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DE202007011760U1 - An einer Ladefläche eines Kraftfahrzeuges befestigbare Fixiereinrichtung - Google Patents

An einer Ladefläche eines Kraftfahrzeuges befestigbare Fixiereinrichtung Download PDF

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DE202007011760U1
DE202007011760U1 DE200720011760 DE202007011760U DE202007011760U1 DE 202007011760 U1 DE202007011760 U1 DE 202007011760U1 DE 200720011760 DE200720011760 DE 200720011760 DE 202007011760 U DE202007011760 U DE 202007011760U DE 202007011760 U1 DE202007011760 U1 DE 202007011760U1
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Abstract

An einer Ladefläche eines Kraftfahrzeugs, insbesondere am Kofferraumboden eines Pkws positionierbare Fixiereinrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass diese zumindest zwei Befestigungsschienen (2), die parallel und abständig zueinander ortsfest an der Ladefläche bzw. dem Kofferraumboden (1) halterbar sind, sowie mindestens eine quer dazu angeordnete, positionsveränderbar an den Befestigungsschienen (2) anschließbare Halteleiste (3) als Verschiebesicherung für ein Stückgut (4) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine an einer Ladefläche eines Kraftfahrzeuges befestigbare Fixiereinrichtung entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Um insbesondere tragbare Stückgüter auf der Ladefläche eines Kraftfahrzeuges, vor allem der Ladefläche oder dem Kofferraumboden eines Pkws gegen ein Verrutschen im Fahrbetrieb zu sichern, sind bislang unterschiedliche Fixiereinrichtungen bekannt.
  • So kommen beispielsweise Gurte zum Einsatz, die durch an den Seitenwänden des Kofferraumes angeordnete Ösen geführt sind und mittels derer durch Festzurren das Stückgut verspannt wird.
  • Abgesehen davon, dass hierdurch nur eine ungenügende Sicherung des Stückgutes möglich ist, da weder die Ablageposition noch die Abmaße des jeweiligen Stückgutes im gewünschten und notwendigen Umfang berücksichtigt werden können, ist auch eine Fixierung, d.h. eine Verschiebesicherung lediglich eingeschränkt möglich. Alles in allem stellt diese Art der Fixierung keine befriedigende Lösung dar.
  • Dies gilt gleichermaßen für den Einsatz von rutschsicheren Matten, die eine rutschhemmende Oberfläche aufweisen, durch die das abgelegte Stückgut, das im übrigen aus Kartons, Gebinden oder dergleichen bestehen kann, gehalten werden soll.
  • Insbesondere im Fahrbetrieb ist die letztgenannte konstruktive Lösung nicht geeignet, eine den Anforderungen an eine Sicherung der zu transportierenden Gegenstände zu gewährleisten, so dass prinzipiell sich daraus Unfallrisiken ergeben können, insbesondere, wenn das Stückgut auf der Ladefläche eines sogenannten Kombis transportiert wird.
  • Neben der genannten unbefriedigenden Befestigung, die die bekannten Fixiereinrichtungen bieten, lässt deren Handhabung sehr zu wünschen übrig. Dabei ist vor allem das Befestigen mittels der genannten Gurte umständlich und zeitraubend, so dass eine dem Grunde nach notwendige Fixierung vielfach unterbleibt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fixiereinrichtung der gattungsgemäßen Art so weiterzuentwickeln, dass sie mit konstruktiv geringem Aufbau-Aufwand einfach montier- und handhabbar ist und ihre Funktionssicherheit verbessert wird.
  • Dies Aufgabe wird durch ein Fixiereinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die neue Fixiereinrichtung zeichnet sich zunächst einmal dadurch aus, dass sie äußerst einfach zu realisieren ist. D.h., ihre Herstellung ist mit sehr geringen Kosten verbunden und ihre Montage einfach und selbst für einen Laien möglich, wenn die Fixiereinrichtung nachträglich eingebaut wird.
  • Dabei werden die Befestigungsschienen mit dem Kofferraumboden bzw. der Ladefläche verschraubt, nach einer bevorzugten Ausbildung der Erfindung mittels Schrauben oder anderer Befestigungsmittel, die eine problemlose Demontage der Befestigungsschiene ermöglichen. Hierdurch ist die Fixiereinrichtung dann einsetzbar, wenn sie benötigt wird, während sie im anderen Fall bequem entfernt und im beispielsweise Seitenbereich des Kofferraums an geeigneter Stelle platziert werden kann.
  • Für den Fall, dass die Fixiereinrichtung serienmäßig in ein Kraftfahrzeug eingebaut wird, können Befestigungsmittel vorgesehen sein, mittels derer die Befestigungsschienen mit der Ladefläche oder dem Kofferraumboden ver- bzw. entrastet werden können. Dabei sollten diese Befestigungsmittel so ausgebildet sein, dass bei Nichtgebrauch der Fixiereinrichtung keine störenden Einzelteile der Rastmittel hervorstehen.
  • Als Steck- oder Rastelemente können auch die Halteleisten ausgebildet sein, die auf diese Art und Weise mit den Befestigungsschienen verbunden werden.
  • Dabei sind in den Befestigungsschienen in bestimmten Abständen Rastlöcher vorgesehen, in die die Halteleisten eingesteckt werden und zumindest verschiebegesichert daran befestigt sind.
  • Durch die Lochabstände der Rastlöcher sind die Halteleisten in ihren Abständen so zueinander veränderbar, dass sie einen zumindest teilweisen Anschlag für das zu haltende Stückgut bilden, das zwischen zwei Halteleisten deponiert ist.
  • Zweckmäßigerweise richten sich die Lochabstände nach den Abmessungen üblicher Transportbehälter, sogenannten Klappboxen, die bevorzugt beim Einkauf von Lebensmitteln oder dergleichen Verwendung finden.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung ist vorgesehen, vor allem an der Halteleiste ein Spannband zu befestigen, vorzugsweise aus einem elastischen Material, wie Gummi oder dergleichen, mit dem ein entsprechendes Stückgut an der Halteleiste gehalten werden kann.
  • Dabei kann dieses Spannband mit einem Schnapp- oder Steckverschluss an der Halteleiste befestigt sein, so das ein einfaches Befestigen bzw. Lösen möglich ist.
  • Zur individuellen und bedarfsgerechten Anpassung können die Befestigungsschienen und/oder die Halteleisten verlängerbar ausgebildet sein, wozu endseitig Steckaufnahmen vorgesehen sind, die mit jeweils einer Verlängerungsleiste bzw. -schiene im Sinne eines Formschlusses korrespondieren, wenn diese angesetzt werden.
  • Denkbar ist aber auch, zur Verlängerung die Befestigungsschienen bzw. die Halteleisten als Teleskopschienen auszubilden, was durchaus Handhabungsvorteile mit sich bringt.
  • Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung beschrieben.
  • Die einzige Figur zeigt eine erfindungsgemäße Fixiereinrichtung in einer perspektivischen Ansicht.
  • In der Figur sind zwei an einem Kofferraumboden 1 eines Pkws befestigte nebeneinander angeordnete Fixiereinrichtungen dargestellt, die aus mehreren Befestigungsschienen 2 bestehen, von denen immer zwei parallel und abständig zueinander angeordnet am Kofferraumboden 1 befestigt sind, beispielsweise durch Verschrauben oder Verrasten und jeweils Bestandteil einer der beiden Fixiereinrichtungen sind.
  • Die Befestigungsschienen 2 weisen an ihren Enden jeweils Formschlussmittel 6 auf und zwar im Ausführungsbeispiel an einer Seite als T-Nutenstein und an der anderen Seite als T-Nut, die förmlich und maßlich so aufeinander abgestimmt sind, dass zwei dieser Befestigungsschienen 2 zur Verlängerung ineinander gesteckt werden können.
  • Quer zu zwei, jeweils ein Paar bildenden Befestigungsschienen 2, von denen eine mittlere als Funktionsteil beider Fixiereinrichtungen dient, sind zwei Halteleisten 3 an den Befestigungsschienen 2 gehalten, wobei in den Befestigungsschienen 2 Steckbohrungen 5 vorgesehen sind, in die nicht dargestellte Steckzapfen der Halteleisten 3 einsteckbar sind.
  • Diese Steckbohrungen 5 sind in bestimmten Abständen zueinander angeordnet, so dass sich bei Verstellung einer oder beider Halteleisten 3 deren Abstand zueinander entsprechend dem Abmaß eines Stückgutes 4, das in der Fixiereinrichtung gehalten werden soll, verändert werden kann.
  • Die Befestigungsschienen 2 sind gegenüber dem Kofferraumboden 1 erhaben und bilden so, ebenso wie die Halteleisten 3 einen Anschlag für das jeweilige Stückgut 4, das bei den gezeigten Beispielen jeweils quaderförmig ausgebildet ist.
  • Bei der rechtsseitig dargestellten Fixiereinrichtung ist an einer der beiden Halteleisten 3 ein Haltegurt 7 in Form eines Gummibandes befestigt, mit dem eines der Stückgüter 4 fixiert wird.
  • Dabei ist der Haltegurt 7 in Schlitzen 8 der Halteleiste 3 gehaltert und zwar so, das er durch einfaches Herausziehen aus seiner Verankerung gelöst werden kann, so dass ein freier Zugriff auf das eingespannte Stückgut 4 gegeben ist.

Claims (12)

  1. An einer Ladefläche eines Kraftfahrzeugs, insbesondere am Kofferraumboden eines Pkws positionierbare Fixiereinrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass diese zumindest zwei Befestigungsschienen (2), die parallel und abständig zueinander ortsfest an der Ladefläche bzw. dem Kofferraumboden (1) halterbar sind, sowie mindestens eine quer dazu angeordnete, positionsveränderbar an den Befestigungsschienen (2) anschließbare Halteleiste (3) als Verschiebesicherung für ein Stückgut (4) aufweist.
  2. Fixiereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsschienen (2) mit der Ladefläche bzw. dem Kofferraumboden (1) verschraub- oder verrastbar sind.
  3. Fixiereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Befestigungsschienen (2) in Längserstreckung formschlüssig miteinander verbindbar sind.
  4. Fixiereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an jedem Ende jeder Befestigungsschiene (2) ein Formschlusselement (6) angeordnet ist, das mit einem daran angepassten Formschlusselement (6) der zweiten Befestigungsschiene (2) korrespondiert.
  5. Fixiereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Formschlusselement (6) an einem Ende der Befestigungsschiene (2) als T-Nutenstein ausgebildet ist und am anderen Ende als daran angepasste T-Nut.
  6. Fixiereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsschienen (2) in montierter Stellung gegenüber dem Kofferraumboden (1) bzw. der Ladefläche erhaben sind.
  7. Fixiereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsschienen (2) und die Halteleiste (3) miteinander korrespondierende Rastmittel aufweisen.
  8. Fixiereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsschienen (2) Rastlöcher aufweisen, in die Rastzapfen der Halteleiste (3) eingreifen.
  9. Fixiereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Stückgut (4) zwischen zwei Halteleisten (3) einspannbar ist.
  10. Fixiereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Halteleiste (3) ein Spanngurt (4) festgelegt ist.
  11. Fixiereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Spanngurt (7) aus einem elastischen Material, insbesondere Gummi besteht.
  12. Fixiereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Spanngurt (7) lösbar an der Halteleiste (3) befestigt ist.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102008039296A1 (de) * 2008-08-22 2009-06-25 Audi Ag Vorrichtung zur Segmentierung eines Laderaums in einem Kraftfahrzeug
EP2484552A1 (de) * 2011-02-02 2012-08-08 Europipe GmbH Sicherungseinrichtung für einen Rohrtransport

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102008039296A1 (de) * 2008-08-22 2009-06-25 Audi Ag Vorrichtung zur Segmentierung eines Laderaums in einem Kraftfahrzeug
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