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DE202006015900U1 - Beleuchtetes Bedienelement - Google Patents

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DE202006015900U1
DE202006015900U1 DE202006015900U DE202006015900U DE202006015900U1 DE 202006015900 U1 DE202006015900 U1 DE 202006015900U1 DE 202006015900 U DE202006015900 U DE 202006015900U DE 202006015900 U DE202006015900 U DE 202006015900U DE 202006015900 U1 DE202006015900 U1 DE 202006015900U1
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Abstract

Bedienelement, insbesondere in einem Kraftfahrzeug, mit einem Bedienelementkörper (3) und einer Abdeckung (2), welche Symbole (8) trägt, die von hinten beleuchtbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtung mittels einer leuchtenden Folie (4) zwischen der Unterseite der Abdeckung (2) und dem Bedienelementkörper (3) erfolgt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Bedienelement, insbesondere in einem Kraftfahrzeug, mit einem Bedienelementkörper und einer Abdeckung, welche Symbole trägt, die von hinten beleuchtbar sind.
  • Beleuchtete Bedienelemente sind in vielfältiger Form bekannt. Meist ist eine Glühbirne oder eine Leuchtdiode in einer Kammer in dem Bedienelementkörper eingebaut und leuchtet durch die Abdeckung der Kammer, die mit transparenten Symbolen versehen ist. Wenn eine flächige Beleuchtung gewünscht ist, wird das Licht von Leuchtdioden auf einen Lichtleitkörper gegeben, in dem das Licht gestreut wird.
  • Ein solches beleuchtbares Bildzeichenelement ist aus der Patentanmeldung DE 10 2006 002 216 A1 bekannt. Hier wird das Leuchtelement durch Leuchtdioden von der Seite beleuchtet und das Licht nach oben abgestrahlt. Um die Ausleuchtung zu erreichen, sind mehrere Bauelemente erforderlich, die auf einer Leiterplatte montiert und in einer speziellen Kammer untergebracht werden müssen. Dies ist ein aufwendiger Vorgang und das Bedienelement muss speziell für diese Beleuchtung hergerichtet werden.
  • In der Gebrauchsmusterschrift DE 20 2004 020 779 U1 ist ein Beleuchtungssystem für Schalthebelanzeigen beschrieben, bei der jeweils Leuchtdioden in mehren Kammern die Abdeckung bestrahlen. Auch diese Ausführung benötigt viele Bauelemente und speziell vorgesehene Beleuchtungskammern.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, eine flächige Beleuchtung von Bedienelementen anzugeben, die sehr flach baut und keine speziell vorgesehenen Beleuchtungskammern oder optische Streulinsen benötigt.
  • Gelöst wird diese Aufgabe dadurch, dass die Beleuchtung mittels einer leuchtenden Folie zwischen der Unterseite der Abdeckung und dem Bedienelementkörper erfolgt.
  • Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Durch die Verwendung einer leuchtenden Folie, die unter die Unterseite der Abdeckung eingefügt ist, baut die Beleuchtung sehr flach. Die leuchtende Folie erzeugt von sich aus eine flächige Lichtabstrahlung, so dass kein weiteres optisches Element erforderlich ist, um aus einer punktförmigen Lichtquelle ein flächiges Leuchten zu erzeugen.
  • Gewöhnlich ist die Abdeckung als einklipsbare Kappe gestaltet, unter der noch ein geringer Abstand zu dem Bedienelementkörper vorhanden ist. Hier kann die leuchtende Folie eingefügt werden, ohne das Bedienelement neu mit Leuchtkammern auszustatten. In diesem Sinne ist die Beleuchtung auch in ursprünglich nicht dafür vorgesehenen Bedienelementen nachrüstbar.
  • Als leuchtende Folie hat sich eine Elektrolumineszenzfolie, abgekürzt EL-Folie, bewährt. Sie kann sehr flach hergestellt werden und liefert eine gleichmäßige Ausleuchtung des Leuchtfeldes.
  • Die EL-Folie liefert ein einfarbiges Licht, das durch die Abdeckung nach oben abgestrahlt wird. Im ausgeschalteten Zustand ist die Farbe der Folie sichtbar. Diese Farbe kann durch eine dünne Bedampfung der Oberfläche der Folie mit Metall in eine metallische Farbe geändert werden, was sehr ansprechend aussieht. Der gleiche Effekt kann auch mit einer zusätzlichen transparenten, metallisch bedampften Folie auf der Oberfläche erreicht werden.
  • Die Abdeckung ist vorteilhafterweise aus transparentem Material hergestellt und auf seiner Unterseite ist eine lichtundurchlässige Schicht aufgebracht, in die Ausschnitte entsprechend der Symbole eingebracht sind. So kann die Unterseite der Abdeckung mit den Symbolen geätzt sein und die lichtundurchlässige Schicht an diesen Ätzstellen nicht angenommen sein, so dass die entsprechenden Ausschnitte entstehen.
  • Die beste Leuchtwirkung wird durch das direkte Anlegen der leuchtenden Folie an die Unterseite der Abdeckung erreicht. Es ergeben sich scharfe Konturen der leuchtenden Symbole. Falls mehrere Symbole auf der Abdeckung vorhanden sind, können einzelne auch jeweils separat beleucht werden. Dazu werden auf der Leuchtfolie mehrere Leuchtfelder vorgesehen die separat geschaltet werden können. Durch das direkte Anliegen an der Unterseite der Abdeckung erfolgt kein Überstrahlen zu benachbarten, nicht eingeschalteten Symbolen.
  • Falls für die Ansteuerung der Leuchtfelder elektronische Bauelemente benötigt werden, können sie auf der Rückseite der Folie angebracht sein. Dafür kann eine Ausnehmung, etwa als Sackbohrung, in dem Bedienelementkörper vorgesehen sein.
  • Die Anschlüsse der leuchtenden Folie sind günstigerweise als Fahnen ausgebildet, die durch eine Bohrung im Bedienelementkörper geführt sind. Daran können elektrische Leitungen angeschlossen sein, die verdeckt weiter geführt sind.
  • Ausführungsformen der Erfindung sind in den Figuren beispielhaft dargestellt.
  • 1 zeigt einen Schaltknopf im Querschnitt
  • 2 zeigt den gleichen Querschnitt mit angehobener Abdeckung
  • 3 einen Schaltknopf in Draufsicht
  • 4 zeigt die Abdeckung mit separaten Leuchtfeldern
  • In 1 ist ein Bedienelement als Schaltknopf 1 im Querschnitt dargestellt. In den Schaltknopfkörper 3 ist die Abdeckung 2 eingelassen und grenzt mit ihrer Unterseite an die EL-Folie 4, die flächig leuchten kann. In die Unterseite der Abdeckung 2 sind die Symbole als Vertiefungen 6 eingeätzt und bilden die Ausschnitte in der lichtundurchlässigen Schicht 5. Damit dringt das Licht 7 durch die Vertiefungen 6, die entsprechend der Symbole geformt sind. Diese sind somit beleuchtet.
  • Die Schicht 5 kann etwa eine Lackschicht oder eine aufkaschierte Folie sein.
  • Die Anschlussfahne 13 der EL-Folie 4 ist durch die Bohrung 14 geführt und kann somit an eine nicht dargestellte Lichtanlage des Fahrzeugs angeschlossen werden.
  • In 2 ist der gleiche Querschnitt durch den Schaltknopf 1 wie in 1 dargestellt. Nur ist die Abdeckung 2 etwas angehoben, um den Schichtenaufbau mit der lichtundurchlässigen Schicht 5 und der metallischen Oberfläche 10 der EL-Folie 4 zu verdeutlichen. Wenn die leuchtende Folie 4 nicht eingeschaltet ist, ist durch die Vertiefungen 6 die metallische Oberfläche 10 der EL-Folie zu sehen.
  • Neben der Bohrung 14 für die Anschlussfahne 13 ist in dem Schaltknopfkörper 3 noch eine Sackbohrung 11 dargestellt, die der Aufnahme von zusätzlichen elektronischen Bauelementen 12 dient, die eventuell für die Ansteuerung der Leuchtfelder erforderlich sind.
  • 3 stellt den Schaltknopf 1 in einer Draufsicht dar, bei dem in den Schaltknopfkörper 3 die Abdeckung 2 eingelassen ist. Auf der Abdeckung 2 sind die Symbole 8 dargestellt, die hier die Positionen der Gänge einer Gangschaltung bezeichnen.
  • 4 stellt die gleiche Abdeckung 2 wie in 3 dar, unter der die EL-Folie 4 liegt. Die EL-Folie 4 ist in Leuchtfelder 9 eingeteilt, die jeweils ein Symbol 8 separat beleuchten können. So kann eine differenzierte Darstellung des Zustands der Schaltung erreicht werden.
  • 1
    Schaltknopf
    2
    Abdeckung
    3
    Schaltknopfkörper
    4
    EL-Folie
    5
    Lichtundurchlässige Schicht
    6
    Vertiefung
    7
    Abgestrahltes Licht
    8
    Symbol
    9
    Leuchtfeld
    10
    Metallische Oberfläche
    11
    Sackbohrung
    12
    Bauelement
    13
    Anschlussfahne
    14
    Bohrung

Claims (8)

  1. Bedienelement, insbesondere in einem Kraftfahrzeug, mit einem Bedienelementkörper (3) und einer Abdeckung (2), welche Symbole (8) trägt, die von hinten beleuchtbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtung mittels einer leuchtenden Folie (4) zwischen der Unterseite der Abdeckung (2) und dem Bedienelementkörper (3) erfolgt.
  2. Bedienelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die leuchtende Folie (4) eine EL-Folie ist.
  3. Bedienelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die leuchtende Folie eine transparente metallische Oberfläche besitzt.
  4. Bedienelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (2) transparent ist und an ihrer Unterseite eine lichtundurchlässige Schicht (5) angebracht ist, die Ausschnitte (6) entsprechend der Symbole (8) besitzt.
  5. Bedienelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die leuchtende Folie (4) direkt an der Unterseite der Abdeckung (2) anliegt.
  6. Bedienelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die leuchtende Folie (4) mehrere Leuchtfelder (9) besitzt, mit denen einzelne Symbole (8) separat beleuchtet werden.
  7. Bedienelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass notwendige Bauelemente (12) zum Betrieb der Folie (4) auf der Unterseite der Folie (4) angebracht sind und in einer Vertiefung (11) des Bedienelementkörper (3) Platz finden.
  8. Bedienelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlüsse (13) der leuchtenden Folie (4) als Fahnen ausgebildet sind, die durch eine Bohrung (14) im Bedienelementkörper (3) geführt sind.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2010080945A1 (en) * 2009-01-09 2010-07-15 Johnson Controls Technology Company Interior trim panel, method for illuminating an interior trim panel and method for producing an interior trim panel
US8029037B2 (en) 2007-11-26 2011-10-04 Johnson Controls Technology Company Method and apparatus for forming a vehicle trim panel
DE102011110863A1 (de) 2011-08-17 2013-02-21 Audi Ag Bedienelement, insbesondere für ein Kraftfahrzeug

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