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DE202014002912U1 - Emblembaugruppe zur Verbindung mit einer Gassackabdeckung, Abdeckung für ein Gassackmodul, Gassackmodul und Lenkrad mit einer derartigen Emblembaugruppe - Google Patents

Emblembaugruppe zur Verbindung mit einer Gassackabdeckung, Abdeckung für ein Gassackmodul, Gassackmodul und Lenkrad mit einer derartigen Emblembaugruppe Download PDF

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DE202014002912U1
DE202014002912U1 DE202014002912.1U DE202014002912U DE202014002912U1 DE 202014002912 U1 DE202014002912 U1 DE 202014002912U1 DE 202014002912 U DE202014002912 U DE 202014002912U DE 202014002912 U1 DE202014002912 U1 DE 202014002912U1
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Abstract

Emblembaugruppe zur Verbindung mit einer Gassackabdeckung, insbesondere einer Frontplatte (30) der Gassackabdeckung, mit einem Emblem (10) und einer Halteplatte (20), die miteinander klippverbindbar sind, die Halteplatte (20) wenigstens eine Materialschwächung aufweist, wobei die eine definierte Brechlinie (21) bildet, und wobei das Emblem (10) brechbar ist derart, dass das Emblem (10) gemeinsam mit der Halteplatte (20) beim Öffnen der Gassackabdeckung entlang der definierten Brechlinie (21) in wenigstens zwei Teile zerbricht.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Emblembaugruppe zur Verbindung mit einer Gassackabdeckung und befasst sich ferner mit einer Abdeckung für ein Gassackmodul, einem Gassackmodul sowie einem Lenkrad für ein mehrspuriges Landfahrzeug, die jeweils eine solche Emblembaugruppe aufweisen.
  • Aus der Praxis sind Emblembaugruppen bekannt, die beispielsweise auf einer Gassackabdeckung eines Fahrzeuglenkrads angeordnet sind. Derartige Emblembaugruppen umfassen ein Emblem, welches für den Fahrer bzw. Insassen des Landfahrzeugs sichtbar ist und meist einen Hinweis auf den Fahrzeughersteller gibt. Insofern ist das Emblem meist in Form eines Fahrzeughersteller-Logos ausgebildet. Zur Befestigung des Emblems an der Gassackabdeckung dienen meistens ein oder mehrere Gegenstücke, die mit dem Emblem verbindbar sind, so dass die Gassackabdeckung zwischen dem Emblem und dem Gegenstück eingeklemmt ist. Die Verbindung zwischen dem Emblem und dem Gegenstück kann durch Vernieten oder durch eine Rastverbindung hergestellt werden.
  • Wegen des an der Abdeckung montierten Emblems ist die Führung von Sollbruchlinien in der Abdeckung vergleichsweise aufwändig. Solche Sollbruchlinien sind erforderlich, um die Abdeckung gezielt brechen zu lassen, wenn ein Gassack im Falle eines Unfalls aktiviert wird und sich explosionsartig aufbläst. Meist werden die Sollbruchlinien um das Emblem bzw. die Emblembaugruppe herumgeführt, was zu ungleich großen Öffnungshälften der Abdeckung führt. Die ungleich geformten Hälften der Abdeckung verhalten sich beim Öffnen des Gassacks unterschiedlich, wodurch zusätzlicher Aufwand bei der Auslegung einer solchen Gassackabdeckung entsteht.
  • Außerdem erfordern die bisher eingesetzten Techniken zur Verbindung des Emblems mit der Gassackabdeckung einen erhöhten Herstellungsaufwand.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Emblembaugruppe zur Verbindung mit einer Gassackabdeckung anzugeben, die einfach montierbar ist. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Abdeckung für ein Gassackmodul, ein Gassackmodul und ein Lenkrad anzugeben, die jeweils eine solche Emblembaugruppe aufweisen.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe im Hinblick auf die Emblembaugruppe durch den Gegenstand des Patentanspruchs 1, im Hinblick auf die Abdeckung durch den Gegenstand des Patentanspruchs 10, im Hinblick auf das Gassackmodul auf den Gegenstand des Patentanspruchs 14 und im Hinblick auf das Lenkrad durch den Gegenstand des Patentanspruchs 15 gelöst.
  • Die Erfindung beruht auf dem Gedanken, eine Emblembaugruppe zur Verbindung mit einer Gassackabdeckung, insbesondere einer Frontplatte der Gassackabdeckung, anzugeben. Die Emblembaugruppe umfasst ein Emblem und eine Halteplatte, die miteinander klippverbindbar sind. Die Halteplatte weist wenigstens eine Materialschwächung auf, wobei die Materialschwächung eine definierte Brechlinie bildet und das Emblem brechbar ist derart, dass das Emblem gemeinsam mit der Halteplatte beim Öffnen der Gassackabdeckung entlang der definierten Brechlinie in wenigstens zwei Teile zerbricht.
  • Die erfindungsgemäße Emblembaugruppe ist besonders einfach montierbar, da relativ wenige Einzelteile notwendig sind. Im Wesentlichen umfasst die Emblembaugruppe das Emblem und eine Halteplatte, wobei die Verbindung zwischen Emblem und Halteplatte durch einfaches Verklippen erfolgt. Außerdem umfasst die Halteplatte eine Materialschwächung, die eine definierte Brechlinie bildet. So kann die Emblembaugruppe im Bereich von Sollbruchlinien der Gassackabdeckung angeordnet werden, was die Designvielfalt von Gassackabdeckungen verbessert. Dies wird dadurch unterstützt, dass das Emblem selbst brechbar ist, so dass das Emblem mit der Halteplatte bricht. Eine Sollbruchlinie der Gassackabdeckung kann also durch die Emblembaugruppe verlaufen, wobei ein Öffnen der Gassackabdeckung bei Aktivierung eines Gassacks weiterhin ohne weiteres möglich ist. Ferner wird durch die Erfindung ermöglicht, die Teile der Gassackabdeckung, die sich zum Öffnen voneinander trennen, geometrisch ähnlich zu gestalten, wodurch die Auslegung der Gassackabdeckung vereinfacht ist. Ein aufwändiges Umgehen des Emblems durch kompliziert geführte Sollbruchlinien entfällt.
  • Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Emblem eine konstante Dicke aufweist und/oder sollbruchlinienfrei ausgebildet ist. Mit anderen Worten ist das Emblem zwar brechbar, weist jedoch keine definierten Sollbruchlinien auf. Vielmehr kann das Emblem aus einem Material gebildet sein, das einfach bricht, wobei das Material so gewählt ist, dass ein Brechen durch den Druck des sich aufblasenden Gassacks erfolgt. Das Emblem kann insbesondere aus einem Kunststoff gebildet sein. Der Kunststoff kann zusätzlich mit einer dekorativen Gestaltungsschicht, beispielsweise einer Chrom-Schicht, versehen sein.
  • In einer weiteren besonderen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Emblembaugruppe sind das Emblem und die Halteplatte im Wesentlichen splitterfrei brechbar. Auf diese Weise wird vermieden, dass einzelne Splitter der Emblembaugruppe beim Aufbrechen der Gassackabdeckung geschossartig durch einen Fahrgastraum bewegt werden und die Verletzungsgefahr für Fahrzeuginsassen erhöhen. Vielmehr ist vorteilhaft vorgesehen, dass das Emblem und die Halteplatte in jeweils zwei oder mehrere vordefinierte Teile zerbrechen, wobei sich klare bzw. glatte Bruchkanten bilden. Dabei orientieren sich die Bruchkanten an der Brechlinie in der Halteplatte. Das Emblem ist vorzugsweise so brechbar, dass es entlang der Materialschwächung der Halteplatte bricht, ohne eigene Sollbruchlinien aufzuweisen.
  • Im Hinblick auf die Verbindung zwischen dem Emblem und der Halteplatte ist bevorzugt vorgesehen, dass diese unlösbar ist. Konkret kann die Klippverbindung zwischen Emblem oder Halteplatte unlösbar sein. Damit wird einerseits eine besonders gute Fixierung der Emblembaugruppe an einer Gassackabdeckung erreicht und ein unbeabsichtigtes Lösen beim Öffnen der Gassackabdeckung vermieden. Andererseits beugt die unlösbare Verbindung zwischen Emblem und Halteplatte auch einem Diebstahl vor. Das Emblem ist von der Halteplatte vorzugsweise nicht zerstörungsfrei trennbar. Vielmehr sind das Emblem und/oder die Halteplatte zu beschädigen, um das Emblem und die Halteplatte voneinander zu trennen.
  • Die Halteplatte kann mehrere Klippaufnahmen aufweisen, die außerhalb der Materialschwächungen angeordnet sind. Die Klippaufnahmen ermöglichen die Fixierung des Emblems an der Halteplatte. Die Anordnung der Klippaufnahmen außerhalb der Materialschwächungen erhöht die Stabilität der Klippverbindung.
  • Das Emblem weist in bevorzugten Ausführungsformen einen Dekorationskörper und ein oder mehrere Klippfortsätze auf, die einstückig mit dem Dekorationskörper ausgebildet sind. Als Dekorationskörper wird im Rahmen der vorliegenden Anmeldung der für einen Fahrzeuginsassen sichtbare Emblemteil, meist ein Fahrzeughersteller-Logo, bezeichnet. An diesen Dekorationskörper schließen sich Klippfortsätze an, die im montierten Zustand der Emblembaugruppe in die Halteplatte hineinragen, insbesondere in die Klippaufnahmen eingreifen. Die Klippverbindung zwischen dem Emblem und der Halteplatte erfolgt vorzugsweise durch Einrasten der Klippfortsätze des Emblems in die Klippaufnahmen der Halteplatte.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung weisen die Klippfortsätze jeweils einen Distanzabschnitt auf, so dass eine Unterseite des Emblems im mit der Halteplatte klippverbundenen Zustand von einer Oberseite der Halteplatte beabstandet angeordnet ist. Somit besteht zwischen dem Emblem und der Halteplatte ein definierter Abstand. Dieser Abstand kann zur Aufnahme einer Frontplatte der Gassackabdeckung dienen. Die Frontplatte der Gassackabdeckung kann auf diese Weise zwischen dem Emblem und der Halteplatte eingeklemmt werden, wodurch eine gute Fixierung der Emblembaugruppe an der Gassackabdeckung erfolgt.
  • Das Emblem kann außerdem einen zentralen Klippfortsatz und mehrere dezentrale Klippfortsätze aufweisen, wobei der zentrale Klippfortsatz ein kreisrundes Querschnittsprofil und die dezentralen Klippfortsätze ein im Wesentlichen ovales Querschnittsprofil aufweisen. Die dezentralen Klippfortsätze, die ein ovales Querschnittsprofil aufweisen, fixieren das Emblem an der Halteplatte im Wesentlichen verdrehsicher. Demgegenüber ist es vorteilhaft, den zentralen Klippfortsatz kreisrund auszubilden, wodurch die Ausrichtung des Emblems zur Halteplatte vereinfacht wird. Insbesondere kann der zentrale Klippfortsatz zudem eine größere Länge aufweisen als die dezentralen Klippfortsätze. Bei der Montage des Emblems kann daher zunächst der zentrale Klippfortsatz in die Halteplatte eingreifen. Damit erfolgt eine temporäre drehbare Verbindung zwischen Emblem und Halteplatte, so dass durch Drehen des Emblems die Ausrichtung der dezentralen Klippfortsätze zu entsprechenden dezentralen Klippaufnahmen in der Halteplatte ermöglicht ist. Sobald die dezentralen Klippfortsätze mit den dezentralen Klippaufnahmen ausgerichtet sind, kann durch eine aufeinander zu gerichtete Bewegung zwischen Emblem und Halteplatte die Verklippung mit den dezentralen Klippfortsätzen und Klippaufnahmen erfolgen. Das Emblem ist dann in gewünschter Ausrichtung mit der Halteplatte verbunden.
  • Im Hinblick auf die Ausrichtung der Emblembaugruppe zur Gassackabdeckung ist bevorzugt vorgesehen, dass die Halteplatte eine im Wesentlichen kreisrunde Außenkontur mit einer abgeflachten Seite aufweist. Entsprechend kann beispielsweise die Frontplatte der Gassackabdeckung eine Ausnehmung umfassen, die der Außenkontur der Halteplatte entspricht. So kann die Halteplatte nur in einer zuvor definierten Orientierung an der Gassackabdeckung angeordnet werden. Wegen der definierten Ausrichtung zwischen Emblem und Halteplatte ermöglicht die definierte Ausrichtung zwischen Halteplatte und Gassackabdeckung insgesamt auch eine korrekte Ausrichtung zwischen Emblem und Gassackabdeckung. So ist sichergestellt, dass das Emblem mit der gewünschten Orientierung an der Gassackabdeckung angeordnet ist.
  • Ein nebengeordneter Aspekt der Erfindung betrifft eine Abdeckung für ein Gassackmodul, mithin eine Gassackabdeckung, mit einer zuvor beschriebenen Emblembaugruppe. Dabei ist in einer bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen, dass zwischen dem Emblem und der Halteplatte eine Frontplatte der Abdeckung angeordnet ist. Insbesondere können sich die Klippfortsätze des Emblems durch die Frontplatte, insbesondere durch in der Frontplatte vorgesehene Öffnungen, erstrecken. Außerdem kann vorgesehen sein, dass die Materialschwächung der Halteplatte entlang einer Sollbruchlinie der Abdeckung, insbesondere entlang einer Sollbruchlinie der Frontplatte, ausgerichtet ist. Die Emblembaugruppe kann also gerade im Bereich einer Sollbruchlinie der Abdeckung angeordnet sein. Wegen der durch die Materialschwächung definierten Brechlinie und dem brechbaren Emblem ist dennoch weiterhin sichergestellt, dass die Abdeckung sich bei Entfaltung eines Gassacks gut öffnet.
  • Ein weiterer nebengeordneter Aspekt der Erfindung betrifft ein Gassackmodul mit einer zuvor beschriebenen Emblembaugruppe und/oder einer zuvor beschriebenen Abdeckung. Schließlich befasst sich die Erfindung auch mit einem Lenkrad für ein mehrspuriges Landfahrzeug, wobei das Lenkrad die Emblembaugruppe und/oder die Abdeckung und/oder das zuvor erwähnte Gassackmodul umfasst.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten, schematischen Zeichnungen näher erläutert. Darin zeigen
  • 1 eine Querschnittsansicht eines Details einer erfindungsgemäßen Emblembaugruppe nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel im montierten Zustand an einer Gassackabdeckung;
  • 2 eine Draufsicht auf eine Halteplatte der Emblembaugruppe gemäß 1;
  • 3 eine Detailansicht der Halteplatte gemäß 2;
  • 4 eine Schnittansicht des Details gemäß 3 entlang der Linie F-F;
  • 5 eine Draufsicht auf ein Emblem der Emblembaugruppe gemäß 1;
  • 6 eine Schnittansicht des Emblems gemäß 5 entlang der Linie B-B; und
  • 7 eine Detailansicht des Emblems gemäß 5.
  • In 1 ist ein Querschnitt durch eine Emblembaugruppe im montierten Zustand dargestellt. Die Emblembaugruppe umfasst ein Emblem 10 und eine Halteplatte 20, die miteinander klippverbunden sind. Zwischen der Halteplatte 20 und dem Emblem 10 erstreckt sich eine Frontplatte 30 einer Gassackabdeckung. Die Frontplatte 30 ist im Wesentlichen zwischen dem Emblem 10, insbesondere einem Dekorationskörper 11 des Emblems 10, und der Halteplatte 20 klemmfixiert. Die Frontplatte 30 umfasst eine Öffnung 31, durch die sich das Emblem 10, insbesondere ein Klippfortsatz 12 des Emblems 10, hindurch erstreckt. Außerdem ist in 1 erkennbar, dass die Frontplatte 30 eine Vertiefung 32 umfasst, in welche der Dekorationskörper 11 des Emblems 10 eingebettet ist. Damit wird erreicht, dass der Dekorationskörper 11 nicht über die Frontplatte 30 vorsteht, was dem Erscheinungsbild der Frontplatte 30 einerseits und der Reduktion des Verletzungsrisikos andererseits dient.
  • Das Emblem 10 umfasst den Dekorationskörper 11 und am Dekorationskörper 11 einstückig angeformte Klippfortsätze 12. Im Querschnitt gemäß 1 ist gut erkennbar, dass der Klippfortsatz 12 mehrere Abschnitte aufweist. Unmittelbar an den Dekorationskörper 11 schließt sich ein Distanzabschnitt 13 an, der den Dekorationskörper 11 und die Halteplatte 20 auf Abstand zueinander hält. Insbesondere sorgt der Distanzabschnitt 13 dafür, dass eine Unterseite 19 des Emblems 10 von einer Oberseite 26 der Halteplatte 20 beabstandet bleibt. Der Distanzabschnitt 13 umfasst eine Schulter 16, die in einen Hals 15 übergeht. Beim Übergang von der Schulter 16 zum Hals 15 verjüngt sich der Klippfortsatz 12. An den Hals 15 schließt sich ein Kopf 14 an, dessen Querschnittsdurchmesser im Wesentlichen dem Querschnittsdurchmesser der Schulter 16 entspricht. Der Hals 15 bildet auf seinem Außenumfang eine Gleitfläche 18 aus, die ausgehend von der Schulter 16 zum Kopf 15 hin nach innen gekrümmt ist. An die Gleitfläche 18 schließt sich in einem rechten Winkel eine Anschlagfläche 17 an. Die Anschlagfläche 17 verläuft im Wesentlichen senkrecht zu einer Längsachse des Clip-Fortsatzes 12.
  • Die Halteplatte 20 umfasst eine Klippaufnahme 22, die mehrere elastische Finger 23 umfasst. Die Finger 23 sind von der Oberseite 26 der Halteplatte 20 in Richtung einer Rückseite 29 gekrümmt. Die Krümmung der Finger 23 entspricht im Wesentlichen der Krümmung der Gleitfläche 18 am Klippfortsatz 12. Ferner umfassen die Finger 23 eine Stirnfläche 24, die im verbundenen Zustand mit dem Emblem 10 an der Anschlagfläche 17 des Klippfortsatzes 12 anliegt. Die jeweils gegenüberliegenden Finger 23 sind durch eine Druckbewegung des Emblems in längsaxialer Richtung der Klippfortsätze 12 elastisch nach außen beweglich. Insbesondere drückt der Kopf 14 des Klippfortsatzes 12 bei der Fügebewegung zwischen Emblem 10 und Halteplatte 20 die Finger 23 im Wesentlichen radial nach außen. Sobald die Finger 23 im Bereich des Halses 15 angelangt sind, bewirkt die elastische Rückstellkraft der Finger 23, dass die Finger 23 radial nach innen gedrängt werden und so in die durch den verjüngenden Hals 15 gebildete Ausnehmung eingreifen. Die Stirnfläche 24, die gegen die Anschlagfläche 17 anschlägt, verhindert ein Herausziehen des Klippfortsatzes 12 aus der Klippaufnahme 22. Das Emblem 10 ist so mit der Halteplatte 20 unlösbar verbunden. Mit anderen Worten ist eine zerstörungsfreie Trennung von Emblem 10 und Halteplatte 20 unmöglich.
  • In 2 ist eine Draufsicht auf die Halteplatte 20 gezeigt. Es ist erkennbar, dass die Halteplatte 20 mehrere Klippaufnahmen 22 aufweist, wobei eine zentrale Klippaufnahme 22a und mehrere dezentrale Klippaufnahmen 22b vorgesehen sind. Die Klippaufnahmen sind insgesamt außerhalb von Materialschwächungen, insbesondere außerhalb von Brechlinien 21, angeordnet. Ferner ist erkennbar, dass die dezentralen Klippaufnahmen 22b unregelmäßig in der Halteplatte angeordnet sind. Damit wird erreicht, dass nur eine einzige Orientierung zwischen Emblem 10 und Halteplatte 20 eine feste Verbindung zwischen Emblem 10 und Halteplatte 20 ermöglicht. Die dezentralen Klippaufnahmen 22b umfassen eine im Wesentlichen ovale Kontur zur Aufnahme von Klippfortsätzen 12, die ein ovales Querschnittsprofil aufweisen.
  • Die zentrale Klippaufnahme 22a umfasst insgesamt drei Finger 23, die im Wesentlichen eine kreisrunde Aufnahme für einen entsprechend kreisrunden Klippfortsatz 12 bilden. Die zentrale Klippaufnahme 22a bildet im Wesentlichen ein Drehlager zur rotierenden Ausrichtung von Emblem 10 und Halteplatte 20 zueinander. Insbesondere weist das Emblem 10 entsprechende Klippfortsätze 12 auf, wobei ein zentraler Klippfortsatz 12a eine größere Länge als die dezentralen Klippfortsätze 12b aufweist. Damit wird erreicht, dass bei der Verbindung zwischen Halteplatte 20 und Emblem 10 zunächst der zentrale Klippfortsatz 12a mit der zentralen Klippaufnahme 22a in Eingriff gelangt. Das Emblem 10 ist dann mit der Halteplatte 20 verbunden, jedoch gegenüber der Halteplatte 20 weiterhin rotierbar. So kann auf einfache Weise die richtige Orientierung für das Emblem 10 gegenüber der Halteplatte 20 gefunden werden, um in Fortsetzung der Fügebewegung die dezentralen Klippfortsätze 12b mit den dezentralen Klippaufnahmen 22b zu verbinden.
  • In 2 ist ferner erkennbar, dass die Halteplatte 20 zwei geradlinige Materialschwächungen aufweist, die sich quer durch die Halteplatte 20 erstrecken. Diese Materialschwächungen bilden vorzugsweise Brechlinien 21. Die Brechlinien 21 durchziehen die Halteplatte vollständig, so dass die Halteplatte 20 an wenigstens einer der Brechlinien 21 vollständig in zwei Teile zerbrechen kann. Dabei sind die Brechlinien 21 bzw. die Materialschwächungen derart angepasst, dass ein splitterfreier Bruch entsteht.
  • Zwischen den Brechlinien 21 sind außerdem zwei Positionieröffnungen 25 erkennbar. Die Positionieröffnungen 25 weisen im Wesentlichen eine rechteckige Kontur auf. Mittels der Positionieröffnungen 25 und entsprechender Positionierstifte an der Frontplatte 30 der Gassackabdeckung wird die exakte Positionierung der Halteplatte 20 ermöglicht.
  • Ferner dient die Außenkontur der Halteplatte 20 als Positionierhilfe. Dazu weist die Halteplatte 20 eine im Wesentlichen kreisrunde Außenkontur 27 auf, wobei die Außenkontur 27 eine abgeflachte Seite 28 umfasst. In der Frontplatte 30 ist vorzugsweise eine entsprechende Ausnehmung vorgesehen, die ebenfalls kreisrund ausgebildet ist und eine abgeflachte Seite umfasst. So kann die Halteplatte 20 nur in einer einzigen Orientierung bezüglich der Frontplatte 30 angeordnet werden. In Verbindung mit den unregelmäßig angeordneten dezentralen Klippaufnahmen 22a ermöglicht die Gestaltung der Halteplatte 20 eine exakte Ausrichtung des Emblems 10 bezüglich der Frontplatte 30.
  • In 3 ist eine dezentrale Klippaufnahme 22b im Detail dargestellt. Es ist erkennbar, dass die dezentrale Klippaufnahme 22b im Wesentlichen eine ovale Öffnungskontur aufweist. Die dezentrale Clip-Aufnahme 22b umfasst vier Finger 23, wobei zwei diametral gegenüberliegende Finger 23 kreisbogenförmig gestaltet sind. Zwei weitere, diametral gegenüberliegende Finger 23 weisen im Wesentlichen eine gerade Form auf. Zwischen den einzelnen Fingern 23 sind Schlitze 23a vorgesehen, die für eine ausreichende Bewegungsfreiheit der elastischen Finger 23 sorgen.
  • 4 zeigt einen Schnitt durch die dezentrale Klippaufnahme 22b gemäß 3. Gut erkennbar sind die beiden diametral gegenüberliegenden Finger 23, die jeweils eine Stirnfläche 24 aufweisen. Die Finger 23 gehen im Wesentlichen flächenbündig in die Oberseite 26 der Halteplatte 20 über.
  • 5 zeigt eine Draufsicht auf ein Emblem 10. Das Emblem 10 umfasst mehrere Klippfortsätze 12, wobei ein zentraler Klippfortsatz 12a und mehrere dezentrale Klippfortsätze 12b vorgesehen sind. Die dezentralen Klippfortsätze 12b sind im Wesentlichen auf einer Kreislinie um den Mittelpunkt des Emblems 10 angeordnet. Der Abstand zwischen den dezentralen Klippfortsätzen 12b entlang der Kreislinie ist unterschiedlich, so dass sich insgesamt eine unregelmäßige Anordnung der dezentralen Klippfortsätze 12b ergibt. Der zentrale Klippfortsatz 12a ist mittig im Emblem 10 angeordnet und weist eine im Wesentlichen kreisrunde Querschnittskontur auf. Wie zuvor bereits erläutert, ist der zentrale Klippfortsatz 12a vorzugsweise länger als die dezentralen Klippfortsätze 12b, so dass der zentrale Klippfortsatz 12a zur Vorpositionierung des Emblems 10 gegenüber der Halteplatte 20 mit der zentralen Klippaufnahme 22a in Eingriff gelangt und eine Rotation des Emblems 10 gegenüber der Halteplatte 20 ermöglicht. So können die dezentralen Klippfortsätze 12b bezüglich der dezentralen Klippaufnahmen 22b ausgerichtet werden.
  • In 6 ist ein Querschnitt durch das Emblem 10 entlang der Linie B-B gezeigt. Das Emblem weist allgemeinen einen Dekorationskörper 11 auf. An den Dekorationskörper 11 ist einstückig der dezentrale Klippfortsatz 12b angeformt. Der dezentrale Klippfortsatz 12b bzw. allgemein die Klippfortsätze 12 des Emblems 10 umfassen einen Distanzabschnitt 13, einen Hals 15 und einen Kopf 14. Am Distanzabschnitt 13 ist außerdem eine Schulter 16 angeordnet. Von der Schulter 16 ausgehend verläuft eine Gleitfläche 18 gekrümmt zum Kopf 14. Dabei bildet die gekrümmte Gleitfläche 18 den sich verjüngenden Hals 15 des Klippfortsatzes 12. Die Gleitfläche 18 stößt auf eine Anschlagfläche 17, die sich im Wesentlichen rechtwinklig zur Gleitfläche 18 und/oder zur Längsachse des Klippfortsatzes 12 erstreckt. Die Anschlagfläche 17 bildet eine Unterseite des Kopfes 14.
  • In 7 ist der dezentrale Klippfortsatz 12b in einer Draufsicht gezeigt. Erkennbar sind der Dekorationskörper 11 und der Kopf 14 des dezentralen Klippfortsatzes 12b. Es ist auch gut zu sehen, dass der Kopf 14 eine im Wesentlichen ovale Querschnittskontur aufweist. Die Querschnittskontur des dezentralen Klippfortsatzes 12b entspricht im Allgemeinen der Querschnittskontur der dezentralen Klippaufnahme 12b in der Halteplatte 20.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Emblem
    11
    Dekorationskörper
    12
    Klippfortsatz
    12a
    Zentraler Klippfortsatz
    12b
    Dezentraler Klippfortsatz
    13
    Distanzabschnitt
    14
    Kopf
    15
    Hals
    16
    Schulter
    17
    Anschlagfläche
    18
    Gleitfläche
    19
    Unterseite
    20
    Halteplatte
    21
    Brechlinie
    22
    Klippaufnahme
    22a
    Zentrale Klippaufnahme
    22b
    Dezentrale Klippaufnahme
    23
    Finger
    23a
    Schlitz
    24
    Stirnfläche
    25
    Positionieröffnung
    26
    Oberseite
    27
    Außenkontur
    28
    Abgeflachte Seite
    29
    Rückseite
    30
    Frontplatte
    31
    Öffnung
    32
    Vertiefung

Claims (15)

  1. Emblembaugruppe zur Verbindung mit einer Gassackabdeckung, insbesondere einer Frontplatte (30) der Gassackabdeckung, mit einem Emblem (10) und einer Halteplatte (20), die miteinander klippverbindbar sind, die Halteplatte (20) wenigstens eine Materialschwächung aufweist, wobei die eine definierte Brechlinie (21) bildet, und wobei das Emblem (10) brechbar ist derart, dass das Emblem (10) gemeinsam mit der Halteplatte (20) beim Öffnen der Gassackabdeckung entlang der definierten Brechlinie (21) in wenigstens zwei Teile zerbricht.
  2. Emblembaugruppe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Emblem (10) eine konstante Dicke aufweist und/oder sollbruchlinienfrei ausgebildet ist.
  3. Emblembaugruppe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Emblem (10) und die Halteplatte (20) im Wesentlichen splitterfrei brechbar sind.
  4. Emblembaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klippverbindung zwischen Emblem (10) oder Halteplatte (20) unlösbar ist.
  5. Emblembaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteplatte (20) mehrere Klippaufnahmen (22) aufweist, die außerhalb der Materialschwächungen angeordnet sind.
  6. Emblembaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Emblem (10) einen Dekorationskörper (11) und ein oder mehrere Klippfortsätze (12) aufweist, die einstückig mit dem Dekorationskörper (11) ausgebildet sind.
  7. Emblembaugruppe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Klippfortsätze (12) jeweils einen Distanzabschnitt (13) aufweisen derart, dass eine Unterseite (19) des Emblems (10) im mit der Halteplatte (20) klippverbundenen Zustand von einer Oberseite (26) der Halteplatte (20) beabstandet angeordnet ist.
  8. Emblembaugruppe nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Emblem (10) einen zentralen Klippfortsatz (12a) und mehrere dezentrale Klippfortsätze (12b) aufweist, wobei der zentrale Klippfortsatz (12a) ein kreisrundes Querschnittsprofil und die dezentralen Klippfortsätze (12b) ein im Wesentlichen ovales Querschnittsprofil aufweisen.
  9. Emblembaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteplatte (20) eine im Wesentlichen kreisrunde Außenkontur (27) mit einer abgeflachten Seite (28) aufweist.
  10. Abdeckung für ein Gassackmodul mit einer Emblembaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  11. Abdeckung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Emblem (10) und der Halteplatte (20) eine Frontplatte (30) der Abdeckung angeordnet ist.
  12. Abdeckung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Klippfortsätze (12) des Emblems (10) durch die Frontplatte (30), insbesondere durch in der Frontplatte (30) vorgesehene Öffnungen (31), erstrecken.
  13. Abdeckung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialschwächung der Halteplatte (20) entlang einer Sollbruchlinie der Abdeckung, insbesondere der Frontplatte (30), ausgerichtet ist.
  14. Gassackmodul mit einer Emblembaugruppe und/oder einer Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  15. Lenkrad für ein mehrspuriges Landfahrzeug mit einer Emblembaugruppe und/oder einer Abdeckung und/oder einem Gassackmodul nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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