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DE202014100333U1 - Medienbehälter und Medienschutzvorrichtung - Google Patents

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DE202014100333U1 DE202014100333.9U DE202014100333U DE202014100333U1 DE 202014100333 U1 DE202014100333 U1 DE 202014100333U1 DE 202014100333 U DE202014100333 U DE 202014100333U DE 202014100333 U1 DE202014100333 U1 DE 202014100333U1
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Abstract

Medienbehälter (4), der dazu ausgebildet ist, ein Medium (10) zu schützen, mit – einer Öffnung (12), die dazu ausgebildet ist, zu ermöglichen, das Medium (10) in den Medienbehälter (4) zu legen; und – einem Verschluss (8), mit dem die Öffnung (12) verschlossen werden kann; wobei der Verschluss (8) dazu eingerichtet ist, dass in dessen geöffneten Zustand Luft aus dem Medienbehälter (4) abgesaugt werden kann, in dessen geöffneten Zustand Schutzgas in den Medienbehälter (4) strömen kann und in dessen geschlossenen Zustand das Einströmen und/oder das Ausströmen eines Fluids aus dem bzw. in den Medienbehälter (4) zu verhindern.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Medienbehälter eine Medienschutzvorrichtung, die ein Medium, beispielsweise einen Film, einen auf einer Filmrolle aufgerollten Film oder dergleichen vor Umwelteinflüssen, insbesondere Pilzbefall, schützen.
  • Schimmel stellt für Bücher, Kunst auf Papier und Filmmaterial ein ernsthaftes Risiko dar. Schimmel entsteht insbesondere in feuchten Gebäudeteilen sowie in Gebieten mit jahreszeitlich bedingter hoher Feuchtigkeit.
  • Schimmel ist die volkstümliche Bezeichnung für bestimmte Pilzarten. Mit Schimmel bezeichnet man in Fachkreisen das auf Papier, Leder, Stoff und anderem organischem Material sichtbare Wachstum eines Pilzrasens. Um eine weitere Pilzart handelt es sich bei Moder oder Stockflecken. Zur Gattung der Pilze gehören eine große Anzahl Lebewesen, denen auch Hefebakterien, Rostpilze und Speisepilze zugeordnet werden. Es gibt über 100.000 bekannte Arten. Sämtliche Pilzarten sind für Ihr Überleben auf andere Organismen angewiesen. Die als Schimmelpilze bezeichnete Gruppe von Pilzen vermehrt sich durch Ausbreitung unzähliger asexuell erzeugter Sporen, sogenannter Konidien. Diese sind in der Regel einzellig und werden über die Luft verbreitet. Die Sporen können sich überall festsetzen und unter den geeigneten Bedingungen zu wachsen beginnen. Dies kann innerhalb von Stunden geschehen. Die Sporen bilden Zellfäden, sogenannte Hyphen aus, die sich verzweigen und sich zu dem bekannten haarartigen Fadengeflecht entwickeln, welches wir als Myzel bezeichnen. Myzelien erzeugen Sporentaschen, welche reifen und zerspringen, wobei sie wiederum Sporen abgeben. Diese werden durch Bewegungen der Luft, Insekten, Tiere oder Menschen zu neuen Trägern gebracht. So setzt sich der Zyklus fort, unter geeigneten Bedingungen sogar in alarmierendem Tempo. Schimmelpilze geben Enzyme ab, welche ihnen erlauben, organisches Material zu zersetzen, wobei sie dieses verändern und dabei schwächen. Viele Pilzarten enthalten farbige Substanzen wie zum Beispiel Melanin, das auf Papier, Filmmaterial, Kleidern und Leder zu fleckenartigen Verfärbungen führt. Schimmel stellt sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Erhaltung von Büchern, Filmen und Kunst auf Papier eine ernsthafte Gefahr dar. Einige Schimmelpilzarten wie Aspergillus fumigatus sind giftig. Schimmelpilze sind zudem starke Allergene. Kontakt mit Schimmelpilzen kann zur Auslösung von Allergien führen, selbst bei Personen, die nicht allergiegefährdet sind. Pilze sind inaktiv, sofern die Umgebungsbedingungen ein Wachstum der Pilze verhindern. Man unterscheidet zwischen exogener Inaktivität, wenn die Umgebungsbedingungen ein Pilzwachstum verhindern, wie beispielsweise, wenn das Klima trockener wird, und endogener (selbsterzeugt) Inaktivität, wenn etwa die Pilzkolonie ein bestimmtes Wachstumsstadium erreicht hat und ruhen muss. So können Pilze selbst unter das Wachstum fördernden Bedingungen inaktiv sein. Im Stadium der Inaktivität sind die Pilzsporen ebenfalls inaktiv und damit ein geringeres Risiko für Kulturgut. Allerdings ist die Ruhezeit von Pilzen jederzeit reversibel. Unter günstigen Bedingungen werden die Sporen zu neuem Leben erwachen und zu wachsen beginnen, selbst wenn sie vorher eingefroren oder getrocknet wurden. Deshalb stellen auch inaktive Schimmelpilze für Bücher, Filmmaterial und Kunst auf Papier nach wie vor ein Risiko dar. Zahlreiche Schimmelpilzarten enthalten Pigmente und hinterlassen Verfärbungen, wenn sie auf Materialien verbleiben. Man vermutet, dass selbst die Stockfleckenbildung, die rostfarbigen Verfärbungen auf alten Papieren, auf die Aktivität von Schimmelpilzen zurückzuführen ist. Pilzsporen, ob aktiv oder inaktiv, sind überall vorhanden. Eine gewissenhafte Wartung der Räumlichkeiten sowie gut funktionierende Luftfilteranlagen können nicht verhindern, dass Lagerhäuser, Archive, Bibliotheken und Museen völlig frei von solchen Organismen sind. Pilzsporen findet man in jedem Raum, auf jedem Sammelobjekt und an jeder Person, welche einen Raum betritt. Sofern die klimatischen Bedingungen in den Räumen den für die Lagerung von Kulturgut empfohlenen Klimarichtlinien entsprechen (40–60% relative Luftfeuchte, 16–20°C), werden die Schimmelpilze vermutlich inaktiv sein. Die einzige Strategie zur Abwehr von Schimmelpilzen besteht darin, die Klimarichtlinien einzuhalten, die Räumlichkeiten so sauber wie möglich zu halten, um so das Eindringen von neuen aktiven Pilzkolonien zu verhindern. Eine Ausbreitung kann nur durch sofortige Quarantäne des befallenen Materials eingeschränkt/verhindert werden.
  • Das Pilzwachstum begünstigende Umgebungsbedingungen
  • Zu ihrer Ausbreitung benötigen Pilzsporen sowohl Nahrung als auch Feuchtigkeit. Als Nahrung dient den Pilzen fast jedes organische Material. Allerdings bevorzugen die verschiedenen Arten unterschiedliche Nahrungsquellen, doch stellen Bücher, Filmnegative und Papier, insbesondere darin enthaltene Stoffe wie Stärke oder Klebstoffe für Pilze im Allgemeinen eine attraktive Nahrungsquelle dar. Schimmel lässt sich an der Oberfläche von Filmmaterial anhand von weißen, schneeflockenförmigen Pilzgeflechten erkennen. Ist das Material erst einmal mit Pilzgeflechten versehen, ist es fast unmöglich, noch ein Bild zu erkennen. Bei der Projektion und nach der Digitalisierung lässt sich Schimmelbefall durch dunkle Schneeflockengebilde identifizieren. Pilze greifen aber auch Leder und reine Zellulose an, wobei Zellulose von gewissen Arten eher gemieden wird. Die zum Schimmelwachstum notwendige Feuchtigkeit findet sich oft in der Atmosphäre, sie kann aber in der Nahrungsquelle oder der Pilzkolonie selbst vorhanden sein. Der Feuchtigkeitsgehalt der Luft wird als relative Luftfeuchte (rF) gemessen. In der Regel gilt, je höher die relative Luftfeuchte, umso günstiger die Bedingungen für ein Pilzwachstum. Ist die relative Luftfeuchte während längerer Zeit in direktem Einfluss auf das Material über 70%, ist ein Pilzwachstum nahezu unvermeidlich. Allerdings gilt es festzuhalten, dass sich eine ganze Anzahl von Pilzen auch bei mäßiger Luftfeuchte (bis zu 45%) ausbreiten können. In solchen Fällen kann die zum Pilzwachstum notwendige Feuchtigkeit im Oberflächenmaterial, auf dem Schimmel entstanden ist, oder in der Pilzkolonie selbst vorhanden sein. Wie alle organischen Substanzen ist auch die Feuchtigkeit in Einbandmaterialien und Papier und in den Pilzkolonien selbst mit dem Umgebungsklima in einem gewissen Gleichgewicht. Der Wassergehalt einer Oberfläche oder Pilzkolonie ist allerdings nicht derselbe wie jener in der Atmosphäre, er kann höher sein. Aufgrund der unterschiedlichen Wasserlöslichkeit von Materialien können die einzelnen Substanzen auch in unterschiedlichem Masse Feuchtigkeit absorbieren.
  • Neben Feuchtigkeit und Nährstoffen spielen weitere Faktoren bei der Schimmelbildung eine Rolle:
  • Die Temperatur:
  • Die einzelnen Pilzarten ziehen zwar unterschiedlich hohe Temperaturen vor, doch ideal für die Ausbreitung von Sporen ist lediglich ein Temperaturwert von zwischen 0°C und 36°C. Die Idealtemperatur für das Pilzwachstum ist ein Wert von 26°C. Das Einfrieren von aktiven Pilzkolonien wird zwar den Großteil der Myzelien und keimender Sporen abtöten, kann aber den inaktiven Sporen nichts anhaben. Aktive Sporen sterben in der Regel ab, sofern die Umgebungsbedingungen trocken sind und die Temperatur über 36°C liegt.
  • Die Luftzirkulation:
  • Eine gute Luftzirkulation scheint das Pilzwachstum einzudämmen, vermutlich weil sie austrocknend wirkt. Luftzirkulation kann aber das Sporenwachstum auch begünstigen, wenn es sich um aktive Sporen handelt, die auf eine neue Oberfläche transportiert werden. Die Luftzirkulation sollte deshalb mäßig sein und gefährdete Materialien korrekt in Behältnissen gelagert sein.
  • Das Licht:
  • Es hat sich gezeigt, dass eine ganze Reihe von Pilzspezies im Dunkeln besser gedeiht. Zurzeit gibt es noch keine schlüssigen Beweise für diese Beobachtung. Hinzu kommt, dass Filmmaterialien und Papier unter Lichteinfluss Schaden erleidet und es deshalb nicht empfehlenswert ist, mit Licht gegen Schimmel vorzugehen.
  • Die chemische Zusammensetzung des von Schimmel befallenen Materials: Es ist bis heute wissenschaftlich nicht bewiesen, ob Pilze besser auf säurehaltigem oder auf alkalischem Trägermaterial gedeihen, bekannt ist jedoch, dass einige Chemikalien unter gewissen Bedingungen die Ausbreitung der Sporen begünstigen.
  • Vorbeugende Maßnahmen zur Bekämpfung von Schimmelbildung:
  • Sobald die Ausbreitung von Pilzen begonnen hat, ist es äußerst schwierig, sie auszumerzen, denn die Möglichkeiten zu ihrer Bekämpfung sind beschränkt. Deshalb gilt wie in allen anderen Bereichen der Konservierung der Grundsatz: Besser vorbeugen als heilen!
  • Folgende allgemeine Empfehlungen helfen Schimmelbefall vorbeugen:
  • Temperatur und relative Luftfeuchte (rH) sollten konstant bei mittleren Werten gehalten werden. Die Werte sollten mittels geeigneter Messgeräte rund um die Uhr überwacht werden. Die rF sollte 55% nicht überschreiten, ideal wären tiefere Werte. Die Temperatur scheint bei der Entstehung von Schimmel weniger kritisch zu sein, sollte aber trotzdem konstant und unter 21°C sein, denn zu hohe Temperaturen beschleunigen den chemischen Abbau empfindlichen Materials. Zur Vermeidung von Schimmelbildung ist außerdem eine mäßige Luftzirkulation wünschenswert.
  • Sammelobjekte sollten in Schutzbehältnissen aufbewahrt werden. Lagern in einem nicht unterteilten Raum mehrere potentiell gefährdete Elemente, sollte über gesonderte Luftdichte Hüllen für ein vermindertes Risiko einer raschen Ausbreitung nachgedacht werden. Reinigungsarbeiten sind gründlich und regelmäßig durchzuführen. Staub und Schmutz sind ein beliebtes Tummelfeld für Sporen, sowohl aktive als auch inaktive.
  • Das Essigsyndrom (Vinegar-Syndrom; VS) auf Filmmaterial
  • Unter dem Vinegar-Syndrom versteht man die hydrolytische Zersetzung (Hydrolyse = Spaltung einer chemischen Verbindung durch Reaktion mit Wasser) von Celluloseaccetat. Die dabei entstehende Essigsäure wandert dann allmählich an die Oberfläche des Filmes und setzt somit den typischen Essiggeruch frei. Die hydrolytische Abspaltung ist immer vorhanden, wird aber von Temperatur und Luftfeuchtigkeit beeinflusst. Die Reaktion ist oft sehr langwierig. Je mehr Säure jedoch freigesetzt wird, desto schneller kann diese Ketten-Reaktion, auch autokatalytische Reaktion genannt, ablaufen. Die freiwerdende Säure beschleunigt also die Reaktion – sie kann aber auch andere Filme infizieren. Darum sollten solche Filme von anderem Material getrennt werden. Manchmal kann man bei Essigsyndrom befallenen Filmen auch einen Niederschlag an der Filmoberfläche beobachten. Das ist der Weichmacher (Triphenylphosphat), der an die Oberfläche kristallisiert. Durch den Verlust des Weichmachers und durch das Abspalten der Aceteatgruppen wird der Film brüchig und er schrumpft. In sehr fortgeschrittenen Stadien des Vinegar-Syndroms kann der Film um bis zu 10% kleiner werden. Ein weiteres Problem ist auch der unterschiedlich schnelle Abbau von der Filmbasis und der Gelatine. Dadurch, dass sich die Basis schneller zersetzt als die Gelatine, löst sich die Gelatineschicht von der Basis ab. Die Gelatine selbst wird von der Essigsäure kaum angegriffen. Die Farben können jedoch ein wenig ausbleichen (nicht mit dem Rotstich vergleichbar). Die Reaktionsgeschwindigkeit der hydrolytischen Zersetzung wird auch noch von Metallionen beeinflusst, weswegen Kunststoffspulen und Dosen zu empfehlen sind. Auch Magnettonspuren können deshalb verstärkend wirken, eine stete Kontrolle solcher Kopien scheint empfehlenswert. Das VS kann nicht aufgehalten oder rückgängig gemacht werden. Optimale Lagerung ist hauptsächlich von der Temperatur und der Luftfeuchte abhängig.
  • Empfehlungen im Falle des Befalls von hochsensiblem Filmmaterial
  • Das erste, was man tun sollte, ist eine Quarantäne für den Film zu verhängen. Der Film sollte so schnell wie möglich aus der Filmsammlung genommen werden, da die Ansteckungsgefahr sowohl von Schimmelpilzsporen als auch beim VS sehr groß ist. Wenn auch nur ein einzelner Film mit Schimmel befallen ist, können sich die Schimmelsporen schnell auch auf die anderen Filmspulen ausbreiten. Im Idealfall sollte man nun den befallenen Film auf eine neue Spule aufrollen und in eine neue Filmdose stecken. Das optimale Material für Spule und Dose ist verzinktes Weißblech. Wer keine neue Filmspule und Dose zur Hand hat, kann auch die alte gründlich reinigen. Anschließend bringt man den Film zu einem Lagerort an dem möglichst optimale Temperatur- und Feuchtigkeitsverhältnisse herrschen. Prinzipiell sollte man alle Filme gut prüfen. Der Alterungsprozess lässt sich zwar nicht aufhalten, aber deutlich verlangsamen. Wichtig ist, auf die richtige Lagerung zu achten. Zwischen 5° und 16°C bei max. 50% Luftfeuchtigkeit sind ideale Voraussetzungen.
  • Die Erfindung stellt sich zur Aufgabe, einen Medienbehälter und eine Medienschutzvorrichtung zu schaffen, die ein Medium vor Umwelteinflüssen schützen.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird durch einen Medienbehälter nach Anspruch 1 und eine Medienschutzvorrichtung nach Anspruch 12 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen werden in den abhängigen Ansprüchen beansprucht.
  • Eine erfindungsgemäßer Medienbehälter, der dazu ausgebildet ist, ein Medium vor Alterung zu schützen, umfasst eine Öffnung, die dazu ausgebildet ist, zu ermöglichen, das Medium in den Medienbehälter zu legen, und einen Verschluss, mit dem die Öffnung verschlossen werden kann. Der Verschluss ist dazu eingerichtet, dass in dessen geöffneten Zustand Luft aus dem Beutel abgesaugt werden kann, in dessen geöffneten Zustand Schutzgas in den Beutel strömen kann und in dessen geschlossenen Zustand das Einströmen und/oder das Ausströmen eines Fluids aus dem bzw. in den Behältern zu verhindern.
  • Der Medienbehälter kann ein Beutel sein. Ein Beutel kann beispielsweise ein flexibler Behälter sein.
  • Das Schutzgas kann einen Gewichtsanteil oder einen Volumenanteil von etwa 50% bis etwa 95%, vorzugsweise von etwa 60% bis etwa 80%, höchst vorzugsweise von etwa 65% bis etwa 75% Stickstoff aufweisen. Das Schutzgas kann einen Gewichtsanteil oder einen Volumenanteil von etwa 5% bis etwa 50%, vorzugsweise von etwa 20% bis etwa 40%, höchst vorzugsweise von etwa 25% bis etwa 35% Kohlendioxid aufweisen. Stickstoff beseitigt Spuren von Feuchtigkeit auf dem Medium. Kohlendioxid bremst das Wachstum von Bakterien und/oder Schimmelpilz auf dem Medium.
  • Der Verschluss ist dazu ausgebildet, versiegelt zu werden. Der Verschluss kann verschweißt werden. Der Verschluss kann eine Siegelmembran sein, die aufgeblasen werden kann und die Siegelschienen mit hohen Druck gegen eine Gegendruckleiste drückt. Ein Siegeldraht wird durch elektrischen Strom bzw. einen elektrischen Impuls erhitzt. Dadurch werden die heißsiegelfähigen Innenseiten des Verschlusses miteinander verschmolzen.
  • Der Medienbehälter ist nach dem Schließen des Verschlusses fluiddicht. Der Medienbehälter ist bis zu einer Ausdruck von mehr als etwa 2 bar, vorzugsweise mehr als etwa 5 bar, höchstvorzugsweise mehr als etwa 10 bar fluiddicht. Das Medium kann ein Film, eine Filmrolle mit Film, ein Tonträger oder ein Datenträger sein.
  • Die Erfindung betrifft auch eine Medienschutzvorrichtung, die dazu ausgebildet ist, einen Medienbehälter zu evakuieren und mit Schutzgas zu befüllen. Die Medienschutzvorrichtung umfasst eine Kammer, die dazu ausgebildet ist, den Medienbehälter aufzunehmen, eine Evakuierungsöffnung in der Kammer, die an eine Pumpe angeschlossen ist, wobei die Pumpe dazu ausgebildet ist, die Kammer und den Medienbehälter zu evakuieren, eine Schutzgasöffnung in der Kammer, die an eine Schutzgasquelle angeschlossen ist, wobei die Schutzgasquelle dazu ausgebildet ist, den Medienbehälter mit Schutzgas zur füllen, und eine Verschließeinrichtung, die dazu ausgebildet ist, den Verschluss des Medienbehälters zu schließen. Die Schutzgasquelle kann eine Gasflasche oder ein Gastank sein, in dem sich unter Druck gesetzes Schutzgas befindet.
  • Die Evakuierungsöffnung und die Schutzgasöffnung können integral ausgebildet sein. Mit anderen Worten, die Evakuierungsöffnung und die Schutzgasöffnung können die gleiche Öffnung sein. In der Kammer kann eine Leitung angeordnet sein, die von der Schutzgasöffnung zu der Öffnung im Medienbehälter führt. Dadurch kann das Schutzgas gezielt und unter Vermeidung von Verlusten dem Medienbehälter zugeführt werden.
  • Die Verschließeinrichtung kann dazu ausgebildet sein, den Verschluss des Medienbehälters mittels thermischer Energie zu schließen, beispielsweise dadurch, dass gegenüberliegende Flächen des Verschlusses miteinander verschmolzen werden, wie zuvor beschrieben wurde. Die Kammer kann ferner eine Druckausgleichsöffnung aufweisen, die dazu ausgebildet ist, einen Druckausgleich für die Kammer durchzuführen. Die Ausgleichsöffnung kann integral mit der Evakuierungsöffnung und/oder der Schutzgasöffnung ausgebildet sein. Die Ausgleichsöffnung kann die Evakuierungsöffnung oder die Schutzgasöffnung sein. Die Ausgleichsöffnung, die Evakuierungsöffnung und die Schutzgasöffnung können durch eine Öffnung gebildet sein. Die Kammer kann einen Deckel aufweisen, der geöffnet und geschlossen werden kann, um den Medienbehälter in die Kammer zu legen und/oder den Medienbehälter aus dieser zu entnehmen. Der Deckel kann erst geöffnet werden, wenn der Druckausgleich über die Ausgleichsöffnung stattgefunden hat.
  • Schimmel und das Essigsyndrom beschädigen Filme. Lagern Filme in einem feuchten oder im Sommer sehr warmen Keller, kann das zum Verfall des Filmmaterials beitragen. Der Alterungsprozess eines Films kann durch Feuchtigkeit beschleunigt werden. Bei über 50% Luftfeuchtigkeit kann der Film Schimmel ansetzen oder durch das Essigsyndrom angegriffen werden. Diese Luftfeuchtigkeit wird durch die Erfindung für jedes einzeln in einem Medienbehälter gelagerte Medium auf ein absolutes Minimum reduziert.
  • Die Erfahrung des Erfinders im Bereich der Filmmedien zeigt, dass ein von einem Schimmelpilz befallenes Material nur mit erheblichen Kosten und deutlich reduzierter Qualität wieder instandgesetzt werden kann. Ist der Befall zu weit fortgeschritten, ist das Material häufig wertlos und Werke können für immer verloren sein. Neben einer temperaturgesteuerten Lagerung stellt die Erfindung einen deutlich verminderten Pilzbefall und eine Vermeidung der Ausbreitung von Sporen sicher. Auch das Essigsyndrom wird durch die Erfindung vermieden.
  • Zu lagernde Filmelemente werden sorgfältig geprüft und, falls erforderlich, von Sporen und ähnlichen schimmelpilzfördernden Schmutzpartikeln gereinigt. Diese Reinigung kann mittels eines Industriealkohols mit einer Konzentration von 98% erfolgen, der sich für die Säuberung des hochempfindlichen Materials bewährt hat. Anschließend wird das Medium in einem Spezialblister unter Vakuum gesetzt, der verbleibende Sauerstoffanteil durch Schutzgas ersetzt, das für Pilze schädlich ist, und anschließend wird der Spezialblister verschlossen. Die Erfindung hat den Vorteil, dass die Luftfeuchtigkeit in den Medienbehälter bzw. den Blistern auf ein Minimum reduziert wird. Im Medienbehälter wird Sauerstoff als Nahrungsgrundlage für Schimmelpilz und als Grundlage für die chemische Reaktion des Essigsyndroms entzogen. Eine Verbreitung von Sporen auf nicht befallenes Material ist unmöglich. Das Medium ist auch vor Löschwasser, Staub und ähnlichen schädlichen Einflüssen geschützt.
  • Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die beigefügte 1, die eine exemplarische Ausführungsform der Erfindung zeigt, detaillierter beschrieben, wobei gilt:
  • 1 ist eine schematische Schnittansicht durch eine erfindungsgemäße Medienschutzvorrichtung und durch einen erfindungsgemäßen Medienbehälter.
  • In 1 ist ein Medienbehälter 4 gezeigt, der in einer Medienschutzvorrichtung 2 angeordnet ist. Die Ausdrücke Medienbehälter 4 und Medienschutzvorrichtung 2 sind so zu verstehen, dass dadurch auch lediglich ein Medium 10, beispielsweise eine Filmrolle mit einem Film, geschützt werden kann.
  • In dem Medienbehälter 4 befindet sich das Medium 10. Das Medium 10 kann durch die Öffnung 12 in einem Beutel 6 in den Medienbehälter 4 gelegt werden. Der Medienbehälter 4 umfasst einen Verschluss 8, der den Medienbehälter 4 fluiddicht verschließt, sobald er geschlossen ist.
  • Die Medienschutzvorrichtung 2 umfasst einen Deckel 22, der an einem Scharnier 24 an einem Grundkörper 50 befestigt ist. Der Deckel 22 und der Grundkörper 50 bilden eine Kammer, in der sich der Medienbehälter 4 befindet.
  • Sobald der Medienbehälter 4 in die Kammer 20 gelegt wird und der Deckel 22 geschlossen ist, wird das Ventil 30 geöffnet und über eine Pumpe 32 und eine Evakuierungsöffnung 46 werden die Kammer 20 und das Innere des Beutels 6 evakuiert, insbesondere von Sauerstoff. Hierzu hält die Schließeinrichtung 38 den Beutel mittels eines ersten Schließelementes 40 und eines zweiten Schließelementes 42 geöffnet, so dass der Verschluss 8 eine Öffnung 12 bildet, durch die Gas aus den Beutel bzw. aus den Medienbehälter 4 strömen kann.
  • Sobald der Beutel 6 evakuiert ist, werden das erste Schließelement 40 und das zweite Schließelement 42 mittels der Schließsteuerungseinrichtung 44 teilweise geschlossen, so dass Schutzgas aus der Gasflasche 26 über ein Ventil 28, eine Schutzgasöffnung 48 und eine Schutzgasleitung 34 und einem Schutzgasanschluss 36 in den Beutel 6 strömen kann.
  • Sobald der Beutel 6 ausreichend mit Schutzgas bis zu einem vorbestimmten Druck erfüllt ist, werden das erste Schließelement 40 und das zweite Schließelement 42 mittels der Schließsteuerungseinrichtung 44 geschlossen und mittels einer Heizeinrichtung im Bereich des Verschlusses 8 erhitzt, so dass der Verschluss 8 geschlossen wird. Der Verschluss 8 kann an seiner Innenseite eine Siegelmembran aufweisen. Das erste Schließelement 40 kann eine Siegelschiene und das zweite Schließelement 42 kann eine Gegendrucksleiste bilden. In der Siegelschiene 40 und in der Gegendruckleiste 42 kann ein Siegeldraht angeordnet sein, der durch elektrischen Strom bzw. einen elektrischen Impuls erhitzt wird. Die heißsiegelfähigen Beutelinnenseiten verschmelzen somit miteinander.
  • Sobald der Beutel 6 am Verschluss 8 geschlossen ist, kann eventuell verbleibendes Schutzgas aus der Kammer 20 abgelassen werden, indem ein Ventil 52 geöffnet wird.

Claims (18)

  1. Medienbehälter (4), der dazu ausgebildet ist, ein Medium (10) zu schützen, mit – einer Öffnung (12), die dazu ausgebildet ist, zu ermöglichen, das Medium (10) in den Medienbehälter (4) zu legen; und – einem Verschluss (8), mit dem die Öffnung (12) verschlossen werden kann; wobei der Verschluss (8) dazu eingerichtet ist, dass in dessen geöffneten Zustand Luft aus dem Medienbehälter (4) abgesaugt werden kann, in dessen geöffneten Zustand Schutzgas in den Medienbehälter (4) strömen kann und in dessen geschlossenen Zustand das Einströmen und/oder das Ausströmen eines Fluids aus dem bzw. in den Medienbehälter (4) zu verhindern.
  2. Medienbehälter (4) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Medienbehälter ein Beutel (6) ist.
  3. Medienbehälter (4) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzgas einen Gewichtsanteil von etwa 50% bis etwa 95%, vorzugsweise von etwa 60% bis etwa 80%, höchst vorzugsweise von etwa 65% bis etwa 75% Stickstoff aufweist.
  4. Medienbehälter (4) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzgas einen Gewichtsanteil von etwa 5% bis etwa 50%, vorzugsweise von etwa 20% bis etwa 40%, höchst vorzugsweise von etwa 25% bis etwa 35% Kohlendioxid aufweist.
  5. Medienbehälter (4) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzgas einen Volumenanteil von etwa 50% bis etwa 95%, vorzugsweise etwa 60% bis etwa 80%, höchst vorzugsweise etwa 65% bis etwa 75% Stickstoff aufweist.
  6. Medienbehälter (4) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzgas einen Volumenanteil von etwa 5% bis etwa 50%, vorzugsweise etwa 20% bis etwa 40%, höchst vorzugsweise etwa 25% bis etwa 35% Kohlendioxid aufweist.
  7. Medienbehälter (4) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschluss (8) dazu ausgebildet ist, versiegelt zu werden.
  8. Medienbehälter (4) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschluss (8) dazu ausgebildet ist, verschweißt zu werden.
  9. Medienbehälter (4) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Medienbehälter (4) fluiddicht ist.
  10. Medienbehälter (4) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Medienbehälter (4) bis zu einem Außendruck von mehr als etwa 2 bar, vorzugsweise mehr als etwas 5 bar, höchst vorzugsweise mehr als etwa 10 bar fluiddicht ist.
  11. Medienbehälter (4) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Medium (10) ein Film, eine Filmrolle mit Film, ein Tonträger oder ein Datenträger ist.
  12. Medienschutzvorrichtung (2), die dazu ausgebildet ist, einen Medienbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 11 zu evakuieren und mit Schutzgas zu befüllen, mit – einer Kammer (20), die dazu ausgebildet ist, den Medienbehälter aufzunehmen; – einer Evakuierungsöffnung (46) in der Kammer (20), die an eine Pumpe angeschlossen ist, wobei die Pumpe (32) dazu ausgebildet ist, die Kammer (20) und den Medienbehälter (4) zu evakuieren; – einer Schutzgasöffnung (48) in der Kammer (20), die an eine Schutzgasquelle angeschlossen ist, wobei die Schutzgasquelle (26) dazu ausgebildet ist, den Medienbehälter (4) mit Schutzgas zu füllen; und – einer Verschließeinrichtung (38), die dazu ausgebildet ist, den Verschluss (8) des Medienbehälters (4) zu schließen.
  13. Medienschutzvorrichtung (2) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Evakuierungsöffnung (46) und die Schutzgasöffnung (48) integral ausgebildet sind.
  14. Medienschutzvorrichtung (2) nach Anspruch 12 oder 13, gekennzeichnet durch eine Leitung (34) die von der Schutzgasöffnung (48) zu der Öffnung (12) im Medienbehälter (4) führt.
  15. Medienschutzvorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschließeinrichtung (38) dazu ausgebildet ist, den Verschluss (8) des Medienbehälters (4) mittels thermischer Energie zu schließen.
  16. Medienschutzvorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 12 bis 15, gekennzeichnet durch eine Ausgleichsöffnung (46), die dazu ausgebildet ist, einen Druckausgleich für die Kammer (20) durchzuführen.
  17. Medienschutzvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgleichsöffnung (46) integral mit der Evakuierungsöffnung (46) und/oder der Schutzgasöffnung (48) ausgebildet ist.
  18. Medienschutzvorrichtung (12) nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Kammer (20) einen Deckel (22) aufweist, der geöffnet werden und geschlossen werden kann, um dem Medienbehälter (4) in die Kammer (20) zu legen und/oder aus dieser zu entnehmen.
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