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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Sicherung von Ladung auf einer Ladefläche, mit einem flächigen Sicherungsmittel, und mit an das Sicherungsmittel angeschlossenen Anschlag-/Zurrmitteln zu dessen Festlegung zwischen wenigstens zwei Befestigungspunkten, wobei das flächige Sicherungsmittel mit Quer- und Längsversteifungssträngen ausgerüstet ist.
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Vorrichtungen des eingangs beschriebenen Aufbaus und der entsprechenden Ausprägung werden typischerweise zur Längs- und/oder Querteilung von Transporträumen und folglich Ladeflächen genutzt, um auf der Ladefläche befindliche Ladungen vor einem Verrutschen, einem Umfallen etc. zu schützen. Auf diese Weise sorgen die genannten Vorrichtungen ergänzend für eine Verbesserung des Fahrverhaltens und verhindern Unfälle, die beispielsweise durch eine verrutschende Ladung verursacht werden können.
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Eine Vorrichtung des eingangs beschriebenen Aufbaus wird in der
DE 20 2008 016 326 U1 beschrieben. Diese weist ein Sicherungsnetz auf, welches mehrere in Transportrichtung verlaufende Längsgurte und mehrere quer zur Transportrichtung verlaufende Quergurte aufweist. Die Längsgurte und Quergurte sind miteinander verbunden. Außerdem können ein oder mehrere Zurrgurte vorgesehen sein, um das Sicherungsnetz zu spannen. Für die Verbindung des Sicherungsnetzes über die angeschlossenen Anschlagmittel mit den Befestigungspunkten sind Befestigungsmittel vorgesehen, bei welchen es sich um Anschlusshaken oder Ösen handelt, die beispielsweise in Öffnungen einer Seitenwand als Begrenzung des Transportraumes eingehängt werden. Das hat sich grundsätzlich bewährt.
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Vergleichbare Vorrichtungen beschreibt die
WO 2013/164450 A1 der Anmelderin, welche auf ein Transportfahrzeug gerichtet ist. Bei dem Transportfahrzeug ist wenigstens eine Bordwand ganz oder teilweise als Sicherungsnetz aus sich kreuzenden Gurtbändern ausgebildet. An die Gurtbänder sind Verbindungsmittel angeschlossen, um diese mit jeweils auf der Transport- bzw. Ladefläche aufstehenden Rungen koppeln zu können.
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Die bekannten Vorrichtungen haben sich grundsätzlich bewährt, sind jedoch hinsichtlich ihrer Handhabung und Anbringung verbesserungsfähig. Tatsächlich hat sich herausgestellt, dass beim Wechsel des Anbringungsortes, bei der Erstanbringung oder der Entfernung der betreffenden Vorrichtung oftmals viel Zeit aufgewandt werden muss. Diese Zeit steht für eine Bedienperson natürlich dann nicht mehr zum Transport bzw. zur Auslieferung der betreffenden Waren oder Ladegüter zur Verfügung. Da heutzutage Lieferungen äußerst eng getaktet sind, wird dies zunehmend als nachteilig empfunden. Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
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Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine derartige Vorrichtung zur Sicherung von Ladung auf einer Ladefläche so weiter zu entwickeln, dass die Handhabung vereinfacht ist und insbesondere die Anbringung und das Entfernen der Vorrichtung einfach und schnell vonstattengehen.
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Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist eine gattungsgemäße Vorrichtung zur Sicherung von Ladung auf einer Ladefläche im Rahmen der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass die Querversteifungsstränge einen anderen Abstand als die Längsversteifungsstränge aufweisen. Im Regelfall wird so vorgegangen, dass die Querversteifungsstränge mit einem größeren Abstand als die Längsversteifungsstränge ausgerüstet sind.
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Dabei hat sich ein Verhältnis bestimmter Abstände der Querversteifungsstränge im Vergleich zum Abstand der Längsversteifungsstränge als besonders vorteilhaft erwiesen. Tatsächlich beträgt der Abstand der Querversteifungsstränge in etwa das 1,5-fache bis 3,0-fache des Abstandes der Längsversteifungsstränge. Bevorzugt beträgt der Abstand der Querversteifungsstränge in etwa das 2,0-fache bis 2,5-fache des Abstandes der Längsversteifungsstränge. Nach besonders bevorzugter Ausführungsform ist der Abstand der Querversteifungsstränge so ausgelegt, dass er in etwa das 2,3-fache des Abstandes der Längsversteifungsstränge aufweist.
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Durch diese Maßnahmen wird zunächst einmal ein insgesamt inhomogener Charakter des flächigen Sicherungsmittels in Längs- und Querrichtung zur Verfügung gestellt. Tatsächlich führt der vergrößerte Abstand der Querversteifungsstränge im Vergleich zum demjenigen der Längsversteifungsstränge dazu, dass sich das flächige Sicherungsmittel unschwer querteilen lässt. Dadurch wird die Anbringung an beispielsweise zwei sich gegenüberliegenden Seitenwänden eines Transportraumes deutlich vereinfacht. Denn hierzu reicht es aus, das fragliche flächige Sicherungsmittel beispielsweise auf halber Höhe zu fixieren und dann entlang eines Querversteifungsstranges nach oben hin hochzuklappen sowie abschließend die kopfseitige Fixierung vorzunehmen. Umgekehrt kann das flächige Sicherungsmittel einfach entfernt und zusammengeklappt werden.
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Hinzu kommt, dass auf diese Weise das flächige Sicherungsmittel sowohl quersteif als auch längssteif ausgelegt ist, so dass bei einer Verpackung des flächigen Sicherungsmittels oder im Nichtgebrauch Verschlingungen ineinander, unfreiwillige Verknotungen etc. zuverlässig vermieden werden, so dass die Handhabung und Anbringung sowie Entfernung deutlich gegenüber bisherigen Ausführungsformen erleichtert sind. Außerdem wird ein etwaiges Verheddern oder Verknoten durch die quersteife und längssteife Auslegung zuverlässig verhindert.
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Bei den Querversteifungssträngen und Längsversteifungssträngen handelt es sich üblicherweise um Quergurte und Längsgurte. Im Allgemeinen kommen Kunststoffquergurte und Kunststofflängsgurte zum Einsatz. Bei den Kunststoffquergurten und den Kunststofflängsgurten handelt es sich typischerweise um gewebte Kunststoffgurte aus insbesondere Polyesterfasern. Dadurch verfügen die betreffenden Kunststoffgurte bereits über eine hohe Steifigkeit.
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Diese Längs- und Quersteifigkeit wird noch dadurch gesteigert, dass die Quer- und Längsversteifungsstränge in ihren Kreuzungspunkten miteinander verbunden sind. Hier sieht die Erfindung eine großflächige Verbindung in den Kreuzungspunkten vor, um zusätzlich die gewünschte Steifigkeit zu erreichen. Tatsächlich können die Querversteifungsstränge und Längsversteifungsstränge auf jedwede Art miteinander verbunden werden. Im Regelfall werden die an dieser Stelle eingesetzten Kunststoffgurte meistens miteinander vernäht. Es ist aber auch möglich, dass die einzelnen Gurtbänder im jeweiligen Kreuzungspunkt durch ineinandergreifende sowie gurteigene Kunststofffäden miteinander gekoppelt sind. Dadurch wird ein besonders inniger und flächenbündiger Verbund in den Kreuzungspunkten erreicht, wodurch die gewünschte Quersteifigkeit und Längssteifigkeit des erfindungsgemäßen Sicherungsmittels noch gesteigert wird.
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In die gleiche Richtung zielen Maßnahmen der Erfindung, die Querversteifungsstränge und/oder Längsversteifungsstränge mit einer Farb- und/oder Schutzbeschichtung auszurüsten. Auch diese Beschichtung trägt zur Erhöhung der Steifigkeit bei. Meistens werden die fraglichen Querversteifungsstränge und/oder Längsversteifungsstränge in einem Bad durch Tauchen mit der gewünschten Beschichtung nachträglich ausgerüstet. Sofern es sich bei den Querversteifungssträngen und Längsversteifungssträngen um Gurte und insbesondere Kunststoffgurte handelt, werden diese zunächst gewebt und dann zur zusätzlichen Versteifung mit der fraglichen Farb- und/oder Schutzbeschichtung wie beschrieben ummantelt.
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Das flächige Sicherungsmittel ist im Allgemeinen als Sicherungsnetz aus den sich kreuzenden Quergurten und Längsgurten und insbesondere Kunststoffquergurten und Kunststofflängsgurten ausgebildet. Grundsätzlich können die fraglichen Gurte aber auch beispielsweise mit einer zusätzlichen Plane, einer Folie etc. kombiniert werden. Im Regelfall kommt jedoch das bereits beschriebene Sicherungsnetz aus den sich kreuzenden Quergurten und Längsgurten zum Einsatz.
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Da die Quergurte und Längsgurte meistens jeweils regelmäßig zueinander angeordnet und voneinander beabstandet sind, werden zwischen den jeweiligen Gurten Maschen definiert. Bei diesen Maschen kann es sich geometrisch um regelmäßige Vielecke handeln, beispielsweise Rauten oder Rechtecke, solange gewährleistet ist, dass die Querversteifungsstränge einen anderen und insbesondere größeren Abstand als die Längsversteifungsstränge besitzen. Die Größe der Maschen mag dabei an das zu sichernde Ladegut angepasst sein. Hier haben sich Maschengrößen von wenigen dm2 als besonders günstig erwiesen. Das gilt typischerweise für kleinformatige Ladegüter. Sofern größere Ladegüter zum Einsatz kommen, kann selbstverständlich auch mit entsprechend vergrößerten Maschen gearbeitet werden.
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Um die Handhabung der gesamten Vorrichtung weiter zu vereinfachen und das bereits beschriebene Verheddern der einzelnen Stränge miteinander ebenso wie ein Verknoten zu verhindern, verfügen die Anschlagmittel für die Festlegung des flächigen Sicherungsmittels vorteilhaft über jeweils eine Gurtschlaufe und ein darin eingeschlauftes Befestigungsmittel. Bei dem Befestigungsmittel handelt es sich bevorzugt um ein glattflächiges und mit abgerundeten Kanten ausgerüstetes Kunststoffbauteil. Auf diese Weise ist das Befestigungsmittel zunächst einmal besonders leicht ausgebildet, tendiert also bei einer Bevorratung der erfindungsgemäßen Vorrichtung nicht dazu, in gleichsam tieferliegende Bereiche ein- oder abzutauchen und sich mit dortigen Strängen zu verheddern. Vielmehr sind die Befestigungsmittel bzw. Kunststoffbauteile typischerweise mit einem vergleichbaren spezifischen Gewicht wie die Querversteifungsstränge und Längsversteifungsstränge ausgebildet, so dass Verknotungen, Verschlaufungen etc. nicht zu befürchten sind. Tatsächlich greifen sowohl die Längsversteifungsstränge als auch die Querversteifungsstränge ebenso wie das Befestigungsmittel jeweils auf Kunststoff als Herstellungsmaterial zurück, so dass sich das zuvor wiedergegebene Verhältnis erklärt.
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Hinzu kommt, dass der glattflächige Charakter des Befestigungsmittels ebenso wie seine abgerundete Kanten die Handhabung der solchermaßen realisierten erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Ladungssicherung nicht nur erleichtern, sondern auch die Anbringung und Entfernung aus seitlichen Öffnungen in beispielsweise einer Seitenwand des Transportraumes. Tatsächlich greift das jeweilige Befestigungsmittel meistens in eine solche seitliche Öffnung der Seitenwand lösbar ein. Bei der fraglichen Öffnung kann es sich um eine sogenannte Schlüssellochöffnung handeln. Meistens sind mehrere Öffnungen vorgesehen, die sich typischerweise in Transportrichtung und senkrecht hierzu an der fraglichen Seitenwand erstrecken.
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Die betreffenden Öffnungen können unmittelbar in die Seitenwand eingebracht sein. Es ist aber auch möglich, an der jeweiligen Seitenwand eine oder mehrere Schienen mit den fraglichen Öffnungen vorzusehen. Entsprechende Vorbilder sind im Stand der Technik bekannt und werden beispielsweise in der
DE 20 2007 007 439 U1 im Detail beschrieben.
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Im Ergebnis wird eine Vorrichtung zur Sicherung von Ladung auf einer Ladefläche im Rahmen der Erfindung zur Verfügung gestellt, die sich zunächst einmal durch ein spezifisch ausgelegtes Sicherungsmittel auszeichnet. Dieses ist mit Querversteifungssträngen und Längsversteifungssträngen ausgerüstet. Die erreichte Quer- und Längssteifigkeit führt dazu, dass die betreffende Vorrichtung zum Verstauen ebenso wie zur Anbringung und Entfernung problemlos gehandhabt werden kann und etwaige Verschlaufungen, Verschlingungen, ein Verheddern oder Verknoten zuverlässig verhindert wird. Vielmehr verhält sich die erfindungsgemäße Vorrichtung insgesamt tuchähnlich mit ineinander verschlungenen Bestandteilen, die unschwer ausgebreitet und zusammengelegt werden können.
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Hierzu trägt ergänzend der Umstand bei, dass die Anschlagmittel mit Gurtschlaufen und Befestigungsmitteln aus Kunststoff ausgerüstet sind. Da die Befestigungsmittel zusätzlich als glattflächige Kunststoffbauteile mit abgerundeten Kanten ausgestaltet sind, wird der tuchähnliche Charakter noch verstärkt. Das führt insgesamt dazu, dass sich die erfindungsgemäße Vorrichtung im Vergleich zu Vorrichtungen des Standes der Technik in einer Zeit befestigen und spannen lässt, die in etwa nur die Hälfte der bisher benötigten Zeit beträgt. Genauso ist die Dauer für das Abnehmen der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Vergleich zum Stand der Technik deutlich reduziert, regelmäßig auf mehr als die Hälfte verringert. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Die einzige Figur zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Sicherung von Ladung auf einer Ladefläche und zwischen zwei zugehörigen Seitenwänden gespannt.
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In der Figur ist eine Vorrichtung zur Sicherung von Ladung auf einer Ladefläche 1 dargestellt. Die Ladefläche 1 mag auf einem LKW, einem PKW, einem Auflieger, einem Eisenbahnwaggon etc. vorhanden sein. Bei der Ladung kann es sich um jedwede Ladegüter handeln, die auf der Ladefläche 1 vor beispielsweise einem Verrutschen, einem Umfallen etc. gesichert werden sollen.
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Zu diesem Zweck verfügt die bekannte Vorrichtung über ein flächiges Sicherungsmittel 2, welches im Ausführungsbespiel zwischen zwei Seitenwänden 3, 4 gespannt und fixiert wird. Die beiden Seitenwände 3, 4 mögen im Beispielfall als Bordwände eines LKW-Aufliegers ausgelegt sein und definieren zusammen mit der Ladefläche 1 einen im Beispielfall nach oben hin offenen Transportraum 1, 3, 4. Selbstverständlich kann der Transportraum 1, 3, 4 auch mit einer Abdeckung an der Decke ausgerüstet sein, was jedoch nicht dargestellt ist.
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Das flächige Sicherungsmittel 2 verfügt über angeschlossene Anschlag-/Zurrmittel 5, 6. Mithilfe der Anschlag-/Zurrmittel 5, 6 wird das flächige Sicherungsmittel 2 zwischen wenigstens zwei Befestigungspunkten 7 festgelegt. Außerdem kann das flächige Sicherungsmittel 2 mithilfe der Anschlag-/Zurrmittel 5, 6 zwischen den betreffenden Befestigungspunkten 7 gespannt, verzurrt, werden.
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Man erkennt, dass sich die beiden Befestigungspunkte 7 im Ausführungsbeispiel gegenüberliegen und einerseits an einer rechten Seitenwand 3 und andererseits einer linken Seitenwand 4 des Transportraumes 1, 3, 4 definiert sind. Tatsächlich finden sich mehrere Befestigungspunkte 7 für die jeweils randseitig des flächigen Sicherungsmittels 2 an diese angeschlossenen Anschlag-/Zurrmittel 5, 6. Im Ausführungsbeispiel setzt sich das jeweilige Anschlag-/Zurrmittel 5, 6 aus einerseits einer Gurtschlaufe 5 und andererseits einem darin eingeschlauften Befestigungsmittel 6 zusammen.
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Bei dem Befestigungsmittel 6 handelt es sich im Ausführungsbeispiel um ein glattflächiges Kunststoffbauteil 6. Außerdem verfügt das Befestigungsmittel bzw. Kunststoffbauteil 6 über abgerundete Kanten. Das Befestigungsmittel bzw. Kunststoffbauteil 6 lässt sich in seitliche Öffnungen 7 der betreffenden Seitenwand 3, 4 des Transportraumes 1, 3, 4 lösbar einhängen. Die seitlichen Öffnungen 7 definieren folglich die Befestigungspunkte 7.
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Man erkennt, dass das flächige Sicherungsmittel 2 mit Querversteifungssträngen 2a und Längsversteifungssträngen 2b ausgerüstet ist. Tatsächlich handelt es sich bei dem flächigen Sicherungsmittel 2 im Ausführungsbeispiel und nicht einschränkend um ein Sicherungsnetz aus den sich im Ausführungsbeispiel jeweils rechtwinklig kreuzenden Querversteifungssträngen 2a und Längsversteifungssträngen 2b. Die Querversteifungsstränge 2a und die Längsversteifungsstränge 2b sind als Quergurte 2a und Längsgurte 2b, im Ausführungsbeispiel als Kunststoffquergurte 2a und Kunststofflängsgurte 2b, ausgebildet.
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Bei den fraglichen Kunststoffgurten 2a, 2b handelt es sich jeweils um gewebte Kunststoffgurte 2a, 2b aus Polyesterfasern. Die einzelnen Kunststoffgurte 2a, 2b sind darüber hinaus in ihren Kreuzungspunkten miteinander verbunden. Das kann durch Vernähen erfolgen oder dadurch, dass die jeweiligen Gurtbänder bzw. Gurte 2a, 2b im jeweiligen Kreuzungspunkt durch ineinandergreifende sowie gurteigene Kunststofffäden miteinander gekoppelt sind. In jedem Fall erfolgt eine großflächige Verbindung in den Kreuzungspunkten, so dass das flächige Sicherungsmittel 2 insgesamt quer- und längssteif ausgebildet ist.
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Man erkennt, dass die einzelnen Versteifungsstränge 2a, 2b bzw. Gurte 2a, 2b jeweils gleich beabstandet zueinander angeordnet sind. Außerdem schließen die Versteifungsstränge bzw. Gurte 2a, 2b jeweils Maschen zwischen sich ein. Im Ausführungsbeispiel werden jeweils Rechteckmaschen gebildet. Diese verfügen beispielsweise über eine Fläche von weniger als 2 dm2.
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Außerdem erkennt man, dass die Querversteifungsstränge 2a einen größeren Abstand a zueinander als die Längsversteifungsstränge 2b aufweisen. Beide Arten der Versteifungsstränge 2a, 2b sind jeweils äquidistant, d. h. gleich beabstandet, zueinander angeordnet. Für den Abstand a der Querversteifungsstränge 2a untereinander gilt, dass dieser Abstand a in etwa das 1,5-fache bis 3-fache des Abstandes b der Längsversteifungsstränge 2b aufweist. Das heißt, es gilt: a = 1,5 ... 3,0 × b.
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Ganz besonders bevorzugt ist ein Verhältnis von a:b ≈ 2,0 ... 2,5:1. Im Ausführungsbeispiel gilt: a ≈ 2,3 b.
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Das stellt selbstverständlich nur eine beispielhafte und nicht einschränkende Vorgabe dar.
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Durch diese Bemessungsregeln wird nicht nur ein insgesamt quer- und längssteifes flächiges Sicherungsmittel 2 zur Verfügung gestellt, sondern wird zudem verhindert, dass sich die erfindungsgemäße Vorrichtung bei ihrer Bevorratung oder beim Transport verheddern kann oder sonst wie verknotet, verschlauft etc. Dadurch ist die Handhabung vereinfacht, was die Zeit für die Anbringung und Entfernung gegenüber bisherigen Vorgehensweisen deutlich verringert. Nicht ausdrücklich dargestellt ist eine Farb- und/oder Schutzbeschichtung der Gurte 2a, 2b, die zu ihrer zusätzlichen Versteifung dient. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202008016326 U1 [0003]
- WO 2013/164450 A1 [0004]
- DE 202007007439 U1 [0018]