DE202014105198U1 - Auflagerelement einer Unterfederung eines Sitz- oder Liegemöbels - Google Patents
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Abstract
Auflagerelement einer Unterfederung eines Sitz- oder Liegemöbels mit einem unteren Tragelement (2; 27) mit einem Fußteil (11) und sich davon seitlich sowie nach oben erstreckenden Tragarmen (3; 18; 23; 24; 25), mit an deren oberen Enden nach unten und außen abgewinkelten kurzen Hebelarmen (10; 20; 30) mit daran anschließenden Lagerschalen (9; 19; 29) und mit einer oberen Auflagerplatte (1; 21) mit Drehachsen (5; 35), die in einem zusammengesetzten Zustand von Tragelement (2; 27) und Auflagerplatte (1; 21) von den Lagerschalen (9; 19; 29) umgriffen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die sich von den Hebelarmen (10; 20; 30) abgewandten Seiten der Lagerschalen (9; 19; 29) Fortsätze (12; 22; 32) in Richtung der Auflagerplatte (1; 21) erstrecken und in der Auflagerplatte (1; 21) Härteversteller (4) beweglich gelagert sind, die in einer Hartverstellung und in einer Bewegungsrichtung eines Fortsatzes (12; 22; 32) bei steigender Belastung des Auflagerelements jeweils vor einen Fortsatz (12; 22; 32) bewegt sind und dessen Bewegung behindern und dass die Härteversteller (4) in einer Federstellung neben die Fortsätze (12; 22; 32) bewegt sind und eine freie Drehung der Lagerschalen (9; 19; 29) um die Drehachsen (5; 35) gestaten.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Auflagerelement einer Unterfederung eines Sitz- oder Liegemöbels mit einem unteren Tragelement mit einem Fußteil und sich davon seitlich sowie davon abgewinkelt nach oben erstreckenden Tragarmen mit an deren oberen Enden nach unten und außen abgewinkelten kurzen Hebelarmen mit daran anschließenden Lagerschalen und mit einer oberen Auflagerplatte mit freien Drehachsen, die in einem zusammengesetzten Zustand von Tragelement und Auflagerelement von den Lagerschalen umgriffen sind.
- Es ist ein Auflagerelement einer Sitz- oder Liegemöbelunterfederung bekannt,
DE 10 2010 045 733 A1 , welches einen in einer oberen Auflagerplatte gelagerten Härteversteller aufweist, der sich jedoch in einer Hartstellung unmittelbar auf den Tragarmen des Auflagerelementes abstützt, sodass diese zur Aufrechterhaltung ihrer Funktion zusätzlich mit elastischen Sollknickstellen ausgestattet sein müssen. Dies erfordert einen erhöhten Fertigungsaufwand, ebenso wie diese Sollknickstellen in einer in Federstellung befindlichen Position des Härteverstellers bei einer Krafteinwirkung auf das Auflagerelement trotzdem mitreagieren können, was unerwünscht ist. - Aufgabe der Erfindung ist es, ein Auflagerelement zur Verfügung zu stellen, welches in einer unbeschränkten Federstellung einer Härteverstellvorrichtung unabhängig von der Art der Härteverstellung verbessert funktioniert, ebenso wie eine neue effektive Art einer Härteverstellung zur Verfügung gestellt werden soll.
- Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffes des ersten Schutzanspruches erfindungsgemäß zusammen mit den technischen Merkmalen dessen kennzeichnenden Teils insbesondere dadurch, dass sich von den den Haltearmen abgewandten Seiten der Lagerschalen Fortsätze in Richtung der Auflagerplatte nach oben erstrecken und in der Auflagerplatte Härteversteller beweglich gelagert sind, die in einer Hartverstellung in Bewegungsrichtung eines Fortsatzes bei Belastung des Auflagerelementes vor einen Fortsatz bewegt sind und so dessen Bewegung um die Drehachse behindern, wobei die Härteversteller in einer uneingeschränkten Federstellung des Auflagerelements neben den Fortsatz bewegt sind und eine freie Drehung der Lagerschalen um deren Drehachsen gestatten, wie dies auch ohne montierte Härteverstellvorrichtung der Fall wäre.
- Diese erfinderische Lösung erlaubt so eine vollkommene Trennung zwischen der Funktion der Tragarme mit ihren Lagerschalen zur elastischen Abstützung der Auflagerplatte und der Funktion einer Härteverstellung, die nur bei Bedarf die Federrate des Auflagerelementes verhärtet, in dem nur dann die elastischen Verformungen der Tragarme im Bereich der Lagerschalen behindert werden.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich aus und in Kombination mit den nachfolgenden Unteransprüchen.
- Die sich von den Tragarmen von deren oberen Enden nach außen und unten abgewinkelten kurzen Hebearme weisen dabei bevorzugt Winkel von 90° zu den Tragarmen auf, wobei sich die nach oben erstreckenden Fortsätze bei einer Belastung des Auflagerelementes um die unter der oberen Auflagerplatte angeordneten Drehachsen herum nach außen bewegen und diese Bewegung bei einer Hartverstellung des Auflagerelementes von den Härteverstellern behindert wird, sodass die Tragarme stärker auf Biegung beansprucht werden.
- Vorteilhafterweise sind die Drehachsen beidseitig in Lagerböcken beabstandet unter der Auflagerplatte gehalten, die einteilig mit den Lagerböcken als Spritzgussteil hergestellt ist, ebenso wie das Tragelement mit seinem Fußteil und den sich davon nach außen und schräg nach oben abgewinkelt erstreckenden Tragarmen mit den sich daran anschließenden Lagerschalen als einteiliges Spritzgussteil ausgebildet ist.
- Entsprechend einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Härteversteller gemeinsam auf einem einteiligen Stellring angeordnet, der gegenüber der Auflagerplatte verdrehbar daran angeordnet ist, sodass mit einer einfachen Verdrehung des Stellringes gleichzeitig alle Härteversteller gemeinsam aus einer Federstellung bzw. einer Ruheposition seitlich neben den Fortsätzen in eine Funktionsstellung bzw. Hartverstellung vor den Fortsätzen bewegt werden können, die dort bei Belastung des Auflagerelements gegen Funktionsflächen der Härteversteller anschlagen.
- Der Stellring ist hierzu vorteilhafterweise mit Rasten ausgestattet, die im zusammengesetzten Zustand von Stellring und Auflagerplatte Gleitstege der Auflagerplatte umgreifen, sodass der Stellring einfach und sicher drehbar auf bzw. in der Auflagerplatte geführt ist.
- Bei einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der Stellring zusätzlich mit einer die Reibung vergrößernden Oberfläche ausgestattet und von oben so in die Auflagerplatte eingeklippst, dass beide Oberflächen des Stellringes und der Auflagerplatte eine gemeinsame Auflagerfläche bilden, von denen die des Stellringes die der Auflagerplatte auch geringfügig überragen kann, um eine optimierte Fixierung einer darauf aufliegenden Auflage zu gewährleisten.
- Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausbildung des erfinderischen Auflagerelementes ist der Härteversteller mit einer kontinuierlich oder stufig im Radius sich verengenden Funktionsfläche ausgestattet, um die Bewegungsmöglichkeit des Fortsatzes in Abhängigkeit der Winkelposition des Stellringes variierbar zu gestalten, sodass unterschiedlich starke Härteverstellungen verwirklicht werden können.
- Entsprechend einer bevorzugten Variante der Erfindung sind die Lagerschalen zweier benachbarter Tragarme auf koaxialen Drehachsen oder auch einer gemeinsamen Drehachse nebeneinander angeordnet sind, wobei zwei zueinander koaxiale Drehachsen über einen als Trennwandung ausgebildeten Lagerbock voneinander getrennt sein können. Dies verbessert zum einen das Ansprechen der Federfunktion, wobei durch die Trennung sicher eine voneinander unabhängig Funktion gewährleistet wird und zum anderen wird ermöglicht, dass ein Härtversteller in einer ersten Verstellposition nur vor einen Fortsatz der benachbarten Lagerschalen bewegt werden kann und erst in einer zweiten Verstellposition vor beide Fortsätze, sodass durch diese Konstruktion zwei unterschiedliche Härteeinstellungen des Auflagerelements zur Verfügung gestellt werden können
- Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Tragarme spiegelsymmetrisch zu zwei zueinander rechtwinkligen Flächen durch eine Hochachse des Auflagerelements teilweise in radialer und axialer Richtung, sich nach oben und außen erstreckend, oder teilweise schräg bis tangential dazu am Fußteil angeordnet, wobei diese Anordnung so ausgewählt sein kann, dass eine beliebige Federrate in Längs-, Quer- oder jeder Zwischenrichtung einer Sitz- oder Liegefläche hergestellt werden kann und eine steigend Anzahl von Tragarmen zu einer noch differenzierteren Gestaltungsmöglichkeit führt.
- Eine bevorzugte Ausführungsform kann dabei mit Tragarmen mit an ihren oberen Enden mit jeweils einem Hebelarm und einer daran angeordneten Lagerschale ausgeführt sein und/oder Tragarme aufweisen, die in mindestens zwei dünnere Tragarme aufgespreizt sind, die an ihren oberen Enden ebenfalls jeweils mit einem Hebelarm und einer daran angeordneten Lagerschale ausgestattet sind. Hierdurch wird die Gestaltungsfreiheit der erfindungsgemäßen Auflagerelemente weiter enorm vergrößert.
- Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand von Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
-
1 eine räumliche Explosionsdarstellung eines Auflagerelementes, -
2 eine räumliche Darstellung des zusammengesetzten Auflagerelementes gemäß1 , -
3 eine geschnittene Teilansicht des Auflagerelementes gemäß den1 und2 in einer freien Federstellung, -
4 eine geschnittene Teilansicht des Auflagerelementes gemäß den1 und2 in einer Hartverstellung, -
5 eine Draufsicht auf das Federelement gemäß2 , -
6 eine 3D-Darstellung eines Tragelementes mit variierten Tragarmen, -
7 eine Ansicht eines Tragelements mit 6 Armen von oben, -
8 eine räumliche Darstellung des Tragelements gemäß der7 , -
9 eine räumliche Explosionsdarstellung eines Auflagerelements mit einem Tragelement gem. den7 und8 , -
10 eine 3D-Darstellung des zusammengebauten Auflagerelements gemäß9 , -
11 eine geschnittenen Ansicht durch das Auflagerelement gemäß10 in einer Hartverstellung, und -
12 eine Ansicht des Auflagerelements gemäß den10 und11 von unten. - Das Auflagerelement besteht aus einem unteren Tragelement
2 ;27 mit einem Fußteil11 und sich davon radial und axial sowie davon abgewinkelt gerade oder geschwungen nach oben erstreckenden Tragarmen3 ;18 ;23 ;24 ;25 , mit an deren oberen Enden etwa um 90° nach unten und außen abgewinkelten kurzen Hebelarmen10 ;20 ;30 und daran anschließenden Lagerschalen9 ;19 ;29 , sowie aus einem sich von dem Fußteil11 nach unten erstreckenden umgekehrt T-förmigen Rastnocken16 , sowie zwei zusätzlichen Sperrnocken17 , die das Auflagerelement bei einer Verstellung des Stellringes13 zur Härteverstellung des Auflagerelements gegen ein ungewünschtes Verdrehen und Lockern des Auflagerelementes von seiner Unterlage verriegelt halten. - Weiterhin besteht das Auflagerelement aus einer oberen Auflagerplatte
1 ;21 mit daran angeformten Lagerböcken6 ;26 und diese verbindenden Drehachsen5 ;35 , die in einem zusammengesetzten Zustand von Tragelement2 ;27 und Auflagerplatte1 ;21 von den Lagerschalen9 ;19 ;29 umgriffen sind. - An den freien Enden der Lagerschalen
9 ;19 ;29 sind Fortsätze12 ;22 ;32 angeformt, die sich in Richtung der Auflagerplatte1 ;21 nach oben erstrecken und die sich bei einer Belastung des Auflagerelementes von oben frei in den Lagerschalen9 ;19 ;29 um die Drehachsen5 ;35 radial nach außen bewegen können. - Ein drittes Bauteil des Auflagerelementes besteht aus einem Stellring
13 mit sich nach unten erstreckenden Härteverstellern4 sowie Rasten7 , die Gleitstege8 der oberen Auflagerplatte1 ;21 hintergreifen und den Stellring13 so gegenüber der Auflagerplatte1 ;21 verdrehbar darauf halten. - Die Härteversteller
4 erstrecken sich in einer Hartverstellung vor die Fortsätze12 ;22 ;32 der Lagerschalen9 ;19 :29 , sodass ein elastisches Verdrehen der Lagerschalen9 ;19 ;29 um die Drehachsen5 ;35 formschlüssig verriegelt wird, da die Fortsätze12 ;22 ;32 gegen Funktionsflächen14 der Härteversteller4 anschlagen, woraufhin die Federarbeit im Wesentlichen allein von den Tragarmen3 ;18 ;23 ;24 ;25 geleistet werden muss. - Der Stellring
13 weist zudem eine die Reibung vergrößernde Oberfläche15 auf und ist von oben in die Auflagerplatte1 ;21 eingeklippst, sodass beide eine gemeinsame Auflagerfläche bilden, von denen jedoch die des Stellringes13 geringfügig über die der Auflagerplatte1 ;21 angehoben ausgeführt ist, um ein Verrutschen einer Auflage, beispielsweise einer Matratze, wirksam verhindern zu können. - Wie auf der linken Seite der
6 dargestellt, können die Lagerschalen (19 ) zweier benachbarter Tragarme (18 ) so ausgebildet sein, dass sie auf koaxialen Drehachsen (35 ) oder auch auf einer gemeinsamen Drehachse (5 ) nebeneinander angeordnet werden können, wobei die Tragarme (18 ) auch erst im Bereich Ihrer Lagerschalen (19 ) zueinander ausgerichtet sein können. - Die Tragarme (
3 ;18 ;23 ;24 ;25 ) sind, wie in den7 –12 dargestellt, spiegelsymmetrisch zu zwei zueinander rechtwinkligen Flächen durch die Hochachse des Auflagerelements teilweise in radialer und axialer Richtung sich nach oben und außen erstreckend oder teilweise schräg bis tangential dazu am Fußteil (11 ) angeordnet. Dabei sind einige Tragarme (3 ;18 ;23 ) jeweils an ihren oberen Enden mit einem Hebelarm (10 ;20 ) und einer daran angeordneten Lagerschale (9 ;19 ) versehen und andere Tragarme (24 ) in mindestens zwei Tragarme (25 ) aufgespreizt, die an ihren oberen Enden ebenfalls jeweils mit Hebelarmen (30 ) und daran angeordneten Lagerschalen (29 ) ausgestattet sind. - Nicht zeichnerisch dargestellt ist eine Version dieser letzten Ausführungsform, bei der Härteversteller (
4 ) in einer ersten Verstellposition nur vor einen Fortsatz (22 ;32 ) der benachbarten Lagerschalen (19 ;29 ) bewegbar ist und erst in einer zweiten Verstellposition vor beide Fortsätze (22 ;32 ). - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 102010045733 A1 [0002]
Claims (11)
- Auflagerelement einer Unterfederung eines Sitz- oder Liegemöbels mit einem unteren Tragelement (
2 ;27 ) mit einem Fußteil (11 ) und sich davon seitlich sowie nach oben erstreckenden Tragarmen (3 ;18 ;23 ;24 ;25 ), mit an deren oberen Enden nach unten und außen abgewinkelten kurzen Hebelarmen (10 ;20 ;30 ) mit daran anschließenden Lagerschalen (9 ;19 ;29 ) und mit einer oberen Auflagerplatte (1 ;21 ) mit Drehachsen (5 ;35 ), die in einem zusammengesetzten Zustand von Tragelement (2 ;27 ) und Auflagerplatte (1 ;21 ) von den Lagerschalen (9 ;19 ;29 ) umgriffen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die sich von den Hebelarmen (10 ;20 ;30 ) abgewandten Seiten der Lagerschalen (9 ;19 ;29 ) Fortsätze (12 ;22 ;32 ) in Richtung der Auflagerplatte (1 ;21 ) erstrecken und in der Auflagerplatte (1 ;21 ) Härteversteller (4 ) beweglich gelagert sind, die in einer Hartverstellung und in einer Bewegungsrichtung eines Fortsatzes (12 ;22 ;32 ) bei steigender Belastung des Auflagerelements jeweils vor einen Fortsatz (12 ;22 ;32 ) bewegt sind und dessen Bewegung behindern und dass die Härteversteller (4 ) in einer Federstellung neben die Fortsätze (12 ;22 ;32 ) bewegt sind und eine freie Drehung der Lagerschalen (9 ;19 ;29 ) um die Drehachsen (5 ;35 ) gestaten. - Auflagerelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebelarme (
10 ;20 ;30 ) um etwa 90° von den Tragarmen (3 ;18 ;23 ;24 ;25 ) abgewinkelt sind. - Auflagerelement nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachsen (
5 ;35 ) und ihre Lagerböcke (6 ;26 ) beabstandet von der Auflagerplatte (1 ;21 ) unter der Auflagerplatte (1 ;21 ) und mit dieser einteilig als Spritzgussteil ausgebildet sind. - Auflagerelement nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Härteversteller (
4 ) gemeinsam auf einem Stellring (13 ) angeordnet sind, der gegenüber der Auflagerplatte (1 ;21 ) verdrehbar an dieser angeordnet ist. - Auflagerelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Stellring (
13 ) Rasten (7 ) aufweist, die im zusammengesetzten Zustand von Stellring (13 ) und Auflagerplatte (1 ;21 ) Gleitstege (8 ) der Auflagerplatte (1 ;21 ) umgreifen. - Auflagerelement nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Stellring (
13 ) mit einer die Reibung vergrößernden Oberfläche (15 ) ausgestattet und von oben in die Auflagerplatte (1 ;21 ) eingeklippst ist und dass die Auflagerplatte (1 ;21 ) und die Oberfläche des Stellringes (13 ) eine gemeinsame Auflagerfläche bilden. - Auflagerelement nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Härteversteller (
4 ) eine kontinuierlich oder stufig im Radius enger werdende Funktionsfläche (14 ) als Anlagefläche für einen Fortsatz (12 ;22 ;32 ) aufweist und die Bewegungsmöglichkeit des Fortsatzes (12 ;22 ;32 ) und damit die Federhärte in Abhängigkeit der Position der Härteversteller (4 ) variierbar ist. - Auflagerelement nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerschalen (
9 ;19 ;29 ) zweier benachbarter Tragarme (3 ;18 ;23 ;24 ;25 ) auf über einen als Trennwandung ausgebildeten Lagerbock (26 ) voneinander getrennten koaxialen Drehachsen (35 ) oder auf einer von der Auflagerplatte (1 ;21 ) sich nach unten erstreckenden Lagerböcken (6 ) ausgeformten gemeinsamen Drehachse (5 ) unmittelbar nebeneinander angeordnet sind. - Auflagerelement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein Härtversteller (
4 ) in einer ersten Verstellposition nur vor einen Fortsatz (12 ;22 ;32 ) der benachbarten Lagerschalen (9 ;19 ;29 ) bewegt ist und in einer zweiten Verstellposition vor beide Fortsätze (12 ;22 ;32 ). - Auflagerelement nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragarme (
3 ;18 ;23 ;24 ;25 ) spiegelsymmetrisch zu zwei zueinander rechtwinkligen Flächen durch seine Hochachse teilweise in radialer und axialer Richtung sich nach oben und außen erstreckend und teilweise schräg bis tangential dazu am Fußteil (11 ) angeordnet sind. - Auflagerelement nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Tragarme (
3 ;18 ;23 ) jeweils an ihren oberen Enden mit einem Hebelarm (10 ;20 ) und einer daran angeordneten Lagerschale (9 ;19 ) und Tragarme (24 ) in mindestens zwei Tragarme (25 ) aufgespreizt und an ihren oberen Enden jeweils mit Hebelarmen (30 ) und daran angeordneten Lagerschalen (29 ) ausgestattet sind.
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Date | Code | Title | Description |
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R207 | Utility model specification |
Effective date: 20150115 |
|
R163 | Identified publications notified | ||
R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years | ||
R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years | ||
R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years | ||
R071 | Expiry of right |