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Die Erfindung betrifft eine Alarmanlage, insbesondere eine Alarmanlage basierend auf einer Schaltung bestehend aus Öffnern beziehungsweise Ausschaltern und Schließern beziehungsweise Einschaltern zur Sicherung von Türen, Fenstern und Rollläden.
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Die persönliche Sicherheit und die Sicherung des persönlichen Eigentums sind zentrale Interessen unserer Gesellschaft. Im Fokus stehen hierbei vor allem die eigene Sicherheit im Wohnraum und die Sicherung des Wohnraums und der darin befindlichen Gegenstände. Neben der Installation von beispielsweise Sicherheitsschlössern und sogenannten „einbruchsicheren“ Türen und Fenstern haben sich Alarmanlagen als weiterer Schutz vor Einbrüchen seit Jahrzehnten etabliert. Im Stand der Technik findet sich entsprechend eine Vielzahl von Anmeldungen, die sich mit dem Thema Alarmanlage befassen, verbunden mit einer Vielzahl von Ideen, den Schutz immer weiter zu verbessern. Solche Überlegungen führen nicht selten zu immer komplexeren und auch technisch immer aufwändigeren Anlagen, was naturgemäß auch immer zu einer erhöhten Anfälligkeit für Fehlfunktionen führt. Weitere Nachteile bekannter Alarmlagen liegen zum einen darin, dass ihre Montage teils größere Ein- oder gar Umbauarbeiten erfordert, zum anderen darin, dass sie durch den Nutzer aktiv und gegebenenfalls zentral ein- und ausgeschaltet werden müssen. So kann die Anschaffung und Installation entsprechender Sicherungssysteme mit hohen Kosten verbunden sein. Das aktiv notwendige Ein- und Ausschalten kann dazu führen, dass die Anlage bei Vergessen nicht aktiv ist oder Fehlalarme auslöst.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es somit, eine Alarmanlage zur Verfügung zu stellen, die die genannten Mängel bekannter Systeme nicht aufweist. Insbesondere soll die Alarmanlage einfach und ohne größere Umbaumaßnahmen zu installieren, allein durch Schließen bzw. Öffnen des zu sichernden Gegenstandes aktivier- bzw. deaktivierbar und kostengünstig sein.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß, ausgehend von einer Alarmanlage der eingangs beschriebenen Art, wie in den Schutzansprüchen definiert gelöst.
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Die erfindungsgemäße Alarmanlage umfasst in einer ersten Ausführungsform für Türen mit Zargen, insbesondere Wohnungstüren oder Haustüren, mindestens einen Einschalter, mindestens einen, bevorzugt mehrere Ausschalter, eine Stromversorgung und einen Verbraucher. Der Einschalter ist bevorzugt ein Vorrang-Einschalter. Die bevorzugte Bauform für Einschalter und Ausschalter sind einpolige Tastschalter. Der Einschalter und die Ausschalter bilden eine Schaltung, an die der Verbraucher angeschlossen ist und die durch eine Stromversorgung mit einem ständigen Ruhestrom versorgt wird. Die Ausschalter sind bevorzugt parallel geschaltet. Die Stromversorgung ist bevorzugt netzunabhängig, beispielsweise in Form einer Batterie. Bei dem Verbraucher handelt es sich sinnvollerweise um einen optischen und/oder akustischen Signalgeber, es ist aber auch denkbar, dass Fernmeldeanlagen oder sonstige Meldeeinrichtungen angeschlossen sind.
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Der Stromkreislauf der Schaltung ist dann geschlossen, wenn der Einschalter und zusätzlich mindestens einer der Ausschalter geschlossen sind.
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Der Einschalter wird durch das Einrasten der Türfalle in das Schließblech der Zarge geschlossen und durch das Ausrasten der Türfalle aus dem Schließblech der Zarge geöffnet. Eine zusätzliche Aktivierung der Alarmanlage oder das Abschließen der Tür ist nicht notwendig. Die Ausschalter werden durch den Druck der geschlossenen Tür offen gehalten. Sie werden geschlossen, sobald der Druck der Tür auf die Ausschalter ausbleibt. Entsprechend sind im nicht aktivierten Status der Alarmanlage, also bei geöffneter Tür, der Einschalter offen und die Ausschalter geschlossen. Im aktivierten Status, bei geschlossener Tür, ist der Einschalter geschlossen und die Ausschalter sind geöffnet. Es handelt sich bei den Ausschaltern somit typischerweise um Öffnerkontakte, beim Einschalter um einen Schließerkontakt.
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Wird die geschlossene Tür nun über die Türklinke oder einen Schlüssel geöffnet, schnappt die Türfalle aus dem Schließblech der Zarge und der Einschalter wird geöffnet. Schließen nun beim Öffnen der Tür die Ausschalter, wird der Stromkreis aufgrund des bereits offenen Einschalters nicht geschlossen und entsprechend kein Strom an den Verbraucher geleitet und kein Signal ausgelöst. Wird hingegen versucht, die geschlossene Tür auf anderem Wege zu öffnen, ohne dass die Türfalle zunächst aus dem Schließblech der Zarge schnappt, bleibt der Einschalter geschlossen und der Stromkreis wird durch einen sich beim Aufdrücken der Tür schließenden Ausschalter geschlossen. Der Verbraucher wird mit Strom versorgt. Handelt es sich bei dem Verbraucher um einen Signalgeber, wird beispielsweise ein akustisches und/oder optisches Signal ausgelöst.
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Die Ausschalter sind beispielsweise auf mindestens zwei separaten Leisten verteilt und angeordnet. In einer bevorzugten Ausführungsform sind jeweils drei Ausschalter pro Leiste in regelmäßigem Abstand angeordnet. Es sind selbstverständlich den Umständen entsprechend auch Ausführungsformen mit mehr oder weniger als drei Ausschaltern pro Leiste oder anderen Verteilungsmustern denkbar, ebenso ist eine Ausführungsform mit mehr oder weniger Leisten denkbar. Die Länge der Leisten sollte insbesondere der Höhe der Türzarge entsprechen. Die Leisten können an den Seiten der Türzarge befestigt werden. Die Leiste an der Seite des Türschlosses kann zusätzlich verhindern, dass die Türfalle von außen manipuliert wird. Die bevorzugt in Form einpoliger Tastschalter gewählten Ausschalter werden durch den Druck der geschlossenen Tür auf die Betätigungseinheit offen gehalten und werden geschlossen, sobald der Druck der Tür auf die Betätigungseinheit des Tastschalters ausbleibt.
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Die Ausschalter können auch ganz oder teilweise in Form von Reed-Kontakten vorgesehen sein. Beispielsweise kann als zusätzliche Sicherungsmaßnahme am inneren Rahmen der Tür ein zusätzlicher Ausschalter in Form eines Reed-Schalters angebracht werden. Die Schaltung des Reed-Schalters ist analog der Schaltung der übrigen Ausschalter. Bei geschlossener Tür ist der Reed-Schalter offen, bei geöffneter Tür ist der Reed-Schalter geschlossen. Der Stromkreis ist bei dieser Ausführungsform geschlossen, sobald der Einschalter und mindestens ein Ausschalter geschlossen sind.
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Über eine optional an die Schaltung angeschlossene Steuerelektronik kann beispielsweise die Stromversorgung der Schaltung optimiert und/oder die zeitliche Dauer des ausgelösten Signals definiert werden.
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In einer zweiten Ausführungsform für Fenster und Türen mit Kippfunktion, insbesondere Kippfenster und -türen mit arretier- oder verschließbaren Griffen, umfasst die erfindungsgemäße Alarmanlage eine Schaltung aus mindestens einem Einschalter und mindestens zwei Ausschaltern sowie eine Stromversorgung und einen Verbraucher. Der Einschalter ist bevorzugt ein Vorrang-Einschalter in der Bauform eines zweipoligen Wechselschalters mit stabiler Mittelstellung. Als Ausschalter sind einpolige Tastschalter bevorzugt, es können jedoch auch andere geeignete Schalter, beispielsweise Reed-Schalter, verwendet werden. Die Ausschalter sind bevorzugt parallel geschaltet. An die Schaltung, die durch die Stromversorgung mit einem ständigen Ruhestrom versorgt wird, ist der Verbraucher angeschlossen. Bei dem Verbraucher handelt es sich bevorzugt um einen optischen und/oder akustischen Signalgeber, es ist aber auch denkbar, dass Fernmeldeanlagen oder sonstige Meldeeinrichtungen angeschlossen sind. Die Stromversorgung ist bevorzugt netzunabhängig, beispielsweise in Form einer Batterie. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf ein Kippfenster, können jedoch analog auf Kipptüren übertragen werden
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Jeweils mindestens ein Ausschalter wird bevorzugt innen an der oberen und innen an der unteren Seite des Fensterrahmens montiert. Es sind selbstverständlich den Umständen entsprechend auch zwei oder mehr Ausschalter pro Seite denkbar. Der oder die – bevorzugt in der Bauform einpoliger Tastschalter oder Reed-Schalter gewählten – Ausschalter an der oberen Seite des Rahmens werden durch den Druck des geschlossenen Fensters auf die Betätigungseinheit des Ausschalters beziehungsweise durch entsprechend angebrachte Magnete offen gehalten. Der oder die – bevorzugt in Form einpoliger Tastschalter oder Reed-Schalter gewählten – Ausschalter an der unteren Seite des Rahmens werden durch den Druck sowohl des geschlossenen als auch des gekippten Fensters auf die Betätigungseinheit beziehungsweise durch entsprechend angebrachte Magnete offen gehalten. Die Ausschalter schließen, sobald der Druck des Fensters auf die Betätigungseinheit des Tastschalters ausbleibt bzw. sich die entsprechend angebrachten Magnete von den Reed-Schaltern entfernen und diese nicht weiter offen halten.
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Der Einschalter in der Bauform eines zweipoligen Wechselschalters mit stabiler Mittelstellung ist in den Griffpositionen „geschlossen“ oder „gekippt“ geschlossen und in der Griffposition „offen“ (= Mittelstellung) geöffnet. Die Stellung des Einschalters wird über die Verriegelung des Kippfensters, insbesondere über die Schließzapfen gesteuert.
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Der Einschalter und die Ausschalter bilden eine Schaltung, wobei durch den zweipoligen Einschalter, abhängig von den Fenstergriffstellungen „geschlossen“ und „gekippt“, jeweils eine separate Teilschaltung I/II aktiviert wird. Die Ausschalter sind bevorzugt parallel geschaltet. Der Stromkreislauf der jeweiligen Teilschaltung I/II ist dann geschlossen, wenn der Einschalter und zusätzlich mindestens einer der Ausschalter geschlossen sind. Dabei gehören zu der Teilschaltung I in der Griffstellung „geschlossen“ der Einschalter und alle zur Schaltung gehörenden Ausschalter. Zu der Teilschaltung II in der Griffstellung „gekippt“ gehören der Einschalter und die Ausschalter nur an der unteren Seite des Fensterrahmens.
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Bei geöffnetem Fenster befindet sich die Alarmanlage im nicht aktivierten Status, wobei der Einschalter offen und die Ausschalter geschlossen sind. Bei geschlossenem oder gekipptem Fenster befindet sich die Alarmanlage im aktivierten Status. Eine zusätzliche Aktivierung der Alarmanlage über sonstige Schalter oder Vorrichtungen ist nicht notwendig.
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Bei geschlossenem Fenster ist die Teilschaltung I aktiviert, das heißt, der Einschalter ist geschlossen und alle Ausschalter sind geöffnet. Wird das geschlossene Fenster nun über den Griff geöffnet, wird der Einschalter entsprechend geöffnet und die Alarmanlage deaktiviert. Schließen nun beim weiteren Öffnen des Fensters die Ausschalter, wird der Stromkreis aufgrund des bereits offenen Einschalters nicht geschlossen. Entsprechend wird kein Strom an den Verbraucher geleitet und kein Signal ausgelöst.
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Wird das geschlossene Fenster auf anderem Wege geöffnet, ohne dass der Griff in die Position „offen“ gebracht wurde, ist der Einschalter geschlossen und der Stromkreis wird durch einen sich beim Aufdrücken des Fensters schließenden Ausschalter geschlossen. Der Verbraucher wird mit Strom versorgt und ein entsprechendes Signal wird ausgelöst.
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Bei gekipptem Fenster ist die Teilschaltung II aktiviert, das heißt, der Einschalter ist geschlossen und die Ausschalter an der unteren Seite des Rahmens sind geöffnet. Wird das gekippte Fenster nun über den Griff geöffnet, wird der Einschalter entsprechend geöffnet und die Alarmanlage deaktiviert. Schließen nun beim weiteren Öffnen des Fensters die Ausschalter, wird der Stromkreis aufgrund des bereits offenen Einschalters nicht geschlossen. Entsprechend wird kein Strom an den Verbraucher geleitet und kein Signal ausgelöst.
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Wird hingegen das gekippte Fenster auf anderem Wege geöffnet, ohne dass der Griff zuvor in die Position „offen“ gebracht wurde, ist der Einschalter geschlossen und der Stromkreis wird durch einen sich beim Aufdrücken des Fensters schließenden Ausschalter der Teilschaltung II geschlossen. Der Verbraucher wird mit Strom versorgt und ein entsprechendes Signal wird ausgelöst.
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Über eine optional an die Schaltung angeschlossene Steuerelektronik kann beispielsweise die Stromversorgung der Schaltung optimiert und/oder die zeitliche Dauer des ausgelösten Signals definiert werden.
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Die erfindungsgemäße Alarmanlage umfasst in einer dritten Ausführungsform für Rollläden mindestens einen Einschalter, mindestens einen, bevorzugt mehrere Ausschalter, eine Stromversorgung und einen Verbraucher. Der Einschalter ist bevorzugt ein Vorrang-Einschalter in der Bauform eines Kippschalters, denkbar ist jedoch auch die Verwendung anderer geeigneter Schalter wie beispielsweise Reed-Schalter. Als Ausschalter sind einpolige Tastschalter bevorzugt, es können jedoch auch andere geeignete Schalter wie Reed-Schalter verwendet werden. Der Einschalter und die Ausschalter bilden eine Schaltung, an die ein Verbraucher angeschlossen ist und die durch eine Stromversorgung mit einem ständigen Ruhestrom versorgt wird. Die Ausschalter sind bevorzugt parallel geschaltet. Die Stromversorgung ist bevorzugt netzunabhängig, beispielsweise in Form einer Batterie. Bei dem Verbraucher handelt es sich typischerweise um einen optischen und/oder akustischen Signalgeber, es ist aber auch denkbar, dass Fernmeldeanlagen oder sonstige Meldeeinrichtungen angeschlossen sind.
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Der Stromkreislauf der Schaltung ist dann geschlossen, wenn der Einschalter und zusätzlich mindestens einer der Ausschalter geschlossen sind.
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Der Einschalter, beispielsweise in der Bauform eines einpoligen Kippschalters, wird beim Herunterlassen des Rollladens beispielsweise durch eine Gummilippe geschlossen und beim Öffnen des Rollladens durch die Gummilippe geöffnet. Die Ausschalter in der Bauform von einpoligen Tastschaltern werden durch den Druck des geschlossenen Rollladens offen gehalten. Sobald der Druck des Rollladens auf die Betätigungseinheit der Tastschalter ausbleibt, schließen diese. Entsprechend sind im nicht aktivierten Status, also bei geöffnetem Rollladen, der Einschalter offen und die Ausschalter geschlossen. Im aktivierten Status, also bei geschlossenem Rollladen, ist der Einschalter geschlossen und die Ausschalter sind offen.
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Die Alarmanlage wird allein durch das Schließen des Rollladens aktiviert. Eine zusätzliche Aktivierung der Alarmanlage über sonstige Schalter oder Vorrichtungen ist nicht notwendig.
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Der Einschalter wird bevorzugt im oberen Drittel des Rollladens in einer der seitlichen Führungsschienen des Rollladens angebracht, die Ausschalter befinden sich am unteren Rand der Führungsschiene. Die Schalter werden dabei so angebracht, dass beim Herunterlassen des Rollladens zunächst die Ausschalter am unteren Rand geöffnet werden und erst dann der Einschalter im oberen Drittel geschlossen wird. Diese zeitliche Verzögerung ist durch die räumlichen Abstände zwischen den einzelnen Lamellen des Rollladens möglich. Gleichermaßen wird beim Öffnen des Rollladens zunächst der Einschalter geöffnet und erst beim weiteren Hochziehen schließen sich die Ausschalter.
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Wird versucht, den geschlossenen Rollladen auf anderem Wege als durch das ordnungsgemäße Hochziehen, üblicherweise über einen Gurt oder eine entsprechende Automatik, zu öffnen, beispielsweise von außen durch Aufhebeln, bleibt der Einschalter geschlossen und der Stromkreis wird durch einen sich beim Aufhebeln des Rollladens schließenden Ausschalter geschlossen. Der Verbraucher wird mit Strom versorgt und ein entsprechendes Signal, beispielsweise ein akustisches und/oder optisches Signal, wird ausgelöst.
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Über eine optional an die Schaltung angeschlossene Steuerelektronik kann beispielsweise die Stromversorgung der Schaltung optimiert und/oder die zeitliche Dauer des ausgelösten Signals definiert werden.
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Die Erfindung sowie das technische Umfeld werden nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Figuren besonders bevorzugte Ausführungsvarianten der Erfindung zeigen. Die Erfindung ist jedoch nicht auf die gezeigten Ausführungsvarianten beschränkt. Insbesondere umfasst die Erfindung, soweit es technisch sinnvoll ist, beliebige Kombinationen der technischen Merkmale, die in den Ansprüchen aufgeführt oder in der Beschreibung als erfindungsrelevant beschrieben sind.
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Es zeigen:
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1 eine schematische Ansicht einer ersten Ausführungsform der Alarmanlage für Türen;
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2 eine schematische Ansicht der Leiste mit Ausschaltern in der Bauform von Tastschaltern gemäß der ersten Ausführungsform;
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3 eine schematische Ansicht einer zweiten Ausführungsform der Alarmanlage für Kippfenster oder Kipptüren;
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4 eine Detailansicht der Anordnung des zweipoligen Wechselschalters der zweiten Ausführungsform der Alarmanlage für Kippfenster oder Kipptüren;
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5 eine schematische Ansicht einer dritten Ausführungsform der Alarmanlage für Rollläden.
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Die 1 und 2 zeigen eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Alarmanlage in schematischer Darstellung. Die 1 zeigt die Alarmanlage im nicht aktivierten Zustand bei geöffneter Tür 7. Im geöffneten Zustand ist der Einschalter 1 geöffnet und die Ausschalter 2a–f sind geschlossen. Die Ausschalter 2a–f sind bevorzugt Tastschalter. Die Schalter 1, 2a–f bilden eine Schaltung, an die ein Verbraucher und eine bevorzugt netzunabhängige Stromquelle angeschlossen sind. Die Ausschalter 2a–f sind bevorzugt parallel geschaltet.
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Der Einschalter 1 wird geschlossen, sobald die Türfalle 6 in das Schließblech 5 der Zarge 4 fällt. Die Ausschalter 2a–f sind in Leisten 3 eingebettet. Die Leisten 3 werden so an der Zarge 4 befestigt, dass die geschlossene Tür 7 die Ausschalter 2a–f öffnet. Die Alarmanlage ist bei geschlossener Tür automatisch aktiviert. Die Leisten 3 verhindern zusätzlich ein Manipulieren der Türfalle 6 von außen H.
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Wird der Stromkreis der Schaltung geschlossen, wird der Verbraucher mit Strom versorgt und so ein Signal ausgelöst. Dies ist dann der Fall, wenn der Einschalter 1 und mindestens einer der Ausschalter 2a–f geschlossen sind. Zusätzlich zu den Ausschaltern 2a–f in den Leisten 3 kann ein weiterer Ausschalter in der Bauform eines Reed-Schalters 9 innen W bevorzugt am oberen Rand der Zarge 4 befestigt werden. Ein korrespondierender Magnet 10 wird so am oberen Rand der Tür 7 befestigt, dass der Reed-Schalter 9 bei geschlossener Tür 7 gleich den Tastschaltern 2a–f geöffnet und bei geöffneter Tür 7 geschlossen ist. Der Reed-Schalter 9 wird ebenso wie die übrigen Ausschalter 2a–f parallel geschaltet. In dieser Ausführungsform wird der Stromkreislauf geschlossen, sobald der Einschalter 1 und mindestens einer der Ausschalter 2a–f, 9 geschlossen sind.
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Wird die Tür 7 mit der Türklinke 8 oder einem Schlüssel geöffnet, schnappt die Türfalle 6 aus dem Schließblech 5 und der Einschalter 1 wird geöffnet. Der Stromkreis ist unterbrochen und beim Öffnen der Tür 7 wird kein Alarm ausgelöst.
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2 zeigt perspektivisch eine Leiste 3 mit eingebauten Ausschaltern 2a, 2c, 2e. Die Ausschalter 2a, 2c, 2e sind hier als Tastschalter ausgeführt. Die Seite der Leiste 3, aus der die Betätigungseinheiten der Tastschalter 2a, 2c, 2e ragen, wird zur Tür hin montiert.
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Die 3 und 4 zeigen eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Alarmanlage, die insbesondere für Kippfenster und Kipptüren geeignet ist. Die nachfolgende Beschreibung bezieht sich nur auf Kippfenster und kann analog auf Kipptüren übertragen werden. Die Schalter 1, 2a–d sind hier bevorzugt im Rahmen 11 untergebracht, wobei bevorzugt zwei der Ausschalter 2a–b im oberen Teil des Rahmens 11a und zwei der Ausschalter 2c–d im unteren Teil des Rahmens 11b so angebracht sind, dass die Ausschalter 2a–b nur bei geschlossenem Fenster geöffnet sind und die Ausschalter 2c–d bei geschlossenem und gekipptem Fenster geöffnet sind. Die Ausschalter 2a–d sind bevorzugt Tastschalter und werden durch den Druck des Fensters auf die Betätigungseinheit geöffnet. Der Einschalter 1 ist bevorzugt ein zweipoliger Wechselschalter mit stabiler Mittelstellung. Seine Ausrichtung wird an die der Schließzapfen 14 gekoppelt. Befindet sich der Griff 13 in einer der Positionen „geschlossen“ oder „gekippt“, wird jeweils eine der beiden Teilschaltungen I/II der Gesamtschaltung aktiviert. Dies wird in 4 verdeutlicht, die zeigt, dass der Einschalter 1 jeweils nur dann zwei der Kontaktstellen 12 verbindet, wenn er sich in einer der Positionen „geschlossen“ oder „gekippt“ befindet, ansonsten ist der Einschalter 1 geöffnet.
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Wird der Stromkreis einer Teilschaltung I/II geschlossen, wird der Verbraucher mit Strom versorgt und ein Signal ausgelöst. Dies ist dann der Fall, wenn der Einschalter 1 und mindestens einer der Ausschalter 2a–d beziehungsweise einer der Ausschalter 2c–d geschlossen sind. Zum Stromkreis der Teilschaltung I gehören der Einschalter 1 und alle Ausschalter 2a–d. Zum Stromkreis der Teilschaltung II gehören der Einschalter 1 und die Ausschalter 2c–d.
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Wird der Griff 13 beim Öffnen des Fensters auf die Position „offen“ gedreht, öffnet der Einschalter 1 und der Stromkreis ist unterbrochen. Beim vollständigen Öffnen des Fensters wird kein Signal ausgelöst. Wird das Fenster hingegen im geschlossenen oder gekippten Zustand geöffnet, schließt durch den nun fehlenden Druck mindestens einer der Ausschalter 2a–d beziehungsweise 2c–d, der Stromkreis ist geschlossen, der Verbraucher aktiviert und ein Signal wird ausgelöst.
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Die 5 zeigt eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Alarmanlage, die insbesondere für Rollläden geeignet ist. Der Einschalter 1 wird bevorzugt im oberen Drittel des Rollladens in einer der seitlichen Führungsschienen 17 des Rollladens angebracht, die Ausschalter 2a–b befinden sich am unteren Rand der Führungsschiene 17. Die Schalter 1, 2a–b werden dabei so angebracht, dass beim Herunterlassen des Rollladens zunächst die Ausschalter 2a–b am unteren Rand geöffnet werden und erst dann der Einschalter 1 im oberen Drittel geschlossen wird. Dies ist durch die Abstände zwischen den einzelnen Lamellen 16 des Rollladens möglich. Gleichermaßen wird beim Öffnen des Rollladens zunächst der Einschalter 1 geöffnet und erst beim weiteren Hochziehen schließen sich die Ausschalter 2a–b.
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Der Einschalter 1 kann die Bauform eines einpoligen Kippschalters besitzen und wird beim Herunterlassen des Rollladens dann beispielsweise durch eine Gummilippe 15 geschlossen und beim Öffnen des Rollladens durch diese Gummilippe 15 wieder geöffnet. Die Ausschalter 2a–b werden, wenn beispielsweise die Bauform eines Tastschalters gewählt wurde, durch den Druck des geschlossenen Rollladens auf das Betätigungselement offen gehalten. Sobald der Druck des Rollladens auf die Betätigungselemente der Ausschalter 2a–b ausbleibt, schließen diese. Im nicht aktivierten Status bei geöffnetem Rollladen ist der Einschalter 1 offen und die Ausschalter 2a–b sind geschlossen. Im aktivierten Status bei geschlossenem Rollladen ist der Einschalter 1 geschlossen und die Ausschalter 2a–b sind offen.
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Wird versucht, den geschlossenen Rollladen beispielsweise von außen durch Aufhebeln zu öffnen, ist der Einschalter 1 geschlossen und der Stromkreis wird durch einen sich beim Aufhebeln des Rollladens schließenden Ausschalter 2a–b geschlossen. Der Verbraucher wird mit Strom versorgt und ein entsprechendes Signal, beispielsweise ein akustisches und/oder optisches Signal, wird ausgelöst.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Einschalter
- 2
- Ausschalter (a–f = einzelne Ausschalter)
- 3
- Leiste
- 4
- Zarge
- 5
- Schließblech
- 6
- Türfalle
- 7
- Tür
- 8
- Türklinke
- 9
- Reed-Schalter
- 10
- Magnet
- 11
- Rahmen (a = obere Seite; b = untere Seite)
- 12
- Kontaktstellen des zweipoligen Wechselschalters
- 13
- Griff
- 14
- Schließzapfen
- 15
- Gummilippe
- 16
- Lamellen
- 17
- Führungsschiene
- H
- Äußerer Bereich (Hausflur)
- W
- Innerer Bereich (Wohnung)