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DE202016106056U1 - Linienleuchte - Google Patents

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DE202016106056U1
DE202016106056U1 DE202016106056.7U DE202016106056U DE202016106056U1 DE 202016106056 U1 DE202016106056 U1 DE 202016106056U1 DE 202016106056 U DE202016106056 U DE 202016106056U DE 202016106056 U1 DE202016106056 U1 DE 202016106056U1
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line light
light
led
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
    • F21S4/00Lighting devices or systems using a string or strip of light sources
    • F21S4/20Lighting devices or systems using a string or strip of light sources with light sources held by or within elongate supports
    • F21S4/28Lighting devices or systems using a string or strip of light sources with light sources held by or within elongate supports rigid, e.g. LED bars
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V21/00Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips
    • F21V21/02Wall, ceiling, or floor bases; Fixing pendants or arms to the bases
    • F21V21/025Elongated bases having a U-shaped cross section
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V23/00Arrangement of electric circuit elements in or on lighting devices
    • F21V23/003Arrangement of electric circuit elements in or on lighting devices the elements being electronics drivers or controllers for operating the light source, e.g. for a LED array
    • F21V23/007Arrangement of electric circuit elements in or on lighting devices the elements being electronics drivers or controllers for operating the light source, e.g. for a LED array enclosed in a casing
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO THE FORM OR THE KIND OF THE LIGHT SOURCES OR OF THE COLOUR OF THE LIGHT EMITTED
    • F21Y2107/00Light sources with three-dimensionally disposed light-generating elements
    • F21Y2107/30Light sources with three-dimensionally disposed light-generating elements on the outer surface of cylindrical surfaces, e.g. rod-shaped supports having a circular or a polygonal cross section
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO THE FORM OR THE KIND OF THE LIGHT SOURCES OR OF THE COLOUR OF THE LIGHT EMITTED
    • F21Y2115/00Light-generating elements of semiconductor light sources
    • F21Y2115/10Light-emitting diodes [LED]

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)

Abstract

Linienleuchte (2), aufweisend:
– eine Tragschiene (4),
– ein an der Tragschiene (4) befestigtes Gehäuse (6),
– zwei LED-Streifen (8), und
– zwei halbrohrförmige, lichtdurchlässige Abdeckungen (10),
wobei sich das Gehäuse (6) über die Tragschiene (4) erstreckt, so dass zwischen der Tragschiene (4) und dem Gehäuse (6) ein kanalförmiger Gehäuseinnenraum (12) gebildet ist,
wobei das Gehäuse (6) zwei flächige, sich jeweils in Längsrichtung L bahnförmig erstreckende Bahnabschnitte (14) aufweist, die in einem Winkel α zwischen 70° und 110° zueinander ausgerichtet sind, und
wobei an jedem Bahnabschnitt (14) jeweils einer der LED-Streifen (8) und jeweils eine der Abdeckungen (10) befestigt ist, so dass der jeweilige Bahnabschnitt (14) und die jeweilige Abdeckung (10) einen zugehörigen Aufnahmeraum (16) bilden, in dem der jeweilige LED-Streifen (8) angeordnet ist.

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die Erfindung betrifft eine Linienleuchte.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Als Linienleuchte wird vorzugsweise eine längliche Leuchte oder Lampe verstanden. Dazu kann die Linienleuchte ein längliches Gehäuse aufweisen. Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, dass eine Linienleuchte beispielsweise an ihren gegenüberliegenden Stirnseiten Leuchtmittelsockel aufweist, die dazu ausgebildet sind, ein längliches, insbesondere rohrförmiges, Leuchtmittel lösbar zu befestigen. Ein derart rohrförmiges Leuchtmittel kann beispielsweise eine Leuchtstoffröhre sein. Diese wird auch als Niederdruck-Gasentladungsröhre bezeichnet. Die Mantelwandung der Leuchtstoffröhre ist innenseitig mit einem fluoreszierenden Leuchtstoff beschichtet, das dazu dient, ultraviolettes Licht, das innerhalb der Leuchtstoffröhre entsteht, in sichtbares Licht umzuwandeln. Ein alternatives, röhrenförmiges Leuchtmittel sah vor, dass eine Vielzahl von Glühfäden innerhalb des röhrenförmigen Leuchtmittels angeordnet ist. Derartige Leuchtmittel werden jedoch mittlerweile nicht mehr verwendet. Es verbleibt also die Verwendung von Leuchtstoffröhren, die jedoch eine niedrige Farbtemperatur, eine relativ hohe Einschaltverzögerung und ein flackerndes Lichtbild beim Einschalten aufweisen. Trotz der zuvor genannten Nachteile werden rohrförmige Leuchtstoffleuchtmittel weiterhin eingesetzt, da sie einen akzeptablen Wirkungsgrad sowie einen hohen Lichtabstrahlwinkel bieten, was eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten gewährleistet.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Linienleuchte bereitzustellen, die ein zumindest im Wesentlichen flackerfreies Licht nach einer besonders kleinen Einschaltverzögerung bei einem hohen Wirkungsgrad bietet, wobei zudem ein besonders hoher Lichtabstrahlwinkel gewährleistet werden soll.
  • Gelöst wird die Aufgabe der Erfindung durch eine Linienleuchte gemäß dem Anspruch 1.
  • Vorgeschlagen wird also eine Linienleuchte, die eine Tragschiene, ein an der Tragschiene befestigtes Gehäuse, zwei LED-Streifen und zwei halbrohrförmige, lichtdurchlässige Abdeckungen aufweist. Dabei erstreckt sich das Gehäuse über die Tragschiene, so dass sich zwischen der Tragschiene und dem Gehäuse ein kanalförmiger Gehäuseinnenraum bildet. Das Gehäuse weist außenseitig zwei flächige, sich jeweils in Längsrichtung bahnförmig erstreckende Bahnabschnitte auf. Die Bahnabschnitte sind in einem Winkel zwischen 70° und 110° zueinander ausgerichtet. An jedem Bahnabschnitt ist jeweils einer der LED-Streifen und jeweils eine der Abdeckungen befestigt, so dass der jeweilige Bahnabschnitt und die jeweilige Abdeckung einen zugehörigen Aufnahmeraum bilden, in dem der jeweilige LED-Streifen angeordnet ist.
  • Die zuvor erläuterte Linienleuchte wird auch als Linienlampe oder als Lichtleiste bezeichnet.
  • Die Tragschiene ist vorzugsweise eine formstabile Tragschiene. Die Tragschiene kann als eine metallische Tragschiene ausgebildet sein. Alternativ oder ergänzend kann die Tragschiene aus einem festen Kunststoff, insbesondere aus einem faserverstärkten Kunststoff, hergestellt sein. Vorzugsweise weist die Tragschiene eine längliche Grundform auf. Die Tragschiene kann außerdem Bohrungen aufweisen, um die Tragschiene an einer Wand oder an einer Decke mittels Schrauben zu befestigen, die durch die Bohrungen führen und sodann die Tragschiene an der Wand bzw. Decke befestigen. Das Gehäuse ist vorzugsweise ein formstabiles Gehäuse. Das Gehäuse kann als ein metallisches Gehäuse ausgebildet sein. Alternativ oder ergänzend kann das Gehäuse als ein festes Kunststoffgehäuse, beispielsweise aus einem faserverstärkten Kunststoff, ausgestaltet sein. Das Gehäuse weist vorzugsweise eine längliche Grundform auf.
  • Das Gehäuse ist an der Tragschiene befestigt. Dabei kann das Gehäuse lösbar an der Tragschiene befestigt sein. Hierzu können die Tragschiene und das Gehäuse korrespondierend und/oder entsprechend zueinander ausgebildete Haltemittel aufweisen.
  • Die Linienleuchte weist außerdem zwei LED-Streifen auf. Die Bezeichnung LED bezieht sich hierbei auf den Begriff lichtemittierende Diode. Vorzugsweise weist jeder der LED-Streifen ein Substrat auf, auf dem eine Mehrzahl von LED-Chips in Längsrichtung des LED-Streifens hintereinander verteilt angeordnet sind. Die LED-Chips können in einer elektrischen Reihenschaltung miteinander elektrisch gekoppelt sein. So können auf dem Substrat elektrische Verbindungsleitungen vorgesehen sein, die jeweils benachbarte LED-Chips elektrisch miteinander verbinden. Die LED-Chips können in das Substrat zumindest teilweise integriert sein und/oder zumindest teilweise davon mitgebildet sein. Jeder der LED-Chips ist vorzugsweise dazu ausgebildet, um zumindest im Wesentlichen weißes Licht abzugeben. Somit kann jeder LED-Streifen dazu ausgebildet sein, zumindest im Wesentlichen weißes Licht abzugeben. Jeder LED-Chip weist einen hohen Wirkungsgrad auf. Außerdem ist die Einschaltverzögerung bei LED-Chips sehr gering. Ein von einem LED-Chip abgegebenen Licht ist außerdem flackerfrei, zumindest wenn die LED mit Gleichspannung betrieben wird. Die zuvor genannten Vorteile gelten deshalb auch für jeden der LED-Streifen. Die Grundform eines jeden LED-Streifens ist vorzugsweise länglich und/oder bahnenförmig.
  • Das Gehäuse der Linienleuchte weist zwei flächige, sich bahnförmig erstreckende Bahnabschnitte auf. Jeder der Bahnabschnitte erstreckt sich in einer Längsrichtung des Gehäuses und/oder der Linienleuchte. Vorzugsweise erstreckt sich jeder Bahnabschnitt von einem stirnseitigen Ende des Gehäuses zu einem gegenüberliegenden, stirnseitigen Ende des Gehäuses. Jeder der Bahnabschnitte kann somit eine bahnförmige Außenseite des Gehäuses bilden. Auf jedem der Bahnabschnitte des Gehäuses ist einer der LED-Streifen angeordnet. Somit ist jeweils ein LED-Streifen außenseitig auf einem der Bahnabschnitte angeordnet. Dabei liegt der jeweilige LED-Streifen vorzugsweise flächig auf der Außenseite des zugehörigen Bahnabschnitts auf.
  • Die beiden Bahnabschnitte sind in einem Winkel zwischen 70° und 110°, vorzugsweise zwischen 85° und 95°, zueinander ausgerichtet. So können die beiden Bahnabschnitte in einem Winkel von 90° zueinander angeordnet sein. Dabei müssen die Bahnabschnitte nicht unmittelbar aneinandergrenzen. Dies ist jedoch grundsätzlich möglich, so dass die beiden Bahnabschnitte an einer jeweiligen Längsseite aneinandergrenzen, wo sie einen linienförmigen Verbindungsbereich bilden. Bevorzugt ist es jedoch vorgesehen, dass die beiden Bahnabschnitte durch einen Mittenabschnitt des Gehäuses voneinander beabstandet sind. Der Mittenabschnitt kann ebenfalls bahnförmig ausgebildet sein und sich in Längsrichtung des Gehäuses bzw. der Linienleuchte erstrecken. Der Mittenabschnitt kann somit als Verbindung zwischen den beiden Bahnabschnitten wirken. Die Bahnabschnitte, und ggf. der Mittenabschnitt, können parallel zueinander in Längsrichtung verlaufen. Auch wenn der Mittenabschnitt vorgesehen ist, können die Bahnabschnitte in dem zuvor genannten Winkelbereich oder Winkel zueinander ausgerichtet sein. Denn die Quererstreckungsrichtung, also die Richtung quer zur Längsrichtung, eines jeden Bahnabschnitts ist derart angeordnet, dass sich die beiden Quererstreckungsrichtungen in einem analogen Winkel, vorzugsweise zwischen 70° und 110°, schneiden. Somit kann auch davon gesprochen werden, dass die Bahnabschnitte in einem Winkel zwischen 70° und 110° zueinander ausgerichtet sind. Insbesondere ist es vorgesehen, dass die beiden Bahnabschnitte in einem Winkel von 90° zueinander ausgerichtet sind.
  • Jeder der beiden LED-Streifen kann dazu ausgebildet sein, zumindest im Wesentlichen weißes Licht mit einem Lichtabstrahlwinkel zwischen 90° und 170°, vorzugsweise zwischen 120° und 150°, abzugeben. Der Lichtabstrahlwinkel wird auch als Abstrahlwinkel bezeichnet. Der Lichtabstrahlwinkel ist dabei bevorzugt symmetrisch zu einer Grundfläche des jeweiligen LED-Streifens bzw. eines Substrats des LED-Streifens. Außerdem ist es bevorzugt vorgesehen, dass jeder der LED-Streifen derart auf dem jeweiligen Bahnabschnitt angeordnet ist, dass Licht nach außen abgegeben werden kann. Durch die vorteilhafte Anordnung der Bahnabschnitte in einem Winkel zwischen 70° und 110° zueinander kann deshalb auch gewährleistet werden, dass die LED-Streifen, insbesondere bezogen auf ihre jeweilige Grundfläche, in einem Winkel zwischen 70° und 110° zueinander ausgerichtet sind. Wird nun Licht von den LED-Streifen abgegeben, entsteht dadurch das von der Linienleuchte abgegebene Licht. Mit anderen Worten wird das von der Linienleuchte abgegebene Licht durch das von den LED-Streifen abgegebene Licht gebildet. Das von der Linienleuchte abgegebene Licht weist aufgrund der Ausrichtung der Bahnabschnitte und der daraus resultierenden Ausrichtungen der LED-Streifen einen größeren Abstrahlwinkel auf, als jeder der LED-Streifen. Denn bevorzugt überlagert sich das von den LED-Streifen abgegebene Licht, was sodann zu einem gemeinsamen Lichtabstrahlwinkel der Linienleuchte führt, so dass sich der Lichtabstrahlwinkel der Linienleuchtmittel entsprechend groß ist. Daraus resultiert, dass die Linienleuchte beispielsweise einen Lichtabstrahlwinkel von mehr als 180° aufweisen kann.
  • Außerdem ist es vorgesehen, dass an jedem Bahnabschnitt eine der Abdeckungen befestigt ist, so dass der jeweilige Bahnabschnitt und die jeweilige Abdeckung einen zugehörigen Aufnahmeraum bilden. Der (zuvor) an dem jeweiligen Bahnabschnitt angeordnete LED-Streifen ist deshalb in einem zugehörigen Aufnahmeraum angeordnet, der von dem zuvor genannten Bahnabschnitt und der daran befestigten Abdeckung gebildet ist. Die Abdeckung ist lichtdurchlässig. Bevorzugt ist es vorgesehen, dass die Abdeckung nach Art eines Lichtdiffusors wirkt und/oder entsprechend ausgebildet ist. So kann die Abdeckung beispielsweise innenseitig eine Beschichtung aufweisen, die zum Streuen von Licht ausgebildet ist. Das durch die Abdeckung sodann hindurchtretende Licht kann entsprechend abgelenkt werden, so dass die Linienleuchte diffuses Licht abgibt. In diesem Fall kann der Abstrahlwinkel, der für das diffuse Licht als diffuser Lichtabstrahlwinkel bezeichnet wird, vergrößert sein. Der diffuse Lichtabstrahlwinkel der Linienleuchte kann nochmals um beispielsweise mindestens 10° größer sein als der zuvor erläuterte Lichtabstrahlwinkel der Linienleuchte. Für eine besonders effektive Ausleuchtung ist jedoch der zuvor erläuterte Lichtabstrahlwinkel der Linienleuchte oftmals entscheidend. Denn durch das Ablenken von Licht mittels der Abdeckung wird das abgegebene Licht insbesondere im Randbereich des Lichtabstrahlwinkels eine geringere Intensität aufweisen. Es ist deshalb von besonderer Bedeutung, dass der zuvor genannte Lichtabstrahlwinkel der Linienleuchte besonders groß ist, um eine effektive, und möglichst großwinklige Beleuchtung eines Raums und/oder eines Bereichs zu erzielen.
  • Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn jeder der Bahnabschnitte in einem Winkel zwischen 35° und 55° zu einer Grundfläche der Linienleuchte ausgerichtet ist. Somit können die Bahnabschnitte beispielsweise von einem spitzen Winkel bis zu einem stumpfen Winkel zueinander angeordnet und/oder ausgerichtet sein. Um eine möglichst gleichmäßige Beleuchtung zu erreichen, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn sich die Bahnabschnitte in Längsrichtung der Linienleuchte und/oder des Gehäuses parallel erstrecken.
  • Wie zuvor erwähnt, zeichnet sich eine vorteilhafte Ausgestaltung der Linienleuchte dadurch aus, dass die beiden Bahnabschnitte mittels eines sich in Längsrichtung bahnförmig erstreckenden Mittenabschnitts des Gehäuses verbunden sind. Der Mittenabschnitt kann gegenüberliegend zu der Tragschiene angeordnet sein, wenn das Gehäuse an der Tragschiene befestigt ist. Der Mittenabschnitt kann parallel zu einer Grundfläche der Linienleuchte ausgebildet sein. Der Mittenabschnitt kann als Verbindungsabschnitt zwischen den beiden Bahnabschnitten wirken. Außerdem kann es vorgesehen sein, dass die beiden Bahnabschnitte symmetrisch zu dem Mittenabschnitt angeordnet sind. Die beiden Bahnabschnitte können also jeweils zu gegenüberliegenden, gedanklichen Seiten des Mittenabschnitts anschließen. Die beiden Bahnabschnitte und der Mittenabschnitt können ununterbrochen ineinander übergehen und/oder integral von dem Gehäuse ausgebildet sein. Das Gehäuse kann somit als ein mehrflächiges Gehäuse ausgebildet sein. Grundsätzlich kann jedoch auch auf den Mittenabschnitt verzichtet werden. In diesem Fall können die Bahnabschnitte unmittelbar an einer Verbindungslinie aneinandergrenzen.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Linienleuchte zeichnet sich dadurch aus, dass jeder LED-Streifen eine Mehrzahl von lichtemittierenden Dioden (LEDs) aufweist, die in Längsrichtung verteilt auf einem Substrat angeordnet sind. Die Längsrichtung bezieht sich auf die Längsrichtung des Gehäuses und/oder der Linienleuchte. Jede LED-Streifen kann also das Substrat und die Mehrzahl von LEDs aufweisen. Die LEDs sind vorzugsweise auf oder an dem Substrat in Längsrichtung der Linienleuchte bzw. des LED-Streifens hintereinander verteilt angeordnet. Dies gewährleistet, dass Licht von dem LED-Streifen nicht nur an einem Punkt, sondern über die, zumindest im Wesentlichen ganze, Länge des LED-Streifens abgegeben werden kann. Vorzugsweise weist jeder LED-Streifen zumindest im Wesentlichen die gleiche Länge auf wie der Bahnabschnitt und/oder das Gehäuse. Von der Linienleuchte kann somit Licht entlang der gesamten Länge des Gehäuses und/oder der Linienleuchte abgegeben werden. Außerdem kann es bevorzugt vorgesehen sein, dass die auf dem Substrat angeordneten LEDs und das Substrat jeweils einen LED-Streifen bilden. Die LEDs eines LED-Streifens können in einer elektrischen Reihenschaltung miteinander elektrisch verbunden sein.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Linienleuchte zeichnet sich dadurch aus, dass jeder LED-Streifen flächig auf dem zugehörigen Bahnabschnitt aufliegt. Wie zuvor erläutert, ist es vorgesehen, dass auf jedem Bahnabschnitt jeweils ein LED-Streifen aufliegt und/oder daran befestigt ist. Der LED-Streifen kann sodann als der dem Bahnabschnitt zugehörige und/oder zugeordnete LED-Streifen bezeichnet sein. Durch die flächige Auflage des jeweiligen LED-Streifens auf dem zugehörigen Bahnabschnitt kann der jeweilige Bahnabschnitt die Ausrichtung des LED-Streifens bestimmen und/oder prägen. Vorzugsweise ist jeder der LED-Streifen parallel zu dem zugehörigen Bahnabschnitt ausgerichtet. Damit kann gewährleistet werden, dass die LED-Streifen in einem Winkel zwischen 70° und 110°, vorzugsweise zwischen 85° und 95°, zueinander ausgerichtet sind. So können die beiden LED-Streifen in einem Winkel von 90° zueinander angeordnet sein. Sofern für die Ausrichtung der Bahnabschnitte ein bestimmter Winkel vorgesehen ist, kann dieser entsprechend für die LED-Streifen in analoger weise gelten. Mit anderen Worten kann die Ausrichtung der Bahnabschnitte die Ausrichtung der LED-Streifen und/oder somit die Abstrahlrichtung des von den LED-Streifen abgebbaren Lichts mitbestimmen und/oder prägen.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Linienleuchte zeichnet sich dadurch aus, dass jeder LED-Streifen ausgebildet ist, Licht in einem Abstrahlwinkel zwischen 90° und 170° abzugeben. Bevorzugt ist der genannte Abstrahlwinkel zwischen 120° und 150°. Der Abstrahlwinkel ist vorzugsweise symmetrisch zu einer Grundfläche des jeweiligen LED-Streifens. Außerdem ist es bevorzugt vorgesehen, dass auf jedem Bahnabschnitt ein zugehöriger LED-Streifen derart angeordnet ist, dass von dem jeweiligen LED-Streifen Licht nach außen abgebbar ist. Ist der Abstrahlwinkel eines LED-Streifens beispielsweise 120° und sind die Bahnabschnitte und/oder die LED-Streifen in einem Winkel von 90° zueinander ausgerichtet, so kann dadurch ein Lichtabstrahlwinkel der Linienleuchte, in der Licht abstrahlbar ist, von 210° ergeben. Sind die Abdeckungen darüber hinaus dazu ausgebildet, um aus dem zuvor genannten Licht diffuses Licht zu bilden, so kann der diffuse Abstrahlwinkel der Linienleuchte noch weiter erhöht sein.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Linienleuchte zeichnet sich dadurch aus, dass die Bahnabschnitte und/oder die LED-Streifen derart ausgerichtet sind, dass die Abstrahlwinkel der LED-Streifen zu einem gemeinsamen Abstrahlwinkel der Linienleuchte von mehr als 180° überlappen. Als ein Effekt kann Licht von der Linienleuchte also in einem gemeinsamen Abstrahlwinkel von mehr als 180° abgegeben werden. Vorzugsweise ist der gemeinsame Abstrahlwinkel der Linienleuchte zwischen 180° und 270°. Somit kann es vorteilhaft vorgesehen sein, dass der gemeinsame Abstrahlwinkel der Linienleuchte größer als 180° ist. Der gemeinsame Abstrahlwinkel der Linienleuchte ist vorzugsweise symmetrisch zu der Grundfläche der Linienleuchte. In diesem Zusammenhang wird auf das zuvor erläuterte Beispiel verweisen, bei dem der Abstrahlwinkel 210° beträgt. Der genannte Abstrahlwinkel von 210° erlaubt sowohl eine unmittelbare Beleuchtung eines Raums als auch zusätzlich eine indirekte Beleuchtung des Raums. Denn indem der Abstrahlwinkel größer als 180° ist, wird auch eine rückwärtige, an die Linienleuchte angrenzende Fläche unmittelbar beleuchtet. Dies bietet den besonderen Vorteil, dass Licht nach einer Montage der Linienleuchte auch unmittelbar auf eine Wand oder Decke gelenkt wird. Licht, das auf die Wand oder Decke trifft, kann von dieser zumindest teilweise reflektiert werden. In der Praxis wurde festgestellt, dass dadurch eine besonders vorteilhafte und/oder vollständigere Ausleuchtung eines Raums erreichbar ist. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass auf die zuvor genannte Weise besonders weiches Licht oder warmes Licht erreichbar ist.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Linienleuchte zeichnet sich dadurch aus, dass die LED-Streifen und/oder die Abdeckungen jeweils formschlüssig an dem Gehäuse befestigt sind. Eine formschlüssige Befestigung eines LED-Streifens an dem zugehörigen Bahnabschnitt des Gehäuses erleichtert die Montage des LED-Streifens. Entsprechendes gilt für die Abdeckung.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Linienleuchte zeichnet sich dadurch aus, dass von dem Gehäuse an jedem Bahnabschnitt zwei voneinander beabstandete und sich jeweils in Längsrichtung erstreckende, T-förmige Halteelemente ausgebildet sind, so dass von dem jeweiligen Bahnabschnitt und von zugehörigen Halteelementen jeweils zwei zueinander zugewandte Haltenuten und zwei voneinander abgewandte Haltenuten gebildet sind, wobei der dem jeweiligen Bahnabschnitt zugeordnete LED-Streifen in die einander zugewandten Haltenuten einfasst und wobei die dem jeweiligen Bahnabschnitt zugeordnete Abdeckung in die voneinander abgewandten Haltenuten einfasst. Die Breite eines LED-Streifens kann derart vorbestimmt und/oder gewählt sein, dass der LED-Streifen in die einander zugewandten Nuten einfasst, so dass eine formschlüssige Verbindung entsteht, die zum Halten des LED-Streifens an dem Bahnabschnitt und/oder des Gehäuses dient. Jede der Abdeckungen ist halbrohrförmig. An ihren in Umfangsrichtung gegenüberliegenden Enden können nach innen ragende Halteabschnitte vorgesehen sein, die auch als Haltenasen bezeichnet sein können. Die Haltenasen können in die einander abgewandten Nuten einfassen, so dass damit eine formschlüssige Verbindung zwischen der jeweiligen Abdeckung und dem Bahnabschnitt bzw. des Gehäuses entsteht. Die zuvor erläuterte Befestigung der Abdeckung und/oder des LED-Streifens ermöglicht eine besonders einfache und schnelle Montage. Außerdem gewährleistet die zuvor erläuterte Befestigung, dass eine gegebenenfalls defekte oder beschädigte Abdeckung und/oder ein gegebenenfalls defekter oder beschädigter LED-Streifen besonders einfach austauschbar ist.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Linienleuchte zeichnet sich dadurch aus, dass jede Abdeckung als eine matte und/oder lichtstreuende Abdeckung ausgebildet ist. Sofern jede der Abdeckungen als eine matte Abdeckung ausgebildet ist, soll damit nicht verhindert sein, dass die jeweilige Abdeckung lichtdurchlässig ist. Die matte Ausgestaltung einer Abdeckung bietet jedoch den Vorteil, dass die Linienleuchte als weniger blendend wahrgenommen wird. Dies kann außerdem dadurch gewährleistet und/oder verbessert sein, wenn jede der Abdeckungen als lichtstreuende Abdeckung ausgebildet ist. Jede der Abdeckungen kann also auch als Lichtdiffusor wirken.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Linienleuchte zeichnet sich dadurch aus, dass das Gehäuse formschlüssig und/oder lösbar mit der Tragschiene verbunden ist. Das Gehäuse und die Tragschiene können dazu korrespondierend ausgebildete Verbindungsabschnitte und/oder -mittel aufweisen. Diese Verbindungsabschnitte und/oder -mittel können ineinander fassen, um die formschlüssige Verbindung zwischen dem Gehäuse und der Tragschiene zu bilden. Die formschlüssige Verbindung bietet den Vorteil, dass das Gehäuse lösbar mit der Tragschiene verbunden ist. Für die Befestigung der Linienleuchte kann somit zunächst die Tragschiene an einer Wand und/oder einer Decke befestigt werden. Ist dies erfolgt, kann anschließend die formschlüssige Verbindung zwischen dem Gehäuse und der Tragschiene hergestellt werden, um die vollständige Befestigung der Linienleuchte an der Wand bzw. an der Decke herzustellen.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Linienleuchte zeichnet sich dadurch aus, dass eine Umwandlerschalteinheit in dem Gehäuseinnenraum angeordnet ist, wobei jede der LED-Streifen elektrisch mit der Umwandlerschalteinheit verbunden ist, so dass jeder der LED-Streifen von der Umwandlerschalteinheit mit elektrischer Energie versorgbar ist. Um die LED-Streifen mit der Umwandlerschalteinheit elektrisch zu verbinden, können elektrische Leitungen vorgesehen sein, die sich von jeweils von den LED-Streifen zu der der Umwandlerschalteinheit erstrecken. Die Umwandlerschalteinheit kann beispielsweise als ein Wechselrichter ausgebildet sein, der zur Transformation von einer Wechselspannung in eine Gleichspannung ausgebildet ist. So kann die Umwandlerschalteinheit beispielsweise eingangsseitig mit einem elektrischen Wechselspannungsversorgungsnetz elektrisch verbunden sein. Ausgangsseitig kann die Umwandlerschalteinheit elektrisch mit den LED-Streifen verbunden sein, um diese mit elektrischer Gleichspannung zu versorgen. Außerdem kann die Umwandlerschalteinheit, vorzugsweise ausgebildet als ein Wechselrichter, dazu ausgebildet sein, ausgangsseitig eine vorbestimmte Ausgangsspannung bereitzustellen.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Linienleuchte zeichnet sich dadurch aus, dass die Tragschiene an einer von dem Gehäuse abgewandten Rückseite eine sich über die, insbesondere gesamte, Längsrichtung der Tragschiene erstreckende Nut aufweist. Wird die Tragschiene mit der Rückseite an einer Wand oder Decke befestigt, kann durch die Nut und die Decke bzw. Wand ein Kanal gebildet werden, der sich in Längsrichtung an der Rückseite der Linienleuchte erstreckt. Dieser Kanal kann dazu dienen, um ein elektrisches Verbindungskabel eines elektrischen Versorgungsnetzes aufzunehmen. Dies bietet den Vorteil, dass die Linienleuchte besonders vielfältig und/oder flexibel an einer Decke und/oder Wand befestigbar ist. Denn tritt das Kabel des elektrischen Versorgungsnetzes an einer bestimmten Stelle an der Wand oder Decke aus, so ist es nicht notwendig, dass die Linienleuchte punktsymmetrisch zu der Austrittsstelle angeordnet ist. Vielmehr kann die Linienleuchte asymmetrisch zu der Austrittsstelle angeordnet sein, da sich das genannte Kabel über eine bestimmte Distanz innerhalb des zuvor genannten Kanals erstrecken kann.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Linienleuchte zeichnet sich dadurch aus, dass die Linienleuchte an ihren Stirnseiten jeweils einen Deckel aufweist. Jeder Deckel kann dazu ausgebildet sein, um an der Linienleuchte, insbesondere an dem Gehäuse und/oder der Tragschiene, lösbar befestigt zu sein. Das Gehäuse und/oder die Tragschiene sowie jeder Deckel können entsprechend zur lösbaren Befestigung ausgebildet sein. Jeder der Deckel kann zum Abdecken eines stirnseitigen Bereichs des Gehäuses und/oder der Tragschiene ausgebildet sein. Somit können die Deckel dazu verwendet werden, um eine stirnseitige Abdeckung an den gegenüberliegenden Stirnseiten der Linienleuchte zu bilden.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Linienleuchte zeichnet sich dadurch aus, dass jeder Deckel einen durch Sollbruchstellen vorbestimmten und abtrennbaren Abtrennabschnitt aufweist. Der Abtrennabschnitt eines Deckels kann somit entlang den Sollbruchstellen von dem Deckel abgetrennt werden, so dass in dem Bereich des abgetrennten Abtrennabschnitts eine Öffnung in dem Deckel entsteht. Wird der Abtrennabschnitt nun entfernt, kann durch die entsprechende Öffnung eine Kabelzuführung erreicht werden. Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, dass eine rückseitige Kabelzuführung verwendet wird.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Linienleuchte zeichnet sich dadurch aus, dass jeder Abtrennabschnitt fluchtend zu der Nut angeordnet ist, so dass nach einem Abtrennen des jeweiligen Abtrennabschnitts eine zu der Nut fluchtende Öffnung in dem jeweiligen Deckel herstellbar ist. Mehrere Linienleuchten können fluchtend unmittelbar hintereinander angeordnet sein. Werden die Abtrennabschnitte der aneinandergrenzenden Deckel entfernt, kann dadurch ein von den mehreren Nuten und den von den Abtrennabschnitten entfernten Öffnungen gemeinsame gebildeter Kabelkanal entstehen. Dies erlaubt es, dass eine Kabeldurchführung zumindest im Wesentlichen unsichtbar zwischen den Linienleuchten herstellbar ist.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN
  • Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele und den Figuren. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich und in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung auch unabhängig von ihrer Zusammensetzung in den einzelnen Ansprüchen oder deren Rückbezügen. In den Figuren stehen weiterhin gleiche Bezugszeichen für gleiche oder ähnliche Objekte.
  • 1 zeigt eine vorteilhafte Ausgestaltung der Linienleuchte in einer schematischen Perspektivansicht.
  • 2 zeigt eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Linienleuchte in einer schematischen Perspektivansicht.
  • 3 zeigt eine vorteilhafte Ausgestaltung der Tragschiene in einer schematischen Perspektivansicht.
  • 4 zeigt eine vorteilhafte Ausgestaltung eines Querschnitts des Gehäuses in einer schematischen Ansicht.
  • 5 zeigt eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung eines Querschnitts des Gehäuses in einer schematischen Ansicht.
  • 6 zeigt eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Linienleuchte in einer schematischen Perspektivansicht.
  • 7 zeigt eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Linienleuchte in einer schematischen Perspektivansicht.
  • DETAILLIERTE DARSTELLUNG EXEMPLARISCHER AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • In der 1 ist ein Teilabschnitt einer Linienleuchte 2 schematisch in einer perspektivischen Darstellung wiedergegeben. Die Linienleuchte 2 als Ganzes ist schematisch in 2 in einer perspektivischen Ansicht gezeigt. Für die weitere Erläuterung wird jedoch zunächst auf 1 Bezug genommen.
  • Die Linienleuchte 2 kann an einer Wand 38 (siehe 5) oder einer Decke befestigt werden. Hierzu weist die Linienleuchte 2 eine Tragschiene 4 auf. Die Tragschiene 4 ist vorzugsweise als eine metallische Tragschiene 4 ausgebildet. Außerdem kann die Tragschiene 4 eine oder mehrere Bohrungen 18 aufweisen, die zur Befestigung der Linienleuchte 2 an der Wand 38 bzw. Decke dienen. Durch die mindestens eine Bohrung 18 kann eine Schraube geführt werden, um die Tragschiene 4 sodann, und damit auch die gesamte Linienleuchte 2, an der Wand 38 lösbar zu befestigen.
  • Außerdem weist die Linienleuchte 2 ein Gehäuse 6 auf. Das Gehäuse 6 ist lösbar an der Tragschiene 4 befestigt. Um die Tragschiene 4 an der Wand 38 oder Decke zu befestigen, kann also zunächst das Gehäuse 6 von der Tragschiene 4 gelöst werden. Daraufhin kann die Befestigung der Tragschiene 4 an der Wand 38 bzw. Decke erfolgen. Anschließend kann das Gehäuse 6 wieder mit der Tragschiene 4 verbunden werden. Die Tragschiene 4 und das Gehäuse 6 sind also vorzugsweise durch eine lösbare Verbindung miteinander verbunden. Diese Verbindung kann als eine formschlüssige und/oder kraftschlüssige Verbindung ausgebildet sein. Wie es aus der 1 zu erkennen ist, weist das Gehäuse 6 in Umfangsrichtung U nach innen geneigte Nasenabschnitte 20 auf. Diese können mit korrespondierend ausgebildeten Endabschnitten der Tragschiene 4 derart zusammenwirken, dass durch diese eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Gehäuse 6 und der Tragschiene 4 entsteht.
  • Ist das Gehäuse 6 mit der Tragschiene 4 verbunden, so erstreckt sich das Gehäuse 6 über die Tragschiene 4 derart, so dass zwischen der Tragschiene 4 und dem Gehäuse 6 ein kanalförmiger Gehäuseinnenraum 12 gebildet ist. Der Gehäuseinnenraum 12 kann zur Aufnahme von Verbindungskabeln und/oder zur Aufnahme elektrischer Bauelemente, wie beispielsweise einer Umwandlerschalteinheit 22, dienen. In diesem Zusammenhang wird auf die 3 verwiesen. Die 3 zeigt die Tragschiene 4 in einer schematischen Perspektivansicht. Innenseitig auf der Tragschiene 4 ist die Umwandlerschalteinheit 22 angeordnet. Die Umwandlerschalteinheit 22 kann als Wechselrichter und/oder Transformator ausgebildet sein. Außerdem kann die Umwandlerschalteinheit 22 dazu ausgebildet sein, eine eingangsseitig der Umwandlerschalteinheit 22 zur Verfügung gestellten Netzspannung in eine Ausgangsspannung zu wandeln, mit der die LED-Streifen 8 der Linienleuchte 2 betrieben werden können. Die Ausgangsspannung ist vorzugsweise ein Gleichspannung. Bevor auf die LED-Streifen 8 eingegangen wird, sollen zunächst noch vorteilhafte Ausgestaltungen des Gehäuses 6 erläutert werden.
  • Das Gehäuse 6 weist zwei flächige, sich jeweils in Längsrichtung L des Gehäuses 6 bahnförmig erstreckende Bahnabschnitte 14 auf. Die beiden Bahnabschnitte 14 sind über einen Mittenabschnitt 24 des Gehäuses 6 miteinander verbunden. Die beiden Bahnabschnitte 14 und der Mittenabschnitt 24 können ununterbrochen von dem Gehäuse 6 ausgebildet sein. Durch den Mittenabschnitt 24 sind die beiden Bahnabschnitte 14 in Querrichtung Q voneinander beabstandet. Außerdem ist es vorgesehen, dass die Bahnabschnitte 14 in einem Winkel α zwischen 70° und 110° zueinander ausgerichtet sind. In diesem Zusammenhang wird auf die 4 verwiesen. Die 4 zeigt das Gehäuse 6 als solches in einer schematischen Querschnittsansicht. Die Ausrichtung der Bahnabschnitte 14 bezieht sich vorzugsweise auf deren jeweilige Grundfläche. Wie aus der 4 zu erkennen ist, sind die Grundflächen der Bahnabschnitte 14 in einem Winkel α zueinander ausgerichtet. Dabei ist es nicht notwendig, dass die beiden Bahnabschnitte 14 unmittelbar aneinandergrenzen und/oder stoffschlüssig miteinander verbunden sind. Vielmehr ist aus der 4 zu erkennen, dass sich die virtuelle Verlängerung der Grundflächen der Bahnabschnitte 14 in dem Winkel α schneiden und entsprechend zueinander ausgerichtet sind. Beispielhaft ist in der 4 der Fall gezeigt, in dem die Bahnabschnitte 14 in einem Winkel α von ca. 90° zueinander ausgerichtet sind.
  • Wie aus der 1 zu erkennen ist, ist auf dem vorderen Bahnabschnitt 14 ein LED-Streifen 8 angeordnet. Dabei ist es bevorzugt vorgesehen, dass der LED-Streifen 8 flächig auf der Außenseite 30 des Bahnabschnitts 14 aufliegt und/oder angeordnet ist. Der LED-Streifen 8 weist dazu ein plattenförmiges, längliches Substrat 26 auf. Das Substrat 26 kann nach Art einer länglichen Platte, insbesondere Leiterplatte, ausgebildet sein. Außenseitig auf dem Substrat 26 sind eine Mehrzahl von LED-Chips 28 in Längsrichtung L hintereinander verteilt angeordnet. Die Bezeichnung LED bezieht sich hierbei auf den Begriff: lichtemittierende Diode. Die LED-Chips 28, oder zumindest mehrere Gruppen der LED-Chips 28, jeweils mit einer Mehrzahl von LED-Chips 28, sind elektrisch in Reihe miteinander verbunden. Die LED-Chips 28 werden von dem Substrat 26 gehalten. Außerdem kann das Substrat 26 elektrische Leitungsverbindungen aufweisen, um die LED-Chips elektrisch miteinander zu verbinden. Um den LED-Streifen 8 an der Außenseite 30 des vorderen Bahnabschnitts 14 anzuordnen, und hier zu befestigen, ist es bevorzugt vorgesehen, dass der LED-Streifen 8 formschlüssig mit dem Bahnabschnitt 14 verbunden ist bzw. im Bereich des Bahnabschnitts 14 des Gehäuses 6 befestig ist.
  • Dazu ist es bevorzugt vorgesehen, dass von dem Gehäuse 6 an jedem Bahnabschnitt 14 zwei voneinander beabstandete und sich jeweils in Längsrichtung L erstreckende, T-förmige Halteelemente 32 ausgebildet sind, so dass von dem jeweiligen Bahnabschnitt 14 und der zugehörigen Halteelemente 32 jeweils zwei einander zugewandte Haltenuten 34 und zwei voneinander abgewandte Haltenuten 36 gebildet sind. Der dem vorderen Bahnabschnitt 14 zugeordnete LED-Streifen 8 fasst dabei in die einander zugewandten Haltenuten 34 ein.
  • Somit ist es bevorzugt vorgesehen, dass der mittlere Abstand der Halteelemente 32 zumindest im Wesentlichen der Quererstreckung eines LED-Streifens 8 entspricht. Damit ist es möglich, dass der LED-Streifen 8 lösbar an dem Bahnabschnitt 14 angeordnet und/oder befestigt werden kann.
  • Der hintere Bahnabschnitt 14 und der an dem hinteren Bahnabschnitt 14 zu befestigende LED-Streifen 8 ist in analoger Weise zu dem vorderen Bahnabschnitt 14 und dem an diesem lösbar befestigten LED-Streifen 8 ausgebildet. Für die weitere, vorteilhafte Ausgestaltung des Gehäuses wird in diesem Zusammenhang in analoger Weise auf die vorangegangenen Erläuterungen verweisen und entsprechend Bezug genommen.
  • In der 5 ist das Gehäuse 6 in einer weiteren schematischen Querschnittsansicht gezeigt. Aus der 5 geht hervor, dass an jedem Bahnabschnitt 14 des Gehäuses 6 jeweils ein LED-Streifen 8 lösbar befestigt angeordnet ist. Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass jeder LED-Streifen 8 dazu ausgebildet ist, Licht in einem Abstrahlwinkel β zwischen 90° und 170°, vorzugsweise zwischen 110° und 160°, abzugeben. In der 5 ist der Fall gezeigt, in dem die LED-Streifen 8 dazu ausgebildet sind, jeweils Licht in einem Abstrahlwinkel β von zumindest im Wesentlichen 140° abzugeben. Dies ist durch die entsprechenden Strichlinien angedeutet. Außerdem ist es für das in 5 gezeigte Beispiel vorgesehen, dass die Bahnabschnitte 14 in einem Winkel α von 90° zueinander ausgerichtet angeordnet sind. Die Ausrichtung der Bahnabschnitte 14 bestimmt und/oder prägt auch die Ausrichtung der LED-Streifen 8. Somit sind die LED-Streifen 8 in diesem Fall ebenfalls in einem Winkel von 90° zueinander ausgerichtet. Indem von den LED-Streifen jeweils Licht in dem Abstrahlwinkel β von 140° abgegeben werden kann, überlappt sich das von den LED-Streifen 8 abgegebene Licht mittig über dem Gehäuse 6. Wird das Gehäuse 6 mittels der Tragschiene 4 (nicht dargestellt) an einer Wand 38 befestigt, so kann durch die zuvor genannte Anordnung und Ausbildung der LED-Streifen 8 gewährleistet werden, dass das von den LED-Streifen 8 abgegebenes Licht auch unmittelbar auf die Wand 38 trifft. Von der Wand 38 kann das entsprechende Licht wieder, zumindest teilweise, reflektiert werden. Aus der Zusammenschau der 5 ist also ersichtlich, dass durch die Anordnung der Bahnabschnitte 14 und der daraus resultierenden Anordnung der LED-Streifen 8 die Möglichkeit gegeben wird, dass sich das von den LED-Streifen abgegebene Licht überlagert und gleichzeitig eine unmittelbare Lichtbestrahlung der Wand 38 erfolgt, an der die Linienleuchte 2 befestigbar ist. Außerdem geht aus der 5 hervor, dass ein gemeinsamer Abstrahlwinkel γ der Linienleuchte 2, hervorgerufen durch die Überlappung ded von den LED-Streifen 8 abgebbaren Lichts, von mehr als 180° gebildet ist. In dem in 5 dargestellten Beispiel beträgt der gemeinsame Abstrahlwinkel γ der Linienleuchte 2 etwa 240°.
  • Um die LED-Streifen 8 zu schützen, weist die Linienleuchte 2 zwei halbrohrförmige, lichtdurchlässige Abdeckungen 10 auf. Jede der Abdeckungen 10 kann dabei dazu dienen, einen LED-Streifen 8 vor Beschädigungen und/oder vor äußerem Zugriff zu schützen. Jede der Abdeckungen 10 kann dabei als eine Kunststoffabdeckung ausgebildet sein. Wie es aus der 6 hervorgeht, ist jedem Bahnabschnitt 14 jeweils eine der Abdeckungen 10 zugeordnet. Dabei ist es vorgesehen, dass die jeweilige Abdeckung 10 an dem Bahnabschnitt 14 befestigt ist. Wie zuvor erläutert, können dazu die T-förmigen Halteelemente 32 dienen. Denn diese bilden mit dem Bahnabschnitt 14 jeweils zwei voneinander abgewandte Haltenuten 36 aus. Eine dem Bahnabschnitt 14 zugeordnete Abdeckung 10 kann dazu ausgebildet sein, formschlüssig in die voneinander abgewandten Haltenuten 36 einzufassen, so dass die jeweilige Abdeckung 10 formschlüssig an dem Bahnabschnitt 14 befestigt ist. In Umfangsrichtung kann die jeweilige Abdeckung 10 Haltenasen 40 aufweisen, mit denen die jeweilige Abdeckung 10 in die genannten, voneinander abgewandten Haltenuten 36 einfasst. Es ist deshalb bevorzugt vorgesehen, dass jede der Abdeckungen 10 an dem jeweiligen Bahnabschnitt 14 formschlüssig befestigt ist. Um die Verbindung herzustellen, kann die Abdeckung 10 beispielsweise seitlich mit den Haltenasen 40 in die voneinander abgewandten Haltenuten 36 eingeschoben werden. Für die Linienleuchten 2 sind zwei Bahnabschnitte 14 und zwei Abdeckungen 10 vorgesehen. Jeder Bahnabschnitt 14 und die zugehörige Abdeckung 10 kann dabei analog ausgebildet sein.
  • Außerdem ist es vorgesehen, dass jede der Abdeckungen 10 halbrohrförmig ist. Jede der Abdeckungen 10 kann deshalb einen zumindest im Wesentlichen halbkreisförmigen Querschnitt aufweisen. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig. Denn grundsätzlich ist es möglich, dass der Querschnitt einer jeden Abdeckung 10 einer anderen konkaven, gewölbten oder bogenförmigen Querschnittskontur folgt. Alternativ oder ergänzend kann der Querschnitt einer jeden Abdeckung 10 Ecken aufweisen. Indem jede Abdeckung 10 an dem zugehörigen Bahnabschnitt 14 befestigt wird, bildet sich zwischen dem jeweiligen Bahnabschnitt 14 und der genannten Abdeckung 10 ein zugehöriger Aufnahmeraum 16. Der Aufnahmeraum 16 umfasst dabei auch den Bereich, in dem der dem jeweiligen Bahnabschnitt 14 zugeordnete LED-Streifen 8 befestigt ist. Mit anderen Worten ist der genannte LED-Streifen 8 in dem jeweiligen Aufnahmeraum 16 angeordnet. Dadurch entsteht die Schutzwirkung für den jeweiligen LED-Streifens 8.
  • Die LED-Streifen 8 sind derart auf den Bahnabschnitten 14 angeordnet, dass die LED-Streifen 8 Licht nach außen abgeben. Von den LED-Streifen 8 abgegebenes Licht trifft deshalb zunächst auf die jeweilige Abdeckung 10. Jede der Abdeckungen 10 ist lichtdurchlässig. Somit kann das Licht durch die Abdeckungen 10 hindurchtreten und nach außen abgegeben werden. Grundsätzlich ist es möglich, dass jede der Abdeckungen 10 als eine klare Abdeckung 10 ausgebildet ist. Bevorzugt ist es jedoch, wenn jede der Abdeckungen 10 matt ist und/oder nach Art eines Diffusors ausgebildet ist. Denn dann kann die jeweilige Abdeckung 10 dazu dienen und/oder ausgebildet sein, um Licht zu streuen, was ein diffuses Licht hervorruft. Darüber hinaus bietet die zuvor erläuterte Ausgestaltung der Abdeckung 10 die Möglichkeit, dass der Lichtaustrittswinkel des diffusen Lichts, der als diffuser Lichtaustrittswinkel bezeichnet wird, vergrößert wird und/oder größer als der zuvor erläuterte Lichtaustrittswinkel γ ist.
  • Wie aus der 3 zu erkennen ist, weist die Tragschiene 4 an einer von dem Gehäuse 6 abgewandten Rückweite 44 eine sich in Längsrichtung L erstreckende Nut 42 auf. Vorzugsweise erstreckt sich die Nut 42 über die gesamte Länge der Tragschiene 4 in Längsrichtung L. Die Nut 42 kann deshalb auch als eine rückseitige, nach innen ragende Einprägung bezeichnet sein. Um die Linienleuchte 2 an einer Wand oder Decke anzubringen, wird zunächst die Tragschiene 4 an der Wand bzw. Decke befestigt. Ist dies erfolgt, entsteht durch die Nut ein Kabelkanal, der zum einen von der Tragschiene 4 und zum anderen von der Wand bzw. Decke mantelseitig begrenzt ist. Eine elektrische Zuführungsleitung kann in den Kabelkanal durch die Wand bzw. Decke stoßen, und sodann in dem entstandenen Kabelkanal zu einer Zugangsöffnung 46 in der Tragschiene 4 führen, um die elektrische Zuführungsleitung sodann mit der Umwandlerschalteinheit 22 elektrisch zu koppeln. Die Nut 42 bietet den besonderen Vorteil, dass die Zugangsöffnung 46 nicht notwendigerweise unmittelbar fluchtend über der Stelle in der Wand oder Decke anzuordnen ist, an der die elektrische Zuführungsleitung aus der Wand bzw. Decke austritt. Vielmehr ist es dank der Nut 42 möglich, die Zugangsöffnung 46 versetzt zu der zuvor genannten Stelle in der Wand bzw. Decke anzuordnen. Dies erleichtert eine flexible und/oder vielseitige Anbringung der Linienleuchte 2 an der Wand bzw. Decke.
  • Nachdem die elektrische Verbindung zu der Umwandlerschalteinheit 22 hergestellt ist, kann das Gehäuse 6 formschlüssig mit der Tragschiene 4 verbunden werden. Hierbei ist es bevorzugt vorgesehen, dass auch die LED-Streifen 8 elektrisch mit der Umwandlerschalteinheit 22 verbunden werden.
  • Ist die formschlüssige Verbindung zwischen Gehäuse 6 und der Tragschiene 4 hergestellt, wie es beispielsweise in 6 (zumindest ansatzweise) schematisch dargestellt ist, können die Stirnseiten 48 des Gehäuseinnenraums 12 weiterhin offen sein. Dies ist beispielsweise aus der 7 ersichtlich, in der die Linienleuchte 2 in einer schematischen Perspektivansicht dargestellt ist. Um die stirnseitigen Öffnungen zu verschließen, weist die Linienleuchte 2 an jeder ihrer Stirnseite jeweils einen Deckel 50 auf. Jeder der Deckel 50 ist vorzugsweise dazu ausgebildet, ein stirnseitiges Ende der Linienleuchte 2 abzudecken oder zu bilden. Jeder der Deckel 50 kann also dazu ausgebildet sein, die Nut 42, den Gehäuseinnenraum 12 sowie die beiden Aufnahmeräume 16 stirnseitig abzudecken. Besonders bevorzugt ist es vorgesehen, dass jeder der Deckel 50 form- und/oder kraftschlüssig mit der Tragschiene 4 und/oder dem Gehäuse 6 verbunden ist. Hierzu kann die Tragschiene 4 an jedem ihrer in Längsrichtung L gegenüberliegenden Endabschnitte jeweils eine Rastöffnung 52 aufweisen. Außerdem ist es bevorzugt vorgesehen, dass jeder der Deckel 50 eine innenseitige Rastnase 54 aufweist, die in die Rastöffnung 52 eingreift oder einfasst, wenn der jeweilige Deckel 50 stirnseitig an der Tragschiene 4 angeordnet wird. Um die formschlüssige Verbindung der Deckel 50 mit der Tragschiene 4 herzustellen, werden also die Deckel 50 in Längsrichtung L stirnseitig an der Tragschiene 4 bzw. dem Gehäuse 6 angebracht, wie es durch die Pfeile in 7 angedeutet ist. Ist dies erfolgt, ergibt sich daraus die Linienleuchte 2, wie sie beispielsweise in der 2 dargestellt ist.
  • Aus der Zusammenschau der 2 und 7 ist zu erkennen, dass jeder Deckel 50 einen durch Sollbruchstellen 56 vorbestimmten und abtrennbaren Abtrennabschnitt 58 aufweist. Sofern die Sollbruchstellen 56 nicht zerstört werden, bildet der Abtrennabschnitt 58 eines jeden Deckels 50 einen Teil der stirnseitigen Außenwandung des jeweiligen Deckels 50. Werden die Sollbruchstellen 56 zerstört, kann der Abtrennabschnitt 58 von dem jeweiligen Deckel 50 getrennt werden. Mit dem Abtrennen des jeweiligen Abtrennabschnitts 58 von dem zugehörigen Deckel 50 bildet sich dadurch eine Öffnung (nicht dargestellt). Diese Öffnung ist sodann fluchtend zu der Nut 42. Es ist deshalb vorgesehen, dass jeder Abtrennabschnitt 58 fluchtend zu der Nut 42 angeordnet ist, so dass nach dem Abtrennen des jeweiligen Abtrennabschnitts 58 eine zu der Nut fluchtende Öffnung (nicht dargestellt) in dem zugehörigen Deckel 50 herstellbar ist. Durch die entstehende Öffnung kann sodann eine elektrische Leitung geführt werden, um diese mit der Umwandlerschalteinheit 22 der Linienleuchte 2 elektrisch zu verbinden. Außerdem hat es sich vorteilhaft erwiesen, wenn mehrere Linienleuchten 2 fluchtend unmittelbar hintereinander angeordnet werden. Denn sodann kann ein größerer Raum beleuchtet werden. Hierbei bieten die durch das Abtrennen der Abtrennabschnitte 58 der aneinandergrenzenden Deckel 50 den Vorteil, dass dadurch ein gemeinsamer Kanal zwischen den Linienleuchten 2 entsteht, der jeweils abschnittsweise durch den zuvor erläuterten Kabelkanal der jeweiligen Linienleuchte 2 gebildet ist. Durch den gemeinsamen Kanal können elektrische Leitungen führen, um die Mehrzahl der Linienleuchten 2 elektrisch miteinander zu verbinden. Es ist deshalb nicht notwendig, dass eine außenseitige und dadurch gegebenenfalls sichtbare Leitungsverbindung verwendet wird. Vielmehr kann eine entsprechende Leitungsverbindung „versteckt“ durch den zuvor erläuterten, gemeinsamen Kanal erreicht werden.
  • Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass „aufweisend“ keine anderen Elemente oder Schritte ausschließt und „ein“ oder „eine“ keine Vielzahl ausschließt. Ferner sei darauf hingewiesen, dass Merkmale, die mit Verweis auf eines der obigen Ausführungsbeispiele beschrieben worden sind, auch in Kombination mit anderen Merkmalen anderer oben beschriebener Ausführungsbeispiele verwendet werden können. Bezugszeichen in den Ansprüchen sind nicht als Einschränkung anzusehen.

Claims (15)

  1. Linienleuchte (2), aufweisend: – eine Tragschiene (4), – ein an der Tragschiene (4) befestigtes Gehäuse (6), – zwei LED-Streifen (8), und – zwei halbrohrförmige, lichtdurchlässige Abdeckungen (10), wobei sich das Gehäuse (6) über die Tragschiene (4) erstreckt, so dass zwischen der Tragschiene (4) und dem Gehäuse (6) ein kanalförmiger Gehäuseinnenraum (12) gebildet ist, wobei das Gehäuse (6) zwei flächige, sich jeweils in Längsrichtung L bahnförmig erstreckende Bahnabschnitte (14) aufweist, die in einem Winkel α zwischen 70° und 110° zueinander ausgerichtet sind, und wobei an jedem Bahnabschnitt (14) jeweils einer der LED-Streifen (8) und jeweils eine der Abdeckungen (10) befestigt ist, so dass der jeweilige Bahnabschnitt (14) und die jeweilige Abdeckung (10) einen zugehörigen Aufnahmeraum (16) bilden, in dem der jeweilige LED-Streifen (8) angeordnet ist.
  2. Linienleuchte (2) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Bahnabschnitte (14) mittels eines sich in Längsrichtung L bahnförmig erstreckenden Mittenabschnitts (24) des Gehäuses (6) verbunden sind.
  3. Linienleuchte (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder LED-Streifen (8) eine Mehrzahl von lichtemittierenden Dioden (28) aufweist, die in Längsrichtung L verteilt auf einem Substrat (28) angeordnet sind.
  4. Linienleuchte (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder LED-Streifen (8) flächig auf dem zugehörigen Bahnabschnitt (14) aufliegt.
  5. Linienleuchte (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder LED-Streifen (8) ausgebildet ist, Licht in einem Abstrahlwinkel β zwischen 90° und 140° abzugeben.
  6. Linienleuchte (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bahnabschnitte (14) und/oder die LED-Streifen (8) derart ausgerichtet sind, dass sich die Abstrahlwinkel β der LED-Streifen (8) zu einem gemeinsamen Abstrahlwinkel γ der Linienleuchte (2) von mehr als 180° überlappen.
  7. Linienleuchte (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die LED-Streifen (8) und/oder die Abdeckungen (10) jeweils formschlüssig an dem Gehäuse (6) befestigt sind.
  8. Linienleuchte (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass von dem Gehäuse (6) an jedem Bahnabschnitt (14) zwei voneinander beabstandete und sich jeweils in Längsrichtung L erstreckende, T-förmige Halteelemente (32) ausgebildet sind, so dass von dem jeweiligen Bahnabschnitt (14) und den zugehörigen Halteelementen (32) jeweils zwei einander zugewandte Haltenuten (34) und zwei voneinander abgewandte Haltenuten (36) gebildet sind, wobei der dem jeweiligen Bahnabschnitt (14) zugeordnete LED-Streifen (8) in die einander zugewandten Haltenuten (34) einfasst, und wobei die dem jeweiligen Bahnabschnitt (14) zugeordnete Abdeckung (10) in die voneinander abgewandten Haltenuten (36) einfasst.
  9. Linienleuchte (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jede Abdeckung (10) als eine matte und/oder lichtstreuende Abdeckung (10) ausgebildet ist.
  10. Linienleuchte (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (6) formschlüssig und/oder lösbar mit der Tragschiene (4) verbunden ist.
  11. Linienleuchte (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Umwandlerschalteinheit (22) in dem Gehäuseinnenraum (12) angeordnet ist, wobei jede der LED-Streifen (8) elektrisch mit der Umwandlerschalteinheit (22) verbunden ist, so dass jede der LED-Streifen (8) von der Umwandlerschalteinheit (22) mit elektrischer Energie versorgbar ist.
  12. Linienleuchte (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragschiene (4) an einer von dem Gehäuse (6) abgewandten Rückseite (44) eine sich über die gesamte Längsrichtung L der Tragschiene (4) erstreckende Nut (42) aufweist.
  13. Linienleuchte (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Linienleuchte (2) an ihren Stirnseiten jeweils einen Deckel (50) aufweist.
  14. Linienleuchte (2) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Deckel (50) einen durch Sollbruchstellen (56) vorbestimmten und abtrennbaren Abtrennabschnitt (58) aufweist.
  15. Linienleuchte (2) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Abtrennabschnitt (58) fluchtend zu der Nut (42) angeordnet ist, so dass nach einem Abtrennen des jeweiligen Abtrennabschnitts (58) eine zu der Nut (42) fluchtende Öffnung in dem zugehörigen Deckel (50) herstellbar ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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