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Stand der
Technik
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Die
Erfindung geht aus von einer Sitzvorrichtung nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Es
sind bereits Sitzvorrichtungen, insbesondere Flugzeugsitzvorrichtungen,
bekannt, die eine Sitzeinheit und eine oder mehrere Arbeitsleuchteinheiten
aufweisen. Die Arbeitsleuchteinheiten sind hierbei entweder im Bereich
eines Staufachs oder in einer Mittelkonsole zwischen zwei Sitzeinheiten
angeordnet.
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Der
Erfindung liegt insbesondere die Aufgabe zugrunde, eine Sitzvorrichtung,
insbesondere für Flugzeugsitze,
mit einer besonders vorteilhaften Beleuchtung eines Arbeitsbereichs
für den
Passagier bereitzustellen. Sie wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale
des Anspruchs 1 gelöst.
Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Vorteile der
Erfindung
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Die
Erfindung geht aus von einer Sitzvorrichtung, insbesondere einer
Flugzeugsitzvorrichtung, mit wenigstens einer Sitzeinheit und wenigstens
einer Arbeitsleuchteinheit.
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Es
wird vorgeschlagen, dass die Arbeitsleuchteinheit in einem rückwärtigen Bereich
der Sitzeinheit angeordnet ist, wodurch eine besonders vorteilhafte
Ausleuchtung eines Arbeitsbereichs einer Sitzeinheit erreicht werden
kann. In diesem Zusammenhang kann unter einer „Sitzvorrichtung" eine aus wenigstens
einer Sitzeinheit, vorzugsweise aus zumindest zwei Sitzeinheiten
bestehende Vorrichtung verstanden werden, wobei die einzelnen Sitzeinheiten
nebeneinander angeordnet sind. Idealerweise sind innerhalb eines
Flugzeugs mehrere Sitzvorrichtungen hintereinander angeordnet, so
dass die Arbeitsleuchteinheit im rückwärtigen Bereich einer Sitzeinheit
zur Benutzung durch einen Passagier vorgesehen ist, der sich in
einer Sitzeinheit hinter der die Arbeitsleuchteinheit umfassenden
Sitzeinheit befindet. Ferner soll unter einer Arbeitsleuchteinheit
insbesondere eine Einheit verstanden werden, die im Gegensatz zu
einem Display bzw. zu einem Bildschirm in erster Linie dazu vorgesehen
ist, einen außerhalb
einer Arbeitsleuchteinheit befindlichen Arbeitsbereich auszuleuchten.
Unter einem „rückwärtigen Bereich" kann insbesondere
ein rückwandiger Bereich
einer Rückseite
einer Rückenlehne
oder einer rückwärtigen Umhausung
einer Sitzeinheit verstanden werden. Besonders vorteilhaft ist die
Arbeitsleuchteinheit an einer Schaleneinheit einer rückwärtigen Umhausung
der Sitzeinheit angeordnet, wodurch eine von einer Einstellung der
Rückenlehne der
Sitzeinheit unabhängige
Beleuchtung durch die Arbeitsleuchteinheit für einen Bediener der Arbeitsleuchteinheit
erreicht werden kann.
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Des
Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Arbeitsleuchteinheit im Bereich
oberhalb eines Arbeitstischs der Sitzeinheit angeordnet ist, wodurch eine
für den
Arbeitstisch besonders effiziente Beleuchtung erzielt werden kann.
Unter „oberhalb
eines Arbeitstischs" kann
in diesem Zusammenhang insbesondere ein rückwärtiger Kopfstützenbereich
der Sitzeinheit verstanden werden, so dass hierdurch eine direkte
Beleuchtung des Arbeitstischs erreicht werden kann. Hierbei kann
unter einem Kopfstützenbereich
ein oberer rückwärtiger Bereich
einer Sitzeinheit verstanden werden, der vorzugsweise maximal 30
und besonders vorteilhaft maximal 20 % des oberen rückwärtigen Bereichs
aufweist. Dabei kann unter einem „Arbeitstisch" eine ausklappbare
Tischfläche
verstanden werden, die an dem rückwärtigen Bereich
der Sitzeinheit angeordnet ist.
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Vorteilhafterweise
ist die Arbeitsleuchteinheit im Bereich einer Kante der Sitzeinheit
angeordnet, so dass hierbei eine besonders gute Sichtbarkeit der
Arbeitsleuchteinheit erreicht werden kann. Zudem können durch
die Anordnung der Arbeitsleuchteinheit im Bereich einer Kante differierende
Leuchtbereiche mit nur einer Arbeitsleuchteinheit erzielt werden.
In diesem Zusammenhang kann unter dem „Bereich einer Kante" ein die Kante umfassender
Bereich verstanden werden und/oder ein Bereich, der innerhalb einer von
zwei aufeinander stoßenden
Ebenen nahe der Kante liegt, wobei der Abstand der Arbeitsleuchteinheit
zur Kante vorzugsweise kleiner als 15 % und besonders vorteilhaft
kleiner als 10 % einer senkrecht zur Kante ausgerichteten Erstreckungslänge der Ebene
ist.
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Zudem
wird vorgeschlagen, dass eine Oberfläche der Arbeitsleuchteinheit
gekrümmt
ausgebildet ist, wodurch eine besonders gute Sichtbarkeit und ein großer Abstrahlwinkel
des emittierten Lichts erreicht werden können. Dabei kann unter einer „gekrümmten Oberfläche" eine Oberfläche verstanden
werden, die dreidimensional ausgerichtet ist und/oder von einer
Kugeloberfläche,
Zylinderoberfläche
etc. gebildet ist.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass
eine Haupterstreckungsrichtung der Arbeitsleuchteinheit im Wesentlichen
parallel zu einer Tischfläche
eines Arbeitstischs am rückwärtigen Bereich
der Sitzeinheit ausgerichtet ist. Unter im Wesentlichen parallel
kann in diesem Zusammenhang eine Ausrichtung verstanden werden,
die vorzugsweise einen Neigungswinkel kleiner als 15 % und besonders
vorteilhaft kleiner als 10 % gegenüber einer Bezugsfläche aufweist.
Hierdurch kann eine gleichmäßige Beleuchtung
des Arbeitstischs erzielt werden, da ein Abstand der Arbeitsleuchteinheit
zum Arbeitstisch entlang der Arbeitsleuchteinheit im Wesentlichen
gleich groß ist,
wobei der Arbeitstisch hierbei ausgeklappt ist und somit eine Erstreckungsfläche des
Arbeitstischs parallel zu einem Boden, beispielsweise zu einem Flugzeugboden,
ausgerichtet ist. In diesem Zusammenhang kann unter einer Haupterstreckungsrichtung
einer Arbeitsleuchteinheit eine Richtung mit einer größten Erstreckung,
insbesondere eine Länge,
der Arbeitsleuchteinheit verstanden werden. Alternativ oder zusätzlich können eine
oder mehrere Arbeitsleuchteinheiten auch senkrecht zur Arbeitsfläche am rückwärtigen Bereich
des Sitzes ausgerichtet werden, wodurch eine unerwünschte Schattenbildung
zumindest teilweise reduziert werden kann.
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Zudem
ist es vorteilhaft, wenn die Arbeitsleuchteinheit relativ zur Sitzeinheit
bewegbar angeordnet ist, wodurch eine individuelle Anpassbarkeit der
Ausleuchtung der Arbeitsfläche
erreicht werden kann, indem die Arbeitsleuchteinheit auf einzelne
Bereiche der Arbeitsfläche
ausgerichtet werden kann. Besonders vorteilhaft ist dabei die Arbeitsleuchteinheit
senkrecht zum rückwärtigen Bereich
bewegbar angeordnet, so dass eine besonders effektive Ausleuchtung
des Arbeitsbereichs erreicht werden kann. So kann beispielsweise
beim Arbeiten mit einem tragbaren Computer, insbesondere mit einem
Notebook, auf der Arbeitsfläche
eine unerwünschte Schattenbildung
aufgrund eines am tragbaren Computer befindlichen Bildschirms weitestgehend
vermieden werden, indem die Arbeitsleuchteinheit direkt über den
Ein- und Ausgabebereich des Computers verschoben werden kann.
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Vorteilhafterweise
ist die Arbeitsleuchteinheit an einem plastisch verformbaren Schwanenhalselement
angeordnet, wodurch der Leuchtbereich der Arbeitsleuchteinheit auf
beliebige Richtungen ausgerichtet werden kann und somit auch unerwünschte Schattenbildungen
vermieden werden können.
In diesem Zusammenhang kann unter einem „plastisch verformbaren Schwanenhals" ein in drei Dimensionen
verbiegbarer Haltearm verstanden werden, der an einem Ende an der
Sitzeinheit angeordnet ist und an dessen anderem Ende die Arbeitsleuchteinheit angeordnet
ist.
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Des
Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Arbeitsleuchteinheit um wenigstens
eine Achse drehbar an der Sitzeinheit angeordnet ist, wodurch ein Leuchtbereich
der Arbeitsleuchteinheit von einem Benutzer durch Drehen um eine
Achse komforta bel eingestellt werden kann. Durch eine Drehung um eine
Achse, die parallel zu einer Haupterstreckungsrichtung der Arbeitsleuchteinheit
ausgerichtet ist, kann damit auch eine stabile Anordnung der Arbeitsleuchteinheit
an die Sitzeinheit beibehalten werden. Besonders vorteilhaft ist
es, wenn die Arbeitsleuchteinheit um zumindest eine zweite Achse
drehbar an der Sitzeinheit angeordnet ist, so dass die Arbeitsleuchteinheit
auf nahezu beliebige Richtungen ausgerichtet werden kann und dadurch
eine Bildung von irritierenden Schatten zumindest teilweise vermieden werden
kann.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass
die Sitzvorrichtung zumindest eine weitere Arbeitsleuchteinheit
aufweist, wodurch eine gleichzeitige Ausleuchtung differierender
Bereiche erzielt werden kann. Zudem können die zwei Arbeitsleuchteinheiten
in differierenden Bereichen der Sitzeinheit angeordnet sein, so
dass bei einer vorteilhaften Anordnung eine Reduzierung von Schattenbereichen
durch die beiden Arbeitsleuchteinheiten erreicht werden kann, indem
der Schattenbereich einer der beiden Arbeitsleuchteinheiten durch
die andere Arbeitsleuchteinheit aufgehoben werden kann.
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Ferner
wird vorgeschlagen, dass zumindest eine Arbeitsleuchteinheit wenigstens
eine Leuchtdiode als Leuchtmittel umfasst, wodurch eine besonders energiesparende
Ausgestaltung der Arbeitsleuchteinheiten erzielt werden kann. Zudem
zeichnen sich Leuchtdioden durch eine besonders lange Lebensdauer
aus, so dass dadurch zusätzliche
Kosten und Wartungsaufwand eingespart werden können. Alternativ oder zusätzlich sind
auch weitere, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Leuchtmittel
denkbar.
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Vorteilhafterweise
umfasst zumindest eine Arbeitsleuchteinheit wenigstens eine Leuchtfolie
als Leuchtmittel, womit eine einfache und platzsparende Ausgestaltung
von größeren Leuchtflächen, insbesondere
gekrümmten
Leuchtflächen,
erreicht werden kann. Unter einer „Leuchtfolie" kann in diesem Zusammenhang
insbesondere eine mehrschichtig aufgebaute Folie verstanden werden,
und zwar insbesondere mit einer von einer Rückenelektrode, einer von einem
Isolator, einer von einem Leuchtstoff und einer von einer Frontelektrode
gebildeten Schicht.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass
die Sitzvorrichtung eine Einheit umfasst, die zu einer Änderung
einer Lichtemission der Arbeitsleuchteinheit vorgesehen ist, wodurch
die Lichtemission, beispielsweise von einem Passagier, geändert bzw.
eingestellt und so einer Situation angepasst werden kann. Unter
einer „Änderung
einer Lichtemission" kann
in diesem Zusammenhang eine Änderung
einer Intensität
verstanden werden und/oder auch eine Selektion verschiedener Wellenlängenbereiche
des von der Arbeitsleuchteinheit emittierten Lichts. Die Auswahl
verschiedener Wellenlängenbereiche
kann beispielsweise durch ein Vorschalten unterschiedlicher optischer
Wellenlängenfilter
vor ein Leuchtmittel erreicht werden.
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Ferner
wird vorgeschlagen, dass die Einheit ein Einstellelement umfasst,
das für
ein zentrales Einstellen der Lichtemission der Arbeitsleuchteinheit vorgesehen
ist, wodurch ein einfaches Einstellen und/oder Bedienen zumindest
mehrerer Arbeitsleuchteinheiten durch ein zentrales Einstellelement erreicht
werden kann. Dabei kann beispielsweise in einer Notfallsituation
eines Flugzeugs zentral auf eine einheitliche Notfallbeleuchtung
der Arbeitsleuchteinheiten umgeschaltet werden. Hierbei soll die
Einstellung der Arbeitsleuchteinheit mittels eines zentralen Einstellelements
eine höhere
Priorität
aufweisen als eine dezentrale Einstellung an der Arbeitsleuchteinheit
durch einen Passagier, so dass während
einer vorgegebenen Dauer der Einstellungen durch das zentrale Einstellelement
die dezentrale Einstellung teilweise oder auch vollständig in
einer Funktionalität
eingeschränkt
ist.
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Vorteilhafterweise
umfasst die Einheit zumindest ein Bedienelement, das für ein Einstellen
der Lichtemission der Arbeitsleuchteinheit vorgesehen ist, wodurch
ein komfortables Einstellen und/oder Bedienen für einen Bediener der Arbeitsleuchteinheit ermöglicht werden
kann. Das Bedienelement kann dabei ein Schalterelement, das an der
die Arbeitsleuchteinheit umfassenden Sitzeinheit angeordnet sein
kann, und/oder eine Fernbedienung umfassen.
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Die
erfindungsgemäße Sitzvorrichtung
eignet sich besonders vorteilhaft für Flugzeuge, ist jedoch auch
in anderen, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Bereichen einsetzbar,
wie beispielsweise im Bereich von Fahrzeugen, wie größeren Personenwagen,
Reisebussen, Schiffsfähren,
oder im Rahmen einer Saalbestuhlung, wie für eine Kongresshalle, einen
Theatersaal, einen Kinosaal usw.
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Zeichnung
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Weitere
Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die
Ansprüche enthalten
zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale
zweckmäßigerweise auch
einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
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Es
zeigen:
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1 eine
aus mehreren Sitzeinheiten bestehende Sitzvorrichtung,
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2 einen
schematischen Teilbereich einer Sitzvorrichtung mit einer Sitzeinheit
und
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3 einen
schematischen Teilbereich einer Sitzeinheit aus 2.
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Beschreibung
des Ausführungsbeispiels
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In 1 ist
schematisch eine Sitzvorrichtung dargestellt, die drei Sitzeinheiten 10, 12, 14 umfasst. An
jeder der Sitzeinheiten 10, 12, 14 sind
zwei Arbeitsleuchteinheiten 16, 18, 20, 22, 78, 80 in
einem rückwärtigen Bereich
der Sitzeinheiten 10, 12, 14 angeordnet.
Dabei sind die Arbeitsleuchteinheiten 16, 20, 22 jeweils
in einer Schaleneinheit 24 einer rückwärtigen Umhausung 26 angeordnet
bzw. die Arbeitsleuchteinheiten 18, 78, 80 sind
an jeweils einem Schwanenhalselement 34 angeordnet, wobei
das Schwanenhalselement 34 an je weils der rückwärtigen Umhausung 26 der
Sitzeinheiten 10, 12, 14 platziert ist.
Die Arbeitsleuchteinheiten 16, 20, 22 befinden
sich dabei jeweils im Bereich einer Kopfstütze 54 der jeweiligen
Sitzeinheiten 10, 12, 14. Unterhalb der Arbeitsleuchteinheiten 16, 20, 22 sind
in die Schaleneinheiten 24 jeweils rechteckige Bildschirme 56 integriert.
Unterhalb des Bildschirms 56 ist jeweils ein ausklappbarer
Arbeitstisch 28 angeordnet, wobei die Arbeitstische 28 nach
unten ausklappbar sind. In nicht ausgeklappter Anordnung der Arbeitstische 28 ist
eine rückwärtige Tischfläche 58 jeweils
bündig
mit der rückwärtigen Schaleneinheit 24 der
Umhausung 26 angeordnet. In ausgeklappter Anordnung der
Arbeitstische 28 ist die Tischfläche 58 dabei parallel
zu einer hier nicht näher
dargestellten Bodenfläche
eines Flugzeugs ausgerichtet. Unterhalb der Arbeitstische 28 ist
in die rückwärtigen Umhausungen 26 jeweils
ein Staufach 60 angeordnet, wobei eine Ablagefläche der
Staufächer 60 im
Wesentlichen parallel zu dem Boden des Flugzeugs ausgerichtet ist.
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2 zeigt
einen Teilschnitt, bestehend aus einer Sitzeinheit 10,
der in 1 dargestellten Sitzvorrichtung. Die dargestellte
Sitzeinheit 10 umfasst zwei Arbeitsleuchteinheiten 16, 18,
wobei die Arbeitsleuchteinheit 16 dabei in einem Kantenbereich 64 in
einem Bereich einer Kopfstütze 54 der
Sitzeinheit 10 angeordnet ist und die Arbeitsleuchteinheit 18 sich
an dem plastisch verformbaren Schwanenhalselement 34 befindet.
Zudem umfasst die Sitzeinheit 10 einen nach oben ausklappbaren
Bildschirm 56, der unterhalb der Arbeitsleuchteinheiten 16, 18 angeordnet
ist. Die Arbeitsleuchteinheit 16 im Kantenbereich 64 der
rückwärtigen Umhausung 26 ist
dabei im Wesentlichen parallel zu der Tischfläche 58 des ausgeklappten Arbeitstischs 28 ausgerichtet
(3). Zudem ist die Arbeitsleuchteinheit 16 im
Kantenbereich 64 so ausgerichtet, dass diese bündig mit
der Schaleneinheit 24 der rückwärtigen Umhausung 26 abschließt (3).
Durch die Anordnung im Kantenbereich 64 weist die Arbeitsleuchteinheit 16 eine
gekrümmte
Oberfläche
auf, die sich über
den gesamten, von der Arbeitsleuchteinheit 16 abgedeckten Kantenbereich 64 erstreckt.
Durch die gekrümmte Oberfläche ist
die Arbeitsleuchteinheit 16 einer äußeren Geometrie der Schaleneinheit 24 im
Bereich der Kante 30 im rückwärtigen Bereich der Sitzeinheit 10 bündig angepasst.
Zusätzlich
wird durch die gekrümmte
Oberfläche
der Arbeitsleuchteinheit 16 Licht mit differierenden Abstrahlwinkeln
emittiert. Die Arbeitsleuchteinheit 16 umfasst ein von
einer Leuchtfolie 42 gebildetes Leuchtmittel, wobei die
Leuchtfolie 42 im Wesentlichen einer Form der gekrümmten Oberfläche der
Arbeitsleuchteinheit 16 angepasst ist (2 und 3).
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Um
den Leuchtbereich durch die Arbeitsleuchteinheit 16 auf
der Tischfläche 58 des
Arbeitstischs 28 möglichst
flexibel zu gestalten, ist die Arbeitsleuchteinheit 16 im
Bereich der Kopfstütze 54 um
zwei Achsen 36, 38 drehbar (3).
Die Achse 36 ist dabei parallel zu einer Kantenlinie 66 des
Kantenbereichs 64 der Sitzeinheit 10 ausgerichtet,
so dass bei Drehung der Arbeitsleuchteinheit 16 um die Achse 36 ein
Leuchtbereich mit einer hohen Lichtintensität der Arbeitsleuchteinheit 16 auf
verschiedene Bereiche der Tischfläche 58 des Arbeitstischs 28 gerichtet
wird. Zudem ist die Arbeitsleuchteinheit 16 um die weitere
Achse 38 drehbar angeordnet, wobei die Achse 38 senkrecht
zur Kantenlinie 66 des Kantenbereichs 64 und im
Wesentlichen senkrecht zur Tischfläche 58 des ausgeklappten
Arbeitstischs 28 verläuft
und somit die Beleuchtung der Arbeitsfläche 28 noch flexibler
gestaltbar ist (3). Die Drehung der Arbeitsleuchteinheit 16 um
eine der beiden Achsen 36, 38 erfolgt dabei unabhängig von
der Drehung um die andere Achse 36, 38.
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Zudem
ist die Arbeitsleuchteinheit 16 im Kantenbereich 64 der
Sitzeinheit 10 bewegbar angeordnet, wie dies in 2 gestrichelt
dargestellt ist. Hierbei ist die Arbeitsleuchteinheit 16 senkrecht
zur Schaleneinheit 24 der rückwärtigen Umhausung 26 und
im Wesentlichen parallel zur Erstreckungsebene der Tischfläche 58 des
ausgeklappten Arbeitstischs 28 verschiebbar. Zusätzlich ist
die Arbeitsleuchteinheit 16 im verschobenen Zustand weiterhin
um die Achse 36 drehbar, die parallel zur Kantenlinie 66 des Kantenbereichs 64 ausgerichtet
ist. Somit ist neben einer flexiblen Beleuchtung des Arbeitstischs 28 auch
eine effektive Ausleuchtung des unterhalb des Arbeitstischs 28 angeordneten
Staufachs 60 erreichbar (1).
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Neben
der Arbeitsleuchteinheit 16 im Kantenbereich 64 der
Sitzeinheit 10 ist in einem oberen Eckbereich 70 der
Schaleneinheit 24 das plastisch verformbare Schwanenhalselement 34 angeordnet, an
dem sich die weitere Arbeitsleuchteinheit 18 befindet (2 und 3).
Das Schwanenhalselement 34 wird dabei von einem plastisch
verformbaren, schlauchartigen Haltearm gebildet, wobei an einem Ende
des Schwanenhalselements 34 die Arbeitsleuchteinheit 18 angeordnet
ist, an einem anderen Ende des Schwanenhalselements 34 dieses
an der Schaleneinheit 24 montiert ist. Die Arbeitsleuchteinheit 18 am
Schwanenhalselement 34 umfasst ein von einer Leuchtdiode 40 gebildetes
Leuchtmittel. Um die Leuchtdiode 40 der Arbeitsleuchteinheit 18 mit
Energie zu versorgen, befindet sich im Innern des Schwanenhalselements 34 eine
Energieversorgungsleitung 76 (3). Das
plastisch verformbare Schwanenhalselement 34 ist dabei
dreidimensional verformbar, so dass ein Abstrahlbereich der Arbeitsleuchteinheit 18 auf
einen nahezu beliebigen Winkelbereich einstellbar ist. Zudem ist
ein über
die Umhausung 26 überstehender
Teil des Schwanenhalselements 34 flexibel in seiner Länge einstellbar,
indem ein über
die gewünschte
Länge hinausreichender
Teilbereich des Schwanenhalselements 34 in einer dafür vorgesehenen,
hier nicht näher
dargestellten Ausnehmung der rückwärtigen Umhausung 26 der
Sitzeinheit 10 aufgenommen wird. Grundsätzlich ist es auch denkbar, die
Sitzeinheit 10 mit weiteren Schwanenhalselementen zu versehen.
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Des
Weiteren umfasst die Sitzeinheit 10 eine Einheit 44,
die. zu einer Änderung
einer Lichtemission der an der Sitzeinheit 10 angeordneten
Arbeitsleuchteinheiten 16, 18 vorgesehen ist (3).
Dabei ist mit der Einheit 44 sowohl eine Änderung
der Lichtintensität
als auch eine Selektion unterschiedlicher Wellenlängenbereiche
in den Arbeitsleuchteinheiten 16, 18 möglich. Zusätzlich ist
durch die Einheit 44 auch die Drehung der Arbeitsleuchteinheit 16 im Kantenbereich 64 um
die zwei Achsen 36, 38 und die Verschiebung senkrecht
zur rückwärtigen Umhausung 26 einstellbar.
Die Selektion der unterschiedlichen Wellenlängenbereiche erfolgt hierbei
durch ein Herausfiltern des gewünschten
Wellenlängenbereichs
mittels hier nicht näher
dargestellter optischer Filter aus einem Spektralbereich des emittierten Lichts
der jeweiligen Arbeitsleuchteinheit 16, 18. Die Änderung
der Lichtintensität
wird durch eine von der Einheit 44 differierende Stromzufuhr
an die jeweilige Arbeitsleuchteinheit 16, 18 erreicht.
Dabei ist die Einheit 44 mit den einzelnen, zu einer Sitzeinheit 10 gehörenden Arbeitsleuchteinheiten 16, 18 durch
eine interne, von einem Datenbus gebildete Datenleitung 74 und
die Energieversorgungsleitung 76 verbunden. Alternativ
oder zusätzlich
kann die interne Datenleitung 74 auch von einer Funkverbindung
gebildet werden. Des Weiteren ist die Einheit 44 mit einer
außerhalb
der Sitzvorrichtung befindlichen und nicht näher dargestellten Stromversorgungseinheit über eine nicht
näher dargestellte
Stromversorgungsleitung verbunden.
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Die
Einstellung der Lichtintensität
bzw. des gewünschten
Wellenlängenbereichs
erfolgt sowohl zentral durch ein zentrales Einstellelement 46 als auch
durch drei Bedienelemente 48, 50, 52 (3), die
direkt von einem Passagier bedienbar sind, der sich in. einer hinter
der Sitzeinheit 10 angeordneten Sitzeinheit befindet. Das
Einstellelement 46 und die drei Bedienelemente 48, 50, 52 werden
dabei von der Einheit 44 umfasst. Im Betrieb des zentralen
Einstellelements 46 werden alle Arbeitsleuchteinheiten 16, 18, 20, 22, 78, 80 einheitlich
mit der gleichen Einstellung belegt (1 und 2).
Dabei sind die Arbeitsleuchteinheiten 16, 18, 20, 22, 78, 80 im
Betrieb des zentralen Einstellelements 46 nur noch von
diesem innerhalb eines vorher festgelegten und/oder einstellbaren
Zeitraums einstellbar. Das zentrale Einstellelement 46 ist über die
interne Datenleitung 74 mit der Einheit 44 und über eine
nicht näher
dargestellte Datenleitung mit einem nicht näher dargestellten zentralen
Bedienelement verbunden.
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Die
dezentrale Einstellung der jeweils von einer Sitzeinheit 10 umfassten
Arbeitsleuchteinheiten 16, 18 erfolgt über die
beiden von jeweils einem Schalterelement gebildeten Bedienelemente 48, 50, die
direkt an der Sitzeinheit 10 angeordnet sind, wobei jeweils
ein von einem Schalterelement ausgebildetes Bedienelement 48, 50 zum
Einstellen jeweils einer Arbeitsleuchteinheit 16, 18 vorgesehen
ist. Das Schalterelement ist hierbei jeweils von einem berührempfindlichen
Schalterelement gebildet, das mit einem hier nicht näher dargestellten
berührempfindlichen
Touchpad ausgestaltet ist. Mittels der berührempfindlichen Schalterelemente
kann ein Passagier sowohl die Intensität als auch den Wellenlängenbereich
der jeweiligen Arbeitsleuchteinheit 16, 18 einstellen,
wobei durch Berühren
der Schalterelemente ein Einstellmenü am Bildschirm 56 aktiviert
wird und somit ein einfacheres Einstellen und Ändern der Lichtemission der
jeweiligen Arbeitsleuchteinheit 16, 18 erreicht
wird. Grundsätzlich
sind jedoch auch weitere, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende
berührempfindliche
Schalterelemente jederzeit denkbar. Die von Schalterelementen ausgebildeten
Bedienelemente 48, 50 sind entsprechend der Arbeitsleuchteinheiten 16, 18 auch
im Bereich der Kopfstütze 54 der
rückwärtigen Umhausung 26 der
Sitzeinheit 10 angeordnet. Die Bedienelemente 48, 50 sind
dabei über
die interne Datenleitung 74 mit der Einheit 44 und
den Arbeitsleuchteinheiten 16, 18 verbunden. Zusätzlich sind
die Arbeitsleuchteinheiten 16, 18 über ein
weiteres von einer zur Bedienung der Arbeitsleuchteinheiten 16, 18 vorgesehenen
Fernbedienung ausgebildetes Bedienelement 52 bedienbar. Dieses
ist über
eine nicht näher
dargestellte Datenleitung mit der Einheit 44 verbunden.
Mit diesem Bedienelement 52 sind die einzelnen Arbeitsleuchteinheiten 16, 18 unabhängig voneinander
einstellbar.
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- 10
- Sitzeinheit
- 12
- Sitzeinheit
- 14
- Sitzeinheit
- 16
- Arbeitsleuchteinheit
- 18
- Arbeitsleuchteinheit
- 20
- Arbeitsleuchteinheit
- 22
- Arbeitsleuchteinheit
- 24
- Schaleneinheit
- 26
- Umhausung
- 28
- Arbeitstisch
- 30
- Kante
- 34
- Schwanenhalselement
- 36
- Achse
- 38
- Achse
- 40
- Leuchtdiode
- 42
- Leuchtfolie
- 44
- Einheit
- 46
- Einstellelement
- 48
- Bedienelement
- 50
- Bedienelement
- 52
- Bedienelement
- 54
- Kopfstütze
- 56
- Bildschirm
- 58
- Tischfläche
- 60
- Staufach
- 64
- Kantenbereich
- 66
- Kantenlinie
- 70
- Eckbereich
- 74
- Datenleitung
- 76
- Energieversorgungslei
-
- tung
- 78
- Arbeitsleuchteinheit
- 80
- Arbeitsleuchteinheit