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Die
Erfindung betrifft eine Falzeinrichtung mit den Merkmalen im Oberbegriff
des Hauptanspruchs.
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Aus
der
DE 87 08 142 U1 ist
eine stationäre Falzmaschine zum Aneinanderfalzen von zwei
Rohrstücken bekannt, wobei zwei Falzrollenaggregate mit jeweils
einer Falz- und Gegenrollenpaarung hintereinander angeordnet sind
und gemeinsam an den manuell zugeführten und an an den
Falzrollenaggregaten eingespannten Rohrstücken angreifen.
Die angetriebenen Falzrollen drehen beim Falzen die Rohrstücke,
die dabei an weiteren unteren Rollen drehbar abgestützt
sind.
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Die
DE 34 04 057 A1 befasst
sich ebenfalls mit einer Falzmaschine zum Aneinanderfalzen von zwei
Rohrstücken, wobei eine Vor- und Nachfalzeinrichtung vorhanden
ist.
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Die
DE 1 237 524 B1 zeigt
eine Dachfalzmaschine mit einem Wagen, der an der Unterseite vier Paare
von Falz- und Gegenrollen trägt und der entlang des Dachfalzes
verfahrbar ist. Hierbei sind alle Falz- und Gegenrollen mittels
einer Antriebswelle und Zahnrädern motorisch angetrieben.
Daneben sind noch Randfalzrollen vorhanden.
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Die
WO 99/37418 A1 betrifft
eine Bördeleinrichtung in Form einer table-top-Maschine
mit einem Bördelkopf, der mehrere Falzstähle in
Backenform zum Vor- und Fertigfalzen aufweist. Die verschiedenen
Stähle sind an einem Walzen- oder Revolverkopf angeordnet,
um bei Bedarf gewechselt werden zu können.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Rollenfalztechnik
aufzuzeigen.
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Die
Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
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Die
erfindungsgemäße Falzeinrichtung hat den Vorteil,
dass sie für unterschiedlichste Falz- und Bördelvorgänge
einsetzbar ist. Die Falzeinrichtung kann in einer einfachen Ausführungsform
aus einem Falzwerkzeug mit einer Paarung von einer angetriebenen
Falzrolle und einer frei drehbaren Gegenrolle bestehen.
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Während
eines Falzvorgangs kann der zu bearbeitende Rand eines Bauteils
oder Werkstücks durch die Drehbewegung der angetriebenen
Falzrolle in den Bereich zwischen Falzrolle und Gegenrolle eingezogen
werden. Dies führt vorteilhafterweise zu einer kontinuierlichen
und kontrolliert ausführbaren Falzbearbeitung. Auch an
solchen Stellen des Werkstücks, an denen bei der Bearbeitung
große Dehnungen des Falzrandes erfolgen müssen
oder die nur schwer zugänglich sind, ist eine hohe Fertigungsgüte gewährleistet.
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Die
Bearbeitung eines Falz- oder Bördelrandes kann ein- oder
mehrstufig erfolgen. Hierzu kann das Falzwerkzeug bevorzugt mehrere
Paarungen von angetriebenen Falzrollen und in ihrer Lage verstellbaren
Gegenrollen aufweisen. Somit können mehrere aufeinander
folgende Falzvorgänge mit dem gleichen Werkzeug erfolgen,
ohne dass ein Wechsel notwendig wird, was vorteilhafterweise zu
sehr geringen Taktzeiten unter Beibehaltung einer großen
Einsatzflexibilität der Falzeinrichtung führt.
Mit der erfindungsgemäßen Falzeinrichtung können
auch unterschiedliche zu bearbeitende Werkstücke mit unterschiedlichen
Falz- und/oder Bördelgeometrie in beliebiger Reihenfolge
mit dem gleichen Werkzeug bearbeitet werden.
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In
der Automobilindustrie ist es beispielsweise üblich, Fahrzeuge
in unterschiedlichen Fertigungsvarianten auf der gleichen Linie
zu produzieren, wobei beispielsweise manche Varianten über eine
geschlossene Dachform und andere über ein Schiebedach oder
ein großflächiges Faltdach verfügen.
Die zugehörigen Dachbleche werden bisher in separaten Teilprozessen
vorgefertigt, von unterschiedlichen Falzeinrichtungen mit den jeweiligen Falz-
oder Bördelrändern versehen und der Hauptlinie
zugeführt.
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Mit
der erfindungsgemäßen Falzeinrichtung ist es möglich,
derartige Dachbleche unterschiedlicher Varianten direkt auf der
Hauptlinie zu falzen. Die Falzungen und Bördelungen können
vor oder auch nach Einbau des Dachblechs in die Karosserie erfolgen.
Die Dachbleche können beispielsweise in nur einer Falzeinrichtung
außenseitig mit einem umlaufenden Falz versehen werden
und im Bereich einer innenseitigen Ausstanzungen für Schiebedach
oder Faltdach durch Bördeln mit einem entsprechenden Stützrahmen
verbunden werden. Mit der erfindungsgemäßen Falzeinrichtung
können mehrere unterschiedliche Falzungen und/oder Bördelungen
an verschiedenen Werkstückformen mit demselben Falzwerkzeug
gefertigt werden. Dies führt zu erheblichen Kosteneinsparungen
für die Fertigungsanlage und einer flexiblen Einbindung
wechselnder Falzprozesse in den Produktionsablauf. Die Variantenflexibilität kann
somit bei gleichzeitiger Kostensenkung erhöht werden.
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Das
Falzwerkzeug der erfindungsgemäßen Falzeinrichtung
kann bevorzugt ein oder mehrere steuer- oder regelbare Elektromotoren
zum Antreiben der Falzrollen aufweisen. Die Falzeinrichtung kann
ferner eine Erfassungseinrichtung für Falzparameter aufweisen,
die beispielsweise die Antriebsenergien der Falzrollen insbesondere über
die Motorströme in den Antrieben erfasst. Hierdurch können beispielsweise
durch Material- und/oder Fertigungsungenauigkeiten hervorgerufene
Abweichungen während der Falzbearbeitung erkannt und ggf.
regulativ ausgeglichen werden, was zu einer Verbesserung der Prozesskontrolle
und einer konstant hohen Fertigungsqualität beiträgt.
Auch für die Qualitätssicherung und für
andere Zwecke ist die Parametererfassung vorteilhaft.
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Die
Erfassungseinrichtung kann auch als Sensorik zur Aufnahme von Reaktionskräften und/oder
Reaktionsmomenten im Bereich des Falzwerkzeugs, z. B. des Werkzeugeingriffs
ausgebildet sein.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform der Falzeinrichtung
beinhaltet ein Falzwerkzeug mit einer konischen Falzrolle und einer
zylindrischen Falzrolle, denen jeweils mindestens eine zylindrische Gegenrolle
zugeordnet ist. Die Gegenrollen sind in ihrer Achse frei drehbar,
jedoch in ihrer Lage um eine oder mehrere rotatorische und/oder
translatorische Achsen verstellbar angeordnet. Hierbei kann z. B.
die Position und/oder die Orientierung der Gegenrolle verstellt
werden. Die Gegenrollen können dabei an einem verstellbaren
Rollenträger gelagert sein. Durch die Verstellung der Gegenrollen
kann der Winkel zwischen den Achsen der angetriebenen Falzrolle
und der jeweiligen Gegenrolle verstellbar sein. Hierdurch können
mit einer Rollenpaarung mehrere Falzschritte nacheinander ausgeführt
werden, wobei der Falzrand auf sukzessiv kleinere Falzöffnungswinkel
gefalzt wird.
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Beispielsweise
können mit einer zylindrischen Falzrolle und einer zylindrischen
Gegenrolle in einem ersten Schritt ein gerader Falzrand von einem Falzöffnungswinkel
von 180° auf etwa 135° und in einem weiteren Schritt
von 135° auf etwa 90° gefalzt werden. Die Verstellung
der Gegenrolle kann vorteilhafterweise auch während des
Werkzeugeingriffs erfolgen. So kann beispielsweise ein umlaufender
Falzrand in zwei aufeinander folgenden Falzstufen ohne Absetzen
des Falzwerkzeuges erfolgen. Dies führt zu einer Verkürzung
der Taktzeiten und zu einer Vermeidung von Fertigungsungenauigkeiten
durch das Wiederansetzen des Falzwerkzeuges. Das Verstellen der
Gegen- und/oder Falzrollen kann jedoch auch in einer Ruhestellung
nach Absetzen des Werkzeuges vom Werkstück erfolgen.
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Auch
der Rollenträger kann beweglich und bevorzugt verschieblich
am Werkzeugkopf gelagert sein. Hierdurch ist es beispielsweise möglich,
die Beabstandung der Gegenrolle von der angetriebenen Falzrolle
gezielt zu beeinflussen, wodurch das Falzwerkzeug auf einfache Weise
an unterschiedliche zu bearbeitende Werkstückdicken oder
Falzwinkel angepasst werden kann.
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Ebenso
können die angetriebenen Falzrollen auf der jeweiligen
Antriebsachse beweglich gelagert sein. Mittels einer Stelleinrichtung
können die Falzrollen so gezielt positioniert und zugestellt
werden. Zu Beginn eines Falzumlaufs kann beispielsweise das Falzwerkzeug
zuerst mit einer Gegenrolle an den zu bearbeitenden Falzrand angelegt
werden und sodann der zu bearbeitende Bereich des Falzrandes durch
eine Zustellung der angetriebenen Falzrolle angefalzt werden. Hierdurch
kann eine ungewollte Verformung der neben dem Falzrand liegenden
Materialbereiche vorteilhafterweise minimiert oder gänzlich
vermieden werden.
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Weiterhin
kann das Falzwerkzeug eine oder mehrere zusätzlich Gegenrollen
aufweisen. Diese können beispielsweise in eine solche Lage
am zu bearbeitenden Falzrand gebracht werden, dass der in Verformung
befindliche Teil des Falzrandes in definierter Weise rückseitig
durch eine zweite Gegenrolle unterstützt wird. Gleichzeitig
kann der Bereich des Falzrandes, welcher aufrecht stehen bleiben
soll, zwischen der ersten und der zweiten Gegenrolle eingespannt
werden, wodurch eine ungewollte Verformung dieses eingespannten
Bereichs vermieden wird. Hierdurch können vorteilhafterweise
stationär angeordnete und auf eine konkrete Falzgeometrie angepasste
Spanneinrichtungen entfallen.
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Zwischen
erster und zweiter Gegenrolle können beispielsweise auch
ein zu bearbeitender Bördelrand eines ersten Bauteils und
ein in Anlage gebrachter Stützrand eines dahinter liegenden
weiteren Bauteils wie beispielsweise eines Stützrahmens,
miteinander für den Werkzeugeingriff lokal fixiert und verspannt
werden. Hierdurch kann in vielen Bearbeitungsfällen auf
stationäre Spanneinrichtungen verzichtet werden, was zu
Vereinfachungen in der Werkstückhandhabung und zu einer
Verkürzung der Rüstzeiten führt.
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Die
Falzeinrichtung kann eine oder mehrere Stelleinrichtungen für
die Verstellung der Falzrollen und/oder der Gegenrollen aufweisen.
Die Stelleinrichtungen können eigene Antriebe aufweisen
oder über eine externe Vorrichtung betätigbar
sein. Das Falzwerkzeug kann ferner ein oder mehrere Vorrichtungen
zur mechanischen Arretierung der Relativposition von Falzrollen
und Gegenrollen aufweisen. Die Arretierungsvorrichtungen können
vorteilhafterweise Teil der Stelleinrichtungen und mit diesen am
Grundträger oder am Werkzeugkopf des Falzwerkzeugs angeordnet
sein. Die Arretiereinrichtungen können jedoch auch Teil
eines Rollenträgers sein.
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In
einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Falzeinrichtung weist
das Falzwerkzeug einen modularen Aufbau aus einem Grundträger
und einem als austauschbares Kopfmodul gebildeten Werkzeugkopf auf.
Der Grundträger kann hierbei ein oder mehrere Anschlüsse
zur Medien- und/oder Energiebereitstellung für den Werkzeugkopf
aufweisen und mit diesem modular verbindbar sein.
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Ein
solches Falzwerkzeug kann mehrere für den jeweiligen Einsatzzweck
optimierte Kopfmodule haben, die bedarfsweise gewechselt werden
können. Durch den modularen Aufbau können die
Antriebe für die Falzrollen und/oder die Stelleinrichtungen
je nach Bedarf im Grundträger oder Werkzeugkopf angeordnet
sein. Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann beispielsweise
ein leistungsstarker und vergleichsweise großer Elektromotor
als Antrieb für die Falzrollen im Grundträger
angeordnet sein, welcher über eine Welle-Nabe-Verbindung
mit dem Kopfmodul und dort beispielsweise über ein Getriebe
mit ein oder mehreren Falzrollen verbunden ist. Zwei weitere vergleichsweise
leistungsschwache Antriebe können beispielsweise zur Bestätigung
der Stelleinrichtungen für die Verschiebung der Falzrollen
und für die Verstellung der Gegenrollen als Hydraulikzylinder
im Kopfmodul angeordnet sein.
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Durch
den modularen Aufbau des Falzwerkzeuges ist dieses schnell für
eine Vielzahl von Falzvorgängen anpassbar und kann in seinem
Funktionsumfang erweitert werden. Die Falzeinrichtung kann ein oder
mehrere Magazine zur Bereitstellung und gegebenenfalls zum automatischen
Wechsel von Kopfmodulen aufweisen. Hierdurch wird vorteilhafter
Weise erreicht, dass mit der erfindungsgemäßen
Falzeinrichtung mehrere unterschiedliche Bauteilvarianten ohne manuellen
Eingriff in beliebiger und veränderlicher Reihenfolge bearbeitet
werden können.
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Die
Mantelform der Falzrollen kann unterschiedlich, insbesondere zylindrisch,
konisch oder ballig ausgebildet sein. Die Falzrollen können
in der Mantelfläche abgesetzte Bereiche zur Formung von speziellen
Falzquerschnitten oder zur Nachformung von Falzkanten aufweisen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann das Falzwerkzeug
eine Paarung aus einer konischen Falzrolle und einer zugeordneten
konischen Gegenrolle aufweisen, wobei zwischen der Falzrolle und
der Gegenrolle ein Spalt gebildet wird. Ein zu bearbeitender Falzrand
eines Werkstückes kann während des Falzens in
diesen Spalt eingezogen und um eine Kante der Falzrolle oder der
Gegenrolle in definierter Weise umgefalzt werden. Der Spalt kann
hierbei derart ausgebildet sein, dass während des Falzens
eine vom Untergrund bzw. von der Innenseite des Werkstücks
weggerichtete Zugkraft auf den Falzrand ausgewirkt wird. Durch die
Zugkraft können die Materialspannungen im Bereich der Falzkante
beeinflusst und ein Aus- oder Einbeulen der zur Werkstückinnenseite
neben der Falzkante gelegenen Materialbereiche vermieden werden.
Hierdurch kann vorteilhafterweise auf Spanneinrichtungen und insbesondere
auf ein Falzbett verzichtet werden. Da Falzbetten üblicherweise
auf eine bestimmte dreidimensionale Raumform des zu fertigenden
Bauteils angepasst und optimiert sind, ist deren Herstellung kostenintensiv.
Der Wegfall von solchen Falzbetten stellt einen großen
wirtschaftlichen Vorteil der erfindungsgemäßen
Falzeinrichtung dar.
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Die
Falzeinrichtung kann eine Trageinrichtung für ein oder
mehrere Falzwerkzeuge aufweisen. Eine solche Trageinrichtung kann
als stationäres Gestell ausgebildet sein, an dem ein Falzwerkzeug
fest verbunden ist, wobei die Trageinrichtung und das Falzwerkzeug
gemeinsam eine Bearbeitungsstation bilden. Relativ zu dieser Bearbeitungsstation
kann ein Werkstück beispielsweise von einem Industrieroboter
geführt sein.
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Alternativ
kann die Trageinrichtung für das Falzwerkzeug selbst ein
mehrachsiger Manipulator wie beispielsweise ein Industrieroboter
sein. Hierbei kann das Falzwerkzeug von dem Manipulator relativ zu
einem beispielsweise stationär angeordneten Werkstück
bewegt werden.
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Die
Anordnung des Falzwerkzeugs an einem Manipulator hat den Vorteil,
dass das Falzwerkzeug frei im Raum beweglich ist und auch an schwer
zugängliche Werkstückbereiche zugestellt werden kann.
Auch schwere oder unhandliche Werkstücke können
so leichter bearbeitet werden.
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Die
Anordnung aus einem stationär angeordneten Falzwerkzeug
und einem relativ dazu bewegten Werkstück hat hingegen
den Vorteil, dass das Werkstück nicht nur dem Falzwerkzeug,
sondern auch anderen, im Umfeld angeordneten Bearbeitungsstationen
zugeführt werden kann, wodurch ein Prozessablauf in der
Falzeinrichtung optimiert werden kann.
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Die
Falzeinrichtung kann ein Falzbett aufweisen, das im Bereich einer
zu bearbeitenden Falzkante unter einem Werkstück angeordnet
sein kann. Das Falzbett kann stationär befestigt sein oder
an einer Greifeinrichtung eines Manipulators angeordnet sein und
mit einem Werkstück mitbewegt werden. Eine Unterstützung
einer Falz- oder Bördelkante kann insbesondere bei sog.
Sichtkanten die Bearbeitungsqualität positiv beeinflussen.
Die Falzeinrichtung kann ferner ein oder mehrere Spanneinrichtungen aufweisen,
mittels derer ein ein- oder mehrteiliges Werkstück auf
dem Falzbett fixiert werden kann.
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Die
Falzeinrichtung kann eine oder mehrere weitere Bearbeitungsstationen
wie beispielsweise eine Auftragvorrichtung oder einen Eckenschieber aufweisen.
Die Auftragvorrichtung kann insbesondere als stationäre
Vorrichtung zum Auftragen von einem Klebe- oder Dichtmittel auf
das Werkstück ausgebildet sein. Der Eckenschieber kann
zum Zwischen- oder Nachbearbeiten von Eckbereichen einer Falzgeometrie
ausgebildet sein und stationär als eigene Bearbeitungsstation
oder als Anformung an das Falzwerkzeug vorliegen.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
beinhaltet die Falzeinrichtung eine Trageinrichtung für
das Werkstück in Form eines mehrachsigen Industrieroboters.
Ein oder mehrere Falzwerkzeuge sind stationär an einem
Gestell angeordnet und bilden eine Bearbeitungsstation. Das Falzwerkzeug
sowie ein Eckenschieber und eine Auftragvorrichtung befinden sich
im Bewegungsbereich des vom Roboter geführten Werkstücks.
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In
einer solchen Falzeinrichtung ist es vorteilhafterweise möglich,
Falzbearbeitungsschritte und Klebe- oder Dichtmittelauftrag sowie
eine Zwischen- oder Nachfalzung von Eckbereichen in einem optimierten
Prozess zu verbinden. So kann beispielsweise in einem ersten Schritt
ein Vorfalzen der jeweiligen Falzränder eines Werkstücks
erfolgen. In einem weiteren Schritt kann in die vorgeformten Falzkanten
ein Dichtmittel eingebracht werden. Anschließend kann das
ggf. mehrstufige Fertigfalzen erfolgen.
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Mit
der erfindungsgemäßen Falzeinrichtung lassen sich
hierbei unterschiedliche Bördelungen und Falzungen mit
dem gleichen Falzwerkzeug und ggf. nur unter Wechsel eines Kopfmoduls
ausführen. Der Wechsel eines solchen Kopfmoduls kann vorteilhafterweise
erfolgen, während ein Klebe- oder Dichtmittel in die vorbearbeiteten
Falzkanten eingebracht wird, wodurch die Prozesszeit verkürzt
werden kann. In der genannten Ausführungsform der Falzeinrichtung
können auch bei sehr geringen Taktzeiten unterschiedliche
Werkstückvarianten oder gänzlich verschiedene
Werkstücke in beliebiger Reihenfolge bearbeitet werden.
Somit ermöglicht die Falzeinrichtung ein Höchstmaß an Flexibilität.
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Die
Falzeinrichtung weist vorteilhafterweise eine Steuerung auf, die
bevorzugt mit dem Falzwerkzeug, einem Manipulator sowie ein oder
mehreren Bearbeitungsstationen verbunden sein kann. Das Falzwerkzeug,
der Manipulator und die Bearbeitungsstationen werden bevorzugt gemeinsam
gesteuert oder geregelt. Die Steuerung kann hierbei mit der Erfassungseinrichtung
für Falzparameter verbunden sein. Hierdurch wird vorteilhafter
Weise erreicht, dass die jeweiligen Teile der Falzeinrichtung aufeinander
abgestimmte Prozessschritte und Bewegungen ausführen können.
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Die
Falzeinrichtung kann ferner eine Abstimmungseinrichtung aufweisen,
mittels welcher die Drehgeschwindigkeit der angetriebenen Falzrollen und
die Bahngeschwindigkeit der Relativbewegung von Falzwerkzeug und
Falzrand beeinflussbar ist. Je nach Ausbildung des zu bearbeitenden
Werkstückes kann es vorteilhaft sein, die Dreh- und Wälzgeschwindigkeit
der Falzrollen und die Bahngeschwindigkeit zu synchronisieren oder
gezielt eine Geschwindigkeitsdifferenz einzustellen. Die Abstimmungseinrichtung
kann hierbei vorteilhafterweise als Teil der Steuerung ausgebildet
und/oder mit der Erfassungseinrichtung für Falzparameter
verbunden sein. Die Veränderung der Relativgeschwindigkeit kann
als regulativer Eingriff zur Optimierung des Falzvorganges genutzt
sein.
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Die
Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch
dargestellt. Es zeigen:
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1:
Eine schematische Darstellung einer Falzeinrichtung in Seitenansicht,
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2 bis 7:
teilweise geschnittene Darstellungen eines Falzrandes unter Eingriff
eines Falzwerkzeugs,
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8:
eine erste Ausführungsform eines Falzwerkzeugs,
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9:
eine weitere Ausführungsform eines Falzwerkzeugs,
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10:
eine Draufsicht auf eine Falzeinrichtung.
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Die
Erfindung betrifft eine Falzeinrichtung (1) und ein Falzverfahren.
Sie betrifft auch die Komponenten der Falzeinrichtung (1),
insbesondere ein Falzwerkzeug (2).
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Die
erfindungsgemäße Falzeinrichtung (1) kann
in unterschiedlichen Ausbaustufen ausgebildet sein. Sie weist mindestens
ein Falzwerkzeug (2) auf, welches bevorzugt aus einem Grundträger
(3) und einem Werkzeugkopf (4) gebildet ist. Das
Falzwerkzeug (2) hat mindestens eine drehend angetriebene Falzrolle
(21, 22) und mindestens eine Gegenrolle (23, 24),
die z. B. frei drehbar gelagert ist. Die Falzrolle (21, 22)
und die Gegenrolle (23, 24) können einander
zugeordnet sein und beim Falzprozess zusammenwirken.
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1 zeigt
eine bevorzugte Ausführungsform der Falzeinrichtung (1)
in schematischer Seitenansicht. Die Falzeinrichtung (1)
weist in dieser Ausbildung ein Falzwerkzeug (2) auf. Das
Falzwerkzeug (2) ist an einer Trageinrichtung (41)
beweglich angeordnet. Die Trageinrichtung (41) besteht
in dieser Ausführungsform aus einem mehrachsigen Manipulator (6),
beispielsweise einem Industrieroboter, insbesondere einem Gelenkarmroboter
mit sechs oder mehr Achsen. Das Falzwerkzeug (2) ist mit
einer Manipulatorhand (7) verbunden, die ebenfalls mehrachsig sein
kann und z. B. zwei oder drei Drehachsen aufweist. Im Bereich der
Verbindungsstelle kann das Falzwerkzeug (2) einen Anschluss
(15) zur Anbindung an den Abtriebsflansch der Roboterhand
(7) aufweisen, der hier als Flanschplatte ausgebildet ist.
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Die
Falzeinrichtung (1) weist ferner in der dargestellten Ausführungsform
eine Trageinrichtung (42) für ein ein- oder mehrteiliges
Werkstück (9, 10) auf. Die Trageinrichtung
(42) ist als stationäres Gestell ausgebildet.
Auf dem Gestell ist ein Falzbett (13) angeordnet. Auf dem
Falzbett (13) kann ein wiederum aus ein oder mehreren Bauteilen
(9, 10) gebildetes Werkstück aufliegen
und ggf. mit Spanneinrichtungen (11) fixiert sein. Das
Falzwerkzeug (2) kann durch den Manipulator (6)
relativ zum ein- oder mehrteiligen Werkstück (9, 10)
bewegt werden.
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Gemäß 1 kann
die Falzeinrichtung ferner eine Steuerung (8) aufweisen,
die bevorzugt mit dem Manipulator (6), dem Falzwerkzeug
(2) und ggf. weiteren Bearbeitungsstationen verbunden sein kann.
Eine solche Bearbeitungsstation kann beispielsweise eine am Falzbett
(13) angeordnete Vorfalzvorrichtung (12) sein.
Ebenso ist es möglich, ein oder mehrere stationäre
Eckenschieber (44) am Falzbett (13) oder der Trageinrichtung
(42) für das Werkstück (9, 10)
anzuordnen, wobei auch die Eckenschieber (44) mit der Steuerung
(8) verbunden sein können.
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Die
Falzeinrichtung (1) ist dazu ausgebildet, Falzungen oder
Bördelungen an ein oder mehreren Falz- oder Bördelrändern
(33, 34) eines ein- oder mehrteiligen Werkstückes
(9, 10) durchzuführen. Hierzu weist das
Falzwerkzeug (2) bevorzugt eine oder mehrere Paarungen
von angetriebenen Falzrollen (21, 22) und ggf.
einer oder mehreren frei drehbaren Gegenrollen (23, 24, 25, 26)
auf.
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In
den 2 bis 6 sind bevorzugte Eingriffspositionen
der angetriebenen Falzrollen (21, 22) und Gegenrollen
(23, 24, 25) in verschiedenen Bearbeitungsstufen
einer Bördelung schematisch und im Teilschnitt dargestellt. 2 zeigt
einen aufrecht stehenden Bördelrand (33) eines
zu falzenden Bauteils (9), welches auf einem Falzbett (13)
angeordnet ist. Im Bereich des Falzrands (33) ist ein Stützrand
(35) eines weiteren Bauteils, hier eines Stützrahmens (10),
angeordnet, der im Wesentlichen mit dem Bördelrand (33)
in Anlage kommt.
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Eine
derartige Bauteilkonfiguration besteht beispielsweise bei Schiebedach-
oder Faltdachausnehmungen, die in das Dachblech einer Fahrzeugkarosserie
eingearbeitet werden. Hierbei wird das Fahrzeugdach als aus einem
Blech vorgeformtes Bauteil (9) auf ein Falzbett (13)
aufgelegt. Das Bauteil (9) weist eine innenseitige Ausstanzung
oder Ausnehmung in Form der späteren Schiebedachöffnung
auf. An den Innenseiten der Ausnehmung bleibt ein im wesentlichen
quer zum Dachblech stehender Werkstückrand (33)
stehen, der als Bördelrand dient. An der zur Fahrzeuginnenseite
gerichteten Seite des Bauteils (9) wird ein weiteres Bauteil
(10) in Form eines Stützrahmens aufgelegt, welches
einen Werkstückrand (35) aufweist. Dieser Werkstückrand
dient als Stützrand (35), um den der Bördelrand
(33) des Bauteils (9) herumgefalzt werden soll.
Der Stützrand (35) kommt an der von der Ausnehmung
wegweisenden Seite des Falz- oder Bördelrands (33)
zur Anlage.
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Die 2 bis 6 stellen
dar, wie ein solcher Bördelrand (33) mittels der
Falzeinrichtung (1) des Falzwerkzeugs (2) in mehreren
Stufen um den Stützrand (35) gebördelt
werden kann.
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In
der Ausgangsstellung von 2 beträgt der Falzöffnungswinkel α des
Bördelrandes (33) etwa 180°. In einem
ersten Bearbeitungsschritt kann der Bördelrand (33)
beispielsweise auf einen Falzöffnungswinkel α von
etwa 135° gefalzt werden, wie dies in 3 dargestellt
ist.
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Hierbei
wird der Bördelrand (33) durch eine angetriebene
Falzrolle (21) entlang einer Falzkante (51) gefalzt.
Unterhalb der Falzkante (51) bleibt ein unterer Bereich
des Bördelrandes (33) als aufrechter Steg bestehen,
der im wesentlichen parallel zum daran anliegenden Stützrand
(35) orientiert ist. Die erste Gegenrolle (23)
kann hierbei in jenem unteren Bereich des Bördelrands (33)
in Richtung des dahinterliegenden Stützrandes (35)
von außen anpresst sein und ein Ausbeulen oder ungewolltes
Verformen des Falzrandes (33) in diesen Bereich verhindern.
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Auf
der der angetriebenen Falzrolle (21) abgewandten Seite
des Bördelrandes (33) kann eine zweite Gegenrolle
(25) angeordnet sein. Die Gegenrolle (25) weist
bevorzugt zwei konische oder kegelstumpfförmige und zueinander
abgesetzte Bereiche der Mantelfläche auf. Während
eines Falzvorganges kann die zweite Gegenrolle (25) eine
Doppelfunktion wahrnehmen. Zum einen kann sie zur rückseitigen Abstützung
gegen die Gegenrolle (23) dienen, wobei der untere Bereich
des Bördelrandes (33) und der Stützrand
(35) zwischen den beiden Gegenrollen (23, 25)
gespannt werden. Andererseits kann der obere Bereich des Bördelrandes
(33) in definierter Weise von der angetriebenen Falzrolle
(21) auf die zweite Gegenrolle (25) aufgefalzt
werden. Hierdurch kann vorteilhafter Weise eine genaue Positionierung der
einzubringenden Falzkante (51) mit gleichzeitiger Spannung der
Werkstückteile (9, 10) erfolgen.
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Während
eines Falzvorgangs bewegen sich das Falzwerkzeug (2) mit
den daran angeordneten Falzrollen (21) und Gegenrollen
(23, 25) mit einer Bahngeschwindigkeit (50)
entlang des zu bearbeitenden Werkstückrandes (33).
Auf diese Weise kann das Falzwerkzeug (2) den ringförmigen
Falzrand (33) der beispielhaft genannten Schiebedachausnehmung
ein Mal umlaufen.
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In
einem weiteren, beispielweise zweiten Bearbeitungsschritt kann der
Bördelrand (33), wie in 4 dargestellt,
von einem Falzöffnungswinkel α von 135° auf
einen Falzöffnungswinkel α von etwa 90° gefalzt
werden. Hierzu kann eine angetriebene Falzrolle (21) den
Falzrand (33) im wesentlichen in Richtung des Falzbettes
(13) falzen. Der untere Bereich des Falzrandes (33)
kann wiederum von einer Gegenrolle (23) außenseitig
in Richtung des Stützrandes (35) gegengehalten
oder angepresst sein. Die Bearbeitung kann mit einer bestimmten
Bahngeschwindigkeit (50) und in Richtung des im wesentlichen
ringförmig verlaufenden Werkstückrands (33) erfolgen.
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Der
Bördelrand (33) kann gemäß 5 in
einem beispielsweise dritten Bearbeitungsschritt auf einen Falzöffnungswinkel
von etwa 45° gefalzt werden. Hierzu kann der obere Bereich
des Falzrandes (33) durch eine angetriebene konische Falzrolle
(22) im wesentlichen in Richtung zum Falzbett (13)
gerichtet um den Stützrand (35) gefalzt werden.
Der untere Bereich des Bördelrandes (33) kann
durch eine Gegenrolle (24) gegen den dahinter liegenden
Stützrand (35) gehalten und ggf. angepresst sein,
wobei das Falzwerkzeug (2) erneut den beispielsweise ringförmigen
Werkstückrand (33) mit einer regelbaren Bahngeschwindigkeit
(50) umläuft.
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In
einem beispielsweise vierten Bearbeitungsschritt kann gemäß 6 ein
Fertigfalzen des Bördelrandes (33) erfolgen. Hierbei
kann eine angetriebene konische Falzrolle (22) den oberen
Bereich des Bördelrandes (33) zu einem Falzöffnungswinkel von
im wesentlichen 0° um den nun innen liegenden Stützrand
(35) herumfalzen. Der untere Bereich des Bördelrandes
(33) kann hierbei von einer Gegenrolle (24) gegengehalten
und ggf. in Richtung der angetriebenen Falzrolle (22) und
des dazwischen liegenden Stützrahmens (35) angepresst
werden. Die Bearbeitung kann wiederum mit einer vorgegebenen Bahngeschwindigkeit
(50) und durch einmaliges Umlaufen des beispielsweise ringförmigen
Werkstückrandes (33) erfolgen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Falzeinrichtung können die ersten beiden Bearbeitungsschritte
der gezeigten Art durch eine Paarung aus einer zylindrischen angetriebenen
Falzrolle (21) und einer zylindrischen frei drehenden Gegenrolle
(23) ausgeführt werden. Für den ersten
Bearbeitungsschritt kann eine weitere Gegenrolle (25) mit
im wesentlichen abgesetzter Doppelkegelform zusätzlich
zur Gegenrolle (23) eingesetzt werden. Die Falzrolle (21)
und die Gegenrolle (23) können derart ausgerichtet
werden, dass sie, wie in 3 gezeigt, zwischen ihren Wirkflächen
einen Falzöffnungswinkel α von etwa 135° bilden,
wobei auch die Drehachsen der Antriebsrolle (21) und der Gegenrolle
(23) zwischen sich einen Winkel β von etwa 135° einschließen.
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Für
die Durchführung des zweiten Bearbeitungsschrittes kann
die gleiche Paarung von Falzrolle (21) und Gegenrolle (23)
genutzt sein, wobei die Gegenrolle (23) und/oder die Falzrolle
(21) derart verstellt werden, dass sie zwischen ihren Wirkflächen einen
Falzöffnungswinkel α von etwa 90° formen
und auch zwischen den Rollenachsen der angetriebenen Falzrolle (21)
und der Gegenrolle (23) ein Winkel β von etwa
90° gebildet wird.
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Die
Verstellung der Gegenrolle (23) und oder der Falzrolle
(21) kann nach Absetzen des Falzwerkzeugs (2)
vom Werkstück (9, 10) erfolgen oder auch während
des Werkzeugeingriffs und ohne Absetzen.
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Die
in 5 und 6 dargestellten Bearbeitungsschritte
können beide bevorzugt mittels einer weiteren Paarung von
einer zylindrischen Falzrolle (22) und einer zylindrischen
Gegenrolle (24) ausgeführt werden. Für
den dritten Bearbeitungsschritt können die Falzrolle (22)
und die Gegenrolle (24) derart relativ zueinander positioniert
sein, dass zwischen ihren Wirkflächen ein Falzöffnungswinkel
von etwa 45° gebildet wird. Hierbei kann der Winkel β zwischen
den Rollenachsen von Falzrolle (22) und Gegenrolle (24)
etwa 90° betragen.
-
Wie
in 6 dargestellt, können die Gegenrolle
(24) und/oder die Falzrolle (22) für
den vierten Bearbeitungsschritt derart zueinander verstellt werden,
dass die Wirkflächen der Falzrolle (22) und der Gegenrolle
(24) im wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind.
Hierbei kann der Winkel β zwischen den Rollenachsen etwa
45° betragen.
-
Neben
den gezeigten Paarungen einer zylindrischen Falzrolle (21)
sowie einer kegeligen Falzrolle (22) mit jeweils einer
zylindrischen Gegenrolle (23, 24) sind auch beliebige
andere Formen von Falzrollen (21, 22) und Gegenrollen
(23, 24) möglich. Die zwischen den jeweiligen
Rollenachsen liegenden Winkel β können entsprechend
anders sein und sind von dem herzustellenden Falzöffnungswinkel α und der
Mantelgeometrie der Falzrollen (21, 22) und Gegenrollen
(23, 24) abhängig.
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7 zeigt
einen weiteren bevorzugten Einsatzbereich der Falzeinrichtung (1),
nämlich wie ein beispielsweise außenliegender
Falzrand (34) eines Werkstücks (9) von
einem anfänglichen Falzöffnungswinkel von etwa
135° bis 150° (Falzrand 34 in gestrichelter
Darstellung) auf einen Falzöffnungswinkel von etwa 90° gefalzt
werden kann. Derartige Falzgeometrien kommen beispielsweise in der
Automobilindustrie vor, wenn die Außenränder von
flächigen Bauteilen, wie beispielsweise Motorhauben, umgefalzt
werden. Solche Bauteile (9) weisen beispielsweise nach
einem Vorformprozess in einer Presse einen Werkstückrand
mit einem Falzöffnungswinkel von etwa 135 bis 150° auf,
der mit einem Flach- oder Tropfenfalz nach innen umgefalzt wird.
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Die
Bearbeitung eines solchen Falzrandes (34) kann wiederum
mehrstufig erfolgen. 7 zeigt, wie der Falzrand (34)
des Bauteils (9) in einem ersten Bearbeitungsschritt durch
eine Paarung von einer kegeligen Falzrolle (22) und einer
kegeligen oder ggf. doppelkegeligen Gegenrolle (26) auf
einen Falzöffnungswinkel von etwa 90° gefalzt
wird.
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Die
angetriebene Falzrolle (22) und die Gegenrolle (26)
können hierbei derart angeordnet sein, dass zwischen ihnen
ein Spalt (38) gebildet wird. Während eines Falzvorganges
kann der Falzrand (34) zwischen der angetriebenen Falzrolle
(22) und der Gegenrolle (26) in den Spalt (38)
eingezogen werden. Hierbei kann auf den im Spalt (38) befindlichen
Falzrand (34) eine im wesentlichen in Spaltrichtung und
vom Bauteil (9) weggerichtete Zugkraft erzeugt sein, durch
welche der Falzrand (34) in definierter Weise und kraftgeführt
im Spalt (38) gehalten wird. Hierdurch können
die mechanischen Spannungen im Bauteil (9) im Bereich der
Falzkante (51) gezielt beeinflusst werden, wodurch eine
besonders wohldefinierte Falzung unter Vermeidung von Aus- oder
Einbeulungen in den von der Falzkante weggerichteten Bereichen des
Bauteils (9) erreicht wird. Je nach Ausführung
der Gegenrolle (26) kann das Bauteil (9) in dem
vom Falzrand (34) wegweisenden Bereich zusätzlich
an der Falzrolle (26) in Anlage kommen und von dieser unterstützt
werden.
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Durch
die erfindungsgemäße Falzeinrichtung (1)
ist es möglich, auch an Sichtkanten qualitativ hochwertige
Falzungen vorzunehmen, ohne dass die dem Falzrand (34)
abgelegenen Bereiche des Werkstücks (9) durch
ein Falzbett (13) unterstützt werden müssten.
Es kann also auf ein Falzbett (13) bei diesem Falzschritt
verzichtet werden.
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Das
Falzwerkzeug (2) der erfindungsgemäßen
Falzeinrichtung (1) ist in 8 in einer
ersten bevorzugten Ausführungsform dargestellt. Es weist
einen Grundträger (3) in Form eines z. B. rohrartigen Gestells
(14) und ein damit fest oder lösbar verbundenes
Kopfteil (4) auf. Der Grundträger (3)
kann an seinem dem Falzkopf (4) abgewandten Ende einen Anschluss
(15) zur Verbindung an eine Trageinrichtung (41)
aufweisen.
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Der
Anschluss (15) kann hierbei zur Befestigung an ein stationäres
Gestell ausgebildet sein oder als Flanschplatte zur Anbindung an
eine Manipulatorhand (7) vorliegen. Der Anschluss (15)
weist bevorzugt eine Mediendurchführung auf. Diese kann
auch als sog. Medien-Kupplung ausgebildet und an entsprechende Elemente
einer Manipulatorhand (7) angepasst sein. Über
die Mediendurchführung können beispielsweise elektrische
Energie, Druckluft sowie Sensor-, Steuer- und Regelsignale durch
den Anschluss (15) geleitet und mit Teilen des Falzwerkzeugs
(2) verbunden werden. Im oder am Gestell (14) des
Grundkörpers (3) können beispielsweise
ein oder mehrere Antriebe (16, 17) und/oder ein
oder mehrere Erfassungseinrichtungen (36) angeordnet sein,
die mit der Mediendurchführung verbunden sind.
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Am
Kopfteil (4) des Falzwerkzeugs (2) können
ein oder mehrere angetriebene Falzrollen (21, 22)
angeordnet sein, denen jeweils eine oder mehrere frei drehende Gegenrollen
(23, 24, 25) zugeordnet sein können.
Die Falzrollen (21, 22) können bevorzugt
verschieblich auf einer jeweiligen Antriebsachse (27, 28)
gelagert sein. Die Antriebsachse(n) (27, 28) können
quer oder schräg zur Längsachse des Gestells (14)
ausgerichtet sein. Das Falzwerkzeug (2) kann über
eine Stelleinrichtung (31') verfügen, über welche
eine Zustellbewegung (32) der angetriebenen Falzrollen
(21, 22) einzeln oder gemeinsam bewirkt sein kann.
Die Zustellbewegung (32) kann z. B. entlang der Antriebsachse
(27, 28) erfolgen.
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Die
Falzrollen (21, 22) können auch starr
auf den Antriebsachsen (27, 28) angeordnet sein.
Eine Zustellung der Falzrollen (21, 22) relativ
zum Werkstück (9, 10) kann in diesem
Fall über eine von einer Trageinrichtung (41, 42)
bewirkte Relativbewegung zwischen Werkstück (9, 10)
und Falzwerkzeug (2) erfolgen.
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Die
Gegenrollen (23, 24) sind z. B. an einem Rollenträger
(29) angeordnet. Der in 8 dargestellte
Rollenträger ist nur eine mögliche Ausführungsform.
Die Gegenrollen (23, 24, 25) können über beliebige
andere Ausformungen von eigenen oder gemeinsamen Rollenträgern,
beispielsweise als Schwenk- oder Schiebemechanismen oder als Revolver,
am Falzwerkzeug (2) gelagert sein. Der Rollenträger
(29) kann selbst fest mit dem Falzwerkzeug (2)
verbunden sein oder wie in 8 dargestellt,
verschieblich angeordnet sein. Das Falzwerkzeug (2) kann
ferner über mehrere Rollenträger (29)
verfügen, die an unterschiedlichen Bereichen des Falzwerkzeugs
(2) gelagert und auf unterschiedliche Weise zugestellt
werden können.
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Das
Falzwerkzeug (2) kann eine oder mehrere Stelleinrichtungen
(31) zur Verstellung der Gegenrollen (23, 24, 25, 26)
aufweisen. Die Stelleinrichtungen können beispielsweise
eine Schwenkbewegung (30) zur Verstellung der Lage der
Gegenrollen (23, 24, 25, 26)
bewirken. Die Stelleinrichtungen (31) können im
Werkzeugkopf (4) oder im Grundträger (14) angeordnet
sein und können über eigene Antriebe (17)
verfügen. Die Stelleinrichtungen (31) können auch über
externe Antriebe betätigbar sein. Weiterhin kann eine Verstellung,
insbesondere eine Schwenkbewegung (30) der Gegenrollen
(23, 24, 25, 26) auf beliebige
andere Weise und ggf. auch manuell erfolgen.
-
Die
Stelleinrichtungen (31) oder die Rollenträger
(29) können Vorrichtungen zur mechanischen Arretierung
der Gegenrollen (23, 24, 25, 26)
in bestimmten vordefinierten Positionen aufweisen.
-
9 zeigt
eine weitere bevorzugte Ausführungsform des Falzwerkzeugs
(2) der erfindungsgemäßen Falzeinrichtung
(1). Das Falzwerkzeug (2) weist einen modularen
Aufbau auf, wobei das Kopfteil (4) als Kopfmodul (37)
ausgeführt ist. Das Kopfmodul (4) kann ggf. durch
eine Schnellspann- oder Kupplungsvorrichtung (nicht dargestellt)
mit dem Grundträger (3) verbunden werden. Der
Grundträger (3) weist ein oder mehrere Anschlüsse
(18, 19, 20) auf, über welche
eine Medien und/oder Energiebereitstellung für den Werkzeugkopf
(4) und insbesondere ein Kopfmodul (37) erfolgen
kann. Es kann sich hierbei beispielsweise um einen Anschluss (18)
in Form einer Keilwelle zur Bereitstellung von kinetischer Energie
sowie um einen Anschluss (19) zur Bereitstellung von Druckluft
oder pneumatischer Energie und einen Anschluss (20) zur
Bereitstellung von elektrischer Energie handeln. Es können
auch Anschlüsse (nicht dargestellt) zum Austausch von Sensor-,
Steuer- oder Regelsignalen zwischen Grundträger (3)
und Kopfmodul (37) vorliegen.
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Das
Kopfmodul (37) kann beliebige unterschiedliche Ausführungsformen
haben und ein oder mehrere Paarungen von einer angetriebenen Falzrolle
(21, 22) mit jeweils ein oder mehreren frei drehenden
Gegenrollen (23, 24, 25, 26)
aufweisen. Das Kopfmodul (37) kann auch zusätzliche
angetriebene oder frei drehende Falzrollen oder Gegenrollen aufweisen.
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Der
Antrieb (16) für die Falzrollen (21, 22) kann
bevorzugt als steuer- oder regelbarer Elektromotor ausgeführt
und im Gestell (14) des Grundträgers (3)
angeordnet sein. Die Abtriebsenergie des Elektromotors kann beispielsweise über
den Anschluss (18) in das Kopfmodul (37) eingeleitet
und dort ggf. über ein Getriebe (nicht dargestellt) an
ein oder mehrere Falzrollen (21, 22) weitergeleitet
sein.
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Am
Kopfmodul (37) können Stelleinrichtungen (31, 31')
zum Verstellen von Gegenrollen (23, 24, 25, 26)
sowie Falzrollen (21,22) angeordnet sein. Zur Betätigung
der Stelleinrichtungen (31, 31') können ein
oder mehrere Antriebe (17) im Kopfmodul (37) angeordnet
sein. Die Antriebe (17) können über Anschlüsse
(19, 20) bevorzugt mit elektrischer oder pneumatischer
Energie versorgt sein.
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Es
ist weiterhin möglich, ein oder mehrere Antriebe (17)
im Gestell (14) des Grundträgers (3) anzuordnen,
wobei die Antriebsenergie der Antriebe (17) über
Anschlüsse (18, 19, 20) in das
Kopfmodul (37) und an die Stelleinrichtungen (31, 31')
weitergeleitet sein können.
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Die
Falzeinrichtung (1) kann eine Erfassungseinrichtung (36)
für Falzparameter aufweisen, die beispielsweise zur Erfassung
von Antriebsenergien der Falzrollen (21, 22) und
insbesondere zur Erfassung von Motorströmen eines oder
mehrerer Antriebe (16) ausgebildet ist. Die Erfassungseinrichtung (36)
kann auch als Sensorik zur Erfassung von Reaktionskräften
und/oder Reaktionsmomenten ausgebildet sein. Die Reaktionskräfte
und/oder Reaktionsmomente können direkt über eine
im Falzwerkzeug (2) angeordnete Messeinrichtung (nicht
dargestellt) und/oder indirekt über andere Messeinrichtungen
wie beispielsweise Kraft- und Momentenmessmittel eines Manipulators
(6) erfasst werden.
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Die
Erfassungseinrichtung (36) kann eigenständig ausgebildet
sein und beispielsweise im Gestell (14) des Grundträgers
(3) angeordnet sein. Sie kann auch Teil einer gemeinsamen
Steuerung (8) der Falzeinrichtung (1) sein.
-
In 10 ist
eine weitere besonders bevorzugte Ausführungsform der Falzeinrichtung
(1) dargestellt. Die Falzeinrichtung (1) weist
ein stationär angeordnetes Falzwerkzeug (2) auf,
welches an einer Trageinrichtung (41) angeordnet ist und
gemeinsam mit dieser eine Falzbearbeitungsstation (40)
bildet. Die Falzeinrichtung (1) weist ferner zwei weitere Bearbeitungsstationen
(40) als stationär ausgebildeten Eckenschieber
(44) und stationär angeordnete Auftrageinrichtung
(43) für Klebe und/oder Dichtmittel auf.
-
In
der in 10 gezeigten Ausführungsform wird
ein mehrteiliges Werkstück (9, 10) von
einer Trageinrichtung (42) relativ zu den Bearbeitungsstationen
(40) bewegt. Die Trageinrichtung (42) ist hier
als mehrachsiger Manipulator (6) ausgebildet, welcher an
einer Manipulatorhand (7) eine Greifeinrichtung (47)
aufweist. An der Greifeinrichtung (47) kann ein mitführbares
Falzbett (13) angeordnet sein. Die Greifeinrichtung (47)
kann ggf. auch als Spanneinrichtung dienen und die Bauteile (9, 10)
des Werkstücks miteinander und auf dem Falzbett (13)
fixieren. Es können jedoch auch separate Spanneinrichtungen (11)
vorhanden sein.
-
Im
Bewegungsbereich des vom Manipulator (6) geführten
Werkstücks (9, 10) sind in der gezeigten
Ausführungsform der Falzeinrichtung (1) ferner eine
Zufuhr (45) und eine Abfuhr (46) für
Bauteile (9, 10) und Werkstücke sowie
eine Assemblingstation (48) zum Zusammenfügen
von Bauteilen (9, 10) angeordnet. Über
die Zufuhr (45) können Bauteile (9, 10)
einzeln oder gemeinsam von außen zur Falzeinrichtung (1)
zugeführt und dort ggf. in der Assemblingstation (48)
zu einem mehrteiligen Werkstück (9, 10)
zusammengefügt werden. Das fertig bearbeitete Werkstück
(9, 10) kann über die Abfuhr (46)
abtransportiert werden.
-
Die
Falzeinrichtung (1) weist bevorzugt eine Steuerung (8)
auf, welche beispielsweise in der dargestellten Ausführungsform
mit der Trageinrichtung (42) in Form eines Manipulators
(6) sowie dem Falzwerkzeug (2), dem Eckenschieber
(44) und der Auftrageinrichtung (43) verbunden
ist. Die Falzeinrichtung (1) kann ferner eine Abstimmungseinrichtung (39)
zum Abstimmen der Drehgeschwindigkeit (49) oder Abwälzgeschwindigkeit
der angetriebenen Falzrollen (21, 22) am Werkstück
(9, 10) und der Bahngeschwindigkeit (50)
der Führungsbewegung der Trageinrichtung (41, 42)
auf. Die Abstimmungseinrichtung (39) ist hier Teil der
Steuerung (8) und mit einer im Falzwerkzeug (2)
angeordneten Erfassungseinrichtung (36) verbunden.
-
Über
die Abstimmungseinrichtung (39) können die Drehgeschwindigkeit
(49) der angetriebenen Falzrollen (21, 22)
und die Bewegungen des vom Manipulator (6) geführten
Werkstücks (9, 10) derart beeinflusst
werden, dass die Drehgeschwindigkeit (49) mit der Bahngeschwindigkeit
(50) auf Gleichlauf synchronisiert ist. Die Abstimmungseinrichtung
(39) kann jedoch auch eine gezielte Geschwindigkeitsdifferenz
oder Proportionalität zwischen der Drehgeschwindigkeit
(49) und der Bahngeschwindigkeit (50) erzeugen.
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Während
eines Falz- oder Bördelvorganges kann die Erfassungseinrichtung
(36) Parameter der Falzung, wie Drehgeschwindigkeit (49),
Antriebsenergie, Anpress- und Führungskraft oder dgl.,
erfassen und beispielsweise durch Material- oder Fertigungsungenauigkeiten
hervorgerufene Abweichungen im Falzprozess feststellen. Die Steuerung
(8) kann beispielsweise unter Einbeziehung der Signale der
Erfassungseinrichtung (36) über die Abstimmungseinrichtung
(39) regulativ in den Falzprozess eingreifen. Der Eingriff
kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die Drehgeschwindigkeit
(49) der Falzrollen (21, 22) gegenüber
der Bahngeschwindigkeit (50) der Relativbewegung von Falzwerkzeug
(2) und Falzrand (33, 34) erhöht
oder vermindert wird. Auch die im Roboter (6) programmierte
und gespeicherte Führungsbahn kann verändert werden.
-
Es
sind auch andere regulative Eingriffe in den Falzprozess möglich,
beispielsweise indem der Winkel β zwischen den Achsen einer
im Eingriff befindlichen Falzrolle (21, 22) und
einer oder mehreren Gegenrollen (23, 24, 25, 26)
vergrößert oder verkleinert wird.
-
Abwandlungen
der gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen sind
in verschiedener Weise möglich. Das Falzwerkzeug (2)
kann eine beliebige Anzahl von Rollenpaarungen aufweisen, wobei
die Verstellung und die Zustellung der Falzrollen (21, 22)
sowie Gegenrollen (23, 24, 25, 26)
auf beliebige andere Weise erfolgen kann. Beispielsweise kann ein
von außen betätigbarer Verstell- und oder Schwenkmechanismus
vorgesehen sein, der gegebenenfalls über eine mechanische
Arretierung verfügt und keines eigenen Antriebs (17)
bedarf.
-
Die
Zahl und Anordnung der Falz- und Gegenrollen (21 bis 26)
kann variieren. Beispielsweise kann nur eine angetriebene Falzrolle
(21) am Werkzeugkopf (4) angeordnet sein, der über
einen Revolvermechanismus ein oder mehrere Gegenrollen zugestellt
werden können. Es ist ferner möglich, als Erweiterung
der Falzeinrichtung (1) andere Falzwerkzeuge (2)
ohne angetriebene Falzrollen oder ohne Gegenrollen einzubringen.
-
Verändert
werden können auch die Ausbildung der Bearbeitungsstationen
(40). Diese können stationär oder bewegbar
angeordnet sein und ggf. über eigene Steuerungen verfügen.
Außerdem ist es möglich, die in den gezeigten
und in den beschriebenen Ausführungsbeispielen enthaltenen
Merkmale beliebig untereinander zu vertauschen und zu kombinieren.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Falzeinrichtung
- 2
- Falzwerkzeug
- 3
- Grundträger
- 4
- Werkzeugkopf
- 5
- Magazin
- 6
- Manipulator
- 7
- Manipulatorhand
- 8
- Steuerung
- 9
- Werkstück,
Bauteil, Blech
- 10
- Werkstück,
Bauteil, Stützrahmen
- 11
- Spanneinrichtung
- 12
- Vorfalzvorrichtung
- 13
- Falzbett
- 14
- Gestell
- 15
- Anschluss,
Flanschplatte
- 16
- Antrieb
- 17
- Antrieb
- 18
- Anschluss,
kinematisch
- 19
- Anschluss,
pneumatisch
- 20
- Anschluss,
elektrisch
- 21
- Falzrolle,
zylindrisch
- 22
- Falzrolle,
konisch
- 23
- Gegenrolle,
zylindrisch
- 24
- Gegenrolle,
zylindrisch
- 25
- Gegenrolle,
konisch
- 26
- Gegenrolle,
konisch
- 27
- Antriebsachse
- 28
- Antriebsachse
- 29
- Rollenträger
- 30
- Schwenkbewegung
- 31
- Stelleinrichtung,
Schwenkeinrichtung
- 31'
- Stelleinrichtung,
Zustellvorrichtung
- 32
- Zustellbewegung
- 33
- Werkstückrand,
Bördelrand, Falzrand
- 34
- Werkstückrand,
Falzrand
- 35
- Werkstückrand,
Stützrand
- 36
- Erfassungseinrichtung
- 37
- Kopfmodul
- 38
- Spalt
- 39
- Abstimmungseinrichtung
- 40
- Bearbeitungsstation
- 41
- Trageinrichtung
für Falzwerkzeug
- 42
- Trageinrichtung
für Werkstück
- 43
- Auftragvorrichtung
- 44
- Eckenschieber
- 45
- Zufuhr
- 46
- Abfuhr
- 47
- Greifvorrichtung,
Werkstückträger
- 48
- Assemblingstation
- 49
- Drehgeschwindigkeit
- 50
- Bahngeschwindigkeit
- 51
- Falzkante,
Bördelkante
- α
- Falzöffnungswinkel,
Falzwinkel
- β
- Winkel
zwischen Rollenachsen
- F
- Zugkraft
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 8708142
U1 [0002]
- - DE 3404057 A1 [0003]
- - DE 1237524 B1 [0004]
- - WO 99/37418 A1 [0005]