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DE202015000252U1 - Trennvorhanganlagen für Sport- und Mehrzweckhallen mit hohen schalltechnischen Anforderungen - Google Patents

Trennvorhanganlagen für Sport- und Mehrzweckhallen mit hohen schalltechnischen Anforderungen Download PDF

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DE202015000252U1
DE202015000252U1 DE202015000252.8U DE202015000252U DE202015000252U1 DE 202015000252 U1 DE202015000252 U1 DE 202015000252U1 DE 202015000252 U DE202015000252 U DE 202015000252U DE 202015000252 U1 DE202015000252 U1 DE 202015000252U1
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    • A63J1/02Scenery; Curtains; Other decorations; Means for moving same
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
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Abstract

Trennvorhang mit mindestens zwei Behangbahnen (2) für Sport-, Mehrzweck-, Industrie- und Veranstaltungshallen, bestehend aus einer oben angebauten Hochzugeinrichtung (1) mit elektrischem, hydraulischem oder händischen Antrieb, welcher mit dem Gebäudeteil fest verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teil der Behanginnenseite (13) aus einer schallabsorbierenden Schichte (11) besteht.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft Trennvorhanganlagen für Sporthallen, Mehrzweckgebäude oder Industriehallen, welche aufgrund einer erforderlichen Parallelnutzung durch mehrere Benutzergruppen temporär in Einzelhallen unterteilt werden sollen.
  • Mit der technischen Aufgabe dieser Hallenunterteilung soll erreicht werden, dass die Nutzung in den einzelnen Hallensegmenten die nebenliegenden Hallenteile weder akustisch noch visuell stört. Die Trennvorhanganlagen bestehen aus über Befestigungselemente (22) an einem Bauwerk montierten Antriebsmaschine (9) und Antriebswelle (8).
  • Ebenfalls über Befestigungselemente (22) werden eine oder mehrere Behangflächen (2, 3, 21) montiert.
  • Diese Behänge (2, 3, 21) werden über an der Antriebswelle (8) aufgewickelten Gurtbändern oder Seile (2) hochgehoben oder abgesenkt, wodurch sich beispielsweise Sport- oder große Veranstaltungshallen schnell von einer großen Halle in mehrere kleinere Teilhallen abteilen lassen.
  • Der in 14 dargestellte Trennvorhang zeigt eine Trennvorhanganlage mit einer über die Längsrichtung verlaufenden Hubwelle (8) und Tragkonstruktion (22) 1
  • Die Darstellung der Aufzugsmaschinerie (8, 9) und Tragkonstruktion (22) ist beispielshaft zu verstehen, es sind auch andere Ausgestaltungen der Hubmaschinerie (8, 9, 22) entsprechend dem Stand der Technik gebräuchlich. So können auch Hubmaschinerien mit alternativen Hubwellenausbildungen wie zum Beispiel mit querstehender Hubwelle 12 oder doppelter Hubwelle 13 verwendet werden.
  • Stand der Technik
  • Bei der Nutzung der einzelnen Teilhallen für den Sportbetrieb müssen die Hallenteiler zusätzlich auch schutzfunktionalen und Anforderungen nach Din 18032, Teil 4 an Sporthallen-wände abdecken.
  • Durch die Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Abtrennung muss insbesondere sichergestellt werden, dass Sportler beim Anprall an den Hallenteiler wirksam vor Verletzungen geschützt werden.
  • Zusätzlich muss die Oberfläche (2) der Hallenteiler derart ausgerüstet werden, dass Sportler beim Anstreifen wirksam von Verbrennungen geschützt werden. Es hat es sich gezeigt, dass besonders beim Einsatz von Kunststoffmaterialien eine hohe Reibungswärme leicht zu Verletzungen der Sportler führen kann.
  • Zur Erfüllung der technischen Anforderungen hat es sich als vorteilhaft erwiesen die Trennvorhangoberflächen (2) mindestens zweischalig auszubilden, die Oberflächen im Abstand von etwa ab 200 mm zu verlegen und diese über Zwischenbänder (4) mit der gegenüberliegenden Behangoberfläche (2) derart zu verbinden, dass die beiden so distanzierten Behangoberflächen als gut gepolsterte Oberflächen wirken und somit auch bei einem gleichzeitigen Anprall von beiden Hallenseiten aus eine ausreichend Pufferzone und gute Dämpfungswirkung zum Schutz der Sportler entfalten können.
  • Bekannt sind auch Trennvorhanganlagen 13 welche keine Verbindungen der beiden Behangoberflächen aufweisen und nur über die Antriebseinheit (8, 9) elektrisch oder mechanisch gekoppelt ausgeführt werden. Bei dieser Ausführungsvariante werden die beiden Behangflächen in einem größeren Abstand, bewährt haben sich Abstände von über 260 mm, zueinander verlegt damit eine ausreichende Pufferzone zur Dämpfung der Prallenergie von Sportlern erreicht wird.
  • Bedingt durch die an der Behangrückseite (13) von Trennvorhängen mit rückseitig angebrachten Zwischengurten (4) können die Anlagen über ein mittels Hubgurt (7) oder Seilzugsystem (7) meist in Verbindung mit einer Hubstangenanlage (6) hochgezogen und als gerafftes Vorhangpaket im Deckenbereich geparkt werden.
  • Aufgrund der gleichzeitigen Nutzung der Hallen von mehreren Gruppen ergibt sich bei dieser Nutzungsvariante der Hallen, abhängig von Personenanzahl und Sportart, ein insgesamt höherer Lärmpegel als bei Einzelnutzung.
  • Durch erhöhte Lärmbelastungen können sich erhebliche Gesundheitsprobleme ergeben. Oft werden auch die in Arbeitnehmerschutzvorschriften festgelegten Schwellenwerte für Schallbelastungen überschritten.
  • Die zu hohe Lärmbelastung resultiert einerseits aus dem erhöhten Schalldruckpegel in den einzelnen Teilhallen, zumal fest verbaute Schallabsorber an den Begrenzungswänden (5) und der Decke für die abgeteilten Hallen nicht ausreichend leistungsfähig sind. Beispielhaft wirken bei einer dreifach abgetrennten Sporthalle in der mittleren Teilhalle nur die Decke und Halleninnenseiten als Schallabsorber. Darüber hinaus wird dieses Hallensegment durch die Schallemissionen aus den jeweils rechts und links daneben liegenden Teilhallen belastet.
  • Um derartige Schallexpositionen zu verhindern ist es erforderlich Trennvorhänge gegenüber der nebenliegenden Hallen schallschutztechnisch wirksam abzutrennen und möglichst auch die Nachhallzeiten in den Teilhallen zu reduzieren.
  • Leider hat sich gezeigt, dass schalltechnische Abdichtungen der einzelnen Teilhallen sehr aufwendig und kostenintensiv sind. Diese Abdichtungen erfordern beispielsweise an den seitlichen Begrenzungen (5) die Ausbildung von Nischen (20), in welchen die Vorhangflächen (2) bis auf den Fußboden dicht abschließen müssen um eine ausreichende akustische Abtrennung der Teilhallen zu ermöglichen.
  • Schutzfunktional und wartungstechnisch haben sich diese Nischen (20) aber als äußerst ungünstig erwiesen, zumal sich Sportler an den Nischenkanten (18) leicht verletzen können. Zudem müssen Schallnischen (20), bei Nutzung ohne Hallenteiler verschlossen werden.
  • Entsprechend dem aktuellen Stand der Technik ist es etabliert, diese Nischen (20) entweder mit Drehtüren zu verschließen oder die Nischen durch teleskopisch absenkbare Nischen-konstruktionen auszubilden. Abgesehen von den sehr hohen Herstellungskosten für derartige Nischen müssen die erforderlichen Sicherheitsschalter oder Fangvorrichtungen bei teleskopierbaren Nischen eingebaut und über den gesamten Nutzungszeitraum technisch überwacht und gewartet werden. Außerdem und führen diese Bauteile oft zu Fehlfunktionen oder Beschädigungen an den Trennvorhängen.
  • Als Problem hat sich gezeigt, dass die in Nischen (20) geführten Behanganlagen (21) von Kindern oder Jugendlichen bei abgesenktem Trennvorhang in Richtung Nachbarhallenteil durchklettert werden und dabei die Trennvorhangoberfläche (2) an der Rückseite aus der Nische (19, 20) gedrückt werden kann. Beim Hochheben der Vorhanganlage ist dieser Umstand für das Bedienungspersonal der Anlage nicht sichtbar, wodurch der Vorhang beim Hochheben schwer beschädigt werden kann.
  • Es hat sich auch gezeigt, dass die Trennvorhanganlagen oft in Hallen mit erheblicher freitragender Raumbreite nachgerüstet werden müssen. Entsprechend der erfindungsgemäßen Aufgabe ist es daher wichtig die Zusatzlasten der Dachkonstruktionen durch Trennvorhanganlagen möglichst gering zu halten.
  • Bekannt sind auch Trennvorhanganlagen nach NL 1032619 , bei welchen die Behangmaterialien aus reinem Filzmaterial mit eingefilztem Stabilisierungsgitter bestehen. Derartige Behangmaterialien haben zwar eine gute schallabsorbtionstechnische Eigenschaft, nur leider können diese Trennvorhänge nur mit sehr hohem technischem Aufwand gereinigt werden und ergibt sich aufgrund der erheblichen bauhygienischen Anforderung an Sporthallenwände ein sehr hoher Wartungs- und Reinigungsaufwand für derartige Trennvorhanganlagen. Zusätzlich haben sich diese Materialien hinsichtlich Ihrer Stabilität und der Behangdicke als nur schwierig einsetzbar erwiesen.
  • Insbesondere müssen derartige Vorhanganlagen, um eine ausreichende Schalldämmung zu erreichen, sehr dick ausgebildet werden und können daher in den begrenzt vorhandenen Stauräumen in den Decken oft nicht untergebracht und daher nicht eingesetzt werden.
  • Bekannt sind beispielsweise Trennvorhanganlagen nach EP 1 174 063 A1 , welche nur an den Außenseiten (14) mit einer flauschigen Oberfläche ausgerüstet werden, wodurch sich die Nachhallzeiten in der jeweiligen Teilhalle reduzieren lassen. Derartige Vorhanganlagen können aber die besonders wichtige Schalltrennung zur Nebenhalle nur leisten, wenn diese mit einem sehr hohem Behanggewicht ausgerüstet werden, wodurch derartige Vorhanganlagen ein sehr hohes Gesamtgewicht aufweisen und dadurch die ausreichend dimensionierte Tragkonstruktion und baulichen Voraussetzungen zu zusätzlichen Errichtungskosten führt.
  • Nach dem Stand der Technik sind auch Vorhänge nach DE 32 34 202 C2 und EP 0 941 684 A2 bekannt, welche zur Verbesserung der Nachhallzeit in den Teilhallen mit einer gelochten Oberfläche ausgerüstet werden und zur Verbesserung der Schallabsorbierung in den einzelnen Teilhallen mit eine Innenlage aus absorbierendem Material hinterlegt werden müssen. Derartige Vorhanganlagen haben sich als äußerst problematisch erwiesen, zumal diese aufgrund der Oberflächenperforation und dem beinahe ungehinderten Schalldurchgang durch die gelochte Deckschichte zusätzlich zu den 4 Schichten noch weitere Behangbahnen zu Erreichung der Schalltrennung zwischen den Teilhallen erforderlich sind, wodurch sich sehr hohe Kosten und ein extrem hohes Vorhanggewicht mit den bereits beschriebenen Zusatzkosten für die ausreichende baustatischen Voraussetzungen ergibt. Darüber hinaus sind derartig aufwendig gebaute Vorhänge sehr anfällig für Beschädigungen und führen aufgrund der vielen Zwischenlagen zu hohen laufenden Kosten für Wartung und Pflege der Anlage.
  • Darstellung der Erfindung
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde ein Trennvorhanganlagensystem mit einem Behangmaterial (2) zu entwickeln, welches einerseits eine ausgezeichnete Schallabsorbtion bei gleichzeitig minimalem Flächengewicht eine normgerechte Schallabtrennung für Sporthallen erreicht. Zudem soll das Material die bautechnische Anbindung an die Begrenzungsflächen (5) mit geringem technischen Aufwand und niederen Kosten ermöglichen und gleichzeitig optisch möglichst dezent ausgebildet werden.
  • Diese erfindungsgemäße Aufgabe wird durch die Merkmale im kennzeichnenden Teil der Ansprüche 1 bis 17 im Zusammenwirken mit dem Oberbegriff gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
  • Das erfindungsgemäße Trennvorhangsystem besteht aus einer Antriebsmaschinerie (1, 9, 8) mit mindestens zwei Behangbahnen (2) bestehend aus einem gefilzten (10) oder gewebten Trägermaterial aus Kunststoff oder Wollfasern welches mit mindestens einer Innenlage aus dimensionsstabilem Gittergewebe (11) mit Kunststoffbeschichtung (12) ausgerüstet wird und zumindest die Innenseite (14) der Trennvorhanganlage (20) eine schallabsorbierende Oberfläche (10) aufweist.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung können die Behangbahnen (2) an der der Sporthallenseite (13) zugewandten Seite mit einer glatten und einfach abwaschbaren Beschichtung (14) ausgeführt werden, wodurch sich die bei Filzbelägen wenn diese in Griffhöhe liegen nachteilige Verschmutzung deutlich eingrenzen lässt. Es ergeben sich bei dieser Ausführungsvariante sehr geringe Reinigungs- und Pflegeaufwendungen bei bester Schallabdichtung.
  • Es hat sich auch gezeigt, dass beispielsweise eine Kombination der Behangflächen mit einer bis auf Griffhöhe glatten außenseitigen Beschichtung und darüber liegender beidseitigen Filzoberfläche (10) in Kombination mit der innenliegenden (13) schallabsorbierenden Schichte ausgezeichnete schalltechnische Ergebnisse liefert.
  • Besonders vorteilhaft ist der Umstand, dass schallabsorbierende Oberflächen (10) der Behänge den über Schallnebenwege im Gebäudeanschluß eintretenden Schall innerhalb der Behangflächen sehr gut absorbiert und dadurch die Schallsümpfe oder Nischenkonstruktionen (20, 18) bei vergleichbar günstiger Schalltrennung mit wesentlich geringerer Bautiefe (19) dimensioniert oder abhängig vom gewünschten Dämmwert ganz entfallen können.
  • Als außerordentlich wirksam hat sich eine mindestens zweischalige Ausrüstung der Behangfächen (2) im Bauanschluß erwiesen, bei welchem beispielsweise eine farbig abgesetzte zweite Lage der Behangfläche (3) in einer etwas weicheren Ausgestaltung direkt an die begrenzenden Bauteile (5) herangeführt wird und den Vorhang somit stirnseitig dicht abschließt.
  • Schalltechnisch sehr wirksam sind bei der erfindungsgemäßen Vorhanganlage bereits sehr kleine Nischen (20) mit einer reduzierten Eingriffstiefe (19) der Behänge (2), welche bei einem Durchklettern aufgrund der geringeren Zwängung der Behangfläche meist ein selbständiges Zurückgleiten der Behangflächen in die Nischen ermöglicht und damit Beschädigungen an den Vorhängen vermieden werden.
  • Als besonders günstig hat es sich bei der mehrschichtigen Ausführung der Behänge erwiesen diese mehrlagig auszubilden wobei es besonders vorteilhaft ist, wenn die Behangbahnen im Maueranschluss farbig dunkler ausgebildet werden und gegenüber dem Hauptbehang wesentlich weicher aber dicker ausgebildet werden, damit sich das Material gut an die Bauteilungsungenauigkeiten im Wandanschlussbereich (5) anschmiegen können. Bewährt haben sich dabei Materialdicken ab 4 mm.
  • Beispielhaft sind in den 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10 und 11 einige günstige Materialaufbauten dargestellt. Es sind gemäß der Ansprüche 1–17 auch weitere Materialschichtaufbauten des Behangmaterials (2, 3), insbesondere mit einer geänderten Lage des innenliegenden Gittergewebes (11) möglich. Es können beispielsweise mehrere Zwischenschichten aus Filzmaterial (10) unter der Zwischenschaltung von Kunststoffbeschichtung (12) in das Behangmaterial eingearbeitet werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Vorhang Aufzugseinrichtung
    2
    Vorhangbahn
    3
    Weiche Vorhangbahn im Anschluss an das Bauwerk
    4
    Zwischengurte
    5
    Baukörper Wandelement
    6
    Hubstange
    7
    Hubgurte oder Seile
    8
    Hubwelle
    9
    Antriebsmaschine
    10
    Schallabsorbierende Schichte
    11
    stabilisierende Gewebeeinlage
    12
    Kunststoffschichte
    13
    Innenseite der Trennvorhanganlage
    14
    Außenseite der Trennvorhanganlage
    15
    Trennvorhang
    16
    Naht der Bahnensegmente
    17
    Bahnensegment
    18
    Nischenkante
    19
    Nischentiefe
    20
    Nische
    21
    Behanganlage
    22
    Tragkonstruktion
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • NL 1032619 [0022]
    • EP 1174063 A1 [0024]
    • DE 3234202 C2 [0025]
    • EP 0941684 A2 [0025]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • Din 18032, Teil 4 [0007]

Claims (17)

  1. Trennvorhang mit mindestens zwei Behangbahnen (2) für Sport-, Mehrzweck-, Industrie- und Veranstaltungshallen, bestehend aus einer oben angebauten Hochzugeinrichtung (1) mit elektrischem, hydraulischem oder händischen Antrieb, welcher mit dem Gebäudeteil fest verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teil der Behanginnenseite (13) aus einer schallabsorbierenden Schichte (11) besteht.
  2. Trennvorhang mit mindestens zwei Behangbahnen (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die schallabsorbierende Schichte (10) aus gefilztem, gewebtem oder aufgeflocktem faserigem Material besteht.
  3. Trennvorhang mit mindestens zwei Behangbahnen nach einem oder mehreren vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die faserige Schichte (10) aus einer oder mehreren Innenlagen aus Gittergewebe (11) besteht.
  4. Trennvorhang mit mindestens zwei Behangbahnen (2) nach einem oder mehreren vorhergehenden Ansprüchen dadurch gekennzeichnet, dass das Gittergewebe (11) ein Flächengewicht von mindestens 30 g/m2 aufweist und selbst oder in Verbindung mit einer weiteren Schichte der Behangfläche (10, 12) derart verbunden ist, dass sich dadurch ein in der Fläche dimensionsstabiles Gefüge ergibt.
  5. Trennvorhang mit mindestens zwei Behangbahnen (2) nach einem oder mehreren vorhergehenden Ansprüchen dadurch gekennzeichnet, dass die Gittergewebe (11) mit einer Reißfestigkeit von mindestens N/5 cm ausgerüstet sind.
  6. Trennvorhang mit mindestens zwei Behangbahnen (2) nach einem oder mehreren vorhergehenden Ansprüchen dadurch gekennzeichnet, dass die verwendeten Gittergewebe (11) in eine Kunststoffschichte (12) eingebettet werden (2, 4, 5, 8).
  7. Trennvorhang mit mindestens zwei Behangbahnen (2) nach einem oder mehreren vorhergehenden Ansprüchen dadurch gekennzeichnet, dass die Gittergewebe (11) mit dem Fasermaterial vernadelt werden (6, 2).
  8. Trennvorhang mit mindestens zwei Behangbahnen (2) nach einem oder mehreren vorhergehenden Ansprüchen dadurch gekennzeichnet, dass die Behangflächen (2) an der Außenseite (14) zumindestens teilweise mit einer Kunststoffschicht (11) überzogen werden (3, 5).
  9. Trennvorhang mit mindestens zwei Behangbahnen (2) nach einem oder mehreren vorhergehenden Ansprüchen dadurch gekennzeichnet, dass die Behangbahnen (2) aus mindestens zwei Lagen aus schallabsorbierenden Schichten (10) aus Filz oder gewebtem Textilmaterial bestehen, welche über Kunststoffschichten (10) miteinander verbunden werden (4, 6, 7).
  10. Trennvorhang mit mindestens zwei Behangbahnen (2) nach einem oder mehreren vorhergehenden Ansprüchen dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffschichten (12) aus Polyethylen, Polypropylen, Polyolefinen oder PVC Material bestehen und mit brandhemmenden Additiven ausgerüstet werden.
  11. Trennvorhang mit mindestens zwei Behangbahnen (2) nach einem oder mehreren vorhergehenden Ansprüchen dadurch gekennzeichnet, dass die verwendeten Vliese oder Gewebematerialien (10) aus schwer brennbaren Fasern hergestellt werden oder soweit noch erforderlich durch Brandschutzimprägnierungen schwer brennbar ausgerüstet werden.
  12. Trennvorhang mit mindestens zwei Behangbahnen (2) nach einem oder mehreren vorhergehenden Ansprüchen dadurch gekennzeichnet, dass die verwendeten Stabilisierungsgitter (11) jeweils an einer der Behanginnenseite (13) zugewandten Seite der verwendeten Kunststoffschichte (12) eingebettet wird (3, 4, 5).
  13. Trennvorhang mit mindestens zwei Behangbahnen (2) nach einem oder mehreren vorhergehenen Ansprüchen dadurch gekennzeichnet, dass die Stabilisierungsgewebe (11) in der an der Behanginnenseite liegenden gefilzten oder gewebten Behangschichte (10) eingearbeitet und die übrigen raumseitiger gelegenen Schichten keine Gittergewebe zur Stabilisierung enthalten (6, 7)
  14. Trennvorhang mit mindestens zwei Behangbahnen (2) nach einem oder mehreren vorhergehenden Ansprüchen dadurch gekennzeichnet, dass die Behangflächen im Bereich der Baukörperanschlüsse (5) mit mindestens 2 zusätzlichen Behanglagen (3) ausgeführt werden (1, 2, 9).
  15. Trennvorhang mit mindestens zwei Behangbahnen (2) nach einem oder mehreren vorhergehenden Ansprüchen dadurch gekennzeichnet, dass die Behangflächen (3) im Bereich der Baukörperanschlüsse (5) mit gegenüber dem Hauptbehang (2) weicherem Material ausgeführt werden (1, 2, 9).
  16. Trennvorhang mit mindestens zwei Behangbahnen (2) nach einem oder mehreren vorhergehenden Ansprüchen dadurch gekennzeichnet, dass Behangflächen (2) ein Gewicht von jeweils mindestens 500 g/m2 aufweisen.
  17. Trennvorhang mit mindestens zwei Behangbahnen (2) nach einem oder mehreren vorhergehenden Ansprüchen dadurch gekennzeichnet, dass Behangflächen (2) eine Reißfestigkeit von mindestens 600 N nach DIN 53354 aufweisen.
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