandung) innenseitig angeklebt.
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Wesentlich bei allen Ausführungsbeispielen ist, dass die Schachtel 20 mit den Dämmeinheiten 30, also die komplette Transportbox 10, ”einstückig” – entsorgbar ist, das heißt in einem Stück dem Papier/Pappe-Recycling-Kreislauf zuführbar ist.
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In 5c ist ein einzelner hohlraumbildender Körper 40 mit einer Höhe H detailliert dargestellt. Dieser weist eine aufklappbare Lasche 31 an einer seiner Seitenflächen auf. Hinter dieser ist eine Befüllöffnung 42 vorhanden, mittels derer der dahinter liegende Zwischenraum 27 zugänglich ist, wobei im Zwischenraum 27 eine Dämmeinheit 30 eingelegt/eingefüllt ist. Generell wird dabei der hohlraumbildende Körper 40 selbst aus einem einstückigen Faltschachtelzuschnitt gebildet.
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In einem nichtdargestellten Ausführungsbeispiel ist der hohlraumbildende Körper 40 gemäß der 5c ausgebildet, weist jedoch keine Lasche 41, sondern lediglich eine Befüllöffnung 42 auf. Der hohlraumbildende Körper 40 wird bei diesem Ausführungsbeispiel mit der Seite die die Befüllöffnung 42 aufweist voran auf die entsprechende Wandung (Seitenwandung, Deckelwandung und/oder Bodenwandung) innenseitig oder außenseitig angebracht, insbesondere angeklebt.