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Die
Erfindung betrifft eine Dachkonstruktion für Nutzfahrzeuge.
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Bei
volumenorientierten Nutzfahrzeugaufbauten besteht grundsätzlich
das Problem, unter Einhaltung der in der Straßenverkehrsordnung
verankerten baulichen Maximalabmessungen, den maximal nutzbaren
Innenraum zur Verfügung zu stellen. Die hier dargestellte
Lösung dient zur optimalen Ausnutzung der nutzba ren innenlichten
Ladehöhe, dargestellt am Beispiel von überhohen
Transportgestellen.
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Da
der Minimierung der Beladungshöhe (Maß Oberkante
Fahrbahn zu Oberkante Ladeboden) Grenzen gesetzt sind, ist es zweckmäßig,
die innenlichte Ladehöhe ohne Erhöhung der Dachkonstruktion
in der Vertikalen nach oben zu vergrößern.
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Die
innenlichte Ladehöhe errechnet sich theoretisch aus
zulässiger
Gesamthöhe
minus Dicke der Dachkonstruktion
minus
Beladungshöhe.
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Die
herkömmliche Dachkonstruktion 1 besteht, wie in 1 gezeigt
ist, aus querverlaufenden gleichabständigen Dachspriegeln 18 mit
einer Bauhöhe von ca. 32,5 mm, die die obere Begrenzung
der innenlichten Ladehöhe bilden, wobei die Dachspriegel 18 an
den seitlichen, sich gegenüberliegenden Dachschienen 2, 3 befestigt
sind und parallel zu den Stirnseiten 9, 17 ausgerichtet
verlaufen.
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Ein
Nutzfahrzeugaufbau mit einer Dachöffnung ist in der Druckschrift
DE 197 56 865 A1 beschrieben,
wobei die Dachöffnung durch eine entfernbare Abdeckung
verschließbar ist. Des Weiteren ist eine entfernbare Aussteifungskonstruktion
zum Versteifen des Daches des Nutzfahrzeugaufbaus vorhanden.
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Die
Aussteifungskonstruktion umfasst ein oder mehrere biegeweiche oder
in der Länge variable Aussteifungselemente, die von einer
die Dachöffnung freigebenden Stellung in einer Schließstellung zur
Aussteifung des Daches des Nutzfahrzeugaufbaus bringbar sind, in
der sie die Dachöffnung diagonal und auch in Fahrzeuglängsrichtung überspannen und
zur Übertragung von Zugkräften geeignet sind.
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Die
Beladung und Entladung des Nutzfahrzeuges erfolgt durch die abdeckungsfreie
Dachöffnung hindurch, wobei das Dach mit Rollenwagen zur Verschiebung
vorgesehen ist.
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Ein
Problem besteht darin, dass der Nutzfahrzeugaufbau für
eine Beladung und Entladung von mehreren hohen Ladegütern,
z. B. Fahrzeughäusern, nicht geeignet ist. Auch ist kein
schadfreier Transport solcher Ladegüter möglich.
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Eine
Einrichtung ist in der Druckschrift
EP 0 786 571 A1 beschrieben, bei der die
Dachkonstruktion in Form von Dachspriegeln eine nach oben gebogene
Wölbungsform aufweisen, die jeweils durch ein durch mittig
angeordnete, gespreizte Streben gespanntes Kabel stabilisiert wird.
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Ein
Problem besteht darin, dass die Höhenkonstruktion für
den Transport von z. B. Fahrzeughäusern nicht geeignet
ist.
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Eine
verstellbare Dachkonstruktion ist in der Druckschrift
EP 1 754 845 A1 beschrieben,
bei der ausklappbare Seitenwände zu tragenden Plattform zu
beiden Seiten der Längswandung des Nutzfahrzeuges ausgelegt
werden können.
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Ein
Problem besteht darin, dass auf diesen Fahrzeugen z. B. keine Fahrzeughäuser
transportiert werden können.
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Eine
verschiebbare Abdeckung für warentransportierende Nutzfahrzeuge
ist in der Druckschrift
WO
2005/120898 A1 beschrieben, wobei die Dachkonstruktion
aufwändig ist und eine Dachkonstruktion stabilisierende
zusätzliche innere Schrägdachkonstruktion trägt
nicht zur Höhenvergrößerung der Ladehöhe
bei. Im Gegenteil, es wird zwar eine Stabilisierung, aber auch abwärts
gerichtet, eine Verringerung der Höhe durch den Zusatzeinbau
erreicht.
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Eine
Einrichtung zur Abdeckung von Containern ist in der Druckschrift
US 2002/0021018 A1 beschrieben,
wobei Dachplanenspannelemente vorhanden sind, die in dem Dachkonstruktionsbereich seitlich
eingebaut sind, wobei mit Rollenspannern für die Dachplane
zumindest beidseitig an den Stirnseiten der oberen Dachkonstruktion
angebracht sind, um die Dachplane oberseitig zu spannen.
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Ein
Problem besteht darin, dass damit zwar die Höhe vergrößert
wird, aber die abdeckende Plane unter ständiger Zugspannung
steht.
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Der
Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Dachkonstruktion
für Nutzfahrzeuge anzugeben, die derart geeignet ausgebildet
ist, dass die innenlichte Ladehöhe vergrößert
wird.
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Die
Aufgabe wird durch die Merkmale des Schutzanspruchs 1 gelöst.
Die Dachkonstruktion für Nutzfahrzeuge weist einen rechteckförmigen
Träger mit langseitigen, sich gegenüberliegenden
Dachschienen und kurzseitigen, sich gegenüberliegenden Stirnplatten
auf, wobei auf dem Träger eine Dachplane befestigbar ist
und dem Träger mehrere darunter befindliche Abstellplätze
auf der Ladefläche des Nutzfahrzeuges für großgestaltige
Produkte zugeordnet sind, die bis nahe an die Dachplane heranreichen,
wobei zwischen den parallel gerichteten Dachschienen Dachspriegel
angeordnet sind und wobei innerhalb des Träges zur Aussteifung
eine diagonalartige Verseilung vorhanden ist, wobei gemäß dem Kennzeichenteil
des Schutzanspruchs 1 im Grenzbereich zwischen den vorgegebenen
Abstellplätzen am Träger eine Anordnung von komprimiert
beabstandeten Dachspriegeln angebracht ist, so dass den Abstellplätzen
ausweislich zugehörige Dachteile am Träger zugeordnet
sind, und sich in den freien Bereichen der Dachteile zwischen den
Anordnungen der komprimiert beabstandeten Dachspriegel einschließlich
der jeweiligen stirnseitigen Dachspriegeln jeweils eine Vergurtung
von sich kreuzenden Gurten befindet, die am Träger befestigt
und spannbar zur zusätzlichen Halterung der darüber
befindlichen Dachplane ausgebildet sind.
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Diese
Gurte nehmen weiterhin die im Fahrbetrieb auftretenden horizontalen
Kräfte, im Besonderen bei Kurvenfahrt und Aufbauverwindung
auf.
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Die
Gurte sind im spriegelfreien Bereich des Dachteils sich mehrfach
kreuzend zur Vergurtung zusammengefügt.
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Die
Vergurtung kann von jeweils drei an den Dachschienen befestigten
Gurtanschlüssen ausgehen, durch die die Halterung und Verzurrung
der Gurte erfolgt, und wobei jedem Gurtanschluss mindestens zwei
Gurte zugeordnet sind.
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Die
Vergurtungen können um die Längsmitte des Trägers
V-gespiegelt mit jeweils doppelter Gurtanbindung in den Gurtanschlüssen
ausgebildet sein.
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Die
hintere Stirnseite kann an beiden gegenüberliegenden Enden
in Verbindung zu den Dachschienen jeweils eine konstruktiv verstärkte
Eckkonstruktion aufweisen, wobei unmittelbar neben der Eckkonstruktion
jeweils ein kombinierter Seil- und Gurtanschluss an den Dachschienen
vorhanden ist.
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Im
Bereich der vorderen Stirnseite kann an beiden gegenüberliegenden
Dachschienen jeweils ein kombinierter Seil- und Gurtanschluss vorhanden sein.
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Der
notwendige Sicherheitsabstand zwischen Unterkante Dachspriegel zu
Oberkante Ladegut innerhalb der Dachteile ist damit auf fast Null
reduziert, da die flexiblen Gurtaussteifungen keinen „Hartanschlag"
für ein großgestaltiges Ladegut – Fahrzeughaus – bilden.
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Die
neue Dachkonstruktion ist so ausgebildet, dass unmittelbar über
z. B. fünf definierten Abstellplätzen der Fahrzeughaustransportgestelle,
keine starren Dachspriegel, sondern kreuzartige Gurtversteifungen
verbaut sind, die die auftretenden Belastungen der erfindungsgemäß entfallenen
Dachspriegel aufnehmen.
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Dieses
Bauprinzip kann auf ähnliche Transportaufgaben, bei denen
es ein innenlichtes Ladehöhenproblem gibt, angewendet werden.
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Die
Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels mittels
mehrerer Zeichnungen näher erläutert:
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Es
zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf eine Dachkonstruktion für Nutzfahrzeuge
nach dem Stand der Technik,
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2 eine
isometrische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Dachkonstruktion für Nutzfahrzeuge,
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3 eine
Draufsicht auf die Dachkonstruktion nach 2,
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4 ein
Abschnitt aus der Dachkonstruktion nach 3, wobei
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4a einen
Abschnitt aus der Dachkonstruktion nach 4,
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4b eine
Stirnseite nach 4,
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4c eine
vergrößerte Darstellung der Seitenansicht nach 4a,
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4d eine
vergrößerte Eckkonstruktion der Dachkonstruktion
in Draufsicht nach 4,
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4e einen
ersten Schnitt A-A aus dem Bereich der Eckkonstruktion der hinteren
Stirnseite,
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4f einen
zweiten Schnitt B-B aus dem Bereich der Eckkonstruktion der hinteren
Stirnseite zeigen,
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5 vergrößerte
Halterungen und Anschlüsse der Verseilung der Dachkonstruktion
und der Vergurtung an den einzelnen Dachteilen der Abstellplätze
in jeweils zwei Ansichten (Draufsicht und Schnitt), wobei
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5a eine
vergrößerte Darstellung eines Seil- und Gurtanschlusses
und den zugehörigen Schnitt L-L,
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5b eine
vergrößerte Darstellung eines ersten Gurtanschlusses
und den zugehörigen Schnitt H-H,
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5c eine
vergrößerte Darstellung eines zweiten Gurtanschlusses
und den zugehörigen Schnitt K-K und
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5d eine
vergrößerte Darstellung eines Seilanschlusses
und den zugehörigen Schnitt M-M nach 3 und 4 zeigen,
und
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6 ein
im Einsatz befindliches Fahrzeug mit Fahrzeughaus innerhalb eines
Abstellplatzes auf der Ladefläche.
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Im
Folgenden werden die 2 und 3 gemeinsam
betrachtet. In 2 ist eine isometrische Darstellung
einer erfindungsgemäßen Dachkonstruktion 10 für
Nutzfahrzeuge und in 3 eine Draufsicht davon dargestellt,
die einen rechteckförmigen Träger 30 mit
langseitigen, sich gegenüberliegenden Dachschienen 2, 3 und
kurzseitigen, sich gegenüberliegenden Stirnplatten 9, 17 aufweist,
wobei auf dem Träger 30 eine Dachplane (nicht
eingezeichnet) befestigbar ist und dem Träger 30 mehrere
darunter befindliche Abstellplätze auf der Ladefläche
des Nutzfahrzeuges für großgestaltige Produkte
zugeordnet sind, die bis nahe an die Dachplane heranreichen, wobei
zwischen den parallel gerichteten Dachschienen 2, 3 Dachspriegel 18 angeordnet
sind und wobei innerhalb des Träges 30 zur Aussteifung
eine diagonalartige Verseilung 31 vorhanden ist.
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Erfindungsgemäß ist
im Grenzbereich zwischen den vorgegebenen Abstellplätzen
am Träger 30 eine Anordnung 11, 12, 13, 14 von
mehreren komprimiert beabstanden Dachspriegeln 18 angebracht, so
dass den Abstellplätzen ausweislich zugehörige Dachteile 4, 5, 6, 7, 8 am
Träger 30 zugeordnet sind, und sich in den freien
Bereichen der Dachteile 4, 5, 6, 7, 8 zwischen
den Anordnungen 11, 12, 13, 14 der komprimiert
beabstandeten Dachspriegel 18 einschließlich der
stirnseitigen Dachspriegel 15, 16 jeweils eine
Vergurtung 25, 26, 27, 28, 29 von
sich kreuzenden Gurten 19 befindet, die am Träger 30 befestigt
und spannbar zur zusätzlichen Halterung der darüber
befindlichen Dachplane ausgebildet sind.
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In 4 ist
ein Abschnitt aus der Dachkonstruktion nach 3 dargestellt,
wobei das Dachteil 4 sich als der Stirnseite 9 nächstes
Dachteil vorgesehen ist. Die Gurte 19 sind im freien Bereich
des Dachteils 4 sich mehrfach kreuzend zur Vergurtung 25 zusammengefügt.
Dabei sind drei verschieden ausgebildete Gurtanschlüsse 42, 43, 44 an
den Dachschienen 2, 3 vorgesehen, durch die die
Halterung und Verzurrung der Gurte 19 erfolgt.
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Die
in 3 und 4 dargestellten Vergurtungen 25, 26, 27, 28, 29 sind
um die Längsmitte 20 des Trägers 30 V-gespiegelt
mit jeweils doppelter Gurtanbindung in den Gurtanschlüssen 42, 43, 44, 45, 46 ausgebildet.
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In 4a ist
der zu 4 konforme Abschnitt aus der Dachkonstruktion 10 in
Seitenansicht gezeigt, wobei in 4b die
hintere Stirnseite 9 nach 4 dargestellt
ist.
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In 4c ist
eine vergrößerte Darstellung des Trägers 30 mit
der längsseitigen Dachschiene 3 in der Seitenansicht
nach 4a gezeigt.
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In 4d eine
vergrößert dargestellte Eckkonstruktion 40 der
Dachkonstruktion 10 nach 4 gezeigt,
wobei unmittelbar neben der Eckkonstruktion 40 der Seil-
und Gurtanschluss 42 vorhanden ist, wobei die 4e und 4f die
jeweiligen Schnitte A-A und B-B zeigen.
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In 5 sind
vergrößert dargestellte Anschlüsse 43, 44, 45, 46 (auch
in 3) und Halterungen der Verseilung 31 und
der Vergurtung 25, 26, 27, 28, 29 der
einzelnen Dachteile 4, 5, 6, 7, 8 der
Abstellplätze in Draufsicht und im jeweiligen Schnitt (darunter
angegeben).
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In 6 ist
ein im Einsatz befindliches Fahrzeug mit Fahrzeughaus 50 innerhalb
eines Abstellplatzes auf der Ladefläche 51 des
Nutzfahrzeuges dargestellt. Oberhalb des großgestaltigen
Produktes in Form eines Fahrzeughauses 50 ist der Träger 30 angeordnet,
wobei die Anordnungen 12, 13 von komprimiert beabstandeten
Dachspriegeln 18 im Wesentlichen das Dachteil 22 begrenzen
und das Fahrzeughaus 50 unterhalb des Dachteils 21 auf
dem zugehörigen Abstellplatz steht.
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Die
neue Dachkonstruktion 10 ist so ausgebildet, dass unmittelbar
oberhalb der definierten Abstellplätze keine starren Dachspriegel,
sondern die kreuzartigen Gurtversteifungen 25, 26, 27, 28, 29 verbaut
sind, die die auftretenden Belas tungen der herkömmlich
gleichabständigen entfallenen Dachspriegel weitgehend aufnehmen.
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Der
Vorteil besteht darin, dass ca. 20 mm mehr innenlichte Ladehöhe über
dem Ladegut zur Verfügung gestellt werden kann.
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Dicke
Dachspriegel = 32,5 mm minus 12,5 mm Einbauraum ergeben mit Dachgurte
= ca. 20 mm mehr innenlichte Ladehöhe.
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Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass der ansonsten notwendige Sicherheitsabstand
zwischen Unterkante Dachspriegel zu Oberkante Ladegut ebenfalls
auf fast Null reduziert werden kann, da die flexiblen Gurtaussteifungen 25, 26, 27, 28, 29 keinen „Hartanschlag"
für das Ladegut – Fahrzeughäuser 50 – bilden.
Dadurch ergibt sich ebenfalls ein Gewinn an innenlichte Ladehöhe
oder Reduzierung der Aufbaugesamthöhe.
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- 1
- Dachkonstruktion
nach dem Stand der Technik
- 2
- erste
Dachschiene
- 3
- zweite
Dachschiene
- 4
- erstes
Dachteil des ersten Abstellplatzes
- 5
- zweites
Dachteil des zweiten Abstellplatzes
- 6
- drittes
Dachteil des dritten Abstellplatzes
- 7
- viertes
Dachteil des vierten Abstellplatzes
- 8
- fünftes
Dachteil des fünften Abstellplatzes
- 9
- hintere
Stirnseite
- 10
- erfindungsgemäße
Dachkonstruktion
- 11
- erste
Anordnung von Dachspriegeln
- 12
- zweite
Anordnung von Dachspriegeln
- 13
- dritte
Anordnung von Dachspiegeln
- 14
- vierte
Anordnung von Dachspriegeln
- 15
- erster
Randdachspriegel
- 16
- zweiter
Randdachspriegel
- 17
- zweite
Stirnseite
- 18
- Dachspriegel
- 19
- Gurt
- 20
- Längsmitte
- 25
- erste
Vergurtung
- 26
- zweite
Vergurtung
- 27
- dritte
Vergurtung
- 28
- vierte
Vergurtung
- 29
- fünfte
Vergurtung
- 30
- Träger
- 31
- Verseilung
- 40
- erste
Eckkonstruktion
- 41
- zweite
Eckkonstruktion
- 42
- Seil-
und Gurtanschluss
- 43
- Gurtanschluss
- 44
- Gurtanschluss
- 45
- Seil-
und Gurtanschluss
- 46
- Gurtanschluss
- 50
- Fahrzeughaus
- 51
- Ladefläche
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19756865
A1 [0006]
- - EP 0786571 A1 [0010]
- - EP 1754845 A1 [0012]
- - WO 2005/120898 A1 [0014]
- - US 2002/0021018 A1 [0015]