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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Baustofftrockenmischung, insbesondere
für ein
hydraulisches Bindemittel, vorzugsweise für eine Spachtelmasse. Die Erfindung
betrifft sowohl die Baustofftrockenmischung als solche als auch
die mit Wasser angemachte Mischung (d. h. die eigentliche Spachtelmasse)
sowie schließlich
gleichermaßen
die hieraus resultierende ausgehärtete
Masse, insbesondere die auf einem Untergrund aufgebrachte und abgebundene
bzw. ausgehärtete
Spachtelmasse.
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Die
Baustofftrockenmischung nach der vorliegenden Erfindung eignet sich
insbesondere für
die Verwendung in oder als hydraulisches Bindemittel, vorzugsweise
in oder als Spachtelmasse.
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Böden, welche
mit einem Oberboden oder mit einem Oberbelag (z. B. einem PVC-Oberbelag)
belegt werden, müssen
für die
Verlegung des Oberbodens bzw. des Oberbelags vorbereitet werden.
Hierzu werden sogenannte Spachtelmassen auf dem mit dem Oberboden
oder dem Oberbelag zu versehenden Untergrund aufgetragen, um etwaige
Unebenheiten auszugleichen und den Boden für eine etwaige Verklebung des
Oberbelags vorzubereiten.
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Sogenannte
Spachtelmassen – synonym
auch bisweilen als Bodenausgleichsmassen bezeichnet – werden
insbesondere im Bereich des Fußbodens
zum Glätten,
Egalisieren bzw. Nivellieren von entsprechenden Untergründen verwendet,
welche anschließend
mit einem Nutzbelag versehen werden sollen.
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Derartige
Spachtelmassen sind aus dem Stand der Technik in unterschiedlichster
Zusammensetzung bekannt. Im allgemeinen bestehen derartige Spachtelmassen
aus hydraulischen und/oder nichthydraulischen Bindemitteln, mineralischen
Zuschlägen
und sogenannten Zusatzmitteln (Additiven), wie z. B. Verflüssigern, Verzögerern,
Beschleunigern, Stellmitteln etc.
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Die
Spachtelmassen des Standes der Technik sind meist nur wenig ergiebig,
d. h. zum Ausgleich von Unebenheiten werden relativ große Mengen
der Spachtelmassen benötigt.
Zudem besitzen die Spachtelmassen des Standes der Technik im allgemeinen
relativ hohe Frischrohdichten von im allgemeinen 1,8 bis 2,0 g/cm3, was insbesondere im Hinblick auf den Transportaufwand
und den Aufwand des Verwenders nachteilig ist. Des weiteren lassen
sie sich oftmals nur mit relativ hohem Auftragswiderstand auftragen.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht nunmehr darin, eine Baustofftrockenmischung
bereitzustellen, die sich für
die Herstellung von Spachtelmassen eignet, welche die zuvor genannten
Nachteile und Probleme des Standes der Technik zumindest weitgehend
vermeiden oder wenigstens verringern.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung – gemäß einem
ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung – ist somit eine Baustofftrockenmischung,
welche sich für
die Herstellung von Spachtelmassen eignet und neben hydraulischen
und/oder nichthydraulischen Bindemitteln sowie mineralischen Zuschlägen außerdem mindestens
einen Leichtzuschlagstoff enthält.
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Denn
die Anmelderin hat überraschenderweise
herausgefunden, daß sich
Leichtzuschläge
ohne weiteres in Baustofftrockenmischungen, welche für die Herstellung
von Spachtelmassen geeignet sind, inkorporieren lassen und auf diese
Weise zu einer nennenswerten Reduzierung der Frischrohdichte der
resultierenden, mit Wasser angemachten Spachtelmassen führen: Während die
Spachtelmassen des Standes der Technik relativ hohe Frischrohdichten
von im allgemeinen 1,8 bis 2,0 g/cm3 aufweisen,
können
diese Werte im Falle der erfindungsgemäßen Spachtelmassen auf deutlich
geringere Frischrohdichten im Bereich von 1,0 bis 1,7 g/cm3, insbesondere 1,0 bis 1,5 g/cm3,
vorzugsweise 1,1 bis 1,2 g/cm3, reduziert
werden.
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Durch
die Inkorporierung der Leichtzuschläge läßt sich auch die Schüttdichte
der Baustofftrockenmischung als solcher deutlich reduzieren: Während Trockenmischungen
für Spachtelmassen
nach dem Stand der Technik im allgemeinen Schüttdichten im Bereich von 1,3
bis 1,4 g/cm3 aufweisen, liegen diese im
Falle der erfindungsgemäßen Baustofftrockenmischungen
unterhalb von 1,3 g/cm3, vorzugsweise im
Bereich von 0,9 bis 1,2 g/cm3, besonders
bevorzugt im Bereich von 1,0 bis 1,2 g/cm3.
Hierdurch ergibt sich ein logistischer Vorteil aufgrund reduzierter
Transportkosten sowie für
den Anwender ein ver ringerter Kraftaufwand und somit ein ergonomischer
Vorteil, da im Vergleich zu Spachtelmassen des Standes der Technik
für dieselben
Ausgleichsarbeiten geringere Mengen benötigt werden.
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Denn – wie die
Anmelderin überraschenderweise
herausgefunden hat – führt die
Inkorporierung von Leichtzuschlägen
in die erfindungsgemäßen Baustofftrockenmischungen
für Spachtelmassen
auch dazu, daß die
resultierenden Spachtelmassen deutlich ergiebiger sind als die Spachtelmassen
des Standes der Technik, d. h. pro zu behandelnder bzw. zu nivellierender
Fläche
wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung deutlich weniger Spachtelmasse
benötigt
(im allgemeinen mindestens 20 % verringerter Verbrauch an Spachtelmasse).
Dennoch werden nach dem Abtrocknen und Aushärten ausreichende Druckfestigkeiten
von mindestens 30 bis 40 Newton/mm2 erreicht,
d. h. die Leichtzuschläge
beeinträchtigen
die Druckfestigkeiten nicht in negativer Weise.
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Neben
einer Dichtereduzierung (gemeint ist sowohl die Schüttdichte
in bezug auf die Trockenmischung als auch die Frischrohdichte in
bezug auf die mit Wasser angemachte Spachtelmasse) und damit einhergehend
einer Gewichtsreduzierung der Trockenmischung und neben einer Verringerung
des Bindemittelbedarfs führt
die Inkorporierung von Leichtzuschlägen in die Baustofftrockenmischungen
nach der vorliegenden Erfindung, welche für die Herstellung von Spachtelmassen
bestimmt sind, zudem zu einer Verbesserung der Eigenschaften des
Endproduktes, wie z. B. einer verbesserten Temperaturschockbeständigkeit
und einer verbesserten Dimensionsstabilität sowie einer verbesserten
thermischen Isolation.
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Überraschenderweise
hat die Anmelderin herausgefunden, daß die Inkorporierung von Leichtzuschlägen in die
erfindungsgemäßen Baustofftrockenmischungen
deren Verarbeitungseigenschaften zu bzw. als Spachtelmassen nicht
beeinträchtigt,
insbesondere solche Leichtzuschläge
ohne weiteres homogen eingearbeitet bzw. dispergiert in den resultierenden
Spachtelmassen verbleiben, ohne daß es zu einer Separation der Leichtzuschläge an der
Oberfläche
der Spachtelmassen kommt. Mit anderen Worten lassen sich die Leichtzuschläge phasenstabil
in die Spachtelmassen inkorporieren bzw. dispergieren.
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Der
Begriff "Leichtzuschlagstoff' – synonym auch als "Leichtzuschlag" bezeichnet – wird im
Rahmen der vorliegenden Erfindung entsprechend der DIN 4226-2 (DIN
4226, Teil 2 vom Februar 2002) verwendet und bezeichnet insbesondere
Zuschläge
sehr unterschiedlicher Art, wie nachfolgend definiert, mit Kornrohdichten des
Leichtzuschlagstoffs unterhalb von 2.000 kg/m3.
Der Begriff der Kornrohdichte wird dabei im Sinne der DIN 4226-2
(Februar 2002) verwendet und bezeichnet insbesondere das Verhältnis aus
der Trockenmasse nach Ofentrocknung der betreffenden Gesteinskörnung und
ihrem Volumen im wassergesättigten,
oberflächenbenetzten
Zustand einschließlich
des vorhandenen inneren abgeschlossenen Porenraumes. Die Kornrohdichte ist
bei Leichtzuschlägen – im Verhältnis zu
herkömmlichen
mineralischen Zuschlägen
(z. B. Quarzsand, Kalksteinmehl etc.) – infolge der hohen Porosität typischerweise
besonders gering und liegt im vorgenannten Bereich unterhalb von
2.000 kg/m3, so daß sich hieraus der Name "Leichtzuschlag" oder "Leichtzuschlagstoff" erklären läßt.
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Erfindungsgemäß geeignete
Leichtzuschläge
sind solche, wie sie in der DIN 4226-2 (Februar 2002) genannt sind.
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Zu
den erfindungsgemäß geeigneten
Leichtzuschlagstoffen gehören
Leichtzuschlagstoffe auf Basis natürlicher Gesteinskörnungen,
Leichtzuschlagstoffe auf Basis natürlicher Rohstoffe, Leichtzuschlagstoffe
auf Basis von aus industriellen Nebenprodukten hergestellten Gesteinskörnungen
und Leichtzuschlagstoffe auf Basis von industriellen Nebenprodukten.
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Geeigneterweise
kann der erfindungsgemäß eingesetzte
Leichtzuschlagstoff beispielsweise aus mineralischen Leichtzuschlagstoffen
ausgewählt
sein.
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Nichtbeschränkende Beispiele
für erfindungsgemäß geeignete
Leichtzuschlagstoffe sind Glas-, Keramik- und Kunststoffmikrohohlkugeln,
Blähglas,
Blähglimmer
(Vermiculit), Blähperlit,
Blähschiefer,
Blähton,
gesinterte Steinkohlenflugasche, Ziegelsplitt, Naturbims, Tuff,
Lava (Lavaschlacke), Hüttenbims
und Kesselsand.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kommen Leichtzuschläge mit Schüttdichten unterhalb von 1 g/cm3 zum Einsatz.
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Denn überraschenderweise
hat die Anmelderin gefunden, daß als
Zuschläge
für selbstverlaufende Spachtelmassen
auch Leichtzuschläge
mit Schüttdichten
unter 1 g/cm3 eingesetzt werden können. Dies
ist insofern überraschend,
als üblicherweise
zu erwarten gewesen wäre,
daß die
Zugabe von Leichtzuschlägen
mit Schüttdichten
unterhalb von 1 g/cm3 in einer Spachtelmasse
zu einer Separation der Leichtzuschläge an der Oberfläche führen sollte,
was aber nicht der Fall ist.
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Erfindungsgemäß besonders
bevorzugt ist es, wenn der Leichtzuschlagstoff nichtporös und/oder nichtwassersaugend
ausgebildet ist. Dies hat insbesondere den Vorteil, daß derartige
Leichtzuschlagstoffe ein nur geringes Wasserbindevermögen besitzen,
so daß das
Auftrags-, Abtrocknungs- und Aushärtungsverhalten nicht in negativer
Weise beeinträchtigt,
insbesondere nicht verlangsamt wird und eine kurzfristige Belegbarkeit des
mit der erfindungsgemäßen Spachtelmasse
behandelten Bodens gegeben ist. Daher sind nichtporöse und/oder
nichtwassersaugende Leichtzuschlagstoffe bevorzugt.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
ist der Leichtzuschlagstoff ausgewählt aus Glas-, Kunststoff-
oder keramischen Mikrohohlkugeln, insbesondere keramischen Mikrohohlkugeln
oder Glasmikrohohlkugeln, vorzugsweise keramischen Mikrohohlkugeln
und Glasmikrohohlkugeln auf Basis von Silikat/Aluminat-Gläsern bzw.
-Keramiken. Solche Mikrohohlkugeln sind kommerziell erhältlich,
beispielsweise von der Omega Minerals Germany GmbH, Norderstedt,
unter der Produktbezeichnung "ISOSPHERES SG-300-B". Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Mikrohohlkugeln
besitzen Schüttgewichte
im Bereich von 200 bis 500 g/l, insbesondere 350 bis 450 g/l, und/oder
Schüttvolumina
im Bereich von 2.000 bis 3.000 ml/kg, insbesondere 2.200 bis 2.860
ml/kg, und/oder Dichten im Bereich von 0,5 bis 0,8 g/cm3,
insbesondere 0,65 bis 0,75 g/cm3. Erfindungsgemäß bevorzugt
verwendete Mikrohohlkugeln besitzen Härten nach Mohs von mindestens
4, insbesondere mindestens 4,5, besonders bevorzugt mindestens 5,
und/oder Druckfestigkeiten von mindestens 12 MPa, insbesondere mindestens
13 MPa, vorzugsweise mindestens 14 MPa. Erfindungsgemäß bevorzugte
Mikrohohlkugeln haben einen Hüllendurchmesser,
welcher nur ca. 5 bis 15 %, vorzugsweise nur etwa 10 %, der Gesamtkugeln
ausmacht (d. h. mit anderen Worten ca. 85 % bis 95 %, vorzugsweise etwa
90 %, der Kugeln werden vom Hohlraum gebildet).
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Im
allgemeinen werden Leichtzuschlagstoffe verwendet, deren mittlere
Teilchengrößen 10 bis
500 μm, insbesondere
50 bis 200 μm,
vorzugsweise 100 bis 150 μm,
besonders bevorzugt 110 bis 130 μm,
betragen. Im allgemeinen weisen die erfindungsgemäßen Leichtzuschläge eine
Korngrößenverteilung
im Bereich von 10 bis 500 μm,
insbesondere 10 bis 300 μm,
auf.
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Die
Menge an Leichtzuschlagstoffen in der erfindungsgemäßen Baustofftrockenmischung
kann in weiten Bereichen variieren. Im allgemeinen liegt die Menge
an Leichtzuschlagstoff(en), bezogen auf die Baustofftrockenmischung,
im Bereich von 5 bis 15 Gew.-%, insbesondere 7,5 bis 12,5 Gew.-%,
vorzugsweise 9 bis 11 Gew.-%, besonders bevorzugt bei etwa 10 Gew.-%.
Dennoch kann es einzelfallbedingt oder anwendungsbezogen gegebenenfalls
erforderlich sein, von den vorgenannten Werten abzuweichen. Werte
deutlich oberhalb von 15 Gew.-% sollten erfindungsgemäß im allgemeinen
allerdings vermieden werden, weil dann die Verarbeitungseigenschaften
der Spachtelmassen in negativer Weise beeinträchtigt werden können, insbesondere
ein thixotropes Verhalten beobachtet wird, während bei zu geringen Mengen
an Leichtzuschlägen
deutlich unterhalb von 5 Gew.-% die gewünschten Effekte nicht immer
im ausreichenden Maße
erreicht werden können.
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Was
die hydraulischen und/oder nichthydraulischen Bindemittel in der
erfindungsgemäßen Baustofftrockenmischung
anbelangt, so können
diese beispielsweise ausgewählt
sein aus Zementen, insbesondere Portlandzementen und Tonerdeschmelzzementen,
Puzzolanen, Kalk und Gips sowie deren Mischungen. Im Falle der Verwendung
von Gips wird insbesondere das sogenannte α-Halbhydrat, d. h. das Calciumsulfathemihydrat
in der sogenannten α-Modifikation,
verwendet. Während
solche Bindemittel, die nur an Luft erhärten ("Luftbinder", wie z. B. Gips, Anhydrit, Weißkalk etc.)
im allgemeinen als nichthydraulische Bindemittel bezeichnet werden,
bezeichnet man im allgemeinen als hydraulische Bindemittel solche,
die auch unter Wasser abbinden (z. B. hydraulischer Kalk, Zemente,
Puzzolane etc.).
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Die
Menge an hydraulischen und/oder nichthydraulischen Bindemittel(n)
in der erfindungsgemäßen Baustofftrockenmischung
kann in weiten Bereichen variieren. Im allgemeinen liegen diese
Mengen, bezogen auf die Baustofftrockenmischung, im Bereich von
5 bis 70 Gew.-%, insbesondere 10 bis 60 Gew.- %, vorzugsweise 15 bis 55 Gew.-%. Dennoch
kann es einzelfallbedingt oder anwendungsbezogen gegebenenfalls
erforderlich sein, von den vorgenannten Werten abzuweichen.
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Was
die mineralischen Zuschläge
in der erfindungsgemäßen Baustofftrockenmischung
anbelangt, so kommen insbesondere Kalksteinmehle und Quarzsande
zum Einsatz. Zuschläge
sind im Unterschied zu den Bindemitteln die Gemenge aus Einzelkörnern, welche
mit den erhärteten
Bindemitteln ein künstliches
Konglomerat bilden (vgl. hierzu auch DIN 4226, Teile 1 bis 4).
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Die
Menge an mineralischen Zuschlägen
in der erfindungsgemäßen Baustofftrockenmischung
kann gleichermaßen
in weiten Bereichen variieren; im allgemeinen verwendet man Mengen
von 5 bis 50 Gew.-%, insbesondere 10 bis 40 Gew.-%, vorzugsweise
15 bis 35 Gew.-%, bezogen auf die erfindungsgemäße Baustofftrockenmischung.
Dennoch kann es einzelfallbedingt oder anwendungsbezogen gegebenenfalls
erforderlich sein, von den vorgenannten Werten abzuweichen.
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Weiterhin
kann die erfindungsgemäße Baustofftrockenmischung
zur Optimierung der Anwendungseigenschaften gegebenenfalls ein die
rheologischen und/oder physikalischen Eigenschaften verbesserndes bzw.
beeinflussendes Additiv enthalten. Dieses Additiv kann beispielsweise
auf Basis eines in Wasser redispergierbaren polymeren Bindemittels,
insbesondere eines sogenannten Dispersionspulvers, vorzugsweise
auf der Basis von gegebenenfalls polyvinylalkoholmodifiziertem Vinylacetat
und/oder Vinylversatat, ausgebildet sein. Ein derartiges Additiv
kann, bezogen auf die Baustofftrockenmischung, beispielsweise in
Mengen von 0,01 bis 5 Gew.-%, insbesondere 0,1 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise
1 bis 4 Gew.-%, besonders bevorzugt 2 bis 3 Gew.-%, eingesetzt werden.
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Weiterhin
kann vorgesehen sein, daß die
erfindungsgemäße Baustofftrockenmischung
außerdem
weitere Inhaltsstoffe und/oder Additive (Zusatzmittel) enthält. Solche
Inhaltsstoffe bzw. Additive können
beispielsweise ausgewählt
sein aus der Gruppe von Verflüssigern
(Fließmitteln,
Verlaufsmitteln), Verzögerern,
Beschleunigern (Anregern), Stellmitteln, Stabilisierungsmitteln,
Entschäumern,
Dichtungsmitteln, Füllstoffen
und dergleichen.
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Beispielsweise
kann die erfindungsgemäße Baustofftrockenmischung
mindestens einen Verflüssiger – synonym
auch als Fließmittel
oder Verlaufsmittel bezeichnet – enthalten,
insbesondere in Mengen von 0,001 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,05
bis 2 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 bis 0,5 Gew.-%, bezogen auf
die Baustofftrockenmischung. Beispiele für erfindungsgemäß geeignete
Verflüssiger
sind z. B. Verflüssiger
auf der Basis gegebenenfalls modifizierter Polycarboxylatether,
Verflüssiger
auf der Basis von Melaminsulfonaten, Verflüssiger auf der Basis von Casein,
etc. sowie Mischungen derartiger Verflüssiger. Insbesondere werden die
Verflüssiger
derart ausgewählt,
daß sie
den Wasserbedarf beim Anmachen reduzieren und zudem vorteilhafterweise
auch zu einer besonders guten Frühfestigkeitsentwicklung
führen
bzw. diese fördern.
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Weiterhin
kann es für
die Optimierung der Anwendungseigenschaften förderlich sein, wenn die erfindungsgemäße Baustofftrockenmischung
außerdem
mindestens einen Beschleuniger (Anreger), insbesondere einen Erhärtungsbeschleuniger
enthält,
beispielsweise auf Basis von Alkalicarbonaten, bevorzugt Lithiumcarbonat.
Der Beschleuniger kann in Mengen von 0,001 bis 2 Gew.-%, insbesondere in
Mengen von 0,05 bis 0,025 Gew.-%, bezogen auf die Baustofftrockenmischung,
eingesetzt werden.
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Weiterhin
kann es vorteilhaft sein, wenn die erfindungsgemäße Baustofftrockenmischung
außerdem mindestens
einen Verzögerer
enthält,
beispielsweise auf Basis von Weinsäure, Citronensäure oder
deren Salzen. Der Verzögerer
kann in Mengen von 0,001 bis 2 Gew.-%, insbesondere in Mengen von
0,05 bis 0,025 Gew.-%, bezogen auf die Baustofftrockenmischung,
eingesetzt werden.
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Weiterhin
kann die erfindungsgemäße Baustofftrockenmischung
auch mindestens einen Entschäumer enthalten.
Ein solcher Entschäumer
kann insbesondere in Mengen von 0,001 bis 1 Gew.-%, vorzugsweise
0,05 bis 0,3 Gew.-%, bezogen auf die Baustofftrockenmischung, eingesetzt
werden.
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Des
weiteren kann die erfindungsgemäße Baustofftrockenmischung
außerdem
mindestens ein Stabilisierungsmittel enthalten. Als Stabilisierungsmittel
können
beispielsweise Heteropolysaccharide, wie z. B. Gummen (z. B. Diuthan Gum),
oder aber auch Stabilisierungsmittel auf Basis von Cellulose oder
Cellulosederivaten (z. B. Hydroxyethylcellulose) zum Einsatz kommen.
Gleichermaßen
können
verschiedene Stabilisierungsmittel miteinander kombiniert werden.
Die Menge an Stabilisierungsmittel kann gleichermaßen in weiten Bereichen
variieren. Im allgemeinen werden Mengen von 0,001 bis 2 Gew.-%, insbesondere 0,02
bis 0,5 Gew.-%, bezogen auf die Baustofftrockenmischung, eingesetzt.
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Außerdem kann
die erfindungsgemäße Trockenmischung
mindestens einen Zusatz zur Einstellung des Wasserrückhaltevermögens enthalten.
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Für alle vorgenannten
Mengenangaben gilt, daß es
einzelfallbedingt oder anwendungstechnisch gegebenenfalls erforderlich
sein kann, von diesen Mengenangaben abzuweichen. Dies zu entscheiden,
liegt im Ermessen des Fachmanns.
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Im
allgemeinen wird die erfindungsgemäße Baustofftrockenmischung
derart formuliert, daß mehr
als 99 % der Teilchen der Baustofftrockenmischung Teilchengrößen bzw.
Teilchendurchmesser unterhalb von 500 μm, insbesondere unterhalb von
400 μm,
vorzugsweise unterhalb von 355 μm,
gemäß Siebanalyse
(DIN 66 165, April 1987, insbesondere Teil 2, Trockensiebung) aufweisen
und/oder daß mindestens
90 % der Teilchen der Baustofftrockenmischung Teilchengrößen bzw.
Teilchendurchmesser unterhalb von 200 μm gemäß Siebanalyse aufweisen und/oder
daß mindestens
80 %, vorzugsweise mindestens 85 % der Teilchen der Baustofftrockenmischung
Teilchengrößen bzw.
Teilchendurchmesser im Bereich von 4 bis 200 μm gemäß Siebanalyse aufweisen.
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Wie
zuvor beschrieben, ist in der erfindungsgemäßen Baustofftrockenmischung
gegenüber
herkömmlichen,
zur Herstellung von Spachtelmassen geeigneten Baustofftrockenmischungen
des Standes der Technik deutlich reduziert. Im Vergleich zum Stand
der Technik, gemäß dem derartige
Baustofftrockenmischungen Schüttdichten
im Bereich von 1,3 bis 1,4 g/cm3 aufweisen,
liegen die Schüttdichten
der erfindungsgemäßen Baustofftrockenmischungen
unterhalb von 1,3 g/cm3, vorzugsweise im
Bereich von 0,9 bis 1,2 g/cm3, besonders
bevorzugt im Bereich von 1,0 bis 1,2 g/cm3.
Wie zuvor er läutert,
werden hierdurch nicht nur die Transportkosten verringert, sondern
auch für
den Anwender ergeben sich vorteilhafte Eigenschaften in bezug auf
die Handhabung, insbesondere da leichtere Gebinde zum Einsatz kommen
können.
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Die
erfindungsgemäße Baustofftrockenmischung
bzw. Rezeptur eignet sich insbesondere zur Verwendung in sogenannten
Spachtelmassen, wie zuvor definiert, bzw. zur Herstellung von Spachtelmassen.
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Weiterer
Gegenstand der vorliegenden Erfindung – gemäß einem wiederum weiteren Aspekt
der vorliegenden Erfindung – sind
Spachtelmassen, die unter Verwendung der erfindungsgemäßen Baustofftrockenmischung
durch Anmachen mit Wasser bzw. durch Zusetzen von Wasser hergestellt
werden können.
Im allgemeinen werden die erfindungsgemäßen Baustofftrockenmischungen
unter Zugabe von 10 bis 30 Gew.-%, vorzugsweise 20 bis 30 Gew.-%,
Wasser angemacht.
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Die
erfindungsgemäßen Spachtelmassen,
die sich durch Zusatz von Wasser zu den erfindungsgemäßen Baustofftrockenmischungen
herstellen lassen, haben eine deutlich reduzierte Frischrohdichte
im Bereich von 1,0 bis 1,7 g/cm3, insbesondere
1,0 bis 1,5 g/cm3, vorzugsweise 1,1 bis
1,2 g/cm3 – im Vergleich zu Frischrohdichten
von herkömmlichen
Spachtelmassen des Standes der Technik mit Werten von 1,8 bis 2,0
g/cm3. Die erfindungsgemäßen Spachtelmassen sind somit
besser handhabbar und zudem ergiebiger als herkömmliche Spachtelmassen des
Standes der Technik.
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Weiterer
Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind schließlich die
auf einen Untergrund aufgetragenen und nachfolgend abgebundenen
und abgetrockneten Spachtelmassen. Diese weisen nach Abbinden und
Abtrocknung gute Druckfestigkeiten von mindestens 30 bis 40 Newton/mm2 auf.
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Die
erfindungsgemäßen Baustofftrockenmischungen
und die hieraus erhältlichen
erfindungsgemäßen Spachtelmassen
weisen eine Vielzahl von Vorteilen auf, wie sie vorstehend teilweise
bereits geschildert worden sind. Dennoch sei nachfolgend noch auf
eine Reihe weiterer Vorteile hingewiesen, wobei diese Schilderung
nur beispielhaft und nichtbeschränkend
zu verstehen ist:
Die erfindungsgemäßen Baustofftrockenmischungen
bzw. die hieraus erhältlichen
erfindungsgemäßen Spachtelmassen
liefern einen sehr emissionsarmen, selbstverlaufenden zementären Bodenausgleich
für die
Erstellung eines normgerechten Untergrundes für die Aufnahme von Bodenbelägen (Anforderungen
nach ATV DIN 18365). Sie sind geeignet für den Ausgleich von Estrichen,
Betonen, Fliesen, Steinuntergründen
etc. und somit sehr vielseitig anwendbar.
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Mit
den erfindungsgemäßen Baustofftrockenmischungen
bzw. den hieraus erhältlichen
erfindungsgemäßen Spachtelmassen
lassen sich Unebenheiten ohne weiteres ausgleichen, und zwar im
Bereich von 0,5 bis 20 mm in nur einem einzigen Arbeitsgang.
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Im
Vergleich zu herkömmlichen
Spachtelmassen des Standes der Technik resultiert ein mindestens
20 % geringerer Verbrauch an Spachtelmasse aufgrund der Inkorporierung
der speziellen Leichtzuschläge
in den genannten Mengenbereichen. Zudem ist der Auftragswiderstand
im Vergleich zu herkömmlichen
Spachtelmassen des Standes der Technik deutlich reduziert. Die erfindungsgemäßen Spachtelmassen
sind zudem pumpfähig.
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Weitere
Ausführungsformen,
Ausgestaltungen, Abwandlungen und Variationen der vorliegenden Erfindung
sind für
den Fachmann beim Lesen der vorliegenden Anmeldung ohne weiteres
erkennbar und realisierbar, ohne daß er dabei den Rahmen der vorliegenden
Erfindung verläßt.
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Die
vorliegende Erfindung wird anhand der folgenden Ausführungsbeispiele
veranschaulicht, welche die vorliegende Erfindung jedoch keinesfalls
beschränken
sollen.
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Ausführungsbeispiele:
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Im
folgenden sind Rezepturen für
Baustofftrockenmischungen nach der vorliegenden Erfindung wiedergegeben,
ausgehend von denen sich durch Zusetzen von Wasser erfindungsgemäße Spachtelmassen
herstellen lassen: Beispiel
1
Portlandzement | 7
Gew.-Teile |
Tonerdeschmelzzement | 20
Gew.-Teile |
Alphahalbhydrat | 9
Gew.-Teile |
Kalksteinmehl | 24
Gew.-Teile |
Leichtzuschlag | 10
Gew.-Teile |
Quarzzuschlag/0,1–0,3 mm | 26
Gew.-Teile |
Dispersionspulver | 3
Gew.-Teile |
Polycarboxylat | 0,5
Gew.-Teile |
Casein | 0,2
Gew.-Teile |
Melaminsulfonat | 0,5
Gew.-Teile |
Stabilisierer | 0,02
Gew.-Teile |
Verzögerer | 0,06
Gew.-Teile |
Anreger | 0,01
Gew.-Teile |
Beispiel
2
Alphahalbhydrat | 56
Gew.-Teile |
Kalksteinmehl | 15
Gew.-Teile |
Leichtzuschlag | 15
Gew.-Teile |
Quarzzuschlag/0,1–0,3 mm | 10
Gew.-Teile |
Dispersionspulver | 3
Gew.-Teile |
Casein | 0,2
Gew.-Teile |
Melaminsulfonat | 1,0
Gew.-Teile |
Stabilisierer | 0,02
Gew.-Teile |
Verzögerer | 0,02
Gew.-Teile |
Beispiel
3
Portlandzement | 105
Gew.-Teile |
Tonerdeschmelzzement | 180
Gew.-Teile |
Alphahalbhydrat | 85
Gew.-Teile |
Quarzsand
Typ I | 105
Gew.-Teile |
Kalksteinfeinmehl | 285
Gew.-Teile |
Quarzsand
Typ II | 110
Gew.-Teile |
Leichtzuschlag | 100
Gew.-Teile |
Dispersionspulver | 20
Gew.-Teile |
Fließmittel | 3
Gew.-Teile |
Beschleuniger | 2
Gew.-Teile |
Aluminiumsulfat | 1,8
Gew.-Teile |
Verzögerer | ggf.
bis zu 1,3 Gew.-Teile |
Stabilisierer
Typ I | ggf.
bis zu 0,8 Gew.-Teile |
Stabilisierer
Typ II | 1,0
Gew.-Teile |