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DE202006006148U1 - Vorrichtung zum Herstellen einer Mehrkomponentenmasse - Google Patents

Vorrichtung zum Herstellen einer Mehrkomponentenmasse Download PDF

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DE202006006148U1 DE202006006148U DE202006006148U DE202006006148U1 DE 202006006148 U1 DE202006006148 U1 DE 202006006148U1 DE 202006006148 U DE202006006148 U DE 202006006148U DE 202006006148 U DE202006006148 U DE 202006006148U DE 202006006148 U1 DE202006006148 U1 DE 202006006148U1
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Abstract

Vorrichtung (10) zum Herstellen einer Mehrkomponentenmasse, insbesondere für Dentalzwecke, mit wenigstens einer Ausbringeinheit (12) zum Ausbringen von Komponenten aus wenigstens einem Komponentenbehältnis und mit einer Einheit (16), die zur Aufprallsensierung (60) vorgesehen ist, gekennzeichnet durch eine Einheit (14), die dazu vorgesehen ist, in zumindest einem Betriebsmodus einen regelungsfreien Betrieb zu ermöglichen.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus der EP 1 010 401 B1 ist eine Vorrichtung zum Herstellen einer Mehrkomponentenmasse, insbesondere für Dentalzwecke, bekannt. Die Vorrichtung umfasst eine Auspresseinheit mit einem Elektromotor zum Auspressen von Komponentenbehältnissen und eine Mischereinheit zum Mischen von zumindest zwei Komponenten. Der Elektromotor ist mit einer Regeleinrichtung zum Konstanthalten seiner Drehzahl bei einem Auspressbetrieb auf einen vorbestimmten Wert versehen. Ferner umfasst die Vorrichtung eine Einheit, die zur Aufprallsensierung vorgesehen ist. Dabei wird eine Stromaufnahme überwacht und die Einheit schaltet den Elektromotor auf seine niedrige, konstant zu haltende Drehgeschwindigkeit um.
  • Der Erfindung liegt insbesondere die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Vorrichtung bereitzustellen, mit der ein Aufprall einer Ausbringeinheit auf wenigstens ein Komponentenbehältnis möglichst früh und exakt sensiert werden kann. Sie wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den Nebenansprüchen und Unteransprüchen.
  • Vorteile der Erfindung
  • Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zum Herstellen einer Mehrkomponentenmasse, insbesondere für Dentalzwecke, mit wenigstens einer Ausbringeinheit zum Ausbringen von Komponenten aus wenigstens einem Komponentenbehältnis und mit einer Einheit, die zur Aufprallsensierung vorgesehen ist.
  • Es wird vorgeschlagen, dass die Vorrichtung eine Einheit umfasst, die dazu vorgesehen ist, in zumindest einem Betriebsmodus einen regelungsfreien Betrieb zu ermöglichen, wobei die Einheit insbesondere von einer Steuereinheit gebildet ist, die speziell für den regelungsfreien Betrieb des Anfahrmodus vorgesehen ist. Unter einer "Aufprallsensierung" soll eine Erkennung eines Zusammenstoßens von zwei unterschiedlichen Einheiten, die sich aufeinander zu bewegen bzw. sich zumindest eine Einheit auf die andere zu bewegt, verstanden werden, und zwar insbesondere von einer Einheit der Ausbringeinheit und einer Einheit von wenigstens einem Komponentenbehältnis. Durch einen regelungsfreien Betriebsmodus sind Betriebskenngrößen einer Antriebseinheit, insbesondere einer Motoreinheit, beispielsweise eine Geschwindigkeit und/oder eine Drehzahl, von äußeren Gegebenheiten abhängig. Mittels einer vorteilhaften Erfassung einer Änderung einer Betriebskenngröße der Antriebseinheit kann eine Änderung der äußeren Bedingungen besonders schnell und exakt erfasst werden und, falls erforderlich, kann der Betriebsmodus gewechselt werden.
  • Vorteilhafterweise stellt der Betriebsmodus des regelungsfreien Betriebs einen Anfahrmodus dar, womit eine vorteilhafte Sensierung eines Aufpralls erreicht werden kann. Unter einem "Anfahrmodus" soll ein zeitlich direkt vor dem Aufprall stattfindender Betriebsmodus verstanden werden, bei dem eine Einheit, insbesondere eine Ausbringeinheit, auf eine weitere Einheit, insbesondere eine von einem Komponentenbehältnis gebildete Einheit, mit ungeregelten Betriebskenngrößen der Antriebseinheit gefahren wird. Eine oder mehrere Betriebskenngrößen könnten jedoch im ungeregelten Modus gemäß wenigstens einer Funktion gesteuert sein. Der regelungsfreie Betrieb im Anfahrmodus ermöglicht eine sofortige Aufprallerkennung, da – bedingt durch den Aufprall – Betriebskenngrößen, insbesondere in Form einer Drehzahl und/oder einer Geschwindigkeit, sich schlagartig verändern.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Einheit zur Aufprallsensierung zumindest teilweise eine Sensoreinheit zur Sensierung einer Geschwindigkeitskenngröße einer Antriebseinheit aufweist, wodurch der Aufprall mittels der sensierten Geschwindigkeitskenngröße der Antriebseinheit erkannt werden kann. Besonders vorteilhaft umfasst die Sensoreinheit wenigstens eine Drehzahlsensoreinheit, die die Geschwindigkeitskenngröße der Antriebseinheit besonders exakt anhand einer Drehzahl erfasst. Alternativ und/oder zusätzlich zu einer Drehzahlsensoreinheit sind jedoch auch andere, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Geschwindigkeitssensoreinheiten denkbar, wie beispielsweise Geschwindigkeitssensoreinheiten zur Erfassung einer Geschwindigkeit eines sich translatorisch bewegenden Bauteils und/oder Geschwindigkeitssensoreinheiten, die aus einem Bürstenfeuer der Antriebseinheit die Geschwindigkeitskenngröße ermitteln, usw.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird eine Vorrichtung zum Herstellen einer Mehrkomponentenmasse, insbesondere für Dentalzwecke, mit wenigstens einer Ausbringeinheit zum Ausbringen von Komponenten aus wenigstens einem Komponentenbehältnis vorgeschlagen, wobei die Vorrichtung zumindest eine Sensoreinheit umfasst, die eine elektrodynamische Sensoreinheit aufweist. Unter einer „elektrodynamischen Sensoreinheit" soll eine Sensoreinheit verstanden werden, die zu einer Messung von elektrischen oder magnetischen Kenngrößen, wie einer Kapazität, einer Induktionsspannung oder einem Magnetfeld, ausgebildet ist. Besonders vorteilhaft ist die Ausgestaltung der Erfindung mit einer Magnetfeldsensoreinheit, insbesondere, wenn die elektrodynamische Sensoreinheit zumindest einen Hallsensor aufweist, wodurch eine besonders exakte und frühe Sensierung von Bewegungsänderungen, insbesondere von Geschwindigkeitsänderungen, z.B. Drehzahländerungen, einfach und kostengünstig erreicht werden kann.
  • Umfasst zudem die Einheit zur Aufprallsensierung zumindest teilweise die die elektrodynamische Sensoreinheit umfassende Sensoreinheit, kann insbesondere eine konstruktiv einfache Erkennung einer Geschwindigkeitskenngröße erreicht werden, und der Aufprall kann bereits zu Beginn der Änderung der Geschwindigkeitskenngröße der Antriebseinheit erkannt werden.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Vorrichtung eine Einheit aufweist, die dazu vorgesehen ist, in zumindest einem Betriebsmodus einen geregelten Betrieb zu ermöglichen, wodurch in zumindest einem Betriebsmodus Störgrößen vorteilhaft ausgeregelt werden können, wie vorzugsweise in einem Ausbringmodus zum Ausbringen von Komponenten aus wenigstens einem Komponentenbehältnis. Vorzugsweise wird ein Wechsel des Betriebsmodus von dem regelungsfreien Betrieb in den geregelten Betrieb des Ausbringmodus unmittelbar nach der Aufprallsensierung vorgenommen.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird eine Vorrichtung zum Herstellen einer Mehrkomponentenmasse, insbesondere für Dentalzwecke, mit wenigstens einer Ausbringeinheit zum Ausbringen von Komponenten aus wenigstens einem Komponentenbehältnis vorgeschlagen, wobei die Vorrichtung zumindest eine Positionserfassungseinheit aufweist, die dazu vorgesehen ist, wenigstens eine Kenngröße für eine Position der Ausbringeinheit zu erfassen. Durch eine entsprechende Ausgestaltung können Funktionen vereinfacht und/oder weitere Funktionen ermöglicht werden. Wird beispielsweise beim Anhalten oder Abschalten des Ausbringmodus ein Entlastungsvorgang durchgeführt, indem Entlastungsumdrehungen der Ausbringeinheit in Rückwärtsrichtung erfolgen, kann vorteilhaft von der Positionserfassungseinheit eine Ausgangsposition erfasst werden, und die Ausbringeinheit kann mit geringem Aufwand bei einem erneuten Starten des Ausbringmodus exakt und schnell angefahren werden.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Positionserfassungseinheit zumindest eine Zählereinheit umfasst, wodurch die Posi tionserfassung besonders einfach realisiert werden kann. Alternativ und/oder zusätzlich könnte jedoch die Positionserfassungseinheit auch andere, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Einheiten zur Positionserfassung aufweisen, wie berührlose Messeinheiten, beispielsweise Laserentfernungsmesseinheiten oder optische Messeinheiten, und/oder auf Berührung basierende Messeinheiten.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Zählereinheit zumindest teilweise von einer elektrodynamischen Sensoreinheit, insbesondere von einem Hallsensor, gebildet ist, womit eine sehr exakte Erfassung der Kenngröße für eine Position der Ausbringeinheit erreicht werden kann.
  • Zudem wird vorgeschlagen, dass eine Einheit zur Aufprallsensierung und die Positionserfassungseinheit zumindest teilweise einstückig ausgebildet sind, wodurch zusätzlich Bauteile, Bauraum, Montageaufwand und Kosten eingespart werden können. Vorteilhafterweise kann hier eine elektrodynamische Sensoreinheit, insbesondere ein Hallsensor, sowohl für die Aufprallsensierung als auch für die Positionserfassungseinheit verwendet werden.
  • Zudem weist die Vorrichtung vorteilhaft eine Einheit auf, die dazu vorgesehen ist, aus einer Positionskenngröße eine Füllstandskenngröße zu erzeugen, wodurch eine Füllstandserkennung von in der Ausbringeinheit befindlichen Komponentenbehältnissen erreicht werden kann. Vorzugsweise umfasst die Einheit zur Erzeugung der Füllstandskenngröße eine Recheneinheit, so dass aus einer sensierten Kenngröße eine weiterverwertbare Kenngröße ermittelt und/oder ausgegeben werden kann, bei spielsweise über ein akustisches und/oder ein optisches Signal.
  • Des Weiteren ist vorzugsweise eine Einheit dazu vorgesehen, eine Komponentenbehältniskenngröße zu erfassen, die zur Ausgabe von Informationen an einen Bediener und/oder für weitere Funktionen genutzt werden kann. Unter einer „Komponentenbehältniskenngröße" soll dabei eine Kenngröße verstanden werden, die an einem Komponentenbehältnis angebracht und auf dieses bezogen ist. Die Einheit zur Erfassung der Komponentenbehältniskenngröße kann dabei von einer optischen, einer mechanischen, einer elektrischen und/oder einer elektromagnetischen Leseeinheit gebildet sein usw.
  • Umfasst die Vorrichtung zudem eine Einheit, die dazu vorgesehen ist, zumindest eine Komponentenbehältniskenngröße und zumindest eine Positionskenngröße zu koppeln, kann mittels der gespeicherten Kenngrößen eine Füllstandserkennung von Komponentenbehältnissen, insbesondere von gebrauchten und erneut in die Vorrichtung eingelegten Komponentenbehältnissen, ermöglicht werden, und es kann die Ausbringeinheit besonders schnell in eine Ausgangssituation für den geregelten Betrieb gefahren werden ohne vorherigen Anfahrmodus mit Aufprallsensierung. Ferner soll unter "koppeln" verstanden werden, dass eine Komponentenbehältniskenngröße verlinkt mit einer Positionskenngröße abgelegt werden kann und/oder beide Kenngrößen gemeinsam verarbeitet werden können.
  • Zeichnung
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
  • Es zeigen:
  • 1 eine als Dentalmischgerät ausgebildete Vorrichtung in einer Außenansicht,
  • 2 eine schematische Gesamtdarstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung und
  • 3 ein Ablaufdiagramm.
  • Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • 1 zeigt eine von einem Dentalmischgerät gebildete Vorrichtung 10 zum Herstellen einer Mehrkomponentenmasse in einer Außenansicht. Die Vorrichtung 10 weist eine Ausbringeinheit 12 auf, von der zwei Stempel 34, 36 in 1 erkennbar sind. Die Ausbringeinheit 12 ist zum Ausbringen von fließfähigen Komponenten aus nicht näher dargestellten Komponentenbehältnissen vorgesehen, die in zwei Behälteraufnahmen 42, 44 aufgenommen werden können. Die Stempel 34, 36 sind auf Enden von in 1 nicht näher dargestellten Gewindespindeln der Ausbringeinheit 12 angeordnet, welche von einer in einem Motorgehäuse 46 angeordneten, als Elektromotor ausgebildeten Antriebseinheit 26 über eine Getriebeeinheit 28 in Axialrichtung 48 antreibbar sind (1 und 2). Zum Mischen der Komponenten ist die Vorrichtung 10 mit einer Mischerwelle 50 und einer in 1 gestrichelt dargestellten Mischeinheit 40 versehen. Beim Ausführen eines Mischprozesses werden in den Behälteraufnahmen 42, 44 angeordnete Komponentenbehältnisse von den Stempeln 34, 36 ausgepresst, und die Komponenten werden in der Mischeinheit 40 gemischt und in gemischtem Zustand über eine Düse 52 ausgegeben. Zur Erfassung von Kenngrößen der Komponentenbehältnisse sind als Leseeinheiten ausgebildete Erfassungseinheiten 38 seitlich in den Behälteraufnahmen 42, 44 angeordnet. Eine Bedienung und Informationsausgabe der Vorrichtung 10 erfolgt über einen berührempfindlichen Bildschirm 54.
  • Die Vorrichtung 10 umfasst eine als Recheneinheit ausgebildete Einheit 14, an die eine als Speichereinheit ausgebildete Einheit 24 angeschlossen ist (2). In der als Speichereinheit ausgebildeten Einheit 24 sind Betriebsprogramme hinterlegt. Grundsätzlich können die Einheit 14 und die Einheit 24 als eine integrierte Einheit ausgeführt sein.
  • Eine einen Hallsensor umfassende Sensoreinheit 18, die zur Sensierung einer Drehzahl, insbesondere zur Sensierung einer Motordrehzahl der Antriebseinheit 26, vorgesehen ist, ist im Bereich einer Motorausgangswelle 30 der Antriebseinheit 26 angeordnet. Sowohl eine Einheit 16 zu einer Aufprallsensierung 60 als auch eine Positionserfassungseinheit 20 umfassen dabei die Sensoreinheit 18 zur Sensierung von Kenngrößen. Die Einheit 16 zur Aufprallsensierung 60 und die Positionserfassungseinheit 20 sind beide in der von einer als Recheneinheit ausgebildeten Einheit 14 integriert. Zu einer Übertragung von Daten ist die als Recheneinheit ausgebildete Einheit 14 mit den weiteren Einheiten der Vorrichtung 10 durch Datenleitungen 32 verbunden.
  • Befindet sich in der Ausbringeinheit 12 (1 und 2) ein nicht näher dargestelltes Komponentenbehältnis mit unbekanntem Füllstand, wird von der als Recheneinheit ausgebildeten Einheit 14 zunächst ein ungeregelter Betriebsmodus eingestellt. Der ungeregelte Betriebsmodus stellt hier einen Anfahrmodus 56 (3) dar mit von der als Recheneinheit ausgebildeten Einheit 14 festgelegten Starteinstellungen der Antriebseinheit 26. In 3 sind Verfahrensschritte eines mit der Vorrichtung 10 durchgeführten Verfahrens dargestellt. Die Starteinstellungen sind hier durch vorab eingestellte Betriebskenngrößen, wie beispielsweise eine Stromaufnahme, eine Motordrehzahl etc., festgelegt. Die Sensoreinheit 18 sensiert während des regelungsfreien Anfahrmodus 56 ständig eine Geschwindigkeitskenngröße bzw. eine Lastkenngröße in Form einer Drehzahl der Antriebseinheit 26. Mittels der Einheit 16 zur Aufprallsensierung 60 wird die Drehzahl der Antriebseinheit 26 kontrolliert. Im Anfahrmodus 56 werden in der Ausbringeinheit 12 angeordnete Stempel 34, 36 (1) auf die Komponentenbehältnisse gefahren und erwirken einen Aufprall 58. Dieser Aufprall 58 verursacht einen abrupten Abfall der Drehzahl (3) der Antriebseinheit 26, der von der Einheit 16 zur Aufprallsensierung 60 erkannt und an die als Recheneinheit ausgebildete Einheit 14 weitergeleitet wird. Die Einheit 14 stoppt aufgrund des erkannten Aufpralls 58 den regelungs freien Anfahrmodus 56 (3). Anschließend wird von der Einheit 14 in einen geregelten Ausbringmodus 62 der Ausbringeinheit 12 gewechselt (3).
  • Mittels einer als Hallsensoreinheit ausgebildeten Sensoreinheit 18 werden die Motorumdrehungen im Betrieb der Vorrichtung 10 sensiert und mittels einer Zählereinheit 22 gezählt. Zusammen mit einer die Zählereinheit 22 umfassenden Positionserfassungseinheit 20 wird aus den gezählten Umdrehungen der Antriebseinheit 26 eine Kenngröße für eine Position der Ausbringeinheit 12 ermittelt. Diese Positionskenngröße wird mittels der Positionserfassungseinheit 20 in eine Füllstandskenngröße umgerechnet. Zur Berechnung der Füllstandskenngröße werden von der Einheit 14 weitere hier nicht näher dargestellte Kenngrößen, wie z.B. Getriebekenngrößen, berücksichtigt. Wird die Ausbringeinheit 12 angehalten, finden zunächst Entlastungsumdrehungen der Ausbringeinheit 12 statt, welche durch die als Recheneinheit ausgebildete Einheit 14 gesteuert ist. Diese Entlastungsumdrehungen sind entgegen der Bewegung in Axialrichtung 48 des Ausbringmodus 62 gerichtet, um die Mischeinheit 40 (1), die an die Ausbringeinheit 12 angeschlossen ist, zu entlasten. Die Entlastungsumdrehungen werden ebenfalls von der Positionserfassungseinheit 20 erfasst und bei der Bestimmung der Füllstandskenngröße zur Fehlervermeidung mit berücksichtigt.
  • Wird der Ausbringmodus 62 erneut gestartet, wird die Ausbringeinheit 12 mittels der Einheit 14 ungeregelt um die in der als Speichereinheit ausgebildeten Einheit 24 gespeicherten Entlastungsumdrehungen in Richtung der Komponentenbehält nisse verfahren. Anschließend schaltet die Einheit 14 in den geregelten Ausbringmodus 62 um.
  • Kenngrößen der Komponentenbehältnisse werden mit den Erfassungseinheiten 38 erfasst und diese Komponentenbehältniskenngrößen werden im Betrieb zusammen mit der jeweiligen Positionskenngröße in der als Speichereinheit ausgebildeten Einheit 24 abgelegt. Die Ausbringeinheit 12 wird bei gebrauchten und erneut in die Ausbringeinheit 12 eingelegten Komponentenbehältnissen mittels der gespeicherten Komponentenbehältniskenngröße und der Positionskenngröße vorteilhaft ungeregelt in einen vorteilhaften Ausgangszustand gefahren, in dem sich die Ausbringeinheit 12 vor der Entnahme der Komponentenbehältnisse befindet, so dass eine Anlage der Ausbringeinheit 12 an die Komponentenbehältnisse schnell und exakt erreicht werden kann und anschließend in den geregelten Ausbringmodus 62 umgeschaltet werden kann.
  • Zudem werden die Komponentenbehältniskenngröße und die Füllstandskenngröße von der als Recheneinheit ausgebildeten Einheit 14 über den Bildschirm 54 an den Benutzer der Vorrichtung 10 ausgegeben, so dass dieser Informationen über den Füllstand und den Inhalt der in der Ausbringeinheit 12 befindlichen Komponentenbehältnisse erhält.
  • 10
    Vorrichtung
    12
    Ausbringeinheit
    14
    Einheit
    16
    Einheit
    18
    Sensoreinheit
    20
    Positionserfassungsein
    heit
    22
    Zählereinheit
    24
    Einheit
    26
    Antriebseinheit
    28
    Getriebeeinheit
    30
    Motorausgangswelle
    32
    Datenleitung
    34
    Stempel
    36
    Stempel
    38
    Einheit
    40
    Mischeinheit
    42
    Behälteraufnahme
    44
    Behälteraufnahme
    46
    Motorgehäuse
    48
    Axialrichtung
    50
    Mischerwelle
    52
    Düse
    54
    Bildschirm
    5 6
    Anfahrmodus
    58
    Aufprall
    60
    Aufprallsensierung
    62
    Ausbringmodus

Claims (14)

  1. Vorrichtung (10) zum Herstellen einer Mehrkomponentenmasse, insbesondere für Dentalzwecke, mit wenigstens einer Ausbringeinheit (12) zum Ausbringen von Komponenten aus wenigstens einem Komponentenbehältnis und mit einer Einheit (16), die zur Aufprallsensierung (60) vorgesehen ist, gekennzeichnet durch eine Einheit (14), die dazu vorgesehen ist, in zumindest einem Betriebsmodus einen regelungsfreien Betrieb zu ermöglichen.
  2. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Betriebsmodus des regelungsfreien Betriebs einen Anfahrmodus (56) darstellt.
  3. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einheit (16) zur Aufprallsensierung (60) zumindest teilweise eine Sensoreinheit (18) zur Sensierung einer Geschwindigkeitskenngröße einer Antriebseinheit (26) aufweist.
  4. Vorrichtung (10) zum Herstellen einer Mehrkomponentenmasse, insbesondere für Dentalzwecke, mit wenigstens einer Ausbringeinheit (12) zum Ausbringen von Komponenten aus wenigstens einem Komponentenbehältnis, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zumindest eine Sensoreinheit (18), die eine elektrodynamische Sensoreinheit umfasst.
  5. Vorrichtung (10) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrodynamische Sensoreinheit zumindest einen Hallsensor umfasst.
  6. Vorrichtung (10) zumindest nach Anspruch 1 und nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Einheit (16) zur Aufprallsensierung (60) zumindest teilweise die die elektrodynamische Sensoreinheit umfassende Sensoreinheit (18) umfasst.
  7. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Einheit (14), die dazu vorgesehen ist, in zumindest einem Betriebsmodus einen geregelten Betrieb zu ermöglichen.
  8. Vorrichtung (10) zum Herstellen einer Mehrkomponentenmasse, insbesondere für Dentalzwecke, mit wenigstens einer Ausbringeinheit (12) zum Ausbringen von Komponenten aus wenigstens einem Komponentenbehältnis, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zumindest eine Positionserfassungseinheit (20), die dazu vorgesehen ist, wenigstens eine Kenngröße für eine Position der Ausbringeinheit (12) zu erfassen.
  9. Vorrichtung (10) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionserfassungseinheit (20) zumindest eine Zählereinheit (22) umfasst.
  10. Vorrichtung (10) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Zählereinheit (22) zumindest teilweise von einer elektrodynamischen Sensoreinheit gebildet ist.
  11. Vorrichtung (10) zumindest nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einheit (16) zur Aufprallsensierung (60) und die Positionserfassungseinheit (20) zumindest teilweise einstückig ausgebildet sind.
  12. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche und insbesondere Anspruch 8, gekennzeichnet durch eine Einheit (14), die dazu vorgesehen ist, aus einer Positionskenngröße eine Füllstandskenngröße zu erzeugen.
  13. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einheit (38) dazu vorgesehen ist, eine Komponentenbehältniskenngröße zu erfassen.
  14. Vorrichtung (10) nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch eine Einheit (14), die dazu vorgesehen ist, zumindest eine Komponentenbehältniskenngröße und zumindest eine Positionskenngröße zu koppeln.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102008032118A1 (de) * 2008-07-08 2010-01-14 Renfert Gmbh Dentalvorrichtung
DE102011081137A1 (de) * 2011-08-17 2013-02-21 Henkel Ag & Co. Kgaa Ausgabesystem

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