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DE202008013466U1 - Deckelbehälter - Google Patents

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DE202008013466U1 DE200820013466 DE202008013466U DE202008013466U1 DE 202008013466 U1 DE202008013466 U1 DE 202008013466U1 DE 200820013466 DE200820013466 DE 200820013466 DE 202008013466 U DE202008013466 U DE 202008013466U DE 202008013466 U1 DE202008013466 U1 DE 202008013466U1
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Abstract

Deckelbehälter (10) zur Lagerung und zum Transport von insbesondere gefährlichen flüssigen Füllgütern, mit einem äußeren Behälterkörper (12), mit einem oberen Behälterdeckel (14) und einem eingesetzten dünnwandigen Inliner (26), wobei der Behälterdeckel (14) mittels U-förmigem Spannringverschluss (16) oder ohne Spannring als Schnappdeckel mittels Schnappverschluss oder als Schraubdeckel mittels Schraubverschluss auf der oberen Behälteröffnung (36) des Behälterkörpers (12) an einen entsprechend ausgebildeten Flanschrand (34) fixierbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälterdeckel (14) mit wenigstens einer kleineren mittels Verschlussdeckel (38) gas- und flüssigkeitsdicht verschließbaren Deckelöffnung zum Einfüllen und zur Entnahme des flüssigen Füllgutes versehen ist, und daß der dünnwandige Inliner (26) auf der Unterseite des Behälterdeckels (14) im äußeren Umfangsbereich gas- und flüssigkeitsdicht befestigt bzw- fixiert ist, wobei Behälterdeckel (14) und Inliner (26) eine gas- und flüssigkeitsdichte Hohlkörper-Einheit bilden.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Deckelbehälter zur Lagerung und zum Transport von insbesondere gefährlichen flüssigen Füllgütern, mit einem äußeren Behälterkörper, mit einem oberen Behälterdeckel und einem eingesetzten dünnwandigen Inliner. Der Behälterdeckel weist wenigstens eine gas- und flüssigkeitsdicht verschließbare Einfüll- und Entleerungsöffnung auf und kann z. B. mittels U-förmigem Spannringverschluss oder ohne Spannring als Schnappdeckel mittels Schnappverschluss oder als Schraubdeckel mittels Schraubverschluss auf der oberen Behälteröffnung des Behälterkörpers an einem entsprechend ausgebildeten Flanschrand fixiert sein.
  • Stand der Technik:
  • Üblicherweise werden Flüssigkeiten, insbesondere gefährliche Flüssigkeiten wie Chemikalien oder dergleichen in Stahl- oder Kunststoff-Spundfässern abgefüllt.
  • Diese Stahl- oder Kunststoff-Spundfässer haben eine besondere UN-Zulassung, damit darin gefährliche Flüssigkeiten transportiert und gelagert werden dürfen. Um eine UN-Zulassung für Fässer zu erhalten, müssen diese bestimmte Tests (z. B. Diagonal-Falltest, Kältefalltest, Innendruckprüfung, Stauchdruckprüfung etc.) durchlaufen und besonders hohe Leistungsanforderungen erfüllen.
  • Es gibt bereits auch einige Deckelfässer mit UN-Zulassung, die allerdings nur für weniger gefährliche Flüssigkeiten verwendet werden dürfen, weil ein Deckelfaß (Open Top Drum) verständlicherweise nicht die hohe Fallfestigkeit und Innendruckbeständigkeit wie ein Spundfass (Closed Head Drum) erreichen und aufweisen kann.
  • Weiterhin ist eine Verwendung von dünnwandigen Inlinern (Foliensäcke) bei Deckelfässern allgemein bekannt, so z. B. aus der DE-A 1009101 oder DE-A 4321550 . Man hat sogar auch versucht, Spundfässer mit Inlinern auzustatten, wie z. B. aus der DE 4007617 oder EP-B 0 501 015 bekannt wurde. Derartige Inliner werden in der Regel eingesetzt um eine Verunreinigung des Behälterkörpers zu vermeiden und dadurch eine Wieder- bzw. Mehrfachverwendung des Außenbehälters zu ermöglichen. Bei Deckelfässern werden die Inliner immer im Mündungsbereich bzw. am Außenrand des Deckelbehälters befestigt; bei Spundfässern haben die Inliner zur Befestigung innerhalb der Spundöffnung des Fasses zumeist spezielle Befestigungshülsen an der Einfüll- und Entleerungsöffnung. Das Einsetzten von Kunststoff-Inlinern in Spundfässer und das spätere Herausnehmen ist jedoch äußerst kompliziert und aufwendig und hat sich in der Praxis nicht bewährt.
  • Problematik: Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, daß übliche befüllte Deckelbehälter – auch mit eingesetzten Inlinern – nur in begrenztem Maße für gefährliche Flüssigkeiten eingesetzt werden können, weil sie bei Behälterabstürzen – insbesondere bei einem kritischen Diagonalfall – im Verbindungsbereich von äußerem Behälterkörper und oberem Behälterdeckel hohen Belastungen ausgesetzt sind, die – insbesondere bei Kunststoff-Deckelfässern mit Stahl-Spannringverschluss – häufig zu Undichtigkeiten führen und somit den Einsatzbereich von Deckelfässern auf ungefährliche partikelförmige oder pastöse Füllgüter einschränken.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, diese Nachteile des Standes der Technik zu beseitigen und einen Deckelbehälter anzugeben, dessen Dichtigkeitsverhalten auch bei höheren bzw. kritischen Belastungsfällen verbessert ist, und für den – gegenüber üblichen Deckelfässern – eine höhere UN-Zulassung erreichbar ist. Weiterhin soll das Einsatzgebiet dieser Deckelbehälter in Hinblick auf gefährliche flüssige Füllgüter unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte erweitert und eine kostengünstige Wiederverwendung des äußeren Behälterkörpers ermöglicht werden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Behälterdeckel mit wenigstens einer kleineren, mittels Verschlussdeckel gas- und flüssigkeitsdicht verschließbaren Deckelöffnung zum Einfüllen und zur Entnahme des Füllgutes versehen ist, und daß der dünnwandige Inliner auf der Unterseite des Behälterdeckels im äußeren Umfangsbereich gas- und flüssigkeitsdicht befestigt bzw- fixiert ist, wobei Behälterdeckel und Inliner eine gas- und flüssigkeitsdichte Hohlkörper-Einheit bilden.
  • Auf diese Weise wird ein vollständig geschlossener Behälter zur Aufnahme des flüssigen Füllgutes geschaffen, der hinsichtlich einer Flüssigkeitsdichtigkeit aus den zwei wesentlichen Teilen Inliner und Behälterdeckel besteht, die unlösbar gas- und flüssigkeitsdicht miteinander verbunden sind. Die Befüllung und Entleerung erfolgt ausschließlich über eine oder zwei kleine Spundöffnungen (z. B. 2 Zoll-Öffnung) im Behälterdeckel, die für sich mittels entsprechender Schraubdeckel oder Spundstopfen gas- und flüssigkeitsdicht verschließbar sind.
  • Der untere Behälterkörper ist hierbei an der Abdichtung des flüssigen Füllgutes nicht mehr direkt beteiligt und hat im wesentlichen nur noch eine Stützfunktion zu erfüllen. Da der Behälterkörper mit dem flüssigen Füllgut nicht mehr in Kontakt kommt, ist er hervorragend für eine Mehrfachverwendung geeignet. Der Behälterkörper kann aus thermoplastischem Kunststoff (z. B. HD-PE) bestehen und im Spritzgussverfahren, im Blasformverfahren oder nach dem Rotationsschmelzverfahren (Rotational Moulding) hergestellt sein. Der Behälterkörper kann aber auch aus Metall (z. B. Stahlblech) oder gewickeltem Kraftpapier (Papptrommel, Fiberdrum) bestehen.
  • Bei Behälterabstürzen führen kleinere Deformationen von Spannring und Deckelrand bzw. Behältermündung nicht sofort zu Undichtigkeiten mit Flüssigkeitsaustritt, solange der innere Inliner nicht beschädigt wird. Der erfindungsgemäße Deckelbehälter widersteht nun auch – etwa so wie ein Spundfass – erheblich höheren Innendrücken im Vergleich zu üblichen Deckelfässern, da die flüssigkeitsdichte Abdichtung zum Behälterinneren nicht mehr über einen am Außenumfang eingelegten Dichtungsring gegenüber der durchmessergroßen Behälteröffnung, sondern lediglich an dem wesentlich kleineren Spundverschluss (2 Zoll) bzw. Schraubdeckel (z. B. 150 mm Durchmesser) innerhalb des Behälterdeckels erfolgt. Durch das erheblich bessere Dichtigkeitsverhalten wird ermöglicht, daß höherwertige UN-Zulassungen – auch für gefährliche flüssige Füllgüter – erreicht werden können.
  • Spundfässer aus thermoplastischem Kunststoff haben z. B. bei Heißabfüllung von flüssigen Chemikalien (mit Prozesswärme) den Nachteil, daß die verschlossenen Fässer durch nachfolgende Abkühlung des Füllgutes einem inneren Unterdruck (Vakuumbildung) unterliegen und sich dadurch häufig seitliche Einbeulungen der Fasswandung ausbilden. Dies ist bei übereinander gestapelten Spundfässern besonders kritisch hinsichtlich von Fassabstürzen durch Stapelumfälle. Bei dem erfindungsgemäßen Kunststoff-Deckelfass mit eingeschweißtem Inliner tritt dieser nachteilige Effekt nicht mehr auf, weil der Spannringverschluss von Fassdeckel und Fasskörper nun gerade nicht mehr gas- und flüssigkeitsdicht ist, sondern der Inliner kann sich nach Heißabfüllung problemlos einziehen und eine Vakuumbildung ausgleichen, ohne daß dies eine Auswirkung auf die Form bzw. Gestalt und damit auf die Stapelbelastbarkeit des äußeren Fasskörpers und des Fassdeckels hat.
  • In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Behälterdeckel aus thermoplastischem Kunststoff besteht und im Spritzguss- oder Blasformverfahren hergestellt ist, und daß der Inliner im äußeren Umfangsbereich des Behälterdeckels unlösbar gas- und flüssigkeitsdicht aufgeschweißt oder aufgeklebt ist. Wenn Inliner und Behälterdeckel beide aus Kunststoff bestehen wird das gegenseitige Verschweißen bzw. Aufschweißen des Inliners auf den Rand des Behälterdeckels bevorzugt.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltungsvariante der Erfindung bestehen Fasskörper, Fassdeckel und angeschweißter Inliner gleichermaßen aus thermoplastischem Kunststoff (HD-PE), wobei der Fassdeckel mit seitlich in der Deckelscheibe angeordneter Spundöffnung mittels eines Stahl-Spannringes auf dem Fasskörper befestigt ist. Diese bevorzugte Ausführungsvariante ist – mit entsprechender UN-Zulassung – als Ersatz für normale Kunststoff-Spundfässer vorgesehen, die üblicherweise für die Lagerung und den Transport von gefährlichen flüssigen Füllgütern verwendet werden. Bei Mehrfachverwendung des zylindrischen Deckelfasskörpers ist eine derartige Verpackungseinheit kostengünstiger als ein vergleichbares Spundfass.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Behälterdeckel aus Metall besteht und der Inliner im äußeren Umfangsbereich des Behälterdeckels gas- und flüssigkeitsdicht aufgeklebt ist. Das flächige Verkleben mit hochwertigen Industrieklebern stellt hierbei die optimale Form einer unlösbaren Verbindung von Fassdeckel und Inliner dar.
  • Der erfindungsgemäße Deckelbehälter kann natürlich auch für feste, partikelförmige oder zähfließende, pastöse Füllgüter verwendet werden, solange diese wie Flüssigkeiten mit einem Füllrohr durch die Einfüll- und Entleerungsöffnung im Behälterdeckel einfüllbar und mittels Saugrohr aus dem Deckelbehälter heraus absaugbar sind.
  • In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Behälterdeckel einen nach unten offenen U-förmigen Rand mit einem vertikalen äußeren und einem vertikalen inneren Deckelflansch aufweist, und daß der Inliner außenseitig auf den inneren Deckelflansch aufgeschweißt oder aufgeklebt ist. Hierbei wird der Inliner in einem vertikalen Befestigungsbereich am Fassdeckel fixiert. In vorteilhafter Weise ist der innere Deckelflansch dabei verlängert ausgebildet und bietet dadurch eine breitere Verschweißungszone.
  • In anderer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Inliner an seinem oberen Ende einen nach außen ausgeformten Rand nach Art eines Radialflansches aufweist und im wesentlichen in dem der Stirnfläche der Behältermündung gegenüberliegenden U-förmigen Deckelrand eingeschweißt oder eingeklebt ist. Hierbei ist der Befestigungsbereich mehr in Horizontalrichtung ausgerichtet. Dabei reicht der Inliner-Rand bis in die Auflagefläche des Fassdeckels und wird dort sozusagen zusätzlich eingeklemmt. Dies wirkt einerseits schädlichen Zugbelastungen entgegen und verhindert ein "Klappern" des Fassdeckels, denn auf übliche fassdeckelgroße Dichtungsringe im Deckelrand bzw. auf der Fassmündung kann bei dem erfindungsgemäßen Deckelfass verzichtet werden.
  • Der Inliner ist normalerweise als zylinderförmiger Foliensack ausgebildet und aus thermoplastischem Kunststoff hergestellt. Dabei kann der flüssigkeitsdichte Inliner zur Verstärkung mit einer Gewebeeinlage ausgestattet sein.
  • In vorteilhafter Weise kann der Inliner an seinem oberen Rand in seinem Befestigungsbereich verdickt ausgebildet sein und eine Wanddicke von wenigstens 1 mm aufweisen. Um ein Verdrehen des Inliners im Fasskörper zu Verhindern kann der Inliner in sich mit einer Vielzahl von in Vertikalrichtung verlaufenden Versteifungsrippen ausgestattet sein. Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert und beschrieben. Es zeigen:
  • 1 einen erfindungsgemäßen Deckelbehälter in perspektivischer Ansicht,
  • 2 einen Querschnitt durch den Deckelbehälter mit Inliner gemäß 1,
  • 3 einen Querschnitt durch den Behälterkörper ohne Inliner,
  • 4 eine Draufsicht auf den Behälterdeckel,
  • 5 ausschnittsweise einen vergrößerten Querschnitt des Deckelbehälters.
  • In 1 ist mit der Bezugsziffer 10 ein erfindungsgemäßer Deckelbehälter in einer bevorzugten Ausführungsform als vollzylindrisches 220 Liter Deckelfaß bezeichnet, der einen Behälterkörper 12 mit aufgesetztem Behälterdeckel 14 und Spannringverschluss 16 zeigt. Der Behälterdeckel 14 weist eine zentrale flache Deckelscheibe 18 mit darin angeordneten, sich diametral gegenüberliegenden Spundöffnungen und einen U-förmigen, nach unten offenen Deckelrand 20 mit einem äußeren Ringstück 22 und einem inneren Ringstück 24 auf (5). Die zentrale Deckelscheibe 18 ist gegenüber einer flachen, außenseitig umlaufenden Ringscheibe 32 etwas erhöht ausgebildet.
  • Im Übergangsbereich von außenseitiger Ringscheibe 32 zu der zentralen Deckelscheibe 18 sind zwei sich diametral gegenüberliegende, jeweils mit einem Spundstopfen 38 gas- und flüssigkeitsdicht verschließbare Spundöffnungen in kleinen Spundmulden derart versenkt angeordnet, daß im Verschlusszustand die Oberfläche der eingeschraubten Spundstopfen 38 mit der Oberfläche des aufgesetzten Spannringes 16 und der zentralen Deckelscheibe 18 in einer Höhenebene liegen.
  • Am unteren Rand des Behälterkörpers 12 ist für eine bessere Stabilität, sowie höhere Standfestigkeit und Abrollbarkeit des gefüllten Fasses in gekippter Schrägpositionierung ein massiv ausgeformter umlaufender Boden-Rollring bzw. Fußring 40 angeordnet.
  • Der Spannring 16 übergreift mit seinem oberen Schenkel den U-förmigen Deckelrand 20 und mit seinem unteren Schenkel einen oben an der Behälteröffnung 36 an der Außenwandung des Behälterkörpers 12 angeordneten, im wesentlichen radial nach außen abstehenden Mantelflansch 34 und presst den Behälterdeckel 14 auf die Behälteröffnung 36.
  • 2 zeigt den Fassdeckel 14 in Draufsicht. Hier sind im Deckel zwei gegenüberliegende Spundöffnungen mit 2 Zoll-Spundstopfen 38 gas- und flüssigkeitsdicht verschlossen. Außenseitig in der flachen Ringscheibe 32 und innenseitig direkt hinter dem U-förmigen Deckelrand sind mehrere Stapelnocken 28 in Form von Ringsteg-Teilstücken vorgesehen. Diese Stapelnocken 28 greifen bei Stapelung gleichartiger Fässer formschlüssig in die innenseitig hinter dem Boden-Rollring 40 (Foot-Ring) angeordnete Eingreifnut 30 ein und verhindern z. B. bei Transporterschütterungen ein seitliches Verrutschen von übereinander gestapelten Fässern.
  • In 3 ist der Behälterkörper bzw. ein Fasskörper 12 mit oberer Einfüllöffnung 36, mit oberem Mantelflansch 34 als Spannring-Gegenlager, und mit bodenseitigem Fußring 40 in Querschnittsansicht dargestellt. Direkt hinter dem Fußring 40 ist die Eingreifnut 30 in den flachen Faßunterboden eingeformt.
  • 4 zeigt das vollzylindrische Deckelfaß 10 als bevorzugte Ausführungsform der Erfindung mit Fasskörper 12, mit aufgesetztem Fassdeckel 14 und mit an den Fassdeckel 14 angeschweißtem Kunststoff-Inliner 26. Das Deckelfaß hat ein Fassungsvermögen von ca. 220 Liter bzw. 55 US-Gallonen. Mit einer Höhe von 890 mm und einem äußeren Durchmesser von 585 mm weist es nahezu die gleichen Abmessungen auf wie ein entsprechendes Stahlfass und ist mit den gleichen Stahlfass-Fassgreiferwerkzeugen handhabbar.
  • Der Fassdeckel 14 ist im Spritzgussverfahren aus Kunststoff-Neumaterial (HD-PE virgin material) hergestellt. Der Inliner 26 besteht ebenfalls aus Kunststoff-Neumaterial (HD-PE) und kann im Spritzgußverfahren, im Tiefziehverfahren oder aus zusammengesetztem Folienmaterial hergestellt sein. Der Inliner 26 kann als zylinderförmiger Foliensack einschichtig oder mehrschichtig aufgebaut sein und dabei eine Wandstärke von 0,6 bis 2 mm und ein Gewicht von ca. 1,2 bis 3,4 kg aufweisen. Ein mehrschichtiger Inliner ist vorzugsweise mit einer Barriereschicht (Permeationssperre) gegen ein Durchwandern von Kohlenwasserstoffen, Kohlendioxid oder Sauerstoff ausgestattet. Der gas- und flüssigkeitsdichte Inliner 26 kann weiterhin zur Verstärkung mit einer Gewebeeinlage und gegen eine Verdrehsicherheit innerhalb des Fasskörpers bei schrägem Abrollen eines befüllten Fasses mit in Vertikalrichtung verlaufenden Versteifungsrippen ausgestattet sein. Der Fasskörper 12 kann im Spitzgussverfahren oder im Blasformverfahren hergestellt sein und kann aus Kunststoff-Neumaterial (HD-PE) oder Recycle-Kunststoffmaterial bestehen. Bei einer Wandstärke von ca. 2,5 bis 5 mm kann das Gewicht des Fasskörpers von ca. 5,0 bis 9,5 kg betragen. Durch eine Mehrfachverwendung des Fasskörpers können in vorteilhafter Weise die Verpackungskosten, der Verbrauch von Neumaterial und damit die Materialkosten gesenkt werden, und es vermindert die Menge an Abfallmaterial von gebrauchten Verpackungsbehältern.
  • Der Kreisausschnitt "A" links oben in 4 ist in 5 als vergrößerter Teilquerschnitt dargestellt. Darin ist ersichtlich, daß das innere Ringstück 24 des U-förmigen Deckelrandes 20 derart verlängert ausgebildet ist, so daß es sich um ein ganzes Stück in die Behälterkörperöffnung 36 hinein erstreckt. Die "Eintauchtiefe" des Ringstückes 24 (= Höhe des Ringstückes) kann zwischen 10 und 60 mm betragen. In bevorzugter Ausführung weist die glatte Außenseite des Ringsteges 24 als Befestigungsbereich 42 für das Aufschweißen oder Aufkleben des Inliners eine Höhe von ca. 35 mm auf (innenseitig gemessen von der Ringscheibe 32 aus).
  • In 6 ist die Behältermündung und die Behälterdeckelausführung noch einmal in Detailansicht dargestellt. Dadurch, daß die flache Ringscheibe 32, die sich direkt hinter dem U-förmigen Deckelrand anschließt, um ca. 15 bis 20 mm tiefer als die obere Stirnkante 32 des U-förmigen Deckelrandes gelegen ist, ergibt sich eine umlaufende Eingreifnut für den Einsatz bzw. zur Handhabung eines befüllten Deckelbehälters mit üblichen Fassgreiferwerkzeugen (Papageienschnabel) wie er auch für übliche Stahlfässer verwendet wird.
  • Im Befestigungsbereich 42 weist der Inliner zum besseren Anschweißen bzw. Ankleben vorzugsweise einen verdickt ausgebildeten Rand auf. Dort kann die Wandstärke bis doppelt so dick ausgebildet sein wie die normale Wandstärke des Inliners (etwa 0,5 bis 2 mm). Der Inliner kann verschiedenartig ausgestaltet sein. So kann in einer Ausführungsvariante vorgesehen sein, daß der Inliner 26 aus einer Metallfolie oder einer flüssigkeitsdichten, mit Metallfäden durchzogenen und kunststoffbeschichteten Gewebefolie besteht. Bei einem Einsatz im Lebensmittelbereich kann z. B. auch vorgesehen sein, daß der Inliner 26 aus einer mehrschichtigen Kunststoff-Folie besteht und eine Barriereschicht gegen Permeation von Kohlenwasserstoffen aufweist.
  • Auf einen in den U-förmigen Deckelrand 20 eingelegten umlaufenden Dichtungsring kann völlig verzichtet werden, weil der Behälterdeckel 14 bei geschlossenem Spannring 16 nicht gas- und flüssigkeitsdicht auf dem oberen Mündungsrand der Behälteröffnung abdichtet sein muß, da Fassdeckel und angeschweißter Inliner eine absolut flüssigkeitsdichte Einheit bilden. Während übliche, mit Flüssigkeit befüllte Deckelfässer in der Regel bei Behälterabstürzen bereits aus Fallhöhen von 1,2 m undicht werden, bleibt der erfindungsgemäße Deckelbehälter selbst bei größeren Fallhöhen noch absolut flüssigkeitsdicht, solange der Spannring nicht völlig abspringt.
  • Gemäß der Erfindung wird also auf einfache Weise ein flüssigkeitsdichtes Deckelfaß geschaffen, das in seinen Leistungsdaten einem geschlossenen einteiligen Spundfass nahezu ebenbürtig ist. Die Dichtigkeit des erfindungsgemäßen Deckelfasses wird bei Behälterabstürzen und bei Innendruckbelastungen wesentlich erhöht, so daß es für einen Einsatz von flüssigen Füllgütern bestens geeignet ist und sogar für gewisse gefährliche flüssige Füllgüter zugelassen werden kann.
  • 10
    Deckel-Behälter
    12
    Behälterkörper
    14
    Behälterdeckel
    16
    Spannring
    18
    zentrale flache Deckelscheibe
    20
    U-förmiger Deckelrand
    22
    äußeres Ringstück (20) (= äußerer Deckelflansch)
    24
    inneres Ringstück (20) (= innerer Deckelflansch)
    26
    Inliner (= zylinderförmiger Foliensack)
    28
    Deckelsteg (14) (= Stapelnocken)
    30
    Eingreifnut hinter Fußring (40)
    32
    Ringscheibe (14)
    34
    Mantelflansch (12)
    36
    Behälteröffnung (12)
    38
    Spundstopfen
    40
    Fußring (12)
    42
    Befestigungszone
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 1009101 A [0005]
    • - DE 4321550 A [0005]
    • - DE 4007617 [0005]
    • - EP 0501015 B [0005]

Claims (13)

  1. Deckelbehälter (10) zur Lagerung und zum Transport von insbesondere gefährlichen flüssigen Füllgütern, mit einem äußeren Behälterkörper (12), mit einem oberen Behälterdeckel (14) und einem eingesetzten dünnwandigen Inliner (26), wobei der Behälterdeckel (14) mittels U-förmigem Spannringverschluss (16) oder ohne Spannring als Schnappdeckel mittels Schnappverschluss oder als Schraubdeckel mittels Schraubverschluss auf der oberen Behälteröffnung (36) des Behälterkörpers (12) an einen entsprechend ausgebildeten Flanschrand (34) fixierbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälterdeckel (14) mit wenigstens einer kleineren mittels Verschlussdeckel (38) gas- und flüssigkeitsdicht verschließbaren Deckelöffnung zum Einfüllen und zur Entnahme des flüssigen Füllgutes versehen ist, und daß der dünnwandige Inliner (26) auf der Unterseite des Behälterdeckels (14) im äußeren Umfangsbereich gas- und flüssigkeitsdicht befestigt bzw- fixiert ist, wobei Behälterdeckel (14) und Inliner (26) eine gas- und flüssigkeitsdichte Hohlkörper-Einheit bilden.
  2. Deckelbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälterdeckel (14) aus thermoplastischem Kunststoff besteht und im Spritzguss- oder Blasformverfahren hergestellt ist, und daß der Inliner (26) im äußeren Umfangsbereich des Behälterdeckels (14) gas- und flüssigkeitsdicht aufgeschweißt oder aufgeklebt ist.
  3. Deckelbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß Behälterkörper (12), Behälterdeckel (14) und angeschweißter Inliner (26) gleichermaßen aus thermoplastischem Kunststoff (HD-PE) bestehen, wobei der Behälterdeckel (14) mit seitlich in der zentralen Deckelscheibe (18) angeordneter Spundöffnung mittels eines Stahl-Spannringes (16) auf dem Behälterkörper (12) befestigt ist.
  4. Deckelbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälterdeckel (14) aus Metall besteht und der Inliner (26) im äußeren Umfangsbereich des Behälterdeckels (14) gas- und flüssigkeitsdicht aufgeklebt ist.
  5. Deckelbehälter nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälterdeckel (14) einen nach unten offenen U-förmigen Rand (20) mit einem vertikalen äußeren und einem vertikalen inneren Deckelflansch (22, 24) aufweist, und daß der Inliner (26) außenseitig auf den inneren Deckelflansch (24) aufgeschweißt oder aufgeklebt ist (vertikaler Befestigungsbereich).
  6. Deckelbehälter nach Anspruch 1, 2, 3, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Deckelflansch (24) verlängert ausgebildet ist und dadurch eine breitere Befestigungszone (42) für die Fixierung des Inliners (26) bietet.
  7. Deckelbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Inliner (26) an seinem oberen Ende einen nach außen ausgeformten Rand aufweist und im wesentlichen in den der Stirnfläche der Behältermündung gegenüberliegenden U-förmigen Deckelrand (20) eingeschweißt oder eingeklebt ist (Befestigungsbereich in Horizontalrichtung).
  8. Deckelbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Inliner (26) als zylinderförmiger Foliensack ausgebildet ist und aus thermoplastischem Kunststoff hergestellt ist.
  9. Deckelbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der flüssigkeitsdichte Inliner (26) zur Verstärkung mit einer Gewebeeinlage ausgestattet ist.
  10. Deckelbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Inliner (26) an seinem oberen Rand in dem Befestigungsbereich verdickt ausgebildet ist und eine Wanddicke von wenigstens 1 mm aufweist.
  11. Deckelbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Inliner (26) in sich mit in Vertikalrichtung verlaufenden Versteifungsrippen gegen Verdrehsicherheit ausgestattet ist.
  12. Deckelbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Inliner (26) aus einer Metallfolie oder einer flüssigkeitsdichten, mit Metallfäden durchzogenen und kunststoffbeschichteten Gewebefolie besteht.
  13. Deckelbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Inliner (26) aus einer mehrschichtigen Kunststoff-Folie besteht und eine Barriereschicht gegen Permeation von Kohlenwasserstoffen aufweist.
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DE1009101B (de) 1953-10-23 1957-05-23 Stebler Saner Metallwarenfabri Randausbildung fuer Behaelter mit abnehmbarem, eine Innenauskleidung, vorzugsweise als Folie aus Polyaethylen, aufweisendem Deckel
DE4007617A1 (de) 1990-03-11 1991-09-12 Bernd Buedenbender Mit einer auskleidung versehener mit spunden ausgestatteter behaelter
EP0501015B1 (de) 1991-02-25 1994-08-24 Hoover Group Inc Flüssigkeitsbehälter mit abnehmbarer Verkleidung
DE4321550A1 (de) 1993-03-26 1994-09-29 Mauser Werke Gmbh Deckelfaß

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