DE202007016726U1 - Dekorbauteil - Google Patents
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Abstract
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Dekorbauteil mit einem ersten Insert und mit einem zweiten Insert sowie mit einem Substrat, mit dem das erste und/oder das zweite Insert hinterfüttert sind, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, das erste und das zweite Insert wenigstens teilweise die sichtbare Fläche des Bauteils bilden.
- Derartige Dekorbauteile werden beispielsweise im Bereich der Automobilindustrie eingesetzt und dienen dort beispielsweise als Verzierungen im Bereich der Instrumente bzw. des Armaturenbrettes. Die Inserts vorbekannter Dekorbauteile bestehen im Allgemeinen aus ein- oder mehrschichtigen Kunststoffen bzw. Kunststofffolien.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Dekorbauteil der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass dessen Einsatzmöglichkeiten erweitert bzw. die optischen Gestaltungsmöglichkeiten durch das Dekorbauteil vergrößert werden.
- Diese Aufgabe wird durch ein Dekorbauteil mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Danach ist vorgesehen, dass das erste und das zweite Insert vollständig oder teilweise aus unterschiedlichen Materialien bestehen und/oder dass das erste und das zweite Insert eine unterschiedliche Ausgestaltung aufweisen. Denkbar ist es somit beispielsweise, dass das Dekorbauteil ein Insert aus einem Echtmetall und ein Insert aus Kunststoff aufweist, die gemeinsam von einem oder mehreren Substraten hinterfüttert sind.
- Die Erfindung ist nicht auf den Einsatz unterschiedlicher Insert-Materialien beschränkt. Denkbar ist auch der Einsatz identischer Materialien für das erste und für das zweite Insert, die jedoch eine unterschiedliche Ausgestaltung, wie beispielsweise eine unterschiedliche Struktur, Schichtabfolge, Beschichtung, Farbe etc. aufweisen. Unter dem Begriff „Ausgestaltung" ist auch zu verstehen, dass die Inserts eine Beschichtung aufweisen oder ohne Beschichtung ausgeführt sind.
- Eine mögliche Anwendung wäre der Einsatz beispielsweise zweier Kunststofffolien oder zweier Metallfolien, die eine unterschiedliche Oberflächengestaltung, Farbe, Muster und dergleichen aufweisen, die jedoch aus demselben oder einem ähnlichen Material bestehen. Von der Erfindung ist somit beispielsweise auch der Fall umfasst, dass das erste Insert und das zweite Insert als Kunststofffolien ausgeführt sind.
- Auch ist von der Erfindung der Fall umfasst, dass sich das erste und das zweite Insert sowohl in der Materialwahl als auch in der Ausgestaltung unterscheiden. Denkbar ist somit beispielsweise eine Kombination aus Echtmetall und Kunststoff, wobei die beiden Inserts eine unterschiedliche Oberflächengestaltung aufweisen können.
- In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass es sich bei den Inserts um Folien bzw. dünne Schichten handelt. Dabei müssen die wenigstens zwei Inserts des Dekorbauteils gemäß der vorliegenden Erfindung nicht zwingend die gleiche Dicke aufweisen, wenngleich eine solche Ausführung selbstverständlich ebenfalls von der vorliegenden Erfindung umfasst ist.
- Wie ausgeführt kann wenigstens eines der Inserts aus Echtmetall bestehen oder Echtmetall aufweisen. Denkbar ist es auch, dass beide Inserts aus Echtmetall bestehen oder Echtmetall aufweisen, wobei beispielsweise unterschiedliche Metallsorten zum Einsatz kommen. Die beiden Inserts können als getrennte Bauteile zum Einsatz kommen oder auch im miteinander verbundenen Zustand in das Werkzeug eingelegt werden.
- Auch ist es denkbar, dass wenigstens eines der Inserts aus Kunststoff besteht oder Kunststoff aufweist. In Betracht kommen beispielsweise Polyvinyle, Polyacryle, Polyurethane, Polycarbonate, Polypropylene, Polyethylene etc. sowie Kombinationen dieser Materialien.
- In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass wenigstens eines der Inserts aus Holz besteht oder Holz aufweist. So ist beispielsweise eine Kombination denkbar, bei der ein Insert des Dekorbauteils aus Holz und das andere Insert des Dekorbauteils aus Kunststoff besteht.
- Denkbar ist es ferner, dass wenigstens eines der Inserts aus Carbon bzw. Carbonfasern besteht bzw. Carbon oder Carbonfasern aufweist.
- Auch ist es möglich, dass wenigstens eines der Inserts aus Textil besteht oder Textil aufweist.
- In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass wenigstens eines der Inserts aus Glas oder Glasfasern besteht oder Glas oder Glasfasern aufweist. So ist beispielsweise auch der Einsatz eines Glasfasergewebes denkbar.
- Schließlich kann vorgesehen sein, dass wenigstens eines der Inserts aus Leder besteht oder Leder aufweist.
- Die oben genannten Materialien können in jeder beliebigen Kombination in dem erfindungsgemäßen Dekorbauteil zum Einsatz kommen. Die Inserts können nebeneinander oder beispielsweise auch derart ausgeführt sein, dass ein Insert das andere Insert umgibt. Des Weiteren können selbstverständlich auch mehr als zwei Inserts zum Einsatz kommen.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass wenigstens eines der Inserts einen oder mehrere funktionale Bestandteile aufweist. Denkbar ist es beispielsweise, dass es sich bei dem oder den funktionalen Bestandteilen um leuchtende Bestandteile des Inserts handelt. So ist es denkbar, dass eine Leuchtfolie zum Einsatz kommt, die an sich zum einen relativ teuer und zum anderen relativ schwer zu verarbeiten ist. Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, diese Leuchtfolie mit einem anderen Material, wie beispielsweise mit einem Kunststoff-Insert zu kombinieren, so dass man insbesondere bei größeren Bauteilen den Vorteil hat, dass nur der Bereich, der Leuchtwirkung entfalten soll, mit der Leuchtfolie ausgeführt ist und die sonstigen Bereiche beispielsweise mit einer Standard-Kunststofffolie. Dieses Beispiel gilt selbstverständlich nicht nur für Kunststofffolien bzw. Kunststoff-Inserts, sondern auch für beliebige andere Materialien. Denkbar ist es somit beispielsweise auch, nicht zwei Kunststoff-Inserts in Kombination zu verwenden, sondern ein Kunststoff-Insert mit einem Echtmetall etc.
- In weiterer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das Substrat durch Hinterspritzen, insbesondere durch das In-Mold-Verfahren, durch Schäumen oder auch durch Hinterpressen oder dergleichen aufgebracht ist. Besonders vorteilhaft ist die Anwendung des In-Mold-Verfahrens. In diesem Fall sind auf vergleichsweise einfache Art und Weise auch komplexe Geometrien realisierbar.
- Das erste und/oder das zweite Insert können ein- oder auch mehrschichtig aufgebaut sein. Denkbar ist es beispielsweise, dass die Inserts als solche eine Substratschicht und eine die Oberfläche bildende Schicht aufweisen. Dabei kann vorgesehen sein, dass ein Dekoreffekt durch die die Oberfläche bildende Schicht erreicht wird oder auch durch das Substrat, was voraussetzt, dass die die Oberfläche bildende Schicht transparent oder translucent ausgeführt ist.
- Das erste und/oder das zweite Insert können vorgeformt sein oder auch im nicht vorgeformten Zustand, insbesondere flächig zum Einsatz kommen.
- Das erste und/oder das zweite Insert können einen Haftvermittler oder Haftverbesserer aufweisen und/oder derart vorbehandelt sein, dass die Haftung des oder der Inserts an dem oder den Substraten verbessert ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass eine besonders gute Haftung zu dem oder den Substraten vorliegt. Denkbar ist beispielsweise der Einsatz eines Schmelzklebers, eines duroplastischen Klebers, von Phenolharz etc. Alternativ oder zusätzlich kann das oder die Inserts auf geeignete Weise derart vorbehandelt sein, dass eine gute Haftung zum Substrat vorliegt.
- Das erste und/oder das zweite Insert können beispielsweise aus einem oder mehreren der Materialien Stoff, Metall, Glas, Carbon, Textil, Leder, Holz etc bestehen oder eines oder mehrere dieser Materialien aufweisen.
- Das erste und/oder das zweite Insert können zur Haftverbesserung und/oder zur Verhinderung der Durchspülung durch die Schmelze mit einer Barriereschicht, beispielsweise in Form einer Folie ausgeführt bzw. kaschiert sein. Bei der Folie bzw. Schicht kann es sich z. B. um eine Kunststofffolie handeln. Grundsätzlich ist es auch denkbar und von der Erfindung umfasst, die Barriereschicht, d. h. beispielsweise eine Kunststofffolie ohne die genannten Deckschichten aus Stoff, Metall, Glas, Carbon, Textil, Leder, Holz etc. auszuführen.
- Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass das erste und/oder das zweite Insert durch das IMD-Verfahren (In-Mold-Decoration) aufgebracht ist. IMD bedeutet, dass eine Endlosfolie durch das Werkzeug geführt wird, die auf einer Seite z. B. mit Lack beschichtet ist. Das Werkzeug wird geschlossen und dabei die Folie fixiert. Anschließend wird auf der Seite der Folie auf der der Lack oder die Beschichtung sitzt hinterfüttert. Dadurch löst sich der Lack/Beschichtung etc. von der Endlosfolie ab und haftet auf dem Substrat (Spitzgussmasse oder dergleichen). Nach dem Öffnen des Werkzeuges wird die „leere" Folie weitertransportiert, bis wieder Folie mit Lack/Beschichtung im Werkzeug vorhanden ist.
- Der im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendete Begriff „Insert" umfasst ausdrücklich auch solche mit dem genannten IMD-Verfahren auf- bzw. eingebrachte Schichten, Folien und dergleichen.
- Denkbar ist es, dass beide bzw. alle Inserts durch das IMD-Verfahren eingebracht werden bzw. sind. Denkbar ist es jedoch auch, dass unterschiedliche Verfahren zur Anwendung kommen, um die Inserts einzubringen. Möglich ist es beispielsweise, dass das erste Insert in das Werkzeug eingelegt und das zweite Insert durch das IMD-Verfahren eingebracht wird.
- Die vorliegende Erfindung betrifft des Weiteren ein Dekorbauteil mit einem ersten Insert und mit einem zweiten Insert sowie mit wenigstens einem Substrat, mit dem das erste und/oder das zweite Insert hinterfüttert sind, wobei das erste und das zweite Insert wenigstens teilweise die sichtbare Fläche des Bauteils bilden, und wobei das erste und das zweite Insert unmittelbar oder mittelbar stumpf aneinander grenzen. In dieser Ausgestaltung der Erfindung ist somit vorgesehen, dass die Inserts nicht überlappen, sondern stumpf aneinander grenzen, womit ein vorteilhafter optischer Gesamteindruck erzielt werden kann. Mit dem Begriff „stumpf aneinander grenzen" ist nicht gemeint, dass ein Insert mit seinem Endbereich auf der Oberfläche des anderen Inserts aufliegt, sondern dass beide Inserts eine diese abschließende Kante aufweisen und dass diese Kanten unmittelbar oder auch mittelbar aneinander anliegen. Mit „mittelbar" ist in diesem Zusammenhang der Fall erfasst, dass sich zwischen den Kanten eine Nut befindet, die beispielsweise mit einer geeigneten Füllung ausgefüllt sein kann.
- Der Bereich des Dekorbauteils, in dem die Inserts aneinandergrenzen, kann beispielsweise als Vertiefung des Dekorbauteils ausgeführt sein.
- Die vorliegende Erfindung betrifft des Weiteren ein Kraftfahrzeug mit wenigstens einem Dekorbauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 21. Das Dekorbauteil kann hier beispielsweise im Bereich der Armaturen, der Türen etc. zum Einsatz kommen.
- Denkbar ist es, dass das erste sowie das zweite insert in das Werkzeug eingelegt werden und dass sodann das Aufbringen des Substrates erfolgt. Das Einlegen bzw. Einbringen des bzw. der Inserts kann nach demselben oder nach unterschiedlichen Verfahren erfolgen.
- Das erste und/oder das zweite Insert können durch das IMD-Verfahren (In-Mold-Decoration) in das Werkzeug eingebracht werden. Denkbar ist es, beide bzw. alle Inserts durch das IMD-Verfahren einzubringen. Denkbar ist jedoch auch, unterschiedliche Verfahren zu kombinieren, indem beispielsweise ein Insert in das Werkzeug eingelegt wird und das andere Insert durch das IMD-Verfahren eingebracht wird.
- Wie oben ausgeführt, ist insbesondere vorteilhaft, wenn das erste und das zweite Insert derart in das Werkzeug eingelegt werden, dass die zueinander gewandten Kanten der Inserts unmittelbar oder mittelbar stumpf aneinander grenzen. Die wenigstens zwei Inserts können getrennt voneinander in das Werkzeug eingelegt werden oder auch zuvor verbunden werden.
- Das Aufbringen des Substrats kann durch Hinterspritzen, insbesondere durch das In-Mold-Verfahren, durch Schäumen oder auch durch Hinterpressen erfolgen.
- Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand eines im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiels näher erläutert.
- Zur Herstellung eines Dekorbauteils werden in das Werkzeug eine Echtmetallfolie sowie daran stumpf angrenzend eine Kunststofffolie eingelegt. Nach entsprechender Positionierung des Werkzeuges werden die Inserts sodann durch das In-Mold-Verfahren hinterspritzt, so dass in einem Arbeitsschritt und in einem Werkzeug ein Dekorbauteil mit anspruchsvollen und weitgehend frei wählbaren Oberflächen hergestellt wird. Bei dem Substrat kann es sich beispielsweise um ein weitgehend beliebiges Harz bzw. thermoplastisches Material handeln, das eine hinreichende Haftfähigkeit zu dem bzw. den Inserts aufweist.
- Durch das Substrat wird nicht nur sichergestellt, dass die Inserts an dem Substrat selbst haften, sondern dass auch die Positionierung der Inserts zueinander fixiert ist. Grenzen die einander zugewandten Kanten der Inserts beispielsweise stumpf aneinander, wird das Substrat vorzugsweise derart gewählt, dass es während der Lebensdauer des Dekorbauteils nicht zu einem Trennen dieser Kanten durch Formänderung des Substrats kommen kann.
Claims (22)
- Dekorbauteil mit einem ersten Insert und mit einem zweiten Insert sowie mit wenigstens einem Substrat, mit dem das erste und/oder das zweite Insert hinterfüttert sind, wobei das erste und das zweite Insert vorzugsweise wenigstens teilweise die sichtbare Fläche des Bauteils bilden, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und das zweite Insert vollständig oder teilweise aus unterschiedlichen Materialien bestehen und/oder vollständig oder teilweise unterschiedlich ausgestaltet sind.
- Dekorbauteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den Inserts um Folien oder dünne Schichten handelt.
- Dekorbauteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der Inserts aus Echtmetall besteht oder Echtmetall aufweist.
- Dekorbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der Inserts aus Kunststoff besteht oder Kunststoff aufweist.
- Dekorbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der Inserts aus Holz besteht oder Holz aufweist.
- Dekorbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der Inserts aus Carbon bzw. Carbonfasern besteht oder Carbon oder Carbonfasern aufweist.
- Dekorbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der Inserts aus Textil besteht oder Textil aufweist.
- Dekorbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der Inserts aus Glas oder Glasfasern besteht oder Glas oder Glasfasern aufweist.
- Dekorbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der Inserts aus Leder besteht oder Leder aufweist.
- Dekorbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der Inserts einen oder mehrere funktionale Bestandteile aufweist.
- Dekorbauteil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem oder den funktionalen Bestandteilen um leuchtende Bestandteile des Inserts handelt.
- Dekorbauteil nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei wenigstens einem der Inserts um eine Leuchtfolie handelt.
- Dekorbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Substrat durch Hinterspritzen, insbesondere durch das In-Mold-Verfahren, durch Schäumen oder durch Hinterpressen aufgebracht ist.
- Dekorbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und/oder das zweite Insert ein- oder mehrschichtig aufgebaut sind.
- Dekorbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und/oder das zweite Insert vorgeformt oder nicht vorgeformt sind.
- Dekorbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und/oder das zweite Insert einen Haftvermittler oder Haftverbesserer aufweisen und/oder derart vorbehandelt sind, dass die Haftung des oder der Inserts an dem oder den Substraten verbessert ist.
- Dekorbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und/oder das zweite Insert mit einer Kunststofffolie oder einer anderweitig ausgeführten Barrierefolie versehen sind.
- Dekorbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und/oder das zweite Insert durch das IMD-Verfahren (In-Mold-Decoration) aufgebracht ist.
- Dekorbauteil mit einem ersten Insert und mit einem zweiten Insert sowie mit wenigstens einem Substrat, mit dem das erste und/oder das zweite Insert hinterfüttert sind, wobei das erste und das zweite Insert wenigstens teilweise die sichtbare Fläche des Bauteils bilden, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und das zweite Insert unmittelbar oder mittelbar stumpf aneinander grenzen.
- Dekorbauteil nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Dekorbauteil gemäß dem kennzeichnenden Teil eines der Ansprüche 1 bis 18 ausgeführt ist.
- Dekorbauteil nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Dekorbauteil eine Vertiefung aufweist und dass der Bereich, in dem die Inserts aneinandergrenzen, in der Vertiefung angeordnet ist.
- Kraftfahrzeug mit wenigstens einem Dekorbauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 21.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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R207 | Utility model specification |
Effective date: 20090507 |
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R082 | Change of representative |
Representative=s name: FDST PATENTANWAELTE FREIER DOERR STAMMLER TSCH, DE Effective date: 20130228 Representative=s name: FDST PATENTANWAELTE FREIER DOERR STAMMLER TSCH, DE Effective date: 20130926 |
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R165 | Request for cancellation or ruling filed | ||
R173 | Request for cancellation of utility model withdrawn | ||
R152 | Term of protection extended to 10 years | ||
R071 | Expiry of right |