DE202006002586U1 - Vorrichtung zur Lagerung von Gegenständen - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung
zur Lagerung von Gegenständen,
welche mittels einer Greifeinrichtung in einzelnen Lagerplätzen einlagerbar
und aus denselben entnehmbar sind, wobei mehrere übereinander
angeordnete horizontale Reihen mit jeweils mehreren nebeneinander
angeordneten Lagerplätzen
vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerplätze (3)
oberhalb der untersten Reihe (4a) von Lagerplätzen (3) unabhängig voneinander
in horizontaler Richtung verfahrbar sind, wobei jede horizontale Reihe
(4b, 4c, 4d) oberhalb der untersten Reihe (4a) einen freien Platz
(8) aufweist, auf den ein Lagerplatz (3) verschiebbar ist, um den
sich unterhalb des zu verschiebenden Lagerplatzes (3) befindlichen
Lagerplatz (3) für
die Greifeinrichtung (9) von oben her zugänglich zu machen, und wobei
die Greifeinrichtung (9) in horizontaler und in vertikaler Richtung
beweglich ist, um die Gegenstände
(2) aus dem zugänglich
gemachten Lagerplatz (3) zu entnehmen.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Lagerung von Gegenständen, welche mittels einer Greifeinrichtung in einzelnen Lagerplätzen einlagerbar und aus denselben entnehmbar sind, nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art.
- Aus dem allgemeinen Stand der Technik sind sogenannte Hochregallager bekannt, bei denen in horizontaler Richtung jeweils zwei Lagerplätze nebeneinander und eine Vielzahl von Lagerplätzen übereinander vorgesehen ist. Wenn in horizontaler Richtung mehr als zwei Lagerplätze vorgesehen sein sollen, so ist zwischen jeweils zwei Lagerplätzen ein Gang vorgesehen. Um die Gegenstände in die Lagerplätze einzulagern und aus denselben zu entnehmen, ist in dem Gang eine verfahr bare Greifeinrichtung vorgesehen, die beispielsweise ähnlich einem Gabelstapler ausgebildet sein kann.
- Problematisch bei diesen bekannten Vorrichtungen ist jedoch ihr großer Platzbedarf und das besonders bei hohen Gegenständen schwierige Einlagern und Entnehmen derselben. Ein weiteres Problem besteht darin, dass, wenn sich auf einem Lagerplatz mehrere Gegenstände befinden, meist der gesamte Lagerplatz oder zumindest dessen Inhalt an einen Ausgabepunkt gebracht werden müssen, wo der gewünschte Gegenstand entnommen werden kann, woraufhin die restlichen Gegenstände wieder an den Lagerplatz verbracht werden. Dies stellt nachteiligerweise einen sehr hohen Aufwand dar.
- Auf dem Gebiet der Parksysteme sind aus dem allgemeinen Stand der Technik Lösungen bekannt, die nach dem Prinzip eines Paternosters arbeiten. Solche Parksysteme sind für eine geringe Anzahl an einzulagernden Fahrzeugen geeignet, sobald jedoch eine gewisse Anzahl an einlagerbaren Fahrzeugen überschritten werden soll, werden diese Parksysteme sehr aufwändig und es dauert darüber hinaus sehr lange, bis ein weit von der Ausgabestelle entferntes Fahrzeug dieselbe erreicht.
- Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur Lagerung von Gegenständen zu schaffen, welche auf möglichst geringem Raum einen schnellen Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht und dabei sehr flexibel einsetzbar ist.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die in Anspruch 1 genannten Merkmale gelöst.
- Dadurch, dass die Lagerplätze unabhängig voneinander in horizontaler Richtung verfahrbar sind, ergeben sich sehr kurze Verfahrzeiten, die vorteilhafterweise ein schnelles Einlagern und Entnehmen der Gegenstände mit Hilfe der in horizontaler und in vertikaler Richtung beweglichen Greifeinrichtung ermöglichen, wodurch die erfindungsgemäße Vorrichtung eine sehr hohe Flexibilität erreicht. Des weiteren ergibt sich durch die erfindungsgemäße Vorrichtung die Möglichkeit, einzeln auf die Gegenstände eines Lagerplatzes zugreifen zu können.
- In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die freien Plätze mindestens so groß sind wie die verfahrbaren Lagerplätze. Dies stellt einen einfachen Zugriff auf den freigegebenen Lagerplatz sicher, da dieser durch das Verschieben des sich darüber befindlichen Lagerplatzes in Richtung des freien Platzes vollständig freigegeben wird.
- Eine sehr einfache Verfahrbarkeit der Lagerplätze verbunden mit einer zuverlässigen Konstruktion ergibt sich, wenn dieselben in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung jeweilige Schlitten aufweisen, welche auf horizontalen Schienen verfahrbar sind.
- Wenn die Lagerplätze mittels einzelner Antriebseinrichtungen verfahrbar sind, so führt dies zu einer noch größeren Flexibilität der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
- Alternativ ist es in einer vereinfachten Ausführungsform der Erfindung auch möglich, dass sämtliche Lagerplätze einer horizontalen Reihe mittels einer gemeinsamen Antriebseinrichtung verfahrbar sind.
- Wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung mehrere horizontale Reihen mit jeweils mehreren Lagerplätzen in einer Ebene vorgesehen sind, so wird die Kapazität der erfindungsgemäßen Vorrichtung erheblich erhöht.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den restlichen Unteransprüchen. Nachfolgend ist eine Ausführungsform der Erfindung anhand der Zeichnung prinzipmäßig dargestellt.
- Es zeigt:
-
1 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer ersten Position; -
2 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer zweiten Position; -
3 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer dritten Position; -
4 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer vierten Position; -
5 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer fünften Position; -
6 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer sechsten Position; und -
7 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer siebten Position. -
1 zeigt eine Vorrichtung1 zur Lagerung von Gegenständen2 . Bei den Gegenständen2 handelt es sich im vorliegenden Fall um Kraftfahrzeuge, die Vorrichtung1 ist jedoch in der Lage, die verschiedensten Arten von Gegenständen2 einzulagern. Die Vorrichtung1 weist eine Vielzahl einzelner Lagerplätze3 auf, welche in horizontalen Reihen4 angeordnet sind. Die Gegenstände2 sind, wie nachfolgend beschrieben, in die einzelnen Lagerplätze einlagerbar und aus denselben entnehmbar. Im vorliegenden Fall sind vier horizontale Reihen4a ,4b ,4c und4d vorgesehen, von denen die unterste Reihe4a fünf Lagerplätze3 und die darüber angeordneten Reihen4b ,4c und4d jeweils vier Lagerplätze3 aufweisen. Allgemein sollten wenigstens zwei horizontale Reihen4 vorgesehen sein, von denen jede wenigstens zwei Lagerplätze3 aufweisen sollte. - Sämtliche Lagerplätze
3 in den Reihen4b ,4c und4d oberhalb der untersten Reihe4a sind unabhängig voneinander in horizontaler Richtung verfahrbar, wozu die Lagerplätze3 bei der dargestellten Ausführungsform jeweilige Schlitten5 aufweisen, welche auf horizontalen Schienen6 verfahrbar sind. Dabei ist jeder der Reihen4b ,4c und4d oberhalb der untersten Reihe4a eine horizontale Schiene6 zugeordnet. Die Lagerplätze3 bzw. die Schlitten5 können mittels einzelner, nicht dargestellter Antriebseinrichtungen verfahrbar sein, es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass sämtliche Lagerplätze3 einer horizontalen Reihe4b ,4c oder4d mittels einer ebenfalls nicht dargestellten, gemeinsamen Antriebseinrichtung verfahrbar sind. - Neben den Schlitten
5 weist jeder der Lagerplätze3 des weiteren eine an den jeweils zu lagernden Gegenstand2 angepasste Aufnahme7 auf, welche im vorliegenden Fall durch ein Traggestell gebildet ist, in dem sich das Kraftfahrzeug befindet. Bei entsprechend ausgebildeten Gegenständen2 könnte jeder Lagerplatz3 gebildeten Gegenständen2 könnte jeder Lagerplatz3 auch mehrere Aufnahmen7 für eine entsprechende Anzahl an Gegenständen2 aufweisen oder es wäre möglich, mehrere Gegenstände2 in einer Aufnahme7 einzulagern. Für andersartig ausgebildete Gegenstände2 können die Aufnahmen7 entsprechend angepasst sein, wobei es insbesondere bei Kraftfahrzeugen auch denkbar ist, auf die Aufnahmen7 zu verzichten und stattdessen die Kraftfahrzeuge unmittelbar mit der Greifeinrichtung9 zu transportieren. Hierzu wäre es auch möglich, Magnetgreifer einzusetzen. - Aus
1 geht des weiteren hervor, dass jede horizontale Reihe4b ,4c und4d oberhalb der untersten Reihe4a einen freien Platz8 aufweist, auf den ein Lagerplatz3 verschoben wird, um den unmittelbar darunter liegenden Lagerplatz3 freizugeben. Diese Verschiebung wird in2 veranschaulicht, wo in den beiden oberen Reihen4c und4d jeweils drei Lagerplätze3 verschoben werden, um schließlich, wie in3 dargestellt, den darunter liegenden Lagerplatz3 , in dem sich ein Gegenstand2 befindet, von oben her freizugeben. Dieser Lagerplatz3 ist dann unmittelbar von oberhalb zugänglich, so dass eine in horizontaler und in vertikaler Richtung bewegliche Greifeinrichtung9 auf den Gegenstand2 bzw. auf die Aufnahme7 , in dem der Gegenstand2 untergebracht ist, zugreifen und denselben bzw. dieselbe ohne den Schlitten5 entnehmen kann. Selbstverständlich ist dies bei allen Lagerplät zen3 möglich, wobei zum Zugreifen auf die Lagerplätze3 der obersten Reihe4d keine Verschiebung erforderlich ist. - Im vorliegenden Fall weist die Greifeinrichtung
9 einen auf horizontalen Schienen10 verfahrbaren Schlitten11 und einen in vertikaler Richtung verfahrbaren Greifer12 auf. Die horizontale Verfahrbarkeit der Greifeinrichtung9 ist aus einem Vergleich der2 und3 erkennbar und die vertikale Verfahrbarkeit der Greifeinrichtung9 geht aus einem Vergleich der3 und4 bzw.4 und5 hervor. - In
4 ist dargestellt, wie der Greifer12 in Kontakt mit der Aufnahme7 geht, wozu entsprechende Verriegelungselemente vorgesehen sein können, die jedoch nicht dargestellt sind. Nach dem Befestigen des Greifers12 an der Aufnahme7 wird die Aufnahme7 mit dem Gegenstand2 mittels der Greifeinrichtung9 in vertikaler Richtung nach oben bewegt und die Aufnahme7 wird, wie in den6 und7 dargestellt, durch eine Aufeinanderfolge einer Horizontal- und einer Vertikalbewegung zu einer Ausgabestelle13 transportiert. - Das Entnehmen bzw. Einlagern der Gegenstände
2 in die Vorrichtung1 und damit die Bewegung der Lagerplätze3 und der Greifeinrichtung9 kann von einer Bedienperson14 über eine nicht dargestellte Steuereinrichtung angesteuert werden, wobei es ausreichend sein kann, den gewünschten Lagerplatz3 der Vielzahl von Lagerplätzen3 einzugeben. Die Steuereinrichtung stellt dann sicher, dass der Gegenstand2 dem entsprechenden Lagerplatz3 zugeteilt wird bzw. aus demselben entnommen wird. Selbstverständlich kann die Steuereinrichtung auch automatisch arbeiten, in dem Sinne, dass sie einem einzulagernden Gegenstand2 einen von ihr selbst ausgewählten freien Lagerplatz3 zuteilt und den Gegenstand2 in denselben einlagert. - In den
1 bis7 ist das Entnehmen eines Gegenstandes2 aus einem Lagerplatz3 der Vorrichtung1 chronologisch dargestellt. Das Einlagern eines Gegenstandes2 in einen Lagerplatz3 der Vorrichtung1 geht genau umgekehrt zu dieser Darstellung vor sich. - Um eine noch größere Anzahl von Gegenständen
2 aufnehmen zu können, ist es möglich, mehrere der horizontalen Reihen4a ,4b ,4c und4d mit jeweils mehreren Lagerplätzen3 in ein und derselben Ebene vorzusehen, d.h. die Reihen4a ,4b ,4c und4d in der Tiefe hintereinander anzuordnen.
Claims (11)
- Vorrichtung zur Lagerung von Gegenständen, welche mittels einer Greifeinrichtung in einzelnen Lagerplätzen einlagerbar und aus denselben entnehmbar sind, wobei mehrere übereinander angeordnete horizontale Reihen mit jeweils mehreren nebeneinander angeordneten Lagerplätzen vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerplätze (
3 ) oberhalb der untersten Reihe (4a ) von Lagerplätzen (3 ) unabhängig voneinander in horizontaler Richtung verfahrbar sind, wobei jede horizontale Reihe (4b ,4c ,4d ) oberhalb der untersten Reihe (4a ) einen freien Platz (8 ) aufweist, auf den ein Lagerplatz (3 ) verschiebbar ist, um den sich unterhalb des zu verschiebenden Lagerplatzes (3 ) befindlichen Lagerplatz (3 ) für die Greifeinrichtung (9 ) von oben her zugänglich zu machen, und wobei die Greifeinrichtung (9 ) in horizontaler und in vertikaler Richtung beweglich ist, um die Gegenstände (2 ) aus dem zugänglich gemachten Lagerplatz (3 ) zu entnehmen. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die freien Plätze (
8 ) mindestens so groß sind wie die verfahrbaren Lagerplätze (3 ). - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die verfahrbaren Lagerplätze (
3 ) jeweilige Schlitten (5 ) aufweisen, welche auf horizontalen Schienen (6 ) verfahrbar sind. - Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerplätze (
3 ) mittels einzelner Antriebseinrichtungen verfahrbar sind. - Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche Lagerplätze (
3 ) einer horizontalen Reihe (4b ,4c ,4d ) mittels einer gemeinsamen Antriebseinrichtung verfahrbar sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere horizontale Reihen (
4a ,4b ,4c ,4d ) mit jeweils mehreren Lagerplätzen (3 ) in einer Ebene vorgesehen sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb der untersten Reihe (
4a ) wenigstens zwei horizontale Reihen (4b ,4c ,4d ) mit wenigstens drei einzeln verschieblichen Lagerplätzen (3 ) vorgesehen sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerplätze (
3 ) an den jeweils zu lagernden Gegenstand (2 ) angepasste Aufnahmen (7 ) aufweisen. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerplätze (
3 ) mehrere Aufnahmen für eine entsprechende Anzahl an Gegenständen (2 ) aufweisen. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifeinrichtung (
9 ) einen auf horizontalen Schienen (10 ) verfahrbaren Schlitten (11 ) aufweist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifeinrichtung (
9 ) einen in vertikaler Richtung verfahrbaren Greifer (12 ) aufweist.
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Effective date: 20060524 |
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R150 | Term of protection extended to 6 years |
Effective date: 20090323 |
|
R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20120901 |