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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Leckerchenspender, insbesondere für Hundeleckerchen gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Aus der
DE 20 2010 015 543 U1 ist ein Gerät zur Aufnahme von Hundeleckerchen bekannt, welches die Hundeleckerchen in einer großen Kammer lagert. Ein einzelnes Leckerchen kann in eine kleine Kammer gelangen und Mittels manuellem Knopfdruck aus einer Klappvorrichtung einzeln heraus befördert werden. Es kommt jedoch vor, dass nicht sofort ein einzelnes Leckerchen in die kleine Kammer gelangt, oder dass die Klappvorrichtung klemmt, sodass die Ausgabe ins Stocken gerät.
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Davon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Leckerchenspender der eingangs genannten Art zu schaffen, welcher die Leckerchen zuverlässig vereinzelt und ausgibt.
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Als technische Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß ein Leckerchenspender der eingangs genannten Art mit den Merkmalen des Anspruches 1 vorgeschlagen. Vorteilhafte Weiterbildungen dieses Leckerchenspenders sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
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Ein nach dieser technischen Lehre ausgebildeter Leckerchenspender hat den Vorteil, dass durch die schwenkbar angeordnete Spendetaste die gesamte Spendevorrichtung um die Vorratskammer herum schwenkbar ist, sodass das einzelne, sich in der Spendevorrichtung befindliche Leckerchen in einfacherer Weise ausgegeben werden kann und dass die Spendevorrichtung aufgrund der Federkraft anschließend wieder in ihre Ausgangsstellung zurückgelangt. Letzteres hat insbesondere den Vorteil, dass hierdurch die Vorratskammer quasi automatisch verschlossen wird, um ein unbeabsichtigtes Herausfallen weiterer Leckerchen zu verhindern.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist in der Vorratskammer ein sich verjüngender Ausgabekanal ausgebildet, dessen engste Stelle so dimensioniert ist, dass hier maximal ein Leckerchen Platz findet. Hierdurch wird eine Vereinzelung der Leckerchen erreicht, ohne dass die Leckerchen im Ausgabekanal verkanten und sich gegenseitig behindern.
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Dabei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, eine Ausgangsöffnung der Vorratskammer, welche vorzugsweise an der engsten Stelle des Ausgabekanals angeordnet ist, mit einer Eingangsöffnung der Ausgabekammer kommunizierend anzuordnen. Dies hat den Vorteil, dass quasi automatisch das bereits vereinzelte, an der Ausgabeöffnung anliegende Leckerchen ohne Weiteres in die Ausgabekammerspende-vorrichtung gelangen kann. Dies geschieht, ohne das der Bediener aktiv werden muss, beispielsweise aufgrund der Schwerkraft.
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In einer anderen bevorzugten Ausführungsform umfasst die an der Spendetaste angebrachte Feder einen rechten und einen linken Federsteg, welche an der jeweiligen Außenwand der Vorratskammer, insbesondere des Ausgabekanals, angeordnet sind. Dies hat den Vorteil, dass die Spendetaste vergleichsweise breit ausgelegt werden kann und dennoch ohne Verkanten gegenüber der Vorratskammer verschwenkbar ist.
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Dabei hat die Anbringung der Federstege im Bereich des Ausgabekanals der Vorratskammer den Vorteil, dass die Anbringung der Federstege in einem relativ großen Abstand zur eigentlichen Ausgabekammer möglich ist, was den Vorteil hat, dass hierdurch die Spendevorrichtung entlang eines Kreissegmentbogens mit einem vergleichsweise großen Radius verschwenkt wird. Dies wiederum hat den Vorteil, dass die eigentliche Ausgabekammer im Ruhezustand sehr nah an den Ausgabekanal herangeführt werden kann, sodass das Leckerchen ohne zu verkanten oder zu verhaken von der Vorratskammer in die Ausgabekammer gelangt.
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In einer bevorzugten Weiterbildung besitzt die Spendetaste eine rechte und/oder linke Verlängerung zur Aufnahme des rechten und/oder linken Federstegs. Hierdurch wird der zuvor beschriebene Vorteil des großen Radius des Kreissegmentbogens noch weiter unterstützt.
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In einer anderen ebenfalls bevorzugten Ausführungsform ist in der Ausgabekammer oberhalb der Eingangsöffnung eine Stoppwand vorgesehen, die bei gedrückter Spendetaste in die Ausgabeöffnung hineinreicht. Dies hat den Vorteil, dass hierdurch die Ausgangsöffnung versperrt wird, sodass bei der Ausgabe des Leckerchens keine weiteren Leckerchen in die Ausgabekammer gelangen können. Hierdurch wird der Vorgang der Ausgabe des Leckerchens und des Nachrückens eines neuen Leckerchens zeitlich getrennt, sodass auch hierdurch ein Verkanten oder Verhaken vermieden wird.
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In einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform ist an der Spendetaste eine Sperrzunge vorgesehen, welche in die Ausgabeöffnung der Ausgabekammer hineinreicht. Diese Sperrzunge ist zusammen mit der Spendetaste gegenüber der sonstigen Ausgabeöffnung verschwenkbar mit der Folge, dass der zur Verfügung stehende Durchmesser der Ausgabeöffnung umso größer wird, umso weiter die Spendetaste und damit die Sperrzunge gedrückt wird. Mit dieser Vergrößerung der Ausgabeöffnung während des Drückens der Spendetaste kann das Leckerchen einfach und ungehindert aus der Ausgabekammer herausgelangen.
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Es versteht sich, dass dieser Leckerchenspender nicht nur für Hundeleckerchen, sondern auch für Leckerchen anderer Tiere, insbesondere für Pferdeleckerchen, genauso geeignet ist.
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Weitere Vorteile des erfindungsgemäßen Leckerchenspenders ergeben sich aus der beigefügten Zeichnung und den nachstehend beschriebenen Ausführungsformen. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter ausgeführten Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln oder in beliebigen Kombinationen miteinander verwendet werden. Die erwähnten Ausführungsformen sind nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaften Charakter. Es zeigen:
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1 eine Explosionsdarstellung eines erfindungsgemäßen Leckerchenspenders in perspektivischer Ansicht;
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2a eine Draufsicht auf eine Oberschale des Leckerchenspenders gemäß 1;
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2b eine Unteransicht auf eine Oberschale des Leckerchenspenders gemäß 1;
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2c eine Seitenansicht auf eine Oberschale des Leckerchenspenders gemäß 1 in geschnittener Darstellung, geschnitten entlang Linie IIc-IIc in 2a;
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3a eine Draufsicht auf eine Aufnahmeschale des Leckerchenspenders gemäß 1;
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3b eine Unteransicht auf eine Aufnahmeschale des Leckerchenspenders gemäß 1;
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3c eine Seitenansicht auf eine Aufnahmeschale des Leckerchenspenders gemäß 1 in geschnittener Darstellung, geschnitten entlang Linie IIIc-IIIc in 3a;
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4a eine Draufsicht auf eine Unterschale des Leckerchenspenders gemäß 1;
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4b eine Unteransicht auf eine Unterschale des Leckerchenspenders gemäß 1;
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4c eine Seitenansicht auf eine Unterschale des Leckerchenspenders gemäß 1 in geschnittener Darstellung, geschnitten entlang Linie IVc-IVc in 4a;
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5a eine geschnitten dargestellte Seitenansicht des mit Leckerchen gefüllten Leckerchenspenders gemäß 1 im Ruhezustand;
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5b eine geschnitten dargestellte Seitenansicht des mit Leckerchen gefüllten Leckerchenspenders gemäß 1 im Ausgabezustand.
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In den 1 bis 5b ist eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Leckerchenspenders dargestellt, welche sich aus einer Unterschale 10, einer Aufnahmeschale 12 und einer Oberschale 14 zusammensetzt. Dabei liegt die Aufnahmeschale 12 passgenau in der Unterschale 10, während die Oberschale 14 über einen am hinteren Ende angebrachten Vorsprung 16 in einer Ausnehmung 18 in der Unterschale 10 eingreift und wobei an der Oberschale 14 angebrachte Schnapphaken 20 in eine Ausnehmung 22 eingreifen und nach dem Einrasten die Oberschale 14 fest mit der Unterschale 10 verbinden, wobei dazwischen die Aufnahmeschale 12 angeordnet ist. Dabei sind beide Schnapphaken 20 nach außen gerichtet, um ein Lösend der Oberschale 14 von der Unterschale 10 in einfacher Weise zu ermöglichen.
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Wie insbesondere in den 5a und 5b zu erkennen ist, ist zwischen der Aufnahmeschale 12 und der Oberschale 14 eine Vorratskammer 24 zur Aufnahme einer Anzahl von Leckerchen 26 ausgebildet, während neben der Vorratskammer 24 eine Spendevorrichtung 28 ausgebildet ist. Diese Spendevorrichtung 28 umfasst eine Spendetaste 30 und eine Ausgabekammer 32 zur Aufnahme eines einzelnen Leckerchens 26.
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Die in der Spendetaste 30 ausgebildete Ausgabekammer 32 umfasst eine zur Vorratskammer 24 hin ausgerichtete Eingangsöffnung 34 und eine nach unten hin ausgerichtete Ausgabeöffnung 36. Dabei wird die Ausgabeöffnung 36 durch einen an der Unterschale 10 angebrachten Bügel 38 und eine an der Spendetaste 30 angebrachte Sperrzunge 40 begrenzt. In der in 5a dargestellten Ruheposition ruht ein Leckerchen 26 derart in der Ausgabekammer 32, dass das Leckerchen 26 auf dem Bügel 38 und der Sperrzunge 40 aufliegt.
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Die Spendetaste 30 ist über eine Feder umfassend zwei Federstege 42, 44 schwenkbar an der Aufnahmeschale 12 befestigt. Drückt der Bediener nun die Spendetaste 30, so bewegt sich die gesamte Spendetaste 30 samt Sperrzunge 40 auf einer Kreissegmentbogenbahn nach unten. Dabei wird der Abstand zwischen dem Bügel 38 und der Sperrzunge 40, und damit die Ausgabeöffnung 36, vergrößert. Sobald die Ausgabeöffnung 36 größer als das darin befindliche Leckerchen 26 ist, fällt dieses heraus und steht dem Bediener zur Weitergabe an den Hund oder das Pferd zur Verfügung, wie dies in 5b dargestellt ist.
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Während die Spendetaste 30 ganz oder teilweise gedrückt ist, wird eine an der Spendetaste 30 angebrachte Stoppwand 46 nach unten bewegt und versperrt damit eine an der Vorratskammer 24 befindliche Ausgangsöffnung 48 und verhindert somit, dass zum jetzigen Zeitpunkt Leckerchen 26 aus der Vorratskammer 24 in die Ausgabekammer 32 nachrücken.
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Sobald die Spendetaste 30 wieder losgelassen wird, wird diese aufgrund der Federkraft der Federstege 42, 44 in ihre Ruheposition zurückbewegt. Dabei wird auch die Stoppwand 46 aus der Ausgangsöffnung 48 herausbewegt, sodass das an der Ausgangsöffnung 48 anliegende Leckerchen durch die Ausgangsöffnung 48 und die Eingangsöffnung 34 durch in die Ausgabekammer 32 gelangt.
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Wie insbesondere in den 2b und 3a zu erkennen ist, ist in der Vorratskammer 24 ein sich verjüngender Ausgabekanal 50 ausgebildet, an dessen jüngster Stelle die Ausgangsöffnung 48 vorgesehen ist. Dabei ist die Eingangsöffnung 34 der Ausgabe 32 korrespondierend zur Ausgangsöffnung 48 des Ausgabekanals 50 angeordnet, sodass die Leckerchen 26 in einfacher Weise vom Ausgabekanal 50 in die Ausgabekammer 32 gelangen können.
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Wie insbesondere in den 1, 3a und 3b zu erkennen ist, besitzt die Spendetaste 30 eine rechte und eine linke Verlängerung 52, 54, welche parallel zum Ausgabekanal 50 angeordnet sind. An einem hinteren Ende der Verlängerung 52, 54 sind die Federstege 42, 44 angebracht, welche auf der anderen Seite an einer Wand 56 des Ausgabekanals 50 angebracht sind. Weil die Federstege 42, 44 so weit hinten an der Verlängerung 52, 54 der Spendetaste 30 angebracht sind, lässt sich die Spendetaste 30 kreissegmentbogenförmig um die Vorratskammer 24 verschwenken, wobei der Radius dieses Kreissegmentbogens relativ groß ausfällt mit der Folge, dass der Kreissegmentbogen nur eine geringe Krümmung aufweist. Hiermit wird erreicht, dass sich die Spendetaste 30 quasi quer zum Ausgabekanal 50 bewegt.
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Nachdem sämtliche Leckerchen 26 ausgegeben worden sind, muss der Bediener die aus der Ausnehmung 22 herausragenden Schnapphaken 20 nach innen drücken (die Schnapphaken sind jeweils nach außen hin ausgerichtet), um so die Oberschale 14 von der Unterschale 10 zu lösen. Danach kann die Oberschale 14 mit ihrem Vorsprung 16 aus der Ausnehmung 18 herausgenommen werden und es können neue Leckerchen 26 in die Aufnahmeschale 12 eingelegt werden, bevor die Oberschale 14 in umgekehrter Reihenfolge wieder eingeklemmt wird, um die Vorratskammer 24 zu verschließen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202010015543 U1 [0002]