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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Schubkasten, umfassend zwei
Seitenwangen, einen Boden und einen Trennsteg, durch den der Schubkasten
unterteilbar ist.
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Schubkästen der
eingangs genanten Art sind hinreichend bekannt. Diese sind gegebenenfalls
in mehrfacher Anordnung in Möbelstücken, beispielsweise
Schränken
oder auch Anrichten, angeordnet.
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Darüber hinaus
ist bekannt, derartige Schubkästen
zu unterteilen. Hierzu ist bekannt, Nuten in den Seitenwangen der
Schubkästen
anzuordnen, wobei in die Nuten Trennstege eingeschoben werden können. Nach
einer anderen Variante ist im Stand der Technik vorgesehen, paarweise übereinander
angeordnete Bohrungen in den Seitenwangen anzubringen, um in diese
Bohrungen Steckstifte einzusetzen, wobei die Trennstege dann stirnseitig
entsprechende Nuten aufweisen, wobei die Trennstege mit diesen Nuten über die
Steckstifte geschoben werden.
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Die
Unterteilungen nach dem Stand der Technik haben verschiedene Nachteile.
So ist es insbesondere bei Holzschubkästen so, dass diese sich auf
Grund des Werkstoffes Holz verziehen. Die bekannten Trennstege ermöglichen
hierbei keinen Toleranzausgleich, der ein solches Verziehen von
aus Holz gefertigten Schubkästen
berücksichtigen
würde.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, einen Schubkasten der
eingangs genannten Art bereitzustellen, bei dem die Trennstege schnell und
ohne Werkzeug an- bzw. auch umgesetzt werden können, und dass die Trennstege
generell in der Lage sind, einen gewissen Toleranzausgleich bei Einbau
in die Schubkästen
zu gewährleisten.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
der Trennsteg stirnseitig auf die Seitenwangen des Schubkastens
zugerichtete, federnd ausgebildete Kuppelelemente zur formschlüssigen Verbindung
mit der jeweiligen Seitenwange aufweist. Hieraus wird deutlich,
dass durch die federnd ausgebildeten Kuppelelemente zum einen ein
Verzug in den Schubkästen,
aber auch Fertigungstoleranzen ausgeglichen werden können.
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Vorteilhafte
Merkmale zu der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
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So
ist insbesondere vorgesehen, dass der Trennsteg zur Aufnahme des
Kuppelelementes einen Schlitz aufweist, wobei das Kuppelelement
einen federnden Arm aufweist, der sich an der Rückwand des Schlitzes abstützt. Hieraus
wird deutlich, dass das Kuppelelement parallel zur Längsachse
des Trennsteges verschieblich von dem Trennsteg aufnehmbar ist.
Im Einzelnen ist in diesem Zusammenhang vorgesehen, dass der Arm
unter der Last einer Feder steht, beispielsweise einer Spiralfeder,
die den Arm gegen die Rückwand
des Schlitzes drückt.
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Nach
einem weiteren Vorteil ist vorgesehen, dass der Federweg des Armes
begrenzt ist, was im Einzelnen dadurch bewerkstelligt werden kann,
dass der Arm gegen einen Absatz des Kuppelelementes gedrückt wird.
Allerdings ist der Federweg des Armes nicht nur in Bezug auf die
Ausfederrichtung, sondern auch in Bezug auf die Einfederrichtung
begrenzt, und zwar in Bezug auf die Einfederung durch den Körper des
Kuppelelementes.
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Zur
Fixierung des Kuppelelementes an der Seitenwange des Schubkastens
ist vorgesehen, dass das Kuppelelement mindestens einen, vorzugsweise
zwei übereinander
angeordnete Noppen zur Aufnahme durch eine Bohrung in der Seitenwange zur
formschlüssigen
Verbindung mit der Seitenwange aufweist. Die Noppen können hierbei
einen minimalen Durchmesser von etwa 2 bis 3 mm aufweisen, wobei
die Bohrungen eine entsprechende Größe besitzen. Insbesondere durch
diese minimalen Ausnehmungen in der Seitenwange des Schubkastens
wird erreicht, dass sich Verschmutzungen in diesen Ausnehmungen
kaum sammeln können.
Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung
der Tatsache, dass mehrere solcher Bohrungspaare in den Seitenwangen
angeordnet sein können,
um einen solchen Schubkasten variabel zu unterteilen. Eine Verschmutzung
des Schlitzes im Trennsteg wird dadurch vermieden, dass das Kuppelelement
eine Breite aufweist, die in etwa der Breite des Schlitzes entspricht.
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Des
Weiteren weist der Trennsteg eine schlitzförmige Führung auf seiner Unterseite
auf, wobei das Kuppelglied ein korrespondierend hierzu ausgebildetes
Führungsglied
in Form eines Armes besitzt, um das Kuppelglied in dem Trennsteg
verschieblich zu führen.
Dieses Führungsglied,
das nach Art eines Armes ausgebildet ist, hat allerdings nicht nur
die Aufgabe der Führung
des Kuppelgliedes in dem Schlitz, wie dies zuvor beschrieben wurde, sondern
es ist vielmehr auch vorgesehen, dass das Kuppelglied in dem Schlitz
in Richtung der Höhe
des Trennsteges verschieblich ist. Hieraus wird folgendes deutlich:
Bei
einem Schubkasten, der einen Verzug oder Fertigungstoleranzen aufweist,
besteht somit die Möglichkeit,
dass der Trennsteg mit dem Führungsglied auf
dem Boden des Schubkastens aufsitzt. Zur Befestigung des Kuppelgliedes
an dem Trennsteg ist eine Madenschraube vorgesehen, wobei die Madenschraube
durch eine Bohrung im Kuppelglied aufgenommen wird, die eine derartige
Verschiebung in der Höhe
des Trennsteges entsprechend zulässt.
Dem Toleranzausgleich des Trennsteges durch die entsprechende Ausbildung
der Kuppelelemente wird noch dadurch Vorschub geleistet, dass die
Feder, die in einer Führung
des Kuppelgliedes einliegt, im Bereich des unteren freien Endes
des Armes auf den Arm wirkt. In Verbindung mit der Tatsache, dass
die Rückwand
des Schlitzes im eingebauten Zustand schräg nach unten in Richtung auf
die Stirnseite des Trennsteges zu verläuft, wird hierdurch erreicht,
dass das Kuppelglied im eingebauten Zustand ein Moment erfährt, wodurch
das Kuppelglied auf den Boden des Schubkastens zu gedrückt wird.
Wie bereits an anderer Stelle erläutert, ist das Kuppelglied
durch den Schlitz im Trennsteg in der Höhe des Trennsteges verschieblich
geführt,
so dass hierdurch, selbst bei einem verzogenen Schubkasten sichergestellt
ist, dass das Kuppelglied mit seinem Führungsglied auf dem Boden des
Schubkastens aufsitzt.
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Nach
einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass die Schlitze
in dem Trennsteg zur Aufnahme des Kuppelgliedes unterschiedlich
tief sind. Hierdurch wird erreicht, dass das eine Kuppelglied, das
in dem Schlitz einsitzt, der eine geringere Tiefe aufweist als der
andere Schlitz, nicht komplett einfedern kann. Vielmehr ist die
Tiefe des Schlitzes über
die Länge
des Trennsteges so gewählt,
dass dieses Kuppelglied nur in etwa so weit einfedert, dass der
Trennsteg sich insgesamt in einer Mittellage relativ zwischen den
Seitenwangen befindet.
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Anhand
der Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend beispielhaft näher erläutert.
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1 zeigt
einen Schubkasten in perspektivischer Darstellung, wobei der Schubkasten
eine Unterteilung durch einen querstehenden Trennsteg aufweist;
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2 zeigt
den Trennsteg in einer Seitenansicht im Schnitt;
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3 zeigt
das Kuppelelement in einer Seitenansicht;
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4 zeigt
eine Draufsicht auf das Kuppelelement gemäß 3;
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5 zeigt
den Einbau des Trennsteges in einem Schubkasten;
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6 zeigt
den eingebauten Trennsteg im Schubkasten.
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Der
insgesamt mit 1 bezeichnete Schubkasten besitzt die beiden
Seitenwangen 2 und den mit 3 bezeichneten Boden.
Zwischen den Seitenwangen 2 befindet sich der Trennsteg 10.
Die Fixierung dieses Trennsteges 10 zwischen den Seitenwangen 2 des Schubkastens 1 ergibt
sich in Anschauung der 2 bis 6.
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So
zeigt 2 den Steg 10 mit den an den Stirnseiten
des Steges angeordneten Schlitzen 11 und 12. Erkennbar
weist der Schlitz 12 eine geringere Tiefe X auf als der
Schlitz 11. Betrachtet man in diesem Zusammenhang das Kuppelglied 20 gemäß 3 und 4,
so erkennt man, dass die Breite Y des Kuppelgliedes in etwa der
Tiefe X des Schlitzes 11 entspricht, so dass bei Einsatz
des Kuppelelementes 20 in den Schlitz 11 das Kuppelglied
vollständig
in dem Schlitz 11 verschwinden kann. Hierbei liegt der Arm 25 sowohl
an der Rückwand 11a als
auch an dem Kuppelelement volleingefedert an. An der Rückwand 12a liegt
der Arm 25 zwar ebenfalls an, nicht jedoch an dem Kuppelelement 20.
Das Kuppelelement 20 besitzt auf seiner den Seitenwangen 2 zugewandten
Stirnseite 21 zwei übereinander
angeordnete Noppen 22. Diese Noppen 22 sitzen
im eingebauten Zustandes des Trennsteges in den Bohrungen 2a der Seitenwange 2 ein,
wie sich dies aus den 5 und 6 im Einzelnen
ergibt. Das Kuppelglied 20 zeigt den Arm 25, der
mittels eines Filmscharniers 25a mit dem Kuppelglied verschwenkbar
in Verbindung steht. Das Kuppelglied weist darüber hinaus eine Führung 26 zur
Aufnahme einer Spiralfeder 26a, 26b auf, die auf
den Arm 25 im unteren Bereich 25b des Armes wirkt, wie
sich dies im Einzelnen ebenfalls in Anschauung der 5 und 6 ergibt.
Die maximale Auslenkung des Armes 25 ist durch den Absatz 23 begrenzt.
Das Kuppelelement 20 weist darüber hinaus das Führungsglied 28 auf,
wobei das Führungsglied 28 eine Öffnung 29 zeigt,
wobei durch diese Öffnung 29 ein
Stift 13 ragt, der in einer entsprechenden Bohrung 14 in
dem Trennsteg 10 einsitzt. Das Führungsglied 28 des
Kuppelelementes 20 wird durch den Führungsschlitz 15 im
Trennsteg 10 aufgenommen, wie sich dies ebenfalls aus den 5 und 6 sehr
anschaulich ergibt.
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Durch
die Feder 26a wird das Kuppelelement 20 in Richtung
des Pfeils 30 verschwenkt, und zwar um den Stift 13 herum,
wie dies ebenfalls 5 und 6 darstellt.
Das heißt,
dass das Kuppelelement 20 mit der Unterseite des Führungsgliedes 28 auf dem
Boden 3 des Schubkastens 1 federnd aufsitzt. Hierdurch
findet der bereits an anderer Stelle angesprochene Toleranzausgleich
bei verzogenem Schubkasten statt.
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Erkennbar
liegt der Arm des linken Kuppelelementes 20 bei der Darstellung
gemäß 6 vollständig am
Kuppelelement an. Dagegen ist auf der rechten Seite der Arm nicht
voll eingefedert. Gleichwohl befindet sich der insgesamt mit 10 bezeichnete Trennsteg
aber genau mittig zwischen den beiden Seitenwangen 2. Dies
wird dadurch erreicht, dass die Feder 26b eine höhere Federkraft
aufweist als die Feder 26a. Dies in Verbindung mit der
Tatsache, dass die Tiefe X des Schlitzes 12 geringer ist
als die Tiefe X des Schlitzes 11, wie dies bereits in Bezug
auf die 2 dargelegt wurde, bewirkt die
mittige Ausrichtung des Trennsteges 10.