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Die Erfindung betrifft eine Deckleiste aus thermoplastischem Kunststoff, welche mit einer zumindest einseitig auf die Deckleiste aufgebrachten Schmelzklebstoffschicht auf eine Platte, z. B. auf eine Schmalseite einer Möbelseite oder dergleichen, aufklebbar ist. Solche Deckleisten werden auch als Kanten oder Kantenbänder bezeichnet. Bei den Platten kann es sich insbesondere um Holzwerkstoffplatten, z. B. Spanplatten, Faserplatten oder dergleichen handeln, die beispielsweise als Möbelplatten eingesetzt werden. Es werden aber auch Platten aus anderen Werkstoffen sowie Verbundplatten umfasst.
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Es ist bekannt, zur Befestigung derartiger Deckleisten auf beispielsweise Schmalseiten von Möbelplatten den Schmelzklebstoff im Zuge der Befestigung bzw. unmittelbar vor der Befestigung auf die Deckleiste und/oder auf die Schmalseite der Möbelplatte aufzutragen. Diese Befestigung erfolgt in so genannten Kantenbandanleimmaschinen. Bei einer solchen Befestigung der Deckleisten auf den Schmalseiten von Möbelplatten besteht ein ständiges Problem darin, dass eine sichtbare Fuge zwischen den Deckleisten und der Möbelplatte bzw. ihren Schmalseiten entsteht. Diese Fuge resultiert im Wesentlichen aus der Schmelzklebstoffschicht. Hinzu kommt regelmäßig eine Haftvermittlerschicht, welche eingesetzt wird, um die Deckleisten aus thermoplastischem Kunststoff auf den Schmalseiten von Möbelplatten zu befestigen. In der Praxis entstehen insoweit häufig unansehnliche Klebstofffugen.
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Um den optischen Eindruck solcher verklebten Deckleisten zu verbessern, wurde vorgeschlagen, einen eingefärbten Klebstoff zu verwenden, welcher gleichfarbig mit beispielsweise den Deckleisten sein kann. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass Deckleisten in der Praxis in einer Vielzahl unterschiedlichster Farben bzw. Dekorationen angeboten werden, so dass sich bei der Befestigung solcher Deckleisten an beispielsweise Möbelplatten das Problem ergibt, dass dann bei der Befestigung vor Ort jeweils ein geeigneter Schmelzklebstoff zur Verfügung stehen muss. Dieses ist deshalb unbefriedigend, weil die Deckleisten in der Regel nicht unmittelbar beim Deckleistenhersteller verarbeitet werden, sondern beispielsweise von einem Möbelplattenhersteller an entsprechenden Möbelplatten befestigt werden. Da dann vor Ort ein entsprechend eingefärbter Schmelzklebstoff zur Verfügung stehen müsste, ist eine solche Verarbeitung der Deckleisten verhältnismäßig aufwendig.
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Zur Vermeidung der beschriebenen unansehnlichen Schmelzklebstofffugen, welche insbesondere bei Benutzung bzw. Reinigung deutlich sichtbar werden, wurde außerdem vorgeschlagen, vollständig auf einen Klebstoff zur Befestigung der Deckleiste an der Möbelplatte zu verzichten. Aus der
EP 1 163 864 B1 ist daher eine klebstofffreie Verbindung zwischen einer Deckleiste bzw. Kunststoffkante und einer Möbelplatte bekannt, d. h., die Kunststoffkante wird unmittelbar und ohne Kleber auf die Möbelplatte gefügt. Dazu wird die Oberfläche der Kunststoffkante durch Laserstrahlung aufgeschmolzen, so dass eine Laserschweißverbindung einer kleberfreien Kunststoffkante mit der Möbelplatte erfolgt. Dabei soll es vorteilhaft sein, wenn die Kunststoffkante aus Kunststoffschichten unterschiedlicher Härte besteht, wobei ein Bereich größerer Härte der Kunststoffkante eine mehr als doppelt so große Dicke als ein Bereich geringerer Härte besitzt, wobei nur ein Teil der auf die Möbelplatte gefügten Oberfläche der Kunststoffkante mit der Möbelplatte verschweißt wird. Durch Verzicht auf einen Schmelzklebstoff sollen die beschriebenen Schmelzklebstofffugen vermieden und zugleich Heißschmelzklebstoff eingespart werden. Der vollständige Verzicht auf einen Schmelzklebstoff führt jedoch in der Praxis zu einer unbefriedigenden Befestigung der Deckleiste an der Möbelplatte.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Deckleiste aus thermoplastischem Kunststoff zu schaffen, welche sich durch einfache und kostengünstige Herstellung auszeichnet und sich ohne sichtbare Fuge einwandfrei auf einer Platte, z. B. einer Möbelplatte befestigen lässt.
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Zur Lösung dieser Aufgabe lehrt die Erfindung bei einer gattungsgemäßen Deckleiste der eingangs beschriebenen Art, dass die Deckleiste mit der Schmelzklebstoffschicht im Wege der Koextrusion hergestellt ist. Vorzugsweise ist die Klebstoffschicht dabei in der Farbe der Deckleiste eingefärbt. Schmelzklebstoff meint im Rahmen der Erfindung in an sich bekannter Weise ein lösungsmittelfreies und bei Raumtemperatur festes Produkt, welches im erwärmten bzw. erhitzten Zustand aufgetragen wird und bei Abkühlung dann eine adhäsive Verbindung herstellt. Solche Schmelzklebstoffe werden auch als Heißklebstoffe, Heißkleber oder Hot Melts bezeichnet. Diese Schmelzklebstoffe werden auf Basis zumindest eines Polymers hergestellt. Regelmäßig werden Zusatzstoffe, insbesondere (polymere) Harze, eingesetzt. Außerdem können Füllstoffe, z. B. Kreide oder Ähnliches, eingesetzt werden.
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Die Erfindung geht zunächst einmal von der Erkenntnis aus, dass sich Deckleisten bzw. Kanten besonders einfach und zuverlässig an beispielsweise Möbelplatten befestigten lassen, wenn eine adhäsive Verbindung über einen Schmelzklebstoff erfolgt. Erfindungsgemäß wird dieser Schmelzklebstoff nun als Schmelzklebstoffschicht unmittelbar im Zuge der Herstellung der Deckleiste auf die Deckleiste aufgebracht, indem nämlich die Deckleiste und die z. B. einseitig aufgebrachte Schmelzklebstoffschicht gemeinsam koextrudiert werden. Im Rahmen der Erfindung wird folglich im Zuge der Herstellung sogleich eine mit einer Klebstoffschicht versehene Deckleiste zur Verfügung gestellt. Da die Klebstoffschicht durch Koextrusion unmittelbar im Zuge der Herstellung auf die Deckleiste aufgebracht wird, besteht nun die Möglichkeit, die Farbe der Schmelzklebstoffschicht einwandfrei auf die Farbe der Deckleiste abzustimmen, indem die Klebstoffschicht farbgleich zur Deckleiste eingefärbt wird. Damit kann die Deckleiste zu einem späteren Zeitpunkt und an einem anderen Ort an einer Platte, z. B. Möbelplatte befestigt werden, ohne dass eine sichtbare Klebstofffuge erkennbar ist. Da der Schmelzklebstoff in der gewünschten Farbe bereits im Zuge der Herstellung mit der Deckleiste verbunden wird, ist es nicht länger erforderlich, einen Schmelzklebstoff bei der Befestigung der Deckleiste auf der Möbelplatte vor Ort aufzutragen, so dass eine Bevorratung verschiedener Schmelzklebstoffe (z. B. beim Möbelplattenhersteller) nicht erforderlich ist. Die Deckleisten und/oder die Schmelzklebstoffschicht können mittels Pigmenten und/oder Farbstoffen beliebig durchgefärbt sein.
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Vorzugsweise ist der Schmelzklebstoff der Schmelzklebstoffschicht zumindest bereichsweise mittels Laserstrahlung aufschmelzbar bzw. aktivierbar. Da der Schmelzklebstoff im Wege der Koextrusion im Zuge der Herstellung mit der Deckleiste vereint wird, ist es erforderlich, die Schmelzklebstoffschicht zumindest bereichsweise zum Zwecke der Befestigung an einer Möbelplatte nochmals aufzuschmelzen. Dieses erfolgt im Rahmen der Erfindung mittels Laserstrahlung unmittelbar im Zuge der Befestigung. Es wird folglich eine lasertaugliche bzw. laseraktivierbare Klebstoffschicht eingesetzt, d. h. eine Klebstoffschicht, welche sich mit Hilfe von Laserstrahlung aktivieren bzw. aufschmelzen lässt. Dazu ist es erforderlich, dass die Laserstrahlung jedenfalls teilweise von der Schmelzklebstoffschicht absorbiert wird.
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Die Deckleiste besteht in an sich bekannter Weise aus einem thermoplastischen Kunststoff. Dabei handelt es sich im Rahmen der Erfindung vorzugsweise um ein Polystyrol (z. B. ABS), ein Polyolefin (z. B. PP oder PE), ein Polycarbonat (PC) oder ein PMMA. Bei dem PE kann es sich z. B. um ein HDPE handeln.
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Die Schmelzklebstoffschicht besteht vorzugsweise aus einem Schmelzklebstoff auf Basis eines EVAC, eines APAO, eines TPU oder eines CoPa. Dabei weist ein solcher Schmelzklebstoff in an sich bekannter Weise Zusatzstoffe, insbesondere ein Harz, auf.
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Wird eine Deckleiste aus ABS verwendet, so besteht die Schmelzklebstoffschicht vorzugsweise aus einem Schmelzklebstoff auf Basis EVA, CoPa oder TPU. Wird eine Deckleiste aus PVC verwendet, so empfiehlt sich ein Schmelzklebstoff auf EVA-Basis oder TPU-Basis. Bei einer Deckleiste aus PP schlägt die Erfindung vorzugsweise einen Schmelzklebstoff auf APAO-Basis oder TPU-Basis vor.
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Die bereits im Zuge der Herstellung der Deckleiste durch Koextrusion aufgebrachte Klebstoffschicht weist vorzugsweise eine Dicke von 0,05 mm bis 0,6 mm, vorzugsweise 0,1 mm bis 0,5 mm, z. B. 0,1 mm bis 0,3 mm auf. Damit lässt sich eine einwandfreie und dauerhafte Befestigung der Deckleiste an beispielsweise einer Möbelplatte erreichen. Da es sich vorzugsweise um eine entsprechend eingefärbte Klebstoffschicht handelt, bleibt die Klebstoffschichtfuge selbst dann unsichtbar, wenn mit verhältnismäßig dicken Klebstoffschichten gearbeitet wird. Die Dicke der Deckleiste selbst beträgt 0,1 mm bis 10 mm, vorzugsweise 1 mm bis 5 mm, z. B. 1 mm bis 3 mm. Dicke meint hier die Dicke der Deckleiste ohne die koextrudierte Klebstoffschicht. Die Breite der Deckleiste kann beispielsweise 5 mm bis 300 mm, z. B. 10 mm bis 50 mm betragen.
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Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist die Klebstoffschicht mit Füllstoffen, z. B. mineralischen Füllstoffen, versehen. Der Anteil der Füllstoffe kann in Gew.-% 5 % bis 50 % betragen. Dabei geht die Erfindung von der Erkenntnis aus, dass sich durch Auswahl der Zusammensetzung der Schmelzklebstoffschicht unter Berücksichtigung der verwendeten Laserstrahlung die Eindringtiefe und/oder der Absorptionsgrad der Laserstrahlung einstellen lässt, so dass eine optimale Ausnutzung der Laserstrahlung zum Aufschmelzen der Schmelzklebstoffschicht erfolgt. Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Eindringtiefe der Laserstrahlung in etwa der Dicke der Schmelzklebstoffschicht entspricht oder jedenfalls geringer ist als die Dicke der Schmelzklebstoffschicht. Die Eindringtiefe kann dabei 0,05 mm bis 0,6 mm, z. B. 0,1 mm bis 0,5 mm betragen. Jedenfalls wird die Zusammensetzung der Klebstoffschicht hinsichtlich Absorptionsgrad, Transmissionsgrad und Reflexionsgrad der Laserstrahlung des verwendeten Lasers, z. B. eines Diodenlasers, so gewählt, dass der Laserstrahl eine definierte Eindringtiefe von z. B. 0,05 mm bis 0,6 mm, z. B. 0,1 mm bis 0,5 mm erreicht. Das Absorptionsverhalten der Klebstoffschicht lässt sich dabei insbesondere durch entsprechende Zugabe der mineralischen Füllstoffe beeinflussen.
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Weiter schlägt die Erfindung vor, dass zwischen der Deckschicht und der Schmelzklebstoffschicht auf einen Haftvermittler verzichtet wird. Dieses gelingt, da die Schmelzklebstoffschicht unmittelbar im Zuge der Herstellung der Deckleiste durch Koextrusion auf die Deckleiste aufgebracht wird. Ferner ist es vorteilhaft, wenn die Klebstoffschicht auch auf ihrer der Deckleiste abgewandten Verbundfläche, welche folglich der Möbelplatte zugeordnet ist, keinen Haftvermittler aufweist. Insgesamt kann im Rahmen der Erfindung vollständig ohne Haftvermittler oder dergleichen haftungsvermittelnde Zwischenschichten gearbeitet werden. Die koextrudierten Deckleisten können ohne weitere Zusatzstoffe lediglich durch Laseraktivierung mit den Möbelplatten verbunden werden. Die Erfindung umfasst jedoch auch Ausführungsformen, bei welchen zwischen der Deckschicht und der Klebstoffschicht und/oder zwischen der Klebstoffschicht und der Möbelplatte eine Haftvermittlerschicht vorgesehen sind.
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Im Übrigen besteht die Möglichkeit, dass die koextrudierte Klebstoffschicht die Deckleiste auf ihrer der Möbelplatte zugewandten Deckleistenrückseite flächig vollständig und folglich zu 100 % abdeckt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die koextrudierte Klebstoffschicht diese Deckleistenrückseite nur bereichsweise bzw. teilweise abdeckt. Dieses empfiehlt sich beispielsweise, wenn derartige Deckleisten nicht auf vollflächige Schmalseiten aufgebracht werden, sondern beispielsweise im Bereich von Verbundplatten oder Wabenplatten. Im Übrigen besteht die Möglichkeit, dass die koextrudierte Klebstoffschicht die Deckleiste nicht nur auf ihrer Rückseite, sondern auch auf den Deckleistenschmalseiten und folglich insgesamt dreiseitig abdeckt, so dass nur die Deckleistenoberseite und folglich die Dekorseite der Deckleiste frei bleibt.
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Die Deckleiste aus thermoplastischem Kunststoff lässt sich auf einer Platte, z. B. auf einer Schmalseite einer Möbelplatte oder dergleichen befestigen. Dabei wird eine Deckleiste mit einer koextrudierten Klebstoffschicht der beschriebenen Art eingesetzt, wobei die Schmelzklebstoffschicht mittels Laserstrahlung zumindest bereichsweise aufgeschmolzen und folglich aktiviert wird und wobei die Deckleiste auf die Platte aufgebracht und mit der Platte unter Abkühlung der Schmelzklebstoffschicht in adhäsiven Verbund gebracht wird. Die Laserstrahlung kann dabei z. B. mit einem mit einem Halbleiterlaser bzw. Diodenlaser, einem Festkörperlaser (z. B. Nd-YAG-Laser) oder einem Gaslaser (z. B. CO2-Laser) erzeugt werden. Dieser kann eine Leistung von 500 Watt bis 5000 Watt aufweisen. Die Auswahl des Lasers und deren Einstellungen hängen von dem gewünschten Absorptionsverhalten ab. Die Verarbeitung der Deckleiste mit Hilfe des Lasers an einer Möbelplatte kann in einem Durchlaufprozess oder einem stationären Prozess erfolgen.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
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1 eine erfindungsgemäße Deckleiste aus thermoplastischem Kunststoff mit einer Schmelzklebstoffschicht im Querschnitt und
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2 eine schematische Darstellung der Deckleiste im Zuge der Befestigung an einer Möbelplatte.
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In 1 ist eine Deckleiste 1 bzw. ein Kantenband aus thermoplastischem Kunststoff im Querschnitt dargestellt. Eine solche Deckleiste 1 ist mit einer einseitig auf die Deckleiste aufgebrachten Schmelzklebstoffschicht 2 auf beispielsweise eine Schmalseite einer Möbelplatte 3 aufklebbar. Erfindungsgemäß ist diese Deckleiste mit der Schmelzklebstoffschicht 2 im Wege der Koextrusion gleichsam einstückig hergestellt. Diese Schmelzklebstoffschicht 2 ist aber erfindungsgemäß in der Farbe der Deckleiste eingefärbt, so dass eine sich im Zuge der Befestigung an der Möbelplatte 3 ergebende Schmelzkleberfuge im Wesentlichen unsichtbar bleibt, da die Schmelzkleberfuge und die Deckleiste farbgleich sind. Die Deckleiste 1 weist eine Dicke D von z. B. 1 mm bis 5 mm auf. Die Schmelzklebstoffschicht 2 weist z. B. eine Dicke d von 0,1 mm bis 0,5 mm auf.
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Die der Deckleiste 1 abgewandte Seite bzw. Fläche der Schmelzklebstoffschicht 2, welche z. B. der Möbelplatte 3 zugeordnet ist, bildet die Verbundfläche.
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Zur Befestigung einer solchen erfindungsgemäßen Deckleiste 1 an einer Schmalseite einer Möbelplatte 3 wird die Schmelzklebstoffschicht gemäß 2 mittels Laserstrahlung 4 aufgeschmolzen und die Deckleiste 1 wird auf die Schmalseite der Möbelplatte 3 aufgebracht und mit der Platte unter Abkühlung der Schmelzklebstoffschicht in adhäsiven Verbund gebracht. Bei dem in 2 dargestellten Laser 5 kann es sich z. B. um einen Diodenlaser, einen Nd:YAG-Laser oder einen CO2-Laser handeln.
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Insoweit wird ein Lasersystem in eine Kantenbandanleimmaschine integriert.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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