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Die
Erfindung betrifft einen Nutzfahrzeug-Aufbau und ein Halteelement
für einen Nutzfahrzeugaufbau. Ein Nutzfahrzeug-Aufbau mit
den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 ist beispielsweise
aus
DE 197 56 865
A1 bekannt, die auf die Anmelderin zurückgeht.
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DE 197 56 865 A1 offenbart
einen Nutzfahrzeug-Aufbau mit einem Schiebedach, bei dem eine Vielzahl
von verschieblich gelagerten Dachspriegeln zwischen zwei Längsholmen
angeordnet ist. Auf den Dachspriegeln ist eine Dachplane angeordnet,
die zum Öffnen bzw. zum Schließen des Aufbaus
zusammen mit den Spriegeln in Längsrichtung verschoben werden
kann.
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Die
Steifigkeit des Aufbaus wird durch eine Aussteifungskonstruktion
verbessert, die bei dem bekannten Nutzfahrzeugaufbau ein flexibles
Versteifungselement beispielsweise in Form eines Drahtseils oder
eines Gurtes umfasst. In der Schließstellung des Schiebedaches überspannt
das Versteifungselement den Dachbereich zwischen den beiden Längsholmen.
Das Versteifungselement ist dabei zickzackförmig in Längsrichtung über
den gesamten Nutzfahrzeugaufbau geführt, wobei der Dachbereich durch
das Versteifungselement mehrfach schräg bzw. diagonal überspannt
ist. Bei dem Nutzfahrzeug-Aufbau gemäß
DE 197 56 865 A1 sind
zwei Drahtseile vorgesehen, die jeweils zickzackförmig über
die gesamte Längserstreckung des Aufbaus geführt
und achsensymmetrisch zueinander angeordnet sind. Daraus ergeben
sich in Längsrichtung des Aufbaus hintereinander angeordnete
Felder oder Abschnitte, die durch die beiden Versteifungselemente bzw.
Drahtseile jeweils kreuzförmig überspannt sind.
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Diese
Aussteifungskonstruktion hat den Vorteil, dass eine Einleitung von
Querkräften, insbesondere bei einer Doppelstock-Beladung über
den Aufbau in den Rahmen des Fahrzeugs verbessert wird. Die Bedienbarkeit
des Schiebedachs wird ebenfalls verbessert, da die flexiblen Versteifungselemente
im Gegensatz zu den bisher als Versteifungselementen verwendeten
starren Stangen ein einfaches und schnelles Öffnen bzw.
Schließen des Dachs erlauben, ohne dass dafür
aufwändige Handgriffe erforderlich sind.
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Die
Anbindung der Drahtseile an die Spriegel erfolgt gemäß
DE 197 56 865 A1 durch Ösen,
die an der Unterseite der Spriegel angeschweißt sind und durch
die die Drahtseile geführt werden. Ferner ist in
DE 197 56 865 A1 offenbart,
dass alternativ die Versteifungselemente fest mit den Querspriegeln
bzw. den zur verschieblichen Lagerung der Querspriegel vorgesehenen
Rollwagen verbunden sein können.
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Eine ähnliche
Aussteifungskonstruktion ist aus
DE 20 2006 010 694 U1 bekannt, bei der die
Anbindung der Versteifungselemente dadurch erfolgt, dass deren Enden
zwischen Spriegel und Dachplane mittels einer Lasche oder Scheibe
verklemmt werden, die durch Schraubbolzen an den Spriegel gezogen
ist.
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Eine
weitere Möglichkeit, Aussteifungsgurte mit den Spriegeln
zu verbinden, besteht darin, in die Gurte Endbeschläge
einzunähen, die bei der Dachvormontage mittels Verbindungselementen
an den Aufnahmen am Spriegel verschraubt werden. Derartige Aufbauten
sind durch Benutzung bekannt.
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Es
hat sich gezeigt, dass die Montage des Aufbaus auf Grund der Verbindung
der Versteifungselemente mit den Spriegeln aufwändig ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Montagefreundlichkeit
eines Nutzfahrzeug-Aufbaus der eingangs genannten Art zu verbessern.
Ferner soll ein Halteelement für einen derartigen Nutzfahrzeug-Aufbau
angegeben werden.
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe im Hinblick auf den Nutzfahrzeug-Aufbau durch den
Gegenstand des Anspruchs 1 und im Hinblick auf das Halteelement
durch den Gegenstand des Anspruchs 10 gelöst. Die Aufgabe
wird ferner erfindungsgemäß durch den Gegenstand
des Anspruchs 11 gelöst.
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Die
Erfindung beruht auf dem Gedanken, einen Nutzfahrzeugaufbau mit
parallelen Längsholmen anzugeben, zwischen denen verschieblich
gelagerte Dachspriegel angeordnet sind. Der Nutzfahrzeug-Aufbau
weist wenigstens ein flexibles Versteifungselement auf, das einen
Dachbereich zwischen den Längsholmen zumindest abschnittsweise
schräg überspannt, sowie wenigstens ein Halteelement
zur Verbindung des Versteifungselementes mit einem der Dachspriegel.
Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass das Halteelement wenigstens
ein Einhängemittel für eine Schlaufe des Versteifungselements
aufweist, wobei das Einhängemittel zum Einhängen
der Schlaufe eine Zugangsöffnung bildet.
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Die
Erfindung hat den Vorteil, dass die Verbindung des Versteifungselementes
bzw. mehrerer Versteifungselemente mit den jeweiligen Dachspriegeln
durch das Halteelement schnell und einfach erfolgt. Dazu weist das
Halteelement wenigstens ein Einhängemittel für
eine Schlaufe des Versteifungselements auf, wobei das Einhängemittel
zum Einhängen der Schlaufe eine Zugangsöffnung
bildet. Dadurch kann das Versteifungselement, insbesondere ein Gurt,
ohne Werkzeug in das Halteelement eingehängt werden. Die
Erfindung eignet sich bevorzugt für die Anbindung von Dachaussteifungsgurten,
ohne darauf eingeschränkt zu sein. Andere flexible Versteifungselemente
können ebenfalls zusammen mit dem Halteelement verwendet
werden. Das Versteifungselement kann dabei in die Dachplane integriert
sein.
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Ein
weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass die Versteifungselemente
ohne Endbeschläge oder andere Schnellverbinder, wie Karabiner direkt
mit dem Halteelement verbunden werden können. Durch den
Entfall der Endbeschläge und weiterer Verbindungselemente,
die bisher erforderlich waren, ist die Aussteifungskonstruktion
bzw. der erfindungsgemäße Nutzfahrzeugaufbau kostengünstig. Durch
die Erfindung wird überdies der Gurtpreis erniedrigt, da
es für die Herstellung der Gurte genügt, eine
einfache Schlaufe zu nähen und der bisher erforderliche
Endbeschlag entfällt. Durch den entfallenden Endbeschlag
wird das Gurtgewicht gesenkt.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das Halteelement
mehrere, insbesondere zwei, drei, vier oder mehr als vier Einhängemittel
und diesen jeweils zugeordnete Zugangsöffnungen. Das Halteelement
kann dann als Mehrfachverbinder für mehrere Versteifungselemente
verwendet werden. Dadurch ist eine besonders kompakte Bauweise möglich.
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Vorzugsweise
sind die Einhängemittel unter einem Winkel bzw. angestellt
zum jeweiligen Dachspriegel angeordnet und zur Verbindung schräg
angeordneter Versteifungselemente vorgesehen. Alternativ oder zusätzlich
können die Einhängemittel parallel zum jeweiligen
Dachspriegel zur Verbindung längs angeordneter Versteifungselemente
vorgesehen sein. Auf diese Weise ist es möglich, in verschiedenen
Richtungen orientierte Versteifungsmittel durch ein einziges mit
einem Spriegel verbundenes Halteelement zu fixieren.
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Das
Einhängemittel kann eine, insbesondere schlitzförmige
oder längliche Befestigungsöffnung für die
Schlaufe bilden, die mit der Zugangsöffnung verbunden ist.
Diese Ausführungsform ist besonders für die Verwendung
von Dachgurten als Versteifungselemente geeignet. Dabei kann das
Halteelement wenigstens einen Einhängebügel aufweisen,
wobei die Zugangsöffnung im Bereich des freien Endes des Einhängebügels
gebildet ist. Durch diese konstruktiv einfache Ausbildung des Halteelements
wird eine sichere und robuste Anbindung des Versteifungselements
an den Spriegel erreicht. In einer weiteren Ausbildung kann das
freie Ende des Einhängebügels ein Rückhaltemittel
für die Schlaufe des Versteifungselementes aufweisen, insbesondere
einen Rückhaltehaken. Dadurch wird eine sichere Anordnung
der Schlaufe des Versteifungselements im Halteelement bzw. am Einhängebügel
erreicht.
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Das
Halteelement kann eine Platte umfassen, in der das wenigstens eine
Einhängemittel, insbesondere der Einhängebügel,
ausgebildet ist und die am Dachspriegel befestigt ist. Diese Ausführungsform
hat den Vorteil, dass das Halteelement flach und platzsparend ausgebildet
ist, was insbesondere im Dachbereich besonders vorteilhaft ist.
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Zum
Spannen, insbesondere zum Nachspannen des wenigstens einen Versteifungselements
bzw. der Versteifungselemente kann das Halteelement verstellbar
ausgebildet bzw. angeordnet sein. Die Verstellbarkeit des Halteelements
kann dadurch realisiert werden, dass das Halteelement als Ganzes
verstellbar angeordnet ist bzw. in verschiedenen Stellungen positionierbar
ist. Es ist auch möglich, dass einzelne Teile des Halteelements
verstellbar sind, insbesondere der Einhängebügel.
In jedem Fall wird durch eine Änderung der Ortslage des
Einhängemittels das Versteifungselement bzw. die Versteifungselemente
gespannt.
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Bei
einer anderen Ausführungsform kann das Halteelement wenigstens
eine offene Ringöse oder wenigstens ein Kettenschraubglied
umfassen. Die offene Ringöse beruht auf demselben Prinzip, wie
der Einhängebügel und ist zum Einhängen
einer Schlaufe, insbe sondere eines Drahtseils geeignet, an dessen
Ende eine Kausche vorgesehen ist. Die offene Ringöse weist
eine Zugangsöffnung auf, die zwischen den Ösenwindungen
ausgebildet ist, so dass die Schlaufe bzw. die Kausche in die Öse
einhängbar ist. Das Kettenschraubglied ist auf ähnliche Weise
zum Einhängen einer Schlaufe bzw. einer Seilkausche zugänglich.
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Die
Erfindung beansprucht ferner ein Halteelement für einen
Nutzfahrzeugaufbau zur Verbindung wenigstens eines flexiblen Versteifungselements
mit einem Dachspriegel. Das Halteelement weist erfindungsgemäß wenigstens
einen Einhängebügel zur Aufnahme einer Gurtschlaufe
auf. Das erfindungsgemäße Halteelement bildet
ein robustes und einfach herzustellendes Bauteil, durch das die
Montage der Aussteifungskonstruktion signifikant vereinfacht wird.
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Nach
einem unabhängigen Aspekt der Erfindung wird ein Nutzfahrzeugaufbau
mit parallelen Längsholmen beansprucht, zwischen denen
verschieblich gelagerte Dachspriegel angeordnet sind, wobei der
Aufbau wenigstens zwei flexible Versteifungselemente aufweist, die
einen Dachbereich zwischen den Längsholmen zumindest abschnittsweise kreuzförmig überspannen
und einen Kreuzungspunkt bilden. Der Kreuzungspunkt der beiden Versteifungselemente
ist fixiert. Dadurch wird neben einer weiteren Erleichterung der
Montage vorteilhafterweise eine Verbesserung der Aussteifung des
Aufbaus erreicht.
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Die
Erfindung wird nachfolgend mit weiteren Einzelheiten anhand der
beigefügten schematischen Zeichnungen erläutert.
In diesen zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf einen Nutzfahrzeug-Aufbau nach einem erfindungsgemäßen
Ausführungsbeispiel;
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2 eine
Detailansicht des Nutzfahrzeug-Aufbaus gemäß 1;
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3 eine
Draufsicht auf ein Halteelement gemäß 1 im
montierten Zustand;
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4 eine
Draufsicht auf das Halteelement gemäß 3 im
demontierten Zustand;
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5 eine
perspektivische Ansicht des Halteelements gemäß 4;
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6 eine
Draufsicht auf eine alternative Anbindungsmöglichkeit mit
einem Halteelement nach einem erfindungsgemäßen
Ausführungsbeispiel
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7 eine
Draufsicht auf ein Halteelement nach einem alternativen Ausführungsbeispiel;
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8a einen
Ausschnitt eines Halteelements mit einem Spannmittel;
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8b einen
Ausschnitt eines Halteelements mit einem alternativen Spannmittel;
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9 eine
Draufsicht auf zwei überkreuzte Versteifungselemente und
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10 eine
Draufsicht auf ein Verbindungsmittel für mehrere kreuzförmig
angeordnete Versteifungselemente.
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1 zeigt
einen Nutzfahrzeug-Aufbau mit einer im Dachbereich angeordneten
flexiblen Aussteifungskonstruktion 24. Es ist möglich,
die Aussteifungskonstruktion 24 nicht nur im Dachbereich,
sondern auch als Vorderwand-Seiten- und Rückwandaussteifung
zu verwenden, insbesondere als Gurtaussteifung. Die Erfindung umfasst
alle Kombinationsmöglichkeiten der Aussteifungskonstruktion
im Bereich des Nutzfahrzeug-Aufbaus, wobei die Ausbildung als Dachaussteifung
besonders bevorzugt ist.
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Der
Nutzfahrzeug-Aufbau gemäß 1 ist für
einen Auflieger vorgesehen. Die Erfindung ist nicht auf derartige
Aufbauten beschränkt, sondern kann auch bei anderen Fahrzeugen
eingesetzt werden, beispielsweise bei Motorfahrzeugen oder bei Drehschemelanhängern.
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Der
Nutzfahrzeug-Aufbau gemäß 1 weist
zwei im Wesentlichen parallel angeordnete Längsholme 10 auf,
zwischen denen in an sich bekannter Weise längsverschieblich
gelagerte Dachspriegel quer zur Fahrzeuglängsrichtung angeordnet sind.
Die Dachspriegel können zum Öffnen und Schließen
des Aufbaudaches verschoben werden. Die in der Praxis auf den Spriegeln
angeordnete Dachplane ist aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht
dargestellt. Die Dachplane wird zusammen mit den Spriegeln in die
Schließstellung bzw. in die Offenstellung bewegt.
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Zur
Verbesserung der Steifigkeit bzw. Stabilität des Aufbaus
ist im Dachbereich die bereits erwähnte Aussteifungskonstruktion 24 vorgesehen. Die
Aussteifungskonstruktion 24 umfasst mehrere flexible und
auf Zug belastbare Versteifungselemente 12a, 12b,
die jeweils den Dachbereich 13 zwischen den beiden Längsholmen 10 abschnittsweise
schräg, insbesondere diagonal überspannen. Die
flexiblen Versteifungselemente 12a, 12b sind bei
dem Aufbau gemäß 1 als Gurte
ausgebildet. Andere Versteifungselemente, beispielsweise Zurrbänder,
Seile, insbesondere Drahtseile, insbesondere ummantelte Drahtseile,
oder Kettenglieder sind möglich. Die Versteifungselemente 12a sind
zickzackförmig über die gesamte Länge
des Nutzfahrzeug-Aufbaus geführt. Dazu erstrecken sich
die einzelnen Versteifungselemente 12a von einem Längsholm 10 zum
anderen Längsholm 10 schräg über
den Dachbereich 13.
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Bei
dem Aufbau gemäß 1 sind zwei
Versteifungselementzüge vorgesehen. Der erste Zug 25a beginnt
an einem der beiden Längsholme, in 1 bei dem
in Fahrtrichtung F linken Längsholm. Der zweite Zug 25b beginnt
an dem in Fahrtrichtung rechten Längsholm 10.
Die beiden Züge weisen jeweils mehrere in Fahrtrichtung
nachgeordnete Versteifungselemente 12a bzw. einzelne Dachgurte
auf, die in der bereits beschriebenen Weise abwechselnd diagonal
bzw. schräg mehrfach über den Dachbereich 13 des
Aufbaus geführt sind. Die beiden Züge 25a, 25b überkreuzen
sich, so dass jeweils zwei Versteifungselemente 12a in
einem Dachabschnitt ein Kreuz bilden. Bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß 1 sind fünf Kreuze
vorgesehen. Weniger als fünf Kreuze, beispielsweise vier,
drei oder ein Kreuz oder mehr als fünf Kreuze, beispielsweise
sechs, sieben oder mehr Kreuze sind möglich. Die einzelnen
Abschnitte, die durch ein Kreuz bzw. zwei sich überkreuzende
Versteifungselemente 12a gebildet sind, erstrecken sich über
vier Dachspriegel 11 hinweg. Eine andere Anzahl von Dachspriegeln
pro Abschnitt ist möglich.
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Die
Erfindung ist nicht auf die in 1 dargestellte
zickzackförmige Ausgestaltung der Aussteifungskonstruktion
beschränkt. Andere Formen bzw. Anordnungen der Versteifungselemente
sind möglich.
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Es
ist beispielsweise möglich, dass die Versteifungselemente
in Doppel-X-Form angeordnet sind. Die Doppel-X-Form der Versteifungselemente kann
durch weitere X-förmig angeordnete Versteifungselemente,
insbesondere im Bereich der Vorderwand bzw. im Bereich der Rückwand überlagert
sein.
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Überdies
ist es möglich, dass zusätzlich zu den schräg
angeordneten Versteifungselementen seitliche längs angeordnete
Versteifungselemente 12b vorgesehen sind. Diese sind in 1 dargestellt. Die
seitlichen und längs angeordneten Versteifungselemente 12b verbinden
jeweils diejenigen Spriegel, die zur Anbindung zweier angrenzender
schräg angeordneter Versteifungselemente 12a dienen.
Die in Längsrichtung angeordneten Versteifungselemente 12b sind
auf beiden Seiten, d. h. nahe an den beiden Längsholmen 10 angeordnet.
An den beiden Außenabschnitten im Bereich der Vorderwand
bzw. im Bereich der Rückwand sind keine längs
angeordneten Versteifungselemente vorgesehen, die bei Bedarf dort
ergänzt werden können.
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Die
Anbindung der einzelnen Versteifungselemente 12a, 12b an
die jeweiligen Halteelemente 14 ist in 2 gut
zu erkennen.
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Bei
dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel sind
mehrere Versteifungselemente 12a, 12b jeweils
einem Halteelement 14 zugeordnet. Konkret sind jedem Halteelement 14 jeweils
vier Versteifungselemente 12a, 12b zugeordnet
bzw. mit diesem verbunden. Dazu sind die Halteelemente 14 auf
beiden Seiten des Aufbaus jeweils im Abstand von vier Dachspriegeln
(eine andere Anzahl von Dachspriegeln ist möglich) angeordnet.
Die Enden der schräg angeordneten Versteifungselemente 12a sind
jeweils mit benachbarten, auf verschiedenen Seiten des Aufbaus angeordneten
Halteelementen 14 verbunden, wodurch sich die diagonale
bzw. schräge Führung des jeweiligen Versteifungselementes 12a ergibt.
Die in Längsrichtung angeordneten Versteifungselemente 12b sind
parallel zum jeweiligen Längsholm 10 geführt
und ebenfalls an den Enden mit benachbarten, auf derselben Aufbauseite
angeordneten Halteelementen 14 verbunden. Daraus ergibt
sich ein Schubfeld, das durch zwei gekreuzte Versteifungselemente 12a und
dazugehörige seitliche Versteifungselemente 12b gebildet
ist.
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Die
Aufhängung der Versteifungselemente 12a, 12b an
den jeweiligen Halteelementen 14 sowie der Aufbau der Halteelemente 14 wird
nachfolgend anhand der 3 bis 5 erläutert.
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Wie
in den 4, 5 zu erkennen, weist das Halteelement 14 mehrere
Einhängemittel 15 auf, die zum Einhängen
einer Schlaufe 16 eines Versteifungselementes 12a, 12b eine
Zugangsöffnung 17 bildet. Bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß 4, 5 sind vier
Einhängemittel 15 vorgesehen. Eine andere Anzahl,
insbesondere ein, zwei, drei oder mehr als vier Einhängemittel 15 ist
möglich.
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Wie 4 ferner
zu entnehmen, sind die verschiedenen Einhängemittel 15 in
unterschiedlichen Richtungen orientiert. Dies dient dazu, entsprechend unterschiedlich
orientierte Versteifungselemente 12a, 12b zu fixieren.
Die beiden im montierten Zustand innen angeordneten Einhängemittel 15,
d. h. die ins Fahrzeuginnere weisende Einhängemittel 15 sind
unter einem Winkel angestellt zum zugeordneten Dachspriegel 11 vorgesehen
(siehe auch 3). Dabei bilden die inneren
Einhängemittel 15 in imaginärer Verlängerung
einen nach innen gerichteten Winkel und erstrecken sich quer zur
Längserstreckung des jeweiligen schrägen Versteifungselements 12a,
das mit den inneren Einhängemittel 15 fixiert wird.
Die inneren Einhängemittel 15 sind dabei jeweils
unter einem Winkel > 0° (nicht
parallel zum Spriegel 11) und < 90° (nicht senkrecht zum
Spriegel 11) bzw. unter einem Winkel > 90° und < 180° bezogen auf die Spriegellängsachse
angestellt.
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Die
beiden äußeren Einhängemittel 15,
d. h. die zum jeweiligen Längsholm 10 hinweisenden
Einhängemittel 15 sind parallel zum Dachspriegel 11 angeordnet
und erstrecken sich dabei im Wesentlichen senkrecht zu den längs
angeordneten Versteifungselementen 12b (siehe 3).
Eine andere Orientierung der Einhängemittel 15 ist
je nach Einbaulage des Halteelementes bzw. je nach Orientierung
der Versteifungselemente 12a, 12b möglich.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel gemäß 4 sind
die Einhängemittel 15 konkret als Einhängebügel 19 ausgebildet,
die, wie vorstehend im Zusammenhang mit den Einhängemitteln 15 beschrieben, orientiert
bzw. ausgerichtet sind, um die beiden schräg angeordneten
Versteifungselemente 12a und die beiden längs
angeordneten Versteifungselemente 12b zu fixieren. Die
Einhängebügel 19 bzw. allgemein die Einhängemittel 15 bilden
zur Aufnahme der Schlaufen 16 der Versteifungselemente 12a, 12b längliche
oder schlitzförmige Befestigungsöffnungen 18.
Die Verbindung zwischen den Versteifungselementen 12a, 12b und
den Einhängebügeln 19 ist in 3 dargestellt.
Zum Einfädeln der Schlaufen 16 in die Einhängebügel 19 ist
ein Schlitz bzw. allgemein eine Zugangsöffnung 17 vorgesehen,
die mit der Befestigungsöffnung 18 verbunden ist
bzw. in diese mündet. Die Zugangsöffnung 17 ist
im Bereich des freien Endes 20 des Einhängebügels 19 ausgebildet. Konkret
wird die Zugangsöffnung 17 einerseits vom freien
Ende 20 und andererseits von einem dem freien Ende 20 gegenüber
angeordneten Gegenstück 20a des Halteelements 14 begrenzt.
Die Zugangsöffnung 17 ist dabei so breit, dass
die Schlaufe 16 problemlos über den Einhängebügel 19 geschoben
werden kann. Um zu verhindern, dass sich die Schlaufe 16 vom
Halteelement bzw. vom Einhängebügel 19 löst,
ist am freien Ende 20 des Ein hängebügels 19 ein
Rückhaltemittel 21 in der Form eines Rückhaltehakens
ausgebildet. Andere Rückhaltemittel, beispielsweise ein
Klappverschluss können vorgesehen sein.
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Das
Halteelement 14 umfasst eine Platte 22, in der
die Einhängemittel 15 bzw. die Einhängebügel 19 ausgebildet
sind. Die Platte 22 weist einen äußeren
schmalen Bereich 22a und einen inneren breiteren Bereich 22b auf.
Im schmalen Bereich 22a sind die Einhängebügel 19 für
die längs angeordneten Versteifungselemente 12b und
im breiten Bereich 22b die Einhängebügel 19 für
die schräg angeordneten Versteifungselemente 12a angeordnet.
Ferner ist im Anschluss an den schmalen Bereich 22a eine
mittig angeordnete, in der Einbaulage nach außen weisende
Zunge 22c angeordnet, die leicht nach unten gekrümmt
ist und eine Fangsicherung des Spriegels 11 zum Dachholm 10 bildet.
Hierzu hintergreift bzw. untergreift die Zunge 22c den
Holm 10, der entsprechend profiliert ist.
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Zur
Befestigung der Platte 22 am Spriegel 11 sind
zwei Befestigungsplatten 22d, 22e vorgesehen, die
mit der Platte 22 verbunden, beispielsweise verschweißt
sind. Andere Verbindungsarten sind ebenfalls möglich. Die
beiden Befestigungsplatten 22d, 22e sind parallel
in Längsrichtung der Platte 22 angeordnet und
dienen zur Aufnahme des Spriegels 11. Wie in 3 dargestellt,
ist im montierten Zustand der Spriegel 11 zwischen den
beiden Befestigungsplatten 22e, 22d angeordnet,
die mit dem Spriegel 11 verschraubt sind. Andere Verbindungsarten
zwischen den Befestigungsplatten 22e, 22d bzw.
allgemein zwischen dem Halteelement 14 und dem Dachspriegel 11 sind
möglich.
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Das
in den 3 bis 5 dargestellte Halteelement 14 eignet
sich besonders gut zur Fixierung von gurtartigen Versteifungselementen 12a, 12b,
bei denen eine Gurtschlaufe 16 vorgesehen ist, die in die Einhängebügel 19 eingehängt
wird (3). Die Erfindung ist jedoch nicht auf derartige
Versteifungselemente 12a, 12b eingeschränkt.
Vielmehr kann das Halteelement 14 auch im Zusammenhang
mit anderen Versteifungselementen bzw. im Zusammenhang mit anderen
Anbindungsmitteln anstelle der Schlaufe verwendet werden. Ein Beispiel
für eine solche Alternative ist in 6 dargestellt.
Darin ist zu erkennen, dass die Befestigungsöffnung 18 bzw.
der Einhängebügel 19 dazu verwendet werden
kann, einen an sich bekannten Endbeschlag 16a aufzunehmen,
der in die Befestigungsöffnung 18 eingehängt
ist. Prinzipiell ist das Halteelement 14 auch für
die Aufnahme von Drahtseilschlaufen geeignet.
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Die
Erfindung beansprucht zusätzlich zu dem Nutzfahrzeug-Aufbau
mit dem Halteelement 14 auch das Halteelement an sich,
also ohne Nutzfahrzeugaufbau. Das Halteelement ist dabei zur Verbindung
wenigstens eines Versteifungselementes 12a, 12b mit
einem Dachspriegel 11 eines Nutzfahrzeug-Aufbaus angepasst,
wobei das Halteelement 14 wenigstens einen Einhängebügel 19 zur
Aufnahme einer Gurtschlaufe 16 aufweist. Vorzugsweise ist das
Halteelement wie in 4, 5 dargestellt, ausgebildet.
Es ist aber auch möglich, den Einhängebügel
geschlossen zu gestalten. Dabei ist das freie Ende 20 gemäß 4 mit
dem Gegenstück 20a der Platte 22 verbunden,
so dass die Zugangsöffnung 17 entfällt.
Bei dieser Variante wird die Gurtschlaufe zuerst in den Einhängebügel 19 eingefädelt
und dann vernäht bzw. geschlossen. Das Halteelement wird daher
mit der Dachplane bzw. den Versteifungselementen 12a, 12b vormontiert
und dann mit dem jeweiligen Spriegel verbunden. Bei dem Halteelement gemäß 4, 5, 6 wird
dieses zunächst mit den Dachspriegeln vormontiert und dann
mit den Dachgurten verbunden.
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Ein
alternatives Ausführungsbeispiel für das Halteelement 14 ist
in 7 dargestellt. Dabei ist das Halteelement 14 als
offene Ringöse 23 ausgebildet, die eine Befestigungsöffnung 18 begrenzt.
Die Befestigungsöffnung 18 ist durch die Zugangsöffnung 17 zugänglich,
die zwischen den voneinander beabstandeten Ösenwindungen
ausgebildet ist. Die Ringöse gemäß 7 eignet
sich besonders zur Fixierung von als Drahtseilen ausgebildeten Versteifungselementen,
an deren Ende eine Seilkausche vorgesehen ist, die in die 23a eingehängt
wird.
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Die
Ringöse 23 wird mit dem Dachspriegel bzw. dem
Rollwagen verbunden.
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Wie
in 1 dargestellt, haben die Dachgurte bzw. die Versteifungselemente 12a, 12b für
die stufenlose Nachstraffung Spannratschen 29. Die Spannratschen
können nur an den im vorderen Bereich des Aufbaus angeordneten
Versteifungselementen 12a und/oder an den im hinteren Aufbaubereich
vorgesehenen Versteifungselementen 12a vorgesehen sein.
Es ist auch möglich, dass alle schräg angeordneten
Versteifungselemente 12a und/oder die längs angeordneten
Versteifungselemente 12b mit Spannratschen ausgerüstet
sind. Das Spannen bzw. Nachspannen der Versteifungselemente 12a, 12b kann
zusätzlich oder alternativ zu den Spannratschen dadurch
erfolgen, dass das Halteelement 14 verstellbar ist, wobei
die Ortslage des Einhängemittels 15, insbesondere
des Einhängebügels 19 verändert
wird derart, dass der Abstand zwischen zwei korrespondierenden Halteelementen,
d. h. der Abstand zwischen den beiden Halteelementen 14,
die dassselbe Versteifungselement 12a, 12b fixieren,
vergrößerbar ist. Die Verstellbarkeit des Halteelements 14 kann
auf verschiedene Weise erfolgen. Beispielsweise ist es möglich,
bei dem Halteelement gemäß 3, 4 die
Befestigungsplatten 22d, 22e und/oder den zugehörigen
Spriegel 11 so auszugestalten, dass das Halteelement 14 in
verschiedenen Positionen entlang des Spriegels 11 fixierbar
ist. Dazu können in den beiden Befestigungsplatten 22d, 22e mehrere
Bohrungen vorgesehen sein, die in Spriegellängsrichtung
einander nachgeordnet sind. Durch diese zusätzlichen Bohrungen
ist das Halteelement 14 versetzbar und zwar nach außen
versetzbar, so dass die schräg angeordneten Versteifungselemente 12a gespannt
werden. Die längs angeordneten Versteifungselemente 12b werden
durch die Versetzung des Halteelements in Spriegellängsrichtung parallel
versetzt.
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Zweckmäßigerweise
können die beiden Befestigungsplatten 22d, 22e länger
(in Spriegellängsrichtung) ausgebildet sein, um genügend
Raum für die zusätzlichen Bohrungen vorzusehen.
Ferner kann vorgesehen sein, dass die Zunge 22c so ausgebildet
ist, dass diese mit der Profilierung des Längsholms 10 beim
Versetzen des Halteelements 14 nach außen nicht
kollidiert. Dies kann beispielsweise durch eine stärkere
Krümmung oder eine Verkürzung der Zunge 22c erfolgen.
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In
den beiden Befestigungsplatten 22 kann zusätzlich
zu den beiden in 5 dargestellten Bohrungen jeweils
eine, zwei oder mehr als zwei Bohrungen pro Platte vorgesehen sein,
die jeweils fluchten. Es ist auch möglich, in den beiden
Befestigungsplatten 22d, 22e jeweils ein in Spriegellängsrichtung
sich erstreckendes Langloch auszubilden, so dass das Halteelement 14 stufenlos
verstellbar ist.
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Die
Verstellbarkeit des Halteelementes 14 kann auch durch entsprechende
zusätzliche Bohrungen bzw. entsprechende Langlöcher
im Spriegel 11 erreicht werden.
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Eine
weitere Verstellmöglichkeit ist in 8a dargestellt,
wobei das Halteelement 14 ein Spannmittel zum Spannen der
Versteifungselemente 12a, 12b aufweist. Dazu ist
das Einhängemittel 15, insbesondere der Einhängebügel 19 im
Unterschied zu der mit der Platte 22 integralen Ausbildung
gemäß 4 veränderbar angeordnet.
Die Verstellbarkeit des Halteelementes 14 wird damit also
durch eine Änderung der Ortslage des Einhängemittels 15 bzw.
des Einhängebügels 19 erreicht. Dazu
ist das Einhängemittel 15, bzw. der Einhängebügel 19 mit
der Platte 22 lösbar verbunden. Ferner sind Befestigungsmittel 26, beispielsweise
Bohrungen in der Platte 22 vorgesehen, die so angeordnet
sind, dass das Einhängemittel 15 bzw. der Einhängebügel 19 in
Längsrichtung des Versteifungselementes 12a (nicht
dargestellt) veränderbar ist. Die Befestigungsmittel 26 sind
dabei angepasst, um eine Bewegung bzw. Veränderung der
Ortslage des Einhängemittels 15 bzw. des Einhängebügels 19 im
Wesentlichen in Richtung der Längserstreckung des zugehörigen
Verstei fungselementes 12a, d. h. des schräg angeordneten
Versteifungselements 12a zu ermöglichen. Das bedeutet, dass
die Befestigungsmittel 26 bzw. das Befestigungsmittel 26 im
Wesentlichen in Längsrichtung bzw. parallel zur Längsrichtung
des schräg angeordneten Versteifungselementes 12a vorgesehen
sind.
-
Die
Befestigungsmittel 26 können mehrere Bohrungen
umfassen. Es ist auch möglich, das Befestigungsmittel 26 als
Langloch in der Platte 22 auszubilden. Im Einhängemittel 15 bzw.
im Einhängebügel 19 sind korrespondierende
Bohrungen vorgesehen, die mit den Bohrungen in der Platte 22 fluchten. Die
Fixierung des Einhängemittels 15 bzw. des Einhängebügels 19 kann
durch Schraubverbindungen oder durch andere mechanische Verbindungsmittel erfolgen.
Wie in 8a anhand der Doppelpfeile dargestellt,
kann die Befestigungsöffnung 18 bzw. der Abstand
zwischen der Innenkante des Einhängebügels 19 und
dem Gegenstück 20a der Platte 22 verringert
werden, wodurch das schräg angeordnete Versteifungsmittel 12a gespannt
wird. Ferner ist in 8a zu erkennen, dass der Abstand
des Gegenstücks 20a, d. h. der Abstand zwischen
der plattenseitigen Begrenzung der Zugangsöffnung 17 und dem
Querspriegel 11 im Vergleich zu dem Halteelement 14 gemäß 4 vergrößert
ist, um einen möglichst großen Verstellraum für
den Einhängebügel 19 zu ermöglichen.
-
Ein
weiteres Ausführungsbeispiel für ein Halteelement 14 mit
verstellbarem Einhängebügel 19 bzw. mit
einem Spannmittel ist in 8b dargestellt. Der
Grundaufbau des verstellbaren Halteelements 14 gemäß 8b entspricht
im Wesentlichen dem Aufbau des Halteelements 14 gemäß 8a.
Zusätzlich ist bei dem Halteelement 14 gemäß 8b ein
Arm 15a vorgesehen, der sich parallel zum Bügel 19 erstreckt
und mit diesem verbunden ist. Der Arm 15a und der Einhängebügel 19 bilden
eine Einheit, die zusammen verstellbar ist. Der Arm 15a begrenzt die
Befestigungsöffnung 18 und bildet dabei die Zugangsöffnung 17 bzw.
allgemein eine Durchgangsöffnung, entsprechend der Zugangsöffnung 17 bzw.
der Durchgangsöffnung gemäß den 3 bis 7.
Der Vorteil bei diesem Ausführungsbeispiel liegt darin, dass
die Befestigungsöffnung 18 unabhängig
von der jeweiligen Lage des Einhängebügels 19 dieselbe Breite
aufweist, so dass eine in der Befestigungsöffnung 18 angeordnete
Schlaufe 16 sicher gehalten ist. Dasselbe gilt für
die Zugangsöffnung 17 bzw. die Durchgangsöffnung,
die ebenfalls von der jeweiligen Ortslage des Einhängebügels 19 unabhängig
ist. Die Spannfunktion des Halteelementes 14 bleibt dabei erhalten
und wird dadurch erreicht, dass der Einhängebügel 19 und
der Arm 15a zusammen, wie vorstehend beschrieben, in Längsrichtung
des zu spannenden Versteifungselementes 12a versetzbar
ist.
-
Das
verstellbare Einhängemittel 15 bzw. der verstellbare
Einhängebügel 19 gemäß 8a, 8b kann
auf beiden Seiten des Halteelementes 14 vorgesehen sein
bzw. alle Einhängemittel 15 bzw. Einhängebügel 19 können
verstellbar ausgebildet sein. Das verstellbare Einhängemittel 15 kann
mit dem vorstehend beschriebenen insgesamt verstellbaren Halteelement 14 kombiniert
werden.
-
Bei
den Ausführungsbeispielen gemäß 9, 10 sind
verschiedene Möglichkeiten offenbart, wie die Fixierung
der sich überkreuzenden schräg angeordneten Versteifungselemente 12a im Bereich
des Kreuzungspunktes 27 realisierbar ist. Die Fixierung
des Kreuzungspunktes 27 führt zu einer weiteren
Verbesserung der Aussteifung des Nutzfahrzeugaufbaus.
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Gemäß 9 erfolgt
die Fixierung im Bereich des Kreuzungspunktes 27 dadurch,
dass die beiden gekreuzten Versteifungselemente 12a vernäht
sind.
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Anstelle
der Nahtverbindung gemäß 9 kann ein
kombinierter Mehrfachverbinder 28 eingesetzt werden. Der
Mehrfachverbinder 28 umfasst mehrere, insbesondere vier
Befestigungsöffnungen 18, die jeweils entsprechend
der Anordnung der schrägen Versteifungselemente 12a orientiert
sind. Die Befestigungsöffnungen 18 sind schlitzförmig
bzw. länglich ausgebildet und erstrecken sich im Wesentlichen
parallel zur Endkante bzw. zur Schlaufe 16 des jeweiligen
Versteifungselementes 12a bzw. Gurtes. Bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß 10 sind
die Befestigungsöffnungen 18 geschlossen. Es ist
auch möglich, die Befestigungsöffnungen 18' offen
auszubilden. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die
Befestigungsöffnungen 18' entsprechend den Befestigungsöffnungen 18 gemäß den 3, 4 ausgebildet
sind und somit ein Einhängemittel, insbesondere einen Einhängebügel
für die schräg angeordneten Versteifungselemente 12a bzw.
Gurte umfassen.
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Die
Idee, die Kreuzungspunkte 27 der gekreuzten Versteifungselemente 12a zu
fixieren, ist auch auf Drahtseile anwendbar. Beispielsweise ist
es möglich, den Mehrfachverbinder 28 so zu modifizieren,
dass die Befestigungsöffnungen 18' durch entsprechend
angeordnete Bohrungen ersetzt sind, in die mit den zugehörigen
Drahtseilenden verbundene Schließelemente, beispielsweise
Karabiner, Kettenschnellverschlüsse und dergleichen eingehängt
werden können. Andere Befestigungsmittel für die
Drahtseile sind möglich. An stelle des Mehrfachverbinders kann
auch der Kreuzungspunkt bei Drahtseilen durch an sich bekannte Seilkreuzverbinder
bzw. allgemein durch Seilklemmen fixiert werden.
-
Eine
weitere Verbesserung der Steifigkeit kann dadurch erreicht werden,
dass der Mehrfachverbinder 28 mit dem zugehörigen
Spriegel 11 verbunden ist. Dies kann beispielsweise durch
eine Schraubverbindung erfolgen, wobei der Mehrfachverbinder 28,
wie in 10 dargestellt, mit dem Spriegel 11 verschraubt
ist. Alternativ kann eine Klemmverbindung vorgesehen sein. Die Klemmverbindung
kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass zwei Befestigungsplatten
am Mehrfachverbinder 28 derart vorgesehen sind, dass der
Querspriegel 11 bündig zwischen den beiden Platten
im montierten Zustand angeordnet ist. Damit wird verhindert, dass der
Mehrfachverbinder seitlich, d. h. quer zum Spriegel 11 ausweicht.
Die Anordnung der zusätzlichen Befestigungsplatten bei
dem Mehrfachverbinder gemäß 10 kann ähnlich
erfolgen, wie die Anordnung der Befestigungsplatten 22d, 22e gemäß 3 bis 5.
Es ist auch möglich, dass der Mehrfachverbinder 28 längs
zum Spriegel 11 verschieblich angeordnet ist, wobei die
Befestigungsplatten den Mehrfachverbinder nur quer zum Spriegel 11 fixieren.
-
Durch
die Fixierung des Mehrfachverbinders 28 mit dem Querspriegel 11 wird
eine zusätzliche fachwerkartige Aussteifung des Aufbaus
erreicht. Die Verbindung des fixierten Kreuzungspunktes 27 mit dem
Querspriegel kann sowohl für Gurte als auch für Drahtseile
erfolgen. Es ist auch möglich, den Kreuzungspunkt 27 direkt
mit dem Querspriegel zu verbinden, beispielsweise durch eine mit
dem Querspriegel 11 verbundene Seilklemme, die die beiden
sich kreuzenden Drahtseile im Bereich des Kreuzungspunktes 27 übergreift.
Eine zusätzliche Fixierung des Kreuzungspunktes ist dann
nicht erforderlich, da die Fixierung des Kreuzungspunktes durch
die Verbindung mit dem Querspriegel 11 erreicht wird.
-
Die
Fixierung des Kreuzungspunktes ist vorteilhafterweise bei allen
Kreuzungspunkten 27 des Aufbaus gemäß 1 vorgesehen.
Die Fixierung der Kreuzungspunkte 27 kann in Verbindung
mit den Einzelzügen bzw. Einzelgurten gemäß 2 erfolgen. Alternativ
ist es auch möglich, die Kreuzungspunkte 27 bei
Gurtsystemen bzw. Seilsystemen zu fixieren, die durchgängig
ausgebildet sind, d. h. die im Bereich der Längsholme 10 mittels Ösen
oder Bohrungen an den Spriegeln befestigt sind bzw. im Bereich der Längsholme
mit den Spriegeln verklemmt sind. Die Kreuzungspunkte 27 können,
wie in 1 dargestellt, auf der Mittellinie des Aufbaus
angeordnet sein. Es ist auch möglich, dass zusätzli che
Kreuzungspunkte außermittig angeordnet sind, die auf die
vorstehend beschriebene Weise fixierbar sind.
-
- 10
- Längsholme
- 11
- Dachspriegel
- 12a,
12b
- Versteifungselemente
- 13
- Dachbereich
- 14
- Halteelement
- 15
- Einhängemittel
- 15A
- Arm
- 16
- Schlaufe
- 16a
- Endbeschlag
- 17
- Zugangsöffnung
- 18,
18'
- Befestigungsöffnung
- 19
- Einhängebügel
- 20
- freies
Ende des Einhängebügels
- 20a
- Gegenstück
des Halteelements
- 21
- Rückhaltemittel
- 22
- Platte
- 22a
- schmaler
Bereich
- 22b
- breiter
Bereich
- 22c
- Zunge
- 22e,
22d
- Befestigungsplatten
- 23
- Ringöse
- 24
- Aussteifungskonstruktion
- 25a,
25b
- Versteifungselementzüge
- 26
- Befestigungsmittel
- 27
- Kreuzungspunkt
- 28
- Mehrfachverbinder
- 29
- Spannratsche
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 19756865
A1 [0001, 0002, 0003, 0005, 0005]
- - DE 202006010694 U1 [0006]