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Gattung
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Die Erfindung betrifft eine mehrteilige Schachttürmesslehre zur Ermittlung der funktionsgerechten Einbauposition, die ein Schachttürkuppler eines Fahrkorbs an der Fahrkorbtür bei vorgegebener Lage der Kupplungsorgane einer Schachttür einzunehmen hat. Die Erfindung betrifft ferner ein Schachttürmesslehrensystem, das außer der Schachttürmesslehre noch weitere Hilfsmittel umfasst.
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Stand der Technik
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Insbesondere bei der Altbaumodernisierung kommt es häufig vor, dass der Fahrkorb ausgetauscht wird, während die bestehenden Aufzugsschachttüren beibehalten werden. Nahezu in allen Fällen haben die Aufzugsschachttüren keinen eigenen Antrieb. Stattdessen werden die Aufzugsschachttüren über einen Fahrkorbtürkuppler an die Fahrkorbtüren angekuppelt und auf diese Art und Weise zusammen mit den Fahrkorbtüren geöffnet oder geschlossen.
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Anders als bei Neubauten, wo die Aufzugsschachttüren und die Fahrkorbtüren mitsamt des Fahrkorbtürkupplers ein abgestimmtes System bilden, stellt sich damit das Problem, dass die genaue Position des Fahrkorbtürkupplers so ausgerichtet werden muss, dass der Fahrkorbtürkuppler des neuen Fahrkorbs problemlos mit den bestehenden Aufzugsschachttüren zusammenarbeiten kann. Das bedeutet, dass der Fahrkorbtürkuppler einerseits so ausgerichtet sein muss, dass er während der Fahrt die Kupplungsorgane der Aufzugsschachttüren nicht berührt und dass er andererseits beim Halt des Fahrkorbs an einer Haltestelle dazu in der Lage sein muss, so auf die Kupplungsorgane der betreffenden Aufzugsschachttür einzuwirken, dass diese zuverlässig entriegelt wird und dann klapperfrei und ohne Spiel von der Fahrkorbtür auf- und wieder zugezogen werden kann. Die Kupplungsorgane einer Aufzugsschachttür werden auch Mitnehmerrollen genannt, so dass die Begriffe nachfolgend gegeneinander austauschbar verwendet werden, auch wenn der Begriff Kupplungsorgan nicht auf eine bestimmte Form festgelegt ist, anders als der Begriff Mitnehmerrolle.
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Zu diesem Zweck sind Fahrkorbtürkuppler entwickelt worden, die von Haus aus, ohne zusätzliches Bohren von Löchern auf der Baustelle, in unterschiedlichen Positionen an der Fahrkorbtür befestigt werden können. Die Position solcher Fahrkorbtürkuppler ist daher in relativ weiten Grenzen verstellbar. Was aber bleibt, ist das Problem, dass die genaue Position der Kupplungsorgane der Aufzugsschachttüren ermittelt werden muss, was nicht immer auf Anhieb klappt, sondern manchmal ein mehrfaches Messen erforderlich macht, in jedem Fall aber zeitraubend ist.
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Aufgabe der Erfindung
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Aufgrund dessen liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Hilfsmittel zu schaffen, mit dem sich die genaue Position der Kupplungsorgane bei der Sanierung vorgefundener Aufzugsschachttüren schneller und sicherer ermitteln lässt.
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Erfindungsgemäße Lösung
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Diese Aufgabe wird mit einer Schachttürmesslehre nach Maßgabe des Anspruchs 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß wird das Problem durch eine mehrteilige Schachttürmesslehre gelöst, die zumindest aus einem Grundplattenhalter, einer Grundplatte und mindestens einem Taster, vorzugsweise zwei Tastern besteht. Der Grundplattenhalter kann an einer Aufzugsschachttür oder einem Aufzugsschachttürrahmen (bestehend aus dem Schachttürseitenrahmen und dem Schachttürkämpfer) befestigt werden. Er bildet so eine zuverlässige Basis, um die Grundplatte in Messposition zu halten, und zwar so, dass die Grundplatte für die Dauer der Messung eine Fixposition relativ zur Aufzugstür einnimmt. Der Begriff Grundplatte bezeichnet hier vorzugsweise eine Platte mit zwei ebenen Großflächen, die mindestens um den Faktor 10 größer sind als die übrigen Flächen, d. h. die Seitenflächen der Grundplatte. Die Grundplatte selbst dient zum Halten und Führen sowie gegebenenfalls auch zum Festsetzen eines Schiebers.
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Der Schieber ist derart verschiebbar an der Grundplatte gelagert, dass er an ein Kupplungsorgan der Aufzugsschachttür angelegt werden kann und sich in dieser Position vorzugsweise unbeweglich auf der Grundplatte festsetzen bzw. festschrauben lässt. Daraufhin lässt seine bequem bestimmbare Position auf der Grundplatte eine genaue Aussage über die Lage der Achse einer Mitnehmerrolle der Aufzugsschachttür zu, zumindest wenn vorher oder hernach der Mitnehmerrollendurchmesser bestimmt worden ist. Die Position des Schiebers auf der Grundplatte kann wesentlich einfacher abgemessen werden als die Lage der Achse einer Mitnehmerrolle selbst. Nun braucht nur noch die Lage der Grundplatte relativ zur Schließkante der Aufzugsschachttür und relativ zur die lichte Schachttüröffnung begrenzenden Unterseite des Schachttürkämpfers abgemessen zu werden. Auch das ist einfacher als bei einer reinen Freihandmessung, da die Grundplatte, wenn sie genau im Wasser liegend montiert wurde, lange horizontale und vertikale, gerade Seitenkanten hat, an denen man sich bei der Messung gut orientieren kann. Somit ist wesentlich einfacher als bisher eine genaue Bestimmung der Lage der Achse der betreffenden Mitnehmerrolle relativ zur Schließkante und zur Unterseite des Schachttürkämpfers und damit auch zum Stockwerksboden möglich.
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Sofern die Grundplatte wirklich nur einen Schieber trägt, was nicht bevorzugt ist, muss der Schieber, um eine Messung durchzuführen, erst an die eine Mitnehmerrolle und dann an die andere Mitnehmerrolle angelegt werden.
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Besonders günstig ist es, wenn die Grundplatte selbst mindestens zwei Skalen trägt, die senkrecht zueinander ausgerichtet sind. Dann bedarf es keines zusätzlichen Zollstocks oder dergleichen mehr, sondern die interessierenden Maße können direkt an der Grundplatte selbst abgelesen werden.
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Idealerweise besteht die Grundplatte aus einem durchsichtigen Werkstoff, etwa Acrylglas. Dies hat den großen Vorteil, dass der oder die gegen die Mitnehmerrollen angelegten Schieber, die ja vom Betrachter aus gesehen hinter der Grundplatte liegen, gut wahrgenommen werden können. Das hilft beim korrekten Anlegen der Schieber gegen die Mitnehmerrollen. Dies hilft aber auch dann, wenn noch vor Ort, bei montierter Grundplatte die Position der Schieber bestimmt werden soll.
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Um die Bestimmung der Position zu vereinfachen, die die Grundplatte relativ zu der für die Bestimmung der Mitnehmerrollenposition relevanten Bezugsgröße "Schließkante“ einnimmt, gehört zu der Schachttürmesslehre vorzugsweise ein Seitenausleger. Dieser Seitenausleger ist verschiebbar an der Grundplatte gehalten bzw. geführt. Er kann vorzugsweise auch an ihr unbeweglich festgesetzt werden. Der Seitenausleger kann dabei so gesetzt bzw. verschoben werden, dass eine der Grundplatte abgewandte Stirnseite bis an die Schließkante vorgeschoben werden kann. Dann kann über den Seitenausleger bequem der Abstand der Grundplatte von der Schließkante bestimmt werden. Idealerweise ist der Seitenausleger von der Grundplatte abnehmbar. Dies ermöglicht es, den Seitenausleger erst dann zum Einsatz zu bringen, wenn er benötigt wird. Die Grundplatte kann zuvor positioniert werden, ohne dass der Seitenausleger hierbei hinderlich ist.
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Um darüber hinaus die Bestimmung der Position zu vereinfachen, die die Grundplatte relativ zum Stockwerksboden einnimmt, gehört zu der Schachttürmesslehre vorzugsweise ein Vertikalausleger. Dieser Vertikalausleger lässt sich vorzugsweise an den Seitenausleger ansetzen, bzw. an ihn anschrauben. Der Vertikalausleger lässt sich gegenüber dem Seitenausleger verschieben, bis er die Unterkante des Schachttürkämpfers oder einen entsprechenden Höhenanzeiger antastet. Sobald man die Lage der Grundplatte relativ zur Unterkante des Schachttürkämpfers kennt, ist es kein Problem mehr, die Lage der Grundplatte oder eines Referenzpunktes auf der Grundplatte relativ zum Stockwerksboden zu bestimmen. Denn der Abstand zwischen der Unterkante des Schachttürkämpfers und dem Stockwerksboden lässt sich einfach bestimmen – ggf. auch von der Seite des Stockwerksbodens her, nicht nur von der Seite des Schachts her.
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Die erfindungsgemäße Schachttürmesslehre wird bevorzugt durch mindestens einen, besser mehrere unterschiedliche Höhenanzeiger zu einem Schachttürmesslehrensystem komplettiert. Ein solcher Höhenanzeiger ragt in den Aufzugsschacht hinein. Eine seiner Kanten liegt auf der gleichen Höhe wie die Unterkante des Schachttürkämpfers. Diese Kante bildet daher eine Referenzkante, die der Lage der Unterkante des Schachttürkämpfers entspricht. Ein solcher Höhenanzeiger erleichtert es daher, abzumessen, wie weit ein Referenzpunkt auf der Grundplatte von der Unterkante des Schachttürkämpfers und damit vom Stockwerksboden entfernt ist. Bei Verwendung eines Vertikalauslegers wird die Referenzkante des Höhenanzeigers bequem von diesem angetastet.
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Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Anwendung eines erfindungsgemäßen Schachttürmesslehrensystems. Das Schachttürmesslehrensystem kommt vorzugsweise in der vom Verfahrensanspruch angegebenen Reihenfolge zum Einsatz. Absolut zwingend ist dies aber nicht. So kann die Messung beispielsweise auch an der unverriegelten Schachttür begonnen und an der verriegelten Schachttür fortgesetzt werden. Allerdings ist dies nicht wirklich zweckmäßig, da die Maße der unverriegelten Schachttür für die Funktion wichtiger sind und daher hier größere Genauigkeit walten muss. Auch das Setzen des Höhenanzeigers muss beispielsweise nicht zwingend in der geschilderten Reihenfolge erfolgen, auch wenn diese besonders zweckmäßig ist. Auch können die Durchmesser der Mitnehmerrollen z. B. erst hinterher gemessen werden.
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Weitere Wirkungsweisen, Ausgestaltungsmöglichkeiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich anhand der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels mithilfe der Figuren.
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Figurenliste
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Die 1 zeigt die Grundkomponenten einer Aufzugsschachttür.
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Die 2 zeigt das prinzipielle Zusammenwirken der Kupplungsorgane einer Schachttür mit den Mitnehmerkufen einer Fahrkorbtür vor dem Öffnen der Schachttür.
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Die 3 zeigt das prinzipielle Zusammenwirken der Kupplungsorgane einer Schachttür mit den Mitnehmerkufen einer Fahrkorbtür beim Öffnen der Schachttür.
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Die 4 zeigt die erfindungsgemäße Schachttürmesslehre beim Vermessen der Kupplungsorgane einer geschlossenen Schachttür.
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Die 5 zeigt die erfindungsgemäße Schachttürmesslehre beim Vermessen der Kupplungsorgane einer entriegelten Schachttür.
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Die 6 zeigt die erfindungsgemäße Schachttürmesslehre beim Ausmessen des Abstandes zur Schließkante.
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Die 7 zeigt die erfindungsgemäße Schachttürmesslehre zum Ausmessen des Abstandes zur Unterkante des Schachttürkämpfers.
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Die 8 zeigt schematisch eine Blockiervorrichtung für den Schachttürriegel.
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Ausführungsbeispiel
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Grundlegendes
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Die 1 zeigt die Grundkomponenten einer Aufzugsschachttür 1. Eine solche besteht im Regelfall aus mindestens einem Türpaneel 2. Im vorliegenden Fall ist eine seitlich öffnende Schiebetür mit zwei Türpaneelen dargestellt. Jedes der Türpaneele ist an einem als Laufwagen ausgebildeten Schachttürhänger 3 aufgehängt. Der Schachttürhänger 3 läuft mithilfe von Führungsrollen eine Türführung 4 entlang. Dort, wo mehrere zu einer Seite hin auf und zu schiebbare Türpaneele vorgesehen sind, wird normalerweise nur eines der Türpaneele vom Fahrkorbtürantrieb angetrieben. Die anderen Türpaneele sind dann mithilfe eines hier nicht dargestellten Seil- oder Riementriebs mit dem angetriebenen Türpaneel synchronisiert.
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Die Führungsschiene einer solchen Schachttür ist im Regelfall an einem Schachttürkämpfer 5 angebracht. Darüber hinaus besitzt die Schachttür sogenannte Schachttürseitenrahmen 6, von denen in der Figur nur einer zu erkennen ist. Als sogenannte Schließkante 7 bezeichnet man bei derartigen Aufzugsschachttüren üblicherweise die Kante, entlang derer ein Türpaneel in völlig geschlossenem Zustand der Schachttür am Seitenrahmen zur Anlage kommt oder an einem gegenüberliegenden Türpaneel – je nachdem, ob es sich um eine einseitig öffnende Aufzugsschiebetür handelt oder um eine beidseitig öffnende Aufzugschiebetür.
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Die Türpaneele werden bekanntermaßen in einer bodenseitigen Führungsschiene 8 geführt, die üblicherweise in den Stockwerksbodens 9 eingelassen ist.
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Das vom Fahrkorbtürantrieb anzutreibende Schachttürpaneel weist Kupplungsorgane 10 auf, gegen die sich die Mitnehmerkufen des Fahrkorbtürantriebs anlegen können, wenn der Fahrkorb in der Etage steht. In 1 sind die Mitnehmerkufen des Fahrkorbtürantriebs der besseren Anschauung halber mit der Bezugsziffer 11 dargestellt, obwohl sie nicht Bestandteil der Aufzugsschachttür sind, sondern am Fahrkorbtürantrieb befestigt sind. Bei den Kupplungsorganen handelt es sich meist um Mitnehmerrollen, die auf einem Achszapfen abrollen, mit dem sie an der Schachttür gehalten sind. Auf diese Art und Weise wird die störende Reibung zwischen den Mitnehmerkufen des Fahrkorbtürkupplers und den Kupplungsorganen der Schachttür so gering wie möglich gehalten.
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Die relevantesten der mithilfe der Schachttürmesslehre aufzunehmenden Maße
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Die 2 und 3 zeigen die grundlegende Funktionsweise und die interessierenden Maße – hier, anders als bei den anderen Figuren – ein Beispiel einer zentral öffnenden Schachttür, deren Türpaneele nach links und rechts zur Seite fahren, um den Durchgang durch die Schachttür freizugeben. Eine solche Fahrkorbtür besitzt natürlich zwei synchron arbeitende Fahrkorbtürkuppler, einen für den Antrieb des oder der nach links öffnenden Türpaneele und einen weiteren für den Antrieb des oder der nach rechts öffnenden Türpaneele, wie hier dargestellt.
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Die 2 zeigt schematisch die Positionierung der Mitnehmerkufen 11 während der Fahrt durch den Aufzugsschacht. Der Abstand der Mitnehmerkufen zueinander ist geringer als der lichte horizontale Abstand der Mitnehmerrollen 10 der Schachttür. Die Mitnehmerkufen 11 können so die Schachttür beim Vorbeifahren des Fahrkorbs an der betreffenden Schachttür ungehindert passieren.
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Um die Schachttür zu öffnen, werden die Mitnehmerkufen bei diesem Ausführungsbeispiel auseinandergespreizt, so, wie das die 3 zeigt. Dadurch drücken die Mitnehmerkufen die Mitnehmerrollen der Schachttür auseinander, entriegeln die Schachttür und setzen die Schachttür schließlich formschlüssig an dem Fahrkorbtürantrieb fest. Hierdurch kann die Schachttür spiel- und klapperfrei zusammen mit der Fahrkorbtür auf- und zugezogen werden. Der Vollständigkeit halber sei gesagt, dass es auch Systeme gibt, bei denen die Mitnehmerkufen von außen her auf die Mitnehmerrollen der Schachttür einwirken und sie sozusagen zwischen sich einklemmen. Für solche Systeme kann die erfindungsgemäße Schachttürmesslehre gleichermaßen eingesetzt werden, insbesondere, wenn sie entsprechend gestaltete Langlöcher aufweist, die den Schiebern 15 den notwendigen Bewegungsspielraum ermöglichen. Die Schieber müssen hierzu ggf. von der Grundplatte gelöst und so wieder an der Grundplatte angebaut werden, dass ihre Kontaktflächen, die zur Anlage an die Mitnehmerrollen bestimmt sind, in die andere Richtung zeigen.
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Es leuchtet ein, dass die Position der Mitnehmerrollen an der jeweiligen Schachttür und die Position der Mitnehmerkufen des Fahrkorbtürantriebs aufeinander abgestimmt sein müssen. Dabei spielen insbesondere folgende Maße eine Rolle:
Das Maß A, das den horizontalen Achsabstand angibt, den die Mitnehmerrollen bei verriegelter Schachttür aufweisen.
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Das Maß B, das den vertikalen Achsabstand angibt, den die Mitnehmerrollen bei verriegelter Schachttür aufweisen.
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Das Maß C, das den horizontalen Achsabstand der Mitnehmerrollen bei entriegelter Schachttür angibt.
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Das Maß D, das die Höhe angibt, in der die Achse der Mitnehmerrollen gegenüber dem Stockwerksboden positioniert ist.
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Weiterhin spielen die Maße E1 und E2 eine Rolle, die den Abstand angeben, die die jeweilige Achse der Mitnehmerrollen an der Schachttür von der sogenannten Schließkante 7 einhält.
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Kennt man nun auch noch den leicht zu messenden Mitnehmerrollendurchmesser, dann kann man aus diesen Maßen alle anderen Maße, die in den 2 und 3 darüber hinaus zu erkennen sind, leicht auf rechnerischem Wege bestimmen.
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Erfindungsgemäße Messung, Schritt eins
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Die Messung in der nachfolgend geschilderten Reihenfolge vorzunehmen, ist besonders bevorzugt, aber nicht obligatorisch.
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Wie man gut anhand der 4 sieht, wird zunächst am Schachttürkämpfer 5 der sogenannte Grundplattenhalter 12 befestigt. Bei diesem Ausführungsbeispiel besteht der Grundplattenhalter 12 aus vorzugsweise zwei L-Profilen. Deren einer Schenkel ist jeweils mit einem Magnetfuß ausgestattet, mittels dessen das betreffende L-Profil vorzugsweise auf der dem Schachtkopf zugewandten Oberseite des Schachttürkämpfers 5 befestigt wird. Der Schenkel des L-Profils, der den Magnetfuß hält, ist vorzugsweise zunächst relativ zu dem Magnetfuß verschiebbar. Hierdurch kann das L-Profil so weit in schachteinwärtiger oder schachtauswärtiger Richtung verschoben werden, dass die später an dem zweiten, vertikal nach oben oder unten abstehenden Schenkel des L-Profils zu montierende Grundplatte die zur Messung erforderliche Lage vor dem Schachttürkämpfer auf dessen schachteinwärtiger Seite einnimmt. Dann wird das L-Profil an dem Magneten festgesetzt.
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Sodann wird die Grundplatte 13 an einem Grundplattenhalter 12 bzw. an dessen beiden freien Schenkeln befestigt. Die Grundplatte 13 wird dabei so ausgerichtet, dass ihre Langlöcher 14 "im Wasser" liegen, also genau horizontal ausgerichtet sind. Zu diesem Zweck ist die Grundplatte 13 mit einer Reihe von Langlöchern in Gestalt von horizontalen Schlitzen versehen, die es erlauben, sie in die benötigte Position zu bringen. Sobald sie diese innehat, wird sie im Regelfall am Grundplattenhalter 12 festgesetzt, meist mithilfe von Flügelmuttern oder ähnlichem, was in 4 lediglich durch ein Kreuz angedeutet ist, das eine solche Befestigung symbolisiert. Besonders einfach geht das Ausrichten der Grundplatte 13, wenn an der Grundplatte parallel zu den Langlöchern 14 – möglichst dauerhaft – mindestens eine Wasserwaage angebracht ist, die dann Bestandteil der erfindungsgemäßen Schachttürmesslehre ist.
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Wie grob andeutungsweise anhand der 4 zu erkennen ist, ist die Grundplatte 13 vorzugsweise mit mindestens einer Skala versehen. Im Idealfall sind mindestens zwei Skalen vorgesehen, die dauerhaft an der Grundplatte angebracht sind und somit einen integralen Bestandteil der Schachttürmesslehre bilden. Dabei sollten zwei Skalen orthogonal zueinander ausgerichtet sein, vorzugsweise so, dass man damit eine Entfernung in vertikaler Richtung und eine Entfernung in horizontaler Richtung messen kann. Besonders günstig ist es, wenn zumindest eine zweite horizontal verlaufende Skala vorgesehen ist, in dem Bereich, in dem später der Seitenausleger angesetzt wird (in 6 nicht optimal gezeichnet, die untere horizontale Skala sollte höher angebracht sein, so das sich zusammen mit der Skala des Vertikalauslegers leicht und im Wesentlichen paralaxenfrei ein Kettenmaß ablesen läst).
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Sodann ist die Grundplatte 13 mit vorzugsweise zwei Schiebern 15 versehen. Bevorzugterweise handelt sich bei diesen Schiebern 15 jeweils ebenfalls um ein L-Profil. Einer von deren L-Schenkeln liegt dann gegen die dem Betrachter in 4 abgewandte Oberfläche der Grundplatte 13 an, der andere steht senkrecht hiervon ab und dient zum Antasten der Mitnehmerrollen hinter der Grundplatte (vom Figurenbetrachter aus gesehen). Die von hinten her gegen die Grundplatte anliegenden und daher eigentlich nicht sichtbaren Schenkel der Schieber 15 sind in 4 durch Strichlinien dargestellt. Vorzugsweise tragen die Schieber jeweils zwei Schrauben, die ihrerseits in zwei Langlöcher 14 der Grundplatte 13 eingreifen. Auf diese Art und Weise sind die Schieber 15 zunächst verschiebbar an der Grundplatte 13 gehalten.
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Um den horizontalen und vertikalen Abstand der Mitnehmerrollen bzw. ihrer Achsen abzutasten, werden die Schieber in die von 4 gezeigte Position gebracht, in der sie gegen die Mitnehmerrollen 10 der verriegelten Schachttür anliegen, so wie das im Betrieb die Mitnehmerkufen des Fahrkorbtürkupplers tun. Da die Grundplatte 13 hier zwei senkrecht aufeinander stehende Skalen 16 besitzt und da die Grundplatte vorzugsweise durchsichtig ist, etwa indem sie aus Acrylglas besteht, lässt sich nun der horizontale Achsabstand der Mitnehmerrollen und der vertikale Achsabstand der Mitnehmerrollen bequem an den beiden Skalen 16 ablesen.
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Erfindungsgemäße Messung, Schritt zwei
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Im nächsten Schritt wird eine ähnliche Messung bei entriegelter Schachttür durchgeführt. Zu diesem Zweck wird zunächst der Schachttürriegel von Hand gelüftet. Besonders günstig ist es, wenn zu diesem Zweck eine Blockiervorrichtung 17 eingesetzt wird, mit deren Hilfe der Schachttürrigel 18 in gelüfteter Position festgehalten werden kann, vgl. 8. Es ist besonders günstig, wenn diese Blockiervorrichtung 17 aus einem magnetischen Fuß 19 besteht, von dem ein Vorsprung, etwa in Gestalt eines Haltebolzens 20, in schachteinwärtiger Richtung absteht. Mithilfe ihres magnetischen Fußes 19 wird die Blockiervorrichtung bevorzugterweise am Schachttürkämpfer 5 befestigt, so, dass der Schachttürriegel 18 in gelüfteter Position auf dem Vorsprung bzw. Haltebolzen 20 zu liegen kommt und dadurch nicht wieder in die ihm zugeordnete Riegelfalle einfallen kann.
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Die eigentliche Messung erfolgt dann so, wie das in 5 dargestellt ist. Die Schieber 15 werden, wenn sie zuvor festgesetzt worden sind, zunächst wieder gelöst und dann auf der Grundplatte so verschoben, dass sie wieder gegen die Mitnehmerrollen anlegen, die aufgrund des Entriegelns inzwischen eine andere Position eingenommen haben. Dann werden entweder sofort die Positionsmaße der Mitnehmerrollen anhand der Skalen an der Grundplatte 13 abgelesen oder die Schieber 15 werden an der Grundplatte 13 festgesetzt. So kann das Maß auch später, nach dem Abnehmen der Grundplatte, abgelesen werden.
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Erfindungsgemäße Messung, Schritt drei
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Als nächstes muss nun die Entfernung der Mitnehmerrollen zur Schließkante 7 bestimmt werden.
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Wie dies mithilfe der erfindungsgemäßen Schachttürmesslehre geschieht, zeigt die 6. Zu diesem Zweck wird nun ein Seitenausleger 21 an der Grundplatte 13 angebracht. Besonders günstig ist es, wenn die Grundplatte mit in Richtung des Schachtinneren abstehenden Stehbolzen versehen ist, auf die der Seitenausleger mit seinem mindestens einen (zeichnerisch nicht dargestellten) Langloch aufgesetzt und dann mithilfe von Schrauben, zweckmäßigerweise Flügelmuttern, gehalten werden kann. Der Seitenausleger 21 wird so aufgesetzt bzw. eingerichtet, dass seine der Grundplatte abgewandte Stirnseite 23 genau auf der Höhe der Schließkante 7 bzw. in einer Flucht mit der Schließkante 7 zu liegen kommt. Besonders günstig ist es, wenn der Seitenausleger 21 seinerseits eine Skala trägt, wie in 6 zeichnerisch angedeutet. Verfolgt man diese Skala bis zur Grundplatte zurück und bedient sich dann dort der der Grundplatte eigenen Skala, dann lässt sich leicht bestimmen, welchen Abstand die Achsen der Mitnehmerrollen zur Schließkante 7 einnehmen.
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Sofern noch nicht geschehen, wird nun ein Höhenanzeiger 24 gesetzt. Bei einer nur zu einer Seite hin öffnenden Schiebetür des Schachtes wird der Höhenanzeiger 24 am Schachttürseitenrahmen 6 befestigt. Besonders günstig ist es, wenn der für diesen Anwendungsfall verwendete Höhenanzeiger 24 ebenfalls die Gestalt eines L-Profils aufweist. Sein kurzer Schenkel ist mit einem Magneten versehen. Mit diesem Magneten wird der Höhenanzeiger 24 vorzugsweise an der dem Schacht abgewandten Stirnseite des Schachttürseitenrahmens 6 festgelegt. Der lange Schenkel des Höhenanzeigers 24 ist zweckmäßigerweise so gestaltet, dass er auf der Höhe der Schließkante 7 mit seinem freien Ende zwischen dem Schachttürseitenrahmen 6 und der Schmalseite des voreilenden Türpaneels zu liegen kommt und zwischen diesen beiden Teilen eingeklemmt wird, so dass sein freies Ende in den Schacht hineinragt, um dort eine Referenzkante zu bilden. Das besagte Einklemmen vermittelt zusätzlichen Halt und verhindert, dass der Höhenanzeiger 24 unbeabsichtigt abfällt oder verschoben wird, wenn er angetastet wird. Zu diesem Zweck wird die Schachttür beim Setzen des Höhenanzeigers 24 ein Stück weit aufgeschoben, sodass der Höhenanzeiger 24 entsprechend positioniert werden kann. Beim Setzen des Höhenanzeigers 24 wird darauf geachtet, dass seine Oberkante gegen die Unterkante des Schachttürkämpfers 5 anliegt. Auf diese Art und Weise bildet die Oberkante des Höhenanzeigers 24 eine Referenzkante für die Lage der Unterkante des Schachttürkämpfers 5, wie bereits erwähnt. Um das akkurate Setzen des Höhenanzeigers 24 zu vereinfachen, ist der kurze Schenkel dieses als Höhenanzeiger 24 fungierenden L-Profils seinerseits bevorzugt mit einem Langloch 25 versehen. In diesem wird der Magnet verschiebbar gehalten, sodass der Magnet gegenüber diesem Schenkel bei Bedarf so verschoben werden kann, dass er optimal sitzt. Dann kann der Magnet vorzugsweise mithilfe einer Flügelmutter an dem Schenkel festgelegt werden.
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Erfindungsgemäße Messung, Schritt vier
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Sofern noch nicht geschehen, wird nun an den Seitenausleger 21 ein Vertikalausleger 26 angesetzt. Der Vertikalausleger 26 wird so positioniert, dass seine dem Seitenausleger 21 abgewandte Stirnseite auf der Oberkante des Höhenanzeigers 24 zu liegen kommt. Gegebenenfalls wird der Vertikalausleger 26 in dieser Position an dem Seitenausleger 21 festgesetzt, am besten mithilfe einer Flügelmutter, alternativ mit einer Sechskantschraube, wie in 6 angedeutet. Vorzugsweise hat auch der Vertikalausleger 26 eine vorzugsweise eigene Skala, die hier nicht figürlich dargestellt ist. Mithilfe dieser Skala lässt sich nun ablesen, welchen vertikalen Abstand die Achsen der Mitnehmerrollen zur Unterkante des Türkämpfers 5 besitzen.
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Die Ablesung der interessierenden Maße kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Man kann die Maße Schritt für Schritt notieren, noch während die Schachttürmesslehre an der Schachttür montiert ist, bis am Ende alle nötigen Maße bestimmt sind. Wesentlich einfacher ist es jedoch, nach Beginn der Messung an der entriegelten Schachttür die Schieber 15 in ihrer die Mitnehmerrollen antastenden Position auf der Grundplatte festzusetzen, dann den Seitenausleger 21 an der Grundplatte festzusetzen und schließlich den Vertikalausleger 26 am Seitenausleger 21 festzulegen. Nimmt man dann die gesamte Schachttürmesslehre von der Schachttür ab, dann kann man die relevanten Maße sozusagen "mitnehmen" und gleichermaßen bequem wie genau an der von der Schachttür abgenommenen Schachttürmesslehre ablesen.
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Das Ablesen der aufgenommenen Maße
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Der Vollständigkeit halber ist noch anzumerken, dass es zweckmäßig, aber nicht zwingend ist, die Grundplatte 13, den Seitenausleger 21 und den Vertikalausleger 26 jeweils mit eigenen Skalen zu versehen.
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Die erfindungsgemäße Schachttürmesslehre ist aber auch dann nützlich, wenn sie nur teilweise Skalen trägt oder sogar gar keine Skalen trägt, sondern die entsprechenden Maße bis zu den Schiebern 15, die die Position der Mitnehmerrollen symbolisieren, nach ihrer Demontage von der Schachttür mithilfe eines Zollstocks oder Lineals entlang der Ausleger der Grundplatte und entlang der Grundplatte selbst abgenommen werden.
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Abschließende Bemerkungen
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Generell ist abschließend festzuhalten, dass auch für Folgendes Schutz beansprucht wird:
Verfahren zur Ermittlung der funktionsgerechten Einbauposition, die ein Schachttürkuppler eines Fahrkorbs an der Fahrkorbtür bei vorgegebener Lage der Kupplungsorgane (10) einer Schachttür (1) einzunehmen hat, mithilfe eines Schachttürmesslehrensystems nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei sich das Verfahren dadurch auszeichnet, dass folgende Verfahrensschritte durchgeführt werden:
- – die Grundplatte (13) wird mithilfe des Grundplattenhalters (12) am Kämpfer (5) der Schachttür (1), vorzugsweise an dessen oberer Schmalseite, befestigt,
- – die Schieber (15) werden an die Kupplungsorgane (10) der verriegelten Schachttür (1) angelegt, um ihre Position bei verriegelter Schachttür (1) abzugreifen,
- – der Schachttürriegel (18) wird gelüftet und vorzugsweise mithilfe einer Blockiervorrichtung (17) in gelüfteter Position festgesetzt,
- – die Schieber (15) werden erneut an die Kupplungsorgane (10) der verriegelten Schachttür (1) angelegt, um die Position der Kupplungsorgane (10) bei entriegelter Schachttür (1) abzugreifen, und vorzugsweise dann in dieser Position an der Grundplatte (13) festgesetzt,
- – ein Höhenanzeiger (24) wird gesetzt, im Anschluss wird die Schachttür (1) vorzugsweise wieder verriegelt,
- – der Seitenausleger (21) wird vorzugsweise zunächst ohne den Vertikalausleger (26) an der Grundplatte (13) angebracht, bis zur Schließkante (7) vorgeschoben und vorzugsweise dann in dieser Position an der Grundplatte (13) festgesetzt,
- – der Vertikalausleger (26) wird am Seitenausleger (21) angebracht und bis an die Kante des Höhenanzeigers (24) vorgeschoben, die die Unterkante des Schachttürkämpfers (5) markiert und vorzugsweise dann in dieser Position an dem Seitenausleger (21) festgesetzt.
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Verfahren nach wie zuvor beschrieben, wobei sich das Verfahren dadurch auszeichnet, dass die Schachttürmesslehre von der Schachttür abgenommen wird und erst dann ein oder mehrere Maße an der Schachttürmesslehre abgelesen werden.
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Verfahren, wie in einem der beiden vorhergehenden Absätze beschrieben, wobei sich das Verfahren dadurch auszeichnet, dass vom Fahrkorbdach aus gemessen wird und der Fahrkorb in einer Stellung unterhalb der zu vermessenden Schachttür (1) positioniert wird, derart, dass die Kupplungsorgane (10) der zu vermessenden Schachttür (1) und die Unterkante des Kämpfers (5) der betreffenden Schachttür (1) vom Fahrkorbdach aus zugänglich sind.
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Schutz wird zudem auch für die Verwendung des beschriebenen Schachttürenmesslehrensystems zum Aufnehmen von Maßen an Mitnehmerrollen / Kupplungselementen an einer Aufzugsschachtür beansprucht.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Schachttür
- 2
- Türpaneel
- 3
- Laufwagen/Türhänger
- 4
- Türführung
- 5
- Schachttürkämpfer
- 6
- Schachttürseitenrahmen
- 7
- Schließkante
- 8
- bodenseitige Führungsschiene
- 9
- Stockwerksboden
- 10
- Mitnehmerrolle bzw. Kupplungsorgan (einstweilen überall austauschbar verwendet, obwohl der Begriff „Mitnehmerrolle“ enger ist)
- 11
- Mitnehmerkufen
- 12
- Grundplattenhalter
- 13
- Grundplatte
- 14
- Langloch der Grundplatte
- 15
- Schieber
- 16
- Skala
- 17
- Blockiervorrichtung
- 18
- Schachttürriegel
- 19
- magnetischer Fuß
- 20
- Bolzen
- 21
- Seitenausleger
- 22
- nicht vergeben
- 23
- der Grundplatte abgewandte Stirnseite des Seitenauslegers
- 24
- Höhenanzeiger
- 25
- Langloch des Höhenanzeigers
- 26
- Vertikalausleger
- A
- horizontaler Achsabstand der Mitnehmerrollen bei verriegelter Schachttür
- B
- vertikaler Achsabstand der Mitnehmerrollen bei verriegelter Schachttür
- C
- horizontaler Achsabstand der Mitnehmerrollen bei entriegelter Schachttür
- D
- Achsabstand der Mitnehmerrollen vom Stockwerksboden
- E1
- Achsabstand einer Mitnehmerrolle zur Schließkante
- E2
- Achsabstand einer anderen Mitnehmerrolle zur Schließkante
- S
- Schachtseite des Höhenanzeigers