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Die
Erfindung betrifft eine zumindest im Wesentlichen metallische Flachdichtung
mit einer mindestens eine Metallblechlage aufweisenden Dichtungsplatte,
welche mindestens eine abzudichtende Fluid-Durchgangsöffnung (im
Falle einer Zylinderkopfdichtung z. B. für den Durchgang von Brenngasen
oder Kühlwasser
oder Schmieröl)
sowie mehrere Schrauben-Durchgangsöffnungen für den Durchtritt von Schrauben
zum Einspannen der Flachdichtung zwischen Bauteil-Dichtflächen (z.
B. den Dichtflächen
eines Zylinderkopfs und eines Motorblocks) besitzt, wobei die Metallblechlage
mit mindestens einem Abstützelement
zur Aufnahme von bei eingebauter Flachdichtung auf diese einwirkenden
Pressungskräften
versehen ist, welches mindestens eine in die Metallblechlage eingeprägte Sicke
mit einem einen Linienzug bildenden Sickenkamm aufweist.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand von Zylinderkopfdichtungen erläutert werden,
obwohl sich eine erfindungsgemäße Flachdichtung
auch für andere
Einsatzzwecke eignet, z. B. für
eine Dichtung zwischen einem Zylinderkopf und einem Auspuffkrümmer, oder
für eine
sogenannte Flanschdichtung zwischen miteinander durch Schrauben
zu verbindenden Flanschen zweier Rohre oder anderer Bauteile.
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Bei
ein- und mehrlagigen metallischen Zylinderkopfdichtungen wird um
die Brennraum-Durchgangsöffnungen
der Dichtungsplatte herum üblicherweise durch
in eine Metallblechlage oder mehrere Metallblechlagen eingeprägte Abdichtsicken
abgedichtet, welche die Brennraum-Durchgangsöffnungen umschließen und
meist als sogenannte Vollsicken mit einem kreisbogenförmigen oder
ungefähr U-förmigen Querschnitt
ausgebildet sind. Da diese Abdichtsicken höhenelastische Eigenschaften
haben müssen,
um ihre Abdichtfunktion auch im Motorbetrieb erfüllen zu können, handelt es sich bei einer
mit Abdichtsicken versehenen Metallblechlage um eine solche aus
Federstahl. Um nun zu verhindern, dass die Abdichtsicken beim Einbau
der Zylinderkopfdichtung und im Motorbetrieb übermäßig abgeflacht werden und dadurch
(infolge von Dauerbrüchen)
beschädigt
werden könnten,
sind den Abdichtsicken Verformungsbegrenzer (sogenannte Stopper)
zugeordnet, bei denen es sich um verdickte Zonen einer oder mehrerer
Metallblechlagen handelt. Diese Stopper nehmen bei eingebauter Zylinderkopfdichtung und
im Motorbetrieb einen Teil der auf die Zylinderkopfdichtung einwirkenden
Pressungskräfte
auf, nachdem aufgrund dieser Pressungskräfte die Abdichtsicken elastisch
etwas abgeflacht wurden. Bei diesen Stoppern handelt es sich also
nicht nur um Verformungsbegrenzer, sondern auch um Abstützelemente,
welche den die Brennraum-Durchgangsöffnungen
umschließenden
Abdichtsicken zugeordnet sind; die vorliegende Erfindung befasst
sich jedoch nicht mit solchen Abstützelementen, welche Brennraum-Abdichtsicken
zugeordnet sind und Brennraum-Durchgangsöffnungen umschließen.
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Vor
allem bei ein- und mehrlagigen metallischen Zylinderkopfdichtungen
verwendet man verdickte Abstützelemente
auch an anderen Stellen als um abzudichtende Öffnungen der Zylinderkopfdichtung
herum, und mit solchen Abstützelementen
befasst sich die vorliegende Erfindung. Bei einem Mehrzylindermotor
hat die übliche
Lage der Zylinderkopfschrauben zur Folge, dass der Zylinderkopf
im Bereich seiner Schmalseiten, d. h. seiner Längsenden, tendenziell stärker nach
unten, d. h. in Richtung auf den Motorblock, gezogen wird als in
anderen Bereichen des Zylinderkopfs; außerdem haben im Motorbetrieb
die hohen, in den Brennräumen
herrschenden Gasdrücke
zur Folge, dass sich der Zylinderkopf im Motorbetrieb zwischen seinen
Längsenden
(wenn auch geringfügig)
aufwölbt.
Diesen beiden Effekten hat man schon dadurch entgegengewirkt, dass
man die Zylinderkopfdichtung im Bereich ihrer Längsenden mit verdickten Zonen
versieht, welche als erhöhte
Abstützelemente
für die
Längsenden
des Zylinderkopfs dienen. Da ein Mehrzylinder-Hubkolbenmotor aber
oft in den Bereichen seiner Längsseiten,
z. B. wegen der Ein- und Auslasskanäle, weniger verformungssteif
ist als in anderen Bereichen, hat man auch schon an den Längsseiten
von Zylinderkopfdichtungen erhöhte
Abstützelemente
vorgesehen.
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Aus
der US-5 427 389-A ergibt sich eine mehrlagige metallische Zylinderkopfdichtung
der eingangs erwähnten
Art, bei der eine im Inneren der ungefähr rechteckigen Dichtungsplatte
liegende Metallblechlage in den den beiden Schmalseiten der Dichtungsplatte
benachbarten Endbereichen dieser Metallblechlage mit Abstützelementen
versehen ist, bei denen es sich um in diese Metallblechlage eingeprägte Vollsicken
handelt. Dabei werden für
diese Abstützsicken
die folgenden drei unterschiedlichen Ausführungsformen offenbart: Bei
der ersten Ausführungsform
ist jeder der beiden genannten Endbereiche der Metallblechlage mit
einer geradlinigen Abstützsicke
versehen, die in der Nähe
des jeweiligen Schmalseitenrands dieser Metallblechlage und parallel
zu diesem verläuft;
bei der zweiten Ausführungsform
hat die Abdichtsicke ungefähr
die Form eines liegenden U und verläuft parallel zum benachbarten Schmalseitenrand
sowie jeweils über
eine gewisse Strecke parallel zu den beiden Längsseitenrändern der Metallblechlage;
bei der dritten Ausführungsform hat
die Abstützsicke
in der Draufsicht auf die Metallblechlage einen wellenförmigen Verlauf
und sie erstreckt sich in der Nachbarschaft des betreffenden Schmalseitenrands
der Metallblechlage ungefähr
parallel zu diesem Schmalseitenrand. Wie bei der Firma ElringKlinger
AG nun festgestellt wurde, haben alle diese Abstützsicken den Nachteil, dass
sie im Motorbetrieb, ausgehend von den freien Sickenenden, mit der
Betriebsdauer zunehmende Verschleißerscheinungen zeigen, deren
Ursache noch nicht vollständig geklärt werden
konnte. Auch ist anzunehmen, dass dieselben oder ähnliche
Verschleißerscheinungen auch
bei anderen Flachdichtungen der eingangs erwähnten Art immer dann auftreten,
wenn die Flachdichtung im Betrieb dynamischen Beanspruchungen, insbesondere
Lastwechseln unterworfen ist.
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Der
Erfindung lag nun die Aufgabe zugrunde, eine Flachdichtung der eingangs
erwähnten
Art zu schaffen, bei der das mindestens eine, von wenigstens einer
Sicke gebildete Abstützelement
im Betrieb eine größere Standzeit
aufweist, d. h. entweder keinem oder nur einem deutlich geringeren
Verschleiß unterworfen
ist als die durch die US-5 427 389-A offenbarten Abstützsicken.
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Die
Erfinder haben nun überraschenderweise
festgestellt, dass sich das Verschleißrisiko durch eine einfache
Maßnahme
zumindest deutlich verringern lässt,
nämlich
erfindungsgemäß dadurch,
dass die der Aufnahme von Pressungskräften (nicht der Abdichtung
eines Mediums) dienende Sicke so gestaltet wird, dass sie in einer
Draufsicht auf die Metallblechlage mit ihrem Sickenkamm einen in
sich geschlossenen, endlosen Linienzug bildet, so dass die Sicke
keine freien Sickenenden aufweist. Eine solche erfindungsgemäß gestaltete
Sicke erfordert keinerlei größeren Herstellungsaufwand
als die Herstellung der in der US-5 427 389-A offenbarten Abstützsicken.
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Im
Zusammenhang mit dem Grundkonzept der vorliegenden Erfindung sei
noch erwähnt,
dass die erfindungsgemäße Abstützsicke
keine Durchgangsöffnung
der Flachdichtung umschließt
und infolgedessen auch keine Abdichtsicke bilden kann; es ist lediglich
ein Ausnahmefall denkbar, auf den im Folgenden noch hingewiesen
werden wird.
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Grundsätzlich könnte in
einer Draufsicht auf die mit der erfindungsgemäßen Abstützsicke versehene Metallblechlage
der vom Sickenkamm der Abstützsicke
gebildete endlose Linienzug z. B. ein flaches Oval, ein flaches
Rechteck oder dergleichen bilden, bevorzugt werden jedoch Ausführungsformen, bei
denen in einer Draufsicht auf die Metallblechlage die Sicke größtenteils
eine mäanderförmige Gestalt aufweist.
Durch eine solche Abstützsicke
lassen sich nämlich
ohne das Risiko einer Abflachung der Abstützsicke größere Pressungskräfte aufnehmen
als mit einer Abstützsicke,
deren Sickenkamm zumindest über
einen größeren Teil
seiner Gesamtlänge geradlinig
oder jedenfalls nicht mäanderförmig verläuft.
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Damit
die erfindungsgemäße Abstützsicke ohne
ein nennenswertes Verformungsrisiko möglichst große Pressungskräfte aufnehmen
kann, empfiehlt es sich, die Abstützsicke (in einer Draufsicht
auf die Metallblechlage) so zu gestalten, dass der von ihr gebildete
Mäander
eine verhältnismäßig große "Packungsdichte" aufweist, weshalb
vorgeschlagen wird, die Abdichtsicke so zu gestalten, dass in einer
Draufsicht auf die Metallblechlage die Sicke durch Sickenbögen miteinander
verbundene, zumindest im Wesentlichen geradlinige Mäanderschenkel
aufweist. Dies steht im Gegensatz zu der z. B. in 5 der US-5
427 389-A dargestellten Abstützsicke
mit wellenförmigem
Verlauf. Im Sinne einer möglichst
großen
Steifigkeit des erfindungsgemäßen Abstützelements
ist es vorteilhaft, wenn in einer Draufsicht auf die Metallblechlage
mindestens mehrere Mäanderschenkel
ungefähr
parallel zueinander verlaufen, wobei es empfehlenswert ist, dass
in einer Draufsicht auf die Metallblechlage mindestens bei mehreren Mäanderschenkeln
der Abstand zwischen einander benachbarten Mäanderschenkeln höchstens
gleich groß und
vorzugsweise höchstens
ungefähr
halb so groß ist
wie die Sickenbreite der Mäanderschenkel. In
diesem Fall haben die die Mäanderschenkel
miteinander verbindenden Sickenbögen
einen verhältnismäßig kleinen
Radius, was in Verbindung mit der geringen Breite der Sicke dazu
führt,
dass in einem Prägewerkzeug,
mit dem die Mäandersicke
in die Metallblechlage eingeprägt
wird, die der zu prägenden
Mäandersicke
entsprechende Rippe der einen Hälfte
des Prägewerkzeugs
sehr schmal ist und in der Serienfertigung an denjenigen Rippenbereichen zum
Ausbrechen neigt, welche den zu prägenden Sickenbögen zugeordnet
sind. Deshalb ist bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung in
einer Draufsicht auf die Metallblechlage die Sickenbreite im Bereich
der Sickenbögen etwas
größer als
im Bereich der Mäanderschenkel,
um eine Überbelastung der
besagten Werkzeugrippe an ihren Mäanderbögen zu vermeiden.
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Bei
einem erfindungsgemäßen, im
Wesentlichen von einer Mäandersicke
gebildeten Abstützelement
lassen sich freie Sickenenden am einfachsten dadurch vermeiden,
dass an zwei voneinander abgewandten Enden des Abstützelements
liegende Mäanderschenkel über einen
länglichen
Sickenabschnitt miteinander verbunden sind; dabei könnten die
Enden der beiden miteinander zu verbindenden Mäanderschenkel auf derselben
Seite des Abstützelements
oder auf zwei verschiedenen Seiten des Abstützelements liegen – im einen
Fall ist der längliche Sickenabschnitt
kürzer
als im anderen Fall und verläuft
nur längs
der einen Seite des Abstützelements, im
anderen Fall verläuft
der längliche
Sickenabschnitt entlang zweier einander benachbarter Seiten des
Abstützelements.
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Gerade
dann, wenn, wie dies im Allgemeinen der Fall sein wird, ein erfindungsgemäßes Abstützelement
in der Nähe
einer Schrauben-Durchgangsöffnung
der Flachdichtung liegt, könnte
man daran denken, den vorstehend erwähnten, zwei Mäanderschenkel
miteinander verbindenden Sickenabschnitt die benachbarte Schrauben-Durchgangsöffnung teilweise
umschließen
zu lassen, so dass die Schrauben-Durchgangsöffnung zwischen dem "Mäandersickenpaket" und dem besagten,
zwei Mäanderschenkel
miteinander verbindenden Sickenabschnitt liegt. Aber auch dann unterscheidet
sich ein erfindungsgemäßes Abstützelement
grundlegend von solchen bekannten metallischen Zylinderkopfdichtungen,
bei denen jede Schrauben-Durchgangsöffnung von einer in sich geschlossenen
Sicke umgeben wird, die in der Draufsicht auf die betreffende Metallblechlage
kreisringförmig,
oval oder ähnlich
gestaltet ist, denn bei diesen bekannten Sickengebilden ist ein
wesentliches Merkmal bevorzugter Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Abstützelements
nicht gegeben, nämlich
dass die Gesamtlänge
desjenigen Teils der Abdichtsicke, welcher auf der einen Seite einer Durchgangsöffnung der
Flachdichtung liegt, ein Vielfaches (mindestens z. B. das Drei-,
Vier- oder Fünffache)
der restlichen Länge
der Abdichtsicke ist.
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Wie
sich aus den eingangs gemachten Ausführungen über die verschiedenen Positionen
von Abstützelementen
ergibt, zeichnet sich eine als Zylinderkopfdichtung für einen
Mehrzylindermotor ausgebildete bevorzugte erfindungsgemäße Flachdichtung dadurch
aus, dass in der mindestens einen, mit mehreren Abstützelementen
versehenen Metallblechlage die Abstützelemente in mindestens einem
der folgenden Bereiche der eine längliche Form mit zwei Schmalseiten
sowie zwei Längsseiten
aufweisenden Dichtungsplatte angeordnet sind: in den den Schmalseiten
der Dichtungsplatte benachbarten Endbereichen der Dichtungsplatte
sowie in den den Längsseiten
der Dichtungsplatte benachbarten Randbereichen der Dichtungsplatte.
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Wenn
die erfindungsgemäße Flachdichtung mehrlagig
ist, d. h. wenigstens zwei aufeinander angeordnete Metallblechlagen
aufweist, ist es vorteilhaft, wenn die in mindestens einer Metallblechlage ausgebildete
Abdichtsicke in Richtung auf die andere Metallblechlage vorspringt,
d. h. nicht an einer der beiden freien Hauptoberflächen der
Flachdichtung vorspringt – letzteres
könnte zu
Eindrücken
oder Reibverschleißerscheinungen
an einer der Bauteil-Dichtflächen
führen,
zwischen denen die Flachdichtung eingespannt ist.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung sowie der beigefügten zeichnerischen Darstellung
einer bevorzugten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Flachdichtung,
einer bevorzugten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Abstützsicke
sowie einer bevorzugten Ausführungsform
eines Prägewerkzeugs
zur Herstellung dieser Abdichtsicke; in der Zeichnung zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf einen Teil einer Metallblechlage einer erfindungsgemäßen, als
Zylinderkopfdichtung ausgebildeten Flachdichtung mit schematisch
dargestellten erfindungsgemäßen Abstützelementen;
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2 eine
Draufsicht auf die linke untere Ecke der in 1 gezeigten
Metallblechlage und das dort angeordnete erfindungsgemäße Abstützelement;
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3 einen
Schnitt nach der Linie 3-3 in 2 sowie
einen Teil des zum Prägen
des Abstützelements
verwendeten Prägewerkzeugs;
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4 einen
Ausschnitt aus 2 mit einer vergrößerten Draufsicht
auf einen Bereich des Abstützelements,
und
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5 einen
Schnitt nach der Linie 5-5 in 4 sowie
durch einen Teil des Prägewerkzeugs.
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Die
in 1 teilweise dargestellte Metallblechlage einer
erfindungsgemäßen Zylinderkopfdichtung
wird im Folgenden nur insoweit beschrieben werden, als dies für das Verständnis der
Erfindung erforderlich ist.
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Die
Metallblechlage 10 aus einem Federstahlblech weist in dem
in 1 dargestellten Teil Brennraum-Durchgangsöffnungen 12 und 14,
der Schmalseite der Metallblechlage benachbarte Schraubenlöcher 16 und 18 sowie
weitere Schraubenlöcher 20,
Wasserlöcher 22 für den Durchtritt
von Kühlwasser
sowie Öllöcher 24 für den Durchtritt
von Motoröl
auf. Die Schraubenlöcher 16, 18 und 20 dienen
dem Durchtritt von Zylinderkopfschrauben, außerdem dient das nicht kreisrunde
Schraubenloch 18 auch noch dem Durchtritt von Motoröl. Zur Abdichtung
um die Brennraum-Durchgangsöffnungen 12, 14 herum
ist die Metallblechlage 10 in üblicher Weise mit in die Metallblechlage
eingeprägten,
höhenelastischen
Brennraum-Abdichtsicken 30 versehen, bei denen es sich
um sogenannte Vollsicken handelt, deren Querschnitt also ungefähr einem
Kreisbogen oder einem U entspricht. Dies gilt auch für die folgenden,
in die Metallblechlage 10 eingeprägten Sicken: die Schraubenlöcher 16 und 20 umschließende kreisrunde
Sicken 32, Öl-Abdichtsicken 34 und 36 sowie
eine sogenannte Wassersicke 38, welche in der Nähe der Peripherie
der Metallblechlage 10 um diese als in sich geschlossener
Linienzug herumläuft und
so zusammen mit den anderen Sicken bei eingebauter Zylinderkopfdichtung
der Abdichtung derjenigen Räume
dient, in die bei eingebauter Zylinderkopfdichtung aufgrund der
Wasserlöcher 22 Kühlwasser
eintreten kann.
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Bei
der dargestellten erfindungsgemäßen Zylinderkopfdichtung
ist die Metallblechlage 10 in der Nachbarschaft der Schraubenlöcher 16 und 18 mit erfindungsgemäßen Abstützelementen 40, 42, 44 und 46 versehen,
welche dazu dienen, bei eingebauter Zylinderkopfdichtung die den
Schmalseiten des Zylinderkopfs benachbarten Längsendbereiche des Zylinderkopfs
abzustützen,
und zwar dadurch, dass die Abstützelemente
verdickte Bereiche der Metallblechlage 10 bilden, welche
zumindest im Wesentlichen druckfest, d. h. nicht höhenverformbar
sind (unter den beim Einbau der Zylinderkopfdichtung und im Motorbetrieb
auf die Zylinderkopfdichtung einwirkenden Pressungskräften).
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Bei
bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung sind, wie in 1 dargestellt,
die Abstützelemente 40, 42, 44, 46 nicht
nur in der Nähe
der Schmalseite der Metallblechlage 10, sondern auch in der
Nähe der
dieser Schmalseite benachbarten Schraubenlöcher 16, 18 angeordnet,
um so einen Teil der Pressungskräfte
aufzunehmen, die durch die beiden Zylinderkopfschrauben erzeugt
werden, welche der Schmalseite der Zylinderkopfdichtung benachbart
sind.
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Eine
erfindungsgemäße Zylinderkopfdichtung
kann aber auch noch an anderen Stellen mit einem oder mehreren erfindungsgemäßen Abstützelementen
versehen sein; weist z. B. der zu der dargestellten Zylinderkopfdichtung
gehörende
Motorblock an seiner einen Längsseite
infolge von Kühlwasser-Hohlräumen eine
geringere Steifigkeit auf, nämlich
im Bereich derjenigen Längsseite,
welcher bei eingebauter Zylinderkopfdichtung die Wasserlöcher 22 benachbart
sind, könnte
die Metallblechlage 10 zwischen zwei oder zwischen mehreren
dieser Wasserlöcher
mit einem Abstützelement
bzw. mit mehreren Abstützelementen
versehen sein.
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Die 2 zeigt
das Abstützelement 40 als für die Erfindung
repräsentatives
Beispiel, welches von einer in die Metallblechlage 10 eingeprägten Sicke 50 gebildet
wird. Im Wesentlichen besteht das Abstützelement 40 aus einem
von der Sicke 50 gebildeten mäanderförmigen Gebilde, welches im
Folgenden als Mäandersicke 52 bezeichnet
werden wird, und wie die 3 zeigt, handelt es sich bei
der Sicke 50 um eine sogenannte Vollsicke, deren Kamm mit 50a bezeichnet
wurde. Die in 2 links oben und rechts unten
liegenden Enden der Mäandersicke 52 sind
durch einen länglichen
Sickenabschnitt 54 so miteinander verbunden, dass der Sickenkamm 50a einen
in sich geschlossenen endlosen Linienzug bildet, so dass die Sicke 50 keine
freien Enden hat. Alternativ zu der in 2 dargestellten
Ausführungsform
könnten
die Enden der Mäandersicke 52 auch durch
einen Sickenabschnitt miteinander verbunden sein, welcher gemäß 2 links
von der und unterhalb der Mäandersicke 52 verläuft. Die
Mäandersicke 52 besteht
vorteilhafterweise aus durch Sickenbögen 52a miteinander
verbundenen, geradlinigen Mäanderschenkeln 52b,
welche parallel zueinander verlaufen und so dicht "gepackt" sind, d. h, einen
so geringen Abstand voneinander haben, wie sich dies mittels eines
Prägevorgangs
gerade noch herstellen lässt.
Durch diese große "Packungsdichte" erhält man ein
besonders steifes Abstützelement,
welches gegenüber
den beim Einbau der Zylinderkopfdichtung und im Motorbetrieb auftretenden
Pressungskräften
zumindest im Wesentlichen standfest, d. h. nicht höhenverformbar
ist.
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Durch
unterschiedliche Längen
der Mäanderschenkel 52b lässt sich
nahezu jede beliebige Außenkontur
(in einer Draufsicht auf die Metallblechlage 10) des Abstützelements 40 verwirklichen.
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Die 3 zeigt
Teile der beiden Hälften 60a und 60b eines
Presswerkzeugs 60 zum Prägen der Sicke 50,
einen Querschnitt durch die Mäandersicke 52 sowie
den Sickenkamm 50a.
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In 4 ist
eine Draufsicht auf einen Teil der Mäandersicke 52 in größerem Maßstab dargestellt, wobei
die Mäanderschenkel 52b unterbrochen
wurden, um die vertikale Erstreckung dieser Zeichnungsfigur zu verkürzen. Bei
einer für
die Erfindung repräsentativen
Ausführungsform
liegt die Dicke der Metallblechlage 10 in der Größenordnung
von ca. 0,2 bis 0,3 mm; die in 4 mit A
bezeichnete Breite der Mäanderschenkel 52b liegt
dann in der Größenordnung
zwischen ca. 0,5 und ca. 0,9 mm. Bei der in den 4 und 5 dargestellten
Ausführungsform
soll die Dicke der Metallblechlage 10 0,2 mm betragen und
die Breite A der Mäanderschenkel 52b 0,56
mm.
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Die 5,
welche einen Schnitt nach der Linie 5-5 in 4 durch
die Metallblechlage 10 und das Presswerkzeug 60 zeigt,
lässt in
Verbindung mit 4 folgendes erkennen: Die gemäß 5 untere Presswerkzeughälfte 60b hat eine
Rippe 70, die obere Presswerkzeughälfte 60a hat eine
Nut 72, und in einer nicht gezeichneten Draufsicht auf
das Presswerkzeug haben die Rippe 70 und die Nut 72 jeweils eine
Gestalt, die der sich aus 2 ergebenden
Gestalt der Sicke 50 entspricht, d. h. über den größten Teil ihrer Längen haben
die Rippe 70 und die Nut 72 einen mäanderförmigen Verlauf,
in demjenigen Bereich, welcher dem Prägen des länglichen Sickenabschnitts 54 dient,
hingegen einen länglichen,
z. B. ungefähr
geradlinigen Verlauf.
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Die
Rippe 70 wird nun in denjenigen Bereichen des Presswerkzeugs 60,
welche dem Prägen der
Sickenbögen 52a dienen,
wegen der starken Krümmung
der Sickenbögen
stark beansprucht; um in diesen stark beanspruchten Bereichen einen
raschen Verschleiß oder
sogar ein Ausbrechen der Rippe 70 zu vermeiden, ist erfindungsgemäß die Sickenbreite
B (siehe 4) an den Sickenbögen 52a etwas
größer als
die Sickenbreite A im Bereich der Mäanderschenkel 52b – ist das
Maß A
z. B. 0,56 mm, beträgt
das Maß B
z. B. 0,66 mm.
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Ist
eine erfindungsgemäße Flachdichtung, insbesondere
eine Zylinderkopfdichtung, mehrlagig, d. h. weist sie wenigstens
zwei aufeinander angeordnete Metallblechlagen auf, ist es von Vorteil,
wenn eine in eine dieser Metallblechlagen eingeprägte, ein erfindungsgemäßes Abstützelement
bildende Sicke in Richtung auf die andere Metallblechlage zu vorspringt,
damit der Sickenkamm 50a gegen eine Metallblechlage der
Flachdichtung anliegt und – bei
eingebauter Dichtung – nicht
gegen eine der Dichtflächen
derjenigen Bauteile, zwischen denen die Flachdichtung eingespannt
ist.
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In
Abwandlung der zeichnerisch dargestellten und vorstehend beschriebenen
Ausführungsform können bei
einer mehrlagigen Flachdichtung die erfindungsgemäßen Abstützelemente
und die als Abdichtelemente dienenden Sicken an verschiedenen Metallblechlagen
vorgesehen sein, es könnte
also eine Metallblechlage mit Abdichtsicken und eine andere Metallblechlage
mit Abstützelementen
versehen sein.
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Nach
der Definition des Grundgedankens der vorliegenden Erfindung weist
ein erfindungsgemäßes Abstützelement
mindestens eine in eine Metallblechlage eingeprägte Sicke auf. In Abwandlung der
zeichnerisch dargestellten und vorstehend beschriebenen Ausführungsform
könnte
ein Abstützelement
auch mehrere Sicken haben, z. B. zwei Sicken, die beide über den
größten Teil
ihrer Länge
einen mäanderartigen
Verlauf haben, wobei die Mäanderschlingen
der einen Sicke in die Mäanderschlingen der
anderen Sicke eingreifen, so dass die beiden Sicken insbesondere überall ungefähr parallel
zueinander verlaufen. Ferner könnte
ein erfindungsgemäßes Abstützelement
von einer Sicke gebildet werden, die mit einem ersten Sickenabschnitt
ein erstes mäanderförmiges Gebilde
und mit einem zweiten Sickenabschnitt ein zweites mäanderförmiges Gebilde
bildet, wobei die Mäanderschenkel
des einen mäanderartigen
Gebildes sich z. B. ungefähr
senkrecht zu den Mäanderschenkeln
des anderen mäanderartigen
Gebildes erstrecken und die Enden des einen Mäanders mit den Enden des anderen
Mäanders
durch weitere Sickenabschnitte so verbunden sind, dass der Sickenkamm
der gesamten Sicke einen in sich geschlossenen Linienzug bildet.
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Es
sei noch einmal darauf hingewiesen, dass – wie anhand der 2 deutlich
wird – ein
Merkmal bevorzugter Ausführungsformen
der Erfindung darin zu sehen ist, dass ein erfindungsgemäßes Abstützelement
aufweist
- (a) eine Vielzahl von durch ungefähr halbkreisförmige Sickenbögen miteinander
verbundenen, mindestens ungefähr
geradlinigen Mäanderschenkeln,
welche mindestens ungefähr
parallel zueinander verlaufen und einen Abstand voneinander aufweisen,
der kleiner als die Sickenbreite ist, so dass die Mäanderschenkel
und die Mäanderbögen ein
Sickenpaket größtmöglicher
Packungsdichte bilden, sowie
- (b) einen länglichen
Sickenabschnitt, welcher Enden zweier am Rand des Sickenpakets liegender Mäanderschenkel
miteinander verbindet.