DE202009001212U1 - Wärmedämmplatte - Google Patents
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Classifications
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Abstract
Begehfeste,
rechteckige Wärmedämmplatte (1), ausgebildet insbesondere
zur nachrüstenden, Wärme dämmenden und
klebstofflosen Verlegung auf einer Dachbodengeschossdecke oder einer
Wand eines bestehenden Gebäudes über oder neben
beheizten Räumen, randlich aufweisend eine Nut und Feder-Einrichtung, die
eine klebstofflose Zusammenfügung mehrerer Dämmplatten
(1) zu einem benutzbaren Dachboden oder einer selbsthaltenden Wand
ermöglicht, und bestehend aus
a) einer relativ dünnen, insbesonderen begehfesten, vorzugsweise mineralisch gebundenen Abdeckplatte (2),
b) einem unter der Abdeckplatte (2) angeordneten plattenförmigen dickeren Wärmedämmstoffelement aus einem für den Anwendungsfall formbeständigen und druck- sowie biegefesten Wärmedämmstoff, insbesondere aus Polystyrol-Hartschaum,
wobei
c) das plattenförmige Wärmedämmstoffelement und die Abdeckplatte (2) an ihren Hauptflächen (5) miteinander verbunden, insbesondere verklebt sind,
d) unmittelbar unterhalb der Abdeckplatte (2) eine diagonal stoßversetzte Kontur der Nut und Feder-Einrichtung randlich des Wärmedämmstoffelements vorgesehen ist mit Federelementen (10, 11) an zwei benachbarten Seiten und mit Nutelementen (12, 13) an den zwei anderen benachbarten Seiten der...
a) einer relativ dünnen, insbesonderen begehfesten, vorzugsweise mineralisch gebundenen Abdeckplatte (2),
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c) das plattenförmige Wärmedämmstoffelement und die Abdeckplatte (2) an ihren Hauptflächen (5) miteinander verbunden, insbesondere verklebt sind,
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Description
- Die Erfindung betrifft eine Wärme dämmende, begehbare bzw. begehfeste viereckige Dämmplatte (im Folgenden auch Wärmedämmplatte genannt), die vornehmlich in bestehenden Gebäuden zur den Wärmedurchgangskoeffizienten mindernden Nachrüstung von Wärme ungedämmten, insbesondere nicht begehbaren aber zugänglichen Dachboden-Geschossrohdecken über beheizten Räumen verwendet wird, indem mehrere Wärmedämmplatten auf der Geschossrohdeckenoberseite verlegt werden. Dadurch wird die Geschossrohdecke zum Bodenraum hin wärmetechnisch verbessert, über die andernfalls ein erheblicher Teil der Heizungsenergie eines Gebäudes verloren geht. Zudem wird durch die Verwendung begehfester Wärmedämmplatten ein begehbarer Dachboden erzeugt.
- Bekannt ist, zur Nachrüstung einer Dachbodengeschossrohdecke eine zweilagige Dachboden-Wärmedämmplatte bestehend aus einer unteren deckenseitigen Wärme dämmenden Polystyrol-Hartschaumplatte und einer oberen bodenraumseitigen Begehbarkeit gewährleistenden Wärme dämmenden Gipsfaserplatte (im Folgenden auch Abdeckplatte genannt). Die beiden Platten sind an zwei sich gegenüberliegenden Hauptflächen in der Plattenebene fest miteinander verbunden, z. B. miteinander verklebt, wobei die beiden Platten zueinander diagonal stoßversetzt angeordnet sind, so dass sogenannte Stufenfalze ausgebildet sind. Die Dachboden-Dammplatten weisen z. B. eine Dicke von 8–14 cm auf, wobei die Dicke der Gipsfaserplatte in der Regel 0,8–1,2 cm und die Dicke der Polystyrol-Hartschaumplatte (im Folgenden auch EPS-Hartschaumplatte oder XPS-Hartschaumplatte genannt) 7–13 cm beträgt und wobei hauptsächlich die Gipsfaserplatte die Begehbarkeit gewährleistet. Die Länge einer rechteckigen Wärmedämmplatte beträgt z. B. 150 cm und die Breite 50 cm. Die Stoßversetzung der beiden Plattenlagen der Wärmedämmplatte beträgt z. B. 2 cm.
- Bekannte geeignete Gipsfaserplatten bestehen z. B. zu 80 Gew.-% aus Gips (CaSO4 × 2H2O) und zu 20 Gew.-% Papierfasern.
- Die Verlegung dieser bekannten Dachboden-Dammplatten zu einem begehbaren Dachboden auf einer Geschossdecke erfordert einen ebenen und tragfähigen Deckenuntergrund. Die Wärmedämmplatten werden im sogenannten schleppenden Verband möglichst unter Vermeidung von Kreuzfugen an den Ecken der Platten verlegt und benachbarte Wärmedämmplatten im Stufenfalz miteinander verklebt. Zudem wird empfohlen, die Wärmedämmplatten mit dem Untergrund, der Geschossdeckenoberfläche zu verkleben.
- Diese bekannten Dachboden-Dämmplatten haben sich bewährt. Die Verklebung im Stufenfalz erfordert jedoch noch einen unerwünschten Arbeits- und Materialaufwand. Außerdem müssen während der Aushärtung des Klebstoffs die aufliegenden Stufenfalze beschwert und die frisch verlegte Bodenfläche darf nicht begangen werden. Aus Fugen oberflächlich austretender Klebstoff sollte abgestoßen werden, um die Ebenheit des Dachbodens zu gewährleisten.
- Bei der Verlegung der bekannten Dachboden-Dammplatten sind offene Spalten im Stoßbereich zwischen benachbarten Polystyrol-Hartschaumplatten und/oder benachbarten Gipsfaserplatten nicht zu vermeiden, die meist aus herstellungsbedingten Maßtoleranzen der beiden unterschiedlichen Plattentypen einer Dachboden-Dämmplatte resultieren. Die Spalten bilden Wärmebrücken, die die Wärmedämmung des verlegten Dachbodens erheblich mindern können.
- Aufgabe der Erfindung ist, ausgehend von der beschriebenen bekannten Dachboden-Dämmplatte mit einfachen Mitteln eine gleich dimensionierte, insbesondere als Dachboden-Dämmplatte verwendbare Wärmedämmplatte zu schaffen, die einfacher verlegbar ist und bei deren Verlegung mit mehreren identischen Dachboden-Dämmplatten zu einem Dachboden durch Maßtoleranzen bedingte Wärmebrücken vermieden werden können.
- Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung werden in den Unter ansprächen gekennzeichnet. Anhand der Zeichnung wird die Erfindung im Folgenden beispielhaft näher erläutert.
- Die einzige
1 zeigt schematisch den raumformmäßigen Aufbau einer erfindungsgemäßen rechteckigen Wärmedämmplatte1 . - Sie besteht nach einer Ausführungsform der Erfindung aus einem dreilagigen Aufbau mit einer oberen nach Verlegung dachbodenraumseitigen begehbaren bzw. begehfesten, insbesondere mineralisch gebundenen rechteckigen Abdeckplatte
2 und einer zur Abdeckplatte2 diagonal stoßversetzten mittleren rechteckigen Platte3 aus einem für den Anwendungsfall formbeständigen und druck- sowie biegefesten Wärmedämmstoff, z. B. einer Polystyrol-Hartschaumplatte3 , z. B. einer EPS-Hartschaumplatte (expandierte Polystyrol-Hartschaumplatte) oder einer XPS-Hartschaumplatte (Polystyrol-Extruderschaumstoffplatte) und einer unteren nach einer Verlegung geschossdeckenseitigen Platte4 aus einem für den Anwendungsfall formbeständigen und druck- sowie biegefesten Wärmedämmstoff, z. B. einer Polystyrol-Hartschaumplatte4 , z. B. EPS-Hartschaumplatte oder XPS-Hartschaumplatte, die vertikal fluchtend mit der Abdeckplatte2 angeordnet ist. - Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung besteht die erfindungsgemäße Wärmedämmplatte
1 aus einem zweilagigen Aufbau mit einer oberen nach Verlegung dachbodenraumseitigen begehbaren bzw. begehfesten, insbesondere mineralisch gebundenen rechteckigen Abdeckplatte2 und lediglich einer darunter angeordneten rechteckigen Platte14 aus einem für den Anwendungsfall formbeständigen und druck- sowie biegefesten Wärmedämmstoff, z. B. einer Polystryrol-Hartschaumplatte14 , z. B. einer EPS-Hartschaumplatte oder einer XPS-Hartschaumplatte. - Die Platte
14 weist direkt unterhalb der Abdeckplatte2 einen raumformmäßig diagonal stoversetzt geformten mittleren rechteckigen Plattenteilkörper3a und einen unteren, nach einer Verlegung geschossdeckenseitigen Plattenteilkörper4a auf, der vertikal fluchtend mit der Abdeckplatte2 angeordnet ist. - Die Platten
2 ,3 ,4 ,14 weisen Hauptoberflächen5 auf. Die Platten2 ,3 ,4 sowie die Plattenteilkörper3a ,4a weisen zudem Seitenflächen6 ,7 ,8 ,9 auf und sind an ihren benachbarten, sich gegenüberliegenden Hauptoberflächen5 fest miteinander verbunden, z. B. miteinander verklebt. - Aus der erfindungsgemäßen Raumanordnung der Platten
2 ,3 ,4 bzw.2 ,14 resultiert randlich eine Nut und Feder-Einrichtung, indem zwei rechtwinklig benachbarte Seitenflächenstege im Bereich der Seitenflächen6 ,9 der mittleren Platte3 bzw. des mittleren Plattenteilkörpers3a vorspringende Federelemente10 ,11 und die gegenüberliegenden, rechtwinklig benachbarten, zu den entsprechenden Seitenflächen7 ,8 der Abdeckplatte2 und der unteren Platte4 bzw. des unteren Plattenteilkörpers4a zurückspringenden Seitenflächen7 ,8 der mittleren Platte3 bzw. des mittleren Plattenteilkörpers3a zusammen mit den von der mittleren Platte3 bzw. dem mittleren Plattenteilkörper3a durch die Stoßversetzung bzw. durch die stoßversetzte Formgebung nicht abgedeckten Hauptoberflächenbereiche der sich gegenüberliegend angeordneten Hauptoberflächen5 der Abdeckplatte2 und der unteren Platte4 bzw. des unteren Plattenteilkörpers4a Nutelemente12 ,13 bilden. - Nach der Erfindung sind zweckmäßigerweise die Länge und die Breite der Platten
2 ,3 ,4 ,14 identisch und liegen im oben für die zweilagige bekannte Dachboden-Dämmplatte angegebenen Bereich. Die Dicke der Abdeckplatte2 , die vorzugsweise als Gipsfaserplatte ausgeführt ist, entspricht der Gipsfaserplatte der bekannten zweilagigen Dachboden-Dämmplatte. Die Dicke der mittleren Polystyrol-Hartschaumplatte3 bzw. des mittleren Plattenteilkörpers3a liegt erfindungsgemäß zwischen 2 und 10 cm, insbesondere zwischen 5 und 8 cm und die Dicke der unteren Polystyrol-Hartschaumplatte4 bzw. des unteren Plattenteilkörpers4a liegt erfindungsgemäß zwischen2 und20 , insbesondere zwischen 5 und 10 cm, wobei die Dicke der Platten3 und4 bzw. der Plattenteilkörper3a ,4a vorzugsweise gleich ist. Der diagonale Stoßversatz „S" der mittleren Platte3 bzw. des mittleren Plattenteilkörpers3a gegenüber den beiden anderen Plattenelemente2 ,4 bzw.2 ,4a beträgt 0,5 bis 5 cm, insbesondere 2 bis 3 cm. Mit diesen Abmessungen kann erfindungsgemäß eine Wärmedämmplat te zur Verfügung gestellt werden, die den Abmessungen der bekannten zweilagigen Wärmedämmplatte entspricht und die eine wesentlich bessere Wärmedämmung gewährleisten kann. - Wird ein Dachboden mit erfindungsgemäßen Wärmedämmplatten
1 verlegt, wird eine Nut und Feder-Verbindung zwischen den einzelnen Wärmedämmplatten1 hergestellt mit der Maßgabe, dass zwar aufgrund von Maßtoleranzen der Platten2 ,3 ,4 ,14 Spalte zwischen Platten2 oder3 oder4 oder der Platte2 und den Plattenelementen3a ,4a benachbarter Wärmedämmplatten1 auftreten können; es können sich aber keine vertikal durchgehende oder von unten nach oben in Verbindung stehende Spalte mehr ausbilden, weil die im Wesentlichen formschlüssige Nut und Feder-Verbindung Spalten im Bereich der mittleren Platte3 bzw. des mittleren Plattenelements3a unterbricht. - Die erfindungsgemäße Nut und Feder-Verbindung ist sehr biege- und verwindungssteif, weil die relativ strukturfest ausgebildete Abdeckplatte
2 , insbesondere in Form einer Gipsfaserplatte erfindungsgemäß einen integrierten Bestandteil der Nut und Feder-Einrichtung bildet und eine Abstützung bzw. eine Art Widerlager für die Nut und Feder-Einrichtungselemente bei Belastung z. B. beim Begehen des Dachbodens gewährleistet. - Bekannt ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster
295 04 364 U1 eine dreilagige Raumform einer Dämmplatte bestehend aus einer oberen Polystyrol-Schaumstoffplatte, einer mittleren Polystyrol-Schaumstoffplatte und einer unteren Polystyrol-Schaumstoffplatte, wobei die mittlere Platte bezüglich der oberen und der unteren Platte diagonal stoßversetzt ist, so dass sie an zwei benachbarten Seiten der Dämmplatte übersteht und dadurch an zwei benachbarten Seiten Nuten und an den anderen beiden benachbarten Seiten Federn gebildet werden. Die Platten sind miteinander verklebt. Die Nut und Feder-Verbindung ist materialbedingt relativ biege- und verwindungsweich und daher für begehbare Dachboden- Wärmedämmplatten ungeeignet. - Die erfindungsgemäße Nut und Feder-Einrichtung verhindert aber nicht nur Wärmebrücken bildende Spalte, sondern ermöglicht eine klebstofflose, ausreichend feste Verlegung der erfindungsgemä sen Wärmedämmplatten zu einem begehbaren Dachboden. Die Nut und Feder-Verbindung ist derart festsitzend, dass ein Verrutschen einzelner Wärmedämmplatten untereinander und auf dem Untergrund verhindert wird. Die Verlegung erfolgt somit durch einfaches Zusammenstecken von erfindungsgemäßen Wärmedämmplatten
1 mit Herstellung der Nut und Feder-Verbindung. - Die erfindungsgemäße Wärmedämmplatte
1 mit der Nut und Feder-Einrichtung ist einfach herstellbar, indem bei der einen Ausführungsform die drei viereckigen Platten2 ,3 ,4 mit z. B. identischen Abmessungen bezüglich der Länge und der Breite produziert und mit diagonal stoßversetzter mittlerer Platte3 miteinander an sich gegenüberliegenden Hauptflächen5 verbunden werden. Viereckig bedeutet im Rahmen der Erfindung vorzugsweise rechtwinklig viereckig mit unterschiedlichen Abmessungen bezüglich Länge und Breite oder quadratisch mit gleicher Kantenlänge. - Auch die andere Ausführungsform ist einfach herstellbar, indem aus einer nach der Länge und Breite überdimensionierten Platte die stoßversetzte Kontur der Platte
14 erzeugt wird z. B. durch Sägen, Fräsen oder Schneiden. Anschließend erfolgt eine Verklebung der Platte14 mit der Platte2 . - Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, die Abmessungen der Länge und Breite bzw. die Kantenlänge der Abdeckplatte
2 rundum etwas größer zu wählen als die der beiden darunter angeordneten Platten3 ,4 bzw. Plattenteilkörpers3a ,4a , so dass beim Verlegen der Wärmedämmplatten1 die Abdeckplatten2 immer zusammenstoßend bzw. spaltfrei zusammengeschoben werden können, ohne dass die Nut und Feder-Verbindung beeinträchtigt wird, d. h., dass die Abmessungen der Nut und Feder-Verbindung und die Abmessung des Überstandes der Abdeckplatte2 entsprechend aufeinander abgestimmt sind. Dieser überstand bzw. dieses Übermaß der Abdeckplatte2 beträgt z. B. 0,5 und 5, insbesondere 1 und 2 mm. Dadurch sind zwar die Platten2 ,3 ,4 bzw. die Platte2 mit den Plattenteilkörpern3a ,4a nicht vollkommen vertikal mit ihren Seitenflächen fluchtend angeordnet. Das Übermaß ist jedoch so gering, dass der feste Sitz der Nut und Feder-Verbindung nicht beeinträchtigt wird, gleich wohl aber eine spaltfreie Oberfläche eines verlegten Bodens möglich ist. - Besonders vorteilhaft ist, als Abdeckplatte
2 eine beschichtete Abdeckplatte zu verwenden, deren Beschichtung Staub binden und Feuchtigkeit abweisen kann. Diese Beschichtung verhindert Staubbildung und Abrieb bei der Nutzung einer Dachbodenfläche durch z. B. Begehen oder durch anderweitige z. B. scheuernde Belastungen. Die Beschichtung besteht z. B. bei einer Gipsfaserplatte aus einer abriebfesten Bodenfarbe auf Kunstharz oder Dispersionsbasis oder aus einer auflaminierten, abriebfesten Schicht, z. B. aus einer Kunststofffolie oder aus Kraftpapier. - Es liegt im Rahmen der Erfindung, anstelle einer Gipsfaserplatte z. B. eine Gipskartonplatte oder eine Calciumsilikatplatte oder eine Zementfaserplatte oder eine Holzwerkstoffplatte vorzusehen, wobei auch in diesem Fall vorzugsweise die Abdeckplatte
2 Staub bindend und Feuchtigkeit abweisend beschichtet ist. - Es liegt auch im Rahmen der Erfindung, die erfindungsgemäße Wärmedämmplatte zur Wärme dämmenden nachrüstenden Verkleidung von vertikalen Wänden von Räumen zu verwenden; denn die Nut und Feder-Verbindung der erfindungsgemäßen Wärmedämmplatten ist derart festsitzend und verzahnend, dass auch in diesem Fall eine Klebstoffverbindung der Wärmedämmplatten
1 untereinander und mit der nachzurüstenden Wand entfallen kann. - Begehbarkeit bzw. Begehfestigkeit des Dachbodens meint, dass die Abdeckplatte
2 selbst und/oder im Verbund mit den z. B. Polystyrol-Hartschaumplatten3 ,4 bzw. der Platte14 so biegesteif und druckfest ist, dass sie das Gewicht von Personen und/oder darauf abgestellten Gegenständen z. B. von Möbelstilcken oder Kisten od. dgl. ohne durchzubrechen trägt. Ein durch eine derartige Nutzung bewirkter Abrieb der Abdeckplatte2 kann durch die beschriebene Beschichtung verhindert werden, die z. B. bis 2 mm, insbesondere bis 0,5 mm dick sein kann. - Die Platten
3 und4 bzw.14 können auch Mineralfaserdämmstoffplatten, Holzfaserdämmstoffplatten, Polyurethanschaumstoffplatten oder Melaminharz-Schaumstoffplatten sein, wobei die Platten3 ,4 nicht aus identischem Material sein müssen, sondern die genannten Platten miteinander kombiniert sein können. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 29504364 U1 [0018]
Claims (15)
- Begehfeste, rechteckige Wärmedämmplatte (
1 ), ausgebildet insbesondere zur nachrüstenden, Wärme dämmenden und klebstofflosen Verlegung auf einer Dachbodengeschossdecke oder einer Wand eines bestehenden Gebäudes über oder neben beheizten Räumen, randlich aufweisend eine Nut und Feder-Einrichtung, die eine klebstofflose Zusammenfügung mehrerer Dämmplatten (1 ) zu einem benutzbaren Dachboden oder einer selbsthaltenden Wand ermöglicht, und bestehend aus a) einer relativ dünnen, insbesonderen begehfesten, vorzugsweise mineralisch gebundenen Abdeckplatte (2 ), b) einem unter der Abdeckplatte (2 ) angeordneten plattenförmigen dickeren Wärmedämmstoffelement aus einem für den Anwendungsfall formbeständigen und druck- sowie biegefesten Wärmedämmstoff, insbesondere aus Polystyrol-Hartschaum, wobei c) das plattenförmige Wärmedämmstoffelement und die Abdeckplatte (2 ) an ihren Hauptflächen (5 ) miteinander verbunden, insbesondere verklebt sind, d) unmittelbar unterhalb der Abdeckplatte (2 ) eine diagonal stoßversetzte Kontur der Nut und Feder-Einrichtung randlich des Wärmedämmstoffelements vorgesehen ist mit Federelementen (10 ,11 ) an zwei benachbarten Seiten und mit Nutelementen (12 ,13 ) an den zwei anderen benachbarten Seiten der Wärmedämmplatte (1 ), e) die Federelemente (10 ,11 ) durch randlich vorspringende Teile des Wärmedämmstoffelements und die Nutelemente (12 ,13 ) durch randlich stufenförmig rückspringende Teile des Wärmedämmstoffelements und durch den stufenförmigen Rücksprung über kragende Teile der Abdeckplatte (2 ) gebildet werden. - Wärmedämmplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (
2 ) 5 bis 30, insbesondere 10 bis 20 mm dick ist. - Wärmedämmplatte nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Länge zwischen 50 und 250, insbesondere zwischen 100 und 150 cm und eine Breite zwischen 50 und 150, insbesondere zwischen 50 und 100 cm aufweist.
- Wärmedämmplatte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sie quadratisch ist.
- Wärmedämmplatte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Stoßversatz „S" der stoßversetzten Kontur 0,5 bis 5, insbesondere 2 bis 3 cm beträgt.
- Wärmedämmplatte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (
2 ) bezüglich Länge und Breite bzw. Seitenflächenlänge etwas größer, z. B. 0,5 bis 5, insbesondere 1 bis 2 mm größer ist als das darunter angeordnete Nut und Feder-einrichtungsfreie Wärmedämmstoffelement. - Wärmedämmplatte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (
2 ) eine Gipsfaserplatte oder eine Gipskartonplatte oder eine Calciumsilikatplatte oder eine Zementfaserplatte ist. - Wärmedämmplatte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem dreilagigen Aufbau besteht mit einer oberen, relativ dünnen, insbesondere begehfesten, vorzugsweise mineralisch gebundenen Abdeckplatte (
2 ), einer zur Abdeckplatte (2 ) diagonal stoßversetzt angeordneten mittleren, vorzugsweise dickeren Wärmedämmstoffplatte (3 ) und einer mit der oberen Abdeckplatte (2 ), im wesentlichen vertikal fluchtend angeordneten unteren, ebenfalls vorzugsweise dickeren Wärmedämmstoffplatte (4 ), wobei die Platten (2 ,3 ,4 ) an ihren sich gegenüberliegenden Hauptflächen (5 ) fest miteinander verbunden, z. B. verklebt sind und die mittlere Platte (3 ) derart stoßversetzt ist, dass sie randlich an der Wärmedämmplatte (1 ) die Nut und Feder-Elemente (12 ,13 bzw.10 ,11 ) bildet. - Wärmedämmplatte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die mittlere Wärmedämmstoffplatte (
3 ) 2 bis 10, insbesondere 5 bis 8 cm dick ist. - Wärmedämmplatte nach Anspruch 8 und/oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Wärmedämmstoffplatte (
4 ) 2 bis 20, insbesondere 5 bis 10 cm dick ist. - Wärmedämmplatte nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Platten (
2 ,3 ,4 ) bezüglich Länge und Breite bzw. Seitenflächenlänge gleich groß sind. - Wärmedämmplatte nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (
2 ) bezüglich Länge und Breite bzw. Seitenlänge etwas größer, z. B. 0,5 bis 5, insbesondere 1 bis 2 mm größer ist als die darunter angeordneten Platten (3 ,4 ), wobei die Platten (3 ,4 ) untereinander vorzugsweise bezüglich Länge und Breite bzw. Kantenlänge gleich groß sind. - Wärmedämmplatte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen zweilagigen Aufbau aufweist mit einer oberen, relativ dünnen, insbesondere begehfesten, vorzugsweise mineralisch gebundenen Abdeckplatte (
2 ) und einer darunter angeordneten rechteckigen Wärmedämmstoffplatte (14 ) aus dem für den Anwendungsfall formbeständigen und druck- sowie biegefesten Wärmedämmstoff, z. B. Polystyrol-Hartschaum, wobei die Wärmedämmstoffplatte (14 ) direkt unterhalb der Abdeckplatte (2 ) einen raumformmäßig diagonal stoßversetzt geformten, mittleren, rechteckigen Plattenteilkörper (3a ) und einen unteren, nach einer Verlegung geschossdeckenseitigen Plattenteilkörper (4a ) aufweist, der vertikal fluchtend mit der Abdeckplatte (2 ) angeordnet ist, wobei die diagonal stoßversetzten Teile der Wärmedämmstoffplatte (14 ) randlich die Nut und Feder-Elemente (10 ,11 sowie12 ,13 ) resultieren. - Wärmedämmplatte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (
2 ) außenseitig eine Staub bindende und Feuchtigkeit abweisende Beschichtung aufweist. - Wärmedämmplatte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Wärmedämmstoff ein Mineralfaserdämmstoff, ein Holzfaserdämmstoff, Polyurethanschaumstoff oder Melaminharzschaumstoff ist.
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