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Die Neuerung betrifft einen Befestigungsmechanismus für eine Werbeträgerhalterung die mit dem Grundkörper eines Warentrennstabs befestigt wird, wie in den Schutzansprüchen beschrieben.
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Werbung kann im Warentrennstab regelmäßig ausgewechselt und aktualisiert werden, um Konsumenten, die im Kassenbereich im Einzelhandel verweilen über die neuesten Angebote und Aktionen zu informieren. Hierbei ist es aus Sicht des Personals, welches für das Auswechseln der Werbung zuständig ist von Interesse, den Zeitaufwand für den Prozess des Auswechselns der Werbung so gering wie möglich zu halten.
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Um die Positionierung der Werbung im Blickfeld des Konsumenten zu platzieren, ist darüber hinaus die stabile Haltung der Werbung von großer Wichtigkeit.
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Die Werbeträgerhalterung besteht häufig aus durchsichtigem Kunststoff. Der Grundkörper, der die Werbeträgerhalterung stabilisiert und hält besteht häufig ebenfalls aus Kunststoff oder aus eloxiertem oder pulverbeschichtetem Aluminium. Der Grundkörper aus Aluminium ist besonders robust und hat eine lange Verweildauer.
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In der Praxis besteht die Gefahr, dass die Werbeträgerhalterung bei unsachgemäßem Gebrauch reißen kann. Außerdem sind mit der Zeit Kratzer bzw. Verschleißerscheinungen möglich. Bei notwendigem Ersatz im Fall der Funktionsuntüchtigkeit bzw. Verschleißerscheinungen der Werbeträgerhalterung ist es wünschenswert und ökonomisch nicht zwangsläufig auch den Grundkörper des Warentrennstabs austauschen zu müssen. Daher ist es sinnvoll, diese beiden Elemente voneinander lösen aber auch miteinander zusammenfügen zu können. Somit kann die Werbeträgerhalterung einfach ersetzt und mit dem Grundkörper befestigt werden.
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Häufig werden Grundkörper und Werbung bzw. Werbeträgerhalterung im Kassenbereich eines Einzelhändlers daher per Klemmmechanismus miteinander befestigt, alternativ auch an den Stirnseiten eines Grundkörpers mit Endkappen versehen. Diese Befestigungsmechanismen sind in folgenden Gebrauchsmustern aufgegriffen:
- – Das Gebrauchsmuster DE 20 2013 103 970 U1 bietet Endkappen an den Stirnseiten eines Grundkörpers zur Befestigung einer Werbetafel an, die somit teilweise im inneren des Grundkörpers in einem Schlitz gehalten wird.
- – Bei dem Gebrauchsmuster G 92 02 893.4 halten stirnseitige Verschlüsse den Hohlkörper und die Werbeträger zusammen.
- – Der Grundkörper bei WO 2004/037052 enthält einen Schlitz zur Aufnahme eines Werbeträgers. Hierbei wird der Werbeträger im Grundkörper durch Verschlusskappen an beiden Enden des Warentrennstabs fixiert.
- – WO 2007/147504 A1 stellt einen Warentrennstab dar, in dem der Werbeträger durch ein Rückhaltemittel im Grundkörper des Warentrennstabs stabilisiert wird und er enthält an beiden Stirnseiten Verschlusskappen, die dazu beitragen, dass der Werbeträger nicht an den Stirnseiten des Warentrennstabs herausrutschen kann.
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Die Werbung dieser Warentrennstäbe ist durch notwendige Elemente wie Verschlusskappen, Klemmen oder Rückhaltemittel im Grundkörper des Warentrennstabs eingeschlossen, um die Werbung zu stabilisieren und zu fixieren.
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Um bei diesen Warentrennstäben die Werbung regelmäßig auszutauschen, ist es notwendig, die Verschlusskappen bzw. den Klemm-Mechanismus an den Stirnseiten des Grundkörpers zu lösen, bevor die Werbung ausgewechselt werden kann. Nach dem Auswechseln der Werbung müssen die Verschlusskappen wieder angebracht werden.
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Dies bedeutet auf der einen Seite einen erheblichen Zeitaufwand für das Personal, welches für das Auswechseln der Werbung zuständig ist. Wenn man bedenkt, wie viele Warentrennstäbe bei nur einem Einzelhändler an den verschiedenen Kassen stehen, ist das Auswechseln der Werbung unpraktisch, zeitintensiv und daher nicht sonderlich effizient.
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Auf der anderen Seite sind die Verschlusskappen häufig aus Kunststoff. Bei regelmäßigem Auswechseln der Werbung sind Gebrauchs- und Abnutzungserscheinungen eine natürliche Folge. Die Konsequenz zeigt sich in der Praxis: Häufig müssen in den Einzelhandelsfilialen Warentrennstäbe ersetzt und somit nachbestellt werden, da die Verschlusskappen sich in der alltäglichen Handhabung gelöst haben, nicht mehr den gewünschten Halt bieten oder verschwunden sind. Das beschreibt einen ökonomischen Nachteil aber auch einen funktionalen, denn sobald eine Verschlusskappe fehlt, ist es nicht mehr möglich, Werbung optimal zu befestigen.
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Ausgehend vom Stand der Technik ist es wünschenswert einen Befestigungsmechanismus zu entwickeln, der die Notwendigkeit von Klemmen bzw. Verschlusskappen und deren Bearbeitung überflüssig macht, um Werbung bzw. die Werbeträgerhalterung mit Werbung im Grundkörper auszuwechseln und zu fixieren.
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Wünschenswert wäre daher ein Befestigungsmechanismus, welcher ein Auswechseln von Werbung ermöglicht, ohne dass die Werbung oder die Werbeträgerhalterung durch lösen von Verschlusskappen bearbeitet werden muss.
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Gleichzeitig muss weiterhin gewährleistet sein, dass die Werbeträgerhalterung bei Funktionsuntüchtigkeit vom Grundkörper gelöst und ausgewechselt werden kann. Wie auch bei den meisten aktuellen Befestigungsmechanismen darf sich die Werbeträgerhalterung jedoch nicht aufgrund alltäglicher Nutzung des Warentrennstabs durch Konsumenten von selbst lösen.
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Zudem sollte der Befestigungsmechanismus eine Zeitersparnis beim Auswechseln der Werbung gegenüber den Warentrennstäben mit Verschlusskappen einbringen.
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Diese Aspekte werden durch einen Befestigungsmechanismus mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 und deren Unteransprüchen gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Neuerung sind ebenfalls in den Unteransprüchen beschrieben.
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Die Neuerung betrifft einen Befestigungsmechanismus für eine Werbeträgerhalterung die mit dem Grundkörper eines Warentrennstabs befestigt wird, wie in den Schutzansprüchen beschrieben.
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Die Erfindung betrifft einen Befestigungsmechanismus (1) für eine Werbeträgerhalterung (1 (1)), die mit dem Grundkörper des Warentrennstabs (1 (3)) befestigt wird.
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Der Grundkörper des Warentrennstabs (1 (3)) ist in 1 als Querschnitt abgebildet. Er besteht aus Metall, beispielsweise aus eloxiertem Aluminium, was den Vorteil einer verlängerten Haltbarkeitsdauer mit sich bringt. Denkbar wäre auch Kunststoff für die Herstellung des Grundkörper des Warentrennstabs (1 (3)).
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Der Grundkörper des Warentrennstabs (1 (3)) weist keine zu öffnenden Öffnung an den Stirnseiten auf und hat daher den Vorteil, vollständig ohne Verschlusskappen, Klemmen oder sonstige manuell modifizierbare Rückhalterung auszukommen – die bei aktuellen Warentrennstäben benötigt werden – um Werbung auszutauschen.
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Der Grundkörper des Warentrennstabs (1 (3)) weist mindestens eine durch eine Vertiefung – der Nut im Grundkörper (1 (5)) des Warentrennstabs – geschaffene Öffnung auf, an der die transparente Werbeträgerhalterung (1 (1)) im ersten Schritt in den Grundkörper des Warentrennstabs (1 (3)) eingesetzt wird. Die Nut des Grundkörpers (1 (5)) hat eine ausreichende Breite und Tiefe, um das korrespondierende Element der Werbeträgerhalterung (1 (1)) mit den passenden Einschnitten (1 (2)) aufzunehmen. Die Nut des Grundkörpers (1 (5)) kann sich – muss sich aber nicht – über die gesamte Länge des Grundkörper des Warentrennstabs (1 (3)) erstrecken. Somit ist die Werbeträgerhalterung (1 (1)) teilweise eingebettet in das Aluminium.
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Die Nut des Grundkörpers (1 (5)) dient als Umrahmung bzw. Halterungsrahmen, in den die Werbeträgerhalterung (1 (1)) hineingesetzt wird. Denkbar wäre, dass dieser Halterungsrahmen durchgängig aus Aluminium besteht.
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Darüber hinaus ist es von Vorteil, die Nut des Grundkörpers (1 (5)) – unabhängig von den Stegen (1 (4)) – an jeder Stelle gleichmäßig lang, breit und gleichmäßig tief zu halten, als auch die Vertiefung an einer mittigen Stelle des Grundkörpers bzw. an einer der Kanten des Grundkörpers einzuarbeiten. Somit kann die Werbeträgerhalterung (1 (1)) mittig in die Nut des Grundkörpers (2 (5) eingefügt und dessen Gewicht bestmöglich vom Grundkörper des Warentrennstab (1. (3)) getragen werden.
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Im zweiten Schritt wird die im Grundkörper des Warentrennstab (1. (3)) eingesetzte Werbeträgerhalterung (1. (1)) in eine Richtung geschoben, während der Warentrennstab unbewegt bleibt. Somit rastet der Teil der Werbeträgerhalterung (1(1)), der sich in der Nut des Grundkörpers (1 (5)) befindet, unterhalb mindestens einem der Stege (1 (4)) mit den korrespondierenden Einschnitten (1 (2)) ein. Mindestens ein Steg (1 (4)) muss vorhanden sein, um das Einrasten der Werbeträgerhalterung (1 (1)) in den Grundkörper des Warentrennstabs (1 (3)) sicherzustellen. Denkbar wäre auch, dass die Werbeträgerhalterung (1 (1)) nicht nur unterhalb eines Stegs (1 (4)) einrastet, sondern das unterhalb der Fläche des Stegs (1 (4)) eine Erhebung der Fußfläche der Nut ist, so dass die Werbeträgerhalterung (1 (1)) zwischen zwei Stegen einrastet.
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Der Steg (2 (4)) verbindet die beiden länglichen Seiten der Nut.
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Im dritten Schritt wird mindestens ein Verschlusselement (1 (7)) durch mindestens eine Öffnung (1 (6)) im Halterungsrahmen der Nut eingesetzt, um die bereits am Steg (1 (4)) eingerastete Werbeträgerhalterung (1 (1)) zu fixieren, so dass die Werbeträgerhalterung (1 (1)) sich nicht mehr ohne Bearbeitung des Verschlusselementes (1 (7)) lösen kann.
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Das Verschlusselement (1 (7)) kann eine Schraube sein, denkbar wären aber auch andere Formen, die den Zweck erfüllen, die Werbeträgerhalterung (1 (1)) im Grundkörper des Warentrennstabs (1 (3)) zu fixieren, so dass die Werbeträgerhalterung (1 (1)) nicht ohne Lösung des Verschlusselementes (1 (7)) aus der Nut des Grundkörpers (1 (5)) zu entnehmen ist.
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Die Öffnung (1 (6)) im Halterungsrahmen der Nut kann, beispielsweise begünstigt durch eine Gewindebuchse im Halterungsrahmen der Nut des Grundkörpers (1 (5)), mit dem Verschlusselement (1 (7)) verbunden werden und diesem dadurch Halt geben.
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Durch diesen Befestigungsmechanismus ist die Werbeträgerhalterung (1 (1)) fixiert, so dass Sie auch bei alltäglichem Gebrauch nicht vom Grundkörper des Warentrennstabs (1 (3)) lösbar ist. Lösbar ist die Werbeträgerhalterung (1 (1)) nur durch den aktiven und gewollten Austausch der Werbeträgerhalterung (1 (1)), beispielsweise wenn diese funktionsuntüchtig wird, in dem das Verschlusselement (1 (7)) entnommen wird.
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Ein entscheidender Vorteil ist, dass es für das regelmäßige Auswechseln der Werbung innerhalb der Werbeträgerhalterung (1 (1)) nicht notwendig ist, die Werbeträgerhalterung (1 (1)) vom Grundkörper des Warentrennstabs (1 (3)) zu lösen. Stattdessen ermöglicht die Werbeträgerhalterung (1 (1)) die Aufnahme von Werbung an mindestens einer der vier Seiten, die nach Einsatz der Werbeträgerhalterung (1 (1)) in den Grundkörper des Warentrennstabs (1 (3)) sichtbar sind. Dies bringt enorme Zeitersparnis für das Personal, welches die Werbung im Warentrennstab wechselt.
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Ein praktischer Vorteil der Werbeträgerhalterung (1 (1)) ist es, dass das Austauschen der Werbung keine Qualitätsverluste der Werbung mit sich bringt, was möglicherweise beim Klemmen der Werbung verursacht werden kann. Somit kann die gesamte Werbung wieder verwendet werden.
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Ein weiterer Vorteil des Grundkörpers (1 (3)) ist es, dass die Werbeträgerhalterung (1 (1)) unterhalb der Nut (1 (4)) sichtbar ist, d. h. unterhalb der Nut herausragt und somit weitere Befestigungsmechanismen denkbar wären, z. B. durch ein Klemmelement innerhalb des Grundkörpers (1 (3)) unterhalb der Nut (1 (5)).
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Eine denkbare Alternative es, anstatt oder zusätzlich zu den Stegen (1 (4)) in der Nut unterhalb der Nut an den Stellen, an denen sich das die Werbeträgerhalterung (1 (1)) im Grundkörper (1 (3)) einrasten soll Stifte zu befestigen.
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Eine denkbare Weiterentwicklung wäre – anstatt einer in den Grundkörper integrierte Vorrichtung für die Befestigung einer Schraube als Verschlusselement ((1 (7)) – wäre eine von der Form her länglichere Befestigung, welche sich über teile oder die gesamte Länge der Nut (1 (5)) erstreckt, welche die Werbeträgerhalterung im Grundkörper hält, z. B. durch von unterhalb der Nut eingesetzte Klammern.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202013103970 U1 [0006]
- DE 9202893 U [0006]
- WO 2004/037052 [0006]
- WO 2007/147504 A1 [0006]