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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Derartige Vorrichtungen werden beispielsweise im
minimal invasiven Einsatz zum Entfernen von Krankeitsherden und
insbesondere in der Augenheilkunde zur Behandlung des Katarakts
eingesetzt.
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Der
Katarakt ist eine in erster Linie durch das menschliche Alter verursachte
Augenkrankheit, bei dem sich die Linse des menschlichen Auges bis
zur endgültigen Blindheit eintrübt. Diese Krankheit
ist nicht mehr reparabel und so muss die trübe Linse entfernt
und durch eine künstliche Linse ersetzt werden.
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Der
dazu erforderliche operative Eingriff umfasst zunächst
eine medikamentöse Aufweitung der Pupille, damit die Linse
in aller Größe erkennbar wird. Dann wird mit einem
Skalpell die äußere Bindehaut und die darunter
liegende Hornhaut im Bereich des äußeren sichtbaren
Durchmessers der Linse eingeschnitten, wobei der Einschnitt so minimal
gehalten wird, dass die zu einem späteren Zeitpunkt einzubringende
künstliche Linse einen ausreichenden Durchgang findet.
Zusätzlich und zu beiden Seiten des Einschnitts wird jeweils
ein weiterer Einstich in die Hornhaut vorgenommen, die beide für
die Hindurchführung der Applikationswerkzeuge erforderlich
sind.
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Durch
den einen Einstich wird ein Instrument eingeführt, das
die Linse in der Regel mit Hilfe des Ultraschalls zerstört
und gleichzeitig die einzelnen Gewebeteile absaugt, wobei gleichzeitig
Flüssigkeit zum Ausgleich der Verluste und zur Aufrechterhaltung
des Augeninnendruckes hinzu gegeben wird. Der andere Einstich dient
zur Aufnahme eines Manipulationsinstrumentes, das das Ultraschallinstrument unterstützt
und das die Gewebeteile der Linse zum Ultraschallinstrument führt.
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Nach
dem Entfernen der Linse werden das Ultraschallinstrument und das
Manipulationsinstrument gegen ein Spülinstrument und ein
Sauginstrument ausgetauscht. Dabei sind das Spülinstrument und
das Sauginstrument an ihren distalen Enden mit Schneid- und Schabekanten
ausgestattet, damit die restlichen und noch am Kapselsack anhaftenden
Linsenreste zunächst mechanisch gelöst und dann
unter einer gleichzeitigen Spülung vom Sauginstrument abgesaugt
werden können.
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Dieses
Operationsverfahren hat sich inzwischen zur Standardmethode entwickelt,
obwohl ein wesentlicher Nachteil darin besteht, dass sich mit dem
Eintrag von Ultraschall Wärme entwickelt, die freigegeben
wird und die daher das Auge belastet. Es kommt dabei in einem starken
Maße zur Erhitzung der Hornhaut und damit zur Zerstörung
von Endothelzellen. Das Auge wird auch belastet durch das mechanische
Polierverfahren des Kapselsackes.
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Es
gibt daher schon seit einer geraumen Zeit das Bestreben, das belastende
Ultraschallverfahren durch ein schonendes Wasserstrahlverfahren
zu ersetzen.
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So
wird in der
EP 0 657
150 A1 ein Apparat zur Zerstörung von Gewebe durch
einen Wasserstrahl beschrieben, der auch zur chirurgischen Behandlung
des Katarakts eingesetzt wird. Dieser Apparat besteht aus einem äußeren
Absaugrohr und einem inneren Druckrohr, die beide koaxial angeordnet und
an ihren distalen Enden offen ausgeführt sind. Dabei sind
die Durchmesserverhältnisse so gewählt, dass zwischen
den beiden Rohren ein ringförmiger Absaugkanal verbleibt.
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Dieser
Apparat erfordert eine starke Saugleistung, weil die Austrittsöffnung
des Druckkanals und die Eintrittsöffnung des Saugkanals
räumlich sehr eng beieinander liegen und weil der Saugstrom und
der Druckstrom entgegen gerichtet sind. Der wesentliche Nachteil
ergibt sich aber aus dem in das Augeninnere gerichteten Druckstrom,
der in seiner Wirkungsdistanz nicht definitiv begrenzt werden kann. Damit
sind Beschädigungen der Linsenkammer nicht auszuschließen.
Außerdem belastet der eingetragene Druckstrom den Patienten.
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In
der
US 3,882,872 ist
ein Apparat für die Kataraktchirurgie mit einem ähnlichen
Aufbau beschrieben, bei dem das Saugrohr und das Druckrohr drehbar
zueinander ausgeführt und beide mit stirnseitigen und gegeneinander
laufenden Schneidmessern ausgerüstet sind. Damit findet
eine zusätzliche mechanische Zerkleinerung statt, um das
Saugverhalten des Apparats zu verbessern. Dieser bauliche Aufwand
ist hoch und so verteuert sich dieser Apparat in einer unvertretbaren
Weise.
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Die
US 5,788,667 beschreibt
nun eine Wasserstrahleinrichtung, die auch zur chirurgischen Behandlung
des Auges eingesetzt wird. Diese Einrichtung besitzt ein äußeres
Saugrohr und ein inneres Druckrohr, die zueinander achsparallel
angeordnet sind. Das äußere Saugrohr ist am distalen
Ende geschlossen und das innere Druckrohr ist in der Länge gegenüber
dem äußeren Saugrohr zurück versetzt. Innerhalb
des Saugkanals befindet sich ein weiteres Saugrohr, das im Bereich
der Austrittsöffnung des Druckrohres eine seitliche Saugöffnung
besitzt. In diesem Bereich ist auch eine seitliche Saugöffnung im äußeren
Saugrohr angeordnet. In der Funktion saugt das innere Saugrohr das
zu zerkleinernde Gewebe durch die seitliche Saugöffnung
des äußeren Saugrohres und fixiert das Gewebe
innerhalb des Wirkungsbereiches des Druckstromes. Dieser Druckstrom
trennt die Gewebeteile ab und wird mit den abgetrennten Gewebeteilen
in den Saugstrom des äußeren Saugrohres überführt.
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Diese
Einrichtung erfordert einen hohen Geräteaufwand, der nicht
sinnvoll ist. Außerdem kommt es in der Anwendung zu Verstopfungen,
weil der Druckstrom mit den abgetrennten Gewebeteilen um 180° in
seiner Richtung umgelenkt werden muss und die Gewebeteile sich dadurch
leicht mit dem inneren Saugrohr verklemmen.
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Eine
einfache Vorrichtung zum Entfernen von Krankheitsherden wird in
der
EP 0 997 105 B1 vorgestellt,
bei dem wiederum das Druckrohr und das Saugrohr koaxial zueinander
angeordnet und die Austrittsöffnung des Druckstromes und
die Eintrittsöffnung des Saugstromes am distalen Ende angeordnet
sind. Im Gegensatz zu den bereits vorgestellten bekannten Vorrichtungen
ist der äußere Ringraum als Druckkanal und das
innere Rohr als Saugkanal ausgeführt. Dabei sind die distalen
Enden der Druckkanüle und des Saugrohres und die Drücke
des Druckstroms und des Saugstroms so aufeinander abgestimmt, dass
eine kegelförmige und in Saugrichtung zeigende Hydromembran
er zeugt wird. Diese Vorrichtung arbeitet zufrieden stellend, weil
der Druckstrom und der Saugstrom nicht in behindernder Weise entgegen,
sonder gleichgerichtet sind und sich somit unterstützen.
Allerdings ist die Trennkraft des membranartigen Flüssigkeitsstrahles
nicht immer ausreichend groß. Als nachteilig hat sich auch
erwiesen, dass die Vorrichtung an ihrem distalen Ende offen und
relativ scharfkantig ausgeführt ist. Das behindert den
Umgang mit der Vorrichtung und belastet auch den Patienten.
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Eine
weitere wasserunterstützte chirurgische Einrichtung wird
in der
WO 2004/037095
A2 beschrieben, die eine Druckkanüle für
eine Trennflüssigkeit, ein mechanisches Manipulationswerkzeug zur
Beeinflussung des Linsengewebes und ein Saugrohr zum Absaugen der
Gewebeteile und der verbrauchten Trennflüssigkeit in einem
Applikationswerkzeug vereint. Dabei ist das Manipulationswerkzeug
am distalen Ende des Saugrohres als Löffel angeformt und
die Druckkanüle ist außen auf das Saugrohr aufgesetzt.
Der Löffel ist dabei so ausgebildet, dass der Rand des
Löffels als mechanisch wirkender Manipulator für
das Gewebe und die offene Seite des Löffels als Absaugöffnung
dient. Dagegen ist die Druckkanüle am distalen Ende um
180° umgelenkt und taucht in der axialen Höhe
des Saugrohres in den Löffel des Saugrohres ein. Diese
Einrichtung ist schwer herzustellen, was insbesondere auf den Löffel
zutrifft.
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Alle
bisher bekannten Vorrichtungen haben gemeinsam den Nachteil, dass
stets ein Flüssigkeitsstrahl mit einer vorbestimmten Konfiguration
ausgebildet wird, um eine bestmöglichste Trennkraft zu
erreichen. Daher ist dieser Trennstrahl ein Punktstrahl, eine Flüssigkeitsmembran
oder ein Flachstrahl. Vorrichtungen dieser Art haben daher stets
nur einen begrenzten Anwendungsbereich.
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Derartige
Vorrichtungen sind also immer dann nicht einsetzbar, wenn der Trennstrahl
unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen hat, wie es beispielsweise
bei der Behandlung des Katarakts erforderlich ist.
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Es
besteht daher die Aufgabe, den Einsatzbereich einer gattungsgemäßen
Vorrichtung zu erweitern und sie so auszubilden, dass das Operationsverfahren
vereinfacht und die Belastung des Patienten minimiert wird.
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Diese
Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1
gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungen ergeben
sich aus den Unteransprüchen 2 bis 12.
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Die
neue Vorrichtung beseitigt die genannten Nachteile des Standes der
Technik. Dabei ist von besonderem Vorteil, dass die Vorrichtung
für unterschiedliche Anforderungen von einem punktförmigen Druckstrahl
auf einen flachen Druckstrahl umschalten kann, ohne dass ein Instrumentenwechsel
erforderlich wird. Daher ist dieses Vorrichtung in besonderer Weise
für die Behandlung des Katarakts geeignet, weil gerade
dort die Linse zerstört werden muss, wozu der Punktstrahl
besonders geeignet ist, und dann verbliebene Linsenreste von der
Kapselwand abgeschält werden müssen, was der Flachstrahl
besser kann. Dieses Vorrichtung kann dabei sowohl aus einzelnen
Instrumenten bestehen und im Einsatzfall miteinander kombiniert
werden, als auch als ein kompaktes Instrument ausgebildet sein.
In beiden Ausführungsformen können die äußeren
Abmessungen zumindest im distalen Bereich dennoch klein und damit
patientenfreundlich gestaltet werden, weil das äußere
Saugrohr und die innere Druckkanüle gestuft ausgebildet
sind. Ein besonderer Vorteil der neuen Vorrichtung tritt auch dadurch
ein, dass die Politur der Augenkapsel nicht mehr in belastender
und unfertiger Weise mechanisch, sondern in schonender Weise durch
die Wasserstrahltrenntechnik erfolgt. Dabei ermöglicht
die Wasserstrahltechnik auch, in abgelegene und mechanisch nicht
erreichbare Bereiche der Augenkapsel zu agieren und alle Gewebereste
zu entfernen. Das minimiert die Gefahr der Neubildung des Katarakts.
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Es
versteht sich, dass die neue Vorrichtung nicht allein auf die Behandlung
des Kataraktes beschränkt ist.
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Die
Erfindung soll anhand zweier Ausführungsbeispiele näher
erläutert werden.
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Dazu
zeigen:
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1:
ein Zerstörungsinstrument für die Linse,
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2:
ein Politurinstrument für die Kapsel,
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3:
ein Manipulationsinstrument für das Linsengewebe,
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4:
ein kompaktes Instrument zum Zerstören und Manipulieren,
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5:
das kompakte Instrument nach der 4 zum Polieren
und Manipulieren,
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6:
eine Vorderansicht des Instrumentes nach der 5 in einer
Variante zur Gestaltung der Druckkanüle und
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7:
die Vorderansicht nach der 5 in einer
alternativen Gestaltung der Druckkanüle.
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Die
Vorrichtungen beider Ausführungsformen, sowohl der ersten
Ausführungsform gemäß der 1 bis 3 als
auch der zweiten Ausführungsform nach den 4 bis 7 gehören
zu einer chirurgischen Druckstrahltrenneinrichtung, die aus einer Wasserstrahleinrichtung
zum Trennen einer biologischen Struktur und einer entsprechenden
Absaugeinrichtung besteht. Diese Druckstrahltrenneinrichtung ist
in der Medizintechnik inzwischen allgemein bekannt und braucht daher
nicht näher gezeigt und beschrieben zu werden. Die Druckstrahltrenneinrichtung
besteht demnach aus einem Vorratsbehälter für eine
sterile Flüssigkeit, einer Druckpumpe und einer Einspritzleitung
und die Absaugeinrichtung besitzt einen Auffangbehälter
für die Flüssigkeit und die abgetrennten Gewebeteile,
eine Saugpumpe und eine Absaugleitung. Die Einspritzleitung der
Druckstrahleinrichtung und/oder die Absaugleitung der Absaugeinrichtung
münden gemeinsam oder einzeln in eine handbetätigte
Vorrichtung.
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Die 1 bis 3 zeigen
die Vorrichtung in einer ersten Ausführungsform, die sich
aus einem separaten Zerstörungsinstrument nach der 1,
einem separaten Politurinstrument nach der 2 und einem
separaten Manipulationsinstrument nach der 3 zusammensetzt.
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Das
Zerstörungsinstrument nach der 1 besteht
aus einem äußeren Saugrohr 1 und einer
inneren Druckkanüle 2. Dabei ist das Saugrohr 1 zweiteilig
ausgeführt und mit einem proximalen Saugteil 3 und
einem distalen Saugteil 4 ausgestattet. Der proximale Saugteil 3 im
Durchmesser größer als der distale Saugteil 4 ausgelegt,
wobei der Innendurchmesser des proximalen Saugteils 3 dem
Außendurchmesser des distalen Saugteils 4 entspricht.
Dadurch sind der proximale Saugteil 3 und der distale Saugteil 4 über
eine stabilisierende Länge ineinander verschoben und starr
miteinander verbunden. Der distale Saugteil 4 ist an seinem
distalen Ende vorzugsweise geschlossen ausgeführt und besitzt
in diesem Bereich eine quer zur Achse verlaufende Saugnut 5,
die sich radial bis zur Achse des distalen Saugteils 4 und in
ihrer Breite, also in axialer Richtung, über eine vorbestimmte
Länge erstreckt.
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Die
Druckkanüle 2 ist ebenfalls zweiteilig ausgebildet
mit einem proximalen Druckteil 6 und einem distalen Düsenteil 7.
Dabei ist das distale Düsenteil 7 im Durchmesser
kleiner ausgeführt als der proximale Druckteil 6,
sodass auch das distale Düsenteil 7 und das proximale
Druckteil 6 über eine stabilisierende Länge
ineinander verschoben und starr miteinander verbunden sind.
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Das äußere
Saugrohr 1 und die innere Druckkanüle 2 sind
nun in ihren Achsen parallel so zueinander angeordnet, dass der
proximale Druckteil 6 einseitig an der Innenwand des distalen
Saugteils 4 anliegt. Dadurch und durch die unterschiedlichen Durchmesser
des zweiteiligen Saugrohres 1 und der zweiteiligen Druckkanüle 2 ergibt
sich über die gesamte Länge des Saugrohres 1 und
der Druckkanüle 2 ein Saugkanal 8. Dieser
Saugkanal 8 besteht über seine Länge
aus einem distalen Stausaugkanal 9 größeren
Querschnitts, einem mittleren Beschleunigungssaugkanal 10 kleineren
Querschnitts und einem Entspannungssaugkanal 11 größeren
Querschnitts.
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Der
distale Düsenteil 7 ist an seinem freien Ende
mit einem kleinstmöglichen Radius um 180° umgebogen
und dabei mit seinem Düsenbogen 12 so bemessen,
dass die sich aus dem Düsenbogen 12 ergebenden
Stärke des distalen Düsenteils 7 dem
Innendurchmesser des distalen Stausaugkanals 9 angepasst
ist. Der Durchmesser des distalen Düsenteils 7 ist
also so klein gewählt, dass einerseits eine enge Biegung
möglich wird und andererseits in Verbindung mit der Länge
des distalen Düsenteils 7 und dem Düsenbogen 12 ein
für den Druckaufbau vorbestimmter Strömungswiderstand
erzeugt wird. Der Düsenbogen 12 schließt
bündig mit dem distalen Saugteil 4 ab und so sind
an dieser Stelle der distale Saugteil 4 und der distale
Düsenteil 7 zur gegenseitigen Lagesicherung starr
miteinander verbunden. In dieser Anordnung läuft der distale
Düsenteil 7 an der Saugnut 5 vorbei und
mündet auf der distalen Seite in die Saugnut 5 ein.
Damit liegt die Düsenöffnung 13 des distalen
Düsenteils 7 der Saugöffnung 14 des distalen
Saugkanals 8 gegenüber, wodurch der austretende
Druckstrom und der eintretende Saugstrom gleichgerichtet sind.
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Das
Politurinstrument gemäß der 2 ist mit
der Druckstrahleinrichtung verbunden und besteht aus einer Druckkanüle 15,
die am distalen Ende an ihrer Stirnseite verschlossen ist und die
nahe am distalen Ende eine radiale Düsenöffnung 16 besitzt. Diese
Düsenöffnung 16 ist vorzugsweise als
ein radialer Schlitz ausgeführt, der den austretenden Wasserstrahl
als einen Flachstrahl ausbildet.
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Die
Druckkanüle 15 besitzt an ihrem distalen Ende
weiterhin ein Arbeitswerkzeug 17, das zum mechanischen
Abtrag der im Kapselsack des Auges anhaftenden Gewebeteile geeignet
ist. Vorzugsweise ist das Arbeitswerkzeug 17 eine sich
umfänglich und über eine vorbestimmte Länge
der Druckkanüle 15 erstreckende Raspel.
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Das
Manipulationsinstrument nach der 3 ist wahlweise
mit der Absaugeinrichtung oder einer Flüssigkeitsversorgungseinrichtung
verbunden und besitzt demnach ein Saug- und Ausgleichsrohr 18 zum
Transport von Flüssigkeiten in beiden Richtungen. In der
kombinierten Anwendung mit dem Zerstörungsinstrument nach
der 1 erfolgt über dieses Saug- und Ausgleichsrohr 18 zur
Aufrechterhaltung eines erforderlichen Gewebeinnendruckes ein Flüssigkeitstransport
in beiden Richtungen. Dagegen dient dieses Saug- und Ausgleichsrohr
in der kombinierten Anwendung mit dem Politurinstrument nach der 2 als
ein reines Saugrohr zur Abführung der über das
Politurinstrument eingebrachten Flüssigkeit. Dazu setzt
sich das Saug- und Ausgleichsrohr 18 aus einem proximalen
Rohrteil 19 und einem distalen Rohrteil 20 zusammen,
die beide wieder aufeinander abgestimmte Durchmesser aufweisen und über
eine stabilisierende Länge ineinander geschoben und starr
verbunden sind. Damit entsteht wieder ein Flüssigkeitskanal 21 mit
einem distalen Beschleunigungskanal 22 kleineren Querschnitts
und einem proximalen Entspannungskanal 23 mit einem größeren
Querschnitt, der unterschiedliche Strömungsgeschwindigkeiten
erzeugt und damit Verstopfungen entge genwirkt. Der distale Rohrteil 20 ist
im Bereich der Mündung des Beschleunigungskanals 22 mit
einem Arbeitswerkzeug 24 ausgestattet, das für
die mechanische Manipulation der Linse bzw. des Linsengewebes geeignet
ist. Vorzugsweise ist das Arbeitswerkzeug 24 ein spitz
auslaufender und radial ausgerichteter Haken.
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Die
genannten Instrumente werden wie folgt eingesetzt:
Nach Abschluss
der für die Katarraktoperation erforderlichen Vorbereitungen
wird in herkömmlicher Weise im unteren Bereich der Linsenkammer
eine erste Öffnung eingeschnitten, durch die später
die künstliche Linse eingeschoben wird. Zu beiden Seiten
dieser ersten Öffnung erfolgt jeweils ein weiterer Einschnitt,
damit gleichzeitig zwei Instrumente in die Arbeitsposition eingeschoben
werden könne, wobei die Anordnung der Einschnitte so gewählt
wird, dass die beiden Instrumente während des Arbeitseinsatzes gekreuzt
werden können.
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Zunächst
kommen das Zerstörungsinstrument (1) und das
Manipulationsinstrument (3) zum Einsatz. Dabei wird das
Zerstörungsinstrument (3) so in
Kontakt mit der Linse gebracht, dass die seitliche Saugnut 5 zur
Linse gerichtet ist. Der unter Druck aus der Düsenöffnung 13 austretende
Flüssigkeitsstrahl erfasst das im Wirkungsbereich liegende
Linsengewebe und zertrennt bzw. zerkleinert es. Dabei werden die
abgetrennten Linsenteile in Richtung der Saugöffnung 14 beschleunigt
und vom gleichzeitig wirkenden Saugstrom erfasst und über den
distalen Stausaugkanal 9, den Beschleunigungssaugkanal 10 und
den Entspannungssaugkanal 11 abtransportiert. Dabei entstehen
unterschiedliche Geschwindigkeiten, weil der Beschleunigungssaugkanal 10 wegen
seines geringeren Querschnitts wie eine Drossel wirkt. Demnach staut
sich im distalen Stausaugkanal 9 der Saugstrom etwas an,
was sich schonend auf das Auge auswirkt. Im Beschleunigungssaugkanal 10 werden
die Linsenteile auf eine höhere Geschwindigkeit gebracht,
um dann im Entspannungssaugkanal 11 wieder abgebremst zu
werden. Dieser Wechsel in den Geschwindigkeiten beugt möglichen
Verstopfungen vor. Die Gefahr von Verstopfungen wird auch dadurch
minimiert, dass der hydraulische Durchmesser durch die achsparallele Anordnung
von äußerem Saugrohr 1 und innerer Druckkanüle 2 groß gehalten
wird.
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Die
Zerstörung der Linse wird dadurch verbessert, dass der
Operateur das Manipulationsinstrument (3) einsetzt.
Damit wird die Linse bzw. größere Linsenteile
mit Hilfe des spitzen Arbeitswerkzeuges 24 zur Saugnut 5 des
Zerstörungsinstrumentes (1) hin geschoben
und für eine gewisse Zeit festgehalten. Dadurch kann die
Linse beim Angriff des Flüssigkeitsstrahls nicht ausweichen.
Der Durchsatz an zerstörten Linsenteilen wird also erhöht. Gleichzeitig
erfolgt über das Saug- und Ausgleichsrohr 18 des
Manipulationsinstrumentes ein hydrostatisch geregelter Flüssigkeitstausch
in beiden Richtungen, um den Gewebeinnendruck am Operationsbereich
konstant zu halten.
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Nach
der vollständigen Zerstörung und der Absaugung
der Linse bzw. der Linsenteile muss der Kapselsack poliert werden,
weil immer noch Restbestandteile der Linse an der Rückwand
des Kapselsackes festsitzen. Dazu wird das Zerstörungsinstrument
(1) durch das Politurinstrument (2)
ersetzt, während das Manipulationsinstrument (3) im
Einsatz verbleibt. Das Politurinstrument (2) strahlt
dabei die Kapselwand durch den flachen Wasserstrahl regelrecht ab
und trennt dabei alle noch anhaftenden Linsenteile ab. Auf Grund
der abgeflachten Form und der radialen Ausrichtung des Wasserstrahls
ist es auch möglich, den Wasserstrahl bis in den Bereich
des durch die Iris weitestgehend verborgenen Randes des Kapselsackes
zu dirigieren und so zu polieren. Im Wechsel zum Flüssigkeitsstrahl werden
mit dem Arbeitswerkzeug 17 des Politurinstrumentes (2)
weiterhin anhaftende Linsenteile mechanisch abgearbeitet und entfernt.
Dieser Vorgang wird wieder durch das Manipulationsinstrument (3)
mit Hilfe des Arbeitswerkzeuges 24 auf mechanischem Wege
unterstützt. Dieses Manipulationsinstrument (3)
wird aber auch gleichzeitig zur Absaugung der durch das Politurinstrument
(2) in die Kapsel eingebrachten Flüssigkeit
eingesetzt.
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Die 4 bis 7 zeigen
in einer zweiten Ausführungsform ein kompaktes chirurgisches
Instrument mit einer Zerstörungseinheit 25 und
einer Manipulier- und Politureinheit 26.
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Dabei
besitzt die Zerstörungseinheit 25 den gleichen
konstruktiven Aufbau wie das separate Zerstörungsinstrument
(1) aus der ersten Ausführungsform mit
einem äuße ren Saugrohr 1' und einer inneren
Druckkanüle 2', wobei die Anordnung des Saugrohrs 1' und
der Druckkanüle 2' wiederum achsparallel zueinander
gewählt ist und so einen seitlichen Saugkanal 8' ausbildet.
Das Saugrohr 1' besitzt am distalen Ende wieder eine seitliche
Saugnut 5' und die Druckkanüle 2' ist
innerhalb des Saugrohres 1' mit einem Düsenbogen 12' ausgestattet,
der den aus der Druckkanüle 2' austretenden Druckstrom
und den in den Saugkanal 8' eintretenden Saugstrom gleichgerichtet
ist.
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In
den Saugkanal 8' der Zerstörungseinheit 25 ist
die Manipulations- und Politureinheit 26 eingesetzt, die
im Wesentlichen aus einem Rohr 27 zur Zuführung
und Abführung von Flüssigkeit besteht. Dabei wird
das Rohr 27 während der Anwendung in Abhängigkeit
von einer Druckregeleinrichtung wechselweise in beiden Richtungen
durchflossen. Dieses Rohr 27 durchdringt den Saugkanal 8' und
ragt am distalen Ende des Saugrohres 1' heraus. Dabei ist das
herausragende Ende des Rohres 27 als ein mechanisches Werkzeug 28 ausgeführt
und dazu mit ein oder mehreren Schabekanten ausgerüstet.
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Das
Rohr 27 ist im Saugkanal 8' der Zerstörungseinheit 25 drehbar
gelagert und wahlweise aus dem Saugkanal 8' entnehmbar
ausgeführt. Im Bereich der Saugnut 5' besitzt
das Rohr 27 eine radial ausgerichtete Prallplatte 29,
die auf Grund der Drehbarkeit des Rohres 27 in den Wirkungsbereich
des punktförmigen Druckstromes und wieder zurück
geschwenkt werden kann. Mit dieser Prallplatte 29 wird der
punktförmige Druckstrom in einen flachen Druckstrahl umgewandelt,
wodurch das chirurgische Instrument in besonderer Weise zum Polieren
beispielsweise des Kapselsackes des Auges geeignet ist.
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Die
beiden 6 und 7 zeigen, wie in alternativer
Weise das Rohr 27 und der Düsenbogen 12' der
inneren Druckkanüle 2' konstruktiv gestaltet werden
können, ohne dass sie sich räumlich behindern.
Nach der 6 ist das Rohr 28 neben
der Biegungsebene des Düsenbogens 12' und nach
der 7 in der Biegungsebene des Düsenbogens 12' angeordnet.
Dabei ist der Düsenbogen 12' in der Ausführung
nach der 7 mit einer zusätzlichen und
radial verlaufenden Biegung um das Rohr 28 herumgeführt.
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Während
der Operation, die beispielsweise eine Kataraktoperation ist, wird
die Linsenkammer des Auges im unteren Bereich einmal eingeschnitten, um
zunächst das chirur gische Instrument und auch später
die künstliche Linse einführen zu können. Nach
dem Einführen des chirurgischen Instrumentes wird die Saugnut 5' an
die Linse herangeführt, wobei die Linse zerstört
und die gelösten Linsenteile durch den Saugkanal 8' abgeführt
werden. Dabei wird die Linse wahlweise und wechselweise zum Druckstrom mit
dem distal herausragenden Arbeitswerkzeug 28 der Manipulations-
und Politureinheit 26 bearbeitet, was den Zerstörungsvorgang
an der Linse befördert.
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Zur
vollständigen Erfassung aller restlichen Linsenteile und
zur Politur des Kapselsackes wird das Rohr 27 der Manipulier-
und Politureinheit 26 umfänglich gedreht, sodass
die Prallplatte 29 in den Wirkungsbereich des Druckstromes
gelangt. Dadurch wird aus dem punktförmigen ein flacher
Druckstrom erzeugt, der radial aus der Saugnut 5' heraustritt
und in schonender und effektvoller Weise die Kapselkammer bis in
die entlegenen Bereiche von losen und noch anhaftenden Restlinsenteile
reinigt und poliert. Zur Unterstützung dieses Politurvorganges
wird zusätzlich wieder das Arbeitswerkzeug 28 der
Manipulier- und Politureinheit 26 verwendet.
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Während
der Operation wird dem Operationsherd zur Aufrechterhaltung des
Augeninnendruckes Flüssigkeit über das Rohr 27 zu-
bzw. abgeführt, wobei die Regelung der Druckverhältnisse über
eine nicht dargestellte Regeleinrichtung erfolgt. In bekannter Weise
wird dazu eine hydrostatisch wirkende Regeleinrichtung verwendet.
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- 1
- äußeres
Saugrohr
- 2
- innere
Druckkanüle
- 3
- proximales
Saugteil
- 4
- distales
Saugteil
- 5
- Saugnut
- 6
- proximaler
Druckteil
- 7
- distaler
Düsenteil
- 8
- Saugkanal
- 9
- distaler
Stausaugkanal
- 10
- Beschleunigungssaugkanal
- 11
- Entspannungssaugkanal
- 12
- Düsenbogen
- 13
- Düsenöffnung
- 14
- Saugöffnung
- 15
- Druckkanüle
- 16
- Düsenöffnung
- 17
- Arbeitswerkzeug
- 18
- Saug-
und Ausgleichsrohr
- 19
- proximaler
Rohrteil
- 20
- distaler
Rohrteil
- 21
- Flüssigkeitskanal
- 22
- Beschleunigungskanal
- 23
- Entspannungskanal
- 24
- Arbeitswerkzeug
- 25
- Zerstörungseinheit
- 26
- Manipulations-
und Politureinheit
- 27
- Rohr
- 28
- mechanisches
Werkzeug
- 29
- Prallplatte
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 0657150
A1 [0008]
- - US 3882872 [0010]
- - US 5788667 [0011]
- - EP 0997105 B1 [0013]
- - WO 2004/037095 A2 [0014]