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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Implantat mit mindestens einer
eine Durchgangsrichtung definierenden Durchbrechung zum Aufnehmen
eines Befestigungselements zum Festlegen des Implantats an oder
in einem menschlichen oder tierischen Körper, wobei das Implantat mindestens
ein Fixierelement umfasst, welches derart am Implantat angeordnet
ist und mindestens teilweise in die mindestens eine Durchbrechung
vorsteht, dass eine freie Querschnittsfläche der mindestens einen Durchbrechung durch
das mindestens eine Fixierelement mindestens teilweise verkleinert
wird.
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Implantate
der eingangs beschriebenen Art dienen häufig zur Verbindung zweier
Knochenteile und werden mit Befestigungsmitteln, zum Beispiel Knochenschrauben
oder Nägeln,
an den Knochenteilen festgelegt. Beispielsweise durchsetzt dann
eine Knochenschraube die Durchbrechung des Implantats und wird mit
ihrem Schraubenkörper
in eines der Knochenteile eingeschraubt. Es ist insbesondere aus der
DE 203 07 265 U1 bekannt,
die Durchbrechung zum Aufnehmen eines Befestigungselements im Querschnitt
mittels eines Fixierkörpers
zu verkleinern. Dieser Fixierkörper
dient dazu, eine Relativbewegung zwischen der Knochenschraube und
dem Implantat abzubremsen, um das Implantat möglichst spielfrei an den Knochenteilen
festzulegen. Ferner wird so auch das Ausdrehen der Knochenschraube bei
Körperbewegungen
unterbunden. Nachteilig bei dem aus der
DE 203 07 265 U1 bekannten
Implantat ist jedoch dessen relativ aufwändige Herstellung. So muss
der Fixierkörper
mit einer Öffnung
versehen werden, die zudem fluchtend mit einer eine Durchbrechung
bildenden Gewindebohrung der Knochenschraube auszurichten ist.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Implantat der
eingangs beschriebenen Art so zu verbessern, dass es bei gleicher
Funktionalität einfacher
herzustellen ist.
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Diese
Aufgabe wird bei einem Implantat der eingangs beschriebenen Art
erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass das Fixierelement, ohne die mindestens eine Durchbrechung vollständig zu
umgeben, am Implantat angeordnet ist.
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Die
erfindungsgemäße Weiterbildung
hat den Vorteil, dass das Fixierelement selbst nicht mit einer Öffnung zum
Einführen
des Befestigungselements, beispielsweise einer Knochenschraube,
versehen werden muss. Vielmehr kann das mindestens eine Fixierelement
derart am Implantat angeordnet werden, dass es zum Beispiel einseitig
und/oder unsymmetrisch in die Durchbrechung hineinragt oder vom
Implantat vorsteht, um die freie Querschnittsfläche der Durchbrechung zu verringern.
Dadurch wird zudem auch das Anordnen des Fixierelements, insbesondere
das Festlegen desselben, am Implantat, deutlich vereinfacht, da
beispielsweise das Fixierelement in eine dafür vorgesehene Aufnahme eingesetzt
werden kann. Diese muss insbesondere nicht in Form einer Ringnut
ausgebildet sein, sondern kann die Form einer einfachen Bohrung
aufweisen. Ferner ermöglicht
es die erfindungsgemäß vorgeschlagene Weiterbildung,
das Implantat so klein auszubilden, dass es auch bei Frakturen im
Handwurzelbereich, zum Beispiel bei einer Fraktur des Radius, zum
Einsatz kommen kann. In einem solchen Fall kann das Implantat insbesondere
intramedullär
in den Radius eingebracht werden. Ferner eignet sich das Implantat auch
zur extramedullären
Verankerung an einem Knochen, beispielsweise an einem Humerus. Des Weiteren
kann das Implantat auch so ausgebildet sein, dass das Fixierelement
in mehr als eine Durchbrechung hineinragt.
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Beispielsweise
kann auch mit einem Fixierelement die Bewegung von zwei, drei oder
mehr Befestigungselementen und des Implantats relativ zueinander
gebremst werden.
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Grundsätzlich wäre es denkbar,
dass das mindestens eine Fixierelement selbst mit einer Durchbrechung
versehen ist. Um jedoch die Herstellung des Implantats zu vereinfachen,
ist es vorteilhaft, wenn das mindestens eine Fixierelement durchbrechungsfrei
ausgebildet ist.
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Um
eine Relativbewegung zwischen einem Befestigungselement, beispielsweise
einer Knochenschraube, und dem Implantat zu minimieren, wäre es vorteilhaft,
wenn die Durchbrechung mit einem Gewinde oder mit Gewindeabschnitten
versehen ist, die zu einem Außengewinde
einer Knochenschraube korrespondieren, die die Durchbrechung zum
Festlegen des Implantats an einem Knochenteil durchsetzt. Um jedoch
eine Knochenschraube möglichst
schnell, nämlich
ohne sie in die Durchbrechung einschrauben zu müssen, in die Durchbrechung
einführen
zu können,
ist es vorteilhaft, wenn die mindestens eine Durchbrechung vollständig gewindefrei
ausgebildet ist.
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Vorteilhafterweise
ist das mindestens eine Fixierelement teilweise in eine mit der
mindestens einen Durchbrechung verbundene Fixierelementaufnahme
eingesetzt. Es wäre
zwar durchaus denkbar, das Fixierelement auf das Implantat aufzusetzen,
so dass eine freie Querschnittsfläche der Durchbrechung durch
das Fixierelement verringert wird, ohne die Durchbrechung vollständig zu
umgeben. Das Fixierelement in eine Fixierelementaufnahme einzusetzen
hat jedoch den Vorteil, dass am Implantat keine unnötigen Vorsprünge ausgebildet werden,
die zur Verbindung von Knochenteilen nicht erforderlich sind. So
kann insgesamt eine Baugröße des Implantats
minimiert werden.
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Um
das Implantat möglichst
stabil auszubilden, ist es vorteilhaft, wenn die Fixierelementaufnahme
in Form einer quer oder im Wesentlichen quer zur Durchbrechungsrichtung
angeordneten Ausnehmung ausgebildet ist. Dies hat zudem den Vorzug, dass
das in die Fixierelementaufnahme eingesetzte Fixierelement nicht
in Folge einer auf es einwirkenden Kraft parallel zur Durchbrechungsrichtung
aus der Fixierelementaufnahme herausbewegt werden kann. Je nach
Ausgestaltung und Formgebung des Fixierelements kann es beispielsweise
bei dieser Anordnung auch quer zur Knochenschraube teilweise in einen
oder mehrere Gewindegänge
einer Knochenschraube eintauchen.
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Besonders
einfach herzustellen ist die Ausnehmung, wenn diese einen kreisförmigen oder
eckigen Querschnitt aufweist. Insbesondere kann ein korrespondierend
geformtes Fixierelement formschlüssig
in eine derartige Ausnehmung eingesetzt werden.
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Damit
das mindestens eine Fixierelement besonders einfach am Implantat
angeordnet werden kann, ist es günstig,
wenn die mindestens eine Fixierelementaufnahme mindestens eine Aufnahmerichtung
definiert und wenn das mindestens eine Fixierelement parallel zur
mindestens einen Aufnahmerichtung in die mindestens eine Fixierelementaufnahme eingesetzt
und/oder teilweise einführbar
ist.
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Die
Herstellung des Implantats vereinfacht sich weiter, wenn die Fixierelementaufnahme
in Form einer eine erste Aufnahmebohrungslängsachse defi nierenden Aufnahmebohrung
ausgebildet ist und wenn die Aufnahmebohrungslängsachse die Aufnahmerichtung
definiert. Die Aufnahmebohrung kann das Implantat insbesondere vollständig durchsetzen oder
nur teilweise, also auch in Form einer Sacklochbohrung ausgebildet
sein. Eine Sacklochbohrung hat zudem den Vorteil, dass sich das
mindestens eine Fixierelement an einem verschlossenen Ende derselben
abstützen
und nicht aus dieser austreten kann.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Durchbrechungsrichtung
und die mindestens eine Aufnahmerichtung parallel zueinander verlaufen.
Dies gestattet es, die Fixierelementaufnahme beispielsweise durch
Vorsehen einer zur Durchbrechung seitlich etwas versetzten Bohrung
auszubilden, wobei die Durchbrechung und die Fixierelementaufnahme
nur durch Verschieben des Implantats hergestellt werden können, jedoch
ohne das Implantat drehen zu müssen.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn die Durchbrechungsrichtung und die mindestens
eine Aufnahmerichtung windschief zueinander verlaufen. Dadurch wird
insbesondere die Stabilität
des Implantats erhöht,
denn die Fixierelementaufnahme und die Durchbrechung können mit
einer nur minimalen Überlappung
ausgebildet werden.
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Um
eine möglichst
große Überlappung
zwischen der Fixierelementaufnahme und der Durchbrechung zu erreichen,
ist es günstig,
wenn die Durchbrechungsrichtung und die mindestens eine Aufnahmerichtung
einander schneiden.
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Die
Herstellung des Implantats kann weiter vereinfacht werden, wenn
die Durchbrechung in Form einer eine Bohrungslängsachse definierenden Bohrung
ausgebildet ist und wenn die Bohrungslängsachse die Durchbrechungsrichtung
definiert.
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Um
das mindestens eine Fixierelement am Implantat sicher festzulegen,
ist es vorteilhaft, wenn das mindestens eine Fixierelement an der
mindestens einen Fixierelementaufnahme kraftschlüssig und/oder mindestens teilweise
formschlüssig
gehalten ist. Beispielsweise kann es in der Fixierelementaufnahme
klemmend gehalten sein.
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Das
mindestens eine Fixierelement und damit das Implantat sind besonders
einfach herzustellen, wenn das mindestens eine Fixierelement in
Form eines zylindrischen oder quaderförmigen Körpers ausgebildet ist. Beispielsweise
können
Fixierelemente aus zylindrischen, quaderförmigen oder im Querschnitt
quadratischen Profilen hergestellt werden.
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Um
Abstoßungsreaktionen
nach einer Implantation des Implantats in einem menschlichen oder tierischen
Körper
zu vermeiden, ist es vorteilhaft, wenn das mindestens eine Fixierelement
aus einem körperverträglichen
Material hergestellt ist.
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Günstig ist
es, wenn das mindestens eine Fixierelement aus einem Kunststoff
hergestellt ist. Ein Kunststoff lässt sich besonders einfach
verarbeiten, ist kostengünstig
und leicht.
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Damit
das mindestens eine Fixierelement dauerhaft seinen Zweck erfüllen kann,
eine Relativbewegung zwischen einem in die mindestens eine Durchbrechung
eingesetzten Befestigungselement und dem Implantat zu verhindern
oder zu minimieren, ist es günstig,
wenn der Kunststoff ein nicht resorbierbarer Kunststoff ist.
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Vorzugsweise
ist der Kunststoff Polyetheretherketon (PEEK), Silikon, ein Polyetheretherketon (PEEK)
enthaltender oder ein Silikon enthaltender Kunststoff. Diese Materialien
eignen sich hervorragend als implantierbare Kunststoffe.
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Damit
sich das mindestens eine Fixierelement optimal an ein Befestigungselement
anpassen kann, ist es vorteilhaft, wenn es aus einem plastisch und/oder
elastisch verformbaren Material hergestellt ist. Dadurch ist es
möglich,
dass nach Einführen
eines Befestigungselements das mindestens eine Fixierelement mindestens
teilweise aus der Durchbrechung zurückgedrängt wird, wodurch es zu einer Klemmung
zwischen dem mindestens einen Fixierelement, dem Befestigungselement
und dem Implantat kommen kann. Insbesondere ermöglicht die erfindungsgemäße Anordnung
des Fixierelements, dass ein Befestigungselement mindestens einseitig
am Implantat anliegt und von dem mindestens einen Fixierelement
klemmend gegen das Implantat gedrückt oder an diesem gehalten
wird.
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Dabei
kann es besonders günstig
sein, wenn das plastisch verformbare Material durch auf es einwirkende
Außenflächen eines
Befestigungselements, insbesondere Gewindeflanken eines Gewindes
einer Schraube, plastisch und/oder elastisch verformbar ist. Auf
diese Weise kann eine Relativbewegung zwischen dem Implantat und
einem Befestigungselement minimiert oder sogar völlig ausgeschlossen werden.
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Um
eine Relativbewegung zwischen dem Implantat und einem Befestigungselement
zu verhindern, ist es grundsätzlich
nicht zwingend erforderlich, dass das mindestens eine Fixierelement
starr mit dem Implantat verbunden ist. Vorteilhaft ist es jedoch, wenn
das mindestens eine Fixierelement am Implantat unbeweglich angeordnet
ist. Dadurch kann insbesondere vermieden werden, dass sich das mindestens
eine Fixierelement vom Implantat löst, wenn kein Befestigungselement
die mindestens eine Durchbrechung durchsetzt.
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Vorteilhafterweise
ist das mindestens eine Fixierelement an der Durchbrechung und/oder
in einer Fixierelementaufnahme unbeweglich festgelegt. Dadurch kann
eine Baugröße des Implantats
minimal gehalten werden.
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Eine
besonders sichere Verbindung zwischen dem mindestens einen Fixierelement
und dem Implantat lässt
sich erreichen, wenn das mindestens eine Fixierelement in die Durchbrechung
und/oder in die Fixierelementaufnahme eingepresst oder eingeschweißt ist.
Denkbar wäre
es auch, das mindestens eine Fixierelement durch Kleben mit dem
Implantat zu verbinden.
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Besonders
einfach lässt
sich das mindestens eine Fixierelement mit dem Implantat verbinden, wenn
es in die Durchbrechung und/oder die Fixierelementaufnahme eingeschraubt
ist.
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Dabei
kann es günstig
sein, wenn die Durchbrechung und/oder die Fixierelementaufnahme
mit einem Innengewinde versehen sind und wenn das mindes tens eine
Fixierelement mit einem zum Innengewinde korrespondierenden Außengewinde
versehen ist. Dies ermöglicht
es, das mindestens eine Fixierelement mit dem Implantat zu verschrauben.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung kann ferner vorgesehen sein, dass das mindestens eine
Fixierelement am Implantat mit einem Fixierelementbefestigungselement festgelegt
ist. Beispielsweise kann das mindestens eine Fixierelement auch
rastend mit dem Implantat verbunden werden, so dass das Fixierelementbefestigungselement
durch ein Rastglied gebildet wird. Denkbar wäre auch die Festlegung des
Fixierelements mittels einer ein Fixierelementbefestigungselement
bildenden Madenschraube.
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Vorzugsweise
ist das mindestens eine Fixierelement am Implantat lösbar verbindbar
angeordnet. Dies gestattet es, das mindestens eine Fixierelement vom
Implantat zu lösen
und auszuwechseln, beispielsweise wenn es dauerhaft verformt wurde
oder wenn eine größere Verkleinerung
einer freien Querschnittsfläche
der Durchbrechung des Implantats gewünscht ist.
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Um
zwei Knochenteile auf einfache Weise miteinander verbinden zu können, ist
es vorteilhaft, wenn das Implantat in Form einer Knochenplatte ausgebildet
ist.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung kann das Implantat auch in Form eines Knochennagels
ausgebildet sein. Denkbar wäre
es auch, das Implantat in Form eines Knochennagels auszubilden,
welcher einstückig
an eine Knochenplatte angeformt ist.
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Um
das Implantat an einem menschlichen oder tierischen Körper festlegen
zu können,
ist es vorteilhaft, wenn es mindestens ein Befestigungselement zum
Festlegen an einen menschlichen oder tierischen Körper umfasst.
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Besonders
sicher lässt
sich das erfindungsgemäße Implantat
an einem menschlichen oder tierischen Körper festlegen, beispielsweise
an Knochenteilen derselben, wenn das mindestens eine Befestigungselement
in Form einer Knochenschraube ausgebildet ist.
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Die
nachfolgende Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dient
im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
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1:
eine schematische perspektivische Darstellung eines an einem Knochen
festgelegten erfindungsgemäßen Implantats;
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2:
eine teilweise geschnittene perspektivische Ansicht eines Teils
des Implantats aus 1; und
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3:
eine Schnittansicht längs
Linie 3-3 in 2.
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In 1 ist
ein insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 versehenes Implantat
in Form eines Verriegelungsnagels dargestellt, das zum Verbinden zweier
Knochenteile oder, wie in 1 zu sehen, zum
Stabilisieren einer Teilfraktur 12 eines Knochens 14 eines
menschlichen oder tierischen Körpers
verwendet werden kann.
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Das
Implantat 10 umfasst im Wesentlichen zwei einstückig miteinander
verbundene Teile, nämlich
einen stabförmigen
Abschnitt 16 und einen relativ zu diesem abgewinkelten
plattenförmigen
Abschnitt 18. Ein distales Ende 20 des stabförmigen Abschnitts 16 ist
keilförmig
geformt, um das Einführen
des Implantats 10 in einen menschlichen oder tierischen
Körper
zu erleichtern und um Gewebe beim Einführen des Implantats 10 nicht
zu verletzen. Der im Querschnitt quaderförmige Abschnitt 16,
der und/oder dessen distales Ende 20 optional auch ganz
oder abschnittsweise gekrümmt
sein können,
ist mit zwei in 1 nicht erkennbaren, Durchbrechungen
bildenden Bohrungen versehen, die zur Aufnahme von jeweils einer
in Befestigungselement bildenden Knochenschraube 22 dienen,
mit der der Abschnitt 16 am Knochen 14 festlegbar
ist. Längsachsen 24 der
Bohrungen fallen mit Längsachsen
der Knochenschrauben 22 zusammen und definieren eine Durchbrechungsrichtung.
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Der
plattenförmige
Abschnitt 18 ist mit insgesamt vier Durchbrechungen bildenden
Bohrungen 26 versehen, die ebenfalls zur Aufnahme von Befestigungselementen,
beispielsweise in Form von Knochenschrauben 28, dienen.
Die Bohrungen 26, aber auch die Bohrungen am Abschnitt 16,
können
vollständig
oder teilweise mit einem Innengewinde versehen sein, welches zu
einem Außengewinde
der Knochenschrauben 22 beziehungsweise 28 korrespondiert,
so dass diese mit dem Implantat 10 verschraubt werden können. Längsachsen 30 der
Knochenschrauben 28 fallen mit Längsachsen der Bohrungen 26 zusammen
und definieren so eine Durchbrechungsrichtung der Durchbrechungen
bildenden Bohrungen 26.
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Ein
proximaler Endabschnitt 32 des plattenförmigen Abschnitts 18 ist
in Form eines trapezförmigen
Vorsprungs ausgebildet, der sich in proximaler Richtung, also vom
Abschnitt 16 weg weisend, etwas verjüngt. Der Endabschnitt 32 ist
ferner mit einer Sacklochbohrung 34 versehen, die in proximaler Richtung
weisend geöffnet
ist. Der Endabschnitt 32 in Verbindung mit der Sacklochbohrung 34 bildet
ein Kupplungselement, um das Implantat 10 beispielsweise
mit einem korrespondierenden Kupplungselement eines Zielgeräts zum Setzen
von Bohrungen im Knochen 14 zur Aufnahme der Knochenschrauben 22 und 28 lösbar zu
verbinden.
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Der
im Vergleich zum Abschnitt 16 etwa doppelt so breite Abschnitt 18 verjüngt sich
in einem Übergangsbereich 36 kontinuierlich
bis zu einer Breite des Abschnitts 16. Der Übergangsbereich 36 ist zudem
etwas gekrümmt,
um die relativ zueinander abgewinkelten Abschnitte 16 und 18 knickfrei
miteinander zu verbinden.
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Da
die Bohrungen 26 und auch die am Abschnitt 16 angeordneten
Bohrungen bei dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel
nicht mit einem Innengewinde versehen sind, sind zur Verhinderung
einer Relativbewegung zwischen dem Implantat 10 und den
Knochenschrauben 22 und 28 insgesamt fünf stabförmige Fixierelemente 38 vorgesehen,
die derart am Implantat 10 angeordnet sind, dass eine freie
Querschnittsfläche
der Durchbrechungen bildenden Bohrungen 26 und der am Abschnitt 16 vorgesehenen
Bohrungen teilweise verkleinert wird, und zwar ohne dass die Fixierelemente die
jeweilige Bohrung vollständig
umgeben. Dies wird bei dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel
dadurch erreicht, dass für
jedes der Fixierelemente 38 eine Fixierelementaufnahme 40 vorgesehen
ist, und zwar in Form einer Bohrung, deren Längsachse 42 mit einer
Längsachse
des in Form eines zylindrischen Stabs ausgebildeten Fixierelements 38 zusammenfällt. Die
Fixierelementauf nahmen 40 sind derart angeordnet, dass
ihre Längsachsen 42 windschief
zu den Längsachsen
der zugeordneten Bohrungen 26 beziehungsweise der am Abschnitt 16 vorgesehenen
Bohrungen verlaufen, sie also nicht schneiden. Die Längsachsen 24 und 28 sind
jeweils senkrecht zu den Längsachsen 42 orientiert.
Die Fixierelemente 38 können
parallel zu den Längsachsen 42 in
die Fixierelementaufnahmen 40 eingeschoben werden. Die
Fixierelemente 38 ragen, da die Fixierelementaufnahmen 40 teilweise
mit den Bohrungen 26 beziehungsweise den in Abschnitt 16 vorgesehenen
Bohrungen überlappen,
wie exemplarisch in 3 zu erkennen ist, teilweise
in die Durchbrechungen bildenden Bohrungen 26 beziehungsweise
am Abschnitt 16 vorgesehenen Bohrungen hinein. So ist es
möglich,
dass die Fixierelemente 38 die Knochenschrauben 22 und 28 klemmend
in den jeweiligen Bohrungen 26 beziehungsweise den im Abschnitt 16 vorgesehenen
Bohrungen halten.
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Die
Fixierelemente 38 sind vorzugsweise aus einem körperverträglichen
Material hergestellt, insbesondere aus einem Kunststoff. Der Kunststoff ist
vorzugsweise nicht resorbierbar. Es handelt sich beim Kunststoff
zum Beispiel um Polyetheretherketon (PEEK), Silikon, einen Polyetheretherketon (PEEK)
enthaltenden oder einen Silikon enthaltenden Kunststoff. Insbesondere
sind die Fixierelemente 38 aus einem Material hergestellt,
das plastisch und/oder elastisch verformbar ist. Dies ermöglicht es, dass
beispielsweise eine in die Bohrung 26 mit ihrem ein Außengewinde 44 aufweisenden
Schaft 46 eingeschobene Knochenschraube 28 das
teilweise vorstehende Fixierelement 38 teilweise zusammendrückt und
plastisch und/oder elastisch verformt, so dass das Fixierelement 38,
wie in 3 dargestellt, mindestens teilweise in einen Gewindegang 48 des Außengewindes 44 eingreifen
kann. Die Knochenschraube 28 wird so durch das Fixierelement 38 klemmend
in der Bohrung 26 gehalten.
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Die
Knochenschraube wird so also zwischen dem Implantat 10 und
dem Fixierelement 38 klemmend gehalten. Je nach Materialwahl
für das
Fixierelement 38 kann die Knochenschraube 28 in
der Bohrung 26 verschoben oder in diese weiter eingeschraubt
werden, bis ein Kopf 50 der Knochenschraube 28 am
Abschnitt 18 anschlägt.
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An
Stelle der Knochenschrauben 22 und 28 können optional
auch Knochennägel
verwendet werden, wobei die Fixierelemente 38 die Knochennägel kraftschlüssig in
den jeweiligen Bohrungen halten. In jedem Fall wird ein Verkippen
des Befestigungselements in der Durchbrechung des Implantats 10 minimiert
und insbesondere bei den Knochenschrauben 22 und 28 ein
Herauswandern derselben sowohl aus dem Knochen 14 als auch
aus den jeweiligen Bohrungen des Implantats 10 verhindert.
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Die
Fixierelemente 38 können
in die Fixierelementaufnahmen 40 form- oder kraftschlüssig eingesetzt
sein. Insbesondere dann, wenn sich das Fixierelement 38 plastisch
und/oder elastisch verformen lässt,
kann es auf einfache Weise kraftschlüssig in die Fixierelementaufnahme
eingesetzt werden. Alternativ ist es auch möglich, die Fixierelementaufnahme 40 mit
einem Innengewinde zu versehen, mit welchem ein mit einem korrespondierenden
Außengewinde
versehenes Fixierelement 38 verschraubt werden kann. Eine
weitere Alternative zur Festlegung der Fixierelemente 38 am
Implantat 10 besteht darin, diese mittels eines Fixierelementbefestigungselements
am Implantat 10 zu sichern, beispielsweise mit einer Madenschraube.
Ferner kann das Fixierelement 38 in der Fixierelementaufnahme 40 oder
am Implantat dadurch gesichert werden, dass es angeschweißt oder
angeklebt wird.
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In
den Figuren nicht dargestellt ist eine weitere alternative Anordnung
eines Fixierelements am Implantat 10, nämlich das Fixierelement auf
einer äußeren Oberfläche der
Abschnitte 16 und 18 benachbart den jeweiligen
Bohrungen anzuordnen, so dass diese teilweise überdeckt werden.
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Selbstverständlich können jeder
Durchbrechung des Implantats 10 auch mehrere Fixierelemente 38 zugeordnet
sein, die beispielsweise symmetrisch zur Durchbrechung oder unsymmetrisch
zu derselben angeordnet sind.
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Das
Implantat 10 kann beispielsweise, wie oben beschrieben,
extramedullär
an einem Knochen 14 festgelegt werden. Abhängig von
seiner Größe kann
es jedoch auch intramedullär
in einen Knochen eingebracht werden, beispielsweise bei einer Fraktur im
Handwurzelbereich in den sogenannten Radius-Knochen. Wird das Implantat
intramedullär
in einen Knochen eingebracht, so werden die Köpfe 50 der verwendeten
Knochenschrauben 22 und 28 nicht am Implantat 10 verankert,
sondern am Knochen, in den das Implantat 10 eingebracht
wurde.
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Des
Weiteren können
Fixierelemente, wie beispielsweise in 3 zu erkennen,
auch derart angeordnet sein, dass ein einziges Fixierelement 38 eine
freie Querschnittsfläche
von zwei oder auch mehr Durchbrechungen teilweise verkleinert. Dies verringert
insgesamt den Herstellungsaufwand, da nicht jeder Durchbrechung
ein eigenes Fixierelement 38 zugeordnet werden muss.