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DE202005010490U1 - Optikkörper - Google Patents

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DE202005010490U1
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Abstract

Optikkörper (1; 1') aus einem lichtdurchlässigen Material, der einen Basisteil (2) umfasst, der in Schnittebenen, die zu einer durch eine X-Richtung und eine zu dieser senkrechten Y-Richtung aufgespannten XY-Ebene parallel verlaufen, eine V-förmige Außenkontur aufweist, an deren Scheitel eine Vertiefung vorgesehen ist, die zur Aufnahme einer im wesentlichen punktförmigen Lichtquelle (10) dient, die ihr Licht in einen sich mit seinem Zentralstrahl (ZS) in Y-Richtung erstreckenden Abstrahlungskegel abgibt, wobei dieses Licht so in den Optikkörper (1; 1') eingekoppelt werden soll, dass es in ihm zu einer der Vertiefung gegenüberliegenden Lichtaustrittsseite weitergeleitet wird, um dort eine sich quer zur Y-Richtung erstreckende, auszuleuchtende Fläche (FL) zu durchleuchten, die in X-Richtung eine größere Ausdehnung besitzt als in einer zur X- und Y-Richtung quer verlaufenden Richtung, dadurch gekennzeichnet, dass, die Vertiefung in Form einer Rille (4) ausgebildet ist, deren Längsachse (S) sich in Z-Richtung erstreckt, und deren radiale Tiefe und axiale Länge in Abhängigkeit vom...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Optikkörper der im Oberbegriff von Anspruch 1 genannten Art.
  • Ein derartiger Optikkörper, wie er beispielsweise aus der DE 10 2004 026 530.5 A1 bekannt ist, kommt in Leuchten, insbesondere Fahrzeugleuchten zum Einsatz, bei denen einerseits eine in etwa punktförmige Lichtquelle Verwendung findet, die ihr Licht mit einer z.B. Lambert'schen Verteilung in einen kegelförmigen Raumbereich mit einem sehr großen Scheitelwinkel abstrahlt, der bis zu 180° betragen kann, andererseits aber eine auszuleuchtende Fläche durchstrahlt werden soll, die sich quer, insbesondere senkrecht zum Zentralstrahl des von der Lichtquelle abgegebenen Lichtkegels erstreckt und deren Abmessungen in zwei quer, insbesondere senkrecht zueinander verlaufenden Richtungen stark unterschiedlich sind, die also z.B. wesentlich breiter als hoch ist. Ein typisches Beispiel hierfür sind die hochgesetzten Bremsleuchten an Kraftfahrzeugen.
  • Eine solche Form der auszuleuchtenden Fläche führt bei der Verwendung der oben genannten Lichtquellen ohne zusätzliche Maßnahmen zu einer geringen Lichtausbeute, da große Teile des von der Lichtquelle abgegebenen Lichtkegels nicht zur Ausleuchtung beitragen, und/oder zu einer erheblichen Bautiefe der Leuchte. Außerdem weicht die durch die Abstrahlungscharakteristik der Lichtquelle vorgegebene Helligkeitsverteilung im Bereich der auszuleuchtenden Fläche im allgemeinen stark von der erforderlichen und/oder erwünschten Helligkeitsverteilung ab.
  • Um hier zu einer Verbesserung zu kommen, ist gemäß der oben genannten Druckschrift ein Optikkörper aus einem lichtdurchlässigen Material vorgesehen, in den das Licht der Lichtquelle auf einer Lichteintrittsseite eingekoppelt wird und der dieses Licht in seinem Inneren so weiterleitet und umverteilt, dass in der auszuleuchtenden Fläche, die in Richtung des Zentralstrahls des eintretenden Lichtbündels hinter seiner Lichtaustrittsseite liegt, eine gewünschte, beispielsweise eine möglichst gleichförmige Helligkeitsverteilung erzielt wird. Zu diesem Zweck weist der bekannte Optikkörper in seinem Basisteil eine Vertiefung mit einer solchen Tiefe auf, dass in sie eine Lichtquelle, deren Lichtkegel einen sehr großen Scheitel- oder Öffnungswinkel besitzt, so weit hineingesteckt werden kann, dass ein möglichst großer Teil des von der Lichtquelle abgegebenen Lichts in den Optikkörper eingekoppelt wird. Diese Einkoppelung führt in einer ersten Ebene, in welcher sich die beiden V-Schenkel des bekannten Optikkörpers erstrecken, zu einer sehr guten Erfassung und Weiterleitung des auftreffenden Lichts. In der hierzu senkrechten Richtung kann jedoch ein Teil des eingekoppelten Lichts aus dem Optikkörper vorzeitig wieder austreten, ohne von diesem zur eigentlichen Lichtaustrittsseite weitergeleitet worden zu sein. Dieser Lichtanteil geht für die Durchleuchtung der auszuleuchtenden Fläche verloren und es muss eine Lichtquelle mit größerer Leistung verwendet werden, als dies bei einer vollständigeren Nutzung des abgegebenen Lichts der Fall wäre.
  • Es sei ausdrücklich betont, dass es sich bei der auszuleuchtenden oder zu durchleuchtenden Fläche beispielsweise um die Innenfläche einer die Leuchte nach außen hin verschließenden Lichtdurchtrittsscheibe (oder einen Teil hiervon) aber auch um eine virtuelle Fläche handeln kann, die nicht Bestandteil eines Körpers ist. Im Sinne der vorliegenden Beschreibung handelt es sich bei der auszuleuchtenden Fläche ganz allgemein um die Fläche auf der Lichtaustrittsseite einer Leuchte, durch die das von der Lichtquelle kommende Licht hindurchtreten soll, also beispielsweise um die von der Lichtaustrittsöffnung der Leuchte aufgespannte Fläche (oder einen Teil hiervon). Die mit Hilfe eines Optikkörpers mit dem Licht einer Lichtquelle auszuleuchtende Fläche bildet immer dann einen Teil einer größeren Fläche, wenn mehrere Lichtquellen Verwendung finden, deren auszuleuchtenden Flächen so aneinander anschließen, dass sie gemeinsam beispielsweise die Innenfläche der Lichtdurchtrittsscheibe oder die von der Lichtaustrittsöffnung der Leuchte aufgespannte Fläche überdecken.
  • Somit liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Optikkörper der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass eine noch bessere Nutzung des von der Lichtquelle abgegebenen Lichtes möglich wird und die Helligkeitsverteilung und Strahlungsrichtung im Bereich der auszuleuchtenden Fläche innerhalb weiter Grenzen variiert werden können.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung die im Anspruch 1 niedergelegten Maßnahmen vor.
  • Dadurch, dass die Vertiefung am Scheitel der V-förmigen Außenkontur als Rille ausgebildet ist, deren Längsachse im Betrieb zum Zentralstrahl des von der Lichtquelle ausgehenden Lichtkegels senkrecht steht, ergeben sich gegenüber der sacklochartigen Ausbildung. der Vertiefung beim oben angesprochenen Stand der Technik zusätzliche Möglichkeiten hinsichtlich der Einkoppelung aller Lichtkegelteile in den Optikkörper und ihrer Weiterführung in diesem. Insbesondere können Lichtkegelanteile, die von der Lichtquelle in Richtungen abgegeben werden, die nicht in der Ebene (oder hierzu parallelen Ebenen) liegen, in welcher der Optikkörper die V-förmige Außenkontur besitzt, von innen her auf Außenwände des Optikkörpers auftreffen, deren Ausrichtung und/oder Gestaltung ein vorzeitiges Austreten dieser Lichtkegelteile verhindert und dafür sorgt, dass auch dieses Licht in Richtung der auszuleuchtenden Fläche umgelenkt und dort in vollem Umfang genutzt wird.
  • Besonders vorteilhaft ist es in diesem Zusammenhang, wenn die Schnitte der Rillenwand in Ebenen, die zu der Ebene parallel verlaufen, in welcher der Optikkörper die V-förmige Außen kontur besitzt, teilkreisförmig sind, wobei die Mittelpunkte aller dieser Teilkreise auf der Längsachse der Rille liegen, die somit die Symmetrieachse der Rille bildet. Die Lichtquelle kann dann vorteilhafter Weise so angeordnet werden, dass ihre in etwa punktförmige Licht erzeugende Fläche auf diese Symmetrieachse in etwa in der axialen Mitte der Rille liegt.
  • Auch bei einem erfindungsgemäßen Optikkörper liegt der Lichtquelle vorzugsweise eine Sammellinsenstruktur gegenüber, die jedoch anders als beim eingangs genannten Stand der Technik nicht als kreissymmetrische Kuppel im Boden der sacklochförmigen Vertiefung sondern vorzugsweise als Teil-Torus ausgebildet ist, der um die Wand der Rille in deren axialer Mitte herum verläuft. Die erfindungsgemäße Sammellinsenstruktur erfasst also anders als beim Stand der Technik nicht einen kreissymmetrischen, zentralen, nur einen kleinen Öffnungswinkel besitzenden Teil des von der Lichtquelle abgegebenen Lichtkegels, sondern einen bogenförmigen Ausschnitt dieses Lichtkegels, der zwar senkrecht zur Erstreckung dieses Bogens (die parallel zum Torus verläuft) ebenfalls nur einen kleinen Öffnungswinkel besitzt, in Richtung der Erstreckung des Bogens aber einen Öffnungswinkel aufweist, der je nach Tiefe und Ausgestaltung der Rille bis zu 180° betragen kann, in jedem Fall aber die Lichtquelle so weit umschließt, dass er das gesamte von ihr in dieser Richtung abgegebene Licht erfasst und in den Optikkörper so einspeist, dass es zur auszuleuchtenden Fläche weitergeleitet wird.
  • Die von der torusförmigen Sammellinsenstruktur nicht erfassten Lichtkegelteile treffen auf dieser Struktur benachbarte Wandbereiche, die erfindungsgemäß ebenfalls so ausgerichtet und gestaltet werden können, dass dieses Licht vollständig erfasst und für eine Be- oder Durchleuchtung der auszuleuchtenden Fläche genutzt werden kann.
  • Die Lichtaustrittsseite des erfindungsgemäßen Optikkörpers ist in fingerförmige Strukturen gegliedert, die für eine optimale Weiterleitung des Lichtes sorgen.
  • Diese und weitere vorteilhafte Ausgestaltungen eines erfindungsgemäßen Optikkörpers sind in den Unteransprüchen niedergelegt.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben; in dieser zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Optikkörpers von der Lichtaustrittsseite her,
  • 2 eine Draufsicht auf die „linke Hälfte" einer ersten und die „rechte Hälfte" einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Optikkörpers in einer XY-Ebene, wobei die linke Hälfte der Variante aus 1 entspricht,
  • 3 eine perspektivische Ansicht des Optikkörpers aus 1 von der Lichteinkoppel-Seite her,
  • 4 eine perspektivische Ansicht des Optikkörpers aus 1, in der die Licht-Ausbreitungsrichtung quer verläuft,
  • 5 in stark vergrößertem Maßstab einen Schnitt durch den Optikkörper aus dem vorhergehenden Figuren längs der Linie V-V aus 2 und
  • 6 eine der 1 entsprechende, perspektivische Ansicht von drei zu einer Baueinheit miteinander verbundenen erfindungsgemäßen Optikkörpern.
  • Zur Vereinfachung der Darstellung wird in der folgenden Beschreibung ein rechtwinkeliges XYZ-Koordinatensystem verwendet, das als solches für die Erfindung jedoch in keiner Weise einschränkend zu verstehen ist. Die mit Hilfe des erfindungsgemäßen Optikkörpers 1, 1' auszuleuchtende Fläche FL ist in den 1 und 3 schematisch durch einen strichpunktierten Umriss und in den 2 und 5 durch eine strichpunktierte Gerade dargestellt. Dabei ist der Einfachheit halber angenommen, dass es sich bei ihr um eine ebene, rechtwinkelige Fläche handelt, die auf der XY-Ebene senkrecht steht und zur X-Richtung parallel verläuft. Erfindungsgemäß kann diese auszuleuchtende Fläche FL jedoch auch andere Formen und Orientierungen besitzen. Wesentlich ist lediglich, dass sie in einer Richtung (in den Beispielen in der X-Richtung) eine deutlich größere Ausdehnung als in der hierzu quer verlaufenden Richtung (in den Beispielen in der Z-Richtung) besitzt.
  • Der in den 1 bis 5 gezeigte erfindungsgemäße Optikkörper 1, 1' besteht aus einem lichtdurchlässigen Material, vorzugsweise aus Kunststoff mit einem wählbaren Brechungsindex und besitzt mit zwei später noch erläuterten Ausnahmen in sämtlichen Schnittebenen, die zu der in 2 gezeigten XY-Ebene parallel sind und im folgenden einfach als „die XY-Ebenen" bezeichnet werden, ein und den selben Querschnitt.
  • Er umfasst einen Basisteil 2, der eine V-förmige Außenkontur aufweist, an deren Scheitel sich eine Vertiefung befindet, die in Form einer Rille 4 ausgebildet ist, deren Längsachse S sich in Z-Richtung erstreckt. Die Längsachse S ist insofern Symmetrieachse der Rille 4, als jeder Schnitt durch die Rillenwand in einer der XY-Ebenen teilkreisförmig, vorzugsweise halbkreisförmig ist und die Längsachse S durch den Mittelpunkte dieser Teilkreise verläuft. Allerdings besitzen diese teilkreisförmigen Schnitte in den verschiedenen XY-Ebenen unterschiedliche Radien, wie dies im Zusammenhang mit 5 noch genauer erläutert wird. Hierin besteht die erste der beiden oben erwähnten Ausnahmen.
  • Wie man insbesondere den 2 und 5 entnehmen kann, ist die in etwa punktförmige Lichtquelle 10, die vorzugsweise von der Licht erzeugenden Fläche einer Leuchtdiode (LED) 8 gebildet wird, im Betrieb so in die Rille 4 eingeführt, dass der Zentralstrahl ZS des von ihr abgegebenen Lichtkegels in Y-Richtung verläuft und sich dabei in etwa in der axialen Mitte der Rille 4 durch den radialen Scheitel der teilkreisförmigen Rillenwand erstreckt.
  • Die minimale radiale Tiefe und die axiale Länge der Rille 4 sind auf den von der Art der jeweils verwendeten Lichtquelle 10 abhängigen Öffnungswinkel des abgegebenen Lichtkegels so abgestimmt, dass zumindest der größte Teil des von der Lichtquelle 10 abgegebenen Lichts, vorzugsweise jedoch das gesamte Licht auf die Rillenwand trifft und durch diese hindurch in den Optikkörper 1, 1' eintritt, wie dies im folgenden noch genauer erläutert wird.
  • Auch ist der Öffnungswinkel der V-förmigen Außenkontur des Optikkörpers 1, 1' in den XY-Ebenen entweder gleich dem (oder nur geringfügig kleiner als der) Öffnungswinkel des Lichtkegels. Soweit dessen Randstrahlen in den XY-Ebenen von innen her auf die Außenwände 11, 12 des Optikkörpers 1, 1' treffen, welche die V-förmige Außenkontur bilden und vorzugsweise senkrecht zur XY-Ebene verlaufen, erfolgt dies jedenfalls unter einem Winkel, der kleiner oder gleich dem Grenzwinkel der Totalreflexion ist, so dass kein Licht durch diese Außenwände 11, 12 aus dem Optikkörper 1, 1' austritt.
  • Wie bereits erwähnt, ist die Rillenwand nicht die Wand eines geraden Teil-Kreiszylinders. Wie man insbesondere der 5 entnimmt, weist die Rillenwand einen symmetrisch zu ihrer axialen Mitte angeordneten Vorsprung 14 auf, der sich bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel in Form eines Teil-Toruses um ihren Umfang herum erstreckt, konvex in die Rille 4 hinein vorgewölbt ist und einen teilkreisförmigen Querschnitt besitzt. Die Lichtquelle 10 ist dabei so angeordnet, dass der Zentralstrahl ZS des von ihr abgegebenen Lichtkegels durch die am weitesten in das Innere der Rille 4 vorstehende Scheitellinie des Vorsprungs 14 und zu dieser senkrecht verläuft. Zweck dieses Vorsprungs 14 ist es, als Sammellinse zu wirken und das gesamte auf ihn auftreffende Licht in Z-Richtung zu bündeln, vorzugsweise zu parallelisieren. Der Vorsprung 14 umschließt die Lichtquelle 10 in den XY-Ebenen, in denen er ihr gegenüber liegt, so weit, dass er das gesamte von ihr in diesen Ebenen abgegebene Licht erfasst und dessen Öffnungswinkel in Z-Richtung so verringert, dass es sich vollständig im Optikkörper 1, 1' zu dessen Lichtaustrittsseite hin ausbreitet ohne vorher auf irgendwelche Außenwände zu treffen, durch die hindurch es ungenutzt austreten könnte.
  • Die sich in Z-Richtung erstreckende, axiale Höhe des umlaufenden Vorsprungs 14 ist jedoch nicht so groß, dass er auch in Z-Richtung den gesamten von der Lichtquelle 10 abgestrahlten Lichtkegel erfasst. Wie man der 5 entnimmt, gibt es einen oberen und einen unteren Lichtkegel-Seitenbereich 16 bzw. 17, der auf einen axial oberhalb bzw. unterhalb des Vorsprungs 14 liegenden Wandbereich 19 bzw. 20 der Rillenwand fällt und durch diesen hindurch in den Optikkörper 1, 1' eintritt. Dabei sind die Wandbereiche 19, 20 jeweils so gegen die Z-Richtung geneigt, dass die Lichtstrahlen im Zentrum des zugehörigen Lichtkegel-Seitenbereichs 16, 17 in etwa senkrecht auf die geneigten Wandbereiche 19, 20 treffen und somit ohne optische Brechung in das Innere des Optikkörpers 1, 1' eintreten. Da die Lichtkegel-Seitenbereiche 16, 17 jeweils einen kleinen Öffnungswinkel besitzen, erfährt praktisch das gesamte in ihnen enthaltene Licht beim Eintritt in den Optikkörper 1, 1' nur eine sehr geringe Brechung.
  • Die zweite der beiden oben erwähnten Ausnahmen bilden eine obere und eine untere Außenfläche 22, 23, die sich an die entsprechenden axialen Enden der Rille 4 anschließen und gegen die XY-Ebenen so geneigt sind, dass das eben erwähnte, durch die oberen und unteren Wandbereiche 19, 20 eintretende Licht auf sie mit einem Winkel auftrifft, der kleiner oder gleich dem Grenzwinkel der Totalreflexion ist. Dadurch wird auch dieses Licht zu der in 5 rechts liegenden Lichtaustrittsseite des Optikkörpers 1, 1' hin reflektiert und daran gehindert, bereits im Basisteil 2 aus ihm auszutreten. Diese geneigten Außenflächen 22, 23 gehen dann in eine obere bzw. untere Außenfläche 25, 26 über, die zur XY-Ebene parallel verläuft und bereits zu dem im folgenden noch genauer beschriebenen Lichtaustrittsteil 28 des Optikkörpers 1, 1' gehört. Wesentlich ist, dass so, wie in 5 dargestellt, diese zur XY-Ebene parallelen Außenflächen 25, 26 von der den Licht-Eintrittsbereich des Optikkörpers 1, 1' bildenden Rille 4 so weit entfernt sind, dass das sich im Inneren des Optikkörpers 1, 1' ausbreitende Licht auf sie von innen her allenfalls nur noch streifend auftrifft und daher ebenfalls durch Totalreflexion zur Lichtaustrittsseite weitergeleitet wird.
  • An jeder der beiden die V-förmigen Außenkontur bildenden Außenwände 11, 12 ist ein Zapfen 27 vorgesehen, der zur Befestigung des Optikkörpers 1, 1' in einer Leuchte dient und vorzugsweise mit dem Optikkörper 1, 1' einstückig, beispielsweise durch Spritzgießen hergestellt ist.
  • Die Form und Strahlenführung des sich in Y-Richtung an den Basisteil 2 des Optikkörpers 1 anschließenden Lichtaustrittsteils 28 wird nun unter Bezugnahme auf 2 genauer erläutert. Dabei ist zu beachten, dass 2 jeweils nur die eine Hälfte von zwei geringfügig unterschiedlichen Ausführungsformen zeigt, die hier links und rechts von der Hauptebene V-V so dargestellt sind, als ob sie einen einzigen Optikkörper bilden würden. Tatsächlich besitzt ein erfindungsgemäßer Optikkörper 1, 1' jedoch immer zwei zueinander spiegelsymmetrische „Hälften", von denen jede entweder gemäß der „linken" oder der „rechten" Variante in 2 ausgebildet ist. Somit weist ein erfindungsgemäßer Optikkörper 1, 1' in sämtlichen XY-Ebenen ein und den selben Querschnitt auf.
  • Inder Draufsicht der 2 weist der erfindungsgemäße Optikkörper 1, 1' einen in etwa trapezförmigem Zentralbereich 30 auf, durch dessen zur XZ-Ebene parallele Stirnfläche 32 der innerste, in den XY-Ebenen nur einen sehr kleinen Öffnungswinkel aufweisende Teil des von der Lichtquelle 10 kommenden Lichtkegels austritt und dabei in diesen Ebenen eine geringfügige Aufweitung erfährt.
  • Die Lichtbündelanteile, die durch die sich an die Stirnfläche 32 anschließenden Trapezflanken 34, 36 austreten, werden dagegen zur Hauptebene V-V hin gebrochen, wobei das Ausmaß dieser Brechung durch die Wahl der Neigung der Trapezflanken 34, 36 gegen die ZX-Ebene innerhalb weiter Grenzen frei gewählt werden kann.
  • An den trapezförmigen Zentralbereich 30 schließen sich bei beiden in 2 gezeigten Varianten nach außen hin fingerförmige Strukturen 38 bzw. 38' an, von denen der Deutlichkeit halber nur die jeweils äußerste mit Bezugszeichen versehen ist und von denen jede auf ihrer von der Hauptebene V-V weiter entfernt liegenden Seite von einer äußeren Seitenwand 40 bzw. 40' begrenzt wird, die auf der XY-Ebene senkrecht steht und gegen die Hauptebene V-V so nach außen geneigt ist, dass die vom Inneren des Optikkörpers 1, 1' her auf sie auftreffenden Lichtstrahlen vorzugsweise durch Totalreflexion zur Hauptebene V-V hin umgelenkt, vorzugsweise zu dieser parallel ausgerichtet werden. Die äußeren Seitenwände 40, 40' sind bei den dargestellten Ausführungsbeispielen als ebene Flächen ausgebildet, doch können sie zur Erzielung einer anderen Lichtverteilung auch so geformt sein, dass sie in den XY-Ebenen einen gekrümmten Grundriss besitzen.
  • Wesentlich ist, dass sie das auf sie auftreffende Licht so umlenken, dass es nicht durch sie sondern durch die eine jede der fingerförmigen Strukturen 38 bzw. 38' auf der Lichtaustrittsseite abschließende Stirnwand 42 bzw. 42' austritt. Bei der in 2 linken Variante ist die Breite der Stirnwände 42 der einander benachbarten fingerförmigen Strukturen 38 in X-Richtung so gewählt, dass ihre Projektionen auf die auszuleuchtende Lichtdurchtrittsfläche zumindest in etwa, vorzugsweise aber unmittelbar aneinander anschließen. Bei der rechts dargestellten Variante sind sie Stirnflächen 42' sogar direkt miteinander verbunden, wodurch den fingerförmigen Strukturen 38' eine erhöhte mechanische Stabilität verliehen wird.
  • Die zu den XY-Ebenen senkrechten Stirnwände 42, 42' sind bei den gezeigten Ausführungsformen als ebene bzw. gestufte, zur X-Richtung parallele Flächen dargestellt, auf die das in der jeweiligen fingerförmigen Struktur 38 bzw. 38' parallelisierte Licht im Wesentlichen senkrecht auftrifft und somit ohne merkliche Brechung hindurchtritt. Zur Erzielung spezieller Lichtverteilungen können aber auch einige oder alle der Stirnwände 42, 42' und ebenso auch die Stirnfläche 32 des trapezförmigen Zentralbereichs 30 als optisch aktive Struktur, beispielsweise als Zylinderlinse mit senkrecht zu den XY-Ebenen verlaufender Krümmungsachse oder als Kissenoptik und dergleichen ausgebildet oder mit einer solchen optisch aktiven Struktur versehen sein.
  • Die den äußeren Seitenwänden 40 bzw. 40' gegenüberliegenden inneren, d.h. näher bei der Hauptebene V-V angeordneten Seitenwände 44 bzw. 44' der fingerförmigen Strukturen 38, 38' die den Fußpunkt der äußeren Seitenwand 40 bzw. 40' der jeweils benachbarten, weiter innen liegenden fingerförmigen Struktur 38, bzw. 38' mit der Stirnwand 42 bzw. 42' der eigenen fingerförmigen Struktur verbinden, sind im Grundriss der 2 so abgeknickt, dass sie von keinem der sich im Inneren des Optikkörpers ausbreitenden Lichtstrahlen getroffen werden.
  • Die Neigungen der inneren und äußeren Seitenwände 42, 44 bzw. 42', 44' der fingerförmigen Strukturen 38 bzw. 38' gegen die Hauptebene V-V und die Abstände der Fußpunkte, an denen die inneren und äußeren Seitenwände 40, 42 bzw. 40', 42' einander benachbarter Ein gerförmiger Strukturen 38 bzw. 38' aneinander stoßen und die praktisch eine Eintrittsblende für einen entsprechenden Teil des von der Lichtquelle 10 kommenden Strahlenbündels bilden, sind so gewählt, dass der Lichtstrahl 46 bzw. 46', der in die betreffende fingerförmige Struktur 38 bzw. 38' am näher am Fußpunkt liegenden Teil ihrer inneren Seitenwand 44 bzw. 44' entlangstreifend eintritt, die zugehörige äußere Seitenwand 40 bzw. 40' noch kurz vor deren Übergang in die Stirnwand 42 bzw. 42' trifft und in der oben beschriebenen Weise in Austrittsrichtung reflektiert wird, und dass der Lichtstrahl 48 bzw. 48', der in die betreffende fingerförmige Struktur 38 bzw. 38' in unmittelbarer Nähe des gegenüberliegenden Fußpunktes eintritt und auf die zugehörige äußere Seitenwand 40 bzw. 40' auf deren näher bei der Lichtquelle 10 liegendes Ende trifft, dort so reflektiert wird, dass er an dem von der Lichtquelle 10 weiter entfernt liegenden Teil der zugehörigen inneren Seitenwand 44 bzw. 44' entlang streifend zur Stirnwand 42 bzw. 42' gelangt und durch diese hindurch austritt, wie dies in 2 exemplarisch für einige der fingerförmigen Strukturen dargestellt ist.
  • In der in 5 dargestellten Hauptebene V-V ist dieser zentrale Teil des Lichtbündels In Z-Richtung im wesentlichen parallelisiert. Die weiter außen liegenden, oberen und unteren Lichtkegel-Seitenbereiche treten nach ihrer Totalreflexion an der oberen bzw. unteren geneigten Außenfläche 22 bzw. 23 mit einer leichten Divergenz aus der Stirnfläche 32 aus. Dieser Strahlenverlauf gilt in entsprechender Weise auch für alle Schnittebenen, die durch eine Rotation der Hauptebene V-V um die Längs- bzw. Symmetrieachse S der Rille 4 entstehen, d.h. auch für die Randbereiche des sich im Optikkörper 1, 1' ausbreitenden Lichtkegels.
  • Für die Ausleuchtung einer auszuleuchtenden Fläche FL, die in X-Richtung eine wesentlich größere Ausdehnung besitzt als bei den unter Bezugnahme auf die 1 bis 5 beschriebenen Ausführungsformen, können mehrere erfindungsgemäße Optikkörper nebeneinander angeordnet und vorzugsweise an ihren am weitesten außen liegenden fingerförmigen Strukturen einstückig miteinander verbunden werden („zeilenförmige Anordnung"), wie dies in 6 gezeigt ist.
  • Alternativ ist es auch möglich, mehrere erfindungsgemäße Optikkörper so nebeneinander anzuordnen und vorzugsweise einstückig miteinander zu verbinden, dass sie einander mit ihren oberen und unteren, zur XY-Ebene parallelen Außenflächen berühren („spaltenförmige Anordnung"), um eine mehr quadratische auszuleuchtende Fläche zu durchleuchten. Auch eine Kombination von spalten- und zeilenförmiger Anordnung mehrerer erfindungsgemäßer Optikkörper ist möglich. Dabei ist jedem der Optikkörper eine eigene Lichtquelle zugeordnet, deren Licht in der oben beschriebenen Weise in ihn eingekoppelt und von ihm weitergeleitet wird.
  • In diesem Zusammenhang sei ausdrücklich betont, dass die jeweilige auszuleuchtende Fläche keinesfalls eben sein muss, sondern sowohl von der Optikkörperanordnung weg als auch zu ihr hin gewölbt sein kann. In diesem Fall kann sich die Einhüllende der Stirnflächen der fingerförmigen Strukturen der Gesamtheit der die Anordnung bildenden Optikkörper an die Form der auszuleuchtenden Fläche anschmiegen.

Claims (23)

  1. Optikkörper (1; 1') aus einem lichtdurchlässigen Material, der einen Basisteil (2) umfasst, der in Schnittebenen, die zu einer durch eine X-Richtung und eine zu dieser senkrechten Y-Richtung aufgespannten XY-Ebene parallel verlaufen, eine V-förmige Außenkontur aufweist, an deren Scheitel eine Vertiefung vorgesehen ist, die zur Aufnahme einer im wesentlichen punktförmigen Lichtquelle (10) dient, die ihr Licht in einen sich mit seinem Zentralstrahl (ZS) in Y-Richtung erstreckenden Abstrahlungskegel abgibt, wobei dieses Licht so in den Optikkörper (1; 1') eingekoppelt werden soll, dass es in ihm zu einer der Vertiefung gegenüberliegenden Lichtaustrittsseite weitergeleitet wird, um dort eine sich quer zur Y-Richtung erstreckende, auszuleuchtende Fläche (FL) zu durchleuchten, die in X-Richtung eine größere Ausdehnung besitzt als in einer zur X- und Y-Richtung quer verlaufenden Richtung, dadurch gekennzeichnet, dass, die Vertiefung in Form einer Rille (4) ausgebildet ist, deren Längsachse (S) sich in Z-Richtung erstreckt, und deren radiale Tiefe und axiale Länge in Abhängigkeit vom Öffnungswinkel des Abstrahlungskegels der Lichtquelle (10) so gewählt sind, dass nahezu die Gesamtheit des von der Lichtquelle (10) abgegebenen Lichts auf Wandbereiche der Rille (4) auftrifft und über diese in den Optikkörper (1; 1') eingekoppelt wird, wenn der Zentralstrahl (ZS) des Abstrahlungskegels der in die Rille (4) eingeführten Lichtquelle (10) in etwa durch die axiale Mitte der Rille (4) verläuft.
  2. Optikkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnitte der Rillenwand in zur XY-Ebene parallelen Ebenen teilkreisförmig sind, wobei die sich in Z-Richtung erstreckende Längsachse der Rille die Symmetrieachse (S) bildet.
  3. Optikkörper nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die im wesentlichen punktförmige Lichtquelle auf der Symmetrieachse (S) der Rille liegt.
  4. Optikkörper nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass an der Rillenwand eine sich parallel zur XY-Ebene erstreckende Sammellinsenstruktur ausgebldet ist, durch deren Scheitel der Zentralstrahl (ZS) des Abstrahlungske gels der Lichtquelle (10) verläuft.
  5. Optikkörper nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Sammellinsenstruktur das auf sie auftreffende Licht in Z-Richtung in etwa parallelisiert.
  6. Optikkörper nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die sich in axialer Richtung an die Sammellinsenstruktur anschließenden Rillenwandflächen so ausgerichtet sind, dass die Lichtstrahlen des nicht auf die Sammellinsenstruktur auftreffenden Randbereichs des Abstrahlungskegels der Lichtquelle (10) durch sie nahezu ungebrochen in den Optikkörper (1; 1') eintreten.
  7. Optikkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich an jedes der axialen Enden der Rille (4) ein gegen die XY-Ebene geneigter Außenwandbereich (22, 23) des Optikkörpers anschließt, der so ausgebildet ist, dass das auf ihn von innen her auftreffende Licht mit einer sich in Y-Richtung erstreckenden Komponente reflektiert wird.
  8. Optikkörper nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Neigung des Außenwandbereichs (22, 23) gegen die XY-Ebene so gewählt ist, dass das auf ihn auftreffende Licht durch Totalreflexion mit einer sich in Y-Richtung erstreckenden Komponente reflektiert wird.
  9. Optikkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnitte seiner Außenkontur in zur XY-Ebene parallelen Ebenen zu einer sich in YZ-Richtung erstreckenden Hauptebene (V-V) spiegelsymmetrisch ausgebildet sind.
  10. Optikkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnungswinkel der V-förmigen Außenkontur des Basisteils (2) kleiner als der Öffnungswinkel des Abstrahlungskegels der Lichtquelle (10) ist und dass die Lichtstrahlen, die von innen her auf die die V-förmige Außenkontur bildenden Außenwände (11, 12) des Optikkörpers (1; 1') treffen, an diesen so reflektiert werden, dass sie sich weiter im Inneren des Optikkörpers (1; 1') ausbreiten.
  11. Optikkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnungswinkel der V-förmigen Außenkontur des Basisteils (2) in etwa gleich dem Öffnungswinkel des Abstrahlungskegels der Lichtquelle (10) ist.
  12. Optikkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich an den Basisteil (2) des Optikkörpers (1; 1') in Y-Richtung ein Lichtaustrittsteil (28) anschließt, der einen Zentralbereich (30) umfasst, dessen Schnitte in zur XY-Ebene parallelen Ebenen trapezförmig sind, wobei die breitere Trapezbasis der Rille (4) zugewandt ist.
  13. Optikkörper nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die der Trapezbasis gegenüberliegende Stirnfläche (32) des Zentralbereichs (30) zur XY-Ebene im Wesentlichen senkrecht verläuft.
  14. Optikkörper nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die der Trapezbasis gegenüberliegende Stirnfläche (32) des Zentralbereichs (30) eine ebene Fläche ist.
  15. Optikkörper nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die der Trapezbasis gegenüberliegende Stirnfläche (32) des Zentralbereichs (30) eine Linsenstruktur aufweist.
  16. Optikkörper nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtaustrittsteil (28) sich an den Zentralbereich (30) zu beiden Seiten anschließende, fingerförmige Strukturen (38; 38') umfasst, die durch zur XY-Ebene im wesentlichen senkrechte Seitenwände (40, 44; 40', 44') begrenzt werden, von denen die jeweils von der Hauptebene (V-V) weiter entfernt liegende Seitenwand (40; 40') so geformt ist, dass die auf sie von innen her auftreffenden Lichtstrahlen so reflektiert werden, dass sie sich weiterhin im Inneren der fingerförmigen Struktur (38; 38') ausbreiten.
  17. Optikkörper nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweils von der Hauptebene (V-V) weiter entfernt liegenden Seitenwände (40; 40') der fingerförmigen Strukturen (38; 38') so geformt sind, dass die Reflexion der Lichtstrahlen durch Totalreflexion erfolgt.
  18. Optikkörper nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweils von der Hauptebene (V-V) weiter entfernt liegenden Seitenwände (40; 40') der fingerförmigen Strukturen (38; 38') im Wesentlichen ebene Flächen sind.
  19. Optikkörper nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die an den jeweils von der Hauptebene (V-V) weiter entfernt liegenden Seitenwänden (40; 40') der fingerförmigen Strukturen (38; 38') reflektierten Lichtstrahlen zur Y-Richtung in etwa parallel verlaufen.
  20. Optikkörper nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweils näher bei der Hauptebene (V-V) liegenden Seitenwände (44; 44') der fingerförmigen Strukturen (38; 38') einen näher zur Rille (4) hin angeordneten inneren Wandbereich, der gegen die Hauptebene (V-V) stärker geneigt ist, als die zugehörige von der Hauptebene (V-V) weiter entfernt liegenden Seitenwand (40; 40'), und einen daran anschließenden äußeren Wandbereich umfassen, der zur Hauptebene (V-V) in etwa parallel verläuft.
  21. Optikkörper nach einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die fingerförmigen Strukturen (38; 38') durch von der Rille (4) entfernt liegende Stirnwände (42; 42') begrenzt werden, die zur XY-Ebene in etwa senkrecht verlaufen und durch die hindurch das im Inneren der jeweiligen fingerförmigen Struktur (38; 38') weitergeleitete Licht austritt.
  22. Optikkörper nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnwände (42; 42') als ebene, bzw. konvexe oder konkave Flächen zur Lichtverteilung ausgebildet sind.
  23. Optikkörper nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnwände (42; 42') eine Linsenstruktur aufweisen.
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