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Die
Erfindung betrifft ein Schneidrädchen zum
Erzeugung einer geritzten Sollbruchlinie auf einem Körper, wobei
das Schneidrädchen
eine einen äußeren Umfang
des Rädchens
definierende radiale Umfangslinie aufweist, die zumindest teilweise
eine Schneidkante mit eine Grobverzahnung ausbildenden Schneidzähnen aufweist,
die in Umfangsrichtung durch Zahnzwischenräume voneinander beabstandet
angeordnet sind. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Schneidmaschine
und einen Handschneider nach den unabhängigen Ansprüchen 24
und 28.
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Schneidrädchen sind
vielfältig
bekannt, die beispielsweise zum Ritzen von zum Teil sehr unterschiedlichen
Glaskörpern
wie z.B. Glasplatten, Hohlkörpern
usw. eingesetzt werden. Diese Glaskörper können sich hinsichtlich der
Glasart, insbesondere der chemischen Zusammensetzung und/oder Oberflächenvergütung derselben,
der Materialstärke
usw. unterscheiden. Im Hinblick auf Glasplatten, die derzeit für Displays
elektronischer Geräte
wie Bildschirme, Mobiltelefone, CD-Kameras usw. eingesetzt werden,
bestehen erhebliche Anforderungen an die zu erzielende Qualität der Trennflächen und
auch der Bruchkanten der jeweiligen abgetrennten Glasplatten. Hierbei
ist es zumeist erforderlich, durch den Ritzvorgang einen Tiefenriss
zu erzeugen, der sich über
die gesamte Stärke
der Glasplatte erstreckt, so dass Ausschuss bei der Separierung
der einzelnen Glasplattenstücke
minimiert und eine hohe Kantenqualität erzielt werden kann. Hierbei
werden aufgrund des Ritzvorganges Materialspannungen in den Glaskörper zum
Erzeugen des Tiefenrisses eingebracht, andererseits kommt es jedoch
auch zu oberflächlichen
Absplitterun gen der Glasplatte entlang der Ritzlinie. Dies ist ebenfalls
unerwünscht
und kann zu erhöhtem
Ausschuss führen.
Zwar können
derartige Absplitterungen dadurch vermieden werden, dass die Glasschneidrädchen mit
geringerer Anpreßkraft
gegen die Glasplatte angedrückt
werden, dies führt
jedoch zu einer geringeren Risstiefe, wodurch das Separieren der
Glasplattenteile wiederum erschwert und der Ausschuß wesentlich
erhöht
wird.
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Zum
Separieren von Glasplattenteilen für Flachdisplays wurden daher
teilweise Laserstrahlschneidtechniken eingesetzt, die jedoch einen
hohen apparativen Aufwand bedingen. Zudem ist die Produktivität derartiger
Laserstrahlschneidverfahren begrenzt.
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Es
sind bereits Glasschneidrädchen
bekannt, die derartige Tiefenrisse erzeugen können und somit zur Herstellung
von Flachdisplays wie z.B. für Flachbildschirme
prinzipiell geeignet sind. So werden in der
EP 1 092 686 B1 und der
EP 773 194 B1 Schneidrädchen beschrieben,
bei welchen durch die zusammenlaufenden geneigten Seitenflächen des Rädchens eine
Umfangsrippe mit alternierenden Vorsprüngen und Vertiefungen ausgebildet
ist. Die Vertiefungen sind hierbei jeweils in einem vorbestimmten
Intervall angeordnet. Nachteilig bei diesen Schneidrädchen ist
jedoch, dass diese nicht bei sämtlichen
Anwendungsfällen
durch die Erzeugung der Tiefenrissen zu Trennflächen und Bruchkanten hoher
Qualität
führen,
wobei zu berücksichtigen
ist, dass mittels ein und desselben Schneidrädchens Glasplatten zum Teil
sehr unterschiedlicher Stärken und/oder
unterschiedlicher Materialqualitäten
zu ritzen sind. So können
die Glasqualitäten
hinsichtlich der chemischen Zusammensetzung des Glases aber auch
der Oberflächenvergütung wie
beispielsweise Oberflächenhärtung in
weiten Bereichen variieren. Die Glasplattenstärke kann ohne weiteres im Bereich von
0,4 bis ca. 1,2 mm, d.h. um ca. den Faktor 3, oder auch deutlich
mehr variieren, wobei auch gehärtete Oberflächen, Oberflächenvergütungen usw.
vorliegen können.
Ferner sind die Anforderungen in Abhängigkeit von der Art des Glaskörpers unterschiedlich,
beispielsweise ob Flachglas, gewölbte
Glaskörper
usw. zu bearbeiten sind. Das Glas schneidrädchen soll jedoch unabhängig von
dem jeweiligen speziellen Anwendungsfall stets optimale Trennflächen und
Bruchkanten erzeugen. Glasschneidrädchen nach der
EP 1 092 686 B1 oder der
EP 773 194 B1 sind
hierzu nicht in dem gewünschten
Umfang in der Lage.
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Der
Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, Schneidrädchen und
insbesondere Glasschneidrädchen
zu schaffen, mittels welcher insbesondere Flachdisplays aber auch
andere Glaskörper mit
verbesserter Qualität
der Trennflächen
und Bruchkanten bei minimalem Ausschuss auch bei unterschiedlichen
Anwendungsfällen
erzeugt werden können.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Glasschneidrädchen
nach Anspruch 1 sowie eine Schneidmaschine und einen Glasschneider
nach den Ansprüchen
24 und 28 gelöst.
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Erfindungsgemäß weisen
die Schneidrädchen
zumindest über
einen Teilumfang eine Grobverzahnung mit einer nicht-gleichmäßigen Anordnung
in Bezug auf die Länge
der Schneidzähne
und/oder die Länge
der Zahnzwischenräume
in Umfangserstreckung des Rädchens
auf. Die Länge
benachbarter Zähne
und/oder benachbarter Zahnzwischenräume zumindest eines Teils oder
sämtlicher
Zähne der
jeweiligen nicht-gleichmäßigen Zahnanordnung
oder des Rädchens
insgesamt variieren somit zueinander, so dass die Zahnzwischenräume nicht
mehr in einem vorbestimmten Intervall angeordnet sind.
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Überraschenderweise
hat sich herausgestellt, dass mittels der erfindungsgemäßen Schneidrädchen das
Prozessfenster bei der Bearbeitung erheblich erweitert ist, z.B.
Tiefenrisse auch bei sehr unterschiedlichen Glasqualitäten und/oder
sehr unterschiedlichen Materialstärken erzeugt werden können, so
dass mit einem gegebenen Schneidrädchen für eine breite Vielzahl unterschiedlicher
Anwendungsfälle
eine zumindest nahezu optimale Qualität der Trennflächen und
Bruchkanten erzielt werden kann. Entsprechendes gilt auch für eine Trennung von
Glaskörpern
in einem sogenannten „geöffneten Schnitt", bei welchem durch
den Ritzvorgang bereits eine gewisse Separation der getrennten Teile
des Körpers
erfolgt. Dies wird, ohne durch die Theorie gebunden zu sein, darauf
zurückgeführt, dass
durch die Schneidzähne
Schwingungen in den Glaskörper
eingebracht werden, die zu lokalen Spannungsspitzen und zu letztlich
zur Ausbildung von Tiefenrissen führen. Dadurch, dass die Länge der
Schneidzähne und/oder
der Zahnzwischenräume
nicht-gleichmäßig ist
und variiert ist die frequenzspektrale Schwingungsanregung weniger
auf einige diskrete Frequenzen beschränkt. Hierdurch kann die Ankoppelung
an das Eigenschwingungsspektrum des Glaskörpers besser sichergestellt
werden. Durch die nicht-gleichmäßige oder
unregelmäßige Länge der
Zähne und/oder
Zahnzwischenräume
des erfindungsgemäßen Rädchens werden
Frequenzen hoher dynamischer Nachgiebigkeit des Glaskörpers zuverlässig getroffen,
was wiederum zuverlässig
zu großen Schwingungsamplituden
und zu tiefen Tiefenrissen führt.
Demgegenüber
wird bei einer regelmäßigen Zahnanordnung
nach der
EP 1 092 868
B1 lediglich eine einzelne Grundfrequenz und deren Oberschwingungen
erzeugt, so dass ein derartiger Effekt nicht erzielt und lediglich
in speziellen Einzelfällen
hohen Anforderungen genügende
Trennflächen
und Bruchkanten erzeugt werden.
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Zwar
sind auch Glasschneidrädchen
mit einer unregelmäßigen Fein-
oder Mikroverzahnung bekannt, die zumeist durch einen Schleifvorgang
erzeugt werden. Derartige Mikroverzahnungen dienen jedoch im Wesentlichen
lediglich dazu, den Schlupf des Schneidrädchens über die Glasplatte bei dem Ritzvorgang
zu verringern und sind nicht in der Lage, Tiefenrisse ausreichender
Tiefe zu erzeugen. Zudem führen
sie an den Glaskörperoberfläche verstärkt zu seitlichen
Absplitterungen und unregelmäßigen Bruchkanten,
die für
heutige Anforderungen an Flachdisplays oft nicht ausreichend sind.
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Eine
deutliche Erweiterung des Schwingungsspektrums der erfindungsgemäßen Glasschneidrädchens ist
bereits festzustellen, wenn die Zähne und/oder Zahnzwischenräume stochastisch über den
Umfang des Rädchens
verteilt angeordnet sind.
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Unter
einer stochastischen Verteilung im Sinne der Erfindung sei hier
entweder eine völlig
regelose Verteilung verstanden oder eine Verteilung nach einer Wahrscheinlichkeitsfunktion,
z.B. einer Gaußverteilung,
so dass gewisse der zufallsverteilten Werte mit erhöhter Wahrscheinlichkeit
auftreten können. Ein
mathematisch-funktioneller Zusammenhang, der funktionell definierbaren
Gesetzmäßigkeiten
folgt, liegt jedoch nicht vor.
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Es
können
jeweils verschiedene Zähne
Z1, Z2 und/oder Zahnzwischenräume
S1, S2, mit jeweils unterschiedlicher Länge über den Rädchenumfang stochastisch verteilt
vorgesehen sein, wobei der jeweils andere Bereich konstant sein
oder sich variieren kann, gegebenenfalls ebenfalls stochastisch
verteilt sein kann. Insbesondere können auch unregelmäßige Zahnanordnungen
dadurch erzeugt werden, dass bei einer mittleren Zahnlänge Z' und einer mittleren
Zahnzwischenraumlänge
S' die Zähne und/oder
Zahnzwischenräume
jeweils eine Länge
innerhalb eines vorgegebenen Intervalls Z' ± d
oder S' ± e haben
und unregelmäßig aufeinander
folgen. Die Verschiebung der Zähne
und/oder Zahnzwischenräume
kann hierbei unabhängig
von deren mittleren Lage erfolgen. Es können aber beispielsweise auch in
einer unregelmäßigen Zahnanordnung
die Zähne und/oder
Zahnzwischenräume
von der mittleren Zahnlänge
Z' und/oder der
mittleren Zahnzwischenraumlänge
S' innerhalb eines
vorgegebenen Intervalls Z' ± d und/oder
S' ± e um
die mittlere Lage verteilt angeordnet sein, beispielsweise mit stochastischer
Verteilung. Die Zähne
und/oder Zahnzwischenräume
können
hierbei unter Beibehaltung der mittleren Länge derselben jeweils innerhalb
des Intervalls in einer der beiden Umfangsrichtungen des Rädchens um
einen stochastisch variierenden Betrag versetzt angeordnet sein.
Durch derart ausgebildete Schneidrädchen kann bereits eine wesentliche
Erweiterung des Anwendungsgebiets eines Rädchens unter Erzielung optimaler
Trennflächen
und Bruchkanten erfolgen. Bei derartigen Rädchen wird bereits ein gewisses
Schwin gungsspektrum mit einer Vielzahl von Schwingungen erzeugt,
die außerhalb
der durch eine regelmäßige Zahnanordnung
entstehenden Grundfrequenzen und deren Oberschwingungen liegen,
was für
viele Anwendungsfälle
bereits vorteilhaft ist.
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Für die Länge des
Intervalls d kann gelten 2d ≤ Z' oder ≤ 9/10 Z', 2d ≤ 3/4 Z', 2d ≤ 1/2 Z', 2d ≤ 1/3 Z' oder 2d ≤ 1/4 Z'. Entsprechend kann
geltend 2e ≤ S' oder ≤ 9/10 S', 2e ≤ 3/4 S', 2e ≤ 1/2 S', 2e ≤ 1/3 S' oder 2e ≤ 1/4 S'. Allgemein kann
für die
Intervalle ±d und/oder ±e unabhängig voneinander
gelten, dass diese größer sind
als Abweichungen aufgrund von Fertigungstoleranzen, beispielsweise
jeweils ≥ 1-2%, ≥ 3-5% oder ≥ 7% der mittleren
Zahnlänge
Z' oder der mittleren
Zahnzwischenraumlänge
S'. Die Intervalle ±d und/oder ±e können insbesondere
jeweils unabhängig
voneinander ≥ 0,1-0,2 μm, ≥ 0,25-0,5 μm, ≥ 0,75-1 μm oder ≥ 1,5-2 μm sein.
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Nach
einer alternativen Ausführungsform können bei
einer gegebenen nicht-gleichmäßigen Zahnanordnung
mit einer mittleren Zahnlänge
Z' Zähne mit
Zahnlängen
Z ± n Δz vorgesehen
sein, wobei n eine ganze Zahl oder eine rationale Zahl kleiner 1
ist. Die Zähne
können
hier beispielsweise jeweils aus ihrer mittleren Lage in Umfangsrichtung
des Rädchens
um den Betrag ± n Δz verschoben
sein. Vorzugsweise weisen einer oder beide der einem gegebenen Zahn
benachbarten Zähne
eine unterschiedliche Zahnlänge
von diesem auf. Dies kann für
sämtliche
Zähne einer
sich wiederholenden Zahnanordnung oder des Rädchens insgesamt gelten. Die
rationale Zahl n kann in Bezug auf benachbarte Zähne, 3/4, 1/2, 1/3, 1/4 oder
1/5 betragen, allgemein ein Verhältnis
X/Y, wobei X und Y jeweils ganze Zahlen kleiner 10 sind.
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Dadurch,
dass sich die Zahnlängen
Z um ein Vielfaches eines inkrementellen Zahnlängenunterschiedes Δz unterscheiden
können,
können
bei dem Ritzvorgang in den Glaskörper über ein
Spektrum verteilt Schwingungen eingebracht werden, die sich ebenfalls
um inkrementelle Wert Δν unterscheiden aber
andererseits in einer gewissen spektralen Breite verteilte definierte
Schwingungen ergeben, was sich für
die Ausbildung von Tiefenrissen im Glas als sehr günstig erwiesen
hat, da auch hier relativ scharfe Schwingungsspitzen vorliegen können. Dies
hat sich insgesamt im Hinblick auf die zu erzielende Qualität der Trennflächen und
teilweise auch auf anwendbare Vorschubgeschwindigkeit des Schneidrädchens beim
Ritzvorgang als vorteilhaft erwiesen.
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Für die Zahnzwischenraumlänge S der
in den vorhergehenden Absätzen
beschriebenen Zahnanordnung ist vorzugsweise Δs ≤ 4 bis 5 Δz oder Δs ≤ 2 bis 3 Δz oder Δs ungefähr gleich Δz. Ferner kann sein Δs ≥ 0,75 bis
1 Δz oder Δs ≥ 1,25 bis
1,5 Δz.
Die Zahnzwischenraumlänge
kann aber auch im wesentlichen konstant sein oder für Abweichungen
der Zahnzwischenraumlänge Δs von der
mittleren Zahnzwischenraumlänge
S' kann gelten Δs ≤ S' oder Δs ≤ Δz.
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Alternativ
oder zusätzlich
zu der oben beschriebenen Abweichung der Zahnlängen Z von der mittleren Zahnlänge Z' können bei
einer mittleren Zwischenraumlänge
S' die Zahnzwischenräume Längen S von
S' ± m Δs aufweisen,
wobei m eine ganze Zahl oder rationale Zahl < 1 ist. Für m kann das oben zu n Gesagte,
für Δs kann das
oben zu Δz
Gesagte entsprechend gelten (jeweils in Bezug auf die Größe S oder
S'). Die Zahnzwischenräume können hier
beispielsweise jeweils aus ihrer mittleren Lage in Umfangsrichtung
des Rädchens
um den Betrag ± m Δs verschoben
sein.
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Für den Zahnunterschied Δz allgemein
gelten Δz < Z' oder ≤ 9/10 Z', vorzugsweise Δz ≤ 3/4 Z', Δz ≤ 1/2 Z' Δz ≤ 1/3 Z', Δz ≤ 1/4 Z' oder Δz ≤ 1/5 Z'. Entsprechend kann
für die
Abweichung der Zahnzwischenlängen
allgemein gelten Δs < S' oder ≤ 9/10 Z', vorzugsweise Δs ≤ 3/4 S', Δs ≤ 1/2 S', Δs ≤ 1/3 S', Δs ≤ 1/4 S' oder Δs ≤ 1/5 S'. Allgemein sind
die Abweichungen Δz, Δs von dem
jeweiligen Mittelwert Z',
S' deutlich größer als
die Fertigungstoleranzen, beispielsweise jeweils unabhängig voneinander ≥ 0,1 bis 0,2 μm, ≥ 0,25 bis
0,5 μm, ≥ 0,75 bis
1 μm oder ≥ 1,5 bis 2 μm. Die Abweichungen Δz, Δs können auch ≥ 1 bis 2%, ≥ 3 bis 5%
oder ≥ 7%
der mittleren Zahnlänge
Z' oder der mittleren
Zahnzwischenraumlänge S' sein.
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Bei
einer gegebenen nicht-gleichmäßigen Zahnanordnung
die sich vorzugsweise mehrfach über
den Umfang wiederholt, kann die mittlere Zahnzwischenraumlänge S' größer/gleich
der mittleren Zahnlänge
Z' sein, vorzugsweise
beträgt
die mittlere Zahnzwischenraumlänge
S' 1,1 bis 5 oder
1 bis 3, vorzugsweise 1,2 bis 2 oder ca. 1,3 bis 1,7 der mittleren
Zahnlänge
Z'.
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Die
Veränderung
der Länge
der Zähne und/oder
der Zahnzwischenräume
in der Abfolge der Rollbewegung des Rädchens kann periodisch oder aperiodisch,
gegebenenfalls auch stochastisch erfolgen. Bei einer aperiodischen
Verteilung kann eine gewisse Gesetzmäßigkeit der Abfolge der Zähne und/oder
Zahnzwischenräume
vorgesehen sein, beispielsweise können gegenüber einer gleichmäßigen Abfolge
jedoch gewisse Störungen
gegeben sein. Die Längen
der Zähne
und/oder Zahnzwischenräume
können
beispielsweise kontinuierlich, z.B. linear oder nicht-linear, über die
Länge der
Zahnanordnung ansteigen oder abfallen, z.B. in Art einer Sägezahnfunktion,
aber hier gewissen mathematisch-funktionellen Gesetzmäßigkeiten
folgen. Bei einer periodischen Abfolge der Zähne und/oder Zahnzwischenräume gegenüber dem
mittleren Zahnlänge
und/oder Zahnzwischenraumlänge
können
die Änderungen entlang
des Rädchenumfangs
einer periodischen Funktion wie einer Sinus- bzw. Cosinus-Funktion über zumindest
einen Teil des Rädchenumfangs
folgen.
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Die
Periodenlänge
der Zahnabfolge und/oder der Zahnzwischenraumabfolge kann jeweils
der Länge
der Zahnanordnung entsprechen, dies ist aber nicht zwingend, sie
kann jeweils auch kleiner als die Umfangserstreckung der nicht-gleichmäßigen Zahnabfolge
sein, beispielsweise wenn die Periodenlänge (allgemein gemessen als
Anzahl der Zähne/Zahnzwischenräume oder
gemessen in Längeneinheiten)
der Zähne
und der Zahnzwischenräume
unterschiedlich ist. Es versteht sich, dass hier vielfältige Überlagerungen
der Perioden von Zähnen und
Zahnzwischenräumen
mög lich
sind. Die Periodenlängen
der Zähne
und Zahnzwischenräume
können
einen gemeinsamen Teiler aufweisen, so dass nach einer gewissen
Zahnabfolge sich die Zahnfolge wiederholt, der Teiler kann aber
auch rational oder irrational sein. Die bei einer derartigen Zahnabfolge beim
Ritzvorgang im Glaskörper
eingebrachten Schwingungen haben sich zur Ausbildung von Tiefenrissen
bei unterschiedlichsten Glassorten und Glasstärken als besonders wirksam
erwiesen. Es ist jedoch auch möglich,
dass die Zahnlänge
oder die Länge
der Zahnzwischenräume
sich periodisch ändert
und die Länge
des jeweils anderen Teils sich aperiodisch oder stochastisch ändert. Insbesondere ist
es jedoch auch möglich,
dass sich bei einer nicht-gleichmäßigen Zahnabfolge die Länge der
Zähne auf
eine der oben beschriebenen Weisen ändert und die Zahnzwischenraumlänge über die
gegebene Zahnfolge konstant ist. Für bestimmte Anwendungsfälle mögen auch
Rädchen
zweckmäßig sein,
bei welchen sich die Länge
der Zahnzwischenräume
auf eine der oben beschriebenen Arten ändert und die Länge der
Zähne praktisch
konstant ist, oder umgekehrt.
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Vorzugsweise
besteht die Gesamtzahnanordnung des Rädchens aus einer mehrfachen
Wiederholung ein und derselben gegebenen unregelmäßigen Zahnanordnung.
Gegebenenfalls können
zwischen den sich wiederholenden nicht-gleichmäßigen Zahnanordnungen Z1 weitere
Zahnanordnungen Z2 oder Zn vorgesehen sein, so dass verschiedene
Arten von Zahnanordnungen Z1, Z2 in einer definierten oder unregelmäßigen Abfolge
nacheinander über den
Umfang des Rädchens
verteilt wiederkehren können.
Gegebenenfalls können
zwischen nicht-gleichmäßigen oder
auch in Bezug auf die Zahnlängen
und Zahnzwischenraumlängen
gleichmäßigen, sich
wiederholenden Zahnanordnungen auch stochastische, sich nicht wiederholende
Anordnungen vorgesehen sein. Die sich wiederholenden Anordnungen
können
hierbei gegebenenfalls auch gewissen mathematisch-funktionalen Gesetzmäßigkeiten
folgen. Es können
somit an einem Rädchen Umfangsabschnitte
mit stochastischen Anordnungen vorgesehen sein, zwischen denen nicht-stochastische
Zahnanordnungen vorgesehen sind. Hierdurch können jeweils Ortsfrequenzspektren
mit gewissen Frequenzverteilungen im Glaskörper eingebracht werden, so
dass hier auch bei verschiedenen Glasarten und verschiedenen Glasstärken praktisch
optimale Ergebnisse erzielt werden können.
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Die
Zahnanordnung, insbesondere die sich wiederholenden Zahnanordnung,
kann über
ihre Länge
2-20 Zähne,
bis zu 25-30 Zähne
oder bis 40-50 Zähne
oder auch mehr aufweisen, beispielsweise 4, 6, 8, 10, 12 oder 16
Zähne oder
mehr. Die wiederkehrende Zahnanordnung kann auch ≥ 75-100 Zähne, ≥ 40-50 Zähne, ≥ 25-30 oder ≥ 15-20 Zähne aufweisen.
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Die
nicht-gleichmäßige, sich
wiederholende Zahnanordnung kann eine Umfangserstreckung von ≥ 100-150 μm, ≥ 200-300 μm, ≥ 400-500 μm oder ≥ 750-1000 μm aufweisen.
Vorzugsweise weist die sich wiederholende Zahnanordnung eine Umfangserstreckung
von ≤ 4 mm,
insbesondere ≤ 2-3
mm oder ≤ 1,9-1,5
mm auf, insbesondere ≤ 500-750 μm oder ≤ 300-400 μm.
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Das
Schneidrädchen
kann einen Umfang von ≥ 5-6
mm oder ≥ 7-8
mm, insbesondere ca. 9-10 mm haben. Der Schneidrädchenumfang kann ≤ 25-30 mm, ≤ 15-20 mm
oder ≤ 12-14
mm sein. Die Breite des Schneidrädchens,
welches eine Drehachse aufweisen kann, kann im Bereich von 0,3 bis
5 mm, vorzugsweise in dem Bereich von 0,5 bis 4 mm oder im Bereich
von 1 bis 3 mm liegen.
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Die
Zahnzwischenräume
können
in Bezug auf ihre Basis in einer Hauptebene um ≥ 0,5-1 μm, ≥ 1,5-2 μm, ≥ 3-4 μm oder ≥ 5-10 μm von den Schneidkanten der
Zähne radial
zurückversetzt
sein, was der Zahnhöhe
entspricht. Ferner können
die Schneidkanten der Zahnzwischenräume um ≤ 20-30 μm, ≤ 15-20 μm, ≤ 10-12 μm oder auch ≤ 8 μm von den Schneidkanten der
Zähne radial
zurückversetzt
sein. Der radiale Abstand der Schneidkanten der Zahnzwischenräume von
denen der Zähne
kann derart bemessen sein, dass bei dem Ritzvorgang bei bestimmungsgemäßer Krafteinwirkung
auf das Glasschneidrädchen
die Schneidkanten der Zahnzwischenräume in die Glasplatte eindringen,
d.h. deren Oberfläche
durchdrin gen. Die aufgewandte Anpresskraft kann hierbei ≤ 10 N, insbesondere ≤ 5-7 N oder ≤ 3-4 N betragen,
gegebenenfalls auch ≤ 1-2 N. Die erforderliche
Anpresskraft kann von dem Material des zu ritzenden Glaskörpers abhängen. Vorzugsweise
ist die Anpresskraft derart gewählt,
dass der Tiefenriss sich über
die Stärke
des Glaskörpers
erstreckt.
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Die
Schneidzähne
können
eine Längserstreckung
in Umfangsrichtung von ≥ 2-5 μm, ≥ 10-15 μm oder auch ≥ 20-30 μm aufweisen.
Die Längserstreckung
der Zähne
in Umfangsrichtung kann ≤ 200-300 μm, ≤ 75-100 μm oder ≤ 40-50 μm betragen.
Die Längserstreckung
der Zahnzwischenräume
in Umfangsrichtung des Rädchens
kann ≥ 2-5 μm, ≥ 10-15 μm oder ≥ 20-35 μm betragen,
vorzugsweise 20-40 μm.
Die Längserstreckung
der Zahnzwischenräume kann ≤ 200-300 μm, ≤ 100-150 μm, ≤ 50-75 μm betragen.
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Die
Zahnoberseiten und/oder Zahnseiten können jeweils eine Aufrauung
und/oder eine Feinverzahnung aufweisen, die bei dem Ritzvorgang
einen Schlupf des Rädchens über die
Glasplattenoberfläche
verhindern kann. Die Aufrauung kann beispielsweise durch geeignete
Schleifmittel erfolgen. Die Strukturhöhe der Aufrauung oder Feinverzahnung
kann deutlich kleiner als die Zahnhöhe, beispielsweise ≤ 1/4, ≤ 1/8 oder ≤ 1/16 derselben
sein. Die Oberflächenrauhigkeit
Rz nach DIN/ISO 4287 kann ≤ 4,5-5 μm oder ≤ 3,5-4 μm oder auch ≤ 2,5-3 μm sein, z.B.
in dem Bereich von 0,5 bis 5 μm,
vorzugsweise 0,75 bis 2 μm
liegen. Die Rauhigkeit Ra nach DIN/ISO 4287 kann ≤ 0,4-0,5 μm sein, z.B.
in dem Bereich von 0,05-0,5 μm
oder 0,1-0,4 μm,
vorzugsweise in den Bereich von 0,1-0,3 μm liegen. Die Feinverzahnung
kann regelmäßig oder
unregelmäßig sein
und in Form von Zahnrippen, die zur Schneidkante hin konvergieren
können
oder zumindest mit einer Richtungskomponente zur Schneidkante hin
verlaufen oder in Form von isolierten, im wesentlichen punktförmigen Erhebungen
oder dergleichen ausgeführt
sein. Gegebenenfalls können auch
die Zahnzwischenräume
eine Aufrauung und/oder Feinstrukturierung aufweisen, für die das oben
Gesagte gelten kann und die vorzugsweise allenfalls geringfügig von
der Schneidkante der Zahnzwischenräume beabstandet ist, so dass
die Feinstrukturierung bei üblicher
Benutzung des Schneidrädchens
mit der zu ritzenden Glasplatte in Wechselwirkung kommt.
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Das
Schneidrädchen
kann aus polykristallinem Diamant oder aus einem Hartmetallwerkstoff
bestehen, der vorzugsweise mit einer Oberflächenbeschichtung versehen ist,
die verschleißmindernde
Eigenschaften haben kann.
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Allgemein
kann das Schneidrädchen
alle Arten von Schneidzähnen
oder zwei oder mehrere Arten von Zahnzwischenräumen aufweisen, die sich in ihrer
Breite, Querschnittsgestalt oder auf andere Weise unterscheiden
können.
Es ist jedoch für
die meisten Anwendungsfälle
ausreichend, wenn das Rädchen
nur eine Art von Schneidzähnen
und nur eine Art von Zahnzwischenräumen aufweist, die sich lediglich
in ihrer Umfangserstreckung unterscheiden.
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Zusätzlich zu
der Grobverzahnung kann das Schneidrädchen eine Feinverzahnung aufweisen,
die insbesondere durch einen Schleifvorgang erzeugt sein kann. Diese
Feinverzahnung kann auf den Zahnrücken der Schneidzähne oder
an anderen geeigneten Stellen vorgesehen sein und zusätzlich einen
Schlupf bzw. ein Durchdrehen des Rädchens während dem Ritzvorgang verhindern,
bei welchem das Rädchen
eine Abrollbewegung der Oberfläche des
zu ritzenden Glaskörpers
durchführen
soll. Die Strukturhöhe
der Aufrauung oder Feinverzahnung kann deutlich kleiner als die
Zahnhöhe,
beispielsweise ≤ 1/4, ≤ 1/8 oder ≤ 1/16 derselben
sein. Die Oberflächenrauhigkeit
Rz nach DIN/ISO 4287 kann ≤ 4,5-5 μm oder ≤ 3,5-4 μm oder auch ≤ 2,5-3 μm sein, z.B.
in dem Bereich von 0,5 bis 5 μm,
vorzugsweise 0,75 bis 2 μm
liegen. Die Rauhigkeit Ra nach DIN/ISO 4287 kann ≤ 0,4-0,5 μm sein, z.B.
in dem Bereich von 0,05-0,5 μm
oder 0,1-0,4 μm,
vorzugsweise in den Bereich von 0,1-0,3 μm liegen. Die Feinverzahnung
kann regelmäßig oder
unregelmäßig sein
und in Form von Zahnrippen, die zur Schneidkante hin konvergieren
können
oder zumindest mit einer Richtungskomponente zur Schneidkante hin verlau fen,
in Form isolierter, im wesentlichen punktförmiger Erhebungen oder dergleichen
ausgeführt sein.
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Weiterhin
kann ein Parameter vorgesehen sein, der einen mathematisch-funktionellen
Zusammenhang zwischen der Anordnung der Zähne und/oder Zahnzwischenräume einer
gegebenen sich wiederholenden Zahnanordnung überlagert ist, so dass die
Zahnanordnung des Rädchens
insgesamt statistisch oder unregelmäßig verteilt ist. Sind beispielsweise
die Zähne
und/oder Zahnzwischenräume
der Zahnabfolge um einen Betrag + n Δz und/oder + m Δs gegenüber dem
in Abrollrichtung vorhergehenden Zahn/Zahnzwischenraum verlängert, so
kann über
den Zahnumfang die Anordnung der Zähne/Zahnzwischenräume entsprechend
V·n Δz bzw. V·m Δs variieren,
wobei V unregelmäßig oder
stochastisch verteilt +1 oder –1
sein kann. Ist die Anordnung der Zähne/Zahnzwischenräume nicht symmetrisch
zu der Mitte der jeweiligen Zahnanordnung, so kann sich bezogen
auf die gegebene Ablaufrichtung des Rädchens jeweils eine unterschiedliche
effektive Zahnabfolge ergeben. Es versteht sich, dass dieser statistisch
oder unregelmäßig gewählte Faktor
V auch in Bezug auf andere der oben beschriebenen Parameter der
Anordnung der Zähne/Zahnzwischenräume vorliegen
kann. Gegebenenfalls kann auch ein in einem gewissen Bereich variierender
Skalierungsfaktor vorgesehen sein, welcher aus einem vorgegebenen
Bereich statistisch ausgewählt
werden kann, so dass aufeinanderfolgende Zahnanordnungen durch die
gegebene statistische Skalierung variiert werden.
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Allgemein
kann die Zahnabfolge innerhalb einer Zahnanordnung derart sein,
dass ausgehend von einem sich in seiner mittleren Lage befindenden Zahnzwischenraum
(dessen Zahnzwischenraummitte somit mit der mittleren Lage derselben
praktisch zusammenfällt)
bei Abschreiten des Rädchens
um einen gewissen Teilumfang, man auf einem Zahnrücken positioniert
ist. Der Abstand dieser Zahns (bezogen auf seine Zahnmitte) von
der Mitte des ersten Zahnzwischenraumes beträgt somit n·S', wobei n eine ganze Zahl ist. Dies
kann beispielsweise bei sich periodisch ändernden Zahnlängen Z und/oder
Zahnzwischenraumlängen
s und ausreichend langen Zahnanordnungen der Fall sein.
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Ferner
kann allgemein innerhalb einer Zahnanordnung, die sich über den
Rädchenumfang
mindestens 1- oder mehrmals wiederholen kann, die Länge der
Zähne Z
und/oder der Zahnzwischenräume
S variieren.
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Des
Weiteren kann allgemein gelten, dass für einige oder sämtliche
der Zahnzwischenräume der
Zahnanordnung, insbesondere einer sich wiederholenden Zahnanordnung,
die Länge
der Zähne
und Zahnzwischenräume
derart bemessen ist, dass in der Abrollbewegung des Rädchens über eine
planare Oberfläche
nach dem ersten mit der Oberfläche
in Berührung
kommenden Zahn ein zweiter Zahn in Angriff kommt, bevor ein Zahnzwischenraum
mit der Oberfläche
in Berührung
kommt.
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Schließlich haben
sich erfindungsgemäß hergestellte
Rädchen
auch bei der Erzeugung von Formschnittlinien gegenüber herkömmlichen
Rädchen
als vorteilhaft erwiesen. Bei einem Formschnitt ist die Schnitt-
oder Ritzlinie nicht-linear, z.B. bogenförmig. Die erfindungsgemäß hergestellten
Rädchen können der
gewünschten
Form auch bei engen Krümmungsradien
besonders leicht und exakt folgen. Ferner sind die Rädchen bei
geschlossenem Formschnitt (d.h. bei in sich geschlossener Formlinie wie
z.B. einem Kreisbogen) vorteilhaft einsetztbar, da der Formkörper leichter
und exakter von dem umgrenzenden Material separiert werden kann.
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Die
Erfindung betrifft des Weiteren eine Schneidmaschine mit einem Tisch
zur Halterung einer zu ritzenden Glasplatte gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs
24, wobei ein erfindungsgemäßes Schneidrädchen an
dem Schneidkopf angeordnet ist. Entsprechend umfasst die Erfindung
auch ein Verfahren zum Ritzen von Glaskörpern, insbesondere Glasplatten,
mit einem derartig erfindungsgemäßen Schneidrädchen sowie
ein Verfahren zur Herstellung von Glaskörpern, insbesondere Glasplatten,
die aus einem größeren Körper durch
Ausbildung von Mittelsschneidrädchen
geritzten Sollbruchlinien und einer Trennung des Glaskörpers entlang
dieser Linien hergestellt werden.
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Die
Abrolllänge
der unregelmäßigen Zahnanordnung
des Schneidrädchens
kann sich zwei oder mehrfach um den Rädchenumfang wiederholen und insbesondere
im Bereich von oder geringer als die Materialstärke des zu ritzenden Glaskörpers sein, oder ≤ 3/4, ≤ 4, ≤ 1/3, ≤ 1/4 der Glaskorperstärke betragen.
Hierdurch können
die durch die Zahnanordnung in den Glaskörper eingebrachten Schwingungen
sich über
den Abrollumfang des Rädchens
mehrfach wiederholen, so dass eine sehr wirksame Tiefenrissausbildung
in dicht aufeinanderfolgenden Bereichen der Glasplatte erzielt wird,
so dass insgesamt hervorragende Trennflächen und Bruchkanten erzeugt
werden können.
Die Stärke
der Glasplatte oder allgemein des Glaskörpers in dem zu durchtrennenden
Bereich kann größer ≥ 0,1-0,2 mm, ≥ 0,3-0,4 mm betragen.
Die Glasplattenstärke
kann andererseits ≤ 4-5
mm, ≤ 3-3,5
mm, insbesondere ≤ 2,5-2,75
mm, ≤ 2-2,5mm,
gegebenenfalls auch ≤ 1,75-1,9 mm.
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Die
Erfindung sei nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben.
Es zeigen:
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1 zeigt ein Schneidrädchen in Seitenansicht (1a),
in Frontalansicht (1b), in Detailansicht (1c)
und in Detailansicht beim Ritzvorgang (1d);
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2 zeigt
einen Ausschnitt der Zahnfolge des Rädchens in schematischer Darstellung
mit gleichmäßiger Anordnung
(nicht gemäß der Erfindung);
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3 zeigt
eine schematische Darstellung der Zahnanordnung mit Zahnzwischenraumlängen S±ΔS mit stochastischer
Verteilung;
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4 zeigt
eine Zahnanordnung mit variierender Zahnzwischenraumlänge;
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5-9 zeigen
verschiedene Zahnanordnungen mit variierenden Zahnlängen und
Zahnzwischenraumlängen;
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10-12 zeigen
schematische Darstellungen von Schneidrädchen mit verschiedenen Anordnungen
von Zahnabfolgen;
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13 zeigt
eine Schneidemaschine mit erfindungsgemäßem Rädchen.
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1 zeigt zur Erläuterung in schematischer Darstellung
ein Glasschneidrädchen 1 zum
Erzeugen einer geritzten Sollbruchlinie auf einer Glasplatte mit
einer den Außenumfang
des Rädchens
definierenden radialen Umfangslinie 2, die in einer senkrecht
zu der Drehachse D des Schneidrädchen
stehenden Hauptmittelebene 3 des Rädchens liegt. Im Zentrum des
Rädchens
ist eine Ausnehmung 4 zur Einführung einer Achse vorgesehen.
Das Rädchen kann
einen äußeren Durchmesser
von ca. 3mm, eine Breite von ca. 0,6mm und einen Umfang von ca. 9,4mm
aufweisen. Das Rädchen
weist Seitenflächen 6 auf,
die geneigt sein und zur Hauptmittelebene 3 hin konvergieren
und sich in dieser schneiden können.
Die Umfangslinie 2 weist eine Vielzahl von Schneidzähnen 7 mit
auf der Umfangslinie liegenden Schneidkanten 5 auf, die
in Umfangsrichtung durch Zahnzwischenräume 8 voneinander
beabstandet angeordnet sind. In 1 sind
zur Erläuterung
die Längen
der Zähne 7 und
der Zahnzwischenräume
jeweils gleichgroß dargestellt,
so dass diese Anordnung nicht erfindungsgemäß ist. Das Rädchen kann aus
einem vorzugsweise verschleißbeschichteten Hartmetallwerkstoff
oder aus polykristallinem Diamant bestehen. Die Zahnoberflächen des
Rädchens können aufgeraut
sein, beispielsweise durch einen Schleifvorgang, wobei die radiale
Höhe der
Schneidzähne über eine
etwa regelose Oberflächenrauhigkeit
hinausgeht. Die Oberflächenrauhigkeit
(nach DIN/ISO) kann 1,5 μm,
die Rauhigkeit Ra ca. 0,15 μm betragen.
Gegebenenfalls können
die Zahnoberflächen
auch poliert sein. Wie in 1d ferner
dargestellt ist, kann die Länge
der Zähne
und Zahnzwischenräume
derart bemessen sein, dass in der Abrollbewegung des Rädchens über eine
planare Oberfläche 101 eines
Glaskörpers 100 nach
dem ersten mit der Oberfläche
in Berührung
kommenden Zahn 5' ein
zweiter Zahn 5'' in Angriff
kommt, bevor ein Zahnzwischenraum 8' mit der Oberfläche in Berührung kommt.
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2 (links)
zeigt in schematischer Darstellung eine Zahnanordnung mit Zähnen konstanter Zahnlänge Z und
Zahnzwischenräumen
konstanter Länge
S. Die Anordnung der Zähne
und Zahnzwischenräume
ist hier entlang der auf der X-Achse dargestellten Abrolllinie des
Rädchens über seine
Außenumfangslinie 2 dargestellt.
Die Zahnlänge
Z beträgt
hier 20μm,
die Zahnzwischenraumlänge
S beträgt
30 μm, das
Verhältnis
der Zahnzwischenraumlänge
S zu der Zahnlänge
beträgt
somit 1,5.
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2 (rechts)
zeigt ein Ortsfrequenzspektrum in Art eines Amplitudendichtespektrums,
welches sich aus einer Fourier-Transformation
der die Schwingungen in den Glaskörper einbringenden Zahnstruktur
nach
2 (links) ergibt, wobei davon ausgegangen wird,
dass bei Eindringen des jeweiligen Zahns in die Glaskörperoberfläche eine
entsprechende Kraft auf diese ausgeübt wird. Durch Multiplikation
der in
2 (rechts) dargestellten Ortsfrequenz mit der
Verfahrgeschwindigkeit (m/sec) des Rädchens über die Glasoberfläche ergeben
sich die an dem Anlageort des Rädchens
in den Glaskörper eingebrachten
Schwingungsfrequenzen. Die Amplitude ist hier und in den anderen
Darstellungen als willkürlich
normierte Amplitude dargestellt. Das Spektrum nach
2 (rechts)
kann durch das Auftreten einer Grundfrequenz bei 20 Schwingungen
pro mm (entsprechend der Summe der Längen eines Zahns und Zahnzwischenraumes
von 50 μm)
und deren Oberflächenschwingungen
verstanden werden. Die in
2 (links)
dargestellte Struktur der Zahnanordnung entspricht einer solchen
nach der
EP 773 194
B1 bzw.
1
092 686 B1 .
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3 zeigt
eine stochastisch strukturierte Zahnanordnung, wobei die Zähne eine
gleichbleibende Zahnlänge
Z aufweisen (hier: 20 μm)
und die Zahnzwischenraumlänge
S sich jeweils um einen definierten Betrag Δs um die mittlere Länge S' verringert oder
erhöht
oder die mittlere Länge
S' selbst einnimmt.
Das Vorzeichen der Längenänderung Δs variiert
hier stochastisch, also völlig
regellos. Im Mittel weist die Zahnanordnung somit eine Wiederholungslänge (Zahnlänge + Zahnzwischenraumlänge), auch „pitch" genannt, von 50 μm auf.
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Gemäß 3b ergibt sich ein Ortsfrequenzspektrum
(Leistungsdichtespektrum) mit einer kontinuierlichen Frequenzverteilung,
wobei bei einer Ortsfrequenz von 20 Schwingungen pro mm sich ein Peak
mit einer gewissen Breite ergibt. Auch unterhalb und oberhalb von
20 Schwingungen pro mm erden somit Schwingungen erzeugt ohne dass
Erhöhungen
nur bei einzelnen Frequenzen auftreten. Hier werden über relative
große
Frequenzbereiche noch relativ hohen Amplituden in den Glaskörper eingebracht.
Diese Situation unterscheidet sich fundamental von dem Ortsfrequenzspektrum
nach 2 (rechts) mit einer geringen Anzahl von sehr
scharfen Peaks bei bestimmten definierten Ortsfrequenzen. Insbesondere
werden bei dem Rädchen
nach 3 auch bei der gegebenen Zahnlänge von 20 μm Ortsfrequenzen relativ hoher
Amplituden bei Ortsfrequenzen erzeugt, die deutlich von einem ganzzahligen Vielfachen
der Grundfrequenz abweichen. Weiterhin werden bei Ortsfrequenzen < 10 Schwingungen
pro mm (unter Berücksichtigung
der Verfahrgeschwindigkeit entsprechend auch für die in die Glaskörper eingebrachten
Schwingungen je Sekunde) praktisch keine Frequenzen mit signifikanten
Amplituden erzeugt. Hierin ist ein wesentlicher Unterschied zu bisher
bekannten Schneidrädchen
mit einer unregelmäßigen Mikroverzahnung
zu sehen, welche z.B. durch einen Schleifvorgang erzeugt werden
kann, um einen Schlupf des Rädchens
zu verhindern.
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4 (links)
zeigt eine weitere Variante des erfindungsgemäßen Rädchens, wobei die Zähne jeweils
eine gleichbleibende Länge
Z aufweisen (hier: 20 μm)
und die Zahnzwischenraumlänge
S jeweils benachbarter Zahnzwischenräume um einen definierten Betrag Δs (hier 6 μm, d.h. ± 20% Abweichung von
dem Mittelwert) gegenüber
der mittleren Zahnzwischenraumlänge
S' kleiner oder
größer ist.
Hier ergibt sich eine nicht-gleichmäßige bzw. unregelmäßige Zahnanordnung
mit zwei Zähnen,
die sich somit nach dem dritten Zahn wiederholt. Die Länge der
sich wiederholenden Zahnanordnung beträgt 100 μm. Die Zahnanordnung weist somit
alternierend angeordnete kurze und lange Zahnzwischenräume auf.
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Gemäß dem Ortsfrequenzspektrum
nach 4 (rechts) führt
eine derartige Änderung
der Zahnzwischenräume
gemäß der Struktur
nach 2 dazu, dass benachbart um den Hauptpeak bei 20 Schwingungen
pro mm weitere Peaks mit beträchtlicher
Amplitude entstehen, hier bei 10 und 30 Schwingungen pro mm. Weiterhin
werden bei Ortsfrequenzen, bei welchem bei gleichmäßiger Strukturierung praktisch
keine Schwingungen erzeugt wurden, Schwingungen mit beträchtlicher
Amplitude erzeugt, wie beispielsweise bei 70 und 90 Schwingungen
pro mm. Auch bei dieser Strukturvariante, bei welcher eine vergleichsweise
einfache Variation der Zahnzwischenrumlänge S erfolge, wird somit ein
Ortsfrequenzspektrum mit einer wesentlich breiteren Frequenzverteilung
erzielt und insbesondere um den Hauptpeak weitere Schwingungen mit
hoher Amplitude erzeugt. Dies hat sich für die Ausbildung von Tiefenrissen
und von optimalen Trennflächen
und Bruchkanten als besonders vorteilhaft herausgestellt. Auch bereits
bei kurzen Abrolllängen
des Rädchens über den
Glaskörper
können
hierdurch zuverlässig Schwingungen
in diesen eingebracht werden, die zur Erzeugung von Tiefenrissen
führen,
was bei einer regelmäßigen Strukturierung
nicht der Fall ist.
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5 (links)
zeigt eine erfindungsgemäße Zahnanordnung
mit Zähnen
und Zahnzwischenräumen
einer mittleren Länge
Z', S', wobei die aufeinanderfolgenden
Zähne abwechselnd
gegenüber
der mittleren Zahnlänge
Z' jeweils um einen
gleichen Betrag verkürzt
oder verlängert
sind und somit die Länge
Z' – Δz oder Z' + Δz aufweisen.
Die Zahnlänge
beträgt
hier 20 μm,
die Abweichung Δz
2 μm, also
eine Schwankung um den Mittelwert von ± 10%. Entsprechendes gilt
auch für
die Zahnzwischenraumlängen S,
die jeweils alternierend um den gleichen Betrag Δs (3 μm) gegenüber dem Mittelwert S (30 μm) verkürzt oder
verlängert
sind, so dass auch hier die Schwankung um den Mittelwert ± 10% beträgt. Auch
hier ergibt sich eine wiederkehrende Zahnanordnung mit zwei Zähnen, welche
eine Länge
von 100 μm
aufweist.
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Gemäß 5 (rechts)
resultiert ein Ortsfrequenzspektrum, welches dem nach 4 vergleichsweise ähnlich ist
und gegen über
einer gleichmäßigen Strukturierung
eine wesentlich breitere Frequenzverteilung aufweist.
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6 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Zahnanordnung,
die an sich nach einer Länge
von 200my bei dem Abrollen des Glasschneidrädchens wiederholt. Ausgehend von
der mittleren Zahnlänge
Z' (hier: 20 μm) und der mittleren
Zahnzwischenraumlänge
S' (hier: 30 μm) variiert
die Zahnlänge
nach dem funktionellen Zusammenhang Z' + Δz,
Z' – Δz, Z' – Δz und Z' + Δz,
die Zahnzwischenraumlänge
mit S', S' – Δs, S', S' + Δs. Δz ist hier
3 μm (d.h.
Schwankung von ± 15%
um den Mittelwert), Δs
ist hier 6 μm
(d.h. Schwankung von ± 20%
um den Mittelwert). Die Abweichungen Δz und Δs einer Zahnanordnung können somit
allgemein relativ und/oder absolut voneinander verschieden sein. Sowohl
die Zahnlängen
als auch die Zahnzwischenraumlängen
weisen somit die gleiche Periodenlänge auf und rollen sich nach
vier Zähnen
bzw. vier Zwischenräumen
und jeweils 200 μm
ab, die relativen Änderungen
sind jedoch unabhängig
voneinander und folgen anderen funktionalen Zusammenhängen. So
weisen jeweils zwei aufeinanderfolgende Zähne jeweils dieselben Zahnlängen auf,
die Zahnzwischenraumlängen
jeweils aufeinanderfolgende Zahnzwischenräume sind jeweils unterschiedlich
zueinander.
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Nach 6 (rechts)
wird ein Ortsfrequenzspektrum erzielt, welches eine nochmals breitere Ortsfrequenzverteilung
als die Spektren nach den 4 und 5 zeigen,
so werden auch bei weiteren Zwischenwerten der Ortsfrequenzen zusätzliche Peaks
erzeugt. Insgesamt führt
dies auch zu einer erhöhten
Schwingungsanregung des geritzten Glaskörpers und somit auch zu einer
gleichmäßigeren und
dichteren Einbringen von Tiefenrissen entlang der Ritzlinie.
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7 zeigt
eine weitere erfindungsgemäße Zahnstrukturierung
eines Schneidrädchens
mit einer wiederkehrenden Zahnanordnung, die 10 Zähne umfasst
und eine Länge
von ca. 500 μm
beim Abrollen des Rädchens
aufweist. Die Zahnlänge
Z (ca. 20 μm) sowie auch
die Zahnzwischenraumlänge
S (ca. 30 μm)
nimmt jeweils gleichmäßig in Richtung
auf ein Maximum zu, um anschließend
gleichmäßig in Richtung
auf ein Minimum abzunehmen und dann jeweils in Art einer Sinusfunktion
wieder auf den ursprünglichen
Wert anzusteigen. Die Variation der Zähne und Zahnlücken folgt
somit der gleichen periodischen Funktion bei gleicher Periodenlänge. Am
Anfangsbereich sowie im mittleren Bereich der Zahnanordnung weisen
die Zähne
und Zahnzwischenräume
somit in etwa die mittlere Länge
Z', S' derselben auf. Die
maximale Abweichung von dem Mittelwert beträgt hier für Δz (ca. 3 μm, ca. 15%), für Δs (ca. 5 μm, ca. 18%). In 7 (links)
sind neben der Zahnanordnung gestrichelt auch die Lagen der Zähne bei
einer gleichmäßigen Struktur
dargestellt, in welcher Zähne
und Zahnzwischenräume
jeweils die mittlere Länge
aufweisen. Im mittleren Bereich der Zahnanordnung sind bei der erfindungsgemäßen Struktur
somit Zähne
vorgesehen, wo bei regelmäßiger Strukturierung Zahnlücken vorgesehen
wären.
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Es
versteht sich, dass gegebenenfalls die Längen Z, S der Zähne und
Zahnzwischenräume auch
nach unterschiedlichen periodischen Funktionen variieren können, beispielsweise
die Zahnlängen entsprechend
einer sin-Funktion und die Zahnzwischenraumlängen entsprechend einer cos-Funktion oder
einer -sin-Funktion. Es versteht sich, dass eine derartige periodische
Funktion auch auf sich wiederholende Zahnanordnungen mit einer anderen
Periodenlänge
bzw. anderen Zahnanzahl leicht übertragbar
ist.
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7 (rechts)
zeigt das zugeordnete Ortsfrequenzspektrum, wobei auffällt, dass
sich in einem breiten Frequenzbereich mit einer Vielzahl unterschiedlicher
Frequenzen hohe Amplituden ergeben, die durch Frequenzbereiche mit
relativ geringen Amplituden getrennt sind, so dass die Einhüllende eine gewisse
wellenförmige
Struktur aufweist. Auch hier ergibt sich eine breite Ortsfrequenzverteilung
mit einer Vielzahl unterschiedlicher Ortsfrequenzen in dem dargestellten
Frequenzbereich, so dass auch unter Berücksichtigung der Verfahrgeschwindigkeit
eine breite Verteilung der in die Glaskörper eingebrachten Schwin gungsfrequenzen
ergibt, was sehr vorteilhaft ist. Andererseits liegen hier in jeweiligen
Ortsfrequenzen scharfe Peaks vor, die für bestimmte Anwendungsfälle von
Vorteil sind.
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Ferner
versteht es sich, dass gegebenenfalls auch die sich wiederholenden
Zahnanordnungen durch einen regelmäßig oder periodisch gewählten Variationsparameter
modeliert oder variiert werden können.
So kann die Abfolge von Sinus/Cosinus-Funktionen in aufeinander folgenden
Zahnanordnungen durch den Variationsparameter variiert werden, wobei
dieser nach einem mathematisch-funktionellen Zusammenhang sich ändern kann oder
auch stochastisch, also völlig
regellos. Über
die gegebene Periode können
somit Zahnanordnungen bei denen die Zahnlänge und/oder Zahnzwischenraumlänge nach
einer sin- oder einer cos-Funktion (oder
auch -sin-Funktion) folgt, völlig
unbestimmt sein, wodurch sich beliebige Abfolgen der Zahnanordnungen über den
Zahnumfang ergeben können. Die
(Orts)Frequenzspektren können
hierdurch weiter variiert werden, wobei jedoch eine gewisse „Nahstruktur" in Bezug auf die
lokalen Änderungen
der Zahnstruktur besteht. Entsprechendes kann auch für Variationsparameter
in Form von Phasenverschiebungen in den Zahnabfolgen, Skalierungsfaktoren der
Zahnlängen
und/oder Zahnzwischenraumlängen gelten.
So zeigt 8 eine Variation der Zahnanordnung
nach 3 mit einer Länge
der Anordnung von 100 μm,
mit gleichen mittleren Längen
Z' und S' der Zähne und
Zahnzwischenräume,
wobei jedoch völlig zufällig die
jeweilige Zahnanordnung mit einem schmalen Zahn (Z' – Δz) oder einem breiten Zahn (Z' + Δz) anfängt.
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9 zeigt
schematisch eine Zahnanordnung mit Zähnen gleicher Länge Z. Die
Zähne sind jeweils
mit ihren Mitten in einem Intervall ± d um deren mittlere Lage
(Strichdarstellung an der unteren Linie) entlang des Rädchenumfangs
verschoben angeordnet. Die Verschiebung ist regellos bzw. stochastisch,
sie kann natürlich
auch einer mathematischen Funktion folgen. Das Intervall entspricht
hierbei einer möglichen
maximalen Verschiebung in beiden Richtungen von ±Δs um die Mittellage. Die mittleren Lagen
sind in einer gleichmäßigen Schrittweite
mit einem Abstand zueinander angeordnet der der „Pitchlänge" entspricht, d.h. der Summe der mittleren Zahnlänge und
der mittleren Zahnzwischenraumlänge.
Die resultierenden Zahnlücken
weisen somit unterschiedlichen Längen
S auf, wobei S gleich S' ± Δs ist. Alternativ
können
auch bei gleicher Zahnzwischenraumlänge S die die Zahnzwischenräume um ein
Intervall von ± e
aus ihren mittleren verschoben sein, was zu Zähnen unterschiedlicher Länge Z mit
Z gleich Z' ± Δz führt. Entsprechendes
gilt auch für
die Anordnung der Zahnzwischenräume,
die in der Anordnung ebenfalls um deren Mittellage unregelmäßig oder
stochastisch in einem Intervall ± e schwanken, wobei auch
die Zahnmittellagen jeweils in einer festen Schrittfolge, nämlich der
Pitschlänge,
angeordnet sind.
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Ferner
versteht es sich, dass ein Schneidrädchen auch eine Zahnfolge aufweisen
kann, die sich aus einer Abfolge den in den 4, 5, 6 dargestellten
Strukturen ergibt. Zur Verdeutlichung sei auf 10 verwiesen,
welche eine schematische Darstellung eines Schneidrädchens mit
einer gegebenen sich wiederholenden Zahnanordnung Z1 mit einer Periodenlänge von
beispielsweise 400 μm
zeigt. Der gesamte Rädchenumfang
kann durch die sich wiederholende Zahnanordnung Z1 strukturiert
sein.
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11 zeigt
ein Rädchen
mit zwei Sätzen unterschiedlicher
Zahnanordnungen, die sich in der Zahnstruktur unterschieden können, z.B.
Zahnanordnungen nach den 4 bis 6 sein.
Die Zahnanordnungen Z1, Z2 können
hierbei dieselbe oder eine unterschiedliche Länge bzw. Periode aufweisen.
Es kann auch die Zahnfolge Z2 eine Umkehr oder Variation der Zahnfolge
Z1 sein, beispielsweise Z1 eine Zahnfolge nach 7 (sin-Funktion)
und Zahnfolge Z2 eine cos-Funktion oder -sin-Funktion, so dass eine
Phasenverschiebung vorliegt oder zuerst die Längen der Zähne oder Zahnzwischenräume zunehmen
anstatt abzunehmen. Es versteht sich, dass die Zahnanordnungen geordnet,
z.B. alternierend aufeinanderfolgen können, oder stochastisch, d.h.
in völlig unregelmäßiger Abfolge.
Ferner können
auch sich wiederholende Zahnanordnungen eines ersten und zweiten
Satzes (z.B. solche nach 4 und 5), die
regelmäßig, z.B.
alternierend aufeinander folgen, durch Zahnanordnung weiterer Sätze Z3 (siehe 12)
oder auch Z4 usw. (z.B. nach den 6, 7)
unterbrochen sein, was wiederum regelmäßig, nach bestimmten mathematischen
Funktionen oder völlig
stochastisch erfolgen kann. Die Zahnanordnungen Z1, Z2, Z3 weisen
unterschiedliche Längen
auf.
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13 zeigt
stark schematisiert eine Schneidmaschine 50 mit einem Tisch 51 zur
Halterung einer zu ritzenden Glasplatte 100 und mit einem Schneidkopf 52 zur
Aufnahme eines Schneidrädchens 53.
Der Schneidkopf 52 ist in eine von der Glasplatte beabstandete
Ruheposition 54 und in eine mit einer Anpresskraft des
Schneidrädchens
gegen die Glasplatte anliegenden Arbeitsposition 55 überführbar. Ferner
sind Mittel 56 zur Einstellung der Anpresskraft des Schneidrädchens gegen
die Glasplatte vorgesehen sind. Die Schneidmaschine weist eine Führung 57 auf,
so dass der Schneidkopf 52 mit Schneidrädchen 53 zum Ritzen
der Glasplatte entlang einer Linie geführt werden kann. Die Schneidrädchen können erfindungsgemäße Rädchen darstellen,
z.B. solche nach den Ausführungsbeispielen. Die
Glasplatte oder der Glaskörper
allgemein kann ebene und/oder gewölbte Bereiche 106,
z.B. Hohlglasbereiche, darstellen. Die Glasplatte kann eine Stärke von
0,6 mm aufweisen. Das Schneidrädchen kann
sich wiederholenden Zahnanordnungen mit einer Länge in Umfangsrichtung von
200-400 μm
aufweisen. Mittels des erfindungsgemäßen Rädchens können auch Glasplatten mit einer
Stärke
von ≥ 1,5mm
bei ausreichender Anpreßkraft
mit sich über die
gesamte Stärke
derselben erstreckenden Tiefenrisse und ausgezeichneten Bruchkanten
erzeugt werden.