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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Abdeckungsvorrichtung, vorzugsweise
zur Nachisolierung der Verbindungsstelle von Rohren, umfassend wenigstens
zwei Abdeckungsschalen, welche die Rohre in montiertem Zustand umgeben,
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
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Fernwärmerohre
bestehen zumindest aus einem Mediumrohr, einer darauf angeordneten
Wärmedämmung und
einem die Wärmedämmung umgebenden
Außenmantel.
Wenn Fernwärmerohre
beispielsweise zur Herstellung eines Abzweigs verbunden werden sollen,
muss an den Rohrenden sowohl der Außenmantel, als auch die Wärmedämmung entfernt
werden, so dass die Mediumrohre frei liegen. Erst dann ist eine
Verbindung der Mediumrohre möglich.
Im Anschluss daran ist es notwendig, die Wärmedämmung an der Verbindungsstelle
wieder herzustellen.
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Aus
der
DE 42269140 ist
eine dieser Aufgabe dienende Abdeckungsvorrichtung bekannt, die aus
zwei Formhälften
besteht, wobei die Formhälften mittels
Schrauben und Muttern verbunden werden. Die Abdichtung erfolgt hier
z.B. mit Hilfe einer Butyldichtungsmasse. Nachteilig bei dieser
Vorrichtung ist die aufwändige
und sehr zeitintensive Montage der Vielzahl von Schrauben und Muttern.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, eine Abdeckungsvorrichtung zu schaffen,
welche zumindest die aufgeführten
Nachteile des Standes der Technik vermeidet.
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Erfindungsgemäß wird dies
durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Die
Erfindung betrifft eine Abdeckungsvorrichtung, vorzugsweise zur
Nachisolierung der Verbindungsstelle von Rohren, umfassend wenigstens zwei
Abdeckungsschalen, welche die Rohre in montiertem Zustand umgeben,
wenigstens eine Einfüllöffnung zum
Einfüllen
von Dichtungsmaterial in einen Zwischenraum zwischen der Abdeckungsvorrichtung und
den Rohren, und wenigstens ein Verschlusselement, das zum Einsetzen
in die Einfüllöffnung vorgesehen
ist zum Verschließen
der Einfüllöffnung nach dem
Einfüllen
des Dichtungsmaterials, wobei das Verschlusselement eine Entlüftungseinrichtung
aufweist, und das Verschlusselement von einer ersten Position in
der Einfüllöffnung,
in der die Entlüftungseinrichtung
eine durchgehende Verbindung zwischen dem Zwischenraum und dem die
Abdeckungsvorrichtung außen
umgebenden Raum herstellt, in eine zweite Position in der Einfüllöffnung überführbar ist, in
der die durchgehende Verbindung aufgehoben ist.
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Es
hat sich gezeigt, dass mit Hilfe des beschriebenen Verschlusselements
das Entlüften
der Abdeckungsvorrichtung bzw. das Verschließen der Einfüllöffnung besonders
einfach und effektiv gelingt.
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Hierbei
kann es von Vorteil sein, dass das Verschlusselement als Stopfen
ausgeführt
ist. Diese Geometrie ist einfach herstellbar und in der Montage einfach
handhabbar. Vorzugsweise besitzt der Stopfen hierzu einen entsprechenden
Handhabungsabschnitt, welche die Handhabung auch unter Baustellenbedingungen
ermöglicht.
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Ebenso
kann es von Vorteil sein, dass das Verschlusselement einen Bajonettverschluss
aufweist. Hierdurch wird ein schnelles und sicheres Verschließen der
Einfüllöffnung sichergestellt.
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Außerdem kann
es von Vorteil sein, dass die Entlüftungseinrichtung als Entlüftungskanal
ausgeführt
ist. Diese Ausführungsform
lässt sich
vergleichsweise einfach bei geringem konstruktiven Aufwand realisieren.
Neben dem Entlüftungskanal
ist ebenso eine Ausführung
der Entlüftungseinrichtung als
Entlüftungsöffnung vorstellbar.
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Es
kann vorteilhaft sein, dass das Verschlusselement in der ersten
Position in der Einfüllöffnung eine
Raststellung einnimmt. Damit ist eine Möglichkeit gegeben, die erste
Position, d.h. die Entlüftungsposition,
genau und für
den Monteur in einfacher Weise erkennbar bzw. spürbar festzulegen.
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Es
kann auch vorteilhaft sein, dass das Verschlusselement in der ersten
Position in der Einfüllöffnung und
in der zweiten Position in der Einfüllöffnung eine Raststellung einnimmt.
Damit ist eine Möglichkeit
gegeben, die erste Position, d.h. die Entlüftungsposition, und die zweite
Position, d.h. die Verschlussposition genau und für den Monteur
in einfacher Weise erkennbar bzw. spürbar festzulegen.
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Zudem
kann es vorteilhaft sein, dass das Verschlusselement von der ersten
Position in der Einfüllöffnung zu
der zweiten Position in der Einfüllöffnung durch
eine Drehbewegung überführbar ist.
Dadurch gelingt auf leicht durchführbare Weise und ohne die Notwendigkeit
der Verwendung von Werkzeug der Wechsel von der Entlüftungsposition
zur Verschlussposition.
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Es
kann sich als günstig
erweisen, dass die Einfüllöffnung einen
Anlageabschnitt aufweist, der dazu vorgesehen ist, mit einer Dichtfläche des
Verschlusselements nach Einsetzen des Verschlusselements in die
Einfüllöffnung zumindest
abschnittsweise in Anlage zu gelangen. Damit gelingt eine Abdichtung
der Einfüllöffnung gegen
das Verschlusselement. Daneben kann es sich als günstig erweisen, dass
der Anlageabschnitt eine Dichtungseinrichtung aufweist. Hieraus
resultiert eine besonders gute Abdichtung zwischen Einfüllöffnung und
Verschlusselement.
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Darüber hinaus
kann es sich als günstig
erweisen, dass der Anlageabschnitt zumindest zwei unterschiedlich
geformte Ausnehmungen aufweist. Dadurch kann das Verschlusselement
nur in einer definierten Stellung in die Einfüllöffnung eingesetzt werden.
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Weiterhin
kann es sich als günstig
erweisen, dass der Anlageabschnitt eine Entlüftungsöffnung aufweist, wobei vorgesehen
ist, dass in der ersten Position des Verschlusselements in der Einfüllöffnung die
dem Anlageabschnitt zugewandte Eintrittsöffnung des Entlüftungskanals
und die Entlüftungsöffnung übereinander
liegen. Dadurch gelingt auf einfache Weise die effektive Entlüftung der
Abdeckungsvorrichtung.
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Ebenso
kann es sich als günstig
erweisen, dass das Verschlusselement aus einem polymeren Material,
vorzugsweise aus einem thermoplastisch verarbeitbaren Kunststoff
besteht. Diese Materialien sind vergleichsweise günstig und
lassen sich einfach und wirtschaftlich verarbeiten.
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Sämtliche
Kombinationen der zuvor beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen
sind ebenso möglich.
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Die
Erfindung betrifft außerdem
eine Abdeckungsvorrichtung der eingangs genannten Art, die gegenüber der
gattungsgemäßen Abdeckungsvorrichtung
dadurch verbessert ist, dass das Verbindungsmittel zumindest einen
im Wesentlichen hakenförmigen
Eingriffsabschnitt aufweist, der für eine zumindest abschnittsweise
formschlüssige
Verbindung mit wenigstens einem Halteabschnitt vorgesehen ist, wodurch
die Abdeckungsschalen gegeneinander verspannbar sind.
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Es
hat sich gezeigt, dass mit Hilfe des beschriebenen Verbindungsmittels
auf schnelle, effektive und einfache Weise eine verlässliche
und sichere Verbindung zwischen den Abdeckungsschalen hergestellt
werden kann.
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Es
kann von Vorteil sein, dass der Eingriffsabschnitt klauenförmig ausgebildet
ist. Hierdurch ergibt sich eine besonders sichere Verbindung.
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Ebenso
kann es von Vorteil sein, dass das Verbindungsmittel wenigstens
mit einer der beiden Abdeckungsschalen integral ausgebildet ist.
Hiermit ergibt sich eine leichtere Montage, und die Gefahr, dass
für die
Montage notwendige Bauteile verloren gehen, wird deutlich vermindert.
Denkbar ist zudem, dass die Abdeckungsschalen bzw. das Verbindungsmittel
so ausgeführt
sind, dass das Verbindungsmittel beispielsweise durch Einrasten
in ein entsprechendes Aufnahmeelement der Abdeckungsschalen in dieses
vormontiert werden kann.
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Weiterhin
kann es von Vorteil sein, dass das Verbindungsmittel als Klammer
mit zwei sich gegenüberliegenden
Eingriffsabschnitten ausgebildet ist. Dies ist eine besonders einfache
Ausführung,
die sich bei geringem konstruktiven Aufwand leicht herstellen lässt und
die eine sehr zuverlässige
Art der Verbindung ergibt.
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Außerdem kann
es von Vorteil sein, dass das Verbindungsmittel als Hebelverschluss,
vorzugsweise als Kniehebelverschluss, ausgebildet ist. Hierdurch
gelingt eine äußerst hohe
Verspannung der Abdeckungsschalen gegeneinander.
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Darüber hinaus
kann es von Vorteil sein, dass der Halteabschnitt integral mit der
Abdeckungsvorrichtung ausgebildet ist. Dies ist aus fertigungstechnischen
Gründen
vorteilhaft. Es kann sich als günstig
erweisen, dass der Halteabschnitt integral mit einem die Abdeckungsschalen
in montiertem Zustand umgreifenden Spannelement ausgebildet ist. Hierdurch
ergibt sich ein hoher Freiheitsgrad hinsichtlich der Gestaltung
der Abdeckungsschalen, ohne auf die Anordnung des Verbindungsmittels
besondere Rücksicht
nehmen zu müssen.
Ebenso kann es sich als günstig
erweisen, dass die Abdeckungsschalen integral mit diesen ausgeführte Versteifungsrippen
aufweisen. Hierdurch wird eine sehr hohe Steifigkeit der Abdeckungsschalen
bzw. der Abdeckungsvorrichtung bei gleichzeitig geringem Materialeinsatz
erzielt.
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Außerdem kann
es sich als günstig
erweisen, dass zwischen Anlageflächen
der Abdeckungsschalen in montiertem Zustand zumindest abschnittsweise
eine Dichtung, vorzugsweise eine plastische Dichtmasse oder ein
elastomeres Dichtprofil, angeordnet ist. Hiermit gelingt eine Abdichtung
der Abdeckungsschalen gegeneinander, so dass beispielsweise keine
Nässe in
die Abdeckungsvorrichtung eindringen kann.
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Darüber hinaus
kann es sich als günstig
erweisen, dass die Anlageflächen
derart geformt sind, dass sich in montiertem Zustand der Abdeckungsschalen
eine Nut-Feder-Verbindung ergibt. Hieraus resultiert eine sehr dichte
und zuverlässige
Verbindung der Abdeckungsschalen, wobei je nach Anforderung an die
Dichtheit der Abdeckungsvorrichtung sogar auf eine Dichtung verzichtet
werden kann. Im Falle einer spiegelbildlichen Ausgestaltung der
Nut- und Federverbindung können
die Abdeckungsschalen aus dem gleichen Werkzeug gefertigt werden.
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Zudem
kann es sich als günstig
erweisen, dass die Abdeckungsschalen und/oder das Verbindungsmittel
und/oder das Spannelement aus einem polymeren Material, vorzugsweise
aus einem thermoplastisch verarbeitbaren Kunststoff bestehen. Diese
Materialien sind vergleichsweise günstig und lassen sich selbst
bei komplizierten Geometrien einfach und wirtschaftlich verarbeiten.
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Die
Erfindung betrifft zudem eine Abdeckungsvorrichtung, vorzugsweise
zur Nachisolierung der Verbindungsstelle von Rohren, umfassend wenigstens
zwei Abdeckungsschalen, welche die Rohre in montiertem Zustand umgeben,
wobei die Abdeckungsvorrichtung weiterhin zumindest ein Dichtelement
aufweist, das in montiertem Zustand zwischen der Abdeckungsvorrichtung
und einem Rohr angeordnet ist und das Rohr umgibt.
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Es
hat sich gezeigt, dass auf diese Weise eine einfache und effektive
Art der Abdichtung des Rohrs gegen die Abdeckungsvorrichtung gegeben ist.
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Hierbei
kann von Vorteil sein, dass das Dichtelement als Dichtring ausgeführt ist.
Diese Geometrie lässt
sich vergleichsweise einfach realisieren.
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Zudem
kann von Vorteil sein, dass das Dichtelement zumindest an einer
Stelle seines Umfangs durchtrennt ist. Beispielsweise kann das als
Dichtring ausgeführte
Dichtelement zweigeteilt sein oder aufklappbar ausgeführt sein.
Hierdurch wird ermöglicht, dass
das Dichtelement nach der Herstellung der Rohrverbindung und vor
der Montage der Abdeckungsschalen auf dem Rohr montiert werden kann.
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Ebenso
kann es von Vorteil sein, dass das Dichtelement wenigstens eine
Sollbruchstelle aufweist. Dadurch kann das Dichtelement an dieser Stelle
leicht durchtrennt werden, so dass auch eine Montage auf dem Rohr
nach Herstellung der Rohrverbindung möglich ist, falls die Montage
vor der Herstellung der Rohrverbindung vergessen wurde.
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Außerdem kann
es von Vorteil sein, dass das Dichtelement wenigstens zwei konzentrische
Ringe aufweist. Dadurch wird die Anpassung des Dichtelements an
verschiedene Rohrdurchmesser durch Entnahme einzelner Ringe ermöglicht.
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Es
kann sich als günstig
erweisen, dass das Dichtelement an seiner Innenwand und/oder an
seiner Außenwand
rippenförmige
Vorsprünge
aufweist. Hiermit gelingt eine gute Dichtwirkung selbst bei reduzierten
Andruckkräften.
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Weiterhin
kann es sich als günstig
erweisen, dass das Dichtelement in montiertem Zustand formschlüssig mit
den Abdeckungsschalen verbunden ist. Dies gewährleistet eine sichere und
verlässliche
Positionierung des Dichtelements.
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Zudem
kann es sich als günstig
erweisen, dass das Dichtelement aus einem polymeren Material, vorzugsweise
aus einem Elastomer oder einem thermoplastischen Elastomer, besteht.
Diese Materialien eignen sich aufgrund ihres elastischen Verhaltens
besonders für
den Einsatz als Dichtelemente.
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Die
Merkmale und Vorteile der Erfindung werden eingehender in der nachstehenden
Beschreibung dargelegt, wobei auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen
wird, auf denen folgendes dargestellt ist:
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1:
Eine Abdeckungsschale einer erfindungsgemäßen Abdeckungsvorrichtung in
dreidimensionaler Darstellung;
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2:
Ein erfindungsgemäßes Verschlusselement
in dreidimensionaler Darstellung;
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3:
Die Abdeckungsschale gemäß 1 in
vergrößerter,
dreidimensionaler Darstellung.
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4a:
Eine erste Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Verbindungsmittels
in montiertem Zustand in Schnittdarstellung;
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4b:
Eine zweite Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Verbindungsmittels
in montiertem Zustand in Schnittdarstellung;
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4c:
Eine dritte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Verbindungsmittels
in Schnittdarstellung;
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5:
Ein erfindungsgemäßes Verbindungsmittel
in Kombination mit einem Spannelement in montiertem Zustand in Schnittdarstellung;
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6:
Ein erfindungsgemäßes Dichtelement in
Schnittdarstellung;
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1 zeigt
eine Abdeckungsschale 1 einer erfindungsgemäßen Abdeckungsvorrichtung
in dreidimensionaler Darstellung. Die als Halbschale ausgeführte Abdeckungsschale 1 besitzt
eine T-Form zur Abdeckung einer entsprechenden 90°-Abzweigung,
jedoch ist denkbar, dass die Abdeckungsschale kreuzförmig zur
Abdeckung zweier gegenüberliegender
90°-Abzweigungen
ausgeführt
ist. Zudem ist denkbar, dass die Abdeckungsschale 1 als
gerades oder bogenförmiges
Bauteil zur Abdeckung eines geraden oder bogenförmigen Verbindungsabschnitts ausgeführt ist.
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Die
Abdeckungsschale 1 ist aus Polypropylen und wurde in einem
Spritzgießprozess
hergestellt; andere Kunststoffe wie PE, ABS etc. und andere Herstellungsverfahren,
z.B. Pressen, sind ebenso vorstellbar.
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Die
Abdeckungsschale 1 weist eine Vielzahl von integral mit
dieser ausgebildeter Versteifungsrippen 9 auf. Weiterhin
besitzt die Abdeckungsschale 1 drei Einfüllöffnungen 17,
die jeweils im Bereich des Scheitelpunkts der Halbschale angeordnet
sind. Zudem ist jede der drei Einfüllöffnungen 17 im Bereich des
jeweiligen Endabschnitts der Abdeckungsschale 1 angeordnet.
Darüber
hinaus weist die Abdeckungsschale 1 einen Dichtelementaufnahmeabschnitt 30 zur
sicheren Positionierung des (nicht dargestellten) Dichtelementes 14 auf.
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2 zeigt
ein erfindungsgemäßes Verschlusselement
in dreidimensionaler Darstellung. Das Verschlusselement 19,
das als runder Stopfen 21 ausgeführt ist, besitzt eine Entlüftungseinrichtung 20 in
Form eines Entlüftungskanals 22.
Der Stopfen 21 weist einen Bajonettverschluss mit zwei
Einrastelementen 33, 34 auf. Die Einrastelemente 33, 34 besitzen
hierbei voneinander abweichende Abmessungen. Weiterhin weist das
Verschlusselement 19 eine Dichtfläche 24 auf. Zudem
hat das Verschlusselement einen Handhabungsabschnitt 35.
Der Entlüftungskanal 22 erstreckt
sich von der Dichtfläche 24 bis
zur Seitenfläche 36 des
Handhabungsabschnitts 35, wobei die Eintrittsöffnung 29 des
Entlüftungskanals 22 mit
der Dichtfläche 24 abschließt und die Austrittsöffnung 37 des
Entlüftungskanals 22 mit
der Seitenfläche 36 abschließt.
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3 zeigt
die Abdeckungsschale gemäß 1 in
vergrößerter,
dreidimensionaler Darstellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird
hier nur auf die gegenüber 1 besser
zu erkennenden Details näher
eingegangen. Die Einfüllöffnung 17 weist
einen integral mit der Abdeckungsschale 1 ausgebildeten Anlageabschnitt 23 mit
zwei unterschiedlich geformten Ausnehmungen 26, 27 auf,
die im Wesentlichen gegenüberliegend
angeordnet sind. Zudem weist der Anlageabschnitt 23 eine
Dichtungseinrichtung 25 auf.
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Hierbei
handelt es sich um zwei integral mit dem Anlageabschnitt 23 ausgebildete
ringförmige Vorsprünge 38, 39.
Es ist denkbar, dass die Dichtungseinrichtung 25 aus einem
anderen Material als die Abdeckungsschale 1 bzw. der Anlageabschnitt 23 besteht,
beispielsweise aus einem elastomeren Material. Weiterhin weist der
Anlageabschnitt 23 einen integral mit diesem ausgebildeten
Dichtungsabschnitt 40 auf, dessen Höhe im Wesentlichen der Höhe der ringförmigen Vorsprünge 38, 39 entspricht. Innerhalb
des Dichtungsabschnitts 40 ist die durchgehende Entlüftungsöffnung 28 angeordnet.
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4a zeigt
eine erste Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Verbindungsmittels
in montiertem Zustand in Schnittdarstellung. Das Verbindungsmittel 3 ist
als einteilige Klammer 6 mit zwei sich gegenüberliegenden
klauenförmigen
Eingriffsabschnitten 4 ausgeführt. Ein Eingriffsabschnitt 4 befindet
sich in Eingriff mit dem Halteabschnitt 5 der oberen Abdeckungsschale 1,
und der andere, gegenüberliegende
Eingriffsabschnitt 4 befindet sich in Eingriff mit dem
Halteabschnitt 5 der unteren Abdeckungsschale 2,
wobei die Halteabschnitte 5 jeweils integral mit der entsprechenden
Abdeckungsschale ausgebildet sind. Zwischen den Anlageflächen 10, 11 der
oberen Abdeckungsschale 1 und der unteren Abdeckungsschale 2 ist
eine elastomere Dichtung 12 angeordnet.
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4b zeigt
eine zweite Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Verbindungsmittels
in montiertem Zustand in Schnittdarstellung. Hierbei handelt es
sich um einen Kniehebelverschluss 7 mit zwei Kniehebelelementen 31, 32.
Das Kniehebelelement 31 greift in den integral mit der
oberen Abdeckungsschale 1 ausgebildeten Halteabschnitt 5 ein, während das
Kniehebelelement 32 mit seinem klauenförmigen Eingriffsabschnitt 4 in
den integral mit der unteren Abdeckungsschale 2 ausgebildeten
Halteabschnitt 5 eingreift. Die Anlageflächen 10, 11 von
oberer Abdeckungsschale 1 und unterer Abdeckungsschale 2 sind
derart ausgebildet, dass sich für
die beiden Abdeckungsschalen 1, 2 in zusammengefügtem bzw.
montiertem Zustand eine Nut-Feder-Verbindung 13 ergibt.
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4c zeigt
eine dritte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Verbindungsmittels
in Schnittdarstellung. Das integral mit der oberen Abdeckungsschale 1 ausgebildete
Verbindungsmittel 3 ist über seinen klauenförmigen Eingriffsabschnitt 4 in Eingriff
mit dem mit der unteren Abdeckungsschale 2 integral ausgebildeten
Halteabschnitt 5.
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5 zeigt
ein erfindungsgemäßes Verbindungsmittel
zusammen mit einem Spannelement in montiertem Zustand in Schnittdarstellung.
Das Spannelement 8 zur kompletten Umspannung bzw. Umfassung
der (nicht dargestellten) zusammengefügten bzw. montierten Abdeckungsschalen 1, 2 weist
zwei integral mit diesem ausgebildete Halteabschnitte 5 auf,
wobei das Kniehebelelement 31 des Kniehebelverschlusses 7 in
den in der Zeichnung oberen Halteabschnitt 5 eingreift,
während
das Kniehebelelement 32 mit seinem klauenförmigen Eingriffsabschnitt 4 in
den in der Zeichnung unteren Halteabschnitt 5 eingreift.
Das Spannelement 8 besteht aus einem thermoplastisch verarbeitbaren
Kunststoff, jedoch sind andere Materialien, z.B. aus der Gruppe der
metallischen Werkstoffe, oder Werkstoffverbunde, beispielsweise
aus Kunststoff und Metall, ebenso denkbar.
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6 zeigt
ein erfindungsgemäßes Dichtelement
in Schnittdarstellung. Hierbei handelt es sich um einen Dichtring 15,
dessen Innenwand glatt ist, und dessen Außenwand ein rippenförmiges bzw.
sägezahnartiges
Profil mit Vorsprüngen 16 aufweist. Andere
Rippengeometrien sind ebenfalls vorstellbar. Der Innendurchmesser
des Dichtrings 15 entspricht im Wesentlichen dem Außendurchmesser
des (nicht dargestellten) Rohres, auf den der Dichtring 15 aufgezogen
wird. Der Dichtring 15 besteht aus einem elastomeren Material.
Nachfolgend wird die Wirkungs- und Funktionsweise der Erfindung
näher erläutert.
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Die
Abdeckungsvorrichtung dient vorzugsweise zur Nachisolierung der
Verbindungsstelle von Rohren, insbesondere von Fernwärmerohren.
Der Stand der Technik beschreibt hierzu beispielsweise eine Vorrichtung,
die aus zwei Formhälften
besteht, wobei die Formhälften
mittels Schrauben und Muttern verbunden werden. Die Abdichtung erfolgt
hier z.B. mit Hilfe einer Butyldichtungsmasse. Nachteilig bei diesem
Stand der Technik ist die Tatsache, dass die Montage der Vielzahl
von Schrauben und Muttern äußerst aufwändig und
zeitintensiv ist.
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Die
erfindungsgemäße Abdeckungsvorrichtung
hingegen vermag auf einfache, schnelle und effektive Weise zumindest
den oben angeführten Nachteil
des Standes der Technik zu vermeiden. Hierzu weist das Verbindungsmittel 3 der
wenigstens zwei Abdeckungsschalen 1, 2 und wenigstens
ein Verbindungsmittel 3 umfassenden Abdeckungsvorrichtung
einen im Wesentlichen hakenförmigen
Eingriffsabschnitt 4 auf, der für eine zumindest abschnittsweise
formschlüssige
Verbindung mit wenigstens einem Halteabschnitt 5 vorgesehen
ist, wodurch die Abdeckungsschalen 1, 2 gegeneinander verspannt
werden.
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Im
Falle der Abdeckung und Nachisolierung einer Rohrverbindung mit
einer rechtwinkligen Abzweigungsstelle werden T-förmige Abdeckungsschalen 1, 2 verwendet.
Vorzugsweise sind die Abdeckungsschalen 1, 2 als
Halbschalen mit identischer Geometrie ausgeführt, so dass nur ein Werkzeug
für deren
Herstellung benötigt
wird. Bei der Montage der Abdeckungsvorrichtung wird zunächst eine,
vorzugsweise die untere, Abdeckungsschale 2 bzw. die bereits
vor der Verbindung der Rohre auf diese aufgebrachten Dichtelemente 14,
z.B. in Form von Dichtringen 15, so zueinander angeordnet,
dass der entsprechende Teil der Dichtringe 15 mit dem jeweiligen Dichtelementaufnahmeabschnitt 30 der
unteren Abdeckungsschale 2 eine formschlüssige Verbindung bildet.
Vorzugsweise zu diesem Zeitpunkt kann eine Dichtung 12 in
Form eines Dichtprofils oder einer Dichtmasse auf die Anlagefläche 11 der
unteren Abdeckungsschale 2 aufgelegt bzw. aufgebracht werden.
Denkbar ist zudem, dass die Dichtung 12 bereits vormontiert
ist.
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Danach
wird die zweite, obere Abdeckungsschale 1 derart angeordnet,
dass der noch nicht formschlüssig
verbundene Teil der Dichtringe 15 mit dem jeweiligen Dichtelementaufnahmeabschnitt 30 der oberen
Abdeckungsschale 1 eine formschlüssige Verbindung bildet. Auch
an der oberen Anlagefläche 10 kann
eine Dichtung 12 vormontiert sein bzw. kann diese während der
Montage an- oder aufgebracht werden. Um die beiden Abdeckungsschalen 1, 2 nun gegeneinander
zu verspannen, werden Verbindungsmittel 3, z.B. in der
Form von Klammern 6 mit gegenüberliegenden, klauenförmigen Eingriffsabschnitten 4 mit
entsprechenden Halteabschnitten 5 der Abdeckungsschalen 1, 2 in
Eingriff gebracht bzw. mit diesen verrastet. Dies geschieht vorzugsweise
an einer Vielzahl von Stellen der Abdeckungsvorrichtung, um eine
gleichmäßige Verteilung
der Spannkraft zu erzielen.
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Durch
die Verspannung der Abdeckungsschalen 1, 2 gegeneinander
ergibt sich eine dichte Verbindung, die sich durch die beschriebene
Verwendung einer zwischen den Anlageflächen 10, 11 angeordneten
Dichtung 12 noch weiter verbessern lässt. Sind die Anlageflächen 10, 11 von
oberer und unterer Abdeckungsschale 1, 2 derart
ausgeführt,
dass sich bei deren Zusammenfügen
z.B. eine Nut-Feder-Verbindung 13 ergibt, kann unter Umständen auf
eine zwischen den Anlageflächen 10, 11 angeordnete Dichtung 12 verzichtet
werden. Zudem sorgt die Verspannung der Abdeckungsschalen 1, 2 dafür, dass die
Dichtringe 15 an die Innenwand der Abdeckungsschalen 1, 2 gepresst
werden, woraus eine gute Abdichtung der Abdeckungsvorrichtung gegen
die Rohre resultiert.
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Um
nun in montiertem und abgedichtetem Zustand der Abdeckungsvorrichtung
die Nachisolierung der Rohre zu realisieren, werden zunächst in zwei
der drei Einfüllöffnungen 17 Verschlusselemente 19 eingesetzt
und gedreht, bis sie in der zweiten Raststellung, d.h. in der Verschlussposition,
einrasten, so dass die entsprechenden Einfüllöffnungen 17 verschlossen
sind und die Verschlusselemente 19 im Wesentlichen vollständig gegen
die Abdeckungsschale 1 bzw. gegen die Abdeckungsvorrichtung
abdichten. In die verbleibende Einfüllöffnung 17, bei der es
sich in der Regel um die Einfüllöffnung handelt, welche
unter den gegebenen Montagebedingungen die höchste Lageposition aufweist,
wird das Dichtungsmaterial eingefüllt.
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Hierbei
handelt es sich beispielsweise um in-situ expandierendes Material
wie Polyurethanschaum. Vorzugsweise wird das Dichtungsmaterial mit
Hilfe einer Kartusche eingefüllt,
wobei die Kartusche eine definierte Menge an Dichtungsmaterial enthält, die
auf das Volumen des jeweiligen vorhandenen Zwischenraums 18 abgestimmt
ist.
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Nach
Einfüllen
des Dichtungsmaterials wird auch in die dritte Einfüllöffnung 17 ein
Verschlusselement 19 eingesetzt und zunächst soweit gedreht, bis es
in der ersten Raststellung, d.h. in der Entlüftungsposition, einrastet.
In dieser Position liegt die Eintrittsöffnung 29 des Entlüftungskanals 22 über der
Entlüftungsöffnung 28.
Dadurch ist eine durchgehende Verbindung zwischen dem Zwischenraum 18 und dem
die Abdeckungsvorrichtung außen
umgebenden Raum vorhanden, so dass die während der Expansion des eingefüllten Polyurethanschaums
verdrängte Luft
aus dem Zwischenraum 18 entweichen kann. Die Dichtfläche 24 des
Verschlusselementes 19 befindet sich hierbei zumindest
abschnittsweise in Anlage mit der als ringförmige Vorsprünge 38, 39 ausgeführten Dichtungseinrichtung 25.
Damit aus dem Entlüftungskanal 22 austretender
Schaum nicht zwischen die Dichtfläche 24 und den Anlageabschnitt 23 gelangen
kann, besitzt der Dichtungsabschnitt 40 im Wesentlichen
die gleiche Höhe
wie die ringförmigen Vorsprünge 38, 39,
so dass sich die Dichtfläche 24 ebenfalls
zumindest abschnittsweise in Anlage mit dem Dichtungsabschnitt 40 befindet.
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Wenn
sich der Polyurethanschaum so stark ausgedehnt hat, dass der Zwischenraum 18 zwischen
den Rohren und der Abdeckungsvorrichtung im Wesentlichen vollständig ausgefüllt ist,
bleibt dem Schaum bei fortschreitender Expansion nur noch die Möglichkeit,
sich über
den Entlüftungskanal 22 auszudehnen.
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Sobald
der Schaum aus der Austrittsöffnung 37 am
Handhabungsabschnitt 35 austritt, wird das Verschlusselement 19 durch
eine Drehbewegung in die zweite Raststellung, d.h. in die Verschlussposition, überführt, so
dass keine durchgehende Verbindung mehr zwischen dem nun ausgefüllten Zwischenraum 18 und
dem die Abdeckungsvorrichtung außen umgebenden Raum besteht,
und das Verschlusselement 19 im Wesentlichen vollständig gegen
die Abdeckungsvorrichtung abdichtet.
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Neben
der beschriebenen Möglichkeit
zum Blockieren der durchgehenden Verbindung zwischen dem Zwischenraum 18 und
dem die Abdeckungsvorrichtung außen umgebenden Raum, sind andere Möglichkeiten
denkbar. So ist vorstellbar, dass zum Blockieren der durchgehenden
Verbindung eine elastomere oder thermoplastische Kappe auf eine
entsprechend ausgeführte
Austrittsöffnung
des Stopfens aufgesteckt oder aufgeschraubt wird. Ebenso ist vorstellbar,
dass ein Stift oder eine Schraube axial in den Entlüftungskanal 22 gepresst
wird. Zudem ist denkbar, dass mittels eines Stifts oder einer Schraube
der Entlüftungskanal 22 querend
verschlossen werden kann.