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DE202008009395U1 - Backwarenkörper mit einem Stiel - Google Patents

Backwarenkörper mit einem Stiel Download PDF

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DE202008009395U1 DE202008009395U DE202008009395U DE202008009395U1 DE 202008009395 U1 DE202008009395 U1 DE 202008009395U1 DE 202008009395 U DE202008009395 U DE 202008009395U DE 202008009395 U DE202008009395 U DE 202008009395U DE 202008009395 U1 DE202008009395 U1 DE 202008009395U1
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Abstract

Backwarenkörper (100) mit einem Stiel (11), der einen Teilabschnitt (10) aufweist, der sich in den Backwarenkörper hinein erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass der Teilabschnitt (10) mit mindestens einem Loch (12, 18, 19) versehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Backwarenkörper mit einem Stiel, der einen Teilabschnitt aufweist, der sich in den Backwarenkörper hinein erstreckt.
  • Ein Stiel des Backwarenkörpers der eingangs genannten Art verfügt über einen Teilabschnitt, der sich in einen Backwarenkörper hinein erstreckt, wobei der nicht zum Teilabschnitt gehörige Teil als Handgriff dient, so dass ein Verzehrer des Backwarenkörpers mit seinen Fingern nicht direkt mit diesem in Berührung kommt. Eine Haftung des Backwarenkörpers an den Fingern bzw. ein Schmelzen des Backwarenkörpers infolge der Kör pertemperatur wird somit vermieden. Auch genügt eine derartige Handhabung einer Backware besser hygienischen Anforderungen. Der Verzehrer fasst die Backware an dem als Handgriff vorgesehenen Teil des Stiels und kann infolgedessen die Backware problemlos verzehren. Der Stiel kann in Gestalt eines Flachstabs oder Rundstabs vorliegen und aus Holz bestehen.
  • Von essentieller Bedeutung ist dabei die Haftung zwischen Backwarenkörper und Stiel, die jedoch nicht unbedingt allein durch den Backvorgang erreicht wird. Eine längere Haftung ist zudem geboten, wenn die Backware nicht kurz nach ihrer Herstellung verzehrt wird, sondern im Verkaufsladen oder beim Verbraucher länger verweilt.
  • Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Backwarenkörper der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass eine besondern gute Haftverbindung zwischen Backwarenkörper und Stiel gegeben ist.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung manifestieren sich in den Unteransprüchen.
  • Gemäß der Erfindung ist der Teilabschnitt mit mindestens einem Loch versehen. Dadurch, dass der Teilabschnitt mit mindestens einem Loch versehen ist, ist gewährleistet, dass sich die Backware zu einem homogenen Backwarenkörper um den Stiel verbacken lässt. Dies hat wiederum zur Folge, dass gewissermaßen eine "Verklammerung" und somit ein besserer Halt des Stiels innerhalb des Backwarenkörpers erzielt wird.
  • Vorzugsweise ist das Loch rund oder oval ausgebildet.
  • Bei der Herstellung des Backwarenkörpers wird der zubereitete Rührteig zunächst in eine entsprechend der Form des herzustellenden Backwarenkörpers ausgebildete Backform gegeben. Daraufhin wird der Teilabschnitt des Stiels in den Rührteig gegeben und zusammen mit diesem in einem Ofen gebacken. Im Rahmen dieses Herstellungsvorgangs wird der Rührteig auch in den Löchern zu dem Backwarenkörper verbackt.
  • Um dem Verzehrer der Backware die Möglichkeit zu geben, den Stiel nur mit dem Daumen und dem Zeigefinger zu fassen, ist es sinnvoll, dass der Stiel möglichst flach ausgebildet ist. Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht daher vor, dass die Stärke des Stiels zwischen 1,5 und 4 mm beträgt. Eine geringe Stärke hat zudem eine Materialersparnis zur Folge.
  • Mit dem fortschreitenden Verzehr der Backware werden Teile des bloßen Stiels im Mundraum des Verzehrers geführt. Eine praktikable Variante der Erfindung sieht daher vor, dass in dem Backkörper der Teilabschnitt bogenförmig, als Halbkugel oder als Halbkreis abschließt. Dies stellt eine mundgerechte Ausformung des Stiels dar, da Ecken und Kanten des Stiels vermieden werden, die im Mundbereich zu Verletzungen und Schmerzen führen können. Hierzu dient auch, dass sich der Teilabschnitt zu dem in dem Backwarenkörper befindlichen Ende des Teilabschnitts hin bogenförmig erweitert.
  • Es hat sich experimentell erwiesen, dass eine Rezeptur aus Schokorührmasse, Speiseöl, Wasser, Schokotropfen und einer kakaohaltigen Fettglasur eine erhöhte Haftung zwischen Backwarenkörper und Stiel garantiert. Zudem hat sich herausgestellt, dass durch eine derartige Rezeptur der Verzehr der Backware nicht zu einem Völlegefühl im Magen führt, was einer vitalen Lebensweise entgegenkommt. Zugleich hat sich die Rezeptur als eine Zusammensetzung mit wohltuendem Geschmack erwiesen. Die Backware des Backwarenkörpers setzt sich vorzugsweise aus folgenden Anteilen zusammen:
    • – 39,0–49,0% Schokorührmasse
    • – 17,5–22,5% Speiseöl
    • – 17,5–22,5% Wasser
    • – 12,0–15,0% Schokotropfen
    • – 2,4–3,0% kakaohaltige Fettglasur
  • Die Bestandteile der Rezeptur beinhalten darüber hinaus folgende Inhaltsstoffe:
    Weizenmehl; Zucker; Eipulver; Magerer Kakao; Milchzucker; Weizenstärke; Säuerungsmittel E450; Aroma [Lactose, Milcherzeugnisse]; Backtriebmittel E500; Eiweißpulver; Salz; Verdickungsmittel E415; Emulgator (Sojalecithin); Kakaopulver stark entölt; pflanzliche Öle; Kakaobutter; Magermilchpulver; Vollmilchpulver; Wasser.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen in schematischen Darstellungen:
  • 1 einen Stiel gemäß der Erfindung; und
  • 2 eine weitere Ausführungsform des Stiels.
  • In 1 ist ein Backwarenkörper gemäß der Erfindung gezeigt, der mit dem Bezugszeichen 100 versehen ist.
  • Der Backwarenkörper 100 weist einen Stiel 11 mit einem Teilabschnitt 10 auf, der sich in den Backwarenkörper 100 hinein erstreckt.
  • Die in 1 gezeigte Ausführungsform des Stiels 11 weist eine Länge von ca. 135 mm und eine Breite von ca. 30 mm auf. Die Stärke des Stiels 11 beläuft sich auf ca. 2,5 mm, so dass es sich um ein relativ flaches Gebilde handelt. Dem Backwarenkörper 100 liegt eine Rezeptur zugrunde, die eine sehr gute Haftung zwischen Stiel 11 und Backwarenkörper 100 gewährleistet. Die Backware 15 des Backwarenkörpers 100 setzt sich aus 44% Schokorührmasse, 19,8% Speiseöl, 19,8% Wasser, 13,7% Schokotropfen und 2,7% kakaohaltiger Fettglasur zusammen. Um dem Backwarenkörper 100 zusätzlichen Halt an dem Stiel 11 zu verschaffen, ist der Teilabschnitt 10 mit einem Loch 12 versehen, das in der hier gezeigten Ausführungsform von ovaler Form ist. Das Loch 12 hat eine Länge von ca. 27 mm und eine Breite von ca. 10 mm.
  • Der Stiel 11 verfügt über einen mittleren Teil 13, der sich beidseitig derart erweitert, dass die Ränder 14, 16, 17 bogenförmig verlaufen, um dann schließlich sowohl in der Backware 15 des Backwarenkörper 100 als auch in der nicht zu dem Backware 15 zugehörigen Teil 20 des Stiels 11 als Halbkreis bzw. Halbkugel abzuschließen. Der Radius des Halbkreises bzw. der Halbkugel beträgt ca. 10 mm.
  • Wie aus 2 hervorgeht, beschränkt sich die Erfindung in Ihrer Ausführung nicht auf das Ausführungsbeispiel in 1. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich anders gearteten Ausführungen Gebrauch machen. Beispielsweise können die Löcher 18, 19 rund ausgeführt sein. Sowohl das in 1 gezeigte Loch 12 als auch die in 2 gezeigten Löcher 18, 19 sind mit der Backware 15 des Backwarenkörpers 11 durchdrungen.
  • 100
    Backwarenkörper
    10
    Teilabschnitt
    11
    Stiel
    12
    Loch
    13
    mittlerer Teil
    14
    Rand
    15
    Backware
    16
    Rand
    17
    Rand
    18
    Loch
    19
    Loch
    20
    zugehöriges Teil

Claims (10)

  1. Backwarenkörper (100) mit einem Stiel (11), der einen Teilabschnitt (10) aufweist, der sich in den Backwarenkörper hinein erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass der Teilabschnitt (10) mit mindestens einem Loch (12, 18, 19) versehen ist.
  2. Backwarenkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Loch (12, 18, 19) rund ausgebildet ist.
  3. Backwarenkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Loch (12, 18, 19) oval ausgebildet ist.
  4. Backwarenkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stärke des Stiels (10) zwischen 1,5 mm und 4 mm beträgt.
  5. Backwarenkörper nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Stärke des Stiels (10) 2,5 mm beträgt.
  6. Backwarenkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Backwarenkörper (11) der Teilabschnitt (10) bogenförmig, als Halbkugel oder als Halbkreis abschließt.
  7. Backwarenkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Teilabschnitt (10) zu dem in dem Backwarenkörper (11) befindlichen Ende des Teilabschnitts (10) hin bogenförmig erweitert.
  8. Backwarenkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Backware (15) des Backwarenkörpers (100) aus Schokorührmasse, Speiseöl, Wasser, Schokotropfen und einer kakaohaltigen Fettglasur besteht.
  9. Backwarenkörper nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Backware (15) aus folgenden Anteilen zusammensetzt: – 39% bis 49% Schokorührmasse – 17,5% bis 22,5% Speiseöl – 17,5% bis 22,5% Wasser – 12,0% bis 15,0% Schokotropfen – 2,4% bis 3,0% kakaohaltige Fettglasur.
  10. Backwarenkörper nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Backware (15) aus 44% Schokorührmasse, 19,8% Speiseöl, 19,8% Wasser, 13,7% Schokotropfen und 2,7% kakaohaltiger Fettglasur zusammensetzt.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP3747278A1 (de) * 2019-06-06 2020-12-09 Feuerzangentasse GmbH Zucker-stab-einheit sowie vorrichtung zur herstellung derartiger zucker-stab-einheiten

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP3747278A1 (de) * 2019-06-06 2020-12-09 Feuerzangentasse GmbH Zucker-stab-einheit sowie vorrichtung zur herstellung derartiger zucker-stab-einheiten

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