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Die vorliegende Erfindung betrifft Fußbodendielen oder Fußbodenpaneele.
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Insbesondere betrifft die Erfindung Fußbodendielen der Art, die ein ein- oder mehrteiliges Substrat umfassen, das mindestens teilweise aus einem Holzwerkstoff, insbesondere aus MDF oder HDF (Medium Density Fiberboard oder High Density Fiberboard) besteht, wobei die Fußbodendielen als Deckschicht eine dekorative Oberflächenschicht aufweisen, wie zum Beispiel verlegefertiges Parkett oder Furnierparkett mit einer Deckschicht, die gewöhnlich auf der Basis von Holz hergestellt ist, oder wie zum Beispiel Laminatbodendielen mit einer Deckschicht auf der Basis eines synthetischen Materials.
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Es ist bekannt, dass solche Fußbodendielen zum Bilden eines schwimmenden Fußbodenbelags verwendet werden können. Dabei werden diese Fußbodendielen während des Verlegens an ihren Seitenrändern gekoppelt - entweder mittels einer klassischen Nut- und Federverbindung, wobei letztere gegebenenfalls ineinander verleimt werden, oder mittels mechanischer Kopplungsteile, die ein gegenseitiges Verriegeln der Fußbodendielen, zum Beispiel sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Richtung, erlauben, wie es zum Beispiel in den internationalen Patentanmeldungen
WO 97/47834 ,
WO 01/75247 ,
WO 02/059435 ,
WO 03/016654 ,
WO 2006/043893 und
WO 2009/066153 beschrieben ist, die alle hiermit durch Bezugnahme in den vorliegenden Text aufgenommen werden.
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Fußbodendielen des oben angesprochenen Typs haben den Nachteil, dass sie leicht Feuchtigkeit aufnehmen, was zu einer Reihe unerwünschter Effekte führen kann, wie zum Beispiel hochstehenden Rändern oder vorzeitigem Verschleiß.
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WO 2008/078181 offenbart eine Randbehandlung für Fußbodendielen, wobei ein Wirkstoff mit feuchtigkeitsabweisender Wirkung auf die mechanischen Kopplungsmittel aufgetragen wird. Der Wirkstoff umfasst ein fluoriertes Polymer oder Copolymer und kann in Wasser dispergiert sein. Als eine Alternative offenbart das Dokument WO '181 auch Randbehandlungen mit einem gehärteten monomerfreien UV-Lack oder einem verfestigten Schmelzkleber. Eine solche Beschichtung kann die Kopplungsmittel behindern und zu Schwierigkeiten beim Verlegen und/oder zu Defekten bei den Fugen, zum Beispiel Spalten, führen.
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BE 1011466 ,
DE 200 02 744 U1 ,
WO 03/012224 ,
WO 2010/122514 und
EP 2 147 762 offenbaren eine Imprägnieren von MDF/HDF-Material für den Kern einer Fußbodendiele, zum Beispiel mit Polyurethan oder MDI (Methylendiphenyldiisocyanat), dergestalt, dass dort ein verstärkter Seitenrandbereich entsteht, wo die mechanischen Verbindungsteile gebildet werden. Es ist manchmal schwierig, ausreichend tief in das MDF/HDF-Material einzudringen, um eine dauerhafte Minimierung der Feuchtigkeitseinwirkung auf die Fußbodendielen zu erreichen.
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DE 10 2005 058 971 und
US 7,584,583 offenbaren die Verwendung von Aufquellmaterialien, wie zum Beispiel Hydrogelen, zum Abdichten der Fuge beim Eintreten von Feuchtigkeit. Ein solches Aufquellmaterial wird aber möglicherweise erst wirksam, nachdem an den Fußbodendielen der erste Schaden eingetreten ist.
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Die vorliegende Erfindung zielt darauf ab, die Auswirkungen von Feuchtigkeit auf Fußbodendielen, die eine dekorative Oberflächenschicht und ein Substrat aus MDF oder HDF umfassen, zu minimieren. Bevorzugt werden die Auswirkungen im Vergleich zum Stand der Technik weiter minimiert. Die vorliegende Erfindung betrifft daher gemäß ihrem ersten unabhängigen Aspekt eine Fußbodendiele, die eine dekorative Oberflächenschicht umfasst, die auf ein Substrat aufgebracht ist, wobei das Substrat an einem Seitenrand MDF- oder HDF-Material aufweist, das als ein Merkmal aufweist, dass der Seitenrand mit einem Imprägniermittel und/oder einem Versiegelungsmittel auf der Basis eines superabsorbierenden Materials behandelt ist, wobei bevorzugt der Seitenrand mit einem Imprägniermittel und/oder einem Versiegelungsmittel auf der Basis eines superabsorbierenden Materials behandelt ist. Die Kombination aus einem Imprägniermittel und einem superabsorbierenden Material führt zu einer effektiven Minimierung der nachteiligen Auswirkungen von Feuchtigkeit. Das Imprägniermittel sorgt bevorzugt für eine zusätzliche Bindung der Holzfasern in dem MDF/HDF-Material, dergestalt, dass das Aufquellen weniger stark ausfällt, während das Vorhandensein des superabsorbierenden Materials die Fuge vor dem Eindringen von Feuchtigkeit, die zu einem solchen Aufquellen führt, schützen kann. Das Imprägniermittel hat allenfalls minimale Auswirkungen auf die Funktionalität möglicher mechanischer Kopplungsteile.
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Der Begriff „superabsorbierende Materialien“ bezieht sich auf durch Wasser aufquellbare, wasserunlösliche organische oder anorganische Materialien, einschließlich superabsorbierender Polymere und superabsorbierender Polymerzusammensetzungen, die unter den günstigsten Bedingungen in der Lage sind, mindestens etwa das 10-fache ihres Gewichts oder mindestens etwa das 15-fache ihres Gewichts oder mindestens etwa das 25-fache ihres Gewichts in einer wässrigen Lösung, die 0,9 Gewichtsprozent Natriumchlorid enthält, zu absorbieren.
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Bevorzugt umfasst das Imprägniermittel mindestens ein MDI (Methylendiphenyldiisocyanat). Als eine Alternative, oder in Kombination mit MDI, kann das Imprägniermittel eine oder mehrere Substanzen umfassen, die aus der Liste bestehend aus einem Epoxidharz, einem Fluorpolymer und Essigsäureanhydrid ausgewählt sind. Im Fall von Essigsäureanhydrid wird keine verstärkte Bindung, sondern eher eine Acetylierung der Holzfasern erreicht. Die Acetylierung führt dazu, dass die Holzfasern weniger feuchtigkeitsempfindlich werden. Die OH-Gruppen in dem Holz werden durch Acetylgruppen ersetzt, was zu einer geringeren Reaktion von H2O (Wasser)-Gruppen aus der Feuchtigkeit zur Holzfaser führt.
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Gemäß einer speziellen Ausführungsform umfasst das Imprägniermittel ein Gemisch aus MDI und einem Fluorpolymer. Bevorzugt werden diesem Gemisch pro 100 Teile MDI weniger als 20 Teile Fluorpolymer zugesetzt, oder auch weniger als 10 Teile oder weniger als 5 Teile. Fluorcopolymer neigt dazu, Bereiche des MDF/HDF zu füllen, die nicht durch das MDI behandelt wurden. Gemäß einer Variante dieser speziellen Ausführungsform wird zuerst ein Imprägniermittel aufgetragen, das hauptsächlich MDI und eventuell Lösemittel umfasst, wie unten erläutert, und anschließend wird ein Imprägniermittel aufgetragen, das hauptsächlich Fluorcopolymer und eventuell Lösemittel umfasst, wobei das Fluorcopolymer bevorzugt in einer Dosis von weniger als 20 Teilen pro 100 Teilen Lösemittel vorliegt. Gemäß dieser Variante ist die anschließende Behandlung in der Lage, die durch das MDI unbehandelten Bereiche besser zu füllen, da es auf effizientere Weise zu solchen Bereichen hingezogen wird, nachdem das MDI bereits mindestens teilweise in das MDF/HDF-Material eingedrungen ist.
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Bevorzugt umfasst das Imprägniermittel ein Lösemittel, das kein Wasser ist, bevorzugt ein Butylacetat oder Propylacetat, wie zum Beispiel 3-Methoxy-3-Methyl-1-Butylacetat (MMB-AC) oder 1-Methoxy-Propylacetat (MPA), einen dibasischen Ester, einen Glykoldiether, wie zum Beispiel Dipropylenglykoldimethylether, einen Benzoatester, wie zum Beispiel der, der unter dem Namen Prifer 6813 verkauft wird, ein Diphenylmethan oder Diphenylethan, wie zum Beispiel Butyldiphenylmethan und/oder Butyldiphenylethan, zum Beispiel das Gemisch aus beiden, das als Vycel U verkauft wird, oder einen Tetramethoxyether, wie zum Beispiel Ethan,1,1,2,2-tetramethoxy- oder -aceton. Andere mögliche Lösemittel sind die, die in Europa, den USA, in Australien, Südkorea und Japan unter der Bezeichnung Rhodiasolv® IRIS registriert sind. Es hat sich gezeigt, dass die Verwendung eines Lösemittels, das kein Wasser ist, zu einem tieferen Eindringen des Imprägniermittels in den Seitenrand des Substrats der Fußbodendiele führt. Die oben aufgeführten Lösemittel besitzen außerdem einen hohen Flammpunkt, wodurch sie unbedenklich in einer industriellen Umgebung verwendet werden können. Falls der Flammpunkt als weniger wichtig angesehen wird, hat der Erfinder auch mit Aceton oder Ethylacetat gute Ergebnisse erzielt.
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Bevorzugt wird ein Lösemittel gewählt, das einen Flammpunkt von über 30°C, besser noch von 60°C oder darüber hat.
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Bevorzugt wird das Lösemittel dem Imprägniermittel mit einem Anteil zwischen 10 und 40 %, bevorzugt zwischen 15 und 30 %, beigemischt.
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Bevorzugt ist das Lösemittel mindestens zu einem gewissen Teil hydrophob, wie es zum Beispiel bei Propylacetat, Diphenylmethan und Diphenylethan der Fall ist. In einem bevorzugten Beispiel wird ein Lösemittel verwendet, das auf einem Gemisch aus Diphenylmethan und Diphenylethan basiert, zum Beispiel Butyldiphenylmethan und Butyldiphenylethan. Dieses Gemisch hat einen allenfalls vernachlässigbaren Einfluss auf die Reaktivität von beispielsweise MDI. Die Erfinder haben festgestellt, dass die Verwendung hydrophober Lösemittel zu einer verbesserten anfänglichen Wasserbeständigkeit, das heißt, in den ersten Stunden, führt. Es wird davon ausgegangen, dass das Lösemittel die Feuchtigkeit während des Erstkontakts abstößt.
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Gemäß einer speziellen Ausführungsform kann das Imprägniermittel ein ölartiges Lösemittel umfassen, wie zum Beispiel Terpentin, Leinöl, entweder gekocht oder ungekocht, Rizinusöl, Sojaöl oder andere Flüssigkeiten auf Proteinbasis. Diese Art von Lösemitteln hat sich als besonders brauchbar erwiesen, wenn das Imprägniermittel ein MDI oder eine andere Chemikalie auf Polyisocyanatbasis ist. Diese Lösemittel sind hydrophob und haben einen besonders hohen Flammpunkt.
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Bevorzugt wird eine Imprägnierungstiefe von mindestens 1 oder mindestens 2 Millimetern erreicht. Besonders bevorzugt liegt die Imprägnierungstiefe mindestens 4 oder 5 Millimeter unterhalb des Profils des jeweiligen Seitenrandes. Bevorzugt ist die Imprägnierungstiefe nicht tiefer als 10 Millimeter. Bei hydrophoben Lösemitteln kann die Imprägnierungstiefe weniger tief sein, um ähnliche Effekte wie bei weniger hydrophoben oder hydrophilen Lösemitteln zu erzielen, zum Beispiel zwischen 0,8 und 3 oder 4 Millimetern. Eine Eindringtiefe von 0,8 bis 1 mm oder mehr ist in solchen Fällen wünschenswert, in denen an der jeweiligen Oberkante gefaste Kanten ausgebildet werden. In solchen Fällen dringt das Imprägniermittel bevorzugt von einer Position unterhalb der gefasten Kante nach oben ein, dergestalt, dass auch das MDF-Material unter der gefasten Fläche behandelt wird.
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Im Vergleich zur Dicke des Substrats liegt die Imprägnierungstiefe bevorzugt zwischen 10 und 100 % oder zwischen 20 und 75 %.
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Eine Imprägnierung, die tiefer als die Dicke des Substratmaterials reicht, sollte vermieden werden, da sich das Imprägniermittel zu stark verteilen kann, um wirksam zu sein. Andererseits sollte das Imprägniermittel eine so niedrige Viskosität besitzen, dass es gut in die Zwischenräume des Substrats eindringen kann. Zum Verbessern der Eindringfähigkeit wird die Verwendung eines Lösemittels bevorzugt, während zum Begrenzen der Eindringtiefe das Vorhandensein von mindestens etwas Wachs in dem Substratmaterial bevorzugt ist. Ein zu hoher Wachsgehalt kann jegliches Eindringen des Imprägniermittels blockieren. Ein bevorzugter Bereich des Wachsgehalts in dem Substratmaterial liegt zwischen 0,1 und 3 % des Gesamtgewichts des MDF/HDF-Materials.
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Die Dicke des Substrats liegt bevorzugt zwischen 5 und 12 Millimetern, besonders bevorzugt zwischen 6,5 und 9,5 Millimetern.
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Bevorzugt umfasst das superabsorbierende Material Kristalle aus Natriumpolyacrylat (SPA). Solche Kristalle können sehr klein sein, zum Beispiel mit einem mittleren Partikeldurchmesser von weniger als 100 Mikrometern im nicht-aufgequollenen Zustand, so dass sie die Fugengeometrie, wie zum Beispiel eine Fugengeometrie mit mechanischen Kopplungsteilen, kaum behindern. Mit diesem superabsorbierenden Material wurden sehr gute Ergebnisse erzielt, und gemäß einem zweiten unabhängigen Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung außerdem eine Fußbodendiele, die eine dekorative Oberflächenschicht umfasst, die auf ein Substrat aufgebracht ist, wobei das Substrat an einem Seitenrand MDF- oder HDF-Material umfasst, wobei der Seitenrand mit einem Versiegelungsmittel auf der Basis eines superabsorbierenden Materials behandelt ist, wobei das superabsorbierende Material Kristalle von Polyacrylat umfasst, die bevorzugt eine mittlere Partikelgröße von weniger als 150 Mikrometer und besonders bevorzugt von 100 Mikrometer oder weniger aufweisen. Bevorzugt beträgt die mittlere Partikelgröße 5 Mikrometer oder mehr, dergestalt, dass verhindert wird, dass sie in die Zwischenräume zwischen den Fasern des MDF/HDF-Materials eindringen.
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Gemäß einem anderen Beispiel können sich die Partikel des absorbierenden Materials auf Partikel aus Bentonit-Ton, amorphem Siliziumdioxid oder Fullererde, wie zum Beispiel Palygorskit und/oder Attapulgit, beziehen.
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Es ist klar, dass die Fußbodendiele des zweiten unabhängigen Aspekts bevorzugt auch die Merkmale des oben erwähnten ersten unabhängigen Aspekts bzw. seiner bevorzugten Ausführungsformen aufweist.
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Bevorzugt können die superabsorbierenden Materialien in einem Schritt aufgebracht werden, der von dem Schritt des Auftragens des Imprägniermittels getrennt ist. Insbesondere in dem Fall, dass das Imprägniermittel ein MDI ist, kann sich dies als vorteilhaft erweisen, da das superabsorbierende Material, insbesondere SPA, dazu neigt, die Viskosität des MDI-SPA-Gemischs zu erhöhen, was zu einem weniger tiefen Eindringen des Imprägniermittels führt. Bevorzugt werden die superabsorbierenden Materialien, zum Beispiel die oben erwähnten SPA-Kristalle, in einer flüssigen Dispersion oder mittels Pulverbeschichtung oder Aufspritzen aufgebracht.
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Die Erfindung des ersten und/oder des zweiten unabhängigen Aspekts wird bevorzugt auf Fußbodendielen angewendet, die am jeweiligen Seitenrand sowie an einem ihm gegenüberliegenden Seitenrand mechanische Kopplungsmittel umfassen, die es erlauben, die Fußbodendiele an den jeweiligen Rändern mit einer ähnlichen Fußbodendiele zu koppeln, dergestalt, dass die Fußbodendiele und die ähnliche Fußbodendiele sowohl in einer Richtung senkrecht zu der dekorativen Oberflächenschicht als auch in einer Richtung senkrecht zu dem Rand und in einer durch die dekorative Oberflächenschicht gebildeten Ebene verriegelt werden. Speziell bei solchen Fußbodendielen, insbesondere solchen, die zum Bilden eines schwimmenden Fußbodenbelags durch Verriegeln mehrerer solcher Fußbodendielen mittels mechanischer Kopplungsmittel verwendet werden, sind Probleme mit Feuchtigkeit besonders häufig. Bevorzugt werden die Kopplungsmittel mindestens teilweise durch profilierte Konturen des MDF/HDF-Materials an den genannten gegenüberliegenden Seitenrändern ausgebildet. In einigen Fällen können diese Kopplungsmittel im Grunde als eine Feder-Nut-Kopplung ausgebildet sein, die mit zusätzlichen Verriegelungsmitteln versehen ist, um die Verriegelung in der Richtung senkrecht zu dem Rand und in der Ebene der Paneele zu erzeugen.
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Falls die mechanischen Kopplungsmittel es erlauben, einen gekoppelten Zustand mit einer Spannkraft zu erzeugen, die die gekoppelten Fußbodendielen zueinander drückt, wie in
WO 97/47834 , zum Beispiel mittels einer nach außen gebogenen untere Nutlippe, die auf die Feder drückt, wird eine zusätzliche Barriere gegen das Eindringen von Feuchtigkeit in die Fuge geschaffen. Eine solche Spannkraft kann ein Dichtungsmittel überflüssig machen. Gemäß einem speziellen unabhängigen Aspekt betrifft die Erfindung daher auch eine Fußbodendiele, die an gegenüberliegenden Rändern mit einem Imprägniermittel, wie zum Beispiel jenen, die in den anderen Aspekten der vorliegenden Erfindung aufgeführt sind, behandelt wurden, wobei diese Ränder mit Kopplungsteilen versehen sind, die es erlauben, einen gekoppelten Zustand zu erzeugen, in dem eine Spannkraft wirkt.
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Bevorzugt dichtet das Dichtungsmittel die Fuge zwischen den benachbarten Rändern der Fußbodendiele und der ähnlichen Fußbodendiele - zum Beispiel beim ersten Feuchtigkeitseintritt - ab.
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Die erfindungsgemäßen Behandlungen, das heißt, das Imprägniermittel und/oder das superabsorbierende Material, können auf einen oder beide der gegenüberliegenden Ränder aufgetragen werden. Das Imprägniermittel wird bevorzugt auf beide gegenüberliegende Ränder aufgetragen. Das superabsorbierende Material braucht nur auf einen der gegenüberliegenden Ränder aufgetragen zu werden.
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Bevorzugt ist die dekorative Oberflächenschicht eine Oberflächenschicht mit einer Dicke von weniger als 0,75 Millimetern oder weniger als 0,5 Millimetern. Speziell bei einer solchen dünnen Oberflächenschicht ist ein Aufquellen des Substrats schnell von der Deckschicht her erkennbar, so dass die Erfindung hier den größten Nutzen hat. Bevorzugt erzeugt das Dichtungsmittel eine Abdichtung zwischen den benachbarten Rändern der Fußbodendiele und der ähnlichen Fußbodendiele in Höhe des seitlichen Randes der Oberflächenschicht oder unmittelbar darunter, und zwar weniger als 1 Millimeter unter der Oberflächenschicht.
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Besonders wichtige Beispiele solcher dünnen Oberflächenschichten, bei denen die Erfindung große Nutzeffekte haben kann, sind Oberflächenschichten, die aus mindestens einer oder mehreren Papierschichten gebildet sind, oder Oberflächenschichten, die aus mindestens einer oder mehreren Holzfumierschichten gebildet sind. Im Fall einer aus einer oder mehreren Papierschichten gebildeten Oberflächenschicht sprechen wir bevorzugt von einem sogenannten Direktdrucklaminat (Direct Pressure Laminate, DPL)-Paneel, wobei diese Papierschichten mit einem wärmehärtenden Harz, beispielsweise mit einem Harz auf Melaminbasis, imprägniert sind. Oberflächenschichten, die aus Papierschichten und/oder Furnierschichten gebildet werden, sind besonders anfällig für eine Qualitätsminderung durch Feuchtigkeit.
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Das Imprägniermittel und das Dichtungsmittel werden bevorzugt als ein Gemisch in einer Suspension oder Emulsion mit einem Lösemittel, das kein Wasser ist, aufgebracht. Speziell in den Fällen, in denen das Dichtungsmittel hauptsächlich aus Kristallen besteht, während das Imprägniermittel eine flüssige Substanz ist, führt dies zu vorteilhaften Ergebnissen. Das oben angesprochene Gemisch wird praktisch an der Grenzfläche des MDF/HDF-Materials gefiltert, wobei die Kristalle relativ gleichmäßig über den Seitenrand oder mindestens über jenen Teil der Seitenrand verteilt sind, der mit der Suspension oder Emulsion behandelt wird.
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Gemäß einer Variante werden das Imprägniermittel und das Dichtungsmittel mindestens teilweise getrennt voneinander aufgetragen. Sie können teilweise übereinander aufgetragen werden, wobei bevorzugt das Imprägniermittel das unterste ist, so dass es nicht daran gehindert wird, in das MDF/HDF-Material einzudringen. Gemäß einer Alternative können sie nebeneinander, mit oder ohne Zwischendistanz entlang des profilierten Randes, aufgetragen werden, wie im Querschnitt zu sehen ist.
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Das Dichtungsmittel, speziell in dem Fall, wo ein solches Dichtungsmittel kristall- oder pulverförmig ist, kann mittels eines hydrophoben Acrylats und/oder eines lichthärtenden Acrylats, zum Beispiel eines UV-härtenden Acrylats, an die Oberfläche des Seitenrandes gehaftet werden. Dies kann erreicht werden, indem das Dichtungsmittel zusammen mit einem solchen Acrylat, zum Beispiel Kristallen in einer Suspension eines lichthärtenden, zum Beispiel UV-härtenden, Acrylats, aufgebracht wird und das Acrylat ausgehärtet wird, wenn es auf den Seitenrand der Fußbodendiele aufgebracht wird.
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Bevorzugt dringt das Imprägniermittel mindestens in das MDF/HDF-Material unmittelbar unterhalb der dekorativen Oberflächenschicht an dem Seitenrand ein. Besonders bevorzugt dringt das Imprägniermittel mindestens in der gesamten oberen Hälfte der Dicke an dem Seitenrand in das MDF/HDF-Material ein, oder sogar in der gesamten Dicke oder fast der gesamten Dicke, wie zum Beispiel mindestens 85 Prozent der Dicke.
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Als MDF/HDF-Material wird bevorzugt eine Diele aus MDF/HDF-Material verwendet, die mittels Harnstoff-Formaldehyd-Leim, Melamin-Harnstoff-Formaldehyd und/oder MDI verleimte Holzfasern umfasst. Bevorzugt umfasst das MDF/HDF-Material etwas Wachs, bevorzugt zwischen 0,1 und 3 Gewichts-% des Substrats. Bevorzugt hat das MDF/HDF-Material eine durchschnittliche Dichte von mehr als 750 kg pro Kubikmeter und kann Regionen mit höherer Dichte in der Nähe einer oder beider flacher Flächen, bevorzugt mindestens in der Nähe der dekorativen Oberflächenschicht, umfassen. Bevorzugt haben solche Regionen mit höherer Dichte eine Dichte von 900 Kilogramm pro Kubikmeter oder mehr. Die Erfinder haben festgestellt, dass eine solche Region mit höherer Dichte nahe der dekorativen Oberflächenschicht besonders interessant ist, da sie einerseits von sich aus wasserdichter ist als das Material des Substrats mit geringerer Dichte und andererseits eine Barriere gegen das eindringende Imprägniermittel, insbesondere das MDI - ob mit oder ohne Lösemittel - bildet. Die Barriere verhindert, dass das Imprägniermittel die dekorative Oberflächenschicht behindert, während sie selbst eine gute Wasserbeständigkeit in der Nähe der dekorativen Oberflächenschicht gewährleistet.
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Die Fußbodenpaneelbehandlungen des ersten und/oder des zweiten Aspekts können mit einem Beschichtungsmittel kombiniert werden, das eine wasserdichte Schicht an dem jeweiligen Rand oder einem Teil davon bildet. Ein solches Beschichtungsmittel kann zum Beispiel Nano- oder Mikroton, Mikrowachs oder TEFLON-Pulver sein. Solche Partikel können die verbleibenden unbehandelten Zwischenräume in dem MDF/HDF-Material füllen. Gemäß einem speziellen unabhängigen Aspekt der Erfindung betrifft die Erfindung eine Fußbodendiele, die eine dekorative Oberflächenschicht umfasst, die auf ein Substrat aufgebracht ist, wobei das Substrat MDF- oder HDF-Material an einem Seitenrand umfasst, wobei der Seitenrand mit einem Beschichtungsmittel beschichtet ist, das bevorzugt aus der Liste ausgewählt ist, die aus Nano- oder Mikroton, Mikrowachs und TEFLON-Pulver besteht. Es können zum Beispiel Partikel aus Bentonitton oder amorphem Siliziumdioxid sein. Bevorzugt haben die Partikel eines solchen Beschichtungsmittels einen durchschnittlichen Partikeldurchmesser von weniger als 100 Mikrometer, bevorzugt weniger als 30 Mikrometer.
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Mit dem gleichen Ziel wie im ersten und im zweiten Aspekt ist gemäß einem dritten unabhängigen Aspekt ein Verfahren zum Herstellen einer Fußbodendiele offenbart, wobei die Fußbodendiele eine auf ein Substrat aufgebrachte dekorative Oberflächenschicht umfasst, wobei das Verfahren umfasst:
- Bereitstellen eines Substratmaterials, das MDF/HDF-Material umfasst;
- Aufbringen einer dekorativen Oberflächenschicht auf eine Oberseite des Sub stratmaterial s;
- Teilen des Substratmaterials in Bretter, die ungefähr die Größe der Fußbodendiele haben;
- Profilieren eines Randes der Bretter, wobei das MDF/HDF-Material an diesem Rand frei liegt;
- Imprägnieren des Randes mit einem Imprägniermittel;
wobei ein Merkmal ist, dass eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen angewendet werden:
- - das Imprägniermittel umfasst ein Lösemittel, bevorzugt ein hydrophobes Lösemittel;
- - das Verfahren umfasst einen Schritt des Benetzens des Randes nach dem Profilieren und vor dem Imprägnieren;
- - das MDF/HDF-Material umfasst Wachs mit einem Anteil von 0,1 bis 3 %;
- - das MDF/HDF-Material umfasst an dem Rand Zonen mit lokal verringerter Dichte.
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Es ist klar, dass in diesem dritten Aspekt bevorzugt ein Imprägniermittel auf MDI-Basis verwendet wird, zum Beispiel die in Verbindung mit dem ersten und dem zweiten Aspekt erwähnten Imprägniermittel.
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Es ist des Weiteren klar, dass jede der oben genannten Maßnahmen separat oder in Kombination mit einer oder mehreren der anderen Maßnahmen angewendet werden kann. Jede dieser Maßnahmen führt zu einem besseren Eindringen des Imprägniermittels in das MDF/HDF-Material.
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Gemäß der ersten Maßnahme umfasst das Imprägniermittel ein Lösemittel, bevorzugt ein Lösemittel, das kein Wasser ist, bevorzugt ein Butylacetat oder Propylacetat, wie zum Beispiel 3-Methoxy-3-Methyl-1-Butylacetat (MMB-AC) oder 1-Methoxy-Propylacetat (MPA), einen dibasischen Ester, einen Glykoldiether, wie zum Beispiel Dipropylenglykoldimethylether, einen Benzoatester, wie zum Beispiel der, der unter dem Namen Prifer 6813 verkauft wird, ein Diphenylmethan oder Diphenylethan, wie zum Beispiel Butyldiphenylmethan und/oder Butyldiphenylethan, zum Beispiel das Gemisch aus beiden, das als Vycel U verkauft wird, oder einen Tetramethoxyether, wie zum Beispiel Ethan,1,1,2,2-tetramethoxy- oder -aceton. Die Verwendung eines Lösemittels erlaubt es, die Viskosität der Flüssigkeit zu senken, so dass sie leichter in die Zwischenräume zwischen den Fasern des MDF/HDF-Materials eindringen kann. Die Verwendung eines Lösemittels, das nicht Wasser ist, wie zum Beispiel Aceton, kann zu einem Abbau des Lignins in den Holzfasern führen. Dieser Abbau begünstigt das Eindringen des Imprägniermittels und die Wirksamkeit des Imprägniermittels, da er die Stabilität der angegriffenen Holzfaser stärker beeinflussen kann. Gemäß einer Alternative wird ein hydrophobes Lösemittel verwendet. Mit einem solchen Lösemittel kann die Eindringtiefe weniger tief sein, da der Erfinder festgestellt hat, dass die anfängliche Feuchtigkeitsabweisung, die mit einem solchen Lösemittel erzielt wird, sehr effektiv ist.
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Gemäß der zweiten Maßnahme umfasst das Verfahren einen Schritt des Benetzens des Randes nach dem Profilieren und vor dem Imprägnieren. Das Benetzen kann mit einer beliebigen Substanz, ob Wasser oder etwas anderem als Wasser, durchgeführt werden.
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Bevorzugt wird eine Substanz, die nicht Wasser ist, verwendet, wie zum Beispiel eines der oben genannten Lösemittel. Dieses Benetzen kann zu einem besseren Imprägnieren des anschließend aufgebrachten Imprägniermittels führen, weil zum Beispiel das Netzmittel das Lignin in den Holzfasern abgebaut hat, und/oder kann zu einer höheren Wirksamkeit des Imprägniermittels führen.
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Bevorzugt erfolgt die Benetzung unter Verwendung eines Lösemittels, das kein Wasser ist, wie zum Beispiel Aceton, während das Imprägniermittel ein hydrophobes Lösemittel, wie zum Beispiel Propylacetat oder Diphenylmethan, umfassen kann.
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Gemäß der dritten Maßnahme umfasst das MDF/HDF-Material Wachs mit einem Anteil zwischen 0,1 und 3 Gewichtsprozent des MDF/HDF-Materials. Der Erfinder hat festgestellt, dass etwas Wachs erforderlich ist, um zu verhindern, dass das Imprägniermittel unnötig tief in das MDF/HDF-Material eindringt. Das Wachs stellt in gewisser Weise ein Hindernis für die eindringende Flüssigkeit dar und ist an sich wasserabweisend. Dennoch hat der Erfinder überraschenderweise festgestellt, dass eine zu große Menge Wachs ebenfalls die mit dem Imprägniermittel erzielte Feuchtigkeitsbeständigkeit beeinträchtigt.
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Gemäß der vierten Maßnahme umfasst das MDF/HDF-Material Zonen mit lokal verringerter Dichte an dem Rand. Solche Zonen haben bevorzugt eine durchschnittliche Dichte, die mindestens 10 Prozent niedriger ist als die des restlichen Materials der Diele. Solche MDF/HDF-Dielen sind zum Beispiel in
WO 2009/050565 offenbart. Die Zonen sind bevorzugt allgemein entlang des Seitenrandes der Fußbodendiele ausgerichtet und können eine Breite aufweisen, die mindestens dem 1- bis 5-fachen der Dicke der Diele entspricht.
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In Bezug auf den Schritt des Imprägnierens des Randes mit einem Imprägniermittel ist klar, dass damit das Auftragen eines Imprägniermittels auf den jeweiligen Seitenrand gemeint ist. Es kann jedes beliebige Auftragsverfahren verwendet werden, wie zum Beispiel Sprühen, Vakuumbeschichtung, vertikale Badverfahren, Tauchverfahren, Radbeschichtung, Pinselauftrag, unter Druck stehende Profilköpfe und dergleichen.
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Bevorzugt erfolgt der Auftrag, indem die Bretter mit ihren zu behandelnden Rändern an der Auftragsvorrichtung vorbeigeführt werden. Beispiele möglicher Auftragsverfahren sind in
DE 92 029 76 U1 ,
WO 2008/078181 ,
WO 2012/004700 ,
BE 1011466 und
WO 2006/038867 beschrieben. Bevorzugt erfolgt das Auftragen, indem die Fußbodendiele auf der Transportvorrichtung, zum Beispiel der Kettentransportvorrichtung, transportiert wird, die in die Fräsmaschine eingebaut ist, die den jeweiligen Rand profiliert. Gemäß einer anderen Möglichkeit erfolgt das Auftragen unmittelbar, nachdem die Fußbodendiele die Fräsmaschine verlassen hat, gegebenenfalls noch auf der Kettentransportvorrichtung, die ebenfalls diese Fräsmaschine verlässt, oder auf einer separaten Transportvorrichtung.
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Mit dem gleichen Ziel wie in dem ersten, zweiten und dritten Aspekt ist gemäß einem vierten unabhängigen Aspekt ein Verfahren zum Herstellen einer Fußbodendiele offenbart, wobei die Fußbodendiele eine auf ein Substrat aufgebrachte dekorative Oberflächenschicht umfasst, wobei das Verfahren umfasst:
- Bereitstellen eines Substratmaterials, das MDF/HDF-Material umfasst;
- Aufbringen einer dekorativen Oberflächenschicht auf eine Oberseite des Substratmaterials;
- Schneiden von Nuten in die dekorative Oberflächenschicht, um das Substratmaterial freizulegen;
- Imprägnieren des freigelegten Substratmaterials mit einem Imprägniermittel; Teilen des Substrats in Bretter, die ungefähr die Größe der Fußbodendiele haben, wobei sich das frei gelegte Substrat an dem Rand oder nahe dem Rand der Bretter befindet;
- Profilieren eines Randes der Bretter, wobei mindestens ein Abschnitt des erhaltenen Randes das mit dem Imprägniermittel imprägnierte MDF/HDF-Material umfasst, wobei das MDF/HDF-Material an dem Rand frei liegt.
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Es ist klar, dass in diesem vierten Aspekt bevorzugt ein Imprägniermittel auf MDI-Basis verwendet wird, zum Beispiel die in Verbindung mit dem ersten und dem zweiten Aspekt erwähnten Imprägniermittel. Bevorzugt werden auch hier die dort genannten Lösemittel verwendet. Bevorzugt wird der Schritt des Auftragens der Oberflächendekorschicht unter Verwendung des sogenannten DPL-Verfahrens (Direct Pressure Laminate) ausgeführt, bei dem mindestens eine melaminharzhaltige Schicht mittels eines Heißpressvorgangs ausgehärtet und auf das MDF/HDF-Material angehaftet wird. Bevorzugt ist die Diele bei der Imprägnierung noch heiß von diesem Pressvorgang. Durch die Wärme wird allgemein die Imprägnierungstiefe verbessert.
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Mit dem Ziel der weiteren Veranschaulichung der Merkmale der Erfindung werden im Folgenden - anhand einiger nicht-einschränkender Beispiele - einige bevorzugte Ausführungsformen unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen veranschaulicht, wobei:
- 1 eine perspektivische Ansicht auf eine Fußbodendiele gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt;
- 2 in größerem Maßstab einen Querschnitt entlang der in 1 veranschaulichten Linie II-II zeigt;
- 3 in größerem Maßstab einen Querschnitt entlang der in 1 veranschaulichten Linie III-III zeigt, jedoch für eine Variante; und
- 4 und 5 in ähnlichen Ansichten wie der von 2 weitere Varianten veranschaulichen.
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1 stellt schematisch eine Fußbodendiele 1 gemäß der vorliegenden Erfindung dar. In diesem besonderen Fall betrifft die Erfindung eine rechteckige und längliche Diele 1 mit einem ersten Paar gegenüberliegender Ränder 2-3, und zwar den langen Rändern, und einem zweiten Paar gegenüberliegender 7e Ränder 4-5, und zwar den kurzen Rändern. Beide Paare von Rändern 2-3, 4-5 wurden mit Kopplungsteilen 6 versehen.
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2 veranschaulicht klar, dass die Kopplungsteile 6 an den langen Rändern 2-3 sowohl ein erstes Verriegelungssystem bilden, das ein Verriegeln in der Ebene der Paneele 1 und senkrecht zu den Rändern 2-3 bewirkt, und zwar ein Verriegeln in der horizontalen Richtung R2, als auch ein zweites Verriegelungssystem bilden, das ein Verriegeln senkrecht zu der Ebene der Paneele 1 bewirkt, und zwar ein Verriegeln in der vertikalen Richtung R1. Die hier veranschaulichten Kopplungsteile 6 sind im Wesentlichen als eine Feder 7-Nut 8-Verbindung ausgebildet, die das Verriegeln in der vertikalen Richtung R1 erlaubt, wobei die Feder 7 bzw. mindestens eine der Nutlippen 9-10, in diesem Fall nur die untere Nutlippe 9, mit zusätzlichen Verriegelungselementen 11-12 versehen wurde, die das Verriegeln in der horizontalen Richtung R2 bewirken. Die jeweiligen Verriegelungselemente 11-12 sind als eine Ausnehmung an der Unterseite der Feder 7 ausgebildet, die mit einem Vorsprung an der Oberseite der unteren Nutlippe 9 zusammenwirkt.
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Die Kopplungsteile 6 sind von der Art, die es erlaubt, dass zwei solcher Paneele 1 wahlweise durch eine Drehbewegung W oder eine horizontale Verschiebebewegung S eines Paneels 1 relativ zu dem anderen miteinander gekoppelt werden können. In diesem Fall sind die Kopplungsteile 6 vollständig aus dem Substrat 13, das in diesem Fall MDF/HDF-Material ist, realisiert.
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Bevorzugt erzeugen die Kopplungsteile 6 im gekoppelten Zustand eine Spannkraft, die die gekoppelten Fußbodendielen 1 an diesen Rändern 2-3 zueinander drückt. Obgleich hier nicht veranschaulicht, kann dies dadurch erreicht werden, dass die untere Nutlippe 9 ein wenig aus ihrer normalen entspannten, ungebogenen Position heraus gebogen wird und aufgrund ihrer Elastizität auf die Feder 7 - mindestens an der Stelle der Verriegelungselemente 10-11 - drückt. Eine solche Spannkraft hat die Tendenz, die Fuge an den Oberkanten zu schließen, wodurch das Risiko des Eindringens von Feuchtigkeit minimiert wird.
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2 veranschaulicht des Weiteren, dass beide gegenüberliegende Seitenränder 2-3 mit einem Imprägniermittel 14 behandelt sind. Die senkrecht zu der profilierten Kontur der mechanischen Kopplungsteile 6 gemessene Eindringtiefe D ist größer als 0,8 Millimeter, oder größer als 2 Millimeter entlang der gesamten Kontur, oder immer größer als 10 Prozent der Dicke T des Substrats 13.
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Des Weiteren veranschaulicht 2, dass auf einen der gegenüberliegenden Seitenränder 2-3, in diesem Fall auf den Rand 2, die mit der Feder 7 versehen ist, ein Dichtungsmittel 15 aufgetragen wurde.
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Das Paneel 1 von 2 umfasst außerdem eine dekorative Oberflächenschicht 16 mit einem Aufdruck 17. An der Unterseite des Substrats 13 ist eine Trägerschicht 18 oder Ausgleichsschicht angeordnet. Der Aufdruck 17 wurde auf einen Papierbogen 19 aufgebracht, der in diesem Fall ein Gewicht von etwa 60 bis 80 Gramm pro Quadratmeter aufweist, und sein Muster oder Bild stellt ein Holzmotiv 20 dar, insbesondere das Bild nur eines einzigen Holzbrettes. Der Aufdruck 17 ist in seinem Muster frei von Wiederholungen. Die dekorative Oberflächenschicht 16 umfasst des Weiteren eine verschleißfeste Schicht 21, die über dem Aufdruck 17 angeordnet ist. Die verschleißfeste Schicht 17 umfasst in diesem Beispiel einen Papierbogen, der in diesem Fall mit wärmehärtendem Harz und eventuell harten Partikeln, wie zum Beispiel Aluminiumoxid, imprägniert ist. Die Trägerschicht 18 oder Ausgleichsschicht umfasst ebenfalls einen Papierbogen 22, der mit wärmehärtendem Harz imprägniert ist.
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In 2 wird deutlich, dass das Dichtungsmittel 15 unmittelbar unterhalb der dekorativen Oberflächenschicht 16, und eventuell damit überlappend, aufgebracht wurde.
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Die Fußbodendiele 1 von 1 kann an dem Paar kurzer Seitenränder 4-5 mit Kopplungsteilen 6 versehen sein, die denen ähneln, die in 2 für das Paar langer Seitenränder 2-3 veranschaulicht sind.
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3 veranschaulicht eine Variante, bei der die Fußbodendiele an dem Paar kurzer Seitenränder 4-5 mit Kopplungsteilen 6 versehen ist, die ein Koppeln mittels einer Abwärtsbewegung M ermöglichen. Dies ist besonders in Kombination mit Kopplungsteilen 6 an dem Paar langer Seitenränder interessant, die ein Koppeln mittels einer Drehbewegung ermöglichen, wie zum Beispiel die in 2 veranschaulichten Kopplungsteile. Die Kopplungsteile 6 in 3 sind an einem Rand 4 als ein Einschubteil 23 und an dem gegenüberliegenden Rand 5 als ein Aufnahmeteil 24 ausgebildet. Der Einschubteil 23 ist mit einem sich nach unten erstreckenden hakenförmigen Teil 25 versehen, der dafür ausgelegt ist, in einer Ausnehmung 26 zu sitzen, die in einer unteren Flanke 27 des Aufnahmeteils 24 ausgebildet ist. Der hakenförmige Teil 25 und ein nach oben vorstehender hakenförmiger Teil 28, der die Ausnehmung 26 begrenzt, wirken zusammen, um ein Verriegeln in einer Richtung R2 senkrecht zu den gekoppelten Rändern 4-5 und in der Ebene der gekoppelten Fußbodendielen 1 zu bewirken. Ein Verriegeln in einer Richtung R1 senkrecht zu dieser Ebene wird mittels eines seitwärts vorstehenden Hakens 29 an dem Einschubteil 23 und einer Unterschneidung 30 an dem Aufnahmeteil 24 bewerkstelligt. In diesem Fall wird die Unterschneidung 30 mittels eines separaten Einsatzes 31 gebildet, der sich federnd nach innen und anschließend nach außen bewegt, um den Haken 29 während der Abwärtsbewegung M in der Unterschneidung 30 zu ergreifen.
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Solche Kopplungsteile
6, die ein Verriegeln mittels einer Abwärtsbewegung M erlauben, sind an sich bekannt, zum Beispiel aus
WO 2013/102803 ,
WO 2006/043893 ,
WO 01/75247 ,
WO 03/016654 und
WO 2010/087752 , die allesamt hiermit durch Bezugnahme in den vorliegenden Text aufgenommen werden.
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Gemäß der in
4 veranschaulichten Variante kann die Oberkante
31 der jeweils gegenüberliegenden Ränder
2-3 und/oder
4-5 mit einer abgesenkten Kantenfläche
32 ausgebildet sein, wie zum Beispiel in Form einer eckigen Kante, oder wie hier veranschaulicht, in Form einer abgeschrägten oder gefasten Kante. Eine solche abgesenkte Kantenfläche
32 kann mit der gleichen dekorativen Oberflächenschicht
16 versehen sein wie die übrige Oberseite des Paneels
1, oder wie hier mit einem separaten Dekor
33 versehen sein, oder ganz ohne Dekor bleiben. Eine solche abgesenkte Kantenfläche
32 kann durch Herunterdrücken des jeweiligen Randes und/oder, wie hier veranschaulicht, durch Entfernen eines Materialabschnitts von dieser Oberkante
31, wodurch ein Teil des Substrats
13 frei gelegt wird, und anschließendes Versehen der entstandenen Fläche mit dem separaten Dekor
33 hergestellt werden. Die erste Technik ist zum Beispiel in
WO 2006/066776 beschrieben; die zweite Technik, deren Ergebnis hier veranschaulicht ist, ist in
WO 01/96688 beschrieben. Die Pfeile P veranschaulichen, dass das Imprägniermittel
14 von einer Stelle unterhalb der abgesenkten Kantenfläche
32 bis in das MDF/HDF-Material hinter der abgesenkten Kantenfläche
32 des Substrats
13 eindringen kann.
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5 zeigt eine Ausführungsform, bei der das superabsorbierende Material 15 an den Rändern 2-3 mindestens an einer Stelle 34 oberhalb der Mittellinie C der Fußbodendiele 1 und mindestens an einer Stelle 35 unterhalb der Mittellinie C der Fußbodendiele 1 aufgebracht wird. Durch das Aufbringen des superabsorbierenden Materials 15 an der Stelle 35 unterhalb der Mittellinie C der Fußbodendiele 1 wird der Vorteil erreicht, dass vom Untergrund aufsteigende Feuchtigkeit daran gehindert wird, weiter in die Fuge einzudringen und schlussendlich Schäden an den Oberkanten 31 zu verursachen.
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In dem dargestellten Fall hat das superabsorbierende Material 15 die Form von Partikeln, insbesondere von Kristallen, von SPA. Die Partikel oder Kristalle haben eine durchschnittliche Partikelgröße von weniger als 100 Mikrometern im nicht-aufgequollenen Zustand.
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5 veranschaulicht des Weiteren, dass die Ränder 2-3 eine geneigte Fläche 36 aufweisen können, die die jeweiligen Oberkanten 31 unterschneidet, wobei diese geneigte Fläche 36 unmittelbar unter der dekorativen Oberflächenschicht 16 beginnt, dergestalt, dass - im gekoppelten Zustand - eine Kammer unter den Oberkanten gebildet wird, wobei die Kammer bis zu, oder fast bis zu, der dekorativen Oberflächenschicht 16 vorsteht. Diese Kammer kann dazu dienen, die aufgequollenen Kristalle beim Eintreten von Feuchtigkeit aufzunehmen, und erlaubt eine Abdichten der Fuge an einer Position unmittelbar unter der dekorativen Oberflächenschicht 16. Eventuell können auch die seitlich weisenden Seitenflächen 37 der dekorativen Oberflächenschicht 16, die neben den geneigten Flächen 36 liegen, an einem oder beiden Rändern 2-3 geneigt sein, damit das aufgequollene Material bis zwischen die seitlich weisenden Seitenflächen 37 gelangen kann.
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In 5 wird oberhalb der Feder 7 und unterhalb der dekorativen Oberflächenschicht 16 ein Raum 38 gebildet, um das superabsorbierende Material 15 an einer Stelle oberhalb der Mittellinie C der Fußbodendiele oder des Fußbodenpaneels 1 aufzunehmen. Ein weiterer Raum 38 wird oberhalb der zusammenwirkenden Kontaktflächen 39 der Verriegelungselemente 11 und 12 gebildet, um das superabsorbierende Material an der Stelle 35 unterhalb der Mittellinie C des Fußbodenpaneels 1 aufzunehmen. Es ist klar, dass der Raum 38 an der Stelle 34 auch in der oberen Nutlippe 10 ausgebildet werden kann, gegebenenfalls in Kombination mit dem Raum oberhalb der Feder 7.
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Ähnliche Adaptierungen, wie sie in Verbindung mit den 4 und 5 erläutert wurden, können an den kurzen Seiten 4-5 vorgenommen werden, zum Beispiel jene, die in 3 veranschaulicht sind, gegebenenfalls in Kombination mit solchen Adaptierungen, die an den langen Seiten 2-3 vorhanden sind.
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Das offenbarte Verfahren ist insbesondere für die Behandlung von Seitenrändern von Fußbodendielen interessant, die Kopplungsteile
6 aufweisen, die ein Verriegeln mittels einer Abwärtsbewegung M erlauben, da solche Kopplungsteile
6 bevorzugt ein geringes Spiel in der Fuge aufweisen, um ein leichtgängiges Fügen zu erlauben. Ein Spiel von einigen hundertstel Millimetern, zum Beispiel 0,05 mm, kann ausreichen, um eine zuverlässige, das heißt, wiederholbare, leichtgängige Kopplung zu erlauben. Ein solches Spiel, wie klein es auch sein mag, kann zu verstärktem Wassereintritt führen und die jeweiligen Ränder einer erhöhten Materialdegradation aufgrund solcher Feuchtigkeit aussetzen. Eine Behandlung der Ränder, die eine solche Materialdegradation und die daraus resultierenden Auswirkungen minimiert, ist daher wünschenswert. Bevorzugt werden, wie oben angesprochen, solche Kopplungsteile an den kurzen Seitenrändern einer Fußbodendiele angeordnet. An den langen Rändern sind bevorzugt Kopplungsteile
6 angeordnet, die mindestens eine Kopplung mittels einer Drehbewegung W erlauben, wie zum Beispiel jene, die in
2 veranschaulicht sind. Bevorzugt erlauben die Kopplungsteile
6 an der langen Seite das Erreichen eines gekoppelten Zustands, bei dem eine Spannkraft die gekoppelten Fußbodendielen
1 aktiv zusammenschiebt und die Tendenz hat, die Fugen an den langen Seiten zu schließen, das heißt, eines gekoppelten, spielfreien Zustands. Gemäß einer nicht-veranschaulichten Variante sind an den langen Rändern Kopplungsteile
6 angeordnet, die im Grunde als eine Feder und eine Nut ausgebildet sind, wobei die Feder an ihrer Oberseite mit mindestens einem Einraststeg versehen ist, und wobei die Nut mit einer damit zusammenwirkenden Unterschneidung in der oberen Nutlippe versehen ist. Bevorzugt ist in einem solchen Fall auch an der Unterseite der Feder ein Einraststeg angeordnet, der mit einer Aussparung in der unteren Nutlippe zusammenwirkt. Eine solche Feder-Nut-Anordnung ist zum Beispiel in
WO 02/059435 beschrieben und kann eine dichte Verfugung erbringen.
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Die Erfindung kann sich auch in solchen Fällen als besonders nützlich erweisen, in denen die dekorative Oberflächenschicht ein Holzfurnier mit einer Dicke zwischen 0,2 und 2 mm, zum Beispiel von 0,3 bis 0,8 mm, umfasst oder daraus besteht. Solche Furnierschichten können sich aufgrund der Auswirkungen von in die Fuge eindringender Feuchtigkeit rasch verfärben. Solchen Auswirkungen kann mittels der Behandlungen der vorliegenden Erfindung, insbesondere durch die Verwendung der offenbarten Dichtungsmittel, effektiv entgegengewirkt werden.
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Mit dem Ziel, die Merkmale der Erfindung noch weiter zu veranschaulichen, werden im Folgenden einige Beispiele und die erzielten Ergebnisse aufgeführt.
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Beispielreihe 1:
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Zwölf Substanzen wurden gemäß der unten gezeigten Tabelle vorbereitet.
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Jede der Substanzen wurde auf die Seitenränder eines Laminatbodenpaneels, insbesondere eines DPL (Direct Pressure Laminate)-Fußbodenpaneels, mit ähnlichen Profilen wie den in 2 veranschaulichten aufgetragen. Die gesamte Kontur der profilierten Seitenränder wurde behandelt. Das Substratmaterial des Fußbodenpaneels bestand aus einem 8 mm dicken HDF-Material. Der in dem HDF enthaltene Leim bestand aus Melamin-Harnstoff-Formaldehyd (MUF). Das HDF umfasste außerdem etwa 1 % einer Wachsemulsion. Das Fußbodenpaneel oder die Fußbodendiele umfasste eine dekorative Oberflächenschicht, die auf das Substrat aufgebracht wurde, so wie die, die in 2 veranschaulicht ist. Das dekorative Oberflächenmaterial umfasste einen Aufdruck, der auf einem Papierbogen aufgebracht war, und eine verschleißfeste Schicht. An der Unterseite des Substratmaterials wurde eine Trägerschicht oder Ausgleichsschicht angeordnet. Die Aufdruckschicht, die verschleißfeste Schicht und die Ausgleichsschicht umfassten alle eine Papierschicht, die mit wärmehärtendem Harz, und zwar Melaminformaldehydharz, imprägniert war.
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Die erhaltenen Fußbodenpaneele wurden mit Hilfe der an den behandelten Seitenrändern befindlichen Kopplungsteile zusammengefügt und 24 Stunden (4 Stunden im Fall der Stücke 2' und 13') in ein Wasserbad bei einer Temperatur von 30°C gelegt. Nach 24 Stunden wurde die Gewichtszunahme der Fußbodenpaneele aufgezeichnet, um die Menge des in das HDF-Substrat absorbierten Wassers zu bestimmen. Außerdem wurde die Dicke der Fußbodenpaneele an den behandelten Rändern aufgezeichnet, um das Aufquellen aufgrund der Feuchtigkeitsabsorption zu definieren. Die Ergebnisse sind in der Tabelle als ein Prozentwert angegeben, der mit dem Gewicht und der Randdicke vor dem Wasserbad verglichen wird. Es ist anzumerken, dass das Eintauchen von Fußbodenpaneelen in ein Bad natürlich eine Laborbedingung ist, von der man nicht erwartet, dass sie im wirklichen Leben vorkommt. Dennoch schien dieser Test geeignet, um die Nutzeffekte der Behandlungen der vorliegenden Erfindung zu veranschaulichen.
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Die Tabelle enthält auch die Ergebnisse für ein Referenz-Laminatbodenpaneel mit unbehandelten Seitenrändern.
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Die Ergebnisse veranschaulichen, dass die Behandlung der Ränder mit einem Lösemittel, das ein Imprägniermittel, insbesondere MDI, umfasst, zu einer enormen Verbesserung der Wasserbeständigkeit der Laminatbodenpaneele führt. Die Absorption wird von etwa 6 % auf weniger als 2 % gesenkt, und das Randaufquellen von 21 % auf unter 10 % reduziert, insbesondere in den Fällen, in denen ein Lösemittel zusammen mit dem Imprägniermittel verwendet wird.
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Die Testergebnisse 2-2' und 13-13' zeigen den positiven Einfluss des hydrophoberen Lösemittels Butyldiphenylmethan auf das anfängliche Produktverhalten. Das Randaufquellen ist bei diesem Prüfstück nach 4 Stunden Eintauchen in das Wasserbad sehr gering.
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Die Tests können keinen positiven Einfluss des Dichtungsmittels bei längerer anhaltender Wassereinwirkung nachweisen. Da sich die vorliegenden Testbedingungen mit dem Einweichen der gekoppelten Fußbodenpaneele in einem Wasserbad befassen, dringt das Wasser nicht nur von den Fugenoberkanten ein, die durch die aufgequollenen Kristalle abgedichtet werden können. Zumindest veranschaulichen die Tests, dass die SPA-Kristalle die Wasserbeständigkeit der Laminatbodenpaneele nicht beeinträchtigen.
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Beispielreihe 2:
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Zehn Substanzen wurden gemäß der unten gezeigten Tabelle vorbereitet.
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Jede der Substanzen wurde auf die Seitenränder eines Laminatbodenpaneels, insbesondere eines DPL (Direct Pressure Laminate)-Fußbodenpaneels, mit ähnlichen Profilen wie den in 2 veranschaulichten aufgetragen. Die gesamte Kontur der profilierten Seitenränder wurde behandelt. Das Substratmaterial des Fußbodenpaneels bestand aus einem 8 mm dicken HDF-Material. Der in dem HDF enthaltene Leim bestand aus Harnstoff-Formaldehyd (UF). Das Standard-HDF umfasste außerdem etwa 1 % einer Wachsemulsion, während das in den Tests 5 und 9 verwendete Substrat nur 0,3 % einer Wachsemulsion umfasste. Die in den Tests 3 und 6 verwendeten Substrate waren frei von Wachsemulsionen. Das Fußbodenpaneel oder die Fußbodendiele umfasste eine dekorative Oberflächenschicht, die auf das Substrat aufgebracht wurde, so wie die, die in 2 veranschaulicht ist. Das dekorative Oberflächenmaterial umfasste einen Aufdruck, der auf einem Papierbogen aufgebracht war, und eine verschleißfeste Schicht. An der Unterseite des Substratmaterials wurde eine Trägerschicht oder Ausgleichsschicht angeordnet. Die Aufdruckschicht, die verschleißfeste Schicht und die Ausgleichsschicht umfassten alle eine Papierschicht, die mit wärmehärtendem Harz, und zwar Melaminformaldehydharz, imprägniert war.
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Die erhaltene Imprägnierungstiefe der Substanzen wurde gemessen und in der unten gezeigten Tabelle aufgezeichnet.
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Die Ergebnisse veranschaulichen die positiven Auswirkungen der Lösemittelverwendung, eines reduzierten Wachsgehalts oder einer Vorbenetzung auf die erreichte Eindringtiefe.
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Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die hier beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen beschränkt, sondern solche Fußbodendielen und Verfahren können gemäß verschiedenen Varianten realisiert werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen. Die in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung offenbarten Imprägniermittel und/oder Dichtungsmittel können auch zum Verbessern der Wasserbeständigkeit anderer Produkte auf der Basis von MDF oder HDF, wie zum Beispiel Fußbodenzierleisten, verwendet werden. Aus diesem Grund betrifft die Erfindung gemäß einer Variante eine Fußbodenzierleiste, die eine dekorative Oberflächenschicht umfasst, die auf ein Substrat aufgebracht ist, wobei das Substrat MDF- oder HDF-Material umfasst, wobei das MDF- oder HDF-Material an einer Fläche der Fußbodenzierleiste frei liegt, wobei das frei liegende Material mit einem Imprägniermittel und/oder einem Dichtungsmittel auf der Basis eines superabsorbierenden Materials behandelt ist. Es ist klar, dass die in Verbindung mit dem ersten, zweiten und dritten Aspekt der Erfindung genannten Imprägniermittel und/oder Dichtungsmittel im Kontext dieser Variante verwendet werden können. Des Weiteren kann das Verfahren, insbesondere die Maßnahme zum Verbessern des Eindringens, zum Verbessern der Behandlung der frei liegenden MDF/HDF-Flächen einer solchen Fußbodenleiste verwendet werden.
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Es ist klar, dass die Erfindung und die Offenbarung des Weiteren auch mehrere Ausführungsformen betrifft, wie sie durch die unten nummerierten Absätze definiert sind:
- 1. Fußbodendiele, die eine dekorative Oberflächenschicht 16 umfasst, die auf ein Substrat 13 aufgebracht ist, wobei das Substrat 13 an einem Seitenrand 2-3 MDF- oder HDF-Material umfasst, wobei der Seitenrand 2-3 sowohl mit einem Imprägniermittel 14 als auch mit einem Dichtungsmittel 15 auf der Basis eines superabsorbierenden Materials behandelt ist.
- 2. Die Fußbodendiele des nummerierten Absatzes 1 oben, wobei das Imprägniermittel 14 MDI umfasst.
- 3. Die Fußbodendiele des nummerierten Absatzes 1 oben, wobei das Imprägniermittel 14 mindestens eine Substanz umfasst, die aus der Liste bestehend aus einem Epoxidharz, einem Fluorpolymer und Essigsäureanhydrid ausgewählt ist.
- 4. Die Fußbodendiele nach einem der nummerierten Absätze 1 bis 3 oben, wobei das Imprägniermittel 14 ein Lösemittel umfasst.
- 5. Die Fußbodendiele gemäß dem nummerierten Absatz 4 oben, wobei das Lösemittel ausgewählt ist aus der Liste bestehend aus einem Butylacetat oder Propylacetat, wie zum Beispiel 3-Methoxy-3-Methyl-1-Butylacetat (MMB-AC) oder 1-Methoxy-Propylacetat (MPA), einem dibasischen Ester, einem Glykol(di)ether, wie zum Beispiel Dipropylenglykoldimethylether, einem Benzoatester, wie zum Beispiel dem, der unter dem Namen Prifer 6813 verkauft wird, oder einem Tetramethoxyether, wie zum Beispiel Ethan, 1, 1,2,2-tetramethoxy- oder -aceton.
- 6. Die Fußbodendiele nach einem der nummerierten Absätze 1 bis 5 oben, dadurch gekennzeichnet, dass das superabsorbierende Material Kristalle von Natriumpolyacrylat umfasst.
- 7. Fußbodendiele, die eine dekorative Oberflächenschicht 16 umfasst, die auf ein Substrat 13 aufgebracht ist, wobei das Substrat 13 an einem Seitenrand 2-3 MDF- oder HDF-Material umfasst, wobei der Seitenrand 2-3 mit einem Dichtungsmittel 15 auf der Basis eines superabsorbierenden Materials behandelt ist, wobei das superabsorbierende Material Kristalle von Polyacrylat umfasst.
- 8. Die Fußbodendiele nach dem nummerierten Absatz 7 oben, wobei die Fußbodendiele 1 des Weiteren die Merkmale eines der nummerierten Absätze 1 bis 6 oben aufweist.
- 9. Die Fußbodendiele nach einem der nummerierten Absätze 1 bis 8 oben, wobei die Fußbodendiele 1 an dem Seitenrand 2 sowie an einem diesem gegenüberliegenden Seitenrand 3 mechanische Kopplungsmittel 6 umfasst, die es erlauben, die Fußbodendiele 1 an den jeweiligen Rändern 2-3 mit einer ähnlichen Fußbodendiele 1 zu koppeln, dergestalt, dass die Fußbodendiele 1 und die ähnliche Fußbodendiele 1 sowohl in einer Richtung R1 senkrecht zu der dekorativen Oberflächenschicht 16 als auch in einer Richtung R2 senkrecht zu dem Rand 2-3 und in einer durch die dekorative Oberflächenschicht 16 gebildeten Ebene verriegelt werden.
- 10. Die Fußbodendiele nach dem nummerierten Absatz 9 oben, wobei das Dichtungsmittel 15 die Fuge zwischen den benachbarten Rändern 2-3 der Fußbodendiele 1 und der ähnlichen Fußbodendiele 1 abdichtet.
- 11. Verfahren zum Herstellen einer Fußbodendiele, wobei die Fußbodendiele eine dekorative Oberflächenschicht 16 umfasst, die auf ein Substrat 13 aufgebracht ist, wobei das Verfahren umfasst:
- Bereitstellen eines Substratmaterials 13, das MDF/HDF-Material umfasst;
- Aufbringen einer dekorativen Oberflächenschicht 16 auf eine Oberseite des Substratmaterials 13;
- Teilen des Substratmaterials 13 in Bretter, die ungefähr die Größe der Fußbodendiele 1 haben;
- Profilieren eines Randes 2-3 der Bretter, wobei das MDF/HDF-Material an diesem Rand frei liegt;
- Imprägnieren des Randes mit einem Imprägniermittel 14;
wobei eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen angewendet werden:
- - das Imprägniermittel 14 umfasst ein Lösemittel;
- - das MDF/HDF-Material umfasst Wachs mit einem Anteil von 0,1 bis 3 %;
- - das MDF/HDF-Material umfasst an dem Rand 2-3 Zonen mit lokal verringerter Dichte;
- - das Verfahren umfasst einen Schritt des Benetzens des Randes nach dem Profilieren und vor dem Imprägnieren.
- 12. Das Verfahren des nummerierten Absatzes 11 oben, wobei das Lösemittel ausgewählt wird aus der Liste bestehend aus einem Butylacetat oder Propylacetat, wie zum Beispiel 3-Methoxy-3-Methyl-1-Butylacetat (MMB-AC) oder 1-Methoxy-Propylacetat (MPA), einem dibasischen Ester, einem Glykol(di)ether, wie zum Beispiel Dipropylenglykoldimethylether, einem Benzoatester, wie zum Beispiel dem, der unter dem Namen Prifer 6813 verkauft wird, oder einem Tetramethoxyether, wie zum Beispiel Ethan,1,1,2,2-tetramethoxy- oder -aceton.
- 13. Das Verfahren des nummerierten Absatzes 11 oder 12 oben, wobei eine Fußbodendiele 1 nach einem der oben nummerierten Absätze 1 bis 10 oben erhalten wird.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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