DE202006002993U1 - Haltevorrichtung und Fahrzeug mit Haltevorrichtung - Google Patents
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Abstract
Haltevorrichtung
(11) zur Fixierung von stehendem plattenförmigem Ladegut (6a, 6b), insbesondere
von Glasscheiben, an einem Anschlag (2),
wobei die Haltevorrichtung (11) einen Stützbügel (20) umfaßt,
an dessen Endbereichen jeweils ein Halteelement (24, 26), insbesondere schwenkbar, angeordnet ist,
der über einen Anlenkpunkt (19) gelenkig mit einem Stellmechanismus (13) verbunden ist, welcher bei Betätigung über den Anlenkpunkt (19) eine Zustellbewegung Z bzw. eine Stellkraft S auf den Stützbügel (20) ausübt,
wobei Stellmechanismus (13), Stützbügel (20), Halteelemente (24, 26) und Anlenkpunkt (19) so ausgebildet und angeordnet sind,
daß bei Betätigung des Stellmechanismus (13) und bei am Ladegut (6a, 6b) anliegendem ersten Halteelement (24)
ein erstes Ende (23) über das erste Halteelement (24) eine erste Haltekraft H1 auf das Ladegut (6a, 6b) ausübt und
ein zweites Ende des Stützbügels (20) eine Schwenkbahn B beschreibt bzw. bei am Ladegut (6a, 6b) anliegendem zweiten Halteelement (26) über dieses eine...
wobei die Haltevorrichtung (11) einen Stützbügel (20) umfaßt,
an dessen Endbereichen jeweils ein Halteelement (24, 26), insbesondere schwenkbar, angeordnet ist,
der über einen Anlenkpunkt (19) gelenkig mit einem Stellmechanismus (13) verbunden ist, welcher bei Betätigung über den Anlenkpunkt (19) eine Zustellbewegung Z bzw. eine Stellkraft S auf den Stützbügel (20) ausübt,
wobei Stellmechanismus (13), Stützbügel (20), Halteelemente (24, 26) und Anlenkpunkt (19) so ausgebildet und angeordnet sind,
daß bei Betätigung des Stellmechanismus (13) und bei am Ladegut (6a, 6b) anliegendem ersten Halteelement (24)
ein erstes Ende (23) über das erste Halteelement (24) eine erste Haltekraft H1 auf das Ladegut (6a, 6b) ausübt und
ein zweites Ende des Stützbügels (20) eine Schwenkbahn B beschreibt bzw. bei am Ladegut (6a, 6b) anliegendem zweiten Halteelement (26) über dieses eine...
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung zur Fixierung von stehendem, plattenförmigem Ladegut an einem Anschlag oder einem Gestell. Solche Haltevorrichtungen weisen einen Stellmechanismus auf, über den ein Halteelement zur Fixierung an das Ladegut angelegt wird. Die Erfindung betrifft auch ein Transportfahrzeug mit einer Haltevorrichtung.
- Insbesondere werden solche Haltevorrichtungen in sogenannten Innenlader-Transportfahrzeugen verwendet, die zum Transport von aufrecht stehenden Glasscheibenpaketen dienen. Die Glasscheibenpakete sind dabei aufrecht stehend an ein A- bzw. L-förmiges Traggestell angelehnt, das über in Längsrichtung des Fahrzeugs verlaufende Aufnahmeschienen in entsprechenden Rahmenlängsträgern des Fahrzeugs aufgenommen wird. Dabei werden z.B. Glasscheibenpakete oder andere Plattenelemente (ca. 6 m Länge, Höhe: ca. 3,3 m) transportiert.
- Eine Haltevorrichtung für solche Fahrzeuge ist beispielsweise aus der
DE 38 12 708 C2 bekannt. Eine andere Haltevorrichtung ist aus derDE 44 06 712 C2 bekannt, bei der ein als Lenkergetriebe ausgebildeter Stellmechanismus eine daran gelenkig angebrachte Fixierplatte zur Ladungssicherung an ein Platten- oder Scheibenpaket bzw. einen Paketstapel anlegt. Solche Haltevorrichtungen sind zur Sicherung unterschiedlich hoher Plattenpakete nur beschränkt geeignet. Werden beispielsweise unterschiedlich hohe Plattenpakete hintereinander gestapelt auf einem sog. A- oder L-Gestell angeordnet, so sind die hohen Pakete (die hinteren Pakete) nahe am Gestell angeordnet und die niedrigeren Pakete (die vorderen Pakete) näher zur Haltevorrichtung hin angeordnet. Dabei überragen die höheren Pakete die niedrigen Pakete unter Umständen erheblich, und die nach oben herausstehenden Enden dieser "hinteren" Stapel werden von einem Halteelement, das am "vordersten" Stapel anliegt, nicht erfaßt. Beim Transport können sich die freien oberen Enden der "hinteren" Stapel vom Traggestell lösen, hin und her schwingen und möglicherweise beschädigt werden. Die Ladungssicherung ist unter Umständen so unzulänglich, daß die gesamte Ladung verrutschen kann. - Zur Lösung dieses Problems ist im US-Patent Nr. 5,114,288 eine Haltevorrichtung angegeben, bei der am Halteelement bzw. an einer ersten Fixierplatte ein Hilfselement bzw. eine zweite Fixierplatte angeordnet ist, die über einen Linearzylinder relativ zur ersten Fixierplatte verstellbar ist und so in deren oberem Bereich angeordnet ist, daß sie am oberen freien Ende eines hinteren höheren Plattenstapels anlegbar ist. Eine ähnliche Lösung ist in der
EP 1 413 478 A1 angegeben, bei der ein ausschwenkbares Andrückelement im oberen Bereich einer ebenen Haltevorrichtung angeordnet ist, die mehrere in einer Ebene angeordnete leistenförmige Halteelemente aufweist. Auch hier ist ein zusätzliches Stellelement vorgesehen, um das ausschwenkbare Andrückelement an das obere freie Ende eines hinteren Plattenstapels anzulegen.EP 1 088 699 A1 gibt eine Haltevorrichtung an, bei der zwei über ein Stellelement gekoppelte Stellhebel vorgesehen sind, die jeweils an ihrem Ende eine Halteplatte aufweisen. Die Hebel sind scherengelenkartig in einem gemeinsamen Haltebock gelagert sind, so daß die Halteelemente in unterschiedlichen Ebenen und in unterschiedlicher Höhe an einen Plattenstapel anlegbar sind. - Bei diesen bekannten Haltevorrichtungen sind entweder mehrere Stellelemente erforderlich, um entsprechend angeordnete Halteelemente in unterschiedlichen Anschlagebenen an unterschiedlich hohe Plattenstapel anzulegen oder es ist für jedes Anschlagelement ein eigener Schwenk- oder Stellhebel erforderlich, der jeweils ein eigenes Schwenklager erfordert.
- Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine verbesserte, bzw. vereinfachte Haltevorrichtung bereitzustellen, die zur Sicherung von Plattenstapeln mit unterschiedlich dimensionierten Stapelpaketen geeignet ist.
- Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand der vorliegenden Erfindung gemäß Anspruch 1 gelöst. Hier ist ein Stützbügel vorgesehen, der über einen Anlenkpunkt gelenkig mit einem Stellmechanismus verbunden ist. Der Stützbügel weist an seinen beiden Enden (erstes und zweites Ende bzw. unteres und oberes Ende) jeweils ein Halteelement auf (erstes und zweites bzw. unteres und oberes Halteelement). Über den Stellmechanismus, der eine im wesentlichen senkrecht zu den Plattenebenen des Ladeguts wirkende Stellkraft S auf den Stützbügel ausübt, wird über das erste (untere) Halteelement eine erste Haltekraft und über das zweite (obere) Halteelement eine zweite Haltekraft auf den Plattenstapel ausgeübt. Bei einem Ladegutstapel mit unterschiedlich dimensionierten Plattenpaketen wirkt das zweite Halteelement in einer anderen Ebene als das erste Halteelement und ist bei angelegtem ersten Halteelement in diese zweite Halteebene schwenkbar. Die beiden Halteelemente können aber auch an unterschiedlichen Positionen in einer gemeinsamen Halteebene wirken. In beiden Fällen ist durch eine entsprechende Anordnung und Ausbildung des Stellmechanismus, des Stützbügels, und der Halteelemente bzw. des Anlenkpunkts eine gewünschte Kraftverteilung zwischen erstem und zweitem Halteelement möglich.
- Gemäß Anspruch 2 teilt der Anlenkpunkt, an dem die Stellkraft S wirkt, den Stützbügel in zwei unterschiedlich lange Hebelarme, so daß die erste Haltekraft größer als die zweite Haltekraft ist. Diese Anordnung erlaubt es, das erste Halteelement als Haupthalteelement und das zweite Halteelement als Hilfshalteelement auszubilden. Gemäß Anspruch 3 liegt das Hebelverhältnis zwischen erstem und zweitem Hebelarm zwischen 1:1 und 1:10. In der Weiterbildung gemäß Anspruch 4 sind die an den Enden des Stützbügels bzw. der Hebelarme angeordneten Halteelemente als Anschlagplatten mit ebenen Halteflächen ausgebildet, wobei die erste Haltefläche größer als die zweite Haltefläche ist. So kann die jeweilige Flächenpressung an den Halteelementen auf die wirkenden Haltekräfte abgestimmt werden. Gemäß Anspruch 5 ist dabei vorgesehen, daß die Flächenpressung zwischen den jeweiligen Halteflächen und dem Ladegut etwa gleich ist. Die Kraftverteilung und die Flächenpressung kann dadurch so abgestimmt werden, daß eine gleichmäßige Belastung des Ladeguts sichergestellt ist. Diese Abstimmung erfolgt rein konstruktiv, während der Betrag der Haltekräfte bzw. der Flächenpressung lediglich über eine entsprechende Ausführung bzw. Ansteuerung des Stellmechanismus bestimmt wird.
- Gemäß Anspruch 6 wirkt zwischen dem ersten Halteelement und dem Stützbügel eine Federkraft, die Stützbügel und erstes Halteelement so zueinander verschwenken, daß die zweite Haltefläche bei entsprechender Schwenkstellung mit der ersten Haltefläche fluchtend angeordnet ist. Durch diese Ausführung wird sichergestellt, daß bei einem Plattenstapel mit gleich großen Platten bzw. Plattenstapeln beide Halteelemente weitgehend gleichzeitig an dem Plattenstapel wirken, wenn der Stellmechanismus betätigt wird. Dadurch werden schädliche Spannungen beim Anlegen der Halteelemente vermieden, die das Ladegut unter Umständen beschädigen können. Gemäß Anspruch 7 wird diese Federwirkung über ein zwischen dem Stützbügel und dem Halteelement wirkendes Druckfederelement aufgebracht, welches neben der elastischen Kopplung gleichzeitig eine gewisse Dämpfungswirkung ausübt.
- In der Ausführung nach Anspruch 8 ist der Stützbügel gekröpft und/oder gekrümmt ausgebildet, diese Krümmung bzw. Kröpfung ist vorteilhaft beim Anschlag an einem Plattenstapel mit unterschiedlich großen Plattenstapeln. Das obere Halteelement kann z.B. bei bereits angeschlagenem unterem Halteelement frei über den oberen Rand des unteren Halteelements bzw. den oberen Rand des vorderen, niedrigeren Plattenstapels in die zweite Halteebene verschwenkt werden. In anderen Worten, ein Plattenstapel mit unterschiedlich hohen Plattenelementen wird zuerst vollständig im unteren Bereich vom ersten (unteren) Halteelement erfaßt und fixiert, während das zweite (obere) Halteelement bei weiterer Betätigung des Stellmechanismus in die zweite Halteebene verschwenkt wird und sich an einen hinteren höheren Plattenstapel anlegt. So ist der Plattenstapel für den Transport über seine gesamte Höhe vollständig gesichert.
- Gemäß Anspruch 9 wird der Stellmechanismus, der beispielsweise von einem entsprechend gestalteten Lenkergetriebe gebildet wird, über ein lineares Stellelement betätigt, insbesondere über einen Hydraulikzylinder, dessen Wirkung über eine entsprechende Steuerung in bekannter Weise kontrollierbar ist.
- Nach Anspruch 10 ist der Schwenkbereich zwischen Stützbügel und Stellmechanismus, die über den Anlenkpunkt miteinander verbunden sind, über ein Anschlagelement begrenzt. Ein solches Anschlagelement begrenzt die Neigung des Stützbügels und verhindert das ungewollte Anschlagen eines der Halteelemente an das Ladegut. Dabei kann das Anschlagelement als zwischen Haltebügel und Stellmechanismus wirkendes Seilelement ausgebildet sein. Ein solches Seilelement ist besonders einfach an die räumlichen Gegebenheiten anzupassen und kann gegebenenfalls auch längenverstellbar ausgeführt sein.
- Gemäß Anspruch 11 ist der Stellmechanismus so ausgebildet, daß er die Halteelemente in einer Ruhestellung, in der diese nicht am Ladegut anliegen, in einer im wesentlichen vertikalen Ebene entfernt vom Ladegut anordnet. Dadurch wird sichergestellt, daß beim Be- und Entladen der Plattenstapel ein möglichst großer Raum zur Verfügung steht. Anspruch 12 betrifft ein Transportfahrzeug, welches mindestens eine erfindungsgemäße Haltevorrichtung aufweist.
- Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben, das in den anhängenden Figuren dargestellt ist, in denen:
-
1 einen Querschnitt durch ein Transportfahrzeug mit zwei erfindungsgemäßen Haltevorrichtungen in ihrer Ruhestellung zeigt, -
2 eine isolierte Darstellung der linken Haltevorrichtung aus der1 in einer zweiten Arbeitsstellung zeigt, -
3 das Fahrzeug aus1 zeigt, bei der die Haltevorrichtungen in einer ersten Arbeitsstellung angeordnet sind, -
4 eine1 entsprechende Darstellung zeigt, bei der die rechte Haltevorrichtung in einer zweiten Arbeitsstellung angeordnet ist, und -
5 eine vergrößerte Ansicht des Bereichs D aus2 zeigt. - Der in
1 dargestellte Querschnitt zeigt ein Innenladertransportfahrzeug1 , in dem ein A-förmiges Traggestell2 angeordnet ist, welches über Aufnahmeschienen3 an entsprechenden Rahmenlängsträgern4 des Fahrzeugs1 aufgenommen ist. - Die Rahmenlängsträger
4 sind jeweils im Innenraum des Fahrzeugs an den unteren Enden der Radkästen5 befestigt. Auf dem Traggestell2 sind Ladegutstapel6a und6b angeordnet. Der Ladegutstapel6a besteht aus gleich hohen Stapelpaketen7 , der Ladegutstapel6b besteht aus einem hohen Stapelpaket7 und drei niedrigen Stapelpaketen7' . Die Stapelpakete sind beispielsweise aus Glasscheibenstapeln gebildet. In den Radkästen5 ist die Radaufhängung (nicht dargestellt) für die Räder8 untergebracht. Auf den Radkästen5 sind Aufnahmekonsolen9 ausgebildet, an denen über Kopplungsstücke10 eine Haltevorrichtung11 befestigt ist. Zum Schutz des Ladeguts verläuft eine Abdeckhaube12 über den Laderaum und schützt Ladegut6a ,6b , das Traggestell2 und die Haltevorrichtungen11 vor Umwelteinflüssen. - Die Haltevorrichtungen
11 sind in1 in ihrer Ruhestellung dargestellt, in der diese nicht auf die Ladegutstapel6a ,6b wirken. Der Aufbau einer Haltevorrichtung11 wird anhand der2 erläutert, in der die Haltevorrichtung11 in einer zweiten Arbeitsstellung dargestellt ist, um die einzelnen Elemente besser zu zeigen. Die Arbeitsstellung II wird weiter unten im Zusammenhang mit der4 erläutert. - Die in
2 dargestellte Haltevorrichtung umfaßt einen Stellmechanismus13 mit einer Anlenkschwinge14 , welche über zwei Lenker15 und16 gelenkig mit dem Sockel17 verbunden sind. Zwischen dem Lenker15 und der Anlenkschwinge14 wirkt ein hydraulischer Linearzylinder18 , der den Stellmechanismus13 betätigt. Der Hydraulikzylinder mit einer entsprechenden Hydrauliksteuerung (nicht dargestellt) gekoppelt, über die er in bekannter Weise kontrollierbar ist. - Der Stellmechanismus ist so ausgebildet und angeordnet, daß bei Betätigung des hydraulischen Zylinders
18 der Anlenkpunkt19 eine Zustell- bzw. Schwenkbewegung Z ausführt. Im Anlenkpunkt19 ist die Anlenkschwinge14 gelenkig mit dem Stützbügel20 verbunden, so daß dieser um den Anlenkpunkt19 verschwenkbar ist. Vom Anlenkpunkt19 ausgehend verläuft der Haltebügel20 in einem ersten Hebelarm21 nach unten und in einem zweiten Hebelarm22 nach oben. Am unteren Ende des Stützbügels20 bzw. des ersten Hebelarms21 ist eine erste Anschlagplatte24 schwenkbar angeordnet, die ladegutseitig eine ebene Haltefläche24' aufweist. Am oberen Ende25 des Stützbügels20 bzw. des zweiten Hebelarms22 ist ebenfalls gelenkig eine zweite Anschlagplatte26 mit einer zweiten ebenen Haltefläche26' angeordnet. Zwischen dem Stützbügel20 und der ersten Anschlagplatte24 wirkt die Gasdruckfeder27 , so daß zwischen Stützbügel20 und erster Anschlagplatte24 eine Druckkraft wirkt, die diese beiden Elemente auseinanderschwenkt. Das obere Ende der ersten Anschlagplatte24 wird vom Haltebügel20 weggedrückt. Die genaue Wirkungsweise der Gasdruckfeder27 wird später im Zusammenhang mit den einzelnen Arbeitsstellungen I-II und der Funktion der Haltevorrichtung11 genauer beschrieben. - Zwischen dem oberen Ende des Lenkers
16 und dem oberen Bereich der ersten Anschlagplatte24 ist das Anschlagseil28 befestigt, dessen Länge über einen Verstellmechanismus29 veränderbar ist. Dieses Anschlagseil28 verhindert zum einen, daß die Haltevorrichtung11 unter ihrem Eigengewicht um den Anlenkpunkt19 auf das Ladegut klappt und zum anderen dient es dazu, daß mit der ersten Anschlagplatte24 auch Ladegutstapel erfaßt werden können, die unterhalb des Anschlagpunktes19 enden. - Die Funktion der Haltevorrichtung wird ausgehend von der in
1 dargestellten Ruhestellung anhand der in3 dargestellten ersten Arbeitsstellung I und der in4 dargestellten zweiten Arbeitsstellung II erläutert. Bei Beaufschlagung des Hydraulikzylinders18 bewegt der Stellmechanismus13 die Haltevorrichtung11 in Richtung Ladegutstapel6a oder6b (siehe Pfeil Z in1 ). Bei dieser Zustellbewegung Z löst sich das untere Ende der ersten Anschlagplatte24 von der Innenseite des Laderaums und die Haltevorrichtung11 schwenkt um den Anlenkpunkt19 in eine Neigung zur Vertikalen, die durch das Anschlagseil8 begrenzt ist. Gleichzeitig werden durch die Wirkung der Gasdruckfeder27 Stützbügel20 und erste Anschlagplatte24 so auseinander gedrückt, daß das obere Ende25 des Stützbügels20 so zur ersten Anschlagplatte24 eingestellt ist, daß die zweite Anschlagplatte26 in entsprechender Schwenkstellung in der gleichen Ebene wie die erste Anschlagplatte verläuft. In anderen Worten, die erste ebene Haltefläche24' und die zweite ebene Haltefläche26' verlaufen im wesentlichen koplanar und werden mehr oder weniger gleichzeitig über die Zustellbewegung Z an den Ladegutstapel6a angelegt. - Dieser Zustand ist in
3 auf der linken Seite dargestellt (I). Der Stellmechanismus13 übt in diesem Zustand eine Stellkraft S am Anlenkpunkt19 auf den Haltebügel20 aus. Durch die unterschiedlichen Längen des ersten Hebelarms21 und des zweiten Hebelarms22 wirkt am unteren Ende23 eine Haltekraft H1 und am oberen Ende25 eine Haltekraft H2 auf die erste Anschlagplatte24 bzw. auf die zweite Anschlagplatte26 . Im dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt das Hebelverhältnis und damit das Kräfteverhältnis zwischen H1 und H2 etwa 8:1, in anderen Ausführungen kann das Verhältnis auch zwischen 10:1 und 1:1 liegen. Es gibt auch Ausführungen, bei denen der obere Hebelarm kürzer als der untere Hebelarm ist. Bei so einer Ausführung sind die Kräfteverhältnisse ebenfalls umgekehrt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die erste ebene Haltefläche24' und die zweite ebene Haltefläche26' in ihrer Größe so aufeinander abgestimmt, daß die jeweilige Flächenpressung trotz der unterschiedlichen Haltekräfte H1 und H2 jeweils gleich sind, dadurch wird eine gleichmäßige Belastung des Ladegutstapels6a sichergestellt. - Auf der rechten Seite in
3 ist die Haltevorrichtung11 in einer Durchgangsstellung (I') dargestellt. Der hier angeordnete Ladegutstapel6b besteht aus unterschiedlich hohen Stapelpaketen7 und7' und es liegt lediglich die erste Anschlagplatte24 mit ihrer ebenen Haltefläche24' am ihr zugewandten Stapelpaket7' an. Bei fortgesetzter Beaufschlagung des Hydraulikzylinders18 setzt die Anlenkschwinge14 ihre Zustellbewegung Z fort. Dabei schwenkt sie am Anlenkpunkt19 angreifend den Haltebügel20 um das an der ersten Anschlagplatte24 fixierte untere Ende23 , so daß sich das obere Ende25 entlang der Schwenkbahn B auf das hohe Stapelpaket7 im Ladegutstapel6b hin bewegt. Am Ende der Zustellbewegung Z liegt die zweite Anschlagplatte mit der zweiten ebenen Haltefläche26' an der zur Haltevorrichtung11 weisenden Fläche des Stapelpakets7 im Ladegutstapel6b . In diese Arbeitsstellung II (siehe4 ) bewirken jeweils durch die im Anlenkpunkt ausgeübte Stellkraft S die Haltekräfte H1 und H2 auf die erste bzw. auf die zweite Anschlagplatte24 ,26 . Beide Ladegutstapel6a und6b sind sicher im Transportfahrzeug1 fixiert. - Die Haltekräfte H1, H2 bzw. die Stellkraft S werden über eine entsprechende Hydrauliksteuerung aufrechterhalten und bei Druckabfall gegebenenfalls nachgestellt. Eine geeignete Überdrucksicherung verhindert, daß ein das Ladegut
6a ,6b schädigender Überdruck auftritt, der zu überhöhten Haltekräften H1, H2 führt. - Das bereits oben erwähnte Anschlagseil
28 (siehe2 ) erlaubt es auch, die oben beschriebene Haltevorrichtung11 zur Sicherung von Ladegutstapeln zu verwenden, die unterhalb des unteren Endes23 des Haltebügels20 enden (Schwenkpunkt zwischen Anschlagplatte24 und Stützbügel20 ). In diesem Fall verhindert das Anschlagseil28 , daß die erste Anschlagplatte24 bei wirkender Stellkraft S und Haltekraft H1 um das untere Ende23 verschwenkt wird und sich die erste Haltefläche24 vom niedrigen Ladegutstapel löst. Über das Verstellelement29 kann die Länge des Anschlagseils entsprechend eingestellt werden. -
5 zeigt die Aufnahme der ersten Anschlagplatte24 am unteren Ende23 des Stützbügels20 . Am unteren Ende23 besteht eine gelenkige Verbindung zwischen dem Haltebügel20 und einem Koppelstück30 , welches über eine Führungsstange31 mit der ersten Anschlagplatte24 gekoppelt ist. Die Führungsstange31 ist zwischen einem oberen und unteren Haltesockel32 und33 eingespannt. Zwischen dem oberen Haltesockel33 und dem Koppelstück30 wirkt über eine Distanzhülse34 eine Druckfeder35 , die in5 vollständig komprimiert dargestellt ist. Diese Führung erlaubt eine lineare Relativbewegung (Pfeil R) zwischen erster Anschlagplatte24 und dem Koppelstück30 bzw. dem unteren Ende23 des Haltebügels20 . Diese elastisch abgefederte Kopplung nimmt Relativbewegungen auf, die beim Transport durch Verwindungen des Fahrgestells auf das Tragegestell2 bzw. auf die Ladegutstapel6a ,6b übertragen werden können. Dadurch werden Spannungen vermie den, die zu Schäden bzw. zum Bruch des Ladeguts führen. Die zweite Anschlagplatte26 ist in analoger Weise mit dem oberen Ende25 des Haltebügels20 verbunden. - Die Figuren zeigen eine erfindungsgemäße Haltevorrichtung, bei welcher der Stützbügel
20 im wesentlichen vertikal angeordnet ist und um eine durch den Anlenkpunkt19 verlaufende horizontale Achse gegenüber dem Stellmechanismus13 verschwenkbar ist. In einer anderen nicht dargestellten Ausführung ist der Stützbügel vertikal angeordnet, der in dieser Ausführung unterschiedlich lange Plattenstapel übergreift. In dieser Ausführung sind die Halteelemente nicht übereinander, sondern im wesentlichen nebeneinander ausgebildet. Es gibt auch eine Ausführung, bei der der Stützbügel mit mehr als zwei Hebelarmen versehen ist, die jeweils an ihren Enden mit entsprechenden Halteelementen versehen sind. Die Hebelarme laufen "spinnenbeinartig" in einem zentralen Anlenkpunkt zusammenlaufen, an dem der Stützbügel z.B. über ein Kugelgelenk frei schwenkbar und gegebenenfalls drehbar angeordnet ist. Es gibt auch Ausführungen (nicht dargestellt), bei denen ein oder mehrere Hebelarme teleskopierbar ausgebildet sind. - Weitere Variationen und Ausführungen der vorliegenden Erfindung ergeben sich für den Fachmann im Rahmen der anhängenden Schutzansprüche.
- Zusammenfassung
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung (
11 ) zur Fixierung von stehendem, plattenförmigem Ladegut (6a ,6b ), insbesondere von Glasscheiben an einem Anschlag (2 ). Die Haltevorrichtung (11 ) umfaßt einen Stützbügel (20 ), an dessen Enden (23 ,25 ) jeweils ein Halteelement (24 ,26 ) angeordnet ist. Der Stützbügel (20 ) ist über einen Anlenkpunkt (19 ) gelenkig mit einem Stellmechanismus (13 ) verbunden, der bei Betätigung über den Anlenkpunkt (19 ) eine Stellkraft (S) auf den Haltebügel (20 ) ausübt. Stellmechanismus (13 ), Stützbügel (20 ), Halteelemente (24 ,26 ) und Anlenkpunkt (19 ) sind dabei so ausgebildet und angeordnet, daß bei wirkender Stellkraft (S) und bei am Ladegut (6a ,6b ) anliegendem ersten Halteelement (24 ) das erste Ende (23 ) über das erste Halteelement (24 ) eine erste Haltekraft (H1) auf das Ladegut (6a ,6b ) ausübt und das zweite Ende (25 ) des Haltebügels (20 ) eine Schwenkbahn (B) beschreibt bzw. bei am Ladegut (6a ,6b ) anliegendem zweiten Halteelement (26 ) dieses eine zweite Haltekraft (H2) auf das Ladegut (6a ,6b ) ausübt. Die Erfindung betrifft auch ein Transportfahrzeug, insbesondere ein Straßentransportfahrzeug (1 ) mit einer erfindungsgemäßen Haltevorrichtung (11 ).
Claims (12)
- Haltevorrichtung (
11 ) zur Fixierung von stehendem plattenförmigem Ladegut (6a ,6b ), insbesondere von Glasscheiben, an einem Anschlag (2 ), wobei die Haltevorrichtung (11 ) einen Stützbügel (20 ) umfaßt, an dessen Endbereichen jeweils ein Halteelement (24 ,26 ), insbesondere schwenkbar, angeordnet ist, der über einen Anlenkpunkt (19 ) gelenkig mit einem Stellmechanismus (13 ) verbunden ist, welcher bei Betätigung über den Anlenkpunkt (19 ) eine Zustellbewegung Z bzw. eine Stellkraft S auf den Stützbügel (20 ) ausübt, wobei Stellmechanismus (13 ), Stützbügel (20 ), Halteelemente (24 ,26 ) und Anlenkpunkt (19 ) so ausgebildet und angeordnet sind, daß bei Betätigung des Stellmechanismus (13 ) und bei am Ladegut (6a ,6b ) anliegendem ersten Halteelement (24 ) ein erstes Ende (23 ) über das erste Halteelement (24 ) eine erste Haltekraft H1 auf das Ladegut (6a ,6b ) ausübt und ein zweites Ende des Stützbügels (20 ) eine Schwenkbahn B beschreibt bzw. bei am Ladegut (6a ,6b ) anliegendem zweiten Halteelement (26 ) über dieses eine zweite Haltekraft H2 auf das Ladegut (6a ,6b ) ausübt. - Haltevorrichtung (
11 ) nach Anspruch 1, bei welcher der Anlenkpunkt (19 ) den Stützbügel (20 ) in zwei unterschiedlich lange Hebelarme (21 ,22 ) teilt, so daß bei wirkender Stellkraft S die erste Haltekraft H1 größer als die zweite Haltekraft H2 ist. - Haltevorrichtung (
11 ) nach Anspruch 2, bei welcher das Hebelverhältnis zwischen erstem und zweitem Hebelarm (21 ,22 ) zwischen 1:1 und 1:10 liegt. - Haltevorrichtung (
11 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher die Halteelemente (24 ,26 ) als Anschlagplatten mit ebenen Halteflächen (24' ,26' ) ausgebildet sind, wobei die erste Haltefläche (24' ) größer als die zweite Haltefläche (26' ) ausgebildet ist. - Haltevorrichtung (
11 ) nach Anspruch 4, bei welcher erste und zweite Haltefläche (24' ,26' ) so bemessen sind, daß bei anliegenden Halteelementen (24 ,26 ) und wirkender Stellkraft S die Flächenpressung zwischen Ladegut (6a ,6b ) und Halteflächen (24' ,26' ) etwa gleich ist. - Haltevorrichtung (
11 ) nach einem der Ansprüche 4 oder 5, bei welcher zwischen erstem Halteelement (24 ) und Stützbügel (20 ) eine Federwirkung besteht, die bei freien Halteelementen (24 ,26 ) Stützbügel (20 ) und erstes Halteelement (24 ) so zueinander verschwenkt, daß die zweite Haltefläche (26' ) in eine mit der ersten Haltefläche (24' ) fluchtende Schwenkstellung bringbar ist. - Haltevorrichtung (
11 ) nach Anspruch 6, bei welcher die Federwirkung über ein Druckfederelement (27 ), insbesondere eine Gasdruckfeder, aufgebracht wird, die mit einem Ende am ersten Halteelement (24 ) und mit dem anderen Ende am Stützbügel (20 ) angelenkt ist. - Haltevorrichtung (
11 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher der Stützbügel (20 ) derart gekröpft und/oder gekrümmt ausgebildet ist, daß bei in einer ersten Halteebene angeordnetem ersten Halteelement (24 ) das zweite Ende mit dem zweiten Halteelement (26 ) das erste Halteelement (24 ) übergreifend verschwenkbar ist, so daß das zweite Halteelement (26 ) in eine zweite Anschlagebene bringbar ist, die – in Stellkraftrichtung S gesehen – hinter der ersten Anschlagebene liegt. - Haltevorrichtung (
11 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher die Stellkraft S über einen Stellmechanismus13 aufgebracht wird, welcher über ein lineares Stellelement (18 ), insbesondere einen Hydraulikzylinder angetrieben wird. - Haltevorrichtung (
11 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher der Schwenkbereich zwischen Stützbügel (20 ) und Stellmechanismus (13 ) über ein zwischen erstem Halteelement (24 ) und Stellmechanismus (13 ) wirkendes Anschlagelement (28 ), insbesondere ein Seilelement begrenzt ist - Haltevorrichtung (
11 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher der Stellmechanismus (13 ) so ausgebildet ist, daß die Halteelemente (24 ,26 ) in einer Ruhestellung im wesentlichen in einer vertikalen Ebene entfernt vom Ladegut (6a ,6b ) angeordnet sind und in einer Arbeitsstellung (I, II) eine Neigung zur Vertikalen aufweisen, welche der Neigung der Ladegutflächen entspricht. - Transportfahrzeug (
1 ), insbesondere Straßentransportfahrzeug zum Transport von Glasscheiben, welches eine Haltevorrichtung (11 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche aufweist.
Priority Applications (1)
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---|---|---|---|
DE200620002993 DE202006002993U1 (de) | 2006-02-24 | 2006-02-24 | Haltevorrichtung und Fahrzeug mit Haltevorrichtung |
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Citations (4)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE3516914A1 (de) * | 1985-05-10 | 1986-11-13 | VEGLA Vereinigte Glaswerke GmbH, 5100 Aachen | Transporteinrichtung fuer glasscheibenpakete grosser abmessungen |
EP1084905A1 (de) * | 1999-09-20 | 2001-03-21 | Alain Faymonville | Ladungssicherungsanlage für Glasscheibenpakete |
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-
2006
- 2006-02-24 DE DE200620002993 patent/DE202006002993U1/de not_active Expired - Lifetime
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