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Die Neuerung betrifft einen Türbeschlag nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Türbeschlag dahingehend zu verbessern, dass der Türbeschlag einen verbesserten Einbruchsschutz aufweist, der unbefugte Manipulationen am Türschloss erschwerend ausgestaltet ist.
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Diese Aufgabe wird durch einen Türbeschlag mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Die Neuerung schlägt mit anderen Worten vor, dass ein Zugriff in axialer Richtung auf die Zylinderöffnung des Schildes, und somit auf den durch diese Zylinderöffnung zugänglichen Schließzylinder dadurch erschwert wird, dass in axialer Richtung vor der Zylinderöffnung ein Sperrkörper angeordnet ist. Längliche Instrumente, mit denen der Schließzylinder beispielsweise aufgebohrt und anschließend gezogen werden kann, oder mit denen die beweglichen Elemente innerhalb des Schließzylinders in eine Freigabestellung bewegt werden können, können folglich nicht angesetzt werden, so dass dementsprechende Einbruchsversuche verhindert werden.
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Vorschlagsgemäß ist dabei vorgesehen, dass der Sperrkörper im Abstand vor der Zylinderöffnung angeordnet ist. Dieser Abstand ermöglicht es, einen Schlüssel vor der Zylinderöffnung zu positionieren, so dass ein berechtigter Zugriff auf das Türschloss nach wie vor möglich ist, indem der Schlüssel in diesen Abstand zwischen Zylinderöffnung und Sperrkörper eingebracht und anschließend in den Schießzylinder des Türschlosses eingeführt wird, um in an sich bekannter und unveränderter Weise den Schließzylinder zum Abschließen oder zum Aufschließen der Tür betätigen zu können. Die Instrumente, die für eine schlüssellose Betätigung des Schließzylinders vorgesehen sind, sind hingegen deutlich länger als ein handelsüblicher Schlüssel, so dass durch den entsprechenden Abstand zwischen Schild und Sperrkörper des Türbeschlags sichergestellt werden kann, dass derartige Zugriffswerkzeuge nicht angesetzt werden können, ein Schlüssel hingegen nach wie vor zur Betätigung des Schließzylinders genutzt werden kann.
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Der vorliegende Vorschlag geht dabei von der Überlegung aus, dass durch eine entsprechende Abmessung des Sperrkörpers längliche Einbruchswerkzeuge lediglich in einem so spitzen Winkel an dem Schild des Türbeschlags angesetzt werden können, dass dadurch eine Betätigung, Beschädigung oder Demontage des Schließzylinders nicht möglich ist.
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Vorteilhaft kann der Abstand zwischen Sperrkörper und Zylinderöffnung wenigstens 7 cm betragen. Dieses Maß ist ausreichend klein bemessen, um das Ansetzen von Einbruchswerkzeugen wirkungsvoll zu verhindern, jedoch das Einführen eines handelsüblichen Schlüssels nach wie vor zu ermöglichen. Zudem berücksichtigt dieses Maß von etwa 7 cm, dass nicht nur der Schlüssel selbst eingeführt werden kann, sondern dass dieser Abstand zwischen Sperrkörper und Zylinderöffnung auch eine problemlose Betätigung des Schlüssels ermöglichst, indem nämlich die menschliche Hand in diesen Zwischenraum problemlos so weit eingeführt werden kann, dass der Schlüssel gehandhabt der Schließzylinder betätigt werden kann.
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Insbesondere im Hinblick auf eine möglichst problemlose Handhabung des Schlüssels kann aus Komfortgründen der Abstand zwischen Sperrkörper und Zylinderöffnung im Wesentlichen 10 cm betragen, was immer noch ausreichend gering bemessen ist, um das Ansetzen von Einbruchswerkzeugen an den Schließzylinder in axialer Ausrichtung vor der Zylinderöffnung zu verhindern.
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Vorteilhaft kann der Sperrkörper in einer ersten Ausgestaltung als ein separates Element ausgestaltet sein, welches ein Distanzstück aufweist, so dass mittels dieses Distanzstückes der gewünschte Abstand zwischen dem Sperrkörper und dem Schild des Türbeschlags sichergestellt werden kann. Durch diese Ausgestaltung als separates Element kann der Sperrkörper unter Verwendung eines beliebigen Schildes, beispielsweise eines bereits vorhandenen, an der Tür montierten Schildes, nachgerüstet werden.
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Entsprechend einer zweiten, ebenfalls vorteilhaften Ausgestaltung kann allerdings vorgesehen sein, dass der Sperrkörper und das Schild mittels eines Distanzstückes miteinander verbunden sind, so dass der Sperrkörper das Schild und das Distanzstück eine gemeinsam handhabbare Einheit bilden. Dies ermöglicht eine besonders robuste Ausgestaltung des Türbeschlags in Form eines praktisch monolithischen Elements.
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Vorteilhaft kann der Sperrkörper als Türgriff ausgestaltet sein, wobei dieser Türgriff gegenüber dem Türblatt nicht beweglich ausgestaltet zu sein braucht, sondern lediglich dazu dient, die Tür in ihre Schließstellung zuziehen zu können bzw. aus ihrer Schließstellung in die Offenstellung aufdrücken zu können.
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Vorteilhaft kann das Schild und/oder der Sperrkörper und/oder das Distanzstück aus Edelstahl bestehen. Abgesehen davon, dass beispielsweise für Türen, die der Witterung ausgesetzt sind, eine langlebige Ausgestaltung des Türbeschlags auch ohne zusätzliche Lackierungen oder sonstige Beschichtungen ermöglicht wird, bietet Edelstahl auch einen erhöhten Einbruchsschutz, beispielsweise gegen die Versuche, den Sperrkörper aufzubohren, um auf diese Weise in axialer Richtung einen Zugang zur Zylinderöffnung und dem Schließzylinder des Türschlosses zu schaffen.
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Die Zylinderöffnungen sind häufig schlüssellochförmig ausgestaltet. Davon abweichend kann vorteilhaft das Schild eine ausschließlich kreisrunde Öffnung aufweisen, nämlich an seiner so genannten Vorderseite, die vom Türblatt abgewandt ist. Diese kreisrunde Zylinderöffnung ermöglicht es, einen Schlüssel in den Schließzylinder einzuführen und zu drehen. Der Schließzylinder selbst weist allerdings typischerweise ebenfalls einen schlüssellochförmigen Querschnitt auf, also einen Querschnittsanteil, der im Rahmen des vorliegenden Abschnitts als Bart bezeichnet wird und auf der zum Türblatt gerichteten Rückseite des Schildes ist bei dieser als vorteilhaft beschriebenen Ausgestaltung eine Ausnehmung vorgesehen, die diesen Bart des Schließzylinders aufnehmen kann und sich daher an die kreisrunde Zylinderöffnung anschließt. Zur Vorderseite des Schildes verbleibt daher eine Materialschicht des Schildes vor der den Bart des Schließzylinders aufnehmenden Ausnehmung, so dass es selbst bei einer Überwindung des Sperrkörpers nicht möglich ist, den Schließzylinder nach vorn hin aus dem Schild des Türbeschlags herauszuziehen.
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Die Materialstärke des Schildes kann vorteilhaft im Wesentlichen 15 mm betragen. Dies stellt einerseits eine massive Ausgestaltung des Schildes dar, die beispielsweise die Anordnung des Schließzylinders innerhalb des Schildes auf eine Weise ermöglicht, die einen besonders guten Schutz des Schließzylinders ermöglicht, da eine mechanische Beschädigung des Schildes um anschießend auf den Schließzylinder zugreifen zu können, nur unter sehr großem Aufwand, verbunden mit einem entsprechenden Zeitaufwand und einer entsprechenden Lärmbelästigung, ermöglicht, was letztlich die Einbruchssicherheit erheblich vergrößert. Zudem bietet diese Materialstärke des Schildes von etwa 15 mm die Möglichkeit einer mechanisch sehr soliden Befestigung des Distanzstückes, so dass der Sperrkörper dann seinerseits dementsprechend stabil vor der Zylinderöffnung des Schildes gehalten werden kann.
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Aus den gleichen Gründen kann die Materialstärke des Distanzstückes und/oder des Sperrkörpers im Wesentlichen jeweils 5 mm betragen, so dass diese jeweiligen Elemente nicht nur aufgrund ihrer Materialstärke gegen Durchbohrungen oder anderweitige mechanische Beschädigungen gut geschützt sind, sondern auch eine stabile Befestigung des jeweils benachbarten Elementes ermöglichen.
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Wenn, wie weiter oben beschrieben, eine Aufnahme des Bartes des Schließzylinders im Schild des Türbeschlags vorgesehen ist, an der Vorderseite des Schildes jedoch lediglich eine kreisrunde Zylinderöffnung vorgesehen ist, kann die Materialstärke des Schildes, die vor der Ausnehmung für den Bart des Türschlosses verbleibt, vorteilhaft im Wesentlichen etwa 3 mm betragen, so dass auch an dieser Stelle mechanische Beschädigungen des Schildes erheblich erschwert sind, die ansonsten erforderlich wären, um den Schließzylinder nach vorn aus dem Türbeschlag herausziehen zu können.
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Um den Türbeschlag seinerseits gegen Demontage zu sichern, kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass am Schild des Türbeschlags Befestigungselemente vorgesehen sind, welche eine Montage des Schildes an einem Türblatt ermöglichen. Diese Befestigungselemente sind zum Türblatt hin ausgerichtet, an der Vorderseite des Schildes jedoch abgedeckt. Die Montage des Schildes bzw. des gesamten Türbeschlags kann daher beispielsweise von der Innenseite der Tür her erfolgen, während von außen, beispielsweise für einen unbenutzten Zugriff, diese Befestigungselemente jedoch nicht zugänglich sind.
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Dabei kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass die Befestigungselemente jeweils ein Innengewinde aufweisen, so dass durch das Türblatt hindurch das Schild am Türblatt mit Hilfe von Schrauben festgelegt werden kann.
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Vorteilhaft kann der Schild über seine Höhe symmetrisch ausgestaltet sein, so dass der Türbeschlag wahlweise bei rechts oder bei links angeschlagenen Türen verwendet werden kann. Dies betrifft beispielsweise Durchbrüche wie z.B. die Zylinderöffnung, aber auch Befestigungselemente, beispielsweise Gewindebolzen oder Gewindehülsen, die an dem Schild vorgesehen sind. Dabei kann der Türbeschlag vorteilhaft insgesamt über seine Höhe symmetrisch ausgestaltet sein, beispielsweise auch was die Ausgestaltung des Sperrkörpers angeht: wenn der Sperrkörper auch als Türgriff genutzt werden soll, stellt die symmetrische Ausgestaltung erstens eine gleich gute Handhabung dieses Türgriffs für beide Montage-Ausrichtungen sicher, und zweitens ist diese symmetrische Ausgestaltung optisch vorteilhaft, beispielsweise wenn in einer Etage nebeneinander sowohl rechts als auch links angeschlagene Wohnungstüren vorgesehen sind und die symmetrische Ausgestaltung des Türbeschlags dann eine einheitliche optische Gestaltung ermöglicht.
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Ausführungsbeispiele der Neuerung werden nachfolgend, anhand der rein schematischen Darstellungen näher erläutert. Dabei zeigt
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1 eine perspektivische Ansicht schräg von oben auf eine Tür mit einem vorschlagsgemäßen Türbeschlag,
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2 eine Ansicht von vorn auf den Türbeschlag,
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3 einen Vertikalschnitt durch den Türbeschlag und
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4 eine Draufsicht auf den Türbeschlag von 1,
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5 eine Ansicht von vorn auf ein zweites Ausführungsbeispiel eines Türbeschlags,
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6 zeigt eine Draufsicht auf dieses zweite Ausführungsbeispiel,
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7 eine Seitenansicht auf ein drittes Ausführungsbeispiel,
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8 eine perspektivische Ansicht ähnlich 1, jedoch auf ein viertes Ausführungsbeispiel, und
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9 eine perspektivische Ansicht ähnlich 1, jedoch auf ein fünftes Ausführungsbeispiel.
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In den Zeichnungen ist mit 1 jeweils insgesamt ein Türbeschlag gekennzeichnet, der ein Schild 2 ein Distanzstück 3 und einen Sperrkörper 4 aufweist. Im Schild 2 ist eine Zylinderöffnung 5 vorgesehen.
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In 1 ist dargestellt, dass ein Schließzylinder 6 eines Türschlosses sich in die Zylinderöffnung 5 erstreckt und dass ein Schlüssel 7 in dem Schließzylinder 6 steckt, um das Türschloss betätigen zu können. Der Abstand mit dem der Sperrkörper 4 vor dem Schild 2 angeordnet ist, ist ausreichend groß bemessen, um sowohl den Schlüssel 7 innerhalb dieses Abstandes frei bewegen zu können, also beispielsweise aus dem Schließzylinder 6 herausziehen bzw. später wieder in den Schließzylinder 6 einführen zu können, und auch insofern ausreichend groß bemessen, um einen Benutzer die problemlose Handhabung des Schlüssels 7 innerhalb dieses Abstandes zu ermöglichen. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt der Abstand zwischen Sperrkörper 4 und Schild 2 etwa 10 cm.
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Das Schild 2 besteht aus Edelstahl, beispielsweise aus einem V4A-Stahl und weist eine Materialstärke von 15 mm auf. Das Distanzstück 3 und die einteilig aus demselben Material geformte Platte des Sperrkörpers 4 bestehen aus demselben Werkstoff, allerdings mit einer Materialstärke von 5 mm. Das Distanzstück 3 ist an das Schild 2 angeschweißt, so dass ein praktisch monolithischer Verbund des gesamten Türbeschlags 1 geschaffen wird.
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Das Schild 2 des Türbeschlags 1 ist an einem Türblatt 8 einer Wohnungstür befestigt, und das Distanzstück 3 befindet sich so nahe an einer Türleibung 9 in einer Wand 10, dass es beispielsweise nicht möglich ist, eine Kreditkarte oder ein ähnliches flaches Instrument neben dem Türschloss in den Spalt zwischen dem Türblatt 8 und der Türleibung 9 einzuführen und auf diese Weise die Tür unbefugt zu öffnen.
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2 verdeutlicht die Lage der Zylinderöffnung 5 hinter dem Sperrkörper 4 und es ist ersichtlich, dass weder in axialer Richtung Einbruchswerkzeuge an den Schließzylinder 6 angesetzt werden können, so in einem Winkel, der eine Manipulation des Schließzylinders 6 ermöglichen würde.
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In der Seitenansicht von 3 ist das Schild 2 geschnitten dargestellt und es ist ersichtlich, dass sich an die kreisrunde Zylinderöffnung 5 nach unten hin eine Ausnehmung 11 anschließt, die den so genannten Bart eines Schließzylinders aufnehmen kann. Zur Vorderseite des Schildes 2 hin, ist diese Ausnehmung 11 jedoch durch eine verbliebende Wandstärke von etwa 3 mm des Schildes 2 verdeckt.
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Ebenfalls nach vorn hin verdeckt sind an der zum Türblatt 8 hin gerichteten Rückseite des Schildes 2 vier Befestigungselemente 12 vorgesehen, die als Gewindehülsen ausgestaltet sind und jeweils mit einem Innengewinde versehen sind. Über diese Gewindehülsen hinaus erstrecken sich Bohrungen an diesen vier Stellen in das Schild 2 hinein, wobei aus Übersichtlichkeitsgründen lediglich vor einer dieser Bohrungen ein Befestigungselement 12 dargestellt ist.
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4 zeigt eine Draufsicht auf den Türbeschlag 1 und es ist ersichtlich, dass das 5 mm starke Edelstahlblech, welches den Sperrkörper 4 und das Distanzstück 3 bildet zweifach gekantet ist, nämlich einmal im Übergangsbereich zwischen dem Abschnitt, welcher den Sperrkörper 4 bildet und dem Abschnitt, welcher das Distanzstück 3 bildet, und zweitens mit einem sehr viel geringeren Biegewinkel im Bereich, wo das Distanzstück 4 an das Schild 2 anschließt. Dieser sehr geringe Knickwinkel stellt zuverlässig sicher, dass Kollisionen zwischen dem Türbeschlag 1 und einer Türleibung 9 vermieden werden, dennoch ist der Spalt zwischen der Türleibung 9 und dem Distanzstück 3 so schmal bemessen, dass hier das Ansetzen von Aufbruchwerkzeugen, wie beispielsweise einem Kuhfuß oder dergleichen verhindert wird.
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5 zeigt rein beispielhaft eine zweite Ausführungsform eines Türbeschlags 1, bei welchem der Sperrkörper 4 kleiner ausgestaltet ist, aber ebenfalls die Zylinderöffnung 5 verdeckt.
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6 zeigt eine Draufsicht auf dieses zweite Ausführungsbeispiel, wobei ersichtlich ist, dass der Sperrkörper 4 auch bei diesem Ausführungsbeispiel als eine Platte ausgestaltet ist. Abweichend davon, kann der Sperrkörper 4 auch eine beliebige andere Ausgestaltung aufweisen, beispielsweise als Kugel oder dergleichen. Das Distanzstück 3 ist bei diesem zweiten Ausführungsbeispiel ebenfalls als Platte ausgestaltet, um eine möglichst große mechanische Stabilität gegen mechanische Belastungen zu bieten.
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Abweichend davon könnte allerdings auch vorgesehen sein, das Distanzstück 3 stangenförmig auszugestalten, und dabei zugunsten einer möglichst großen mechanischen Stabilität zwei oder mehrere Stangen zu verwenden, die sich vom Schild 2 bis zum Sperrkörper 4 erstrecken.
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7 zeigt eine Seitenansicht auf ein drittes Ausführungsbeispiel eines Türbeschlags. Dabei ist das Schild 2 separat von den übrigen Elementen des Türbeschlags 1 ausgestaltet und am Türblatt 8 befestigt. Der Sperrkörper 4 ist in Form einer länglichen Platte ausgestaltet, die mittels zweier Distanzstücke 3 nicht am Schild 2 gehalten ist, sondern vielmehr am Türblatt 8. Hierzu erstrecken sich die beiden Distanzstücke 3 über das Schild 2 hinaus, so dass sie beispielsweise an der Schmalkante des Türblattes 8 angeschraubt werden können, also an die Schmalkante, aus der sich beispielsweise ein Riegelbolzen oder eine Schließzunge des Türschlosses heraus erstreckt.
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In 8 ist ein Türbeschlag 1 dargestellt, bei dem das Schild 2, das Distanzstück 3 und der Sperrkörper 4 aus einem einzigen mehrfach gebogenen Blechzuschnitt bestehen. Das Schild 2 weist also keine größere Materialstärke auf als das Distanzstück 3 oder der Sperrkörper 4. Hierdurch wird beispielsweise ermöglicht, den vorschlagsgemäßen Türbeschlag zwischen einem Türblatt und einem bereits vorhandenen Schlüsselschild 14 zu montieren. Bei dem in 8 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der vorschlagsgemäße Türbeschlag 1 an einer bereits vorhandenen Tür und einem bereits vorhandenen Beschlag nachgerüstet worden. Dieser vorhandene Beschlag umfasst einerseits das Schlüsselschild 14 und andererseits einen Türgriff 15, so dass nach Montage des zusätzlichen, vorschlagsgemäßen Türbeschlags 1 die Tür nun wahlweise mittels des Sperrkörpers 4 oder des ursprünglich vorhandenen Türgriffs 15 betätigt werden kann.
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9 zeigt einen vorschlagsgemäßen Türbeschlag 1, der wie bei dem Ausführungsbeispiel der 8 das Schild 2, das Distanzstück 3 und den Sperrkörper 4 aus einem einzigen gebogenen Blechzuschnitt bildet. Die Zylinderöffnungen 5 sind symmetrisch zueinander ausgerichtet und übereinander angeordnet, und der Sperrkörper 4 ist über seine Höhe ebenfalls symmetrisch ausgestaltet, so dass dieser Türbeschlags 1 wahlweise in der dargestellten Ausrichtung oder um 180° gedreht verwendet werden kann, also beispielsweise sowohl an einer rechts angeschlagenen Tür als auch ein einer links angeschlagenen Tür montiert werden kann. Zusätzlich zu den Zylinderöffnungen 5 weist dieses Ausführungsbeispiel mehrere Durchbrüche 16 auf, wobei die beiden äußeren Durchbrüche 16 als kreisrunde Bohrungen ausgestaltet sind und zwei an sich separat vorgesehene, mittlere Durchbrüche zu einem einzigen gemeinsamen Durchbruch 16 in Form eines Langlochs zusammengefasst sind. Die Durchbrüche 16 ermöglichen es, ein Schlüsselschild wie das in 8 dargestellte Schlüsselschild 14 nach wie vor weiter zu benutzen, in dem der vorschlagsgemäße Türbeschlags 1 zusätzlich montiert wird. Die an dem vorhandenen Schlüsselschild 14 vorgesehenen Befestigungselemente können nach wie vor genutzt werden, es müssen lediglich etwas längere Befestigungsschrauben verwendet werden, die nämlich um das Maß der Materialstärke des Türbeschlags 1 länger als die ursprünglich verwendeten Befestigungsschrauben sind.
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Abweichend von den dargestellten Ausführungsbeispielen der 8 und 9 kann die über die Höhe gesehen symmetrische Ausgestaltung des Türbeschlags 1 auch dann vorteilhaft vorgesehen sein, wenn der Türbeschlags 1 nicht zum Nachrüsten vorgesehen ist und beispielsweise ein Schild 2 aufweist, dessen Materialstärke größer ist als die des Distanzstücks 3 und des Sperrkörpers 4. Beispielsweise kann auch bei einem Türbeschlags 1, wie er in 1 dargestellt ist, der Sperrkörper 4 über seine Höhe symmetrisch ausgestaltet sein, um diesen Türbeschlags 1 wahlweise rechts oder links an einer Tür montieren zu können und dabei stets eine gleich gute Handhabung des Sperrkörpers 4 als Griff zu ermöglichen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202007010965 U1 [0002]