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DE202016102738U1 - Testgerät - Google Patents

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DE202016102738U1
DE202016102738U1 DE202016102738.1U DE202016102738U DE202016102738U1 DE 202016102738 U1 DE202016102738 U1 DE 202016102738U1 DE 202016102738 U DE202016102738 U DE 202016102738U DE 202016102738 U1 DE202016102738 U1 DE 202016102738U1
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    • AHUMAN NECESSITIES
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Abstract

Testgerät (1) zum zeitgleichen Einbringen von mehreren unterschiedlichen Testsubstanzen, insbesondere Allergenen, durch Aufsetzen des Testgerätes (1) auf die Haut eines Lebewesens, insbesondere eines Menschen, mit einem Träger (2), der auf einer Seite eine Kontaktfläche (14) mit dort vorstehenden und nebeneinander angeordneten Einstechspitzen (17 bis 24) zum Aufsetzen des Testgeräts (1) auf die Haut und Einbringen der Testsubstanz in die Haut aufweist und auf der anderen Seite mit einer Handhabungseinrichtung zum Handhaben des Testgeräts (1), insbesondere zum Aufdrücken des Testgeräts (1) mit der Kontaktfläche (14) auf die Haut, versehen ist, wobei die Handhabungseinrichtung eine Auflagefläche (13) aufweist, die für die Auflage der flachen Handfläche einer Erwachsenenhand (6) in der Weise geeignet ist, dass über die Erwachsenenhand (6) ein Druck in Einstechrichtung ausübbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabungseinrichtung zusätzlich einen Haltebügel (3) aufweist, der mit dem Träger (2) verbunden ist und sich zumindest teilweise über die Auflagefläche (13) in einem solchen Abstand erstreckt, dass eine flache Erwachsenenhand (6) zwischen Auflagefläche (13) und Haltebügel (3) einführbar ist und dann der Haltebügel (3) den Handrücken (27) der mit seiner Handfläche auf der Auflagefläche (13) ruhenden Erwachsenenhand (6) zumindest teilweise einfasst.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Testgerät zum zeitgleichen Einbringen von mehreren unterschiedlichen Testsubstanzen, insbesondere Allergenen, durch Aufsetzen des Testgerätes auf die Haut auf eines Lebewesens, insbesondere eines Menschen, mit einem Träger, der auf einer Seite eine Kontaktfläche mit dort vorstehenden und nebeneinander angeordneten Einstechspitzen zum Aufsetzen des Testgeräts auf die Haut und Einbringen der Testsubstanz in die Haut aufweist und auf der anderen Seite mit einer Handhabungseinrichtung zum Handhaben des Testgeräts, insbesondere zum Aufdrücken des Testgeräts mit der Kontaktfläche auf die Haut, versehen ist, wobei die Handhabungseinrichtung eine Auflagefläche aufweist, die für die Auflage der flachen Handfläche einer Erwachsenenhand in der Weise geeignet ist, dass über die Erwachsenenhand ein Druck in Einstechrichtung ausübbar ist. Die Erfindung betrifft ferner die besondere Verwendung des Testgeräts.
  • Zur Feststellung von Allergien oder anderen Krankheitsauslösern beim Menschen ist es bekannt, in dessen Haut entsprechende Testsubstanzen, zur Ermittlung von Allergien sogenannte Allergene, einzubringen. Bei dem sogenannten "Prick-Test" werden hierzu auf dem Rücken oder dem Arm verschiedene Testlösungen beabstandet aufgebracht und die Haut im Bereich der aufgebrachten Tropfen eingestochen, sodass die Testsubstanzen in die Haut eindringen können. Nach einer Reaktionszeit von ca. 20 Minuten wird die Reaktion der Haut untersucht. Allergische Reaktionen zeigen sich dann meist durch eine lokale Rötung und/oder Schwellung der Haut im Bereich des betreffenden Hauteinstichs.
  • Zum zeitgleichen Einbringen von unterschiedlichen Testsubstanzen ist es bekannt, Testgeräte zu verwenden, die eine Handhabungsseite und eine davon meist abgewandte Kontaktfläche aufweisen. Die Kontaktfläche – sie kann auch aus mehreren Kontaktflächensegmenten bestehen – ist mit einer Mehrzahl von nebeneinander in einer Ebene angeordneten Einstechspitzen versehen, die über die Kontaktfläche vorstehen. Solche Testgeräte sind beispielsweise aus der US 2,522,309 A , US 3,289,670 A , US 3,556,080 A und DE 20 2006 009 246 U1 bekannt. Die Einstechspritzen können dabei jeweils mehrere Einstechzacken aufweisen (2 und 4 der US 3,289,670 A oder 6 der US 3,556,080 A ).
  • Zu den Testgeräten gehört jeweils ein Aufnahmeblock mit nach oben offenen, als Sacklöcher ausbildenden Aufnahmen, die die gleiche Anordnung haben wie die Einstechspitzen des jeweils zugehörigen Testgeräts (vgl. 2 und 3 der US 2,522,309 ; 1, 2 und 4 der US 3,289,670 ; 5 der US 3,556,080 und 3 der DE 20 2006 009 246 U1 ). Zur Durchführung eines Tests werden die Aufnahmen mit Lösungen unterschiedlicher Testsubstanzen gefüllt. Durch Aufsetzen des Testgerätes auf den Aufnahmeblock in der Weise, das die Einstechspitzen in die Aufnahmen hineinragen, werden die Einstechspitzen mit der jeweiligen Testlösung benetzt. Anschließend wird das Testgerät mit der Kontaktfläche auf den gewünschten Hautbereich aufgesetzt, wodurch die Einstechspitzen in die Haut eindringen und hierdurch die Testsubstanzen in die Haut eingebracht werden. Die Einstechspitzen sind dabei so dimensioniert, dass eine vorbestimmte Eindringtiefe erzielt wird.
  • Die bekannten Testgeräte weisen eine Handhabungseinrichtung auf, die es erlaubt, das Testgerät beim Aufsetzen auf den Aufnahmeblock, beim Transport zwischen Aufnahmeblock und der Testperson und beim Aufsetzen und Aufdrücken des Testgerätes auf deren Haut zu führen. Bei dem Testgerät nach der US 2,522,309 A erschöpft sich die Handhabungseinrichtung in einer ebenen Auflagefläche auf der der Kontaktfläche abgewandten Seite des Trägers und in dazu senkrechten Seitenflächen zwischen der Kontaktfläche und der Auflagefläche. An den Seitenflächen kann das Testgerät mit den Fingern einer Hand gegriffen werden. Die Auflagefläche kann dazu genutzt werden, mit der Hand Druck in Einstechrichtung auszuüben, wenn das Testgerät auf die Haut aufgesetzt worden ist. Die Handhabung des Testgeräts mit dieser Form einer Handhabungseinrichtung ist diffizil, da zwischen den Fingern der Hand und dem Testgerät lediglich Haftkontakt besteht. Es ist nicht gesichert, dass die Einstechspitzen gleichmäßig aufgesetzt und eingedrückt werden, und es besteht die Gefahr, dass die Finger von den Seitenflächen abgleiten oder das Testgerät auf dem Transport vom Aufnahmeblock zur Testperson entgleitet.
  • Eine bessere Handhabung gewährleisten die Testgeräte gemäß der US 3,289,670 A , US 3,556,080 A und DE 20 2006 009 246 U1 . Bei dem Testgerät nach der US 3,289,670 A besteht die Handhabungseinrichtung aus zwei schienenförmigen Leisten, die eine Handhabung mit zwei Händen erfordert und – nicht zuletzt wegen der Flexibilität des Trägers – ein gleichmäßiges Andrücken der Kontaktfläche auf die Haut kaum zulassen. Bei dem Testgerät nach der US 3,556,080 A sind die Einstechspitzen an einzelnen Kontaktflächensegmenten angebracht, die wiederum über Verbindungsarme mit einem sich im Wesentlichen senkrecht zu den Kontaktflächensegmenten erstreckenden Handhabungssteg verbunden sind. Wie 1 der US 3,556,080 A zeigt, ist mit dieser Handhabungseinrichtung zwar eine Einhandbedienung des Testgeräts möglich. Da der Haltesteg aber nur mit Haftkontakt zwischen zwei Fingern gehalten werden kann, ist auch bei dieser Art von Handhabungseinrichtung nicht gesichert, dass die einzelnen Einstechspitzen gleichmäßig auf die Haut aufgedrückt werden. Außerdem besteht hier ebenfalls die Gefahr, dass das Testgerät auf dem Transport entgleitet. Bei dem Testgerät nach der DE 20 2006 009 246 U1 sind Träger und Handhabungseinrichtung stempelartig ausgebildet. Die Handhabungseinrichtung weist eine zentrale Handhabungssäule auf, die zur Handhabung des Testgerätes von einer Hand umschlossen werden kann. Auch hier besteht die Möglichkeit, dass es zu Verkantungen und damit zu einem ungleichmäßigen Aufdrücken der Einstechspitzen kommt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Handhabungseinrichtung bei einem Testgerät der eingangs genannten Art so auszubilden, dass das Testgerät sicher von Hand geführt und gleichmäßiger auf die Haut der zu testenden Person aufgedrückt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Handhabungseinrichtung zusätzlich einen Haltebügel aufweist, der mit dem Träger verbunden ist und sich zumindest teilweise über die Auflagefläche in einem solchen Abstand erstreckt, dass eine flache Erwachsenenhand zwischen Auflagefläche und Haltebügel einführbar ist und dann der Haltbügel den Handrücken der mit seiner Handfläche auf der Auflagefläche ruhenden Erwachsenenhand zumindest teilweise einfasst. Grundgedanke der Erfindung ist es, eine Handhabungseinrichtung so auszubilden, dass eine flach gestreckte Erwachsenenhand zwischen Auflagefläche und Halteelement derart eingeführt werden kann, dass die Handfläche auf der Auflagefläche aufliegt und von dem Halteelement zumindest teilweise umfasst wird, d.h. die Hand formschlüssig von beiden Seiten her eingefasst wird. Aufgrund dieser Gestaltung der Handhabungseinrichtung lässt sich das Testgerät präzise führen, sei es beim Aufsetzen auf den Aufnahmeblock und Abheben von dem Aufnahmeblock, beim Transport vom Aufnahmeblock zu der Haut der Testperson oder sei es beim Aufsetzen auf die Haut und Abheben von der Haut, und es besteht kaum die Gefahr, dass das Gerät von der Hand abgleitet. Durch die flächige Anlage der Handfläche an der Auflagefläche des Testgeräts kann über die Hand der Bedienungsperson ein gleichmäßiger Druck auf den Träger des Testgeräts in Einstechrichtung ausgeübt und damit ein gleichmäßiges Eindringen der Einstechspitzen in die Haut bewirkt werden.
  • Damit ist auch gesichert, dass sämtliche Testsubstanzen bis in die dafür vorgesehene Hautschicht eindringen und auf diese Weise wirksam werden.
  • In Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass lediglich ein einziger Haltebügel vorgesehen ist, der mit dem Träger an einer Seite über jeweils ein zum Haltebügel gehörendes Verbindungselement verbunden ist. Dabei sollte dies vorzugsweise in der Form geschehen, dass Träger, Verbindungselement und Haltebügel in der Seitenansicht eine U-Form ausbilden, sodass eine flach gestreckte Erwachsenenhand zwischen Träger und Haltebügel auf einfache Weise eingeführt werden kann, und zwar so, dass die Handfläche an der Auflagefläche des Trägers anliegt und der Handrücken von dem Halteelement eingefasst wird.
  • Alternativ dazu können auch zwei Haltebügel vorgesehen sein, die an gegenüberliegenden Seiten des Trägers mit diesem über Verbindungselemente verbunden sind und aufeinander zu gerichtet sind. In diesem Fall wird die Erwachsenenhand von beiden Seiten eingefasst, also eine noch bessere Verbindung zwischen Erwachsenenhand und Testgerät hergestellt. Dabei können die Haltebügel jeweils auch mit dem Träger eine U-Form ausbilden. Letztlich können die beiden Haltebügel an den einander zugewandten Enden auch miteinander verbunden werden, sodass durch die Haltebügel, die Verbindungselemente und den Träger ein geschlossener Ring gebildet wird und ein Einschieben der Erwachsenenhand wie beim Überziehen eines Handschuhes erlaubt.
  • Um eine möglichst gute Verbindung zwischen Erwachsenenhand und Testgerät zu erhalten, sollte der Haltbügel in seiner Bügelebene eine Erstreckung in Längsrichtung von mindestens 3 cm, besser mehr als 5 cm, vorzugsweise mehr als 7 cm haben. Dabei sollte ein Kompromiss zwischen einerseits guter Handhabbarkeit und andererseits möglichst geringem Materialverbrauch mit Blick darauf gefunden werden, dass es sich bei den Testgeräten um Einmalartikel handelt, die nach einmaligem Gebrauch verworfen werden. Was die Breite des Haltebügels bzw. der Haltebügel betrifft, hat sich eine Breite zwischen 3 cm bis 7 cm als günstig für die Handhabbarkeit des Testgeräts erwiesen.
  • Der Abstand zwischen Auflagefläche des Trägers und Haltebügel sollte grundsätzlich so bemessen sein, dass auch eine kräftige Erwachsenenhand mit einer Handdicke von mehr als 3 cm zwischen Auflagefläche und Haltebügel eingeführt werden kann. Andererseits sollte der Abstand gerade so groß sein, dass auch eine unterdurchschnittlich dicke Erwachsenenhand zwischen Auflagefläche und Haltebügel gut geführt wird und damit eine sichere Handhabung gewährleistet ist. Danach sollte der Abstand mindestens 2,5 cm betragen, insbesondere zwischen 2,8 cm und 4 cm liegen, vorzugsweise im Bereich zwischen 3 cm und 3,5 cm.
  • Der Haltebügel bzw. die Haltebügel sollte bzw. sollen eine geringere Breite haben als dessen bzw. deren Erstreckung in Längsrichtung. Außerdem sollte er bzw. sollten sie sich in einer Ebene erstrecken, vorzugsweise parallel zur Auflagefläche.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Haltebügel bzw. die Haltebügel jeweils von zwei zueinander parallelen geraden Bügelstegen gebildet ist bzw. sind, die jeweils an ihren freien Enden über einen insbesondere bogenförmigen Verbindungssteg miteinander verbunden sind und an den anderen Enden über jeweils einen insbesondere bogenförmigen Verbindungsschenkel mit dem Träger verbunden sind. Hierdurch ergibt sich eine filigrane Ausbildung des Haltebügels, die sich durch geringen Materialverbrauch auszeichnet. Eine entsprechende Ausbildung kann auch für den Träger vorgesehen sein. Danach kann der Träger von zwei zueinander parallelen geraden Trägerstegen gebildet sein, die an ihren freien Enden über einen insbesondere bogenförmigen Verbindungssteg miteinander verbunden sind und an den anderen Enden über zumindest einen, insbesondere zwei bogenförmige Verbindungsschenkel mit dem Haltebügel bzw. den Haltebügeln verbunden sind, wobei die Auflagefläche von den dem Haltebügel bzw. den Haltebügeln zugewandten Seite von Trägersteg und Verbindungssteg gebildet wird. Dabei sollten sich Trägerstege und Bügelstege parallel zueinander erstrecken. Die Breite des Trägers kann im Bereich der Trägerstege größer sein als die des Haltebügels im Bereich der Bügelstege. Es kann ferner vorgesehen sein, dass sich jeweils ein Bügelsteg zumindest teilweise deckungsgleich mit einem Trägersteg erstreckt. Ein solchermaßen ausgebildetes Testgerät zeichnet sich durch einfache Formgebung und geringstmöglichem Materialverbrauch aus, ohne dass hierdurch die Handhabbarkeit durch formflüssiges Umgreifen einer zwischen Träger und Haltebügel eingeführten Erwachsenenhand leidet.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die Verbindungsschenkel federnd ausgelegt sind, sodass sich der Haltebügel von dem Träger wegbiegen lässt bzw. durch Einführen einer Erwachsenenhand zwischen beiden weggebogen wird, wenn die Erwachsenenhand besonders kräftig ausgebildet ist. In diesem Fall liegt der Haltebügel mit Vorspannung am Handrücken an und gewährleistet hierdurch eine besonders feste Verbindung zwischen Erwachsenenhand und Testgerät.
  • Gegenstand der Erfindung ist ferner eine Verwendung des erfindungsgemäßen Testgeräts durch zeitgleiches Einbringen von mehreren unterschiedlichen Testsubstanzen, insbesondere Allergenen, mittels Aufsetzen und Aufdrücken des Testgerätes auf die Haut eines Lebewesens, insbesondere eines Menschen, dergestalt, dass die Testsubstanzen in die Haut eingebracht werden.
  • In der Zeichnung ist die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher veranschaulicht. Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf das erfindungsgemäße Testgerät auf dessen Handhabungsseite;
  • 2 eine Draufsicht auf das Testgerät gemäß 1 in Richtung dessen Kontaktfläche;
  • 3 eine Seitenansicht des Testgerätes gemäß den 1 und 2;
  • 4 eine stirnseitige Ansicht des Testgerätes gemäß den 1 bis 3;
  • 5 eine perspektivische Ansicht des Testgeräts gemäß den 1 bis 4;
  • 6 eine vergrößerte perspektivische Ansicht einer Einstechspitze des Testgeräts gemäß den 1 bis 5;
  • 7 die Schrägansicht des Testgerätes gemäß den 1 bis 5 in einer auf eine Hand aufgeschobenen Stellung;
  • Das in den 1 bis 7 dargestellte Testgerät 1 ist im Ganzen nach dem Spritzgussverfahren aus einem Kunststoff, z.B. Polypropylen (PP), hergestellt. Von der Seite her gesehen (3) hat es U-Form. Im Wesentlichen besteht es aus einem (unteren) Trägerelement 2 und einem (oberen) Haltebügel 3. Beide sind über halbkreisförmige Verbindungsschenkel 4, 5 verbunden. Trägerelement 2 und Haltebügel 3 verlaufen im Wesentlichen parallel zueinander und haben einen Abstand (im Ausführungsbeispiel 3 cm), der es ermöglicht, eine durchschnittliche Erwachsenenhand 6 in den Zwischenraum zwischen beiden einzuführen, wie sich dies aus 7 ersehen lässt.
  • Das Trägerelement 2 ist – wie sich insbesondere aus den 1 und 2 erkennen lässt – U-förmig ausgebildet. Es hat zwei sich parallele und im Abstand zueinander erstreckende Trägerstege 7, 8, die an ihren den Verbindungsschenkeln 4, 5 entgegengesetzten Enden über einen halbkreisförmigen Verbindungsbogen 9 miteinander verbunden sind. An die gegenüberliegenden Enden der Trägerstege 7, 8 schließen sich die Verbindungsschenkel 4 bzw. 5 an. Trägerstege 7, 8 und Verbindungsbogen 9 liegen in einer gemeinsamen Ebene.
  • Der Haltebügel 3 ist ähnlich wie das Trägerelement 2 ausgebildet, d.h. er hat gleichfalls U-Form mit zwei zueinander parallelen – im Übrigen auch sich parallel zu den Trägerstegen 7, 8 erstreckenden – Bügelstegen 10, 11, deren eine Enden an die oberen Enden der Verbindungsschenkel 4, 5 anschließen und deren andere Enden über einen halbkreisförmigen Verbindungsbogen 12 miteinander verbunden sind. Wie insbesondere die 1 und 2 sowie 4 erkennen lassen lassen, sind die Verbindungsschenkel 4, 5 nach oben hin etwas einwärts geneigt, so dass der Abstand der Bügelstege 10, 11 etwas geringer ist als der Abstand der Trägerstege 7, 8.
  • Das Trägerelement 2 hat obenseitig eine Handhabungsseite 13 und bildet an seiner Unterseite eine Kontaktfläche 14 aus, die aus den Unterseiten der Trägerstege 7, 8 und des Verbindungsbogens 9 besteht. Die Trägerstege 7, 8 weisen fast über ihre gesamte Länge jeweils eine Ausnehmung 15, 16 auf, so dass die Kontaktfläche 14 in diesen Bereichen etwas höher liegt als die Kontaktfläche 14 in den übrigen Bereichen. Von der Kontaktfläche 14 in den Ausnehmungen 15, 16 stehen Einstechspitzen 16 bis 20 bzw. 21 bis 24 vor, die an die Kontaktfläche 14 stoffschlüssig angeformt sind, d.h. sie sind beim Spritzgießen des Testgeräts 1 in der Form ausgebildet worden. Sie sind identisch gestaltet. Die vergrößerte Darstellung in 6 zeigt die Einstechspitze 17 in perspektivischer Sicht. Sie hat einen von der Kontaktfläche 14 vorstehenden Ringmantel 25, der eine kegelförmige, über den Ringmantel 25 vorstehende Spitze 26 einfasst. Der Ringmantel 25 hat eine Art Anschlagfunktion, d.h. er begrenzt die Eindringtiefe der Spitze 26 in die Haut einer zu testenden Person, im Beispiel auf ca. 1mm.
  • Wie aus 2 zu ersehen ist, sind die Einstechspitzen 17, 20 einerseits und die Einstichspitzen 21, 24 andererseits jeweils paarweise gegenüberliegend angeordnet, nicht jedoch die jeweils dazwischen liegenden Einstechspitzen 18, 19 bzw. 22, 23. Der Abstand zwischen den Einstechspitzen 18, 19 an dem Trägersteg 8 ist deutlich größer als der Abstand zwischen den Einstechspitzen 22, 23 an dem Trägersteg 7. Dies hat zur Folge, dass das Anordnungsmuster der Einstechspitzen 17 bis 24 nicht punktsymmetrisch ist. Bei Drehung des Testgeräts 1 um eine sich senkrecht zur Zeichnungsebene und mittig zu dem Anordnungsmuster der Einstechspitzen 17 bis 24 bzw. den Ausnehmungen 15, 16 erstreckenden Achse um 180° ergibt sich ein anderes Anordnungsmuster der Einstechspitzen 17 bis 24, weil dann die eng beieinander liegenden Einstechspitzen 22, 23 oben und die weit auseinander liegenden Einstechspitzen 18, 19 unten liegen.
  • Die Handhabung des Testgeräts 1 lässt sich aus 7 ersehen. In den Zwischenraum zwischen Trägerelement 2 und Haltebügel 3 wird die Hand 6 so eingeschoben, dass ihre – hier untenseitige – Handfläche an der Handhabungsseite 13 des Trägerelements 12 anliegt und sich der Haltebügel 3 über den Handrücken 27 der Hand 6 erstreckt, und zwar jeweils quer zu der Ausrichtung der Finger 28 der Hand 6. Vorzugsweise geschieht dies – wie dargestellt – so, dass sich die Verbindungsschenkel 4, 5 zwischen dem Zeigefinger 28 und dem Daumen 29 erstrecken, da hierdurch ein Verrutschen des Testgeräts 1 in Richtung auf die Daumenwurzel begrenzt ist und das Testgerät 1 durch Anlegen des Daumens 29 zusätzlich fixiert werden kann. Die Verbindungsschenkel 4, 5 sind so elastisch, dass sich Trägerelement 2 und Haltebügel 3 voneinander weg biegen lassen, so dass auch eine stärke Hand in den Zwischenraum zwischen Trägerelement 2 und Haltebügel 3 eingeführt werden kann.
  • In der Handhabungsstellung gemäß 7 wird das Testgerät 1 auf die Oberseite eines hier nicht näher dargestellten, im Stand der Technik aber an sich bekannten Aufnahmeblock aufgesetzt. Dieser Aufnahmeblock hat obenseitig offene, sacklochförmige Aufnahmen in einer Anordnung, die der Anordnung der Einstechspitzen 17 bis 24 entspricht. Die Aufnahmen sind mit unterschiedlichen Testlösungen gefüllt, die Testsubstanzen wie beispielsweise Allergene enthalten. Das Testgerät 1 wird so aufgesetzt, dass jede Einstechspitze 17 bis 24 jeweils in eine Aufnahme hineinragt. Aufgrund der Punktasymmetrie der Anordnung der Einstechspitzen 17 bis 24 und folglich auch der Aufnahmen in dem Aufnahmeblock ist dies nur in einer einzigen Stellung möglich. In der aufgesetzten Stellung des Testgeräts 1 ragen die Spitzen 26 der Einstechspitzen 17 bis 24 in die Testlösung hinein und werden von ihr benetzt. Beim Abheben des Testgeräts 1 von dem Aufnahmeblock bleiben die Testlösungen an den Einstechspitzen 17 bis 24 haften.
  • Das Testgerät 1 kann anschließend auf einen Hautbereich der zu testenden Person – meist die Innenseite des Unterarms oder der Rücken – so aufgesetzt werden, dass die Kontaktfläche 14 zur Anlage auf die Haut kommt. Durch die flächige Anlage der Hand 6 auf die Handhabungsseite 13 des Trägerelements 2 kann über die Fläche der Hand ein gleichmäßig verteilter Druck ausgeübt werden, so dass die Einstechspitzen 17 bis 24 sämtlich und zeitgleich in die Haut eindringen und damit die an ihren Spitzen 26 haftenden Testlösungen in die Haut einbringen. Auf der Haut entsteht hierdurch ein Einstichmuster, das dem Anordnungsmuster der Einstechspitzen 17 bis 24 entspricht, d.h. das Einstichmuster ist ebenso punktasymmetrisch wie das Anordnungsmuster der Einstechspitzen 17 bis 24. Aufgrund dessen kann ohne Weiteres identifiziert werden, in welcher Orientierung das Testgerät 1 auf die Haut aufgedrückt worden ist. Beispielsweise kann beim Aufdrücken auf den Unterarm der zu testenden Person anhand des Einstichmusters festgestellt werden, ob das Testgerät 1 mit den Verbindungsbögen 9, 12 oder mit den Verbindungsschenkeln 4, 5 zu der Handwurzel ausgerichtet war. Dies wiederrum lässt eine eindeutige Identifizierung der Einstiche mit Blick auf die jeweils dort eingebrachte Testlösung zu, d.h. jedem Einstich kann nachvollziehbar die jeweils dort eingebrachte Testlösung zugeordnet werden. Nach dem Aufdrücken der Kontaktfläche 14 des Trägerelements 2 wird das Testgerät 1 wieder von der Haut abgehoben, und das Testgerät 1 wird verworfen. Da das Testgerät 1 aufgrund seiner besonderen Gestaltung sehr filigran ausgebildet ist, ist der Materialverbrauch relativ gering.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • US 2522309 A [0003, 0005]
    • US 3289670 A [0003, 0003, 0006, 0006]
    • US 3556080 A [0003, 0003, 0006, 0006, 0006]
    • DE 202006009246 U1 [0003, 0004, 0006, 0006]
    • US 2522309 [0004]
    • US 3289670 [0004]
    • US 3556080 [0004]

Claims (17)

  1. Testgerät (1) zum zeitgleichen Einbringen von mehreren unterschiedlichen Testsubstanzen, insbesondere Allergenen, durch Aufsetzen des Testgerätes (1) auf die Haut eines Lebewesens, insbesondere eines Menschen, mit einem Träger (2), der auf einer Seite eine Kontaktfläche (14) mit dort vorstehenden und nebeneinander angeordneten Einstechspitzen (17 bis 24) zum Aufsetzen des Testgeräts (1) auf die Haut und Einbringen der Testsubstanz in die Haut aufweist und auf der anderen Seite mit einer Handhabungseinrichtung zum Handhaben des Testgeräts (1), insbesondere zum Aufdrücken des Testgeräts (1) mit der Kontaktfläche (14) auf die Haut, versehen ist, wobei die Handhabungseinrichtung eine Auflagefläche (13) aufweist, die für die Auflage der flachen Handfläche einer Erwachsenenhand (6) in der Weise geeignet ist, dass über die Erwachsenenhand (6) ein Druck in Einstechrichtung ausübbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabungseinrichtung zusätzlich einen Haltebügel (3) aufweist, der mit dem Träger (2) verbunden ist und sich zumindest teilweise über die Auflagefläche (13) in einem solchen Abstand erstreckt, dass eine flache Erwachsenenhand (6) zwischen Auflagefläche (13) und Haltebügel (3) einführbar ist und dann der Haltebügel (3) den Handrücken (27) der mit seiner Handfläche auf der Auflagefläche (13) ruhenden Erwachsenenhand (6) zumindest teilweise einfasst.
  2. Testgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein einziger Haltebügel (3) vorgesehen ist, der mit dem Träger (2) an einer Seite über jeweils ein Verbindungselement (4, 5) verbunden ist.
  3. Testgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass Träger (2), Verbindungselement (4, 5) und Haltebügel (3) in der Seitenansicht eine U-Form ausbilden.
  4. Testgerät nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltebügel (3) in seiner Bügelebene eine Erstreckung in Längsrichtung von mindestens 3 cm, besser mehr als 5 cm, vorzugsweise mehr als 7 cm hat.
  5. Testgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Haltebügel vorgesehen sind, die an gegenüberliegenden Seiten des Trägers mit diesem über Verbindungelemente verbunden und aufeinander zu gerichtet sind, insbesondere spiegelsymmetrisch ausgebildet sind.
  6. Testgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltebügel an ihren einander zugewandten Enden miteinander zu einer Einheit verbunden sind.
  7. Testgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Haltebügels (3) bzw. der Haltebügel jeweils zwischen 3 cm und 7 cm liegt.
  8. Testgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen Auflagefläche (13) des Trägers (2) und Haltebügel (3) mindestens 2,5 cm beträgt, insbesondere zwischen 2,8 cm und 4 cm liegt.
  9. Testgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der bzw. die Haltebügel (3) eine geringere Breite hat bzw. haben als dessen bzw. deren Erstreckung in Längsrichtung.
  10. Testgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der bzw. die Haltebügel (3) sich in einer Ebene erstrecken, vorzugsweise parallel zur Auflagefläche.
  11. Testgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltebügel (3) bzw. die Haltebügel jeweils von zwei zueinander parallelen geraden Bügelstegen (10, 11) gebildet ist, die jeweils an ihren freien Enden über einen insbesondere bogenförmigen Verbindungssteg (12) miteinander verbunden sind und an den anderen Enden über jeweils einen insbesondere bogenförmigen Verbindungschenkel (4, 5) mit dem Träger (2) verbunden sind.
  12. Testgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (2) von zwei zueinander parallelen geraden Trägerstegen (7, 8) gebildet ist, die an ihren freien Enden über einen insbesondere bogenförmigen Verbindungssteg (9) miteinander verbunden sind und an den anderen Enden über zumindest einen, insbesondere zwei bogenförmige Verbindungschenkel (4, 5) mit dem Haltebügel (3) bzw. den Haltebügeln verbunden sind, wobei die Auflagefläche (13) von den dem Haltebügel (3) bzw. den Haltebügeln zugewandten Seiten von Trägersteg (7, 8) und Verbindungssteg (9) gebildet ist.
  13. Testgerät nach Anspruch 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich Trägerstege (7, 8) und Bügelstege (10, 11) parallel zueinander erstrecken.
  14. Testgerät nach 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Trägers (2) im Bereich der Trägerstege (7, 8) größer ist als die des Haltebügels (3) im Bereich der Bügelstege (10, 11).
  15. Testgerät nach 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass sich jeweils ein Bügelsteg (10, 11) zumindest teilweise deckungsgleich mit einem Trägersteg (7, 8) erstreckt.
  16. Testgerät nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungschenkel (4, 5) federnd ausgelegt sind.
  17. Verwendung des Testgerätes (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 16 durch zeitgleiches Einbringen von mehreren unterschiedlichen Testsubstanzen, insbesondere Allergenen, mittels Aufsetzen und Aufdrücken des Testgerätes (1) auf die Haut eines Lebewesens, insbesondere eines Menschen, dergestalt, dass die Testsubstanzen in die Haut eingebracht werden.
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