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Die
Erfindung betrifft ein Lagerelement für eine Polsterauflage von Sitz-
und Liegeflächen,
vorzugsweise für
eine Matratze, mit einer auf einer Unterlage festlegbaren Bodenplatte,
mindestens einem von der Bodenplatte nach oben in Richtung der Polsterauflage
hoch stehenden, mit einer Mehrzahl von Federarmen versehenen Federelement
und einem am oberen Ende des Federelementes angeordneten Auflageteller,
bei dem das Lagerelement mit einer Einstellvorrichtung zur Änderung
des Härtegrades des
Federelementes ausgestattet ist, die als drehbarer Stützkörper mit
einem ringförmigen
Halteelement und mehreren, vom Halteelement nach oben in Richtung
des Auflagetellers vorstehenden Stützarmen ausgebildet ist.
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Ein
derartiges gattungsgemäßes Lagerelement,
welches mit einer Einstellvorrichtung zur Änderung des Härtegrades
des zum Lagerelement gehörigen
Federelementes versehen ist, ist beispielsweise aus der
DE 203 00 248 U1 der
Anmelderin bekannt. Die dort beschriebene Verstellvorrichtung weist ebenfalls
einen verdrehbaren Stützkörper auf,
welcher im Innern des dort als Federelement für Betten bezeichneten Lagerelementes
angeordnet ist. Die konstruktive Gestaltung sieht dabei vor, dass
das zum Stützkörper gehörende Fußteil auf
der Innenseite der Fußplatte
aufgesetzt ist und mehrere Stützfedern
aufweist, deren Anzahl der Anzahl der Federarme entspricht, die
gemeinsam das zum Lagerelement gehörende Federelement bilden.
Die Anordnung der Stützarme
kann dabei durch Drehung so verändert
werden, dass jeder der Stützarme
mit einem Federarm an seiner Innenseite in Flucht oder auf Lücke bringbar
ist.
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Das
in der oben angeführten
Gebrauchsmusterschrift offenbarte Federelement hat sich prinzipiell
durchaus bewährt.
Allerdings besteht in Folge der konstruktiven Ausgestaltung der
Nachteil, dass der für
die Einstellbarkeit des Härtegrades
verantwortliche drehbare Stützkörper ohne
Eingriff in das Federelement nicht ausgetauscht oder ggf. nachträglich ein
vorhandenes Federelement mit einer derartigen Einstellvorrichtung
versehen werden kann.
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Die
Ausstattung gattungsgemäßer Lagerelemente
mit einer entsprechenden Einstellvorrichtung zur Härteverstellung
ist aber insbesondere immer dann von Vorteil, wenn in Folge einer
Lordosenunterstützung
für eine
auf einer Matratze liegende Person unterschiedliche Härtegrade
einer Polsterunterlage gewählt
werden sollen. Die Polsterunterlagen werden dabei aus den gattungsgemäßen Lagerelementen
gebildet, die gemeinsam auf einer Unterlage, beispielsweise den
Latten eines Lattenrostes angeordnet werden. Die auf der Polsterauflage
liegende Person beansprucht dabei die Polsterunterlage in Folge unterschiedlicher
Gewichtsbelastung in verschiedener Weise, was zu einer unterschiedlichen
Absenkung der einzelnen Lagerelemente führen kann. Um ggf. für verschiedene
Personen entsprechende Anpassungen vorzunehmen, ist das gattungsgemäße Lagerelement
mit der entsprechenden Einstellvorrichtung versehen.
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In
der Praxis hat die Anwendung derartiger Lagerelemente gezeigt, dass
eine einfachere Einstellbarkeit sowie ein insgesamt einfacherer
Aufbau des Lagerelementes wünschenswert
sind, wobei auch eine nachträgliche
Ausstattung vorhandener Lagerelemente mit Einstellvorrichtungen
vorteilhaft ist.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Lagerelement der eingangs
geschilderten gattungsgemäßen Art
so weiter bilden, dass dieses in seiner Handhabung vereinfacht,
bezüglich
seiner Herstell kosten herabgesetzt und so in gesteigerten Maße universell
einsetzbar ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass der Stützkörper an
der unteren, dem Auflageteller des Lagerelementes abgewandten Seite
der Fußplatte
angeordnet ist, wobei die Härtegradeinstellung
des Federelementes ausgehend von einer Grundeinstellung durch eine
Anlage der Stützarme
an der Außenseite
der Federarme des Federelementes realisierbar ist.
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Durch
diese neuartige konstruktive Gestaltung ist eine einfachere Verstellbarkeit
der Einstellvorrichtung möglich,
da der wesentlich für
die Einstellbarkeit verantwortliche Stützkörper nunmehr ohne Eingriff
in das Federelement von außen
zugänglich
und somit verstellbar ist. Darüber
hinaus lassen sich bestehende Lagerelemente mit der neu konzipierten
Einstellvorrichtung nachrüsten,
ohne das ein Auseinanderbau des Lagerelementes notwendig ist.
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Spezielle
Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich zusätzlich zu
der im Hauptanspruch offenbarten technischen Lehre aus den auf den
Hauptanspruch rückbezogenen
Unteransprüchen.
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Es
hat sich aus Platzgründen
als besonders zweckmäßig erwiesen,
das Halteelement schalenförmig
auszubilden, da dann in aller Regel die Fußplatte des Lagerelementes
innerhalb des Schaleninnenraumes des Stützkörpers aufgenommen werden kann.
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Zweckmäßig ist
es darüber
hinaus, die Stützarme
entsprechend einer ersten Ausgestaltungsform streifenförmig auszubilden.
Sind an einem Stützkörper beispielsweise
vier einzelne Stützarme
vorhanden, so können
dabei jeweils zwei nebeneinander liegende Stützarme im Querschnitt unterschiedlich
gestaltet sein. Die unterschiedliche Querschnittsgestaltung führt zu einer
verschieden großen
Versteifung desjenigen Federarmes des Federelementes, mit der der
Stützarm
je nach Einstellung der Einstellvorrichtung in Wirkverbindung steht.
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Es
lassen sich beispielsweise entsprechend einer bevorzugten Ausgestaltung
am Umfang des Halteelementes symmetrisch am Umfang verteilt vier oder
acht Stützarme
anordnen. Das zugehörige
Federelement weist dabei jeweils vier Federarme auf. Sofern die
Aufteilung der Stützarme am
Stützkörper so
gewählt
ist, dass zwischen jeweils zwei nebeneinander liegenden, im Querschnitt
unterschiedlichen Stützarmen
jeweils ein Zwischenraum in der Breite der Stützarme verbleibt, ergibt sich
die Möglichkeit, eine
Härtegradverstellung
in drei Stufen vorzunehmen:
Werden die Federarme in Folge der
entsprechenden Drehstellung des Stützkörpers von keinem der Stützarme berührt, so
besteht eine weiche Einstellung des Lagerelementes. Verdreht man
den Stützkörper dahingehend,
dass diejenigen Stützarme
mit den Federarmen in Kontakt gelangen, die einen mittleren Querschnitt
aufweisen, so ergibt sich eine Verhärtung des Lagerelementes hin
zu einer mittleren Federhärte.
Bringt man die Stützarme
mit dem größten Querschnitt
mit den zugehörigen
Federarmen durch Drehung des Stützkörpers in
Kontakt, so ist die größte Federhärte des
Lagerelementes gewählt.
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Eine
alternativ zu der oben erläuterten
Ausgestaltungsvariante sieht vor, dass die Breite der Stützarme in
Abhängigkeit
von dessen jeweiliger Längsrichtungsposition
unterschiedlich ist.
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Dabei
kann die Längsseite
der Stützarme eine
Kurvenform aufweisen, wobei die Breite der Stützarme am freien Ende kleiner
bemessen ist, als an dem dem Halteelement zu gewandten Ende. Diese
besondere Ausgestaltungsform ermöglicht
eine stufenlose Verstellung des Härtegrades des zugehörigen Lagerelementes,
da durch die kontinuierliche Änderung
des Stützarmquerschnittes
in Folge der Kurvenform als eine Längsseitengestaltung der jeweiligen
Stützarme
eine für
jede Drehstellung des Stützkörpers unterschiedliche
Unterstützung
der zugehörigen
Federarme des Federelementes bewirkt wird.
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Als
weitere zweckmäßige Ausgestaltung
des Gegenstandes der Erfindung hat es sich darüber hinaus ergeben, dass das
Lagerelement eine Rastvorrichtung zur Verdrehsicherung des Stützkörpers gegenüber der
Bodenplatte aufweist. Diese Rastvorrichtung kann aus einer Mehrzahl
von am Halteelement des Stützkörpers oder
an der Bodenplatte befindlichen Rastnocken und aus korrespondierenden, am
Halteelement oder an der Bodenplatte angeordneten Rastausnehmen
bestehen, in welche die Rastnocken in Raststellung eingreifen.
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Die
entsprechende Rastvorrichtung dient dazu, ungewollte Verdrehungen
des Stützkörpers der Einstellvorrichtung
zu vermeiden, die gelegentlich in Folge besonderer Bewegungen der
Matratze bzw. der auf der Matratze aufliegenden Person auftreten können.
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Darüber hinaus
kann es zweckmäßig sein, dass
an der Außenseite
des Stützkörpers mindestens
eine Verdrehhilfe angeordnet ist. Die Verdrehhilfe kann dabei als
an der Außenseite
mindestens eines Stützarmes
hervorstehende Nase ausgebildet sein. Natürlich ist es darüber hinaus
denkbar, dass eine leichtere Verdrehung mittels der Verdrehhilfe auch
dadurch realisiert werden kann, dass diese am Halteelement beispielsweise
als vorstehender Nocken gestaltet wird.
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Im
Folgenden werden zwei Ausführungsbeispiele
des Gegenstandes der Erfindung an Hand der beigefügten Zeichnungen
näher erläutert. Es
zeigt:
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1 eine
Explosionsdarstellung einer ersten Ausführungsvariante des Gegenstandes
der Erfindung in einer Ansicht von unten,
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2 eine
Explosionsdarstellung der ersten Ausführungsvariante aus 1 in
einer Ansicht von oben,
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3 eine
Ansicht von unten der Ausführungsvariante
der 1 und 2 bei Federhärteeinstellung "weich" des Lagerelementes.
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4 eine
Ansicht von unten der ersten Ausgestaltungsvariante des Lagerelementes
bei Federhärtestellung "mittel" des Lagerelementes,
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5 eine
Ansicht von unten der ersten Ausgestaltungsvariante des Lagerelementes
bei Federhärtestellung "hart" des Lagerelementes.
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6 eine
Explosionsdarstellung in einer Ansicht von unten einer zweiten Ausgestaltungsvariante
des Gegenstandes der Erfindung.
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7 eine
Explosionsdarstellung von oben des Ausführungsbeispieles der 6:
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8 eine
Ansicht von unten des Lagerelementes der 6 und 7 bei
weicher Federhärteeinstellung
des Lagerelementes und
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9 eine
Ansicht von unten des Lagerelementes der 6 und 7 bei
harter Härtestellung des
Lagerelementes.
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Das
erfindungsgemäße Lagerelement
entsprechend der ersten Ausgestaltungsvariante, welches in den 1 bis 5 dargestellt
ist, besteht im Wesentlichen aus zwei Bauteilen, die gemeinsam auf einer
hier nicht näher
dargestellten Unterlage, beispielsweise einem Lattenrost angeordnet
werden, um so beispielsweise eine Polsterunterlage für Matratzen
oder andere Polsterauflagen von Sitz- oder Liegemöbeln zu
bilden.
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Das
erste Bauelement als so genanntes Lagerelement besteht im Wesentlichen
aus einer Bodenplatte 1, an die sich ein aus mehreren Federarmen 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4 bestehendes
Federelement 2 nach oben zu einem Auflageteller 3 erstreckt.
Der Auflageteller 3 besteht aus einem umlaufenden Auflagerahmen 4,
der die freien Enden der Federarme 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 miteinander
verbindet. Zum Mittelpunkt des Lagerelementes hin erstreckt sich
ausgehend vom Auflagerahmen 4 jeweils von einer Seitenkante
aus eine Auflagefläche,
so dass sich insgesamt vier Auflageflächen 5.1, 5.2, 5.3 und 5.4 ergeben. Auflagerahmen 4 und
Auflageflächen
bilden gemeinsam den Auflageteller 3, auf den die Polsterauflagen, wie
beispielsweise eine Matratze, aufgelegt werden. An der dem Auflageteller 3 abgewandten
Seite ist das Lagerelement mit einer Einstellvorrichtung zur Änderung
des Härtegrades
des Federelementes 2 versehen, die im Wesentlichen aus
einem drehbaren Stützkörper 6 besteht.
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Der
Stützkörper 6 wiederum
besitzt ein Halteelement 7, welches ringförmig geformt
mit einer mittigen Durchbrechung 10 ausgestattet ist. In
die Durchbrechung 10 wird ein ringförmiger Vorsprung 11 an
der Bodenplatte 1 eingesetzt, so dass zwischen der Bodenplatte 1 und
dem Halteelement 7 nunmehr nur eine Drehung zueinander
möglich
ist. Beide Teile gemeinsam sind, wie oben bereits erwähnt, auf
einer entsprechenden Unterlage fixiert, wobei die Fixierung mittels
Verschraubung, Verklebung oder durch einen so genannten Bajonettverschluss
erfolgen kann, der einen leichte Austausch des Lagerelementes zusammen
mit der Einstellvorrichtung oder aber eine Ergänzung des Lagerelementes mit
dem Stützkörper 6 ermöglicht.
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Das
Halteelement 7 des Stützkörpers 6 ist mit
einer Reihe von nebeneinander am Umfang angeordneten Stützarmen 8.1 bis 8.8 versehen.
Die Stützarme
sind am Umfang im Wesentlichen symmetrisch angeordnet, wobei zwischen
jeweils zwei Stützarmen,
beispielsweise dem Stützarm 8.8 und dem
Stützarm 8.1,
dem Stützarm 8.2 und
dem Stützarm 8.3,
sowie zwischen dem Stützarm 8.4 und 8.5 sowie 8.6 und 8.7,
ein Zwischenraum besteht.
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Weitere
Besonderheit der konstruktiven Gestaltung der Stützarme ist die Tatsache, dass
jeweils zwei nebeneinander angeordnete Stützarme, also beispielsweise
die Stützarme 8.1 und 8.2,
einen unterschiedlichen Querschnitt aufweisen.
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Wie
der Darstellung der 1 gut zu entnehmen ist, ist
dabei der Querschnitt des Stützarmes 8.1 flacher
ausgeführt,
als derjenige des Stützarmes 8.2. Analog
hierzu gilt, dass der Querschnitt des Stützarmes 8.3 kleiner
ausgestaltet ist, als der des Stützarmes 8.4,
der Querschnitt des Stützarmes 8.5 kleiner ist
derjenige des Stützarmes 8.6,
sowie der Querschnitt des Stützarmes 8.7 kleiner
ist als derjenige des Stützarmes 8.8.
Des Weiteren ist erkennbar, dass die Stützarme 8.1 bis 8.8 an
ihrer jeweiligen Rückseite,
das heißt
derjenigen Seite, die im zusammengebauten Zustand den Federarmen 2.1 bis 2.4 abgewandt
sind, mit Verstärkungsrippen 12 versehen sind.
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Im
zusammengebauten Zustand des Lagerelementes mit dem Stützkörper können die
verschiedenen Stützarme 8.1 bis 8.8 jeweils
durch entsprechende Drehung mit den korrespondierenden Federarmen 2.1 bis 2.4 zur
Anlage gebracht werden. Je nach Anlage der Stützarme entsteht für das Lagerelement,
respektive das zugehörige
Federelement 2 mit den entsprechenden Stützarmen 2.1 bis 2.4,
eine unterschiedliche Federcharakteristik. Im Einzelnen sind die
unterschiedlichen Stellungen des Stützkörpers 6 den 3 bis 5 zu
entnehmen.
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Die 3 zeigt
dabei eine Stellung des Stützkörpers 6,
bei der die Federarme 2.1 bis 2.4 in den jeweiligen
Leerstellen des Halteelementes 7 zwischen den Stützarmen 8.1 bis 8.8 liegen.
Es erfolgt somit gegenüber
einem nicht mit einer Einstellvorrichtung versehenen Lagerelement
nur eine geringe Unterstützung
bzw. Versteifung der Federelemente 2.1 bis 2.4 durch
die Anlage des Halteelementes an der Aussenseite der Federarme,
so dass das Lagerelement insgesamt eine relativ weiche Federcharakteristik
aufweist.
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Wird
der Stützkörper 6 entsprechend
dem Pfeil P in 3 gedreht, so entsteht eine
Positionierung des Stützkörpers 6 entsprechend
der 4.
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In
diesem Fall gelangt der Stützarm 8.1 am Federarm 2.1,
der Stützarm 8.3 am
Federarm 2.2, der Stützarm 8.5 am
Federarm 2.3 und der Stützarm 8.7 am
Federarm 2.4 zur Anlage. Durch die Anlage erfährt das
Lagerelement eine Versteifung seiner Federcharakteristik, wobei
die Höhe
der Versteifung vom Querschnitt und/oder der Länge der jeweils mit den Federarmen 2.1 bis 2.4 in
Kontakt befindlichen Stützarmen
abhängt.
Im vorliegenden Fall ergibt sich eine mittlere Federhärte des
Lagerelementes, da die Querschnitte der in Kontakt befindlichen
Stützarme 8.1, 8.3, 8.5 und 8.7 einen
mittleren Querschnitt aufweisen.
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Wird
der Stützkörper 6 entsprechend
dem Pfeil Q aus 4 weiter gedreht, so gelangen
die Stützarme 8.2, 8.4, 8.6 und 8.8 mit
den jeweiligen Federarmen 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4 zur
Anlage. Da die erwähnten
Stützarme
einen dickeren Querschnitt aufweisen als diejenigen der Stützarme 8.1, 8.3, 8.5 und 8.7 erfolgt
im dargestellten Fall der 5 eine zusätzliche
Verhärtung
des Lagerelementes, so dass man von einer harten Federung sprechen
kann.
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Somit
ergeben sich in Zusammenschau der 3 bis 5 durch
Drehung des Stützkörpers 6 drei
verschiedene Härteeinstellungen,
weich, mittel und hart, für
das jeweils dargestellte Lagerelement.
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Der 2 ist
ergänzend
zu entnehmen, dass das Halteelement 7 des Stützkörpers 6 in
seinem Randbereich zur Durchbrechung 10 eine Mehrzahl von
Rastausnehmungen 13 aufweist, in welche korrespondierende
hervorstehende Nasen 14 an der Bodenplatte 1 des
Lagerelementes, wie sie in der 1 abgebildet
sind, einrasten können.
Auf diese Weise lassen sich die angesprochenen drei Raststellungen
der 3 bis 5 fixieren.
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Selbstverständlich ist
es in diesem Zusammenhang denkbar, dass alternativ zu der Ausbildung der
Rastausnehmungen 13 am Halteelement 7 dort auch
Rastnasen 14 angeordnet werden können, wohingegen dann an der
Bodenplatte 1 des Lagerelementes statt der Rastnasen 14 entsprechende Rastausnehmungen 13 befindlich
sein müssen.
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Des
Weiteren ist anzumerken, dass in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
der 1 bis 5 die jeweiligen Stützarme 8.1 bis 8.8 jeweils eine
gleiche Länge
aufweisen und in ihrer Formgebung der Außenkontur der Federarme 2.1 bis 2.4 angepasst
sind.
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Darüber hinaus
kann insbesondere der 2 entnommen werden, dass das
Halteelement 7 schalenförmig
ausgebildet ist, so dass auch im Bereich der Bodenplatte 1 eine
Konturenanpassung an letztere aus Platzersparnisgründen vorgenommen worden
ist.
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Darüber hinaus
ist natürlich
denkbar, dass der Stützkörper 6 nicht
wie im dargestellten Ausführungsbeispiel
der 1 bis 5 mit acht Stützarmen
versehen ist, sondern beispielsweise nur vier Stützarme oder ggf. zwölf oder
sechzehn Stützarme erhalten
kann. Die Anzahl der Stützarme
sowie die entsprechende Querschnitts- bzw. Längengestaltung der Stützarme führt dann
jeweils zu entsprechenden unterschiedlichen Federcharakteristiken
je nach Anlage der Stützarme
an die jeweiligen Federelemente.
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In
den 6 bis 9 ist ergänzend eine weitere Ausgestaltungsvariante
des erfindungsgemäßen Lagerelementes
gezeigt, bei der eine Änderung
der Federcharakteristik nicht in einzelnen Stufen, wie beim Ausführungsbeispiel
der 1 bis 5, vorgenommen werden kann,
sondern demgegenüber
eine stufenlose Änderung
der Federhärte durch
die spezielle Ausgestaltung des Stützkörpers 6 möglich ist.
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Es
wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Bezifferung der
Bauelemente in den 6 bis 9 bei all
denjenigen Bauteilen, die mit dem Ausgestaltungsbeispiel der 1 bis 5 übereinstimmen,
mit entsprechenden Bezugsziffern vorgenommen worden ist.
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Des
Weiteren ist festzuhalten, dass sich das gesamte Lagerelement nur
durch die Formgebung des Stützkörpers 6 von
demjenigen der 1 bis 5 unterscheidet.
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Der
Stützkörper 6 weist,
wie dies den 6 bis 9 zu entnehmen
ist, jeweils vier Stützarme 9.1, 9.2, 9.3 und 9.4 auf,
die symmetrisch am Umfang des Halteelementes 7 angeordnet
sind.
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Die
besondere Ausführungsvariante
des dargestellten Stützkörpers 6 sieht
vor, dass die vom Halteelement 7 vorstehend angeordneten
Stützarme 9.1 bis 9.4 an
einer ihrer Längsseiten
eine Kurvenform aufweisen, wobei die Breite der Stützarme 9.1 bis 9.4 an
ihrem äußeren freien
Ende kleiner bemessen ist, als an dem, dem Halteelement zugewandten
Ende. Durch die Kurvenform der Längsseite
ergibt sich eine veränderliche
Breite der Stützarme
in Abhängigkeit von
deren jeweiliger Längsrichtungsposition,
was, wie dies im einzelnen den 8 und 9 zu
entnehmen ist, eine kontinuierliche Veränderung der Federhärte des
erfindungsgemäßen Lagerelementes ermöglicht.
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Die 8 zeigt
dabei zunächst
eine Stellung des Stützkörpers 6,
bei dem die Federelemente 2.1 bis 2.4 nur eine
sehr geringe Stützwirkung
durch die Stützarme 9.1 bis 9.4 erfahren.
Diese Stellung des Stützkörpers 6 bewirkt
somit eine weiche Härtecharakteristik
des Federelementes 2 des Lagerelementes.
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In
der 9 ist eine Stellung des Stützkörpers 6 dargestellt,
bei der dieser in Richtung des Pfeils S in 8 gegen
den Uhrzeigersinn (von unten gesehen) gedreht und durch diese Drehung
eine Überdeckung
der Stützarme 9.1 bis 9.4 mit
den jeweiligen Federarmen 2.1 bis 2.4 herbeigeführt worden
ist. Diese Überdeckung
bzw. Anlage der entsprechenden Stützarme an den Federarmen führt zu einer
Verhärtung
der Federeigenschaften des Lagerelementes, so dass in der Darstellung
der 9 eine harte Federcharakteristik des Lagerelementes
eingestellt ist.
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Durch
die Kurvenform der Stützarme 9.1 bis 9.4 lassen
sich zwischen den beiden in den 8 und 9 dargestellten
Extrempositionen beliebige Zwischenpositionen wählen, in denen jeweils eine unterschiedliche
Unterstützung
der Federarme 2.1 bis 2.4 erfolgt, so dass eine
kontinuierliche Verhärtung
der Federrate mittels dieser Ausgestaltungsvariante des Stützkörpers 6 erzielt
werden kann.
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Wie
den 6 und 7 darüber hinaus zu entnehmen ist,
weisen das Halteelement 7 sowie die Bodenplatte 1 in
Analogie des zuerst beschriebenen Ausführungsbeispiels eine Rastvorrichtung
auf, die wiederum aus Rastausnehmungen 13 am Stützkörper 6,
sowie aus korrespondierenden Rastnasen 14 an der Bodenplatte 1 bestehen.
Auf diese Weise lassen sich bestimmte Stufen der Einstellung innerhalb der
prinzipiell stufenlosen Vorwahl der Federhärte einstellen, sofern hierfür ein Bedarf
bestehen sollte.
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Natürlich ist
es denkbar, insbesondere in der Ausgestaltungsvariante der stufenlosen
Verstellung der Federhärte,
die angesprochene Rastvorrichtung entfallen zu lassen.
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Der 6 ist
darüber
hinaus zu entnehmen, dass zur leichteren Verdrehung des Stützkörpers 6 die
jeweiligen Stützarme 9.1 bis 9.4 jeweils
mit an ihrer Außenseite
vorstehenden Nasen 15 versehen sein können. Diese Nasen dienen als
Verdrehhilfe und erleichtern die Einstellung der Federhärte durch entsprechende
Verdrehung des Stützkörpers 6.