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DE202006002586U1 - Vorrichtung zur Lagerung von Gegenständen - Google Patents

Vorrichtung zur Lagerung von Gegenständen Download PDF

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Abstract

Vorrichtung zur Lagerung von Gegenständen, welche mittels einer Greifeinrichtung in einzelnen Lagerplätzen einlagerbar und aus denselben entnehmbar sind, wobei mehrere übereinander angeordnete horizontale Reihen mit jeweils mehreren nebeneinander angeordneten Lagerplätzen vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerplätze (3) oberhalb der untersten Reihe (4a) von Lagerplätzen (3) unabhängig voneinander in horizontaler Richtung verfahrbar sind, wobei jede horizontale Reihe (4b, 4c, 4d) oberhalb der untersten Reihe (4a) einen freien Platz (8) aufweist, auf den ein Lagerplatz (3) verschiebbar ist, um den sich unterhalb des zu verschiebenden Lagerplatzes (3) befindlichen Lagerplatz (3) für die Greifeinrichtung (9) von oben her zugänglich zu machen, und wobei die Greifeinrichtung (9) in horizontaler und in vertikaler Richtung beweglich ist, um die Gegenstände (2) aus dem zugänglich gemachten Lagerplatz (3) zu entnehmen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Lagerung von Gegenständen, welche mittels einer Greifeinrichtung in einzelnen Lagerplätzen einlagerbar und aus denselben entnehmbar sind, nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art.
  • Aus dem allgemeinen Stand der Technik sind sogenannte Hochregallager bekannt, bei denen in horizontaler Richtung jeweils zwei Lagerplätze nebeneinander und eine Vielzahl von Lagerplätzen übereinander vorgesehen ist. Wenn in horizontaler Richtung mehr als zwei Lagerplätze vorgesehen sein sollen, so ist zwischen jeweils zwei Lagerplätzen ein Gang vorgesehen. Um die Gegenstände in die Lagerplätze einzulagern und aus denselben zu entnehmen, ist in dem Gang eine verfahr bare Greifeinrichtung vorgesehen, die beispielsweise ähnlich einem Gabelstapler ausgebildet sein kann.
  • Problematisch bei diesen bekannten Vorrichtungen ist jedoch ihr großer Platzbedarf und das besonders bei hohen Gegenständen schwierige Einlagern und Entnehmen derselben. Ein weiteres Problem besteht darin, dass, wenn sich auf einem Lagerplatz mehrere Gegenstände befinden, meist der gesamte Lagerplatz oder zumindest dessen Inhalt an einen Ausgabepunkt gebracht werden müssen, wo der gewünschte Gegenstand entnommen werden kann, woraufhin die restlichen Gegenstände wieder an den Lagerplatz verbracht werden. Dies stellt nachteiligerweise einen sehr hohen Aufwand dar.
  • Auf dem Gebiet der Parksysteme sind aus dem allgemeinen Stand der Technik Lösungen bekannt, die nach dem Prinzip eines Paternosters arbeiten. Solche Parksysteme sind für eine geringe Anzahl an einzulagernden Fahrzeugen geeignet, sobald jedoch eine gewisse Anzahl an einlagerbaren Fahrzeugen überschritten werden soll, werden diese Parksysteme sehr aufwändig und es dauert darüber hinaus sehr lange, bis ein weit von der Ausgabestelle entferntes Fahrzeug dieselbe erreicht.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur Lagerung von Gegenständen zu schaffen, welche auf möglichst geringem Raum einen schnellen Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht und dabei sehr flexibel einsetzbar ist.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die in Anspruch 1 genannten Merkmale gelöst.
  • Dadurch, dass die Lagerplätze unabhängig voneinander in horizontaler Richtung verfahrbar sind, ergeben sich sehr kurze Verfahrzeiten, die vorteilhafterweise ein schnelles Einlagern und Entnehmen der Gegenstände mit Hilfe der in horizontaler und in vertikaler Richtung beweglichen Greifeinrichtung ermöglichen, wodurch die erfindungsgemäße Vorrichtung eine sehr hohe Flexibilität erreicht. Des weiteren ergibt sich durch die erfindungsgemäße Vorrichtung die Möglichkeit, einzeln auf die Gegenstände eines Lagerplatzes zugreifen zu können.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die freien Plätze mindestens so groß sind wie die verfahrbaren Lagerplätze. Dies stellt einen einfachen Zugriff auf den freigegebenen Lagerplatz sicher, da dieser durch das Verschieben des sich darüber befindlichen Lagerplatzes in Richtung des freien Platzes vollständig freigegeben wird.
  • Eine sehr einfache Verfahrbarkeit der Lagerplätze verbunden mit einer zuverlässigen Konstruktion ergibt sich, wenn dieselben in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung jeweilige Schlitten aufweisen, welche auf horizontalen Schienen verfahrbar sind.
  • Wenn die Lagerplätze mittels einzelner Antriebseinrichtungen verfahrbar sind, so führt dies zu einer noch größeren Flexibilität der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • Alternativ ist es in einer vereinfachten Ausführungsform der Erfindung auch möglich, dass sämtliche Lagerplätze einer horizontalen Reihe mittels einer gemeinsamen Antriebseinrichtung verfahrbar sind.
  • Wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung mehrere horizontale Reihen mit jeweils mehreren Lagerplätzen in einer Ebene vorgesehen sind, so wird die Kapazität der erfindungsgemäßen Vorrichtung erheblich erhöht.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den restlichen Unteransprüchen. Nachfolgend ist eine Ausführungsform der Erfindung anhand der Zeichnung prinzipmäßig dargestellt.
  • Es zeigt:
  • 1 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer ersten Position;
  • 2 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer zweiten Position;
  • 3 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer dritten Position;
  • 4 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer vierten Position;
  • 5 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer fünften Position;
  • 6 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer sechsten Position; und
  • 7 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer siebten Position.
  • 1 zeigt eine Vorrichtung 1 zur Lagerung von Gegenständen 2. Bei den Gegenständen 2 handelt es sich im vorliegenden Fall um Kraftfahrzeuge, die Vorrichtung 1 ist jedoch in der Lage, die verschiedensten Arten von Gegenständen 2 einzulagern. Die Vorrichtung 1 weist eine Vielzahl einzelner Lagerplätze 3 auf, welche in horizontalen Reihen 4 angeordnet sind. Die Gegenstände 2 sind, wie nachfolgend beschrieben, in die einzelnen Lagerplätze einlagerbar und aus denselben entnehmbar. Im vorliegenden Fall sind vier horizontale Reihen 4a, 4b, 4c und 4d vorgesehen, von denen die unterste Reihe 4a fünf Lagerplätze 3 und die darüber angeordneten Reihen 4b, 4c und 4d jeweils vier Lagerplätze 3 aufweisen. Allgemein sollten wenigstens zwei horizontale Reihen 4 vorgesehen sein, von denen jede wenigstens zwei Lagerplätze 3 aufweisen sollte.
  • Sämtliche Lagerplätze 3 in den Reihen 4b, 4c und 4d oberhalb der untersten Reihe 4a sind unabhängig voneinander in horizontaler Richtung verfahrbar, wozu die Lagerplätze 3 bei der dargestellten Ausführungsform jeweilige Schlitten 5 aufweisen, welche auf horizontalen Schienen 6 verfahrbar sind. Dabei ist jeder der Reihen 4b, 4c und 4d oberhalb der untersten Reihe 4a eine horizontale Schiene 6 zugeordnet. Die Lagerplätze 3 bzw. die Schlitten 5 können mittels einzelner, nicht dargestellter Antriebseinrichtungen verfahrbar sein, es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass sämtliche Lagerplätze 3 einer horizontalen Reihe 4b, 4c oder 4d mittels einer ebenfalls nicht dargestellten, gemeinsamen Antriebseinrichtung verfahrbar sind.
  • Neben den Schlitten 5 weist jeder der Lagerplätze 3 des weiteren eine an den jeweils zu lagernden Gegenstand 2 angepasste Aufnahme 7 auf, welche im vorliegenden Fall durch ein Traggestell gebildet ist, in dem sich das Kraftfahrzeug befindet. Bei entsprechend ausgebildeten Gegenständen 2 könnte jeder Lagerplatz 3 gebildeten Gegenständen 2 könnte jeder Lagerplatz 3 auch mehrere Aufnahmen 7 für eine entsprechende Anzahl an Gegenständen 2 aufweisen oder es wäre möglich, mehrere Gegenstände 2 in einer Aufnahme 7 einzulagern. Für andersartig ausgebildete Gegenstände 2 können die Aufnahmen 7 entsprechend angepasst sein, wobei es insbesondere bei Kraftfahrzeugen auch denkbar ist, auf die Aufnahmen 7 zu verzichten und stattdessen die Kraftfahrzeuge unmittelbar mit der Greifeinrichtung 9 zu transportieren. Hierzu wäre es auch möglich, Magnetgreifer einzusetzen.
  • Aus 1 geht des weiteren hervor, dass jede horizontale Reihe 4b, 4c und 4d oberhalb der untersten Reihe 4a einen freien Platz 8 aufweist, auf den ein Lagerplatz 3 verschoben wird, um den unmittelbar darunter liegenden Lagerplatz 3 freizugeben. Diese Verschiebung wird in 2 veranschaulicht, wo in den beiden oberen Reihen 4c und 4d jeweils drei Lagerplätze 3 verschoben werden, um schließlich, wie in 3 dargestellt, den darunter liegenden Lagerplatz 3, in dem sich ein Gegenstand 2 befindet, von oben her freizugeben. Dieser Lagerplatz 3 ist dann unmittelbar von oberhalb zugänglich, so dass eine in horizontaler und in vertikaler Richtung bewegliche Greifeinrichtung 9 auf den Gegenstand 2 bzw. auf die Aufnahme 7, in dem der Gegenstand 2 untergebracht ist, zugreifen und denselben bzw. dieselbe ohne den Schlitten 5 entnehmen kann. Selbstverständlich ist dies bei allen Lagerplät zen 3 möglich, wobei zum Zugreifen auf die Lagerplätze 3 der obersten Reihe 4d keine Verschiebung erforderlich ist.
  • Im vorliegenden Fall weist die Greifeinrichtung 9 einen auf horizontalen Schienen 10 verfahrbaren Schlitten 11 und einen in vertikaler Richtung verfahrbaren Greifer 12 auf. Die horizontale Verfahrbarkeit der Greifeinrichtung 9 ist aus einem Vergleich der 2 und 3 erkennbar und die vertikale Verfahrbarkeit der Greifeinrichtung 9 geht aus einem Vergleich der 3 und 4 bzw. 4 und 5 hervor.
  • In 4 ist dargestellt, wie der Greifer 12 in Kontakt mit der Aufnahme 7 geht, wozu entsprechende Verriegelungselemente vorgesehen sein können, die jedoch nicht dargestellt sind. Nach dem Befestigen des Greifers 12 an der Aufnahme 7 wird die Aufnahme 7 mit dem Gegenstand 2 mittels der Greifeinrichtung 9 in vertikaler Richtung nach oben bewegt und die Aufnahme 7 wird, wie in den 6 und 7 dargestellt, durch eine Aufeinanderfolge einer Horizontal- und einer Vertikalbewegung zu einer Ausgabestelle 13 transportiert.
  • Das Entnehmen bzw. Einlagern der Gegenstände 2 in die Vorrichtung 1 und damit die Bewegung der Lagerplätze 3 und der Greifeinrichtung 9 kann von einer Bedienperson 14 über eine nicht dargestellte Steuereinrichtung angesteuert werden, wobei es ausreichend sein kann, den gewünschten Lagerplatz 3 der Vielzahl von Lagerplätzen 3 einzugeben. Die Steuereinrichtung stellt dann sicher, dass der Gegenstand 2 dem entsprechenden Lagerplatz 3 zugeteilt wird bzw. aus demselben entnommen wird. Selbstverständlich kann die Steuereinrichtung auch automatisch arbeiten, in dem Sinne, dass sie einem einzulagernden Gegenstand 2 einen von ihr selbst ausgewählten freien Lagerplatz 3 zuteilt und den Gegenstand 2 in denselben einlagert.
  • In den 1 bis 7 ist das Entnehmen eines Gegenstandes 2 aus einem Lagerplatz 3 der Vorrichtung 1 chronologisch dargestellt. Das Einlagern eines Gegenstandes 2 in einen Lagerplatz 3 der Vorrichtung 1 geht genau umgekehrt zu dieser Darstellung vor sich.
  • Um eine noch größere Anzahl von Gegenständen 2 aufnehmen zu können, ist es möglich, mehrere der horizontalen Reihen 4a, 4b, 4c und 4d mit jeweils mehreren Lagerplätzen 3 in ein und derselben Ebene vorzusehen, d.h. die Reihen 4a, 4b, 4c und 4d in der Tiefe hintereinander anzuordnen.

Claims (11)

  1. Vorrichtung zur Lagerung von Gegenständen, welche mittels einer Greifeinrichtung in einzelnen Lagerplätzen einlagerbar und aus denselben entnehmbar sind, wobei mehrere übereinander angeordnete horizontale Reihen mit jeweils mehreren nebeneinander angeordneten Lagerplätzen vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerplätze (3) oberhalb der untersten Reihe (4a) von Lagerplätzen (3) unabhängig voneinander in horizontaler Richtung verfahrbar sind, wobei jede horizontale Reihe (4b, 4c, 4d) oberhalb der untersten Reihe (4a) einen freien Platz (8) aufweist, auf den ein Lagerplatz (3) verschiebbar ist, um den sich unterhalb des zu verschiebenden Lagerplatzes (3) befindlichen Lagerplatz (3) für die Greifeinrichtung (9) von oben her zugänglich zu machen, und wobei die Greifeinrichtung (9) in horizontaler und in vertikaler Richtung beweglich ist, um die Gegenstände (2) aus dem zugänglich gemachten Lagerplatz (3) zu entnehmen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die freien Plätze (8) mindestens so groß sind wie die verfahrbaren Lagerplätze (3).
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die verfahrbaren Lagerplätze (3) jeweilige Schlitten (5) aufweisen, welche auf horizontalen Schienen (6) verfahrbar sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerplätze (3) mittels einzelner Antriebseinrichtungen verfahrbar sind.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche Lagerplätze (3) einer horizontalen Reihe (4b, 4c, 4d) mittels einer gemeinsamen Antriebseinrichtung verfahrbar sind.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere horizontale Reihen (4a, 4b, 4c, 4d) mit jeweils mehreren Lagerplätzen (3) in einer Ebene vorgesehen sind.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb der untersten Reihe (4a) wenigstens zwei horizontale Reihen (4b, 4c, 4d) mit wenigstens drei einzeln verschieblichen Lagerplätzen (3) vorgesehen sind.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerplätze (3) an den jeweils zu lagernden Gegenstand (2) angepasste Aufnahmen (7) aufweisen.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerplätze (3) mehrere Aufnahmen für eine entsprechende Anzahl an Gegenständen (2) aufweisen.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifeinrichtung (9) einen auf horizontalen Schienen (10) verfahrbaren Schlitten (11) aufweist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifeinrichtung (9) einen in vertikaler Richtung verfahrbaren Greifer (12) aufweist.
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