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Die
Erfindung betrifft eine Urnenkammer mit einem Innenraum und mit
einer den Innenraum verschließenden Abdeckung gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 1.
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Eine
derartige Urnenkammer wird für eine Urnenbestattung verwendet,
bei der eine Urne in eine in einer Wand eingelassene oder in einer
Urnenstele angeordnete Urnenkammer eingestellt wird. Regelmäßig
werden mehrere Urnenkammern horizontal, neben und/oder übereinander
in einer solchen Wand oder einer Urnenstele angeordnet.
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Um
den die Urne aufnehmenden Innenraum der Urnenkammer zu verschließen,
wird üblicherweise eine Abdeckung in Form einer Verschlussplatte
an der Urnenkammer fixiert. Eine solche Verschlussplatte bzw. Abdeckung
wird regelmäßig auch dann eingesetzt, wenn in
die Urnenkammer noch keine Urne eingesetzt wurde, um auch den unbelegten
Innenraum der Urnenkammer vor Nässe und Schmutz zu schützen.
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Zur
Fixierung einer Abdeckung in Form einer Verschlussplatte ist es
weithin bekannt, diese mittels Mörtel oder Klebstoff an
der Urnenkammer zu befestigen. Regelmäßig werden
auch Schrauben für die Fixierung eingesetzt.
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Derartige
Befestigungs- bzw. Fixiermethoden für eine Abdeckung der
Urnenkammer sind jedoch umständlich und können
zu Beschädigungen der Urnenkammer und/oder der Abdeckung
führen.
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In
der
DE 20 2008 001 508.1 wird
daher eine verbesserte Urnenkammer vorgeschlagen, bei der eine Verriegelungsvorrichtung
vorgesehen ist, die ein einfaches Fixieren und Lösen einer
Abdeckung einer Urnenkammer ermöglicht. Die Verriegelungsvorrichtung
wird durch wenigstens ein an der Abdeckung angeordnetes Verriegelungselement
und ein innerhalb der Urnenkammer fixiertes Bauteil, beispielsweise
eine Blattfeder gebildet, die miteinander in Eingriff gebracht werden
können.
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Um
vor der Fixierung der Abdeckung an der Urnenkammer die Abdeckung
bestimmungsgemäß positionieren zu können,
sind bei der Urnenkammer der
DE
20 2008 001 508 Positionierstifte vorgesehen. Diese Positionierstifte
sind beispielsweise an der Abdeckung fixiert und werden in Bohrungen
der Urnenkammerwände eingesteckt, um so sicherzustellen, dass
sich die Abdeckung in einer bestimmungsgemäßen
Position befindet, bevor sie endgültig an der Urnenkammer
fixiert wird.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine derartige
Urnenkammer mit einer über eine Verriegelungsvorrichtung
zu fixierende Abdeckung weiter zu verbessern und insbesondere die Montage
der Abdeckung zu erleichtern.
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Diese
Aufgabe wird mit einer Urnenkammer gemäß dem Anspruch
1 gelöst.
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Demnach
ist eine Urnenkammer mit einem Innenraum und einer den Innenraum
verschließenden Abdeckung vorgesehen. Die Abdeckung ist über eine
innerhalb des Innenraums angeordnete Verriegelungsvorrichtung an
der Urnenkammer fixierbar und weist wenigstens ein Positionierelement
auf, über das die Abdeckung vor ihrer Fixierung bestimmungsgemäß an
der Urnenkammer positionierbar ist. Die Verriegelungsvorrichtung
wird durch wenigstens ein an der Abdeckung angeordnetes Verriegelungselement
und ein innerhalb des Innenraums fixiertes Bauteil gebildet, die
miteinander verbindbar sind, um die Abdeckung an der Urnenkammer
zu fixieren. Erfindungsgemäß ist weiter vorgesehen,
dass sich bei bestimmungsgemäßer Positionierung
der Abdeckung das Positionierelement in den Innenraum der Urnenkammer
hinein erstreckt und sich gleichzeitig das innerhalb des Innenraums
fixierte Bauteil der Verriegelungsvorrichtung wenigstes teilweise
zwischen dem Positionierelement und dem Verriegelungselement erstreckt.
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Auf
diese Weise wird zum einen erreicht, dass etwaige Bohrungen in den
Innenraum berandenden Kammerwänden der Urnenkammer nicht
nötig sind, um das Positionierelement der Abdeckung aufzunehmen.
Zum anderen wird die Verriegelungsvorrichtung mit dem wenigstens
einen Positionierelement in unmittelbare Nachbarschaft zueinander
gebracht, so dass die genannten Komponenten an der Abdeckung und
innerhalb der Urnenkammer damit deutlich kompakter ausgeführt
werden können.
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So
wird in einer bevorzugten Ausführungsvariante zwischen
dem Verriegelungselement und dem Positionierelement der Abdeckung
ein Zwischenraum gebildet, in den sich das innerhalb des Innenraums
fixierte Bauteil der Verriegelungsvorrichtung hinein erstreckt,
wenn die Abdeckung in ihrer bestimmungsgemäßen
Position fixiert ist.
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Zur
Fixierung der Abdeckung greift vorzugsweise wenigstens eine der
Komponenten der Verriegelungsvorrichtung in die andere Komponente
der Verriegelungsvorrichtung ein, so dass diese formschlüssig
miteinander verbunden werden.
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Vorzugsweise
ist das innerhalb des Innenraums fixierte Bauteil derart elastisch
ausgebildet und/oder derart elastisch vorgespannt, dass das Bauteil
automatisch in das Verriegelungselement eingreift, wenn die Abdeckung
den Innenraum bestimmungsgemäß verschließt.
Das innerhalb des Innenraums fixierte Bauteil der Verriegelungsvorrichtung kann
beispielsweise eine Blattfeder sein, die mit einem umgebogenen hakenförmigen
Eingriffsbereich in eine Ausnehmung des Verriegelungselements der Abdeckung
eingreift, sobald die Abdeckung in einer den Innenraum bestimmungsgemäß verschließenden
(End-)Position an der Urnenkammer angeordnet wurde.
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Um über
das Positionierelement oder auch eine Mehrzahl von Positionierelementen
eine bestimmungsgemäße Positionierung der Abdeckung
möglichst fehlerfrei gewährleisten zu können,
ist das Positionierelement vorzugsweise in einer Aufnahme des Innenraums
aufgenommen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um eine Ausnehmung
oder Aussparung an einer den Innenraum der Urnenkammer definierenden
bzw. berandenden Kammerwand.
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Indem
eine derartige Aufnahme z. B. in Form einer Nut ausgebildet ist,
die von einer durch die Abdeckung überdeckten Öffnung
der Urnenkammer ausgeht, kann das Positionierelement in die Aufnahme
einführbar und sogar einschiebbar sein. Sofern das Positionierelement
in die Aufnahme des Innenraums der Urnenkammer einschiebbar ist,
wird das Positionierelement von Beginn an formschlüssig
in der Aufnahme aufgenommen. Das Positionierelement wird so entlang
der Aufnahme geführt, bis die Abdeckung ihre bestimmungsgemäße
Endposition erreicht hat, in der sie zu fixieren ist.
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Um
in diesem Zusammenhang das Einführen des Positionierelements
zu erleichtern und/oder das Entlangführen des Positionierelements
innerhalb der Aufnahme bis zum Erreichen der bestimmungsgemäßen
Endposition der Abdeckung für eine erste Arretierung der
Abdeckung an der Urnenkammer zu nutzen, verläuft die Aufnahme
von der an der Urnenkammer fixierten Abdeckung aus gesehen konisch.
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Dies
kann einerseits bedeuten, dass sich die Aufnahme entlang der Einführungsrichtung
des Positionierelements verjüngt und damit das Positionierelement
bei weiterer Einführung in der Aufnahme kraftschlüssig
aufgenommen wird.
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Zum
anderen kann ein konischer Verlauf der Aufnahme einen geneigten
Verlauf einer dem Innenraum zugewandten Fläche der Aufnahme
beinhalten. Auf diese Weise wird ein von der Abdeckung in den Innenraum
der Urnenkammer vorstehendes Positionierelement mit zunehmender
Einführung in die Aufnahme in eine Richtung senkrecht zu
einer Einführungsrichtung des Positionierelements von der
Kammerwand weg gedrückt. Gerade beim Einsatz von wenigstens
zwei sich an der Abdeckung gegenüberliegenden Positionierelementen
wird damit ein Verklemmen erreicht, so dass die Abdeckung bereits
vor ihrer endgültigen Fixierung über die Verriegelungsvorrichtung
an der Urnenkammer arretiert und damit in einer bestimmungsgemäßen
Position gehalten ist.
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Zur
kompakten Ausgestaltung der Verriegelungsvorrichtung mit dem in
unmittelbarer Nähe sich befindenden Positionierelement
wird es weiterhin als vorteilhaft erachtet, wenn das innerhalb des
Innenraums fixierte Bauteil der Verriegelungsvorrichtung die Aufnahme
für das Positionierelement wenigstens teilweise überdeckt.
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Um
die Montage des Verriegelungselements und des Positionierelements
oder einer Mehrzahl von Positionierelementen und/oder Verriegelungselementen
an die Abdeckung zu vereinfachen, werden diese an einem Befestigungselement
angeordnet, das als komplette Baueinheit an der Abdeckung fixierbar
ist.
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Vorzugsweise
sind dabei das Verriegelungselement und das Positionierelement bzw.
die Verriegelungselemente und die Positionierelemente an dem Befestigungselement
angeformt. So können ein Verriegelungselement und/oder
ein Positionierelement zusammen mit dem Befestigungselement einstückig
ausgeformt sein oder nachträglich stoffschlüssig,
z. B. durch Schweißen, mit diesem verbunden werden.
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Durch
die Verwendung eines Befestigungselements müssen das Verriegelungselement
oder die Verriegelungselemente ebenso wenig direkt an der Abdeckung
fixiert werden wie das Positionierelement oder die Positionierelemente.
Demgegenüber das in seiner Form nahezu beliebige und an
die Montagesituation angepasste Befestigungselement vorgefertigt und
an der Abdeckung fixiert werden. Die Fixierung des Befestigungselements
an der Abdeckung kann z. B. durch Stecken (in einer dafür
vorgesehene Aussparung der Abdeckung), Kleben, Verschrauben oder
Nieten erfolgt.
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Bevorzugt
wird die Ausbildung des Befestigungselements als längserstrecktes
Metallprofil, an dessen Enden jeweils ein Positionierelement und
ein Verriegelungselement angeordnet sind und das durch Schrauben
an der Innenseite der Abdeckung befestigt ist.
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Wie
bereits obig angedeutet, wird es für eine zügige
Montage und besonders effektive Fixierung der Abdeckung bevorzugt,
dass die Verriegelungsvorrichtung zwei an der Abdeckung angeordnete
Verriegelungselemente und zwei innerhalb des Innenraums fixierte
Bauteile aufweist und die Abdeckung zwei Positionierelemente aufweist.
Insbesondere durch eine symmetrische Ausgestaltung der genannten
Elemente wird sowohl deren Herstellung als auch die Montierbarkeit
der den Innenraum verschließenden Abdeckung verbessert.
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In
einem an die obigen Ausführungen anknüpfenden
Ausführungsbeispiel ist ein zwei Verriegelungselemente
und zwei Positionierelemente tragendes Befestigungselement im Wesentlichen
längserstreckt ausgebildet, so dass sich das Befestigungselement
an einer dem Innenraum zugewandten Innenseite der Abdeckung zwischen
zwei Enden des Befestigungselements erstreckt. An beiden Enden des
Befestigungselements sind dann jeweils ein Verriegelungselement
und ein Positionierelement nebeneinander angeordnet, so dass sich
beide in den Innenraum der Urnenkammer hineinerstrecken und das
in dem Innenraum fixierte Bauteil der Verriegelungsvorrichtung bei
einer bestimmungsgemäßen Positionierung der Abdeckung
wenigstens teilweise zwischen ihnen verläuft.
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Vorzugsweise
wird hierfür das Positionierelement an einer Kammerwand
des Innenraums entlang, an der auch das Bauteil der Verriegelungsvorrichtung
fixiert ist und die Aufnahme wenigstens teilweise überdeckt,
in die Aufnahme eingeführt. Spätestens bei einer
bestimmungsgemäßen Fixierung der Abdeckung an
der Urnenkammer befindet sich damit das Positionierelement auf einer
der Aufnahme zugewandten ersten Seite des Bauteils, während
auf der dieser ersten Seite gegenüberliegenden zweiten Seite
des Bauteils das Verriegelungselement liegt und mit dem Bauteil
in Eingriff steht.
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Um
die Lösbarkeit der Fixierung der Abdeckung über
die Verriegelungsvorrichtung sicherzustellen, weist die Abdeckung
wenigstens eine Einführöffnung auf, über
die ein Spezialwerkzeug von außerhalb der Urnenkammer in
den verschlossenen Innenraum einführbar ist.
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Vorzugsweise
ist das Verriegelungselement weiterhin hohl ausgeführt,
so dass das Spezialwerkzeug über die Einführöffnung
in das Verriegelungselement einführbar ist, um eine Verriegelung über
die miteinander in Eingriff stehenden Komponenten der Verriegelungsvorrichtung
(Verriegelungselement und innerhalb des Innenraums fixiertes Bauteil)
voneinander zu trennen.
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Des
Weiteren kann die Abdeckung wenigstens ein Pufferelement aufweisen,
das bei bestimmungsgemäßer Positionierung der
Abdeckung an der Urnenkammer eine Rückstellkraft aufbringt,
entgegen der die Abdeckung bewegt werden muss, um die Abdeckung
an der Urnenkammer zu fixieren.
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Mit
dem wenigstens einen Pufferelement oder einer Mehrzahl von Pufferelementen
wird somit ein definierter Verriegelungsweg bereitgestellt, den die
bereits an der Urnenkammer positionierte Abdeckung überbrücken
muss, um endgültig fixiert zu werden. Bei dem Pufferelement
kann es sich um eine Feder oder einen Puffer aus einem elastischen
Material handeln. Vorzugsweise kommen hier kostengünstige Pilzkopfgummis
zum Einsatz.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungsvarianten sind ebenfalls durch die Unteransprüche
gegeben.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung werden überdies durch
die nachfolgende Beschreibung von Ausführungsbeispielen
anhand der Figuren deutlich werden.
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Es
zeigen:
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1A–1B verschiedene
Schnittansichten eines Ausschnitts einer erfindungsgemäßen Urnenkammer,
deren Innenraum von einer über eine Verriegelungsvorrichtung
fixierte Abdeckung verschlossen ist;
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2A perspektivische
Einzelansicht der Abdeckung der 1A–1B;
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2B vergrößerte
Darstellung eines Abschnitts der Abdeckung der 2A;
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3A perspektivische
Einzelansicht der Urnenkammer der 1A–1B ohne
Abdeckung;
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3B vergrößerte
Darstellung eines in dem Innenraum der Urnenkammer fixierten Bauteils der
Verriegelungsvorrichtung und einer Aufnahme im Innenraum der Urnenkammer
für ein Positionierelement der Abdeckung;
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4A Darstellung
der mit der Abdeckung versehenen Urnekammer vom Innenraum der Urnenkammer
aus gesehen;
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4B vergrößerte
Darstellung der die Abdeckung der 4A fixierenden
Verriegelungsvorrichtung.
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In
den 1A und 1B ist
ausschnittsweise eine Urnenkammer 1 gezeigt, deren Innenraum
I zur Aufnahme einer Urne von mehreren Kammerwänden gebildet
bzw. definiert wird. Die Urnenkammer 1 ist zu einer Seite
hin offen, über die eine Urne in den Innenraum I eingestellt
werden kann. Diese Seite wird von einer Abdeckung 2 in
Form einer Verschlussplatte verschlossen, die über eine nachfolgend
erläuterte Verriegelungsvorrichtung an der Urnenkammer 1 fixiert
ist.
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Die
eine quadratische Grundfläche aufweisende Abdeckung 2 ist
zum Verschließen des Innenraums I in die Urnenkammer 1 eingesetzt,
so dass sie an ihren die quadratische Grundfläche definierenden Außenkanten 21 von
den Kammerwänden der Urnenkammer 1 eingefasst
ist. Hierfür weisen die einzelnen Kammerwände
der Urnenkammer 1 einen umlaufenden Absatz 14 auf, über
den der Rand der Abdeckung 2 derart an der Urnenkammer 1 eingefasst
ist, dass eine dem Innenraum I abgewandte Frontfläche der
Abdeckung 2 nahezu vollständig mit einer Außenfläche 13 der
Urnenkammer 1 abschließt.
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Wie
bereits obig erläutert, weist die Urnenkammer 1 zur
Fixierung der Abdeckung 2 eine Verriegelungsvorrichtung
auf. Diese wird vorliegend durch zwei sich gegenüberliegende
Verriegelungselemente 4, 4* und zwei sich gegenüberliegende
Blattfedern 6, 6* gebildet, von denen in der ausschnittsweisen
Ansicht der 1A und 1B jedoch
nur jeweils das Verriegelungselement 4 und die Blattfeder 6 ersichtlich
sind.
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Die
Blattfedern 6, 6* stellen jeweils ein innerhalb
des Innenraums I über eine Schraube S fixiertes Bauteil
der Verriegelungsvorrichtung dar, während die Verriegelungselemente 4, 4* in
Form eines hohl ausgebildeten Zylinderstifts an der Abdeckung 2 angeordnet
ist. Die Verriegelungselemente 4, 4* erstrecken
jeweils sich im Wesentlichen senkrecht zu der quadratischen Grundfläche
der Abdeckung 2 und damit zu der nach außen sichtbaren
Frontfläche der Abdeckung 2 in den Innenraum I
der Urnenkammer 1 hinein.
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Das
Verriegelungselement 4 (wie auch das hierzu symmetrisch
ausgebildete Verriegelungselement 4*) weist einen Eingriffsbereich 41 in
Form einer Ausnehmung an dem hohl ausgebildeten Zylinderstift auf.
In diesen Eingriffsbereich 41 greift ein elastisch ausgebildeter
Verriegelungsbereich 62 der Blattfeder 6 (6*)
ein, wenn die Abdeckung 2 in ihrer bestimmungsgemäßen
Endposition angeordnet ist und damit das Verriegelungselement 4 (4*)
ausreichend weit in den Innenraum I hineinragt.
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Der
Verriegelungsbereich 62 der Blattfeder 6 (6*)
ist durch einen freien, ungebogenen Endabschnitt der Blattfeder 6 (6*)
gebildet. Dieser Verriegelungsbereich 62 wird bei der Einführung
des Verriegelungselements 4 (4*) in den Innenraum
I von diesem zunächst in Richtung der Kammerwand 10 (10*)
gedrückt, an der die Blattfeder 6 (6*) über
einen Befestigungsbereich 60 der Blattfeder 6 (6*)
mittels einer Schraube S fixiert ist. Durch die Elastizität
des Verriegelungsbereichs 62 der Blattfeder 6 (6*)
greift diese automatisch in die den Eingriffsbereich 41 definierende
Ausnehmung des Verriegelungselementes 4 (4*) ein,
sobald das Verriegelungselement 4 (4*) weit genug
in den Innenraum I eingeführt wurde. Um dabei eine ausreichende
Vorspannung der Blattfeder 6 (6*) sicherzustellen,
ist der parallel zur Kammerwand 10 (10*) verlaufende
Befestigungsbereich 60 der Blattfeder 6 (6*) über
einen abgewinkelten Mittelbereich 61 mit dem Verriegelungsbereich 62 verbunden.
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Um
bereits vor der Fixierung der Abdeckung 2 an der Urnenkammer 1 sicherzustellen,
dass die Abdeckung 2 bestimmungsgemäß an
der Urnenkammer 1 positioniert ist, weist die Urnenkammer
zwei symmetrisch zueinander ausgebildete Positionierelemente 5 und 5* auf,
von denen in den 1A und 1B jeweils
nur das Positionierelement 5 dargestellt ist. Über
die Positionierelemente 5, 5* kann eine Zentrierung
der Abdeckung 2 an der Urnenkammer 1 gewährleistet
werden, bevor die Abdeckung 2 zum dauerhaften Verschließen
des Innenraums I fixiert wird.
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Die
Positionierelemente 5, 5* werden vorliegend jeweils
durch einen umgebogenen Endabschnitt eines Befestigungselements 3 gebildet. Dieses
Befestigungselement 3 ist im Wesentlichen längserstreckt
und aus einem rechteckigen schmalen balkenförmigen Metallprofil
gebildet und auf einer dem Innenraum I zugewandten Innenseite der
Abdeckung 2 fixiert. Die an seinem Ende jeweils umgebogenen
Abschnitte, die ein Positionierelement 5 bzw. 5* definieren,
stehen im Wesentlichen senkrecht von der Innenfläche der
Abdeckung 2 in Richtung des Innenraum I hervor.
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Um
eine gewünschte Positionierung der an die Urnenkammer 1 eingesetzten
Abdeckung 2 sicherstellen zu können, weist der
Innenraum I der Urnenkammer 1 jeweils eine Aufnahme 11 bzw. 11* an der
Kammerwand 10 bzw. 10* auf. Diese Aufnahme 11 bzw. 11* ist
jeweils als Aussparung bzw. Tasche gebildet, in die das jeweilige
Positionierelement 5, 5* eingeschoben werden kann.
Insbesondere kann die Aufnahme 11, 11* derart
durch das Einfräsen einer entsprechenden Nut gebildet sein.
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Um
ein Verrutschen der Abdeckung 2 bereits mittels der Einführung
der Positionierelemente 5, 5* in die Aufnahme 11, 11* sicherzustellen,
werden die Positionierelemente 5, 5* formschlüssig
in den Aufnahmen 11, 11* aufgenommen.
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Um
weiterhin die Abdeckung 2 bereits vor ihrer Fixierung über
die Verriegelungsvorrichtung (4, 4*, 6, 6*)
an der Urnenkammer 1 in einer bestimmungsgemäßen
Position zu arretieren bzw. zu halten, verlaufen die Aufnahmen 11, 11* jeweils
von der dem Innenraum 1 zugewandten Innenseite der Abdeckung 2 aus
gesehen konisch zu. Auf diese Weise wird ein Kraftschluss erzeugt, über
den die Abdeckung 2 mittels der Positionierelemente 5, 5* zumindest
kurzfristig arretiert ist.
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Hierzu
können einerseits die senkrecht zu einer Innenfläche 12 der
Kammerwand 10 (bzw. analog für eine Kammerwand 10*)
verlaufenden Seitenflächen der Aufnahme 11 (11*)
konisch zulaufen, so dass ein Positionierelement 5 (5*)
jeweils innerhalb der ihm zugeordneten Kammerwand 10 (10*)
verklemmt.
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Alternativ
oder ergänzend zu einer derartigen Verjüngung
der Aufnahme 11 kann andererseits vorgesehen sein, dass
eine dem Innenraum I zugewandte Fläche 110 der Aufnahme 11 bzw. 11* bezogen
auf die ebene Kammerwand 10 bzw. 10* wenigstens
leicht geneigt verläuft, so dass das jeweilige Positionierelement 5, 5* bei
weiterer Einführung in die Aufnahme 11 bzw. 11* zunehmend
in Richtung des Innenraums I und damit senkrecht zu seiner Einführungsrichtung
gedrückt wird. Auf diese Weise wird mittels der sich symmetrisch
gegenüberliegenden Positionierelemente 5 und 5* der
Abdeckung 2 ein (leichtes) Verklemmen der Abdeckung 2 in
einer bestimmungsgemäßen Position bereits vor
der Fixierung der Abdeckung 2 realisiert. Derart kann im
Vorfeld der Fixierung der Abdeckung 2 über die
durch die Verriegelungselemente 4, 4* und die
Blattfedern 6, 6* gebildete Verriegelungsvorrichtung
ein Arretieren der Abdeckung 2 gewährleistet sein,
wodurch die Abdeckung beispielsweise nicht während des
kompletten Montagevorgangs mit ihrem vollen Gewicht von einer Person
gehalten werden muss.
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Wie
in der 1A weiterhin ersichtlich ist, zeichnet
sich das gezeigte Ausführungsbeispiel durch die erfindungsgemäße
Anordnung des Positionierelements 5 und der Komponenten
(4, 6) der Verriegelungsvorrichtung durch eine äußerst
kompakte Gestaltung aus. So wird über das Positionierelement 5 und
das Verriegelungselement 4 (ebenso analog durch das Positionierelement 5* und
das Verriegelungselement 4* am entgegen gesetzten Ende
des Befestigungselements 3) ein Zwischenraum Z geschaffen.
Die damit nebeneinander an dem Befestigungselement 3 angeformten
bzw. einstückig mit dem Befestigungselement 3 ausgebildeten
Positionierelemente 5, 5* und Verriegelungselemente 4, 4* nehmen
dementsprechend bei einer bestimmungsgemäßen Fixierung
der Abdeckung 2 an der Urnenkammer 1 den Verriegelungsbereich 62 der
Blattfeder 6 zwischen sich auf. Die damit bereits zuvor
an der Kammerwand 10 bzw. 10* fixierte Blattfeder 6, 6* erstreckt
sich damit jeweils wenigstens teilweise zwischen dem Positionierelement 5, 5* und
dem Verriegelungselement 4, 4* der Abdeckung 2.
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Da
die Blattfeder 6, 6* jeweils nahezu vollständig
die Aufnahme 11, 11* für das Positionierelement 5, 5* überdeckt,
wird das Positionierelement 5, 5* auf einer ersten
der Kammerwand 10, 10* zugewandten Seite der Blattfeder 6, 6* angeordnet,
während das Verriegelungselement 4, 4* auf
einer dieser ersten Seite gegenüberliegenden zweiten Seite
der Blattfeder 6, 6* verläuft. Indem
sich der Verriegelungsbereich 62 der Blattfeder 6, 6* des
Weiteren jeweils auf dem in die Aufnahme 11, 11* eingeführten Positionierelement 5, 5* abstützt,
kann ein definierter Sollabstand des Verriegelungsbereichs 62 zu
dem Verriegelungselement 4, 4* bei der Anbringung
der Abdeckung 2 sichergestellt werden. Der Verriegelungsbereich 62 der
Blattfeder 6, 6* wird so über das Positionierelement 5, 5* und
das Verriegelungselement 4, 4* von zwei Seiten
eingefasst und der Verriegelungsbereich 62 befindet sich
stets in einer bestimmungsgemäßen Lage, um bei
einer ausreichenden Einführung des Verriegelungselements 4, 4* in
den Innenraum I in den Eingriffsbereich 41 des Verriegelungselements 4, 4* einzugreifen
und die Abdeckung 2 damit zu fixieren.
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In
der 1A erfolgt die erläuterte Abstützung
des mit dem Verriegelungselement 4 verbundenen Verbindungsbereiches 62 im Übrigen
an einer Verbindungsstelle des Verriegelungsbereiches 62 mit dem
abgewinkelten Mittelbereich 61 der Blattfeder 6.
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Um
bei einer bereits in die Urnenkammer 1 eingesetzten Abdeckung 2 vor
deren endgültigen Fixierung weiterhin einen definierten
Verriegelungsweg bereitzustellen, sind an dem Rand der Abdeckung 2 Pufferelemente
in Form von Pilzkopfgummis 7 vorgesehen. Diese Pilzkopfgummis 7 Wechselwirken
mit den dem Rand zugewandten Flächen des Absatzes 14 der
Urnenkammer 1 und bringen aufgrund ihrer Elastizität
eine Rückstellkraft auf, die der weiteren Einführung
der Abdeckung 2 in Richtung des Innenraums I entgegenwirkt.
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In
der 1A ist weiterhin eine Einführöffnung 20 in
der Abdeckung 2 gezeigt, über die ein Spezialwerkzeug
in den Innenraum I von außerhalb der Urnenkammer 1 einführbar
ist, wenn der Innenraum I von der fixierten Abdeckung 2 verschlossen ist.
Die Einführöffnung 20 mündet
in das hohl ausgebildete Verriegelungselement 4, so dass über
das eingeführte Spezialwerkzeug der Verriegelungsbereich 62 der
Blattfeder 6 außer Eingriff mit dem Eingriffsbereich 41 des
Verriegelungselements 4 gebracht werden kann. Hierzu wird über
das eingeführte Spezialwerkzeug der umgebogene, hakenförmige Abschnitt
der Blattfeder 6, der den Verriegelungsbereich 62 bildet,
in Richtung der Kammerwand 10 gedrückt und damit
aus der Ausnehmung herausbewegt, die den Eingriffsbereich 41 des
Verriegelungselements 4 bildet. Analog wird über
eine weitere Einführöffnung (nicht dargestellt)
ein Lösen der Verriegelung zwischen dem Verriegelungselement 4* und
der Blattfeder 6* mittels des Spezialwerkzeugs gestattet.
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In
der 2A wird in perspektivischer Einzeldarstellung
die Abdeckung 2 vollständig mit dem daran fixierten
Befestigungselement 3 gezeigt. Das Befestigungselement 3 verläuft
als schmales, im Wesentlichen rechteckiges Metallprofil auf einer
Innenseite der Abdeckung 2, die bei bestimmungsgemäßer
Positionierung der Abdeckung 2 dem Innenraum I zugewandt
ist. An den Enden eines an der Innenseite der Abdeckung 2 anliegenden
Mittelabschnitts 30 des Befestigungselements 3, über
den mittels zweier Schrauben S das Befestigungselement 3 an
der Abdeckung 2 fixiert ist, sind jeweils ein Positionierelement 5 bzw. 5* und
ein Verriegelungselement 4 bzw. 4* angeordnet.
Die Positionierelemente 5 und 5* sind jeweils
durch Umbiegen eines Endabschnitts des Befestigungselements 3 ausgebildet,
so dass die Positionierelemente 5 und 5* jeweils
als im Wesentlichen rechteckige Laschen von dem Mittelabschnitt 30 abstehen
und die Enden des Befestigungselements 3 bilden. Die beiden
Verriegelungselemente 4 und 4* sind zwischen den
beiden Positionierelementen 5 und 5* und jeweils
in geringem Abstand zu einem zugeordneten Positionierelement 5 bzw. 5* angeordnet. Die
Verriegelungselemente 4 und 4* sind hierfür
an dem Befestigungselement 3 durch Schweißen angeformt.
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Wie
anhand der vergrößerten Darstellung der 2B nochmals
veranschaulicht ist, befinden sich das Verriegelungselement 4 und
das Positionierelement 5 (analog das symmetrisch ausgebildete Verriegelungselement 4* und
das Positionierelement 5*) in nur geringem Abstand zueinander.
Der dadurch zwischen ihnen gebildete Zwischenraum Z gestattet damit
die Einführung der abgewinkelten Blattfeder 6 (6*)
bzw. deren Verriegelungsbereichs 62 zwischen Positionierelement 5 (5*)
und Verriegelungselement 4 (4*), so dass dieser
vorzugsweise an dem Positionierelement 5 (5*)
abgestützt ist und in den Eingriffsbereich 41 des
Verriegelungselements 4 (4*) eingreift, sobald
die Abdeckung 2 in der bestimmungsgemäßen
Endposition an der Urnenkammer 1 angeordnet ist.
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Die 3A zeigt
in einer perspektivischen Draufsicht eine Urnenkammer 1 mit
dem quaderförmig ausgebildeten Innenraum I, der von vier
Kammerwänden berandet wird. Die beiden sich gegenüber
liegenden Kammerwände 10 und 10* weisen
jeweils eine Aufnahme 11 bzw. 11* sowie eine an
der jeweiligen Kammerwand 10 bzw. 10* fixierte
längserstreckte Blattfeder 6 bzw. 6* auf,
die die jeweils ihr zugeordnete Aufnahme 11 bzw. 11* nahezu
vollständig überdeckt.
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Innerhalb
des umlaufenden Absatzes 14, in den die Abdeckung 2 eingefasst
wird, sind an den Ecken jeweils Pilzkopfgummis 7 als Pufferelemente eingesetzt,
die einen definierten Verriegelungsweg bereitstellen. Dieser Verriegelungsweg
muss von der Abdeckung 2 überwunden werden, um
durch das Eingreifen des elastisch ausgebildeten Verriegelungsbereichs 62 der
Blattfeder 6, 6* in den zugeordneten Verriegelungsbereich 41 des
jeweiligen Verriegelungselements 4, 4* die Abdeckung 2 zu
fixieren.
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In
der 3B wird in einer vergrößerten
Einzeldarstellung nochmals eine Aufnahme 11 der beiden
Aufnahmen 11, 11* mit der zugeordneten Blattfeder 6 veranschaulicht.
Die sich „unterhalb” der Blattfeder 6 erstreckende
Aufnahme 11 verläuft als Nut von einer Kante des
Absatzes 14 in die Kammerwand 10 hinein, so dass
sie gegenüber der ebenen Innenfläche 12 der
Kammerwand 10 vertieft liegt. Auf der der Aufnahme 11 abgewandten
Seite der Blattfeder 6 verläuft der umgebogene
Verriegelungsbereich 62 „oberhalb” der
Blattfeder 6. Dieser Verriegelungsbereich 62 wurde
vorliegend durch Umbiegen eines Endabschnitts der Blattfeder 6 um
ca. 135° hergestellt, so dass sich der Verriegelungsbereich 62 mit
einem Winkel von ca. 45° (135°) zu der Innenfläche 12 der zugeordneten
Kammerwand 10 in den Innenraum I hinein erstreckt.
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In
der 4A wird die Urnenkammer 1 mit fixierter
Abdeckung 2 vom Innenraum I aus gesehen gezeigt. Die Abdeckung 2 verschließt
den Innenraum I bzw. die Öffnung der Urnenkammer 1 vollständig.
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Über
die abgewinkelten Blattfedern 6 und 6*, die in
die Verriegelungselemente 4 und 4* eingreifen, ist
die Abdeckung 2 dauerhaft an der Urnenkammer 1 fixiert.
Jedoch kann über ein über die Einführöffnungen 20 eingeführtes
Spezialwerkzeug die Verriegelung wieder gelöst und damit
die Abdeckung 2 in einfacher Weise wieder abgenommen werden.
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Durch
die in dem Innenraum I jeweils befindlichen Aufnahmen 11 und 11* für
die Positionierelemente 5 und 5* der Abdeckung 2 kann
nicht nur das bestimmungsgemäße Positionieren
der Abdeckung 2 vor ihrer Fixierung erleichtert werden.
Vielmehr ist es auch möglich, über die in dem
definierten Zwischenraum Z befindlichen Abschnitte der Blattfeder 6, 6* stets
ein definiertes Fixieren der Abdeckung 2 sicherzustellen.
So ist ein Sollabstand des Verriegelungsbereichs 62 einer
Blattfeder 6 bzw. 6* von einem Verriegelungselement 4 bzw. 4* durch
die Größe des Zwischenraums Z vorgebbar und der
Sollabstand ist stets mit bzw. bei der Anbringung der Abdeckung 2 vordefiniert.
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Dies
wird nochmals in der vergrößerten Einzeldarstellung
der 4B veranschaulicht, in der ein Ausschnitt der
geschlossenen Urnenkammer 1 der 4A gezeigt
ist. So ist hierin nochmals der Verlauf des Verriegelungsbereichs 62 zwischen
dem Verriegelungselement 4 und dem Positionierelement 5 verdeutlicht,
wenn die Abdeckung 2 bestimmungsgemäß an
der Urnenkammer 1 fixiert ist. Während die Aufnahme 11 das
Positionierelement 5 unterhalb der Blattfeder 6 aufnimmt,
erstreckt sich das Verriegelungselement 4 oberhalb der
Blattfeder 6 und steht dort mit dem Verriegelungsbereich 62 in
Eingriff.
-
- 1
- Urnenkammer
- 10,
10*
- Kammerwand
- 11,
11*
- Aufnahme
- 110
- Fläche
- 12
- Innenfläche
- 13
- Außenfläche
- 14
- Absatz
- 2
- Abdeckung
- 20
- Einführöffnung
- 21
- Außenkante
- 3
- Befestigungselement
- 30
- Mittelabschnitt
- 4,
4*
- Verriegelungselement
- 41
- Eingriffsbereich
- 5,
5*
- Positionierelement
- 6,
6*
- Blattfeder
- 60
- Befestigungsbereich
- 61
- Mittelbereich
- 62
- Verriegelungsbereich
- 7
- Pilzkopfgummi
- I
- Innenraum
- S
- Schraube
- Z
- Zwischenraum
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 202008001508 [0006, 0007]