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Die Erfindung eine Rollendruckmaschine zur Herstellung eines Druckproduktes gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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In der
EP 1 849 602 B1 ist eine Rollendruckmaschine mit mindestens einem Druckturm mit mehreren übereinander angeordneten Offsetdruckwerken offenbart. Ein Formzylinder trägt in einer dreifachbreiten Ausführung des Offsetdruckwerks in erster Betriebsweise 2 × 6 Broadsheetseiten oder 4 × 6 liegenden Tabloidseiten und in einer zweiten Betriebsweise zwei nebeneinander angeordnete Druckformen mit insgesamt 3 × 8 stehenden Tabloidseiten. Die Rollendruckmaschine umfasst einen Falzaufbau mit einer drei Falztrichter aufweisenden Trichterebene und einen Falzaufbau mit einer vier schmalere Trichter aufweisenden Trichterebene.
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In der
WO 2005/105445 A1 ist eine dreifachbreite Rollendruckmaschine mit Drucktürmen offenbart, wobei in einer ersten Betriebsweise sechs Druckseiten eines ersten Formates, und in einer anderen Betriebsweise sechs Druckseiten eines kleineren Formates und in einer weiteren Betriebsweise vier Druckseiten eines größeren Formates nebeneinander auf eine Bahn druckbar sind. Auf dem dreifachbreiten Formzylinder sind in einer Betriebssituation, bezogen auf das Nennformat, zwei dreiseitenbreite Druckformen vorgesehen.
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Durch die
DE 42 04 254 A1 ist eine Einrichtung zum Längsfalzen mehrerer gleichbreiter Bahnen bekannt, wobei in einer ersten Betriebsweise eine Bahn durch eine Längsschneideinrichtung in zwei 1/2-breite Teilbahnen und diese über zwei benachbarte Trichter einer Trichterebene geführt werden und in einer zweiten Betriebsweise die Bahn in drei 1/3-breite Teilbahnen geschnitten, und über drei Trichter geführt werden. Für die zweite Betriebsweise werden die beiden Trichter der Trichterebene gegenläufig nach außen bewegt um die beiden äußeren der drei Teilbahnen aufzunehmen, während die mittlere der drei Teilbahnen über einen zusätzlichen, auf einer anderen Ebene vorgesehenen Falztrichter geführt wird.
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Die
DE 10 2008 054 367 A1 betrifft eine Falztrichteranordnung einer Druckmaschine mit mindestens zwei Längsschneideinrichtungen und zwei Falztrichtern, welche jeweils quer zur Bahnlaufrichtung separat verfahrbar sind. Es sind bei Beibehaltung der Bahnbreite je nach Konfiguration eine3 unterschiedliche Anzahl von Druckseiten, z. B. in einer Konfiguration vier und in hiervon abweichender Konfiguration sechs Broadsheet- oder Tabloidseiten, nebeneinander auf die Bahn zu drucken. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Rollendruckmaschine sowie ein Verfahren zum Betrieb einer Rollendruckmaschine zu schaffen.
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Die
DE 10 2009 018 269 A1 betrifft eine Maschineneinrichtung und ein Fertigungsverfahren zur Herstellung gehefteter Druckprodukte, insbesondere zur Herstellung von Produkten im Rheinischen Format mit einer Werbebeilage. Eine erste Produktausführung weist eine Werbebeilage in Art eines halbformatigen, zwischen den Heftstellen angeordneten „Pullstrips“ auf. In einer anderen Ausführung ist aus eine Bahn mit einer Sonderbreite ein Produkt mit einem längs gefalzten Anzeigeteil im Überformat mit an einem zusätzlichen Falz eingeklapptem oberen Randabschnitt erzeugt. Der Anzeigeteil ist durch Heftung in seinem Längsfalz mit den übrigen Lagen des Produktes verbunden.
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Durch die
US 2002/0195813 A1 ist ein Druckprodukt und ein Verfahren zu dessen Herstellung bekannt, durch welches bzw. welche Material eingespart werden soll. Die Lösung besteht darin, je nach Umfang des in der Zeitung zu platzierenden Inhaltes anstelle von „Fülltexten“ neben den Seiten des vollen Formates auch schmalere oder kürzere Produktseiten im Produkt vorzusehen. Beispielsweise könnten im Broadsheetprodukt auch Seiten halber Breite und im Tabloidprodukt auch Seiten halber oder gar einem Viertel der Höhe vorgesehen sein.
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Die
US 3,275,318 A offenbart eine Vielzahl von Vorschlägen für die Ausbildung von Werbeeinlagen in Zeitungen. In einer der Ausführungen weist ein längsgefalzter Doppelbogen, der z. B. in die Mitte der am Rückenfalz aufgeschlagenen Zeitung einlegbar ist, eine Antwortkarte auf, die in einer Seitenecke durch zwei Perforierungen gebildet und durch Abtrennen entnehmbar ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Rollendruckmaschine zur einfachen Herstellung eines innovativen Druckproduktes bereitzustellen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
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Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass mit geringem Aufwand ein optisch hervorstechendes Produkt geschaffen ist. Durch die erfindungsgemäße Rollendruckmaschine ist es möglich, das Produkt ohne zusätzliche Verfahrensschritte, d. h. „inline“ mit dem Druckprozess, und/oder ohne große bauliche Änderungen herstellen zu können. Vorzugsweise ist ein derartiges Produkt auf einer Zeitungsdruckmaschine herstellbar.
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In einer vorteilhaften Ausführung sind die für die Sonderproduktion verwendeten Druckwerke als Trockenoffsetdruckwerke, d. h. ohne Feuchtwerk und/oder unter Verwendung von Druckformen für den Trockenoffset, ausgebildet. In einer Betriebssituation kann das Produkt dann durch Bedrucken eines höherwertigen Papiers, z. B. eines gestrichenen Papiers mit einem Strichgewicht von mindestens 5 g/m2 und/oder einer Grammatur von z. B. mehr als 55 g/m2 hergestellt werden.
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Insbesondere ist die Druckmaschine auch für die Inline-Produktion von Hybridprodukten verwendbar.
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Schließlich ist in einfacher Weise eine bestehende Druckmaschine mit geringem Aufwand zur Herstellung der Sonderprodukte zu ertüchtigen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
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Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung einer Rollendruckmaschine, insbesondere Zeitungsdruckmaschine, in einer ersten Betriebsweise;
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2 eine schematische Darstellung einer ersten Strangführungsvariante für eine Produktion in einer ersten Betriebsweise;
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3 eine schematische Darstellung einer zweiten Strangführungsvariante für eine Produktion in der ersten Betriebsweise;
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4 eine schematische Darstellung einer Rollendruckmaschine, insbesondere Zeitungsdruckmaschine, in einer ersten Betriebsweise;
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5 eine schematische Darstellung einer ersten Strangführungsvariante für eine Produktion in erster Ausführung einer zweiten Betriebsweise;
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6 eine schematische Darstellung einer zweiten Strangführungsvariante für eine Produktion in erster Ausführung der zweiten Betriebsweise;
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7 eine schematische Darstellung einer dritten Strangführungsvariante für eine Produktion in erster Ausführung der zweiten Betriebsweise;
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8 eine schematische Darstellung eines Strangführungsbeispiels für eine Produktion in zweiter Ausführung der zweiten Betriebsweise;
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9 ein Produktbeispiel aus einer Sonderproduktion gemäß 5 oder 6;
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10 ein Produktbeispiel aus einer Sonderproduktion gemäß 5 oder 6;
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11 ein Produktbeispiel aus einer Sonderproduktion gemäß 7;
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12 eine schematische Darstellung einer Rollendruckmaschine, insbesondere Zeitungsdruckmaschine, in einer Betriebsweise zur Herstellung eines Hybridproduktes;
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13 eine schematische Darstellung eines Strangführungsbeispiels für eine Betriebsweise zur Herstellung eines Hybridproduktes in Einfachproduktion;
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14 ein Produktbeispiel aus einer Hybridproduktion gemäß 12 und 13;
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15 ein zweites Produktbeispiel aus einer Hybridproduktion gemäß 12 und 13;
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16 ein Produktbeispiel aus einer alternativen Hybridproduktion in Getrenntproduktion;
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17 das Produktbeispiel aus 16 in am Transportfalz noch teilweise geschlossenem Zustand;
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18 eine schematische Darstellung eines Strangführungsbeispiels für eine weitere Betriebsweise zur Herstellung eines Hybridproduktes in Einfachproduktion;
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19 ein Produktbeispiel aus einer alternativen Hybridproduktion im Inlineverfahren gemäß 12 und 18;
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20 eine schematische Darstellung einer Rollendruckmaschine, insbesondere Zeitungsdruckmaschine, in einer Betriebsweise zur Herstellung eines Hybridproduktes mit einer Strangheftung vor dem Falztrichter;
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21 eine schematische Darstellung einer Digitaldruckwerke umfassenden Rollendruckmaschine in einer Betriebsweise zur Herstellung eines Hybridproduktes.
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Eine Rollendruckmaschine, beispielsweise eine Rollenrotationsdruckmaschine, insbesondere Zeitungsdruckmaschine, weist mehrere Druckwerke 01; 48, z. B. Offsetdruckwerke 01, auf, durch welche eine z. B. von einem Rollenwechsler 03 abgewickelte Ursprungsbahn 02; 02‘; 02‘‘, kurz Bahn 02; 02’; 02‘‘, beidseitig ein- oder mehrfarbig mit Druckbildern 16; 16‘ späterer Druckseiten S; S‘ von Produkten 09; 09‘, insbesondere Druckprodukten 09; 09‘, z. B. Druckseitenbildern 16; 16‘, bedruckbar ist.
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Mehrere Druckwerke 01 sind in der bevorzugten Ausführung einer als Zeitungsdruckmaschine ausgeführten Druckmaschine übereinander in einem sog. Druckturm 04 angeordnet, durch welche die – vorzugsweise im wesentlichen vertikal durch den Druckturm 04 geführte – Bahn 02; 02’, z. B. eine Papierbahn 02; 02’ aus vorzugsweise einem beispielsweise ungestrichenen Zeitungspapier (z. B. in Standardproduktion), beidseitig mehrfarbig bedruckbar ist. Ein Druckturm 04 kann aus einer Druckeinheit oder aus mehreren gestapelten Druckeinheiten, z. B. zwei H-Druckeinheiten, aufgebaut sein. In der Ausführung der Druckmaschine als Zeitungsdruckmaschine sind vorteilhafter Weise mehrere derartiger Drucktürme 04 zum Bedrucken mehrerer Bahnen 02; 02’ nebeneinander vorgesehen, wobei z. B. mehrere Bahnen 02; 02’ bzw. mehrere aus selben und/oder verschiedenen Bahnen 02; 02’ durch Längsschnitt gewonnene Teilbahnen 02.1; 02.2; 02.1’; 02.2’; 02.3’; 02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘‘ für eine anschließende Weiterverarbeitung in einem den Druckwerken 01 nachgeordneten Überbau 06 und/oder einem dem Überbau 06 nachgeordneten Falzaufbau 07 zusammengefasst und beispielsweise in einem Weiterverarbeitungsaggregat 08, z. B. einem Falzapparat 08, nach einem Querschneiden entlang einer Quertrenn- oder insbesondere Querschneidlinie t gemeinsam zu einem Produkt 09; 09’ verarbeitet werden bzw. werden können. Im Falzapparat 08 werden vorzugsweise die Produktabschnitte mit einem Querfalz Q versehen, welcher für den Fall eines Broadsheetproduktes 09 einem quer zum Lesefalz verlaufenden Transportfalz, und für den Fall eines Tabloidproduktes 09‘ den Lesefalz bzw. Falzrücken des Produktes 09; 09‘ bildet. Letzterer kann u. U. in einer Weiterverarbeitung für spezielle Produkte noch in einer Beschneideeinrichtung abgetrennt werden.
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Das Druckwerk 01 weist jeweils zumindest einen bildgebenden Druckwerkszylinder 11, z. B. einen Formzylinder 11 auf, welcher vorzugsweise nebeneinander mit mindestens zwei Druckformen 14; 14‘ bestückt bzw. bestückbar ist. In der vorteilhaften Ausführung der Druckwerke 01 als Offsetfdruckwerke 01 weist das Druckwerk 01 einen mit dem Formzylinder 11 einerseits und mit der zu bedruckenden Bahn 02; 02’ andererseits zusammen wirkenden weiteren Druckwerkszylinder 12, z. B. Übertragungszylinder 12, auf.
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Der Formzylinder 11 umfasst einen Ballen auf dessen Mantelfläche im Bereich einer nutzbaren Breite bN, z. B. Nennweite bN, Druckseitenvorlagen 13, im weiteren auch Druckbildvorlagen 13 oder Druckseitensujet 13 genannt, für die Druckbilder mehrerer auf die Bahn 02 zu druckender Druckseitenbilder 16 eines ersten Formates F, z. B. Druckseitenbilder 16 von Standarddruckseiten S, insbesondere Zeitungsseiten S eines Nennformates F, angeordnet oder anordenbar sind (siehe z. B. 2), wobei die Druckseitenbilder 16 im späteren Produkt 09 die Produktseiten S bilden. Die Druckbildvorlagen bzw. -sujets 13 sind in einer Ausführung beispielsweise in stehender Anordnung, z. B. in Broadsheetanordnung (z. B. mit der Längsseite der Druckbild- bzw. Druckseitenvorlage 13 in Umfangsrichtung verlaufend), auf dem Formzylinder 11 angeordnet. Eine Anordnung von Broadsheetseiten ist z. B. exemplarisch in 2 durch die „stehenden“ Druckseitensujets 13 bzw. Druckseitenbilder 16 dargestellt. Ebenso kann es in nicht dargestellter Ausführungsvariante oder Betriebsvariante vorgesehen sein, für die Standardproduktion die Belegung des Formzylinders 11 mit Tabloidseiten in liegender Anordnung vorzusehen. Vorzugsweise entspricht dabei die Höhe einer Broadsheetdruckseite der Breite zweier liegender Tabloiddruckseiten, sodass die Nennweite bN und eine Sujetbreite b13 jeweils erhalten bleibt.
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Die Ballenbreite kann grundsätzlich länger sein als die nutzbare Breite bN, beispielsweise wenn am in einem nicht durch Druckseitenvorlagen 13 belegbaren Randbereich Schmitzringe und/oder Wischnuten etc. vorgesehen sind. Die nebeneinander vorgesehenen Druckseitenvorlagen 13 sind auf ggf. einer oder insbesondere auf mehreren nebeneinander lösbar am Umfang des Formzylinders 11 anbringbaren Druckformen 14 angeordnet. Diese wird bzw. werden für den Druckauftrag am Formzylinder 11, beispielsweise in einem durchgehenden axial verlaufenden Kanal oder in mehreren gestaggert, d. h. in Umfangsrichtung um weniger als eine Plattenlänge versetzt angeordneten axial verlaufenden Kanalabschnitten, eingehängt und ggf. zusätzlich fixiert.
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Die Druckwerkszylinder
11;
12 der Druckwerke
01 des mindestens einen Druckturms
04 sind z. B. n-seitenbreit ausgebildet, mit n ∊
n > 1, vorzugsweise n > 2, insbesondere n = 4, 5 oder 6. Diese Bezeichnung charakterisiert die Druckwerke
01 bzw. den Druckturm
04 bzw. die Druckwerkszylinder
11;
12 im Hinblick auf deren Nennweite b
N, bezogen auf die Anzahl der nebeneinander auf dem Formzylinder
11 anzuordnenden Druckseitenvorlagen
13 von Druckseiten S bzw. Druckseitenbildern
16 einer für die Druckmaschine vorgesehenen ersten Betriebssituation bzw. Produktion, z. B. Standardproduktion, des ersten, auch als Nennformat F bezeichneten Formates F. Die n-seitenbreit ausgebildeten Druckwerke
01 bzw. Drucktürme
04 bzw. Druckwerkszylinder
11;
12 sind beispielsweise zumindest zweiseitenbreit (n ≥ 2), insbesondere jedoch vierseitenbreit (n = 4) oder sechsseitenbreit (n = 6), bezogen auf die Breite b13 der Druckbildvorlage
13, d. h. Sujetbreite b13 bzw. spätere Seitenbreite b
S, bzw. des auf die Bahn
02 gedruckten Druckbildes
16 in Standardproduktion, welche beispielsweise der Seitenbreite b
S des herzustellenden ersten Produktes
09, z. B. Standardzeitungsproduktes, einer für dieses Zeitungsprodukt typischen Produktbreite b
P und Produkthöhe h
P darstellt, ausgeführt. Die Nennweite b
N weist dann eine Länge von n nebeneinander anzuordnenden Druckseitenvorlagen
13. Dies entspricht bei stehenden Druckseitenvorlagen
13 am Formzylinder
11, d. h. Broadsheetanordnung, der Breite von n Druckseitenbreiten des Produktes
09, bei liegender Anordnung der Druckseitenvorlagen
13 am Formzylinder
11, d. h. Tabloidanordnung, der Breite von n Druckseitenlängen des Produktes
09. Als Seitenbreite b
S und Seitenhöhe h
S sind die Seitenlängen der Druckseite S im späteren Produkt
09 bezeichnet, wobei die Seitenhöhe h
S die Höhe der Druckseite S in ihrer zur Ansicht durch einen Betrachter korrekten Seitenorientierung meint. Für letztere ist z. B. – zunächst einmal unabhängig davon, welche Seite die längere ist – die Orientierung des überwiegenden Teils der Textpassagen oder Bildbestandteile auf der Druckseite S; S‘ ausschlaggebend.
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Ein Verhältnis zwischen den Seitenlängen bS; hS, insbesondere zwischen Seitenbreite bS und Seitenhöhe hS, einer Einzeldruckseite einer Einzelseite bzw. eines zweiseitenbreiten längsgefalzten Bogens (zur Unterscheidung zu ggf. vorliegenden Panoramadruckseiten), der Druckseite(n) des ersten Formates F beläuft sich beispielsweise auf mindestens 0,55, vorteilhaft mindestens 0,60, und auf höchstens 0,80, vorzugsweise auf 0,65 bis 0,75. Dies gilt z. B. auch für das Verhältnis zwischen Produktbreite bP und Produkthöhe hP für ein am Transportfalz L geöffnetes, jedoch am Rückenfalz L noch geschlossenes Produkt 09.
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In einer vorteilhaften Ausführung liegt die Seitenhöhe hS der Druckseite S (Einzeldruckseite) zwischen 490 mm und 510 mm, liegt bevorzugt bei 500 mm ± 4 mm. Die Seitenbreite bS der Druckseite S liegt z. B. zwischen 337 und 368 mm, bevorzugt bei 348 ± 3 mm.
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Vorzugsweise ist das mindestens eine Druckwerk
01 bzw. sind die Druckwerke
01 des Druckturms
04 bzw. dessen Druckwerkszylinder
11;
12 mit einer Nennweite b
N entsprechend der Breite einer geradzahligen Druckseitenzahl in der Breite (bezogen auf das Standardprodukt), z. B. n-seitenbreit mit n = 2, 4, 6, ..., insbesondere n = 4 oder n = 6, ausgebildet. Die Maschine bzw. das Druckwerk
01 bzw. die Druckwerkszylinder
11;
12 sind dann – was z. B. die Standardproduktbreite bzw. Sujetbreite b13 betrifft – m-fachbreit ausgebildet, mit m = n/2, n ∊
und n ≥ 2, z. B. doppeltbreit (n = 4, m = 2) oder dreifachbreit (n = 6, m = 3), d. h. m ∊
m > 1, insbesondere m = 2 oder 3.
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In einer ersten Betriebsweise, der Standardproduktion mit dem ersten bzw. Standardformat F, wird die m-fachbreite (z. B. doppeltbreite bzw. vierseitenbreite) Bahn 02 im Überbau 06 durch eine mindestens ein Längsschneidmesser 17 aufweisende Längsschneideinrichtung 18 in z. B. m zweiseitenbreite Teilbahnen 02.1; 02.2 geschnitten. Ein zweites Längsschneidmesser 17 ist z. B. in einer Parkposition und/oder in abgestellter Lage. In einer bevorzugten Ausführung der Druckmaschine ist der Falzaufbau 07 in der Flucht des mindestens einen oder mehrerer Drucktürme 04 derart angeordnet, sodass die in eine horizontale Ebene projizierte Transportrichtung T einer auf einen Falztrichter 19 des Falzaufbaus 07 auflaufenden Bahn 02 bzw. Teilbahn 02.1; 02.2 senkrecht zur Rotationsachse R der Formzylinder 11; 12 bzw. parallel zu einer Maschinenmittelebene M verläuft. Unter Maschinenmittelebene M ist hierbei diejenige vertikale Ebene zu verstehen, welche die Formzylinder 11 der Druckwerke 01, die im Bahnweg der auf den Falzaufbau 07 zu führenden Bahn 02 angeordnet sind, senkrecht zu ihrer Rotationsachse R auf der Hälfte ihrer nutzbaren Breite bN schneidet.
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Die aus einer durch die Druckwerke 01 bzw. im Druckturm 04 bedruckten Bahn 02 stammenden Teilbahnen 02.1; 02.2, z. B. m Teilbahnen 02.1; 02.2, können dann nach dem Längsschnitt im Geradeauslauf auf den Falzaufbau 07 geführt werden (siehe z. B. exemplarisch obere Bahn 02 im Überbau 06 der 1 und Konfiguration in 2). Alternativ kann eine der z. B. zweiseitenbreiten Teilbahnen 02.1; 02.2 nach dem Längsschnitt in bekannter Weise über zwei Wendestangen 21 einer Wendeeinrichtung 22 in die Flucht einer anderen Teilbahn 02.2; 02.1 geführt und zusammen mit dieser über einen selben Falztrichter 19 geführt werden (siehe z. B. exemplarisch untere Bahn 02 im Überbau 06 der 1 und Konfiguration in 3). In 3 und den folgenden Figuren sind u.a. aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht durchgängig sämtliche Bezugszeichen für die sich erkennbar wiederholenden selben Teile und Gegenstände aufgeführt, jedoch selbstverständlich jeweils auf diese zu übertragen und anzuwenden.
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Der Falzaufbau
07 weist vorzugsweise mindestens eine Trichterebene mit nebeneinander einer Anzahl von t Falztrichtern
19 auf (t ∊
Unter Trichterebene ist eine Maschinenebene bzw. Bedienebene verstanden, wobei die Falztrichter
19 dieser Ebene zumindest eine selbe horizontale Ebene schneiden und/oder vertikal z. B. um bis zu einer halben Trichterhöhe versetzt zueinander angeordnet sein können. Vorzugsweise weist der Falzaufbau
07 eine Trichterebene einer Anzahl t mit t = m, z. B. t = m = 2, Falztrichtern
19 auf, wenn m z. B. wie oben dargelegt als die Hälfte der Anzahl n von nebeneinander zu druckender Druckseiten
16 des ersten Formates F definiert ist. Dem Falztrichter
19 kann jeweils zusätzlich trichtermittig eine Längsschneideinrichtung
23 vorgeordnet sein, durch welche – z. B. im Falle einer Tabloidproduktion – zweiseitenbreite Teilbahnen
02.1;
02.2 in trichtermittiger Flucht in einseitenbreite Teilbahnstreifen geschnitten werden können. Zwischen zwei Falztrichtern
19 kann zusätzlich eine Längsschnitteinrichtung für einen Trichterzwischenschnitt vorgesehen sein. Eine ohne Trichtermittelschnitt über den Falztrichter
19 geführte Teilbahn
02.2;
02.2 erhält durch letzteren einen Längsfalz L, welcher für den Fall eines Broadsheetproduktes den Lese- bzw. Rückenfalz bildet. Für den Fall trichtermittig geschnittener Teilbahnen
02.1;
02.2 werden einseitenbreiter Teilbahnstreifen durch den Falztrichter
19 aufeinander gelegt.
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Die Falztrichter 19 weisen vorzugsweise eine nutzbare Breite b19 zur Falzung einer Bahn 02 bzw. Teilbahn 02.1; 02.2 auf, deren Breite zwei nebeneinander angeordneten Druckseiten S oder Druckseitenbildern 16 des ersten bzw. Standardfomates F entsprechen. Der (jeweilige) Falztrichter 19 kann hierbei – was seine nutzbare Breite betrifft – vorzugsweise festformatig ausgebildet sein. Er weist eine wirksame Breite, d. h. eine Breite im Auflaufbereich einer auflaufenden Bahn 02 bzw. Teilbahn 02.1; 02.2, auf, welche zwei nebeneinander gedruckten Druckbildern 16 von Standarddruckseiten S entspricht und/oder einem m-ten Teil der Nennweite bN des die Bahn 02 bedruckenden Druckwerkes 01 bzw. Druckturms 04 entspricht. In einer vorteilhaften Ausführung der Druckmaschine mit m-fachbreiten, z. B. doppeltbreiten Druckwerken 04 bzw. Formzylindern 11 umfasst der Falzaufbau 07 eine Trichterebene, welche zumindest t = m, z. B. genau t = m, Falztrichtern 19 nebeneinander aufweist. Die Anzahl t, insbesondere t = m, z. B. t = 2, nebeneinander angeordneten Falztrichter 19 bilden zusammen eine wirksame Breite b07 aus, welche durch die jeweils zur Maschinenmittelebene M entfernt liegenden Enden der wirksamen Breite b19 der beiden jeweils am weitesten außen liegenden der t Falztrichter 19 gebildet ist. Bei t = 2 Falztrichtern 19 ist die wirksame Breite b07 der Trichterebene durch die Summe der wirksamen Breiten der beiden Falztrichter 19 gegeben. Sie entspricht vorzugsweise der Nennweite bN.. Die Falztrichter 19 weisen jeweils eine tatsächliche oder eine sich durch Verlängerung der pfeilförmig zusammen laufenden seitlichen Trichterflanken ergebende gedachte Trichterspitze 26 auf. Der Abstand a19 ist in einer einfachen Ausführung des Falzaufbaus 07 betriebsmäßig fest, ggf. jedoch für Einstellzwecke justierbar, ausgebildet. Der vorzugsweise betriebsmäßig feste oder bei abstandveränderlichen Falztrichtern 19 in der Standardproduktion eingenommene Abstand a19 entspricht der zweifachen, in Längsrichtung des Formzylinders 11 betrachteten Breite b13 des Druckseitensujets 13 einer Druckseite S bzw. eines Druckseitenbildes 16 im Standardformat F.
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In der ersten Betriebsweise, z. B. der Standardproduktion, können in zumindest einer Bahnführungsvariante die durch Längsschnitt erzeugten m Teilbahnen 02.1; 02.2 bzw. hieraus nochmals geteilte Teilbahnstreifen im Geradeauslauf auf die t Falztrichter 19 geführt werden.
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Alternativ zur Standardproduktion mit Standarddruckseiten S bzw. Druckseitenbilden 16 im Nennformat F ist die Druckmaschine vorzugsweise zur Herstellung einer von der ersten Produktion (Standardproduktion) abweichenden Sonderproduktion mit zumindest einer zur ersten Produktion verschiedenen, vorzugsweise gegenüber der ersten Sujetbreite b13 kleinere, zweite Breite b’13 der Druckseitenvorlage 13‘ bzw. des auf die Bahn 02‘ gedruckten Druckbildes 16, d. h. Sujetbreite b’13 und sich ggf. in von der Anzahl n von Standarddruckseiten S bzw. Druckseitenbildern 16 abweichenden Anzahl n’ nebeneinander durch die Druckwerke 01 zu druckenden Druckseiten S‘ bzw. Druckseitenbilder 16’ ausgebildet. Die zweite Sujetbreite b’13 auf dem Formzylinder 11 ist derart ausgebildet, dass ein Verhältnis zwischen der zweiten Sujetbreite b’13 und einem ganzzahligen, höchstens sechsten Teil des Formzylinderumfangs U, vorzugsweise der Hälfte oder einem Viertel des Formzylinderumfangs U, von 0,90 bis 1,10, vorzugsweise zwischen 0,92 und 1,08, liegt, d. h., das Sujet 13‘ eine zumindest näherungsweise quadratische Form aufweist, wobei die zweite Sujetbreite b‘13 vorzugsweise gleichzeitig ein einstelliger ganzzahliger, Teil von der Nennweite bN, vorzugsweise jedoch höchstens einem Drittel, z. B. für den Fall eines doppeltbreiten Druckwerks 01 einem Drittel oder Sechstel oder für den Fall eines dreifachbreiten Druckwerks 01 beispielsweise einem Neuntel, entspricht. In einer bevorzugten Ausführung beläuft sich das Verhältnis zwischen der zweiten zur ersten Sujetbreite b13; b’13 auf 2:3. Das vorstehend zum Sujet 13; 13‘ Ausgeführte gilt in gleicher Weise für die Bemessung der quer zur Bahn 02‘ verlaufenden Breite b’16 und der in Längsrichtung der Bahn 02‘ verlaufende Höhe h‘16 des vom Sujet 13; 13‘ her auf die Bahn 02‘ gedruckten Druckbildes 16‘ einer im späteren Produkt 09‘ bzw. Teilprodukt 09‘ (siehe unten) vorliegenden einzelnen Druckseite S‘. Damit kann für beide Produktionsarten bzw. beide Produkte 09; 09‘ (bzw. Teilprodukte 09; 09‘ eines Hybridproduktes Z) dieselbe Bahnbreite b01; b02’ für vollbreite oder teilbreite, z. B. halbe, Ursprungsbahnen 02; 02‘ beibehalten bzw. verwendet werden. In einer vorteilhaften Weiterbildung ist bzw. wird die Bahn 02 durch einen Trockner 24, z. B. einen Heißlufttrockner 24, geführt. Zusätzlich hierzu oder alternativ kann zur Herstellung des Produktes 09‘ eine Ursprungsbahn 02‘ aus höherwertigerem Papiers, z. B. aus gestrichenen Papiers mit einem Strichgewicht von mindestens 5 g/m2 und/oder einer Grammatur von z. B. mehr als 55 g/m2, durch den Druckturm 04 und den Falzaufbau 07 geführt sein.
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Die Anzahl n’ der maximal nebeneinander auf eine Bahn 02’ zu druckenden Druckseitenbilder 16’ des z. B. zweiten Formates F’ entspricht dem o.g. ganzzahligen Teil der Nennweite bN.
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In einer vorteilhaften doppeltbreiten und Ausführung doppelten Umfangs weist die Druckbildvorlage 13‘ in der Sonderproduktion eine Sujetbreite b‘13 von 225 bis 245 mm und eine Sujethöhe h‘13 von 240 bis 260 mm auf, wobei das o. g. Verhältnis zu wahren ist. In einer bevorzugten Ausführung weist das die Druckbildvorlage 13‘ in der Sonderproduktion eine Sujetbreite b‘13 von 232 ± 2 mm und eine Sujethöhe h‘13 von 250 ± 2 mm auf. Der Formzylinder 11 weist hierbei z. B. eine Nennweite von 1.392 ± 12 mm und einen Umfang U von 1.000 ± 8 mm auf.
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Im späteren Produkt 09‘ entspricht für den Fall der Tabloidanordnung die Seitenbreite bS der Sujethöhe h13 und die Seitenhöhe h‘S der Sujetbreite b‘13. Daher gilt für eine bevorzugte Ausführung des Sonderproduktes 09‘ eine Seitenhöhe h‘S von 225 bis 245 mm und eine Seitenbreite b‘S von 240 bis 260 mm. In einer bevorzugten Ausführung weist das in der Sonderproduktion hergestellte Produkt 09‘; 09‘ eine Seitenhöhe h‘S von 232 ± 2 mm und eine Seitenbreite b‘S von 250 ± 2 mm auf. Es gilt vorzugweise, dass ein Verhältnis zwischen der Seitenhöhe h’S und der Seitenbreite b‘S im Sonderprodukt 09‘ von 0,90 bis 1,10, vorzugsweise zwischen 0,92 und 1,08, liegt, d. h., das – z. B. lediglich einen Falz aufweisende – geschlossene Sonderprodukt 09‘; 09‘ eine zumindest näherungsweise quadratische Form aufweist.
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Die Druckbild- bzw. Druckseitenvorlagen 13’ des zweiten Formates F’ sind in einer nicht dargestellten Ausführung beispielsweise in stehender Anordnung, z. B. in Broadsheetanordnung (z. B. mit der Längsseite der Druckbildvorlage 13’ in Umfangsrichtung verlaufend), auf dem Formzylinder 11 angeordnet.
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In einer hierzu abweichenden, bevorzugten Ausführung sind in dieser Betriebsart Druckbildvorlagen 13’ von Druckseiten S‘ bzw. Druckseitenbildern 16’ in liegender Anordnung, z. B. Tabloidanordnung, angeordnet. Eine Tabloidanordnung zeichnet sich hierbei dadurch aus, dass das Druckbild 16‘ der im späteren Produkt 09 in aufrechter Orientierung zu betrachtenden bzw. stehenden Druckseite S‘ auf dem Formzylinder 11 in Längsrichtung liegend angeordnet ist. Ggf. auf der Druckseite S‘ des fertigen Produktes 09‘ oder Teilproduktes 09‘ quer verlaufende Textzeilen verlaufen auf dem Formzylinder 11 bzw. dem Druckseitensujet 13 in Umfangsrichtung und auf der Bahn 02‘ in Längsrichtung. Für die Broadsheetanordnung gilt das hierzu Umgekehrte. Vorzugsweise entspricht die Sujetbreite b’13 einer Druckseite S’ des Sonderformates F‘ in Tabloidanordnung, d. h. einer Tabloidseite S‘, Zweidritteln der Sujetbreite b13 eines in Broadsheetanordnung angeordneten Sujets 13 des Standardformates F in Standardproduktion. Vorzugsweise entspricht die Sujethöhe h’13 einer Druckseite S’ des Sonderformates F‘ in Tabloidanordnung der halben Sujethöhe h13 eines in Broadsheetanordnung angeordneten Sujets 13 des Standardformates F in Standardproduktion.
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Um diese Produktionen zu ermöglichen ist die Druckmaschine mit Druckwerken 01 und/oder Bahnführungselementen und/oder einer Längsschneidvorrichtung 18 und/oder einem Falzaufbau 07 zum Betrieb mit Druckseitenbildern 16; 16’ unterschiedlichen Formates F; F’ und/oder unterschiedlicher Sujetbreite b13; b’13 und/oder unterschiedlicher Anzahl n; n’ von nebeneinander zu druckenden und zu verarbeitenden Druckseitenbildern 16; 16’ ausgebildet.
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Vorzugsweise sind die an einer in o. g. Weise zwischen Standardproduktion und Sonderproduktion wechselnden Produktion beteiligbaren bzw. beteiligten Formzylinder 11 dazu ausgebildet, in zumindest einer Betriebweise eine oder mehrere Druckformen 14‘ einer Breite von mehr als zwei, z. B. drei, Druckseitenvorlagen 13’ des Sonderformates F‘ in Axialrichtung des Formzylinders 11 nebeneinander aufzunehmen. Z. B. kann in der zweiten Betriebsweise in einer nicht dargestellten Ausführung eine Druckform 14’ angeordnet sein, die nebeneinander sämtliche, d. h. die Anzahl n’ (mit n‘ = 6 oder 9) Druckseitenvorlagen 13’ für die n’ nebeneinander zu druckenden Druckseitenbilder 16’ aufweist. Hierbei muss ein Kanal zur Aufnahme von Enden einer oder mehrerer Druckformen 14; 14’, zumindest jedoch eine Kanalöffnung an der Mantelfläche des Formzylinders 11, über die Nutzbare Breite bN des Formzylinders 11 in axialer Richtung durchgehend ausgebildet sein. In einer anderen, z. B. in 4 angedeuteten vorteilhaften Ausführung sind m Druckformen 14‘ nebeneinander entweder fluchtend, oder wie dargestellt in Umfangsrichtung versetzt zueinander angeordnet.
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Ist der Formzylinder 11 wie exemplarisch dargestellt doppeltrund ausgebildet, d. h. es sind am Umfang in Standardproduktion hintereinander zwei Druckseitenvorlagen 13 in Broadsheetanordnung oder z. B. vier Druckseitenvorlagen 13 in Tabloidanordnung vorgesehen, so kann in der zweiten Betriebsweise in Umfangsrichtung eine einzige, oder es können in Umfangsrichtung hintereinander zwei Druckformen 14’, angeordnet sein.
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In jedem Falle trägt – unabhängig von der Ausgestaltung von Druckformen 14; 14’ – ein selber Formzylinder 11 in einer vorteilhaften Ausführung der Druckmaschine in einer ersten Betriebsweise n, beispielsweise n = 4, und in einer zweiten Betriebsweise insbesondere n’ > n, insbesondere n’= 6 oder n’ = 9, Druckseitenvorlagen 13; 13’ für die Druckbilder 16; 16’ von n bzw. n’ auf die Bahn 02; 02’ nebeneinander zu druckender Druckseiten S; S‘ auf seiner Mantelfläche in axialer Richtung nebeneinander.
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Die Längsschneidvorrichtung 18 ist derart ausgebildet, dass zumindest eines von zwei Längsschneidmessern 17 quer zur Längsrichtung der Bahn 02; 02’ bewegbar ist (z. B. in 2 exemplarisch angedeutet durch Doppelpfeil) wobei z. B. das andere Längsschneidmesser 17 zumindest abstellbar ist und/oder dass mindestens zwei z. B. axial ortsfeste Längsschneidmesser 17 quer zur Längsrichtung der Bahn 02; 02’ voneinander und zu einem dazwischen liegenden Längsschneidmesser 17 beabstandet sind (siehe exemplarisch in 3). Für den Fall der doppeltbreiten Druckmaschine bzw. doppeltbreiter Druckwerke 01 sind mindestens zwei quer zur Längsrichtung der Bahn 02; 02’ voneinander beabstandete Längsschneidmesser 17 vorgesehen. In einer ersten Ausführung hierzu sind drei quer zur Längsrichtung der Bahn 02; 02’ voneinander beabstandete, z. B. axial ortsfeste, wahlweise an-/abstellbare Längsschneidmesser 17 vorgesehen. Das mittlere Längsschneidmesser 17 ist beispielsweise in derjenigen Flucht zur Bahn 02; 02’ angeordnet, in welcher es eine in Standardproduktion bedruckte Bahn 02 in aktiviertem Zustand längs halbiert. In dieser Ausführung kann zusätzlich beidseitig des mittleren Längsschneidmessers 17 im Bereich von Schnittlinien für die Sonderproduktion jeweils ein weiteres Längsschneidmesser 17 vorgesehen, jedoch abgestellt sein. In einer anderen Ausführung kann ein Längsschneidmesser 17 im Bereich einer Schnittlinie der Sonderproduktion axial ortsfest, und ein zweites Längsschneidmesser 17 zwischen der anderen Schnittlinie der Sonderproduktion und der Schnittlinie der Standardproduktion axial bewegbar sein.
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Die beiden zusätzlichen äußeren Längsschneidmesser 17 oder für den Fall eines bewegbaren mittigen und lediglich eines zusätzlichen Längsschneidmessers 17 die lediglich zwei Längsschneidmesser 17 sind in einer ersten Ausführung für die Sonderproduktion zumindest derart positioniert bzw. positionierbar, dass sie im aktivierten, d. h. an die Bahn 02’ angestellten Zustand, die Bahn 02’ in mindestens drei zweiseitenbreite Teilbahnen 02.1’; 02.2’; 02.3’ zu schneiden vermögen. Für den Fall von n’ = 6 Druckseiten 16’ nebeneinander auf der Bahn 02’ ist diese mittels der Längsschneideinrichtung 18 in drei zweiseitenbreite Teilbahnen 02.1’; 02.2’; 02.3’ längs schneidbar (siehe z. B. 5 bis 7).
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Für die Ausführung einer dreifachbreiten Druckmaschine (m = 3) bzw. Druckwerke 01 sind mindestens drei Längsschneidmesser 17 vorgesehen, durch welche eine Bahn 02 in Standardproduktion in drei zweiseitenbreite, Teilbahnen 02.1; 02.2; 02.3 und in einer Sonderproduktion in vier schmalere zweiseitenbreite Teilbahnen 02.1’; 02.2’; 02.3’ längs schneidbar ist.
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Sämtlichen ersten Ausführungen für die Sonderproduktion ist jedoch gemeinsam, dass eine zwischen einem m-fachbreiten Druckwerk 01 und einem t Falztrichter 19 nebeneinander aufweisenden Falzaufbau 07 eine Längsschneideinrichtung 18 vorgesehen ist, durch welche wahlweise in einer ersten Betriebsweise eine Bahn 02 in eine Anzahl m Teilbahnen 02.1; 02.2 einer doppelten ersten Sujetbreite und in einer zweiten Betriebssituation eine Bahn 02‘ in eine Anzahl von n’ Teilbahnen 02.1‘; 02.2‘; 02.3‘ einer doppelten zweiten, insbesondere kleineren, Sujetbreite schneidbar ist.
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In einer Ausführung der Druckmaschine ist im Überbau 06 und/oder in einem Einlaufbereich des Falzaufbaus 07 wenigstens eine Zugvorrichtung 28; 29 vorgesehen, wobei eine vorzugsweise zwangsgetriebene Walze 31; 32 mit jeweils einer Mehrzahl in axialer Richtung voneinander beabstandeter Andrückrollen 33; 34 zusammenwirkt. In vorteilhafter Weiterbildung ist wenigstens einer der Andrückrollen 33; 34 wenigstens einer Zugvorrichtung 28; 29 quer zur Bahnrichtung, also in axialer Richtung der zusammen wirkenden Walze 31; 32 bewegbar ausgebildet. Vorzugsweise sind mindestens zwei Andrückrollen 33; 34 gegenläufig, z. B. durch eine gemeinsame Antriebsvorrichtung, bewegbar.
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In einer bevorzugten Ausführung einer Druckmaschine mit einem oder mehreren doppeltbreiten Druckwerken 01 und einem Falzaufbau 07 mit einer zwei Falztrichter 19 aufweisenden Trichterebene wird in der ersten Betriebsweise, z. B. der Normalproduktion, eine Bahn 02 durch Druckwerke 01, vorzugsweise durch mehrere Druckwerke 01 eines Druckturms 04, beidseitig mehrfarbig mit vier nebeneinander liegenden Druckseitenbildern 16 des ersten Formats F bedruckt. Nach dem Bedrucken wird die Bahn 02 zunächst in zwei zweiseitenbreite Teilbahnen 02.1; 02.2 längs geschnitten und die Teilbahnen 02.1; 02.2 auf den Falzaufbau 07 geführt. Dabei wird vorzugsweise mindestens eine der Teilbahnen 02.1; 02.2 im Geradeauslauf, d. h. ohne Wendung auf einen Falztrichter 19 geführt, wobei die andere Teilbahn 02.2; 02.1 gewendet auf den selben Falztrichter 19, oder im Geradeauslauf auf den anderen Falztrichter 19 geführt werden kann. Ein am Falztrichter 19 durch Falzen mehrerer zusammengeführter Teilbahnen 02.1; 02.2 entstandener Strang 27 bzw. an den Falztrichtern 19 entstandene Stränge 27.1; 27.2 werden stromabwärts zusammengefasst und im Falzapparat 08 zu einem Produkt 09, vorzugsweise ein mehrere mehrlagige Teilprodukte (Sektionen) aufweisendes Zeitungsprodukt 09, verarbeitet.
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Aus den beiden Teilbahnen 02.1; 02.2 einer ursprünglich doppeltbreiten Bahn 02 sind dann in erster Betriebsweise in Einfachproduktion nach dem Längsfalzen ohne vorheriges Wenden zwei gefalzte Doppellagen aufeinander oder mit vorherigem Wenden ineinander hergestellt bzw. herstellbar. In Sammelproduktion sind bei doppeltrundem Formzylinder 11 wie dargestellt vier Doppellagen aufeinander (2) oder zwei achtseitige Hefte (3) aufeinander hergestellt bzw. herstellbar. Mit einem jeweiligen Trichtermittelschnitt an der Längsschneideinrichtung 23 sind in Tabloidproduktion aus den beiden Teilbahnen 02.1; 02.2 vier unzusammenhängende Lagen hergestellt bzw. herstellbar, welche im Falzapparat 08 im Bereich der in 3 und 5 strichliert dargestellten Falzlinie q ihren Querfalz Q erhalten können. Unter „Lagen“ sind hier Blätter zu verstehen, die wie im Falle einer gefalzten Doppellage aus zwei am Falz Q; L zusammenhängenden Lagen bestehen oder aber auch aus übereinander angeordneten, unzusammenhängenden Blättern bestehen können.
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In der zweiten Betriebsweise, z. B. der Sonderproduktion, wird beispielsweise ein vom Standardprodukt, z. B. Standardzeitungsprodukt, abweichendes Produkt 09’, z. B. andersformatiges Zeitungs- oder zeitungsähnliches Produkt 09’, hergestellt. Hierzu werden ein oder mehrere zuvor in erster Betriebsweise betriebenen Druckwerke 01 im Hinblick auf ihre Belegung mit Druckbildvorlagen 13’ umgerüstet. Die Formzylinder 11 der in zweiter Betriebsweise zu beteiligenden Druckwerke 01 werden axial nebeneinander mit z. B. n’, vorzugsweise n’ = 6 Druckbildvorlagen 13’, z. B. mit nebeneinander n’ Druckformen 14’ oder vorzugsweise mit einer n’/2 Druckbildvorlagen 13’ nebeneinander aufweisenden Druckform 14’, versehen. Nach dem Bedrucken der Ursprungsbahn 02‘ werden sämtliche aus derselben Ursprungsbahn 02‘ geschnittenen Teilbahnen 02.1‘; 02.2‘; 02.3‘ (oder ggf. eine einzige, die Ursprungsbahn 02‘ darstellende bedruckte Teilbahn 02.1‘; 02.2‘; 02.3‘) über jeweils eine Wendeeinrichtung 22 geführt und relativ zur jeweiligen Ausgangslage seitlich versetzt.
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Hierzu umfasst die Druckmaschine in ihrem Überbau vorzugsweise wenigstens eine Anzahl von m + 1, z. B. von n‘/2, z. B. drei, Wendeeinrichtungen 22, sowie den Wendeeinrichtungen 22 zugeordnete Bahnleitelemente 36, z. B. Leitwalzen 36, sodass sämtliche n‘/2 aus einer selben Ursprungsbahn 02‘ resultierenden Teilbahnen 02.1‘; 02.2‘; 02.3‘ (02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘‘) über eine Wendeeinrichtung 22 führbar sind. Die Wendeeinrichtungen 22 umfassen z. B. jeweils zwei Wendestangen 21, von welchen vorteilhaft jeweils zumindest eine, ggf. gar beide, in einer Richtung quer zur Einlaufrichtung der in die Wendeeinrichtung 22 einlaufenden Teilbahn 02.1; 02.2; 02.1‘; 02.2‘; 02.3‘ (02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘‘) bewegbar im Überbau 06 angeordnet ist.
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In einer ersten Ausführung der Sonderproduktion sind die beiden Wendestangen 21 der jeweiligen Wendeeinrichtungen 22 derart angeordnet, sodass die auslaufenden zweiseitenbreiten Teilbahnen 02.1‘; 02.2‘, 02.3‘ mittig zu einem der stromabwärts nachgeordneten Falztrichter 19 fluchten. Wie in 5 und 6 dargestellt, können die zweiseitenbreiten Teilbahnen 02.1‘; 02.2‘, 02.3‘ in einer ersten Alternative der ersten Ausführung sämtlich auf einen selben Falztrichter 19 ausgerichtet und geführt sein bzw. werden, oder aber wie in 7 dargelegt in einer zweiten Alternative auf unterschiedliche Falztrichter 19 ausgerichtet und geführt sein bzw. werden.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung wird für den Fall der ersten Alternative der ersten Ausführung zumindest die im Ergebnis am wenigsten seitlich zu versetzende Teilbahn 02.1‘; 02.2‘, 02.3‘ über eine Walze 37 einer Bay-Window-Einrichtung 38 geführt (6). Dabei sind die beiden Wendestangen 21 der betreffenden Wendeeinrichtung 22 gekreuzt zueinander ausgerichtet. Für den Fall der zweiten Alternative werden vorzugsweise die vor dem Versetzen außenliegenden Teilbahnen 02.1‘; 02.2‘, 02.3‘ auf den jeweils entgegengesetzt außenliegenden Falztrichter 19 geführt (7).
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Aus den beispielsweise bis zu m + 1, z. B. drei, zweiseitenbreiten Teilbahnen 02.1’; 02.2’; 02.3’ einer Bahn 02’ ist dann ein Sonderprodukt 09’ in einem Sammelbetrieb mit insgesamt vier, bis 2·(m + 1)·4, insbesondere bis 24, Lagen mit insgesamt 8 bis 4·(m + 1)· 4, insbesondere 48, Druckseiten S‘, in Doppelproduktion oder mit Formzylindern 11 einfachen Umfangs jeweils die hierzu halbe Anzahl herstellbar. In erster Ausführung der zweiten Betriebsweise (Sonderproduktion) bei Tabloidanordnung in erster Variante ist nach einem Sammeln und einem Querfalzen im Falzapparat 08 ein Produkt 09‘ mit sechs ineinander angeordneten Doppelbogen (siehe z. B. 9) herstellbar. Die über verschiedene oder denselben Falztrichter 19 geführten und quer geschnittenen, ggf. im Sammelbetrieb gesammelten Lagen können in einer Weiterbildung bei z. B. Vorhandensein eines in 5 exemplarisch für die übrigen Figuren dargestellten Lagenhefters 47, z. B. einer mit dem Transportzylinder 41 zusammen wirkenden Hefteinrichtung 49, insbesondere Querhefteinrichtung 47, entlang einer Querheftlinie h heftbar bzw. geheftet sein (exemplarisch in 9 angedeutet). In einer Alternative der ersten Variante sind bei Vorhandensein eines in 6 exemplarisch für die übrigen Figuren dargestellten Stranghefters 39 im Sammelbetrieb die sechs ineinander liegenden Doppelbogen aus zwei sog. Produktsektionen 09.1‘; 09.2‘ oder Heften 09.1‘; 09.2‘ ineinander zu je drei ineinander liegenden Doppelbogen herstellbar (10).
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In einer zweiten Variante, wobei die Sonderproduktion über zwei Falztrichter 19 produziert wird (siehe z. B. 7), sind in Sammelproduktion vier ineinanderliegende Hefte, mit abwechselnd einem und zwei ineinander liegenden Doppelbogen, herstellbar (siehe z. B. 11). Die z. T. exemplarisch in 9 bis 11 (in 9 und 10 lediglich strichliert dargestellte Heftklammern 46) mit Heftung dargestellte Produktstruktur und deren Herstellung ist als optionale Weiterbildung in gleicher Weise auf eine selbe, jedoch ungeheftete oder nur zum Teil geheftete Produktstruktur und deren Herstellung zu übertragen. Ebenso kann eine Heftung entlang der Querheftlinie h, die z. B. mit der Querfalzlinie q zusammen fällt, durch eine, zwei oder mehr Heftklammern 46 nebeneinander erfolgen bzw. gebildet sein.
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Für einen einfachen Umfang oder in Doppelproduktion – d. h. zwei gleiche Sujets 13 hintereinander auf dem doppeltgroßen Formzylinder 11 – ist in Sonderproduktion jeweils das Halbe der in 9, 10 und 11 dargelegten Produktes 09‘, d. h. z. B. lediglich die Hälfte der Anzahl von ineinander liegender Doppellagen in 9 bzw. lediglich ein Heft 09.1‘; 09.2‘ aus 10 bzw. die drei äußeren oder drei inneren Lagen (als Hefte oder Einzellagen) in 11, aus einer vollen Ursprungsbahn 02‘ herstellbar.
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Die die dargelegte Sonderproduktion ermöglichende Druckmaschine (vorteilhaft mit m = 2 und/oder n = 4 und/oder n’ > n) ist insbesondere auch von Vorteil in Verbindung mit einer Druckmaschine anzuwenden, welche stattdessen oder zusätzlich zur ersten Ausführung der Sonderproduktion in z. B. einer dritten Betriebsweise, z. B. einer zweiten Sonderproduktion, dazu ausgebildet ist, eine Ursprungsbahn 02’, z. B. eine lediglich halbbreite Ursprungsbahn 02‘‘ mit b02‘‘ = bN/2, durch die Längsschneideinrichtung 18 in lediglich einseitenbreite Teilbahnen 02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘‘ zu schneiden und weiter zu einem Sonderprodukt 09‘ zu verarbeiten. Hierbei kann das Sonderformat F‘ demjenigen der ersten Sonderproduktion entsprechen. Im Unterschied zum erstgenannten Ausführungsbeispiel sind bzw. werden in der Konfiguration für diese Sonderproduktion die Wendestanden 21 der Wendeeinrichtungen 22 derart im Überbau 06 positioniert, dass die lediglich einseitenbreiten Teilbahnen 02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘‘ jeweils auf lediglich eine Flanke eines der Falztrichter 19 auflaufen. Dies kann wieder ein selber Falztrichter 19 für sämtliche Teilbahnen 02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘‘ sein (siehe 8), oder es können die Teilbahnen 02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘‘ gleichzeitig auf mehrere, z. B. beide Falztrichter geführt sein. Sind lediglich über einen Teil der Länge des Formzylinders Sujets 13‘, z. B. auf einer nicht über die Nennweite bN, beispielsweise über lediglich die Hälfte reichenden Druckform 14‘, vorgesehen, so kann auf dem nichtdruckenden Längsabschnitt eine als Blindplatte 14‘‘ ausgebildete, nichtdruckende Druckform vorgesehen sein.
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Die beiden zusätzlichen äußeren Längsschneidmesser 17 oder für den Fall eines bewegbaren mittigen und lediglich eines zusätzlichen Längsschneidmessers 17 die lediglich zwei Längsschneidmesser 17 sind in der zweiten Ausführung für die Sonderproduktion zumindest derart positioniert bzw. positionierbar, dass sie im aktivierten, d. h. an die Bahn 02’ angestellten Zustand, eine halbbreite Bahn 02’ in mindestens drei einseitenbreite Teilbahnen 02.1‘’; 02.2‘’; 02.3‘’ zu schneiden vermögen. Für den Fall von n’ = 3 Druckseitenbildern 16’ nebeneinander auf der Bahn 02’ ist diese mittels der Längsschneideinrichtung 18 in drei einseitenbreite Teilbahnen 02.1’; 02.2’; 02.3’ längs schneidbar (siehe z. B. 8).
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Einige oder sämtliche für die Sonderproduktion genutzte Wendestangen 21 können eine Länge aufweisen, welche in Projektion auf die Breite der auf sie auflaufenden Bahn eine Breite aufweist, welche wenigstens 1/m der Nennweite bN entspricht.
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Am Strangweg wenigstens eines Stranges 27; 27.1; 27.2 kann eine Hefteinrichtung 39, z. B. ein Querhefter 39 oder Stranghefter 39, vorgesehen sein, durch welchen ein zumindest in der Sonderproduktion hergestellter Strang 27; 27.1; 27.2 entlang einer Heftlinie h, welche z. B. mit der Falzlinie q zusammen fällt, durch eine oder insbesondere mehrere quer zum Strang 27; 27.1; 27.2 voneinander beabstandete Heftklammern 46 quer heftbar ist (exemplarisch für ein Heft bzw. eine Sektion des Produktes 09‘ in 9 dargestellt.
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In bevorzugter Ausführung sind in jedem über eine Wendeeinrichtung 22 führenden Strangweg einer Teilbahn 02.1; 02.2; 02.1‘; 02.2‘; 02.3; 02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘‘, insbesondere einer aus derselben Ursprungsbahn 02‘; 02‘‘ in Sonderproduktion gebildeten einer Teilbahn 02.1‘; 02.2‘; 02.3; 02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘‘, eine nicht dargestellte Längsregisterstelleinrichtung, z. B. mit einer s-förmig umschlungenen Zweiwalzenanordnung, deren eine Walze in Teilbahnlängsrichtung verstellbar ist, vorgesehen. D. h. für die in Sonderproduktion bedruckte Ursprungsbahn 02‘; 02‘‘ umfasst die Druckmaschine in ihrem Überbau 06 vorzugsweise wenigstens eine Anzahl von m + 1, z. B. von n‘/2, z. B. drei, Längsregisterstelleinrichtungen sowie den m + 1 Längsregisterstelleinrichtungen zugeordnete Bahnleitelemente, z. B. Leitwalzen, sodass sämtliche n‘/2 aus einer selben Ursprungsbahn 02‘; 02‘‘ resultierenden Teilbahnen 02.1‘; 02.2‘; 02.3‘; 02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘‘ über eine Längsregisterstelleinrichtung führbar sind.
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Das anhand der bevorzugten Ausführung einer doppeltbreiten, d. h. n = 4 Seiten breiten Maschine genannte ist grundsätzlich auch auf eine dreifachbreite, d. h. n = 6 Standardseiten breite Maschine anzuwenden, wobei in der Standardproduktion n = 6 Druckbilder 16 von Druckseiten S, d. h. Druckseitenbilder 16, nebeneinander auf die dreifachbreite Bahn 02 gedruckt werden, diese anschließend in drei zweiseitenbreite Teilbahnen 02.1; 02.2 geschnitten und – im Geradeauslauf oder z. T. auf eine andere Flucht gewendet – auf den Falzaufbau 07 geführt werden. In Sonderproduktion werden dann n’ = 5 oder insbesondere n’ = 7 Druckseitenbilder 16’ auf die Bahn 02’ gedruckt, diese dann im Fall von n’ = 5 Druckseitenbilder 16’ in zwei zweiseitenbreite und eine dazwischen liegende einseitenbreite Teilbahn 02.1’; 02.2’; 02.3’ und im Fall von n’ = 7 in drei zweiseitenbreite und eine innere, zwischen zwei zweiseitenbreiten Teilbahnen 02.1’; 02.2’ liegende einseitenbreite Teilbahn 02.3’ geschnitten, die einseitenbreite Teilbahn 02.3’ in zu oben Genanntem entsprechender Weise auf eine der zweiseitenbreiten Teilbahnen 02.1’; 02.2’ gewendet und dem Falzaufbau 07 zugeführt. Die dreifachbreite Maschine (m = 3) weist dann beispielsweise eine Trichterebene mit einer Anzahl t, z. B. t = 3, Falztrichter 19 auf, wobei zwei dieser Falztrichter 19 für die Sonderproduktion in ihrem Abstand a19’ gegenüber der Standardproduktion vergrößerbar sind, d. h. aus einer Position der Standardproduktion voneinander weg bewegbar sind. Der dritte Falztrichter 19 kann vorzugsweise ebenfalls quer zur Transportrichtung T bewegbar angeordnet sein.
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Das Sonderprodukt 09‘ weist nach dem Querschneiden im oder eingangs des Falzapparates 08 und nach dem Querfalzen ein Format mit derartigen Abmessungen auf, sodass ein Verhältnis zwischen Produkthöhe h‘P und Produktbreite b‘P von 0,90 bis 1,10, vorzugsweise zwischen 0,92 und 1,08, liegt. In vorteilhafter Ausführung weist das Sonderprodukt eine der Sujetbreite b‘13 entsprechende Produkthöhe h‘P von 225 bis 245 mm, bevorzugt 232 ± 2 mm, und eine der Sujethöhe h‘13 entsprechende Produktbreite b‘P von 240 bis 260 mm, bevorzugt 250 ± 2 mm auf, wobei das o. g. Verhältnis zu wahren ist.
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Das Produkt 09‘ umfasst vorzugsweise wenigstens zwei – z. B. aus wenigstens einer zumindest einseitenbreiten Teilbahn 02.1‘; 02.2‘, 02.3‘; 02.1‘‘; 02.2‘‘, 02.3‘‘ hergestellte – Lagen, welche am Falz Q; L (insbesondere an dem den Rückenfalz des Sonderproduktes 09‘ bildenden Querfalz Q) verbunden sein können.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung der Druckmaschine ist ein besonders vorteilhaftes Produkt Z, z. B. ein als Hybridprodukt Z ausgeführtes Zeitung- oder zeitungsähnliches Druckprodukt Z herstellbar, in welchem das Sonderprodukt 09‘ ein Teilprodukt 09‘ darstellt, welches zusammen mit mindestens einem als Zeitung- oder zeitungsähnliches Produkt 09 ausgebildeten Teilprodukt 09 das als Hybridprodukt Z ausgebildete Gesamtprodukt Z bildet. Das zweite Teilprodukt 09‘ wird von wenigstens zwei Lagen eines an einem Quer- und/oder Längsfalz Q; L gefalzten geschlossenen ersten Teilproduktes 09 umgriffen oder umgreift mit wenigstens zwei seiner mindestens zwei Lagen ein ein- oder mehrlagiges erstes Teilprodukt 09. In einer vorteilhaften Ausführung ist das Sonderprodukt 09‘ im fertigen Gesamtprodukt Z in einem ein- oder mehrlagigen am Falzrücken L längs gefalzten Doppelbogen eines zeitungsähnlichen Teilproduktes 09 angeordnet. Alternativ, insbesondere vorteilhaft bei der inline-Herstellung, ist das Sonderprodukt 09‘ im fertigen Gesamtprodukt Z in einem ein- oder mehrlagigen am Transportfalz Q quer gefalzten zeitungsähnlichen Teilprodukt 09 angeordnet.
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Vorzugsweise ist das zweite, vom ersten Teilprodukt 09 umgriffene oder das erste Teilprodukt (09) umgreifende zweite Teilprodukt 09‘ im geschlossenen Zustand entlang lediglich einer, z. B. parallel zum Querfalz Q des ersten Produktteils 09 verlaufenden, Falzlinie q einfach gefalzt. Für den Fall mehrerer Lagen können diese entlang der Falzlinie q durch eine Heftung oder Leimung miteinander verbunden sein. Das vom ersten Teilprodukt 09 umgriffene oder das erste Teilprodukt 09 umgreifende zweite Teilprodukt 09‘ ist hingegen bevorzugt – bis auf diese teilweise Durchdringung – nicht zusätzlich mit dem ersten Teilprodukt 09 verbunden.
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Grundsätzlich kann in einer einfachen Ausführung der Druckmaschine das Gesamtprodukt Z dadurch hergestellt werden, dass die beiden Teilprodukte 09; 09‘ in Getrenntproduktion, d. h. beispielsweise nacheinander oder gar gleichzeitig getrennt voneinander, hergestellt, und anschließend erst – z. B. durch sog. „Stecken“ – manuell oder durch entsprechende Maschinerie zusammen gefügt werden. Für die beiden Produktionen ist jeweils das oben zur Standard- und zur Sonderproduktion dargelegte anzuwenden.
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In vorteilhafter Ausführung zur Herstellung des Hybridproduktes Z in einem Inline-Verfahren können die beiden Teilprodukte 09; 09‘ gleichzeitig durch wenigstens zwei Ursprungsbahnen 02; 02‘; 02‘‘ in beispielsweise wenigstens zwei Drucktürmen 04.1; 04.2 über wenigstens einen Falztrichter 19 und einem Falzapparat 08 hergestellt und zusammen gefügt werden. Für die beiden Produktionen kann, insbesondere was die Einrichtung der Drucktürme 04.1; 04.2 und/oder was die Bemessungen und Verhältnisse der Sujets 13; 13‘ und/oder der Druckseitenbilder 16; 16‘ und/oder der die Teilprodukte 09; 09‘ bildenden Produkte 09; 09‘ betrifft, jeweils das oben zur Standard- und zur Sonderproduktion dargelegte angewandt werden. Bevorzugt steht eine der Seitenlängen h‘S; b‘S, insbesondere die – vorzugsweise senkrecht zur Seitenhöhe hS des ersten Teilproduktes S stehenden – Seitenhöhe h‘S des zweiten Teilproduktes 09‘ im Verhältnis 2:3 zur Seitenbreite bS der Druckseiten S des ersten Teilproduktes 09.
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Bei der Inline-Herstellung wird beispielsweise in einer ersten Produktionsvariante (siehe z. B. 12 mit 14) eine, z. B. volle oder teilbreite erste Bahn 02 in o. g. Weise mit ersten Druckseitenbildern 16 des ersten Formates F bedruckt, wenigstens eine derart bedruckte zweiseitenbreite Bahn 02 oder Teilbahn 02.1; 02.2 auf wenigstens einem Falztrichter 19 längs gefalzt und ein in dieser Weise durch eine oder mehrere mit Druckseitenbildern 16 bedruckte Teilbahnen 02.1; 02.2 gebildeter Strang 27.2 mit einem in Sonderproduktion gebildeten und mit Druckseitenbildern 16‘ bedruckten Strang 27.1 zusammen als Strang 27 in den Falzapparat 08 geführt und dort weiter verarbeitet wird. Der in Sonderproduktion gebildete bzw. zu bildende Strang 27.1 ist bzw. wird in o. g. Weise durch Bedrucken einer vollen oder teilbreiten zweiten Ursprungsbahn 02‘; 02‘‘, anschließendes Wenden der bzw. sämtlicher aus dieser Ursprungsbahn 02‘; 02‘‘ gewonnenen Teilbahnen 02.1‘; 02.2‘; 02.3; 02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘‘ bzw. einer mit der Ursprungsbahn 02‘; 02‘‘ identischen Teilbahn 02.1‘; 02.2‘; 02.3; 02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘‘ (letzteres beispielsweise bei einer lediglich 1/m‘- oder gar 1/n‘-breiten Ursprungsbahn 02‘; 02‘‘) auf die Flucht eines Falztrichters 19 und Führen über den Falztrichter 19 gebildet. Der mindestens eine Druckseitenbilder 16 des ersten Formates F aufweisende Strang 27.2 (Standardseitenstrang) und der mindestens eine Druckseitenbilder 16‘ im Sonderformat F‘ aufweisende Strang 27.1 (Sonderseitenstrang) werden in der ersten Produktionsvariante vorzugsweise derart in den Falzapparat 08 geführt, dass an einem Transportzylinder 41 des Falzapparates 08 auf den Strangabschnitten des Sonderseitenstrangs 27.1‘ jeweils wenigstens ein Strangabschnitt des Standardseitenstrangs 27.2 zu liegen kommt. Damit kann beispielsweise ein Hybridprodukt hergestellt werden, wobei das Sonderprodukt 09‘ von einem an einem Quer- und/oder Längsfalz Q; L, insbesondere am Transportfalz Q gefalzten geschlossenen zeitungsartigen Teilprodukt 09 umgriffen wird (siehe z. B. 14 und 15). Kommt umgekehrt am Transportzylinder 41 ein Strangabschnitt des Sonderseitenstranges 27.2‘ auf mindestens einem Strangabschnitt des Standartseitenstranges 27.1 zu liegen, so wird beispielsweise ein Hybridprodukt hergestellt, wobei das Sonderprodukt 09‘ mit wenigstens zwei seiner Lagen ein zeitungsartiges Teilprodukt 09 umgreift (nicht dargestellt).
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Wie in den Figuren 12 und 13 exemplarisch dargestellt, sind eine oder mehrere Teilbahnen 02.1; 02.2 einer im Standardformat F in einem ersten Druckturm 04.1 bedruckten Ursprungsbahn 02, beispielsweise dem Wenden wenigstens einer Teilbahn 02.1; 02.2, auf einen ersten Falztrichter 19 und eine oder mehrere Teilbahnen 02.1‘; 02.2‘; 02.3‘; 02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘‘ einer im Sonderformat F‘ in einem zweiten Druckturm 04.2 bedruckten Ursprungsbahn 02‘; 02‘‘ nach dem Wenden sämtlicher hieraus gewonnener Teilbahnen 02.1‘; 02.2‘; 02.3‘; 02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘‘ bzw. der der Ursprungsbahn 02‘; 02‘‘ entsprechenden Teilbahn 02.1‘; 02.2‘; 02.3‘; 02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘‘ auf den oder einen anderen Falztrichter derselben Trichterebene geführt bzw. führbar. In einer in 12 strichliert angedeuteten Variante, wobei z. B. eine zweite Trichterebene mit wenigstens einem Falztrichter 19 vorgesehen ist, können beispielsweise die im Standardformat F bedruckte(n) Teilbahn(en) 02.1; 02.2 auf einen oder mehrere Falztrichter 19 der einen Trichterebene, und die im Sonderformat F‘ bedruckte(n) Teilbahn(en) 02.1‘; 02.2‘; 02.3‘; 02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘‘ nach dem seitlichen Versetzen (Wenden) auf einen oder mehrere Falztrichter 19 der anderen Trichterebene geführt werden bzw. sein.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung – insbesondere für die Herstellung von Hybridprodukten Z – kann wenigstens einer der Falztrichter
19, beispielsweise zumindest der Falztrichter
19, über welchen das Sonderprodukt
09‘ gebildet werden soll bzw. gebildet wird, in entlang einer in die Horizontale projizierten Richtung der auf den betreffenden Falztrichter
19 auflaufenden Teilbahn
02.1;
02.2;
02.1‘;
02.2‘,
02.3‘;
02.1‘‘;
02.2‘‘;
02.3‘‘ verstellbar ausgebildet (exemplarisch durch Doppelpfeil ↔ in
12 und Pfeilspitze
in
13 angedeutet) sein oder ggf. einer von wenigstens zwei in Transportrichtung T betriebsmäßig nicht beweglich ausgebildeten Falztrichtern
19 mit seiner Trichterspitze in Transportrichtung T versetzt zum anderen Falztrichter
19 ausgebildet sein. Damit kann in Abhängigkeit vom – variablen oder festen – Versatz eine relative Lage des ggf. gehefteten oder ggf. quergeleimten Sonderproduktes zum Zeitungsteil im Gesamtprodukt, insbesondere die Höhe der Lage des Sonderproduktes entlang des Querfalzes Q des zeitungsartigen Teilproduktes
09, bestimmt und verändert werden. Ist die Trichterspitze des den Sonderseitenstrang
27.1 bildenden Falztrichters
19 in Transportrichtung T auf der selben Höhe wie diejenige des den Standardseitenstrang
27.2 bildenden Falztrichters
19, so liegt das Sonderprodukt im späteren Hybridprodukt Z mit einer Seite bündig mit der Seite des Rückenfalzes L des Zeitungsteils (z. B.
14). Ist die Trichterspitze des den Sonderseitenstrang
27.1 bildenden Falztrichters
19 in Transportrichtung T jedoch um den Unterschied zwischen der Seitenbreite der Sonderseiten S‘ bzw. deren Druckseitenbilder
16‘ und der Seitenlänge der Standardseiten versetzt, so liegt das Sonderprodukt im späteren Hybridprodukt Z mit einer Seite bündig mit der dem Rückenfalzes L gegenüberliegenden offenen Seite des Zeitungsteils (z. B.
15).
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Alternativ zum – variablen oder festen – Versatz der Falztrichter 19 kann für die Produktionsvariante mit einseitenbreiten Teilbahnen 02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘‘ die Lage des Sonderproduktes zum Zeitungsteil im Gesamtprodukt auch durch die Flucht der auf den Falztrichter 19 auflaufenden einseitenbreiten Teilbahnen 02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘‘ durch Variation der seitlichen Lage variiert werden. Laufen die Teilbahnen 02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘‘ beispielsweise mit einer Längsseite bündig zur Flucht der Trichterspitze auf, so liegt das Sonderprodukt im späteren Hybridprodukt Z mit einer Seite bündig mit der Seite des Rückenfalzes L des Zeitungsteils (z. B. 14). Umgekehrt liegt das Sonderprodukt im späteren Hybridprodukt Z mit einer Seite bündig mit der dem Rückenfalzes L gegenüberliegenden offenen Seite des Zeitungsteils, wenn die Teilbahnen 02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘‘ beispielsweise mit einer Längsseite bündig zu einem seitlichen Rand der nutzbaren Trichterbreite auflaufen (z. B. 14). Ein Stellen erfolgt beispielsweise über ein seitliches Bewegen der jeweils als zweites von der jeweiligen Teilbahn 02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘‘ umschlungenen Wendestange 21. Zwischen diesen beiden Extremlagen sind beispielsweise sämtliche Relativlagen herstellbar.
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In den in Art der 12 bis 15 hergestellten Hybridprodukten Z können die Sonderprodukte 09‘ wie oben erläutern miteinander durch beispielsweise Querheften, oder alternativ ggf. durch Leimen, verbunden sein.
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Die inline-Produktion des Hybridproduktes Z erfolgt vorzugsweise entweder unter Verwendung doppeltrunder Druckwerkszylinder 11; 12 in Einfachproduktion oder aber unter Verwendung einfachrunder Druckwerkszylinder 11; 12.
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Das in 12 bis 15 dargestellte Beispiel ist auf jegliche Kombinationen erster und zweiter Betriebsweisen, d. h. beispielsweise oben genannter Standard- und Sonderproduktionen, anzuwenden. In den Produktionsvarianten, in welchen Standardteil und Sonderteil über zwei getrennte, am Falzapparat 08 zusammen geführte Stränge 27.1‘; 27.2 gebildet werden, liegt das Sonderprodukt 09‘ im am Transportfalz Q bzw. Querfalz Q gefalzten Zeitungsteil.
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Durch Getrenntproduktion und anschließendes Stecken ist ein Hybridprodukt Z herstellbar, in welchem ein an seinem Lesefalz (hier entlang der Querfalzlinie q) gefaltetes, im wesentlichen quadratisches Sonderprodukt derart in das Zeitungsteilprodukt 09 eingefügt ist, dass es im fertigen Gesamtprodukt Z in einem ein- oder mehrlagigen, am Falzrücken L zusammenhängenden und geschlossenen Doppelbogen des Zeitungsteilproduktes 09 zu liegen kommt (siehe z. B. 16 und 17). Hierbei könne für den Fall eines mehrlagigen Sonderproduktes die gefalzten Doppellagen entlang der mit der Querfalzlinie q zusammenfallenden Querheftlinie h oder Leimlinie l geheftet oder miteinander verleimt sein.
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In einer weiteren Ausführungsweise einer Inline-Hybridproduktion ist ein Hybridprodukt Z herstellbar, in welchem ein an seinem Lesefalz (der Querfalzlinie q) offenes, zwei im wesentlichen quadratische Druckseitenbilder 16‘ nebeneinander aufweisendes Sonderprodukt derart in das Zeitungsteilprodukt 09 eingefügt ist, dass dieses im fertigen Gesamtprodukt Z in einem ein- oder mehrlagigen, am Falzrücken L zusammenhängenden und geschlossenen Doppelbogen des Zeitungsteilproduktes 09 offen zu liegen kommt (siehe z. B. 19). Hierbei könne für den Fall eines mehrlagigen Sonderproduktes die offenen aufeinander liegenden Doppellagen entlang der mit der Querfalzlinie q zusammenfallenden Querheftlinie h oder Leimlinie l geheftet oder miteinander verleimt sein.
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Ein in 19 – mit oder ohne Verbindung – dargestelltes Produkt ist dadurch herstellbar, dass eine oder mehrere Teilbahnen 02.1‘; 02.2‘; 02.3; 02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘ des Sonderproduktes 09‘ und eine oder mehrere Teilbahne 02.1; 02.2 des Standardproduktteils 09 übereinander über einen selben Falztrichter 19 geführt werden (z. B. 18). Z. B. liegen die Teilbahnen 02.1‘; 02.2‘; 02.3; 02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘ des Sonderproduktes 09‘ unten, so dass diese im späteren Hybridprodukt Z innerhalb eines längsgefalzten Zeitungsteils 09 zu liegen kommen.
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Ein Verbinden von Lagen des Sonderproduktteils 09‘ kann hierbei z. B. durch Heften oder Leimen der zu verbindenden Teilbahnen 02.1‘; 02.2‘; 02.3; 02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘ im Bahn weg vor dem Auflaufen auf den Falztrichter 19 erfolgen. Hierzu können beispielsweise im Überbau 06 in den betroffenen Bahnwegen Querleimeinrichtungen vorgesehen sein (z. B. strichliert in 12 angedeutet). Der Leimauftrag erfolgt hierbei entsprechende durch eine oder mehrere Leimauftragvorrichtungen 51 jeweils auf einer von zwei miteinander zu verbindender Teilbahnen 02.1‘; 02.2‘; 02.3; 02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘ auf Höhe einer z. B. mit der Querfalzlinie q zusammen fallenden Leimlinie l. In einer alternativen Ausführung (siehe z. B. 20) können vor dem Auflaufen auf den Falztrichter 19 die zu verbindenden Teilbahnen 02.1‘; 02.2‘; 02.3; 02.1‘‘; 02.2‘‘; 02.3‘ zu einem Bündel zusammengeführt sein und auf Höhe einer z. B. mit der Querfalzlinie q zusammen fallenden Heftlinie h durch eine Hefteinrichtung 52 quer geheftet werden. Die Teilbahne 02.1; 02.2 des Standardproduktteils 09 werden mit dem zu heftenden Bündel erst stromabwärts der Hefteinrichtung 52, jedoch vor dem Auflaufen auf den Falztrichter 19 zusammengefasst.
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Im Falzapparat 08 wirkt der Transportzylinder 41 stromabwärts mit einem Falzklappenzylinder 42 zur Bildung des Querfalzes Q zusammen. Hieran kann sich ein Schaufelrad 43 anschließen, welches die quer gefalzten Produkte 09; 09‘; Z an eine Produktauslage oder an einen Transportweg zu einem oder mehreren weiteren Verarbeitungsschritten, z. B. einem Längsfalzen und/oder einem seitlichen Beschneiden, abgibt. Die Querschneideinrichtung zum Querschneiden des Stranges 27; 27.1; 27´.2 in im Falzapparat 08 zu verarbeitende Produktabschnitte kann separat auf dem Strangweg dem Transportzylinder 41 vorgeordnet sein oder aber durch Zusammen wirken eines Messerzylinders 44 mit dem Transportzylinder 41 gebildet sein.
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In einer nicht dargestellten Variante zu oben genannten Hybridproduktionen können beispielsweise eine oder mehrere, bevorzugt eine bis drei, z. B. einseitenbreit mit zweiten Druckseitenbildern 16‘ bedruckte Teilbahnen 02.1‘; 02.2‘; 02.3‘, und wenigstens eine, z. B. bevorzugt genau eine zweiseitenbreite Teilbahnen 02.1; 02.2 aus einer selben bedruckten Ursprungsbahn 02; 02‘; 02‘‘ durch Längsschnitt gewonnen sein bzw. werden. Hierbei sind bzw. werden durch die Druckwerke 01 nebeneinander Druckseitenbilder 16; 16‘ unterschiedlicher Breite b16; b’16 auf die selbe Bahn 02, 02‘; 02‘‘ aufgebracht. Beispielsweise könnte der in 18 trichternäher dargestellte Formzylinder 11 (04.2) zusätzlich zu den Sujets 13‘ des zweiten Teilproduktes 09‘ auf einem Längsabschnitt, z. B. der hier freien linken Seite Sujets 13 des größerformatigen, ersten Teilproduktes 09 tragen.
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In einer Alternative zum Druckturm 04; 04.1; 04.2 kann die Ursprungsbahn 02‘; 02‘‘ des Sonderproduktes 09‘‘ in den vorangehenden Beispielen auch durch eine oder mehrere kommerzielle, im Digitaldruckverfahren, insbesondere im Inkjetverfahren, arbeitende Druckwerken bedruckt sein bzw. werden. Hierbei sind abstelle des die Druckwerke 01 umfassenden Druckturms 04; 04.1; 04.2 beispielsweise zwei Digitaldruckwerke 48 für den jeweils einseitigen Mehrfarbendruck oder eine Digitaldruckeinheit mit zwei Digitaldruckwerken 48 für den beidseitigen Mehrfarbendruck vorgesehen (siehe z. B. 21). Diese in Sonderproduktion das Sonderprodukt 09‘ druckende Digitaldruckeinheit(en) kann bzw. können mit einer oder mit mehreren anderen Digitaldruckeinheiten oder aber mit mindestens einem Druckturm 04 zusammen in der Druckmaschine, vorzugsweise mit der Möglichkeit, auf einen selben Trichteraufbau 08 produzieren zu können, angeordnet sein. Vorzugsweise kann mindestens ein Trocknet 49 im bahnweg der bedruckten Bahn 02‘; 02‘‘ vorgesehen sein. Bevorzugt kann Im Bahnweg zwischen den beiden jeweils eine Bahnseite bedruckenden Digitaldruckwerken 48 ein erster Trockner 49 zur Trocknung der stromaufwärts bedruckten Bahnseite, und hinter dem zweiten Digitaldruckwerk 48 ein zweiter Trockner 49 zur Trocknung der zweiten Bahnseite vorgesehen sein.
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Bezugszeichenliste
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- 01
- Druckwerk, Offsetdruckwerk
- 02
- Ursprungsbahn, Bahn, Papierbahn
- 03
- Rollenwechsler
- 04
- Druckturm
- 05
- Druckeinheit, H-Druckeinheit
- 06
- Überbau
- 07
- Falzaufbau
- 08
- Weiterverarbeitungsaggregat, Falzapparat
- 09
- Produkt, Zeitungs- oder zeitungsähnliches Produkt
- 10
-
- 11
- Druckwerkszylinder, Formzylinder
- 12
- Druckwerkszylinder, Übertragungszylinder
- 13
- Druckseitenvorlage, Druckbildvorlage
- 14
- Druckform
- 15
-
- 16
- Druckseite, Standarddruckseite, Zeitungsseite, Produktseite
- 17
- Längsschneidmesser
- 18
- Längsschneideinrichtung
- 19
- Falztrichter
- 20
-
- 21
- Wendestange
- 22
- Wendeeinrichtung
- 23
- Längsschneideinrichtung
- 24
- Trockner, Heißlufttrockner
- 25
-
- 26
- Trichterspitze
- 27
- Strang
- 28
- Zugvorrichtung
- 29
- Zugvorrichtung
- 30
-
- 31
- Walze
- 32
- Walze
- 33
- Andrückrolle
- 34
- Andrückrolle, Andrückrolle mit Messer für Trichterzwischenschnitt
- 35
-
- 36
- Bahnleitelement, Leitwalze
- 37
- Walze
- 38
- Bay-Window-Einrichtung
- 39
- Hefteinrichtung, Querhefter, Stranghefter
- 40
-
- 41
- Transportzylinder
- 42
- Falzklappenzylinder
- 43
- Schaufelrad
- 44
- Messerzylinder
- 45
-
- 46
- Heftklammer
- 47
- Hefteinrichtung, Querhefter, Lagenhefter
- 48
- Druckwerk, Digitaldruckwerk
- 49
- Trockner
- 50
-
- 51
- Leimauftragvorri9chtung
- 52
- Hefteinrichtung
- 02’
- Ursprungsbahn, Bahn, Papierbahn
- 02‘’
- Ursprungsbahn, Bahn, Papierbahn
- 02.1
- Teilbahn
- 02.2
- Teilbahn
- 02.1’
- Teilbahn
- 02.2’
- Teilbahn
- 02.3’
- Teilbahn
- 02.1’’
- Teilbahn
- 02.2’’
- Teilbahn
- 02.3‘’
- Teilbahn
- 04.1
- Druckturm, erster
- 04.2
- Druckturm, zweiter
- 09’
- Produkt, Tabloidprodukt, Teilprodukt
- 13’
- Druckseitenvorlage, Druckbildvorlage
- 13’’
- Druckseitenvorlage, Druckbildvorlage
- 14’
- Druckform
- 14‘‘
- Druckform, Blindplatte
- 16’
- Druckbild, Druckseitenbild
- 16’’
- Druckbild, Druckseitenbild
- 27.1‘
- Strang
- 27.2‘
- Strang
- a19
- Abstand (19)
- a19’’
- Abstand (19)
- b02
- Breite (02)
- b02’
- Breite (02)
- b02’’
- Breite (02)
- b07
- wirksame Breite (07)
- b19
- nutzbare Breite
- b13
- Breite, Sujetbreite
- b‘13
- Breite, Sujetbreite
- b16
- Seitenlänge, Breite, Druckseitenbildbreite
- b‘16
- Seitenlänge, Breite, Druckseitenbildbreite
- h13
- Höhe, Sujethöhe
- h‘13
- Höhe, Sujethöhe
- h16
- Seitenlänge, Höhe, Druckseitenbildhöhe
- h‘16
- Seitenlänge, Höhe, Druckseitenbildhöhe
- bS
- Seitenlänge, Seitenbreite
- b‘S
- Seitenlänge, Seitenbreite
- bP
- Produktbreite
- b‘P
- Produktbreite
- bN
- nutzbare Breite, Nennweite (11)
- hP
- Produkthöhe
- h‘P
- Produkthöhe
- hS
- Seitenlänge, Seitenhöhe
- h‘S
- Seitenlänge, Seitenhöhe
- F
- Format, Nennformat
- F’
- Format, Sonderformat
- M
- Maschinenmittelebene
- t
- Querschneidlinie, Quertrennlinie
- q
- Querfalzlinie
- h
- Heftlinie
- l
- Leimlinie
- S
- Druckseite, Standarddruckseite, Zeitungsseite
- S‘
- Druckseite, Tabloidseite
- T
- Transportrichtung
- R
- Rotationsachse
- U
- Formzylinderumfang, Drucklänge
- Z
- Druckprodukt, Hybridprodukt, Gesamtprodukt
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 1849602 B1 [0002]
- WO 2005/105445 A1 [0003]
- DE 4204254 A1 [0004]
- DE 102008054367 A1 [0005]
- DE 102009018269 A1 [0006]
- US 2002/0195813 A1 [0007]
- US 3275318 A [0008]